Sarah Buddeberg
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um die Spannung schon mal rauszunehmen: Wir werden dem Abgeordnetengesetz nicht zustimmen. Das sollte aber jetzt keine große Überraschung sein; denn das haben wir mehrfach gegenüber der Presse erklärt. Die Diskussion um das Abgeordnetengesetz beschäftigt uns ja schon länger. Der Gesetzentwurf ist vom März 2020. Die Anhörung hat im Herbst stattgefunden, und seit Ende letzten Jahres liegt die Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses vor. Nun heißt es ja, gut Ding will Weile haben. Aber die Frage, ob das hier ein gutes Ding ist, müssten wir vielleicht noch klären. Fest steht auch, dass seit der abschließenden Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss ein halbes Jahr vergangen ist. Wir müssen nüchtern feststellen: In dieser Zeit hat sich nicht sehr viel bewegt. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, dass die Koalition diese Entscheidung vor sich herschiebt und sie von einer Plenarsitzung zur nächsten schleppt. Jetzt soll das Abgeordnetengesetz beschlossen werden, ausgerechnet in der Haushaltswoche. Ja, vielleicht war damit die leise Hoffnung verbunden, dass das ein bisschen im Schatten anderer großer Debatten verschwinden werde. (Marko Schiemann, CDU: Nein! Das ist doch nicht wahr!) Mag sein, aber diese Hoffnung ist trügerisch. Das ist eine Entscheidung, auf die alle schauen. Deshalb muss man diese Entscheidung sehr gut begründen können und man muss sie auch aus Überzeugung treffen. Hasenfüßigkeit hilft hier nicht weiter. Natürlich ist es eine undankbare Aufgabe für die Abgeordneten, selbst über ihre Bezüge zu entscheiden. Die Neiddebatte, das ist je gerade wieder plastisch dargestellt worden, folgt auf dem Fuß, und das wird jedes Mal so sein, wenn das Abgeordnetengesetz angefasst wird, vermute ich mal. Aber worum geht es hier eigentlich? Es geht um die Bewertung von Berufen und Tätigkeiten. Es geht um die Frage, wer wie viel verdient. Das ist eine Frage, die mir als Gleichstellungspolitikerin häufig begegnet. Wir haben erst im März-Plenum dazu eine Debatte über Berufe geführt, in denen vorwiegend Frauen arbeiten, und auch da ging es um die Bewertung von Arbeit, nur mit dem Unterschied, dass die Pflegekraft außerhalb von Tarif- und Gehaltsverhandlungen – wenn überhaupt; würde es so viel Tarifbindung hier in Sachsen geben, Herr Voigt, wäre einiges besser, aber abgesehen davon – eben nicht selbst entscheiden kann, was ihre Arbeit wert ist. Wir Abgeordneten können das, und wir müssen das sogar. Dass damit das Abgeordnetengesetz ein ganz heißes Eisen ist, ist offensichtlich. Aber jetzt kommt noch etwas hinzu, nämlich, dass wir uns noch immer mitten in einer Pandemie befinden. Diese Pandemie trifft die Menschen unterschiedlich, durch die notwendige Einschränkung aber in voller Härte. Ich sage für meine Fraktion in aller Deutlichkeit: Eine Erhöhung der Diäten ist in der jetzigen Zeit nicht zu vertreten. (Sabine Friedel, SPD: Deswegen wird die in der jetzigen Zeit auch nicht vorkommen!) Corona gefährdet nicht nur Menschenleben, Corona gefährdet auch Existenzen. Deshalb haben wir von Anfang an gesagt: Es wäre ein gutes, ja sogar das einzig richtige Signal, die Diätenerhöhung auszusetzen. Wir haben dafür geworben und einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der keine Mehrheit gefunden hat. Doch wir halten weiter an dieser Position fest. Es ist richtig, dass sich die Koalition für das Jahr 2020 zu einer Nullrunde entschieden hat. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist genauso richtig, dass – auch auf unseren Druck hin – für das Jahr 2021 ebenfalls eine Nullrunde folgt. Aber mit heutigem Beschluss, wie im Änderungsantrag vorgeschlagen, nun die Diätenerhöhung auf April 2020 festzulegen, ist und bleibt das falsche Zeichen. (Zurufe von der CDU: 2022!) – 2022, ja. Von Anfang an gab es eine erbitterte Wut gegen die Pläne zur Diätenerhöhung. Das war besonders auf Social Media spürbar und überdeutlich. Nun muss das nicht handlungsleitend sein. Das wäre schwierig, wenn jede Social-MediaDebatte uns die Entscheidung vorwegnimmt. Trotzdem muss ich sagen, dass ich die Wut und die Bitterkeit verstehen kann. Wir können einfach nicht gleichzeitig alle auf Verzicht und Vernunft einschwören und zugleich für uns als Abgeordnete eine Ausnahme machen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich differenzieren: Uns geht es hier nicht um die Erhöhung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterpauschale. Ich stimme Herrn Lippmann zu: Alles, was die Arbeitsfähigkeit erhöht, alles, was dazu führt, dass wir dem spürbar erhöhten Diskussionsbedarf gerecht werden können, ist zu begrüßen. Meine Kollegin Schaper hat heute Morgen auch gesagt, dass es viel Zeit und Kraft kosten wird, die erlebten und tatsächlichen Ungerechtigkeiten in der Corona-Pandemie aufzuarbeiten. Aber das gilt nicht für die Bezüge, die wir als Abgeordnete für uns selbst bekommen. Wer angesichts der Impfraten und der momentan sinkenden Zahlen glaubt, die Pandemie sei schon überstanden, ist bewundernswert optimistisch. Hat uns denn nicht das letzte Jahr gelehrt, sehr vorsichtig zu sein? (Zuruf von der AfD: Genau!) Hinzu kommt, dass diese Pandemie lange nachwirken wird. Ich möchte ein kleines, einzelnes Beispiel nennen. Morgen, am Mittwoch, öffnet hier in Dresden die Außengastronomie. Man verspürt diese freudige Aufregung bei den Dresdnerinnen und Dresdnern, aber vor allen Dingen bei den Gastronominnen und Gastronomen. Es ist der Lichtblick. (Heiterkeit bei der CDU und der AfD) Aber es ist nicht gesagt, dass sie damit über den Sommer kommen. Es bleibt eine prekäre Situation. Nicht umsonst haben wir ein bedingungsloses Grundeinkommen für Soloselbstständige gefordert, die von den pandemiebestimmten Einschränkungen betroffen sind. Die Lage bleibt angespannt und es bleiben zahlreiche Existenzen bedroht. Das ist nicht die Zeit für Diätenerhöhungen, es ist die Zeit für Solidarität. Deshalb wäre die richtige Entscheidung heute zu sagen: Wir frieren die Diäten ein, bis die Pandemie überstanden ist, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder entspannt hat. Wir haben als Abgeordnete eine Vorbildfunktion und eine große Verantwortung. Es ist richtig: Die Aufgabe, selbst über unsere Bezüge zu entscheiden, ist keine einfache. Aber sie versetzt uns auch in die Lage, genau eine solche politische Entscheidung zu treffen und damit das richtige Zeichen zu setzen. Wir halten das Zeichen, das Sie heute setzen wollen, für falsch. Deshalb werden wir dem Abgeordnetengesetz nicht zustimmen. Vielen Dank (Beifall bei den LINKEN – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Buddeberg. Ich sehe am Mikrofon 4 Herrn Kollegen Lippmann, vermutlich mit einer Kurzintervention. Herr Kollege, bitte schön.
