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Lucie Hammecke

GRÜNE 18.05.2021 Sitzungen 7/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst zu Ihnen, Herr Schaufel: Ich finde es absolut anmaßend, dass Sie offensichtlich nicht verstanden haben, dass Sie allen homosexuellen Männern sofort riskantes Sexualverhalten unterstellen. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht verstanden haben, aber ich finde es anmaßend. (Lachen bei der AfD) Homosexualität ist keine Krankheit, das hat die WHO vor 31 Jahren festgestellt, und vielleicht kommt das ja in spätestens 31 Jahren auch in Ihren Köpfen an. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Antrag setzt ein wichtiges und viel diskutiertes Thema: die Diskriminierung bei der Blutspende. Die aktuelle Regelung – das haben wir jetzt oft genug gehört – schließt homo- und bisexuelle Männer von der Blutspende aus, wenn sie ein Jahr zuvor Sex mit Männern hatten. Auch transgeschlechtliche Menschen sind ausgeschlossen, werden als Extragruppe benannt und per se als risikoreich eingestuft. Wir BÜNDNISGRÜNEN teilen die grundsätzliche Forderung – ich glaube, es überrascht niemanden hier im Saal –, diese Diskriminierung bei der Blutspende zu beenden. Wir stimmen zu, dass die Regelung diskriminierend ist; denn – das hatte ich gerade gesagt – Homosexualität ist keine Krankheit, Transgeschlechtlichkeit auch nicht – das hat die WHO im Jahr 2018 ebenfalls festgestellt – und sollte auch nicht als solche behandelt werden. Die grundsätzliche Regelung ist mittlerweile viele Jahre alt. Sie entstand, nachdem sich in den Achtzigerjahren Menschen durch Bluttransfusionen mit HIV infiziert hatten. Natürlich war das schrecklich. Der Wert von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit ist hoch. Das diskutieren wir immer wieder auch in diesem Hohen Haus. Andererseits ist die Wissenschaft heute aber auch sehr viel weiter, als sie es vor 40 Jahren war. Das beweisen auch die Regelungen in vielen anderen europäischen Ländern. Im Jahr 2015 erklärte deshalb der Europäische Gerichtshof das generelle Blutspendeverbot für unzulässig, solange der Gesundheitsschutz der Blutspendeempfänger(innen) gewährleistet werden kann. Der EuGH machte deutlich: Der generelle Ausschluss ist diskriminierend, wenn es wirksame Techniken zum Nachweis von HIV und weniger belastende Methoden gibt. Die Richtlinie wurde daraufhin – das wurde auch schon gesagt – im Jahr 2017 neu formuliert, nachdem es nun diesen Ausschluss nicht mehr gibt, wenn sie ein Jahr keinen Sex hatten. Aber auch das ist ein faktischer, genereller Ausschluss. Zu Recht gibt es daher die Forderung, diese Richtlinie noch einmal zu überprüfen. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Freistaat, in Person der Staatsministerin, auf der 93. Gesundheitsminister(innen)konferenz sich im letzten Jahr genau für diese Überprüfung ausgesprochen hat mit dem Ziel, die Diskriminierung einzelner Personengruppen schnellstmöglich zu beseitigen. Das hat Staatsministerin Köpping in ihrer Stellungnahme vom 1. März 2021 noch einmal verstärkt. Genau so eine Überprüfung läuft jetzt, und das ist ein erster Schritt. Auch wenn wir uns das schneller und früher gewünscht hätten und auf Bundesebene hundertmal gefordert haben, läuft es jetzt. Dieser Prozess der Abwägung von wissenschaftlichen Fakten muss jetzt transparent gestaltet und es müssen alle Beteiligten mit ins Boot geholt werden. Einige haben vielleicht gestern die Gemeinsame Erklärung der Bundesärztekammer zur Kenntnis genommen, in der es um das Einbringen in laufende Debatten ging. Ich finde, dass es nicht nur erlaubt ist, sich einzubringen, sondern dass es sogar geboten ist, nach dem Urteil des EuGH die Frage zu stellen, ob die derzeitige Regelung der neuesten Technik und am wenigsten belastenden Methodik entspricht und ob die Richtlinie dem Ziel gerecht wird, beides zu erreichen: Schutz der Gesundheit auf der einen Seite und Vermeidung von Diskriminierung auf der anderen Seite. Denn es geht um grundlegende Rechte, die es abzuwägen gilt, und das wiederum ist Aufgabe von uns, der Politik. Hier können wir – auch das wurde angesprochen – auf viele Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen. Zum Beispiel hat Italien bereits im Jahr 2001 – das ist 20 Jahre her – Lockerungen vorgenommen, ohne dass es zu einem Anstieg von ungeeigneten Spenden kam. Wie haben sie das getan? Es wurde mit Fragebögen gearbeitet. Darin wird nämlich nach dem tatsächlichen individuellen Risikoverhalten der Spenderinnen und Spender gefragt, ohne nach Geschlecht oder sexueller Orientierung zu unterscheiden. Eine andere Möglichkeit, die ich hier ansprechen möchte, ist die Doppeltestung, zum Beispiel in Israel. Dort werden Blutproben eingefroren und die Spender(innen) kommen wieder und werden noch einmal getestet, und wenn sie gesund sind, wird das Blut rückwirkend freigegeben. Hierbei geht es genau darum, die sogenannte Fensterphase abzuwarten, in der die Virenlast noch zu niedrig ist, um nachgewiesen zu werden. Auch wenn die Entscheidung hierfür beim Bund liegt, sollte der Freistaat Sachsen das Thema weiterhin im Blick haben, und er hat es auch. Frau Staatsministerin Köpping hat sich dazu bei der Gesundheitsminister(innen)konferenz eingebracht, und dafür danke ich ihr ganz herzlich. Denn ich glaube, das eint die meisten Fraktionen in diesem Hohen Haus: Diskriminierung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sollte bald der Vergangenheit angehören. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Hanka Kliese, bitte.

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