Sarah Buddeberg
Warum muss ich mir das anhören?) Sie unterstellen dem Blutspendesystem und der Bundesärztekammer, dass diese die genannten Personen pauschal als ganze Gruppe diskriminiere und von der Blutspende ausschließe. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) – Warten Sie ab! – Das verkaufen Sie jetzt wieder als großen gesellschaftlichen Skandal, um die Interessen von Minderheiten in den Fokus der breiten Öffentlichkeit zu rücken. (Widerspruch bei den LINKEN) Was Sie hierbei nicht erwähnen, ist, dass noch sehr viele Menschen kein Blut spenden dürfen oder hiervon zurückgestellt sind. Pauschal ausgeschlossen sind zum Beispiel Personen mit chronischen Krankheiten, wie zum Beispiel starkem Bluthochdruck oder Autoimmunerkrankungen – aus Gründen des Eigenschutzes –, oder auch Personen, die Medikamente oder Drogen missbräuchlich anwenden. Werden diese Personen von Ihnen auch pauschal als Gruppe diskriminiert? (Sabine Friedel, SPD: Nein, das ist individuell verschieden! – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Dann müssten Sie sich konsequenterweise auch hier für Erleichterungen einsetzen. Oder sagen Sie hierzu, dass hier vielleicht doch ein signifikantes Restrisiko für den Spender oder den Empfänger besteht und der Ausschluss richtig sei? Dann würden Sie aber Ihren ganzen Antrag infrage stellen. Sie haben in jedem Fall ein Konsistenzproblem in Ihrem Antrag. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Auf gar keinen Fall!) Der nächste Punkt – noch einmal zurück zur angeblichen Gruppendiskriminierung –: Sie behaupten, dass pauschal alle transsexuellen und homosexuellen Personen von der Blutspende ausgeschlossen seien. Das ist vollkommen absurd und falsch. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Beschäftigen Sie sich doch bitte einmal mit der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Haben Sie mir zugehört?) – Frau Buddeberg, ich sage Ihnen noch etwas –, aus der dies hervorgehen soll. Darin ist geregelt, dass Personen mit sexuellem Risikoverhalten vier bis zwölf Monate von der Blutspende zurückgestellt sind. Das betrifft alle Personen der gesamten Bevölkerung und trifft nicht nur auf Homound Transsexuelle zu. Auch Heterosexuelle mit riskantem Sexualverhalten werden zurückgestellt. Das sind zum Beispiel Personen – wir haben es auch schon von der Kollegin Saborowski gehört –, die Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Sexualpartnern haben. Weiter besagt die Richtlinie, dass Männer, die mit Männern gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, zurückgestellt sind, völlig egal, warum sie dies praktizieren. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist aber noch kein Risikoverhalten!) Sie merken also, es geht um das riskante Sexualverhalten und nicht darum, ob die Person hetero-, homo- oder transsexuell ist. Das ist auch für die Regelungen der Richtlinie schon seit 2017 völlig unerheblich. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Bereits damals hat man das aus dem pauschalen Ausschluss einer Rückstellung von zwölf Monaten getan, Personen mit riskantem Sexualverhalten – worunter (Marco Böhme, DIE LINKE: Sind Sie des Lesens mächtig?) auch Homosexuelle und Transsexuelle fallen – sind also nicht von der Blutspende ausgeschlossen, sondern nur zurückgestellt, solange sie dieses sexuelle Risikoverhalten praktizieren. Erst im März dieses Jahres gab es hierzu im Bundestag eine Anhörung. Wenn Sie politische Weitsicht hätten, dann hätten Sie das wahrscheinlich mitbekommen. (Empörung bei den LINKEN) Dort sagte auch die Bundesärztekammer, dass eine zeitlich begrenzte Rückstellung von der Blutspende nicht fälschlicherweise mit dem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt werden dürfe. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie hier einfach das Gegenteil behaupten, sind Sie auf dem Stand von 2017 oder verdrehen die Tatsachen für Ihre Agenda. Ich vermute wohl eher Letzteres. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Was ist die Agenda? Mehr Blutspenden zu generieren?) Damit wären wir beim nächsten Punkt: Warum sind Personen mit riskantem Sexualverhalten von der Blutspende zurückgestellt? Nachweislich ist es so – das haben wir vorhin auch von der Kollegin von der CDU gehört –, dass Personen mit riskantem Sexualverhalten ein höheres Infektionsrisiko bei HIV haben. Jetzt hören Sie gut zu, Frau Buddeberg: In Sachsen sind unter den Personen mit HIVNeuinfektionen 74 % Männer, die Sex mit Männern haben. Nun sind nur etwa 3 bis 5 % der 20- bis 59-jährigen Männer homosexuell. Die homosexuellen Männer sind dadurch bei der HIV-Infektion stark überrepräsentiert und damit absolute Risikogruppe. Das RKI schätzt ein, dass 10 % der homosexuellen Männer in Deutschland HIV-infiziert sind. (Zurufe der Abg. Mirko Schultze und Marco Böhme, DIE LINKE) Bei einem derartigen Risiko sollte man doch sichergehen, dass der Spender eine mögliche HIV-Infektion nicht auf den Empfänger überträgt. Hier gibt es zwar im Anschluss an die Spende Untersuchungen des Blutes auf Infektionen, nur gibt es auch hier ein diagnostisches Fenster von zwei bis sechs Wochen, Frau Buddeberg, (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Erzählen Sie mir etwas Neues, wirklich!) in denen man eine HIV-Infektion nicht nachweisen kann. Ein guter Grund also, Risikogruppen von der Spende zurückzustellen, um ein Restrisiko zu minimieren. Wir haben es in diesem Zusammenhang in Sachsen, entgegen dem Bundestrend, auch wieder mit stark steigenden Neuinfektionen bei HIV zu tun. Angesichts dieser Entwicklung können Sie doch nicht ernsthaft Erleichterung bei Risikogruppen einfordern. Wir finden, das ist derzeit die absolut falsche Entscheidung. Darum geht es, Frau Buddeberg. Kommen wir zur Forderung Ihres Antrags nach einer regelmäßigen gesetzlichen Pflicht für die Bundesärztekammer, die Hämotherapie-Richtlinie nach wissenschaftlichen Stand regelmäßig zu überarbeiten. Hierzu möchte ich aus dem § 12 a des Transfusionsgesetzes zitieren. Darin heißt es: „Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher und epidemiologischer Kenntnisse zu aktualisieren und darauf zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“ Das heißt, Ihre Forderung ist also längst in das Gesetz gegossen und somit zwingende Vorschrift. Allein wissenschaftliche Erkenntnisse sollten Einzug in ärztliche Richtlinien halten. Nicht umsonst warnen die Bundesärztekammer und die Blutspendedienste vor politischen Einflussnahmen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir finden auch, dass Sie sich mit Ihrem Antrag völlig im Widerspruch zu Ihrer derzeitigen Infektionsschutzpolitik begeben. In Bezug auf das im Vergleich zu HIV doch eher harmlose Coronavirus (Zurufe von den LINKEN: Aaach!) können Ihnen die Massentests und die Impfungen nicht weit und schnell genug gehen. Auch an Schulen soll das letzte bisschen Restrisiko der Infektion unterbunden werden. In Bezug auf das HIV-Infektionsrisiko durch Blutspenden nehmen Sie das Restrisiko und die Schädigung der Empfänger billigend in Kauf, Hauptsache, Sie befeuern mal wieder Ihre Wählerklientel. (Beifall bei der AfD) Zum Schluss: Wir wollen nicht, dass Sie mit Ihrem Antrag den erreichten Sicherheitsstandard der Blutprodukte in Deutschland opfern, nur um ein Problem zu lösen, das es überhaupt nicht gibt. Es gibt keine Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen bei der Blutspende. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Doch! Das ist doch Willkür!) Eine zeitlich befristete Rückstellung von Personen mit riskantem Sexualverhalten ist etwas ganz anderes und notwendig, um die größtmögliche Sicherheit der Blutprodukte für Patienten und Spender beizubehalten, denn Blutspenden soll Leben retten. Wir halten Ihren Antrag daher für unehrlich, überholt und unnötig. Die AfD lehnt ihn daher ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Lucie Hammecke, bitte.
