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Hans-Jürgen Zickler

AfD 18.05.2021 Sitzungen 7/29

Herr Präsident, Sie lagen schon richtig. Ich vertrete den Kollegen Dornau, der heute entschuldigt ist. Ich werde seinen Beitrag vortragen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Petition 7/00798/3 wird vom Petenten die unverhältnismäßige Belastung durch die Gewässerunterhaltungsbeiträge sowie die ungerechte Aufteilung der Beitragszahler beanstandet. Der Petent als Eigentümer zweier Flurstücke an insgesamt 280 laufenden Metern Gewässerlänge erhielt vom Zweckverband Parthenaue einen Kostenbescheid über 324,80 Euro, wohlgemerkt: pro Jahr. Diese Summe bildet für den Petenten als Bezieher einer überschaubaren Rente eine große soziale Härte. Laut Satzung des Zweckverbandes Parthenaue werden hingegen Flächeneigentümer abseits von Gewässern nicht zur Leistung von Unterhaltskosten herangezogen. Wie der Petent in seiner Ausführung nachvollziehbar darstellt, führt das zu Ungerechtigkeiten; denn auch örtlich entfernte Eigentümer innerhalb einer Gemarkung sind mit ihren Flächen oftmals Teil des zu den Gewässern gehörenden Ökosystems. So werden beispielsweise Niederschlagsmengen dieser entfernten Grundstücke von den entsprechenden Gewässern aufgenommen, was möglichen Überschwemmungen auf den entfernten Grundstücken entgegenwirkt. Vielmehr haben diese Überschwemmungen bei Starkregen häufig gravierende Folgen bei direkten Anrainern von Gräben und kleinen Gewässern. Nebenbei erscheinen Abtrag, Verlust von Ackerkrume sowie das Risiko des Eintrags von Schadstoffen in Ackerböden im Zusammenhang mit den Siedlungsflächen. Der Petent hat als Anrainer in diesem konkreten Fall außerdem noch seine Flächen zum Zeitpunkt der Pflegearbeiten bereitzustellen, was eine weitere Einschränkung bedeutet. Kurzum: Wer in Sachsen nah an einem Gewässer wohnt, hat dadurch einige Nachteile zu erwarten, Nachteile, die sich noch verstärken, wenn man die Gräben und Bäche sich selbst – und damit der Verbuschung oder Zuwucherung – überlässt. Um Anlegern also nicht noch mehr Nachteile zuzumuten, ist eine regelmäßige Pflege unumgänglich. Diese regelmäßige Pflege durch die Gemeinden bzw. die Zweckverbände wird als Vorteil konstruiert, der sich im realen Antrag für den Anlieger – hier: den Petenten – völlig entgegensetzt darstellt. Anstatt also eine gerecht gestaltete Lastenverteilung bei der Gewässerunterhaltung einzuführen, schiebt die Staatsregierung nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern auch in den letzten Legislaturperioden, liebe CDU, den Schwarzen Peter einfach dem nächsten Anlieger und Nachbarn der Gewässer zu. Dieses Gebaren, wenn auch gesetzlich so geregelt, ist ein Schlag ins Gesicht jener Leute, die mitunter schon seit Jahrzehnten an Gewässern mit Verschlammungen, Überschwemmungen und eben auch unverhältnismäßigen Unterhaltungskosten leben müssen. Warum wurde hierzu in der Vergangenheit keine ausgleichende Lösung gefunden? Es kann auch anders gehen. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Brandenburg, werden beispielsweise alle Grundeigentümer einer Gemarkung nach ihrer Flächengröße über pauschale Sätze zur Gewässerunterhaltung herangezogen. Das ist im 21. Jahrhundert mit Datenabfrage bei den Katasterbehörden und einer automatischen Bescheiderstellung auf kommunaler Ebene nun wirklich kein Hexenwerk. Dieses Unvermögen in der Ausgestaltung einer verhältnismäßigen Gewässerunterhaltung für die sächsischen Bürger führt dann eben zu solchen Härtefällen, wie sie dieser Petent beschreibt. Darum ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, die Petition für erledigt zu erklären. Vielmehr müsste hier im Sinne des betroffenen Anliegers die Handlungsempfehlung lauten: „Die Petition wird an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen.“ – Es wäre schön, wenn Sie dem folgen könnten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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