Plenarprotokoll 18/82
19.02.2025 · 163 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (19)CDU (15)GRÜNE (11)FDP (11)AfD (10)fraktionslos (8)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 82. Plenarsitzung begrüßen! Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Jenssen und Kunz. Kollege Kunz wird auch die Redeliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt die Abgeordneten Dr. Alscher, Guthier, Dr. Heidbreder, Klein, Ludwig und Scholz. Seitens der Landesregierung fehlen entschuldigt Staatssekretär Andy Becht, Staatssekretärin Bettina Brück und Staatssekretärin Heike Raab. Wir dürfen einer Reihe von Kollegen nachträglich zu runden Geburtstagen gratulieren. Wir beginnen mit Marco Weber. Er ist am 6. Februar 50 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Pia Schellhammer ist einen Tag später, am 7. Februar, 40 Jahre alte geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Sabine Bätzing-Lichtenthäler ist am 13. Februar 50 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Am selben Tag, am 13. Februar, ist Torsten Welling 40 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Am 18. Februar ist Manuel Liguori 45 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wie üblich werden Änderungs-, Alternativ- und Entschließungsanträge bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt aufgerufen. Ich sehe keine Änderungswünsche und keinen Widerspruch zur Tagesordnung. Somit stelle ich fest, dass die Tagesordnung festgestellt ist. Wir beginnen mit Punkt 1 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Rheinland-PfalzTREND sieht Zuwanderung als wichtigstes Problem: Mehrheit der Bürger will dauerhafte Grenzkontrollen und eine Migrationswende! auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11436 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! In diesen Tagen über Asyl und Migration zu sprechen, ist für mich ein schwieriges und schmerzliches Unterfangen. (Heiterkeit des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wie viel Grausamkeit mussten wir in den letzten Wochen erleben, und wie viele unschuldige Opfer mussten wir betrauern, wie jüngst wieder in München. – Ich halte fest, dass Kollege Fernis eben gelacht hat. Sehr interessant. Meine Fraktion und ich fühlen mit den Betroffenen, und ich verspreche Ihnen, dass die AfD alle Kraft darauf verwenden wird, die Zustände zu beenden, die diese Gewalttaten ermöglicht haben. (Beifall der AfD) Wir müssen jetzt über Ursachen, Verantwortlichkeiten und Konsequenzen sprechen. Auch der aktuelle Rheinland-PfalzTREND zeigt, dass es inzwischen kein wichtigeres Problem für unsere Bürger gibt. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, das Thema „Zuwanderung“ heute ein weiteres Mal auf die Tagesordnung unseres Landtags zu setzen. Die Menschen in unserem Land erwarten Antworten und Lösungen von der Politik. Anders als die Altparteien verschließt die AfD nicht die Augen vor dem rosa Elefanten, den alle sehen können. Wir nennen das Migrationsproblem beim Namen und sagen importierter Gewalt und Terror den Kampf an. Nach Kandel, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg und jetzt München kann niemand mehr die verheerenden Folgen der Massenmigration in unser Land bestreiten. Schon wieder ein mörderischer Anschlag eines illegalen und polizeibekannten Asylzuwanderers, diesmal aus Afghanistan. Schon wieder unzählige Verletzte und auch diesmal ein totes Kind und eine tote Mutter, die nicht hätten sterben müssen. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht wegen Migration!) Gewalt und Terror durch Migration ist zu einer grausamen Realität in unserem Land geworden, einer Realität, vor der unsere AfD seit 2015 konsequent gewarnt hat und wofür sie vom Brandmauer-Kartell immer wieder beschimpft und verspottet wurde. Die Altparteien haben aus unserem einst sicheren Land einen Ort der Angst und der Anschläge gemacht. Das ist das Ergebnis ihrer wahnwitzigen Willkommenskultur und ihrer schändlichen Asylromantik. Leider, muss ich sagen, haben wir als AfD-Fraktion mit unseren Prognosen Recht behalten. Auch in Rheinland-Pfalz eskaliert die importierte Gewalt gegen Frauen, Kinder, Unschuldige zusehends, wie unsere parlamentarischen Anfragen und die polizeilichen Kriminalstatistiken belegen. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fake News!) Auch in unserem Bundesland schaut eine Landesregierung seit Jahren tatenlos zu, wie kriminelle Ausländer und ausreisepflichtige Gefährder den Behörden auf der Nase herumtanzen und absurde Gesetze zu ihren Gunsten nutzen. Die Beileidsbekundungen nach den Verbrechen zugewanderter Täter wie in Kandel, Ludwigshafen, Bingen, Mannheim, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg und München wirken zunehmend zynisch, (Zuruf des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) wenn und solange ihnen keine politischen Konsequenzen zum Schutz der Bürger folgen, sondern noch mehr „Kampf gegen rechts“ und damit gegen diejenigen, die genau diese politischen Konsequenzen anmahnen. (Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier in diesem Landtag hat meine Fraktion seit 2016 in beinahe jeder Plenarsitzung entsprechende Anträge gestellt, um diesen Wahnsinn zu beenden. (Zuruf aus dem Hause: In jeder!) Keiner unserer konstruktiven Vorschläge wurde von den Ampelparteien, der CDU oder den FREIEN WÄHLERN angenommen. Deshalb kauft Ihnen, Herr Ministerpräsident Schweitzer, auch niemand mehr Ihre leeren Versprechen ab, wenn Sie nach jahrelanger Leugnung der Migrationsprobleme kurz vor der Bundestagswahl wie der sprichwörtliche Faule am Abend fleißig werden und markige Ankündigungen machen. Sie und Herr Scholz sind genauso unglaubwürdig wie Herr Merz und Herr Schnieder, die im Bundestagswahlkampf eine vermeintliche 180-Grad-Migrationswende hingelegt haben und gleichzeitig nach der Wahl mit den roten oder grünen Migrationsjüngern zusammenarbeiten wollen, und damit würde sich gar nichts ändern, meine Damen und Herren. Eine echte Migrationswende wird es mit der Alternative für Deutschland geben, die den Mut aufbringt, die Wahrheit auszusprechen, glaubhaft harte Konsequenzen fordert und ihre Versprechen in die Tat umsetzen wird. Wir müssen und werden die Asylgesetze ändern und die illegale Migration stoppen. Wir werden illegale Zuwanderer ohne Bleiberecht und kriminelle Ausländer massenhaft abschieben, darauf können Sie sich verlassen. (Beifall der AfD) Im aktuellen Rheinland-PfalzTREND haben sich zwei Drittel der Befragten für dauerhafte Grenzkontrollen und Zurückweisungen ausgesprochen. Eine Begrenzung der Zahl der Zuwanderer wünschen sich nach ARD-DeutschlandTrend sogar 68 % der Befragten. Damit gibt es in der Bevölkerung eine überwältigende Mehrheit für eine Migrationswende, wie wir sie als AfD schon lange fordern. An welchen konkreten Maßnahmen wir diese Migrationswende festmachen und wie sich die AfD darin von den Ampel- und Brandmauer-Parteien unterscheidet, werde ich in der zweiten Runde erklären. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Klinkel.
Nina Klinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Generell darf Politik nicht den Fehler machen, Ängste zu ignorieren. Sie darf aber auch nicht den Fehler machen, Politik auf Ängsten basieren zu lassen, Vorschläge zu machen, die nicht rechtskonform sind, und Ängste so zu schüren, dass sie zum eigenen Vorteil den Diskurs bestimmen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Genau an diesem Punkt sind wir. Der Diskurs macht Meinung. Wir sind an einem Punkt, an dem wir nicht mehr sachlich über Probleme diskutieren, die wir zweifelsohne haben, an denen wir uns einseitig orientieren, indem zum Beispiel ein CSU-Innenminister nach einem schrecklichen Anschlag mit Falschinformationen rausgeht, sicherlich unwissend, aber eben getrieben vom schnellen Urteil. An einem Punkt, an dem es darum geht, bei komplexen Angelegenheiten möglichst einfache und einfach zu skandierende Vorschläge zu unterbreiten. An einem Punkt, an dem es darum geht, das politische Narrativ zu seinen Gunsten zu bestimmen. An einem Punkt, an dem ein christdemokratischer Kanzlerkandidat im Wahlkampf sich so treiben lässt, dass er Vorschläge macht, bei denen er sich wohlweislich auf rechtlich dünnem Eis bewegt und so tut, als sei das nicht so. (Zuruf von der CDU) An einem Punkt, an dem es nicht mehr interessiert, ob Lösungen rechtskonform sind, ob sie umsetzbar sind, ob sie überhaupt etwas taugen. Das ist Meinung, aber es ist keine kluge Politik. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Auch hier in Rheinland-Pfalz, wo wir die Debatte zu diesen Thematiken, die die Grundlage für das Ergebnis dieses Trends sind, im letzten Plenum hatten und wo sich ein Oppositionsführer an dieses Rednerpult gestellt und nicht unterschieden hat zwischen stationären, zeitlich befristeten Grenzkontrollen, die möglich sind, allerdings alle sechs Monate von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, und dauerhaften Grenzkontrollen an 3.800 km Binnengrenze, die dem Schengener Grenzkodex widersprechen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Diesen Schengener Grenzkodex hat Deutschland vor ein paar Jahren unterschrieben, und es diente vor allem unserem Tourismus und unserer Wirtschaft. Wenn man an den Rednerpulten in den Parlamenten nicht mehr unterscheidet, wie kann man dann erwarten, dass draußen noch unterschieden wird, wenn von einem Notstand gesprochen wird, den es nicht gibt und der EuGH uns nicht durchgehen lassen wird, weil die Zahlen anders lauten? Die Zahl der Asylgesuche sank – ich wiederhole Ihnen das gern noch einmal – im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 34 %. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es gibt 21 % mehr Abschiebungen und auch in RLP sank die Zahl der unerlaubten Einreisen um 35 %, aber das interessiert nicht. Wenn wir den Diskurs so führen, wie wir ihn führen, und dann die Leute draußen fragen, möchten Sie die Grenzen zumachen, um illegale Migration zu verhindern, dann sagen die natürlich Ja. Wenn Sie die Leute aber fragen, wollen Sie die Grenzen dieses Bundeslands im Herzen Europas, das an Frankreich, Belgien und Luxemburg reicht, wieder zumachen und in der Zeit zurückgehen, dann werden die Leute sicherlich nicht Ja sagen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Rheinland-Pfalz hat Außengrenzen in einer Länge von etwa 300 km. Unsere Nachbarn sind Belgien, Luxemburg und Frankreich. 280.000 Menschen pendeln tagtäglich in dieser Grenzregion. Diese Grenzen sind übrigens keine Fluchtrouten, anders als das vielleicht an der Grenze zu Österreich der Fall sein mag. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Manchmal ist Sicherheit wichtiger!) Die Grenzkontrollen werden auch diese Menschen betreffen. Die IHK Trier hat deutlich gemacht, dass es unsere Wirtschaft betreffen wird, und der Parlamentarierrat hat deutlich gemacht, dass er diesen dauerhaften Grenzkontrollen sehr skeptisch gegenübersteht. Sogar die ÖVP – die ÖVP – warnt im Süden davor, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) die Zugbrücke einseitig hochzuziehen, weil das keinen sicherer und alle ärmer macht. Lassen Sie uns über Sicherheitspolitik sprechen, weil auch das anklang. Lassen Sie uns darüber sprechen, dass das Sicherheitspaket nach wie vor von der CDU/CSU blockiert wird, worin so wichtige Dinge sind – wir werden nachher noch einmal darüber sprechen – wie der Lichtbildabgleich mit Dateien im Internet. Lassen Sie uns darüber reden, dass es eine Sonderkonferenz der Innenminister brauchte, in der hart gerungen – ja, hart gerungen – wurde, aber es wurde ein Kompromiss gefunden, und man einigte sich auf Schritte, die der Sicherheit aller zugrunde liegen: bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, frühe Identifikation von psychisch auffälligen Personen, Informationsaustausch, PsychKG, ein erweiterter biometrischer Datenabgleich. Wenn wir über illegale Migration sprechen wollen, sprechen wir doch nicht darüber, europäische Gesetzgebung außer Kraft setzen zu wollen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir sprechen doch darüber, die europäische Asylreform zu beschleunigen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Bringt mal Lösungen auf den Tisch!) die auch Asylverfahren an den Außengrenzen enthält. Die gemeinsame europäische Herangehensweise ist der Schlüssel, Migration zu steuern. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das System ist dysfunktional!) Jahrelang wurde hier blockiert, und jetzt warten wir auf die Umsetzung. Wo sind Sie denn da? Wo ist denn da die Positionierung Ihrer EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen? Hören Sie endlich auf, Meinung zu machen, und machen Sie einmal Politik! (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule aus Rodalben, dort die Berufsoberschule II. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Schifferstadt, dort die 2P Plus-Gruppe begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler, die ursprünglich aus der Ukraine kommen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Herber für die CDU-Fraktion.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Themen „Zuwanderung“ und „Migration“ sind zweifellos die zentralen Themen unserer Zeit. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Eurer Zeit, unserer nicht!) Natürlich bewegt es auch die Menschen in Rheinland-Pfalz. Als demokratische Mitte tun wir gut daran, wenn wir diese Sorgen und Ängste ernst nehmen. Das ist die Grundlage, auf der unsere verantwortungsvolle Politik aufbaut: die Menschen ernst nehmen, aber auch die Realität wahrnehmen. (Beifall der CDU) Genauso ist es unsere Pflicht, klare Grenzen zu ziehen, wenn es um die Art und Weise geht, wie diese Herausforderungen angegangen werden. Wir haben es in den letzten zehn Jahren versäumt, rechtzeitig klare und konsequente Regelungen für eine geordnete Zuwanderung zu schaffen. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Wo waren Sie denn 2023? Sie haben es 25 Jahre versäumt!) Das hat völlig zu Recht zu Unsicherheit und Unmut in der Bevölkerung geführt. Im Gegensatz zu manch anderen können wir von der CDU uns das ehrlich eingestehen. Wir haben daraus gelernt. Unsere Fraktion steht mittlerweile seit Jahren für eine klare und verantwortungsvolle Migrationspolitik, die aus drei Säulen besteht: Ordnung, Kontrolle und Integration. (Beifall der CDU) Als Erstes nenne ich die Ordnung. Wir brauchen klare Regeln und eine konsequente Umsetzung bestehender Gesetze. Dazu gehört zum Beispiel eine Obergrenze der humanitären Zuwanderung, um die Belastungsgrenze unseres Landes nicht zu überschreiten. Gleichzeitig müssen wir diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, konsequent zurückführen. In Deutschland haben wir aktuell mehr als 220.000 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. Von diesen wurden im vergangenen Jahr zwar mehr als 20.000 aus Deutschland abgeschoben, aber es konnten gleichzeitig 3 3.717 vorgesehene Abschiebungen nicht vollzogen werden. Der Hauptgrund für diesen Nichtvollzug war bei über 20.000 Menschen, dass sie der Bundespolizei nicht zugeführt werden konnten. Das heißt, man hat sie zu dem Zeitpunkt der Abschiebung nicht angetroffen. Das sind Zahlen, die es uns ordnungspolitisch nicht erlauben, uns zufrieden zurücklehnen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der CDU) Zweitens nenne ich die Kontrolle. Um illegale Einwanderung zu verhindern, brauchen wir effiziente Grenzkontrollen. Dazu gehören stationäre Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe die Schnappatmung nicht, die bei dieser Forderung jedes Mal aufkommt. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Wir haben seit September 2024 bis März dieses Jahres von Frau Faeser Binnengrenzkontrollen bei der EU notifiziert, (Abg. Nina Klinkel, SPD: Zeitlich befristet!) und zwar zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Tun Sie nicht so, als wüssten Sie das nicht!) Dass diese Maßnahmen zielführend sind, können wir seit 16. Oktober 2 023 erkennen. Seit diesem Zeitpunkt hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz rund 52.000 unerlaubte Einreisen festgestellt und 30.000 Zurückweisungen vollzogen. Diese Zurückweisungen erfolgten unter anderem in Fällen, in denen keine gültigen oder gefälschte Dokumente dabei waren und versucht wurde, ohne Visum oder gültigen Aufenthaltstitel einzureisen. Natürlich ist die Anordnung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen rechtens. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Schengener Grenzkodex. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Diese europarechtlichen Vorgaben setzen eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der Inneren Sicherheit voraus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer bei den aktuellen Geschehnissen in unserem Land noch zweifelt, dass bei uns eine ernsthafte Bedrohung vorliegt, lebt wirklich in einer verklärten Traumwelt (Beifall der CDU und bei der AfD) Der Syrer, der im österreichischen Villach aus islamistischen Motiven heraus einen 14-Jährigen getötet und mehrere Menschen schwer verletzt hat, war eine dieser Zurückweisungen an einer deutschen Grenze. Er wäre sonst bei uns gewesen. Drittens nenne ich die Integration. Wir haben immer wieder betont, (Zuruf von der SPD) dass die Integration ein Puzzleteil für eine erfolgreiche Migrationspolitik ist. Wer bei uns bleiben darf, muss sich integrieren. Das bedeutet, die Sprache zu lernen, zu arbeiten und unsere Werte zu akzeptieren. Dafür brauchen wir mehr Unterstützung und klare Vorgaben, aber auch Sanktionen für diejenigen, die sich nicht integrieren wollen. Wir haben im Jahr 2022 nur etwa 50 % der anerkannten Asylbewerber nach fünf Jahren in Arbeit gehabt. Das ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren können. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Wir müssen unser Ziel ausweisen, dass wir mindestens 70 % der anerkannten Asylbewerber, und zwar in einem kürzeren Zeitraum, in Arbeit bringen, damit wir sie integrieren können. Genau hier liegt der Unterschied zur AfD. Wir suchen Lösungen, die sowohl die Sicherheit als auch die Menschlichkeit gewährleisten. Hier werden die Sorgen der Menschen für die eigenen politischen Zwecke, wohin die auch immer führen, instrumentalisiert. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie kopieren von uns eins zu eins; das weiß jeder hier im Plenum! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das ist verantwortungslos, schäbig und gefährdet unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Bevor ich mich in Rage rede, gerne mehr in Runde zwei.
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Vor nunmehr fast 40 Jahren, am 14. Juni 1985 wurde in einer kleinen luxemburgischen Gemeinde ein großes europäisches Abkommen unterzeichnet, das Abkommen von Schengen. Der Schengen-Raum ermöglicht es über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen. Das Schengener Abkommen ist es, das den zollfreien Verkehr von Waren innerhalb der EU grundlegend geregelt hat. Der Schengen-Raum ist das Fundament unserer Europäischen Union und des europäischen Binnenmarkts. In dieser Aktuellen Debatte spielt dies offensichtlich überhaupt keine Rolle. Die einen verkaufen sich als kompromisslose Problemlöser, die anderen haben sich in ihrem nationalistischen Weltbild eingemauert. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Gemeinsam haben sie sich gegen jede Form des Arguments erfolgreich imprägniert. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Ich muss es einfach so deutlich sagen, leider ist der Ruf nach dauerhaften Grenzkontrollen und einer sehr scharfen Gangart bei der Migration inzwischen kein Alleinstellungsmerkmal rechter Verfassungsfeinde mehr, nein, wir haben es gehört, auch die CDU schließt sich diesen Forderungen weitgehend an. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Unsere Bürger wollen das!) Das von Helmut Kohl mitverhandelte Schengen-Abkommen hat für die rheinland-pfälzische CDU offensichtlich keine Bedeutung mehr. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wollen Sie die Bürger als verfassungsfeindlich bezeichnen?) Die rheinland-pfälzische CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner postete – ich darf zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten –: „An Tag 1 einer Bundesregierung eines Kanzler Merz werden die Grenzen per Richtlinienkompetenz geschlossen.“ (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das haben Sie gut von uns abgeschrieben! – Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Liebe Unionsfraktion, Ihr erratischer Kanzlerkandidat hat mit dem Versuch, so etwas wie Härte und Handlungsfähigkeit zu simulieren, dem europäischen Gedanken eine grundlegende Abfuhr erteilt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Der große Europäer Helmut Kohl hat dagegen – ich zitiere mit Erlaubnis – folgende Worte gefasst: „Wir brauchen Europa auch deshalb, weil wir die großen Aufgaben unserer Zeit zum Beispiel in der Wirtschaftspolitik nicht im nationalen Alleingang lösen können.“ (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Ich sage Ihnen, die Herausforderungen durch die Migration werden wir nicht im nationalen Alleingang lösen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Dass die rheinland-pfälzische CDU Herrn Merz auf seinem Weg in den Abgrund blind folgt, hat mich wirklich entsetzt. Dass Sie keine Partei der Kosmopoliten sind, geschenkt. Aber ihre Partei ist doch diejenige, die wie keine zweite Wirtschaftskompetenz für sich reklamiert. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Offenbar haben Sie aber jeden Draht zu Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft verloren. Hören Sie, was die IHK in Trier sagt. Ich zitiere – wiederum mit Erlaubnis –: „Unternehmen aus verschiedenen Sektoren […] blicken besorgt auf mögliche Zeitverluste und gestörte Lieferketten. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Diese könnten nicht nur zu Umsatz- und Auftragseinbußen führen, sondern langfristig auch Arbeitsplätze gefährden.“ (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück zu der Fraktion, die heute diese Debatte initiiert hat. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Wer nach dauerhaften Grenzkontrollen ruft, liefert eine einfach anmutende Antwort auf komplexe Fragen. Diese Antwort verursacht aber in Wahrheit viel mehr Probleme, als sie löst. (Zurufe der Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, und Dr. Jan Bollinger, AfD) Stattdessen sollten wir darüber reden: Wie kann eine funktionierende europäische Flucht- und Migrationspolitik aussehen? Wie können legale Wege zur Einwanderung via Fachkräfteeinwanderungsgesetz gestärkt werden? Wie bekämpfen wir effektiv Fluchtursachen, und wie verstärken und entlasten wir unsere Ausländerbehörden? – Darauf geben Sie überhaupt keine Antworten. Nein, die Fragen werden noch nicht einmal gestellt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU – Weitere Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten)
Hendrik Hering
Herr Herber, ständiges Hereinreden ist schlicht und ergreifend störend. (Heiterkeit bei der AfD)
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen, der Titel der Aktuellen Debatte beruft sich auf eine vermeintliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für dauerhafte Grenzkontrollen. Dazu gibt es noch drei Punkte zu sagen. Erstens: Die Antwort hängt wie so oft stark von der Fragestellung ab. Ich bin mir sicher, hätte man die Bürgerinnen und Bürger gefragt, ob sie beim nächsten Einkauf im Supermarkt deutlich höhere Preise zahlen wollen oder bei der Fahrt in die Ferien lange Staus in Kauf nehmen möchten, wäre die Antwort eine andere gewesen. Zweitens: Anders als andere Parteien rennen wir nicht jeder Umfrage hinterher, sondern machen ganz klar, wir werden die europäische Idee nicht für populistische Schnellschüsse opfern. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir machen unser Land nicht sicherer, wenn wir die Europäische Union beerdigen. Im Gegenteil, gerade in Zeiten, in denen der POTUS und Putin über die Köpfe der Europäer hinweg über die Ukraine verhandeln, müssen wir als Europäerinnen und Europäer stärker zusammenrücken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zurufe von der AfD) Drittens: Es gibt eine Grenze, die wir ganz dringend kontrollieren, die wir sogar dauerhaft dicht machen müssen. Das ist die Grenze zwischen den demokratischen Kräften in diesem Land und der AfD-Fraktion, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) zwischen denen, die in der Mitte unserer Parlamente um die besten Lösungen ringen, und denen, die spalten, die unsere demokratische Kultur vergiften und unser vereintes Europa abschaffen wollen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Kollegin Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie Cato den Älteren mit seinem berühmten Satz? Mit der Zerstörung Karthagos beendete der römische Feldherr Cato angeblich alle seine Reden, auch dann, wenn es gar nicht um Karthago ging. Cato und seine Penetranz gelten bis heute als historisches Beispiel dafür, dass Wiederholungen mächtiger sind als jede Wahrheit, (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) solange man sie beharrlich äußert. Es ist das Prinzip der modernen Legenden. Man muss den Leuten die These nur oft genug einbläuen, dann glauben sie irgendwann daran. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Die AfD kennt Cato allzu gut. Wir als FDP aber kennen die AfD. Deshalb lassen wir es nicht zu, dass unser Parlament, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einer monatlichen Gehirnwäsche unterzogen werden, immer wieder dasselbe Thema. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Im letzten Plenum hatte ich mir die Mühe gemacht, Ihnen höflich zu erläutern, dass Migrationspolitik hauptsächlich eine Bundesangelegenheit ist. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Christian Lindner sagt mittlerweile das Gleiche wie wir!) Heute befassen Sie unser schönes Parlament schon wieder damit, und der Bezug zu Rheinland-Pfalz dient dabei nicht einmal als Feigenblatt: 66 % der befragten Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bevorzugen dauerhafte Grenzkontrollen nach dem allgemeinen Verständnis. Meine Damen und Herren, dieses Thema ist durch. Diese bestehen mittlerweile. Wir sind also nicht tatenlos. Das BMI hat letzte Woche die Grenzkontrollen bis zum 15. September 2025 verlängert. Ferner herrscht über die Notwendigkeit einer Migrationswende sogar im Bund weitgehend Konsens. Seit Neuestem sollen in sogenannten DublinZentren Menschen unterkommen, für deren Asylverfahren eigentlich andere Staaten zuständig sind. Hamburg und Brandenburg haben sich mit dem Bund bereits darauf geeinigt. Andere Bundesländer können dem Ziel folgen, weniger Asylsuchende im Land zu haben. Umso klarer wird uns allen, dass es Ihnen, der AfD, heute nicht um Inhalte gehen kann, sondern einzig um zersetzende Rhetorik, und zwar eine Rhetorik, die nicht der Zerstörung Karthagos dient, sondern der stetigen Zersetzung unserer Gesellschaft. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Demokraten haben die AfD verstanden. Ein steter Tropfen höhlt den Stein. Das gilt aber auch für das Gute. Ich erinnere an ein schwieriges Thema mit positiven Fakten aus Rheinland-Pfalz. Die Justiz in Rheinland-Pfalz schafft mit beispielhafter Geschwindigkeit Klarheit über die Asylverfahren. So haben wir schneller Rechtssicherheit über Verbleib oder Ausreise als andere Bundesländer. (Abg. Joachim Paul, AfD: Die reisen noch gar nicht aus, stimmt doch gar nicht!) Wer ausreisepflichtig ist, soll unser Land zügig verlassen. Zur Sicherstellung, dass die Urteile umgesetzt werden, wollen wir daher auf Landesebene die Abschiebungen zentralisieren, soweit erforderlich mit der Unterstützung des Bundes. Wir als FDP sehen darin eine konstruktive Chance, in der Migrationspolitik weiter voranzukommen und unsere Gesellschaft zu stärken. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Reformen statt Rhetorik und Rhetorik und Pragmatik statt Propaganda, so geht gute Politik. Dafür stehen wir ein, (Die Rednerin setzt einen Haarreif auf, der an die Krone der Freiheitsstatue erinnert – Heiterkeit bei der AfD) für Freiheit, Frieden, Klimaneutralität, Landwirtschaft, Wirtschaft, Wohlstand, Wachstum, Bildung, Kultur und vor allem Sicherheit. Ich danke Ihnen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Wir haben das jetzt einmal als Kleidungsstück gewertet. Als Nächstes spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Kollege Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „RheinlandPfalzTREND sieht Zuwanderung als wichtigstes Problem: Mehrheit der Bürger will dauerhafte Grenzkontrollen und eine Migrationswende!“ lautet das eingebrachte Thema. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich Infratest dimap, den SWR vom 12. Februar 2025: „Die Grenzkontrollen waren im Herbst 2024 an allen Außengrenzen eingeführt worden, um irreguläre Zuwanderung zu verhindern. Zwei Drittel der Rheinland-Pfälzer […] würden laut Rheinland-Pfalz-Trend begrüßen, wenn an deutschen Grenzen dauerhaft kontrolliert würde. Ein gutes Viertel […] ist dagegen, dass die offenen Grenzen im Schengenraum geschlossen werden. Transportunternehmen und der Handel hatten in den vergangenen Monaten darauf hingewiesen, dass durch die Wartezeiten an den Grenzübergängen die Kosten steigen.“ Von Migrationswende steht in dieser Umfrage kein einziges Wort. Ein typisches Sprachwerkzeug der Antragsteller. Klarstellen möchte ich an dieser Stelle, dass ich es als höchst unseriös erachte, alle Flüchtlinge über einen Kamm zu scheren. Ich war als Soldat mehrfach und auch immer wieder für längere Zeit in Krisen- und Kriegsgebieten. Ich habe angeschossene und getötete Menschen gesehen, habe Auswirkungen von Sprengfallen erfahren und mitansehen müssen, wie eine Frau gesteinigt wurde. Ich habe absolutes Verständnis für Menschen, die Angst um ihr Leben haben und deshalb Hab und Gut zurücklassen, ihre Heimat verlassen, um wenigstens ihr Leben zu retten. Kein Verständnis habe ich für die Menschen, sie aus rein wirtschaftlichen Gründen in unser deutsches Sozialsystem illegal einwandern wollen. Unsere Aufgabe als Politik ist es, dafür zu sorgen und Werkzeuge bereitzustellen, das eine vom anderen unterscheiden zu können. Deshalb ist es wichtig für einen Staat zu wissen, wer sich innerhalb seiner Grenzen befindet. Wir haben uns für Europa entschieden, und verschiedene Situationen haben uns gezeigt, dass wir die Regeln in Europa nachschärfen müssen, um ein sicheres, erfolgreiches und verlässliches Zusammenleben auch künftig zu gewährleisten. Wollen wir eine dauerhafte Rückkehr von Schlagbäumen und Kontrollen an unseren europäischen Binnengrenzen verhindern, müssen wir gemeinsam und engagiert unsere Außengrenzen schützen. Das erfordert den Aufbau eines echten gemeinsamen europäischen Grenzschutzes für die europäischen Außengrenzen. Wir FREIE WÄHLER fordern die Aufstellung einer leistungsfähigen gemeinsamen europäischen Grenzschutzeinheit, bestehend aus Kontingenten der Mitgliedstaaten. Diese Einheit muss in der Lage sein, die gesamte EU-Außengrenze effektiv zu schützen und illegale Migration zurückzuweisen. Neben ausreichendem Personal muss sie auch die notwendige technische Ausstattung sowie den entsprechenden Rechtsrahmen erhalten. Die direkt betroffenen Mitgliedstaaten wie Italien oder Griechenland dürfen wir beim Außengrenzschutz nicht alleinlassen. Alle Mitgliedstaaten müssen die finanziellen Lasten anteilig gemeinsam tragen. Solange der EU-Außengrenzschutz sichtbar nicht funktioniert und Nachbarländer illegale Migranten nach Deutschland durchwinken, muss Deutschland durch die Bundespolizei illegale Migration an den deutschen Grenzen gezielt zurückweisen. Ich rede hier von illegalen Migranten. Mehr in der nächsten Runde. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Joa das Wort.
Matthias Joa fraktionslos
Geehrter Präsident, liebe Kollegen! Zwei Drittel aller Rheinland-Pfälzer möchte ein Ende der für alle offenen Grenzen und Sozialsysteme. Bundesweit hatten CDU und AfD eine klare Mehrheit für einen grundlegenden Politikwechsel. Kein Demokrat kann dies bestreiten. Gleichzeitig gilt, in einem demokratischen Staat darf niemand dauerhaft gegen den erkennbaren Willen der Mehrheit handeln. Wer dies sehenden Auges dennoch tut, beschädigt nicht nur das bereits erschütterte Vertrauen der Bürger in die Politik, sondern nicht weniger ihr Verhältnis zur Demokratie selbst. Auch Deutsche haben das Recht auf eine sichere Heimat, in der wir, die Staatsbürger, und nicht der Migrant entscheiden, wer nach Deutschland einreist, und ein Recht darauf, dass ihre Sozialbeiträge und Steuern nicht zweckentfremdet werden. Dabei unterscheiden unsere Bürger sehr wohl zwischen Menschen aus der Ukraine, die aus ihren zum Teil von Russland zerbombten Wohnungen geflohen sind, die uns als Europäer nahestehen, und denen, die hier in der Masse eine völlig andere Kultur, nämlich die des Islams, leben, aus Afghanistan, Syrien, Marokko und der halben islamischen Welt – illegale Zuwanderer, die wir zum Dank auch noch versorgen müssen, neben dem Ertragen fürchterlicher Morde in den Innenstädten, in denen man sich als Europäer schon lange fremd fühlt. Bei allem Bemühen sind wir mit der Integration dieser Kulturkreise vollkommen überfordert. Unser Land braucht nicht nur in der Migrations- und Wirtschaftspolitik grundlegende Reformen, ein „Weiter so“, ein weiteres Ignorieren der Mehrheit wird unsere Demokratie am Ende zerstören; denn die Wut und Enttäuschung der Menschen steigt von Tag zu Tag. Sie hingegen glauben, mittels medialer Hilfe ein ganzes Land in Geiselhaft halten zu können, indem Sie ein geistiges Gefängnis der Tabus errichten. Ich fürchte, dies wird böse enden. Lassen Sie es besser nicht darauf ankommen. Meine Damen und Herren, eine Demokratie lebt von ihrer gesellschaftlichen und politischen Willensbildung, dem offenen Wettstreit der Argumente. Absolut grundlegend hierfür ist die Meinungsfreiheit; denn nur, wenn frei und ohne Konsequenz gesprochen werden darf, ist die Freiheit verwirklicht. Darauf fußt unsere gesamte freiheitliche Gesellschaft. Ohne die Freiheit der Meinung ist die Demokratie keine Demokratie, dann ist sie nichts mehr. Wer ein wehrhafter Demokrat ist, muss daher aufschreien, wenn einem Rentner die Wohnung gestürmt wird, weil er Habeck einen Schwachkopf nennt, der muss das Wort erheben, wenn CDU-Büros aufgrund eines Antrags verwüstet werden, den die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt, der muss protestieren, wenn AfD-Wahlkampfstände bedrängt oder Rechtskonservative als Nazis verunglimpft werden. Die schrillen Reaktionen bei SPD, Grünen und Teilen der Medien auf die Worte des amerikanischen Vizepräsidenten sprechen Bände. Nun, man muss nicht alles teilen, was Vance gesagt hat, und doch war es ein eindrucksvolles Plädoyer für die Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen. (Vereinzelt Heiterkeit bei und vereinzelte Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, die Politik hat die Bürger nicht zu erziehen, sondern jede Meinung zu achten und den Willen der Bürger umzusetzen, auch und gerade wenn dies nicht der eigenen Überzeugung entspricht. Wer dies nicht akzeptiert, gerade auch in der Migrationspolitik, ist kein wahrer Demokrat, (Glocke des Präsidenten) mag er sich auch noch so oft einen solchen nennen. – Ich komme zum Ende. Ein „Weiter so“, ein weiteres Ignorieren der Wünsche der Mehrheit wird diese Demokratie zerstören, Hass und Zwietracht werden weiter eskalieren. Genau dies kann kein wahrer Demokrat wollen. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die Regierung Ministerin Binz.
Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ergebnisse des aktuellen Rheinland-PfalzTREND spiegeln nach den Anschlägen der vergangenen Monate die Sorgen der Bevölkerung wider. Ich kann Ihnen versichern, wir nehmen sie als Landesregierung sehr, sehr ernst. Bereits in der vergangenen Sitzung haben wir uns zu Fragen in diesem Zusammenhang ausgetauscht. Wichtig ist mir an dieser Stelle, dass wir dabei bleiben, dass wir über das Thema „Migration und Zuwanderung“ und „Asyl“ im politischen Raum sachlich angemessen diskutieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass die notwendige – ich wiederhole: die notwendige – Steuerung der Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten nur europäisch gelöst werden kann. Stationäre Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen sind dauerhaft kein wirksames Instrument und ersetzen auch eine solche europäische Lösung nicht; denn sie erschweren den Alltag der Menschen, die jeden Tag über Grenzen hinweg reisen oder pendeln, sie schaden der Wirtschaft, und gerade für uns, gerade für das Land Rheinland-Pfalz sind die offenen Grenzen in Europa überlebenswichtig. Gerade in einer Zeit – das ist eben auch angesprochen worden –, in der es auf mehr europäische Einigung ankommt und weniger auf nationale Alleingänge, sind Grenzschließungen fatal. Hier bin ich Abgeordnetem von Heusinger dankbar, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat, wir haben momentan Grenzkontrollen und das, was in Berlin von Friedrich Merz gefordert wurde, aber Grenzschließungen waren; das ist ein qualitativ großer Unterschied. Das wäre für Rheinland-Pfalz fatal. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Es wäre nicht nur für Rheinland-Pfalz fatal, es wäre für ganz Europa fatal, wenn die Bundesrepublik Deutschland einen solchen nationalen Alleingang machen und die Grenzen schließen würde. Das hätte unkontrollierbare Konsequenzen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Man darf an dieser Stelle nicht ausblenden – es irritiert mich an dieser Debatte immer wieder, dass das vonseiten der CDU einfach ausgeblendet wird –, dass auf europäischer Ebene die Weichen bereits gestellt worden sind. Die EU hat mit der nun von den Mitgliedstaaten umzusetzenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS, die Voraussetzungen für die Verringerung von Sekundärmigration und für schnellere Abschiebungen direkt an den Außengrenzen bereits geschaffen. Die dazu notwendigen Umsetzungsgesetze hat die Bundesregierung längst vorgelegt. Die liegen vor. Warum sie nicht mehr auf die Tagesordnung des Bundestags gekommen sind, muss die Union erklären; denn sie hat sich geweigert, mitzumachen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ach nein!) Das heißt, die Gesetze liegen vor. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Herr Abgeordneter, Sie können das nicht erklären. Das wäre die langfristige Lösung, und es wäre viel sinnvoller als diese kurzfristigen symbolhaften Dinge, die vor zwei Wochen im Bundestag vorgeschlagen worden sind. Sie hätten alle Zeit der Welt gehabt, diesen Gesetzen zuzustimmen, wenn Sie sie nämlich mit auf die Tagesordnung genommen hätten. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) – Herr Abgeordneter Herber, ich bin Ihnen trotzdem sehr dankbar, dass Sie auch im Namen Ihrer Fraktion das Thema „Integration“ noch einmal angesprochen haben, weil das in diesem Kontext ein genauso wichtiges ist. Weil es auch uns ein solch wichtiges Thema ist, investieren wir als Land Rheinland-Pfalz bereits seit vielen Jahren in die Sprachbildung von zugewanderten Menschen, von geflüchteten Menschen, (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) übrigens auch zu einer Zeit, als eine CDU-geführte Bundesregierung große Teile der geflüchteten Menschen von den Integrationskursen ausgeschlossen hat, (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) explizit ausgeschlossen und keine Möglichkeit gegeben hat, die deutsche Sprache zu lernen und sich hier entsprechend zu integrieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Susanne Müller, SPD) An dieser Stelle haben wir angesetzt und Millionen investiert, um entsprechende Sprachkurse zur Verfügung zu stellen. Das Gleiche gilt für das Thema „Arbeitsmarktintegration“. Auch hier war es erst die jetzige Bundesregierung, die ganz viele Arbeitsverbote, die geflüchteten Menschen auferlegt waren, aufgehoben hat, sodass diese Menschen die Möglichkeit hatten, sich schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen an einer Kooperationsstrategie, damit wir auch in Rheinland-Pfalz besser werden, besser verzahnen, was in den Kommunen läuft, was im Land läuft. Das heißt, das Thema „Integration“ ist für uns ebenfalls ein wichtiges. Die Sicherheit der Bevölkerung ist ein ganz hohes Gut. Deshalb legt auch mein Haus gemeinsam mit dem Innenministerium ein besonderes Augenmerk auf ausländische Personen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte. Die ADD begleitet die Ausländerbehörden in der Bearbeitung dieser Fälle mit dem Ziel, alle aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen effektiv auszuschöpfen. Um diese Verfahren künftig noch weiter zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, gehen wir jetzt die konkrete Planung der Zentralisierung von Rückführungen im Land an. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir brauchen aber für einen bestimmten Kreis von Straftätern andere Möglichkeiten. Deshalb habe ich vorgeschlagen, dass wir andere Instrumente von Bundesseite an die Hand bekommen, damit wir ausländische Personen, die wir nicht abschieben, aber selbst ausreisen können und Intensiv- und Mehrfachstraftäter sind und von denen eine besondere Gefahr für unsere Bevölkerung ausgeht, in eine Verwaltungshaft nehmen können, aus der sie selbst ausreisen können, und zwar in ihr Heimatland. Lassen Sie mich am Ende mit dem Aufruf schließen, dass wir über dieses Thema weiterhin sachlich diskutieren und uns nicht dazu hinreißen lassen, geflüchtete Menschen aus bestimmten Ländern alle unter Generalverdacht zu stellen (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) oder ihnen allen bestimmte Chancen vorzuenthalten. Es wird diesen Menschen in ihrer Summe nicht gerecht, die sich ebenso wie alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes wünschen, in Frieden und Freiheit zu leben. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Hendrik Hering
In zweiter Runde spricht jetzt für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! – Frau Staatsministerin, tatsächlich wäre ein effektiver Grenzschutz auf europäischer Ebene das Beste, nur, darauf warten wir seit Jahrzehnten vergebens. Diese europäische Asylreform ist viel zu wenig und kommt viel zu spät, (Zuruf von der AfD: So ist es!) und schon dies ist den Grünen im Europäischen Parlament zu weit gegangen. (Beifall der Abg. Peter Stuhlfauth, AfD, und Matthias Joa, fraktionslos) Die Grünenfraktion hat sogar diesen winzigen Schritt nicht mitgehen wollen. Das ist schon ziemlich erbärmlich. Was die aktuellen Grenzkontrollen betrifft, sind das Grenzkontrollen ohne Zurückweisungen. Das heißt, wer hier unbedingt einwandern möchte und die fünf grauen Zellen besitzt, das Wort „Asyl“ formulieren zu können, wird weiterhin ins Land gelassen. (Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD) Die Sache ist, es braucht in dem Fall im Einklang mit Artikel 16a des Grundgesetzes und Artikel 18 des Asylgesetzes Zurückweisungen von Menschen, die über sichere Drittstaaten einreisen. Was die Grenzkontrollen betrifft, so sind von diesen auch keineswegs die Folgen zu gewärtigen, die hier an die Wand gemalt werden. Wir haben seit Beginn der temporären Kontrollen durch die Bundespolizei fast 14.000 illegale Einreisen verhindern können, 3.300 Haftbefehle vollstreckt, und das Ganze ohne das befürchtete Verkehrs- oder Wirtschaftschaos. Das ist ein Riesenerfolg, auch gegen linke Lügengeschichten, meine Damen und Herren. Wir brauchen jetzt auf jeden Fall dauerhafte Grenzkontrollen in RheinlandPfalz. Wir brauchen Aufnahmestopps. Wir brauchen einen strengen Fokus auf Sachleistungen für Asylbewerber nach dem Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ im Asylverfahren. Wir brauchen Ausweisungen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass schwerkriminelle Ausländer ihr Bleiberecht verlieren. Im ampelregierten Rheinland-Pfalz werden weniger als 30 % der verurteilten Kriminellen ausgewiesen, bei denen ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse der Bundesrepublik Deutschland vorliegt. Unsere Auffassung ist, kriminelle Zuwanderer gehören nicht auf freien Fuß, sondern sicher weggesperrt und außer Landes geschafft. Meine Damen und Herren, wer die Ausgrenzung der AfD für wichtiger als die Sicherheit der eigenen Bürger hält, ist ein Teil des Problems und macht Politik gegen das eigene Volk. Mut und Entschlossenheit bei der Bewältigung der Migrationsproblematik finden Sie bei der AfD. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Klinkel.
Nina Klinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! – Sie haben nicht wirklich etwas zur Migrationswende gesagt. Sie haben gesagt, Migrationswende heißt für Sie, illegale Einwanderung zu begrenzen. Also Spoiler, das passiert bereits. (Unruhe bei der AfD) Sehr geehrte Kollegen von der CDU, wir haben seit Spätherbst 2023 die strengsten Migrationsregulierungen der letzten 25 Jahre: (Abg. Michael Hüttner, SPD: Hört, hört!) von Regelungen zur konsequenteren Durchsetzung der Ausreisepflicht über schnelle Abschiebungen von Straftätern, höhere Strafen für Schleuser und Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration. Das nur einmal so als Infopost für Sie. (Zurufe des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie stellen sich hier hin – ich bin total dankbar, Herr Kollege Herber, dass Sie dieses österreichische Beispiel gebracht haben – und sagen, weil er an unserer nationalen Grenze abgewiesen wurde, ist er nach Österreich und hat da jemanden umgebracht. In der Wertung finde ich das ein bisschen schwierig, aber das müssen Sie verantworten. Das zeigt ganz genau den Unterschied. Während Sie vom Schließen der nationalen Grenzen sprechen, sagen wir, die Lösung ist europäisch, und da muss an den europäischen Außengrenzen kontrolliert werden. Das ist genau der Unterschied, den es hier gibt. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Jan Bollinger AfD
Das passiert doch nicht!) Ansonsten möchte ich Sie noch bei einer Sache korrigieren. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat, sehr interessant, etwas herausgegeben, in dem Zahlen genannt werden. Es taucht die Zahl auf: Die Erwerbsquote der Männer, die 2014 bis 2016 nach Deutschland geflüchtet sind, beträgt 86 %. Das ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das ist im Juni 2 024 gewesen. Ich kann Ihnen den Link aber auch schicken, dann können Sie sich einmal über Quellen informieren, bevor Sie diese Zahlen, die Sie hier nennen, vielleicht sagen. Was genau ist eine Migrationswende an dieser Stelle? – Ich habe noch 20 Sekunden. Wir sind der Auffassung, dass wir seit Spätherbst 2023 alles tun, um illegale Migration zu begrenzen. Wir brauchen aber die andere Migration. Wir brauchen legale Migration. Wir schaffen es sonst nicht auf dem Arbeitsmarkt. Auch hier, mehr Migration könnte Potenzial und Wachstum der deutschen Wirtschaft deutlich erhöhen. Das sind Fachleute, die das sagen. Das sage nicht ich hier mit meinem Blick. Das sind Fachleute, die das sagen. Vielleicht führen wir die Debatte einmal in diese Richtung. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt müssen wir vielleicht doch einige Begrifflichkeiten geraderücken. Frau Binz, unser Bundesvorsitzender und möglicher nächster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat eine faktische Schließung der Grenzen für illegale Einwanderer angesagt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist das denn?) Genau das wird passieren, wenn wir Grenzen ordentlich kontrollieren. Diese Grenzen dürfen wir nach europäischem Recht ordentlich kontrollieren. (Unruhe bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten) In dieser Debatte um die Zuwanderung und Migration werden wir auch nie müde zu sagen, dass wir von der CDU für eine Politik der Mitte stehen, die Sicherheit und Humanität vereint. (Beifall der CDU) Wir setzen auf eine geordnete und kontrollierte Zuwanderung, die den Bedürfnissen unseres Landes gerecht wird. Dazu gehören klare Regeln, effektive Grenzkontrollen und eine konsequente Rückführungspolitik. Es reicht nicht, wenn ich jedes Mal vor einer Landtags- oder Bundestagswahl einen Flieger mit 24 oder 36 Leuten nach Irak oder Afghanistan vollmache, sondern es muss richtig konsequent zurückgeführt werden. Die Migration ist aber auch ein Problem, das sich nicht mit Parolen lösen lässt. Es lässt sich aber auch nicht mit gut gemeinten Demonstrationen lösen. Es erfordert nämlich eine umfassende Strategie, die sowohl die Sicherheit unserer Grenzen als auch unsere humanitäre Verpflichtung berücksichtigt. Diese Strategie – da stimme ich überein – können wir nur zusammen mit europäischen Partnern umsetzen, aber von Ihnen müssen wir uns als Partei von Adenauer und Kohl nicht erklären lassen, wie Europa funktioniert. (Beifall der CDU –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Offensichtlich doch!) Dass eine verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ein wichtiger Baustein für eine wirksame Migrationspolitik ist, zeigen nämlich die vorläufigen Daten von Frontex, die 239 irreguläre Übertritte im Jahr 2024 an den EU-Außengrenzen registriert hat. Es war schon ein Rückgang von 38 % im Vergleich zum Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2021. Wir haben 78 % weniger irreguläre Übertritte an der westbalkanischen Migrationsroute, 59 % weniger über das zentrale Mittelmeer, an anderen Stellen vielleicht eine Steigerung. Das am Ende wirksamste Mittel zur Begrenzung der illegalen Migration – da sind wir uns einig – wird die konstruktive Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern und dann aber die Schließung der Außengrenzen sein. (Glocke des Präsidenten) In Europa werden wir zusammenarbeiten, einem Europa, das Sie abschaffen wollen. Das ist einer der Gründe, warum wir nie mit denen zusammenarbeiten werden. Wir stehen nämlich für eine Politik der Vernunft. Das ist unser Versprechen an die Menschen in unserem Land. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Herber, eigentlich wollte ich nicht mehr in die zweite Runde, aber wenn Sie an Adenauer und Kohl erinnern, möchte ich sagen, ich weiß nicht, wie oft Sie in den letzten 2 Minuten „Grenzschließungen“ gesagt haben. Wenn Sie das immer wiederholen, treten Sie das Vermächtnis von Helmut Kohl mit Füßen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zurufe der Abg. Dirk Herber und Johannes Zehfuß, CDU) Europa muss jetzt ganz vorne stehen. Sie machen gerade das Gegenteil. Ich möchte nur auf einen Punkt, auf eine Auswertung des ifo Instituts von gestern verweisen, weil hier auch von ganz rechts pauschal Menschen in eine Ecke gestellt und kriminalisiert werden. Das ifo Institut hat eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistiken nach Landkreisen für die Jahre 2018 bis 2023 veröffentlicht. Das klare Ergebnis ist, es gibt keinen Zusammenhang zwischen einem steigenden Ausländeranteil in einem Kreis und der lokalen Kriminalitätsrate. Gleiches gilt im Speziellen auch für Schutzsuchende. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie hätten bei Ihren Leisten bleiben sollen!) Wenn das Sicherheitsgefühl der Menschen anders ist, müssen wir das ernst nehmen. Wollen wir aber unseren Wohlstand und die Zukunft Europas wirklich auf Grundlage eines Gefühls entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen aufs Spiel setzen? – Nein. Für die grüne Fraktion in den Landtagen, im Bund und in Europa kann ich diese Frage ganz klar mit Nein beantworten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Es ist die Arbeiterwohlfahrt Koblenz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich war gerade bei der illegalen Migration. Diese ist an rheinland-pfälzischen Staatsgrenzen nach Luxemburg oder Belgien eher selten wahrzunehmen. Dennoch sind wir aufgrund der derzeit angewandten Umverteilungspraxis immer noch mittelbar betroffen. Wir FREIE WÄHLER streben weiterhin eine europäische Lösung an, und zwar in allen Migrationsfragen. Dazu muss Deutschland seine Migrationsregeln verschärfen und an den europäischen Rechtsrahmen anpassen. Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass das als gescheitert anzusehende Dublin-Abkommen an die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft angepasst wird. Eine Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Union lehnen wir ab. Ein europäisches Problem ist europäisch zu lösen, primär durch direkte Rückführungen oder Abweisungen, und nicht den Mitgliedstaaten aufzubürden. Im Zweifel sind Auffang- und Rückführungszentren nahe der Außengrenzen von der EU gemeinsam zu betreiben und zu finanzieren. Für diejenigen, die legal in unserem Land Schutz und Hilfe suchen, müssen wir die Integration fördern. Hierzu ist ein duales staatliches Handeln erforderlich: fördern und fordern. Hier können und müssen wir als Bundesland tätig werden. Der Erwerb der deutschen Sprache, die Bereitschaft, sich für unseren Arbeitsmarkt qualifizieren zu wollen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedingungslos als Bestandteil einer offenen Gesellschaft anzuerkennen, sind unverzichtbare Eckpfeiler eines Eingliederungsprozesses. Hier sind die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen und staatliche Unterstützung zu gewähren. Wir sind und bleiben ein Einwanderungsland mit klaren Regeln. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 1 b) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht – Wirtschaft braucht bundesweit Entlastung und Entbürokratisierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/11445 – Für die antragstellende Fraktion spricht Kollege Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum zweiten Megathema der letzten Woche, der Wirtschaft. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz, Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz – mittlerweile durch die EU durch Nummern ersetzt –, Grundstückverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung: All dies sind Beispiele, die wir in der Bürokratie finden und die bis nach Rheinland-Pfalz gehen. Ein großer Bremsblock, wenn ich oben anfangen darf, ist hierbei die EU-Bürokratie für die Wirtschaft. 