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Dr. Matthias Rößler

18.05.2021 Sitzungen 7/29

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche diesen Tagesordnungspunkt und gehe über zu zur Corona-Pandemie patientinnen und Normalpatienten als auch mit Intensivpatientinnen und Intensivpatienten, die an Corona erkrankt sind, nach wie vor angespannt. Auch das möchte ich noch einmal betonen. Wir haben in Sachsen 33 412 Mutationen und auch dabei 469 Todesfälle. Zum Impfen: Wir haben 1,3 Millionen Erstimpfungen in Sachsen, das sind 32 %. Spitzenmäßig sind wir wirklich bei den Zweitimpfungen. Das möchte ich auch erwähnen, weil das die Menschen sind, die bereits einen Vollschutz erhalten haben. Hier liegen wir mittlerweile bei 15 %. Das wird sich natürlich auch bei der Gleichstellung zwischen Genesenen, Geimpften und Personen, die sich testen lassen können, bemerkbar machen. Wir merken auch einen deutlichen Zuwachs bei der Impfung durch unsere Hausärztinnen und Hausärzte. Darüber freuen wir uns, und auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön, weil sie das zusätzlich zu ihrer alltäglichen Belastung in den Praxen durchführen. Dort haben wir mittlerweile circa 60 700 Impfungen vollzogen. Auch das ist eine wirklich hervorragende Leistung, die ich hier erwähnen möchte. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, und der Staatsregierung) Mein Dank gilt – ich muss immer höllisch aufpassen, dass ich niemanden zu kurz kommen lasse – aber auch unseren Impfzentren. Bei den Menschen, die einen Impftermin erhalten haben und die beim Impfen waren, gab es immer eine sehr positive Resonanz, die wir erhalten. Sowohl die Art und Weise als auch der Umgang in den Impfzentren werden immer sehr lobend erwähnt. Selbstverständlich haben wir auch noch die Menschen, die keinen Impftermin erhalten können und die natürlich enttäuscht sind, dass es für sie noch nicht geklappt hat. Diesen Widerspruch muss man auch immer öffentlich darlegen. Wir haben für das Erzgebirge – ich hatte vorhin schon die Inzidenz von über 200 genannt – Zusatzaktionen gestartet. Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten haben wir in der vergangenen Woche zusätzliche mobile Teams ins Erzgebirge geholt. Wir haben verlängerte Öffnungszeiten in den Impfzentren angeboten – bis 24 Uhr wird mittlerweile im Impfzentrum geimpft. Wir haben auch zusätzliche Impfstoffe ins Erzgebirge gebracht. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir dort die hohe Inzidenz mit Testmöglichkeiten und natürlich auch mit dem Impfen ein Stück weit nach unten drücken können. Das ist unser aller Ziel. Ähnliches werden wir auch in Mittelsachsen mit einer ebenfalls noch relativ hohen Inzidenz durchführen, sodass wir überall dort Hilfe und Unterstützung geben, wo wir wissen, dass die Bemühungen einerseits, aber auch die Unterstützungsmaßnahmen andererseits notwendig sind. Wir haben gleichzeitig festgelegt, dass wir die Priorität in den Arztpraxen zum 24.05. aufheben. Warum haben wir das getan? Es gibt auf der einen Seite immer Kritik, indem man sagt: Wir haben noch gar nicht genügend Impfstoffe. Wer aber in den Arztpraxen unterwegs ist und sich dort erkundigt, weiß, dass die Priorisierung auch einen hohen bürokratischen Aufwand hat. Gleichzeitig haben wir natürlich Vertrauen in unsere Ärztinnen und Ärzte, dass sie sehr wohl überlegen, wer beim lmpfen in den Praxen Vorrang haben sollte und wer nicht. Auch der Bund wird die Priorisierung aufheben – so gestern in der Ministerschalte mit Herrn Bundesminister Spahn. In ganz Deutschland soll ab 7. Juni die Priorisierung aufgehoben werden. Gleichzeitig sollen zu diesem Zeitpunkt die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte mit impfen. Auch das wird noch einmal einen neuen Schwung bringen. Ich hoffe, dass wir dort auch genügend Impfstoffe zur Verfügung gestellt bekommen. Ich möchte in dieser Runde aber auch sagen, dass wir nach wie vor keine guten Informationen über die Perspektiven der Lieferung von Impfstoffen haben. Deshalb wird trotz Aufhebung der Priorisierung es noch nicht möglich sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin möchten und sagen, jetzt ist doch die Priorisierung aufgehoben, sofort einen Impftermin bekommen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch unsere Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Geduld bitten. Ich möchte noch eine Größenordnung für Sachsen nennen: In den Impfzentren und mobilen Teams impfen wir mittlerweile pro Woche 133 000 Menschen und in den Arztpraxen 100 000 Menschen: 230 000 Menschen werden also pro Woche in Sachsen geimpft. Das ist ein guter Weg. Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft unsere Corona-Schutz-Verordnung. Wir haben einerseits die Corona-Schutz-Verordnung, die bis 30.05. gelten wird. Dort werden wir noch einmal ein paar Anpassungen vornehmen, bei denen es Unklarheiten in der öffentlichen Wahrnehmung gegeben hat. Das eine betrifft zum Beispiel das Testen selbst. Für das Testen in den Betrieben und Unternehmen mit Kundenkontakt haben wir klar geregelt: Wenn sich das Personal in einem Unternehmen, das sich zum Tester hat ausbilden lassen, im Beisein anderer Kolleginnen und Kollegen selbst testet, kann es diesen Test für 24 Stunden benutzen. Das ist eine sehr häufig, immer wieder auch an mich gestellte Frage. Das haben wir heute im Kabinett noch einmal klargestellt. Das werden wir über eine FAQ noch einmal deutlich machen. Gleichzeitig möchten wir, dass die Testpflicht der Eltern beim Abholen und Bringen der Schülerinnen und Schüler im Außenbereich analog wie in der Kita vereinfacht wird und damit wegfällt. Auch das werden wir noch einmal in unserer Testverordnung anpassen, die momentan bis zum 30. Mai gelten wird. Das sind die Dinge, die wir jetzt kurzfristig noch einmal verändern möchten. Gleichzeitig möchten wir aber auch, dass zum Beispiel in den Krankenhäusern bzw. in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und in den Pflegeeinrichtungen ebenfalls auf das verpflichtende Testen verzichtet wird. Das machen wir deshalb, weil die Inzidenzen sinken und aufgrund der Verantwortung der Einrichtungen. So wird zum Beispiel im Krankenhaus jede Patientin und jeder Patient, der aufgenommen wird, getestet und einmal wöchentlich getestet, wenn er länger im Krankenhaus zu liegen hat als eine Woche. Das Gleiche trifft natürlich auch auf das Personal zu, wobei dort zwischen den Geimpften, den Genesenen und den Restlichen, die sich testen lassen müssen, unterschieden wird. Insofern möchten wir eine Klarstellung herbeiführen, damit man genau weiß, wie man damit umgehen muss. Auch für die Pflegeeinrichtungen haben wir uns dazu entschieden, weil mittlerweile nur noch 29 Einrichtungen betroffen sind. Das können wir dort auch verantworten – zur Erleichterung der Bewohnerinnen und Bewohner. In den Pflegeeinrichtungen gibt es sehr unterschiedliche Handhabungen – gerade auch was Besuche, gemeinsames Essen oder Veranstaltungen betrifft. Wir möchten in dieser Woche noch eine Anhörung mit den Ausschüssen des Landtages durchführen, bei der wir über die neue Corona-Schutz-Verordnung, die dann eventuell ab 31. Mai bzw. 1. Juni gelten könnte, beraten und weitere Perspektiven in Aussicht stellen möchten, Perspektiven für die Wirtschaft, für die Menschen – das ist eine ganz wichtige Frage. Wir haben die ersten Städte wie Leipzig, die so an der 50erInzidenz-Grenze herumkratzen, wenn ich das einmal so sagen darf. Sie haben heute eine Inzidenz von 56, wenn das die ganz aktuelle Zahl ist, sie wurde noch ein wenig nachgefeilt. Das sind zum Beispiel solche Dinge wie Wegfall der Maskenpflicht im Freien. Hierbei kann allerdings die Kommune regeln, ob und wo das noch notwendig ist. Ich möchte nicht alle Punkte aufzählen, weil wir diese am Freitag in der Anhörung beraten werden. Aber das soll für die nächste Corona-Schutz-Verordnung deutlich werden, damit wir unseren Unternehmen, der Gastronomie, dem Tourismus, der Kultur Perspektiven geben können, und das rechtzeitig. Deswegen werden wir so herangehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, und der Staatsregierung)

Protokoll ↗