Rico Gebhardt
Ach!) so wichtig war ihr die Debatte zu diesem Thema im Ausschuss. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Dafür brauchen wir keinen Sachverständigen. Das wissen wir selbst!) Herr Prof. Austermann sagte in seiner Stellungnahme, ich zitiere: „Die Orientierung an der Richterbesoldung ist verfassungsgemäß und die Tätigkeit der Abgeordneten ist noch am ehesten mit denen der Richter vergleichbar. Wie die Richter nehmen Landtagsabgeordnete ihre Tätigkeit in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsunabhängigkeit war.“ Meine Damen und Herren, im bundesweiten Vergleich ordnet sich die Regelung zu unserer Abgeordnetenentschädigung weiterhin im unteren Mittelfeld aller Bundesländer ein. Das heißt konkret: Die Entschädigung eines Abgeordneten im Sächsischen Landtag entspricht ab April 2022 in etwa der durchschnittlichen Vergütung eines Schulleiters eines Gymnasiums, eines langjährigen und verheirateten Oberschullehrers (Zuruf von der AfD: Mensch, sind Sie gescheit!) oder eines Bürgermeisters einer sächsischen Kleinstadt. Meine Damen und Herren, als Koalition wissen wir um die Bedeutung und um die Wahrnehmung dieses Gesetzes. Deshalb halten wir den Beschluss hierüber im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes für den Freistaat für sachgerecht, vertretbar und ehrlich. Mit den vorgeschlagenen Regelungen beantworten wir damit unter anderem die Frage: Was soll ein Abgeordneter für seine Tätigkeit erhalten? Aus meiner Sicht – diese Auffassung wird auch von dem einen oder anderen in diesem Haus geteilt – sollten wir aber auch darüber sprechen, was unserer Gesellschaft die Arbeit der Abgeordneten im Sächsischen Landtag tatsächlich wert ist. Dabei müssen wir unsere Aufgaben als frei gewähltes Parlament, unsere Rolle im politischen Gesamtsystem und damit auch unsere konstruktive Verantwortung für diesen Freistaat deutlich machen und selbstbewusst vertreten. Das sollten wir in diesem Hohen Haus gemeinsam tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Voigt. Nun übergebe ich das Wort an Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege. (Zurufe von der AfD)