57 % aller Bürokratiekosten kommen aus der EU. Frau von der Leyen wirbt nun für den Abbau. Eine neue Bundesregierung muss dem Thema mit erhöhtem Druck nachgehen, damit auch die EU ihrem Kerngeschäft nachgeht, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit; denn auch bei dem Thema „KI“ scheinen wir uns zurzeit mehr überzuregulieren. Deshalb war es aber auch wichtig, dass die Bundesampel gute Dinge, Bürokratieentlastungsgesetze, auf den Weg gebracht hat. Es waren richtige Schritte in die richtige Richtung, aber wir Freie Demokraten setzen uns für weitere Themen ein, wofür auch Ministerin Schmitt in Berlin kämpft. Das ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das ist die Digitalisierung in der Verwaltung und der Arbeitswelt. Das sind zum Beispiel das probeweise Aussetzen von Informations-, Melde-, Berichts-, Dokumentations- oder Statistikpflichten oder aber auch einfach einmal ein Bürokratiestopp, bevor wir dann zum Abbau kommen. Wir brauchen auch eine Effizienzsteigerung von verwaltungsinternen Maßnahmen, weil eine Studie zeigte, Bürokratie ist für Menschen und Unternehmen umso belastender, je höher die Bürokratie an sich ist und je geringer die Verwaltungseffizienz ist. Natürlich sind viele Themen, die die Landesregierung umsetzt, meistens mittelbar, aber bei den unmittelbaren Maßnahmen macht Rheinland-Pfalz vor, was im Rahmen seiner Möglichkeiten möglich ist. 57 Maßnahmen werden kurzfristig umgesetzt, welche auch der Wirtschaft helfen: Wir vereinfachen das Bauen, Brandschutzregelungen, was man oft auch im Tourismusbereich und der Hotellerie gehört hat, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Erleichterung von Förderprozessen für alle Bereiche der Wirtschaft, Gründer, Start-ups, Existenzgründer oder größere Unternehmen, Planfeststellungsverfahren, Beschleunigung für Straßen und Brücken oder aber auch die Schwellenwerte im Vergabewesen. Letzte Woche hatten wir das Thema der Generalunternehmer. Das haben wir morgen noch einmal auf der Tagesordnung. Die Ministerin warb für mehr Europa, aber weniger Bürokratie. Auch werben wir als Freie Demokraten dafür, das EU-Recht nicht immer noch weiter in nationales Recht verschärft umzusetzen. Gold-Plating nennt man das so schön. Wir unterstützen Ministerin Schmitt auch darin, die EU zu stärken, in der Wettbewerbsfähigkeit die EU zu stärken, aber auch in ihrer Kritik, dass die Bundesregierung zum Beispiel bei dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz schlichtweg geschlafen hat. Hier zeigt sich, dass oftmals lieber mit teuren Subventionen kompensiert wird, anstatt vorab Regulierungen zu vermeiden. Letztendlich danken wir Ministerin Schmitt auch für den Einsatz, den Initiativantrag im Bundesrat, nämlich das Thema „Gold-Plating“ zu verhindern. Der Antrag bzw. die Initiative wurde meines Wissens nicht angenommen. Das ist sehr schade, weil dies ein wichtiger Schritt gewesen wäre. Deshalb kann ich auch hier nur dafür werben. Viele Politiker äußern sich zum Bürokratieabbau. Viele Parteien äußern sich zum Bürokratieabbau. Viele fordern den Bürokratieabbau. In der Debatte, wenn tatsächlich angepackt werden soll, wenn tatsächlich abgebaut und umgesetzt werden soll, zeigt sich aber ganz oft das Prinzip „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“. Dann heißt es, bau dort, aber nicht bei mir. Da gibt es also gewisse Themen, und wir müssen dafür werben, dass wir dann auch alle gemeinsam tatkräftig anpacken. Danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Reden wir über Bürokratieabbau. Das tun wir in diesem Rund nicht zum ersten Mal, es ist schließlich ein sehr, sehr wichtiges Thema. Jedes Mal, wenn die SPD-Fraktion ein Unternehmen besucht – das ist h äufig der Fall –, werden wir mit dem Thema „Bürokratieabbau“ konfrontiert: zu viele Berichtspflichten, zu viel wertvolle Arbeitszeit, die auf bürokratische Erfordernisse verwendet werden muss. Genau aus diesem Grund, weil das Thema so wichtig ist und so wichtig für unsere Wirtschaft ist, hat unsere Landesregierung bereits gehandelt und im September letzten Jahres ein großes Bürokratieabbaupaket vorgelegt, 57 Einzelmaßnahmen. Viele davon beziehen sich auf den Bausektor oder auch auf die Energiewirtschaft, also die schnelleren Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, damit auf die Sicherstellung unserer Energieversorgung. Das sind zwei volkswirtschaftlich enorm wichtige Bereiche. Dabei wird es aber nicht stehen bleiben. Es ist ein erstes Paket, ganz klar. Es wird auch nicht bei dieser Ebene bleiben. Genauso muss auf anderen politischen Ebenen, zum Beispiel der kommunalen Ebene, etwas passieren, aber vor allem auf der Bundesebene – Kollege Wink hat es gesagt – und auf der EU-Ebene. Bürokratieabbau besteht aber nicht nur darin, vielleicht inzwischen überholte Verwaltungsvorschriften abzubauen oder Berichtspflichten zu reduzieren, sondern Bürokratieabbau beruht auch noch auf zwei weiteren Säulen, mindestens zwei. Das eine ganz wichtige Thema ist die Digitalisierung. Aus nicht ganz erklärlichen Gründen – aber uns allen ist es klar – ist Deutschland beim Thema „Digitalisierung“ sehr weit zurück in der EU. Wir müssen hier schneller werden. Damit ist nicht nur gemeint, dass keine Kommunikation über E-Mail stattfindet, sondern überhaupt keine Kommunikation zwischen einzelnen Verwaltungsebenen. Es soll eine automatisierte Kommunikation stattfinden, damit Verwaltungsbeamte mehr Zeit für die wirkliche Beratung haben, für Servicearbeit. Wir müssen auch unbedingt zu einer Once-only-Mentalität kommen. Das heißt, dass man Daten einmal eingibt (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) und dann beispielsweise mit dem Personalausweis den Reisepass beantragen kann, eine Wohnung ummelden kann, Wohngeld beantragen, Kindergeld usw. Auch das ist etwas, was wir ganz dringend und sehr schnell vereinfachen müssen. Die dritte Säule, die auch sehr wichtig und auch ein Thema ist, bei dem wir in Rheinland-Pfalz durchaus etwas tun können, ist der Service- und Ermöglichungsgedanke bei Verwaltungsbeamten. Wir haben es in der Hand, unsere Verwaltungsbeamten selbst auszubilden. Ich will ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Koblenz dafür geben, was ich damit meine. Wir alle befinden uns derzeit ehrenamtlich unterwegs im Wahlkampf, ich auch. Ich wollte einmal wieder einen Infostand anmelden und habe dabei gedacht, oh Gott, das ist doch diese bürokratische Prozedur. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es müssen drei Ämter beteiligt werden usw., aber gut, du machst es. Wie lief es in der Realität ab? – Es war eine E-Mail erforderlich. Ich habe einen Rückruf vom Ordnungsamt bekommen, wie genau ich mir das vorstelle. – Wir, das Ordnungsamt, beteiligen die beiden anderen Ämter, aber ich kann Ihnen jetzt schon einmal sagen, das funktioniert und Sie bekommen in Kürze von mir die Genehmigung. Genauso ist es gelaufen. Wenn man als Bürgerin und Bürger oder als Unternehmen so, auf diese Art und Weise, Kontakt mit der Verwaltung hat – eine E-Mail, ein freundlicher Rückruf –, kann einem die Prozedur dazwischen egal sein, ob mehrere Ämter beteiligt werden müssen, ob das personell oder KI-gesteuert läuft. Wichtig ist das, was man auf der anderen Seite des Desks mitbekommt. Ich möchte noch einmal zusammenfassen, diese drei Säulen – Verfahrenserleichterungen, Abschaffung von Berichtspflichten, Abschaffung von überholten Verwaltungsvorschriften, Digitalisierung, aber auch ein Ermöglichungsgedanke in der Verwaltung – sind die, die wir brauchen für den Bürokratieabbau. Rheinland-Pfalz macht es vor, und andere müssen es nachmachen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin. (Weitere Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD – Glocke des Präsidenten) – Herr Paul, Sie sind nicht dran.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte gar nicht gedacht, dass auch dieses Thema zu so viel Dialog im Plenum quer über die Reihen führt, aber es ist es wert. Ich freue mich natürlich auch über das, was ich dazu eben von den beiden – Vorredner und Vorrednerin – gehört habe. Aber allein, mir fehlt der Glaube; denn man muss schon vorsichtig werden, wenn die FDP ein Debattenthema wieder mit so einer ganz starken Sprache präsentiert. Jetzt heißt es also, „Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht – Wirtschaft braucht bundesweit Entlastung und Entbürokratisierung“. Meine Damen und Herren, immer wenn solch ganz starke Sprüche kommen, ist das Anlass zur Sorge. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Ich erinnere einmal daran, auch im November 2023 hat die FDP solch einen starken Spruch in die Aktuelle Debatte gebracht: „Planung beschleunigen, Umsetzung vereinfachen – Wirtschaft und Verkehr in Rheinland-Pfalz mit Deutschlandtempo voranbringen“. Das war Ende 2023. Das Jahr 2023 hat Rheinland-Pfalz dann auf dem letzten Platz beim Wirtschaftswachstum aller Bundesländer abgeschlossen. So viel zum Deutschlandtempo, das Sie damals propagiert haben. Wie sieht es hier aus? – Die FDP oder Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht. Entbürokratisierung, ein wichtiges Thema. Sie erinnern sich sicherlich, dass wir hierfür ein Konzept erarbeitet haben, das ich hier schon präsentieren durfte. Wenn ich jetzt einmal anschaue: Wie gehen Sie denn mit diesen Ansprüchen, die Sie da definieren, um? Halten Sie sich selbst daran? – Allein an diesen zwei Tagen Plenum kommen zwei Gesetze, bei denen ich den Eindruck habe, da wäre weniger Bürokratie möglich gewesen. (Beifall der CDU) Das ist einmal das Gesetz zum Regionalen Zukunftsprogramm und dessen Ausführung. Wir machen auch einen Vorschlag, wie man da das eine oder andere schlanker machen könnte. Sie haben da gar keine Bedenken, es wird wieder ein bisschen Bürokratie gemacht. Das andere ist aber auch die Frage: Was muten Sie den Kommunen alles im Bereich „Grundsteuer“ zu? Auch da ist es so, dass man es deutlich einfacher machen könnte, was die Begründungspflichten usw. angeht. Das heißt, schon in einem einzigen Plenum legen Sie vorne einen dicken Spruch vor – „Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht“ –, und im weiteren Verlauf beweisen Sie, dass Sie sich selbst gar nicht daran halten. Das ist das große Problem. Genau das ist auch das Problem, warum wir in Deutschland zwar vier Bürokratieentlastungsgesetze hatten, parallel dazu aber 20 Milliarden Euro per anno Erfüllungsaufwandsanstieg. Das zeigt einmal mehr, wenn sich der Gesetzgeber nicht mit in die Pfl icht nimmt, werden wir mit der Entbürokratisierung nicht vorankommen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das Vier-Säulen-Modell haben wir erarbeitet, um diesen permanenten Bürokratieanstieg wirklich an der Wurzel des Übels zu stoppen und zu beseitigen. Genau deswegen fangen wir mit der ersten Säule, nämlich beim Gesetzgeber, an. Da habe ich bisher von den ganzen Programmen, die die Landesregierung präsentiert hat, noch nichts gesehen. Das ist aber genau das Entscheidende. Deswegen sagen wir, immer dann, wenn ein Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung verabschiedet, die zu Bürokratielasten führt, muss zwingend in der Begründung dargelegt werden, warum es nur mit diesem Maß an Bürokratie geht, warum es nicht weniger gab. Das muss da hinein. (Beifall der CDU) Wenn Sie das machen würden, liebe Koalition, wäre uns hier verdammt viel erspart geblieben, wenn Sie das in den letzten Jahren befolgt hätten. Man kann aber in die Zukunft denken. Es gehört noch mehr dazu. Es gehört natürlich auch dazu, dass wir immer dann, wenn ein Gesetz kommt, nach einer angemessenen Zeit evaluieren, um zu prüfen, ob es dieser Lasten noch bedarf; denn zu leicht passiert es immer wieder, dass ein Gesetz mit guten Zielen und besten Vorsätzen gemacht wird, dann wird es angewendet, im Vollzug ein bisschen verselbstständigt und irgendwann merkt man gar nicht mehr, dass dadurch die Leute ohne Not noch belastet werden, obwohl es inzwischen vielleicht leichter, mit weniger Lasten möglich wäre. Diese Evaluierung gehört also auch, ganz wichtig, dazu und natürlich die One-in-one-out-Regelung. Immer dann, wenn Bürokratielasten vom Gesetzgeber auferlegt werden, muss er woanders welche streichen. Das sind Sachen, wenn Sie die einmal umsetzen würden, so wie wir es im Konzept vorgestellt haben – ich trage das gerne in der zweiten Runde bei Bedarf noch ergänzend vor –, dann kämen wir wirklich voran und würde den starken Sprüchen auch endlich einmal Handlung folgen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollege Dr. Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selten waren wir uns so einig, dass wir etwas tun wollen, und zwar wollen wir die Bürokratie abbauen. Ich bin der FDP sehr dankbar für die Aktuelle Debatte, damit wir darstellen können, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht nur darüber reden, sondern es auch tun. Es ist schon gesagt worden, in 57 Punkten – das wurde auch auf einer Pressekonferenz vorgestellt und ist nachzulesen – werden tatsächlich bürokratische Hürden abgebaut. Dazu zählt nicht nur das Bauen, dazu zählen natürlich auch die Digitalisierung, die Förderung der Digitalisierung beispielsweise im Bereich des Ausländerrechts, die Ausländerbehörden. 2,5 Millionen Euro stellen wir zur Verfügung, damit sie digital arbeiten können. Dann haben wir natürlich auch eine Beschleunigung der Verfahren. Darum geht es schließlich im Endeffekt. Wir wollen nicht die Dinge aussetzen und nicht kontrollieren, sondern wir wollen sie gut und gründlich machen, aber auch schnell. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, ob die CDU Vorschläge gemacht hat, die in diese Richtung gehen, aber Sie wollen uns schließlich nachher damit beglücken, Herr Dr. Martin. Was mir allerdings Sorgen macht, ist, dass Ihnen der Glaube fehlt. (Zuruf von der SPD) Wie Sie am Anfang gesagt haben, natürlich muss man an Vorschläge, die man macht, in der Umsetzung auch glauben. Sonst braucht man die Vorschläge nicht zu machen. Nach einer langen Oppositionszeit kann es natürlich sein, dass man die Umsetzung nicht mehr so im Blick hat, sondern nur noch Papiere produziert und dann abstimmen lassen will. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir haben beispielsweise eine Forderung der Bundes-CDU, seit gestern, glaube ich, da habe ich es zumindest zum ersten Mal gelesen: Abschaffung der Bonpflicht. (Zuruf aus dem Hause: Was?) – Der Belegpflicht, das hat einen längeren Namen. Bonpflicht nennt man das normalerweise jetzt bei uns. Sie können den Bon ablehnen, oder Sie bekommen ihn. Es ist aber zumindest einmal die Pflicht, dass es ihn geben muss. Jetzt hat die CDU-Bundesregierung diese Pflicht 2020 eingeführt, (Heiterkeit des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar erfolgreich eingeführt, weil sie schließlich nicht eingeführt wurde, damit es mehr Papier gibt, sondern sie wurde eingeführt, damit die Steuerhinterziehungen im zweistelligen Milliardenbereich im Registrierkassenbereich nicht weitergehen können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Genau deswegen ist diese Bonpflicht am Schluss natürlich auch eine Frage der Steuereinziehung und der steuerlichen Gerechtigkeit. Liebe CDU, da kann man nicht hinterher sagen, das ist uns jetzt zu viel Papier, das haben wir zwar eingeführt, aber jetzt wollen wir es wieder abschaffen, damit wir noch irgendeinen Wahlgrund haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wo wir uns alle einig sind, ist, dass wir bei den Hotels nicht mehr immer ausfüllen müssen, wer wo wann übernachtet. Das soll für alle gelten, für Inländer und Ausländer. Das haben wir so auf den Weg gebracht, und das ist auch gut so. Da haben wir Punkte, bei denen wir alle gemeinsam sagen können, da sind wir der Meinung, das ist tatsächlich ein Abbau von Bürokratie. Das andere, könnte sein, ist ein Abbau von Kontrollmaßnahmen, die man aber auch braucht. Ich meine, wenn man sieht, es wird oft kritisiert, da wird Geld ausgegeben, ohne zu kontrollieren. Natürlich braucht man auch Kontrollmaßnahmen, und das muss man eben unterscheiden. Deswegen sind die 57 Punkte, die die Landesregierung vorgelegt hat, Maßnahmen zur Beschleunigung und eben nicht zum Abbau von Maßnahmen, die dem guten Gelingen von Politik dienen sollen. Meine Damen und Herren, wir haben allerdings auch ganz wilde Bürokratieabbauer, zum Beispiel in Argentinien. Der Präsident dort wird gerade angeklagt wegen einer Kryptowährung, die er illegalerweise unterstützt hat. Wir haben im Moment einen Bürokratieabbau in den USA. Dort wurden Leute aus der Atomsicherheitsbehörde entlassen. Diese Leute findet man jetzt nicht mehr, man will sie wieder einstellen, aber sie haben die Adressen nicht, zumindest sind sie nicht erreichbar. Das andere ist, es wurden auch Spezialisten für die Vogelgrippe entlassen. Bei diesen Dingen müssen wir natürlich aufpassen, dass wir nicht wie die Wilden versuchen, Bürokratie irgendwie abzubauen, Hauptsache weg damit, sondern man muss das vorher planen, man muss es gut planen, und das tut unsere Landesregierung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Meine Damen und Herren, im Titel der Aktuellen Debatte ist auch von der Förderung und Entlastung der Wirtschaft die Rede. Ich will dazu nur sagen, wir fördern die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz jährlich mit 70 Millionen Euro. Wir wollen eine Entlastung bei den Energiekosten. Wir wollen die Stromsteuer abschaffen. Wir wollen auch eine Entlastung bei den Netzen. Wir wollen es nicht so wie die CDU – das machen wir irgendwie günstiger, wie, wissen wir noch nicht –, sondern wir wollen tatsächlich bei den Netzkosten sagen, dass sie der Staat zahlen muss. Das ist eine Infrastruktur, die bezahlt werden muss, und dadurch gehen die Stromkosten für alle runter, für die Industrie genauso wie für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das nenne ich Förderprogramme, und nicht die Diskussion, die die CDU dazu führt. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Dies sind Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe des Sophie-Hedwig-Gymnasiums aus Diez. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die AfD-Fraktion spricht nun Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Ja, ich stelle fest, seitdem die FDP im Bundestag in der Opposition ist, hat sie wieder Lust auf wirtschaftspolitische Themen. Wir haben jetzt die zweite Plenarwoche in diesem Jahr und bereits die zweite Aktuelle Debatte der FDP zur Wirtschaftspolitik. Ihr Problem bei der FDP ist allerdings, dass Sie drei Jahre lang einen Bundeswirtschaftsminister haben gewähren lassen, einen Wirtschaftsminister, der noch nicht einmal weiß, was eine Insolvenz ist, und der darum auch nicht merkt, dass er Deutschland vor die Wand gefahren hat. Thema dieser Debatte soll Entlastung und Entbürokratisierung sein. Der erste Teil heißt: „Rheinland-Pfalz zeigt, wie es geht.“ Nun, wir als Land haben sehr wenig eigene Steuerkompetenz. Eine Steuer, über die wir allein entscheiden können, ist die Grunderwerbsteuer, und hier hat die Ampelregierung im Land gar nichts gemacht und genau niemanden entlastet. Dagegen haben Sie, die der Landesregierung angehören, sehr viel dazu beigetragen, dass unsere Kommunen die Gewerbesteuer erhöhen müssen und damit die Wirtschaft nicht entlasten, sondern belasten. Sie stehen dafür, dass allein von 2022 auf 2023 die Hebesätze von durchschnittlich 350 auf 377 Punkte angestiegen sind. Aktuell erleben wir einen Grundsteuerschock für Mieter, Eigentümer und nicht zuletzt Gewerbetreibende. Was Sie, Landesregierung, beim Thema „Bürokratieabbau“ tatsächlich getan haben, zeigt sich an der Zahl der Stellen in den Landesbehörden. Trotz zaghaften Schritten bei der Digitalisierung bläht sich die Stellenzahl in der Verwaltung weiter auf. In der Steuer- und allgemeinen Landesverwaltung, bei Schulen, Hochschulen und Justiz gibt es immer mehr reine Verwaltungsstellen. Die Personalausgaben sind seit Beginn der Ampelregierung 2016 um 60 % gestiegen. Nicht einmal Kfz-Zulassungen gehen mittlerweile digital. (Zuruf von der AfD: Vielleicht können sie das gar nicht!) Sehr geehrte Kollegen, der zweite Teil des Debattentitels lautet: „Wirtschaft braucht bundesweit Entlastung und Entbürokratisierung.“ Ja, das brauchen wir, und jetzt sage ich Ihnen einmal, wie das geht. Wir, die AfD, wollen das Steuerrecht stark vereinfachen, so wie Sie von der CDU es einmal vorgeschlagen, aber in 16 Jahren Regierungszeit nicht umgesetzt haben. Wir als AfD wollen die steuerlichen Grundfreibeträge auf 15.000 Euro deutlich erhöhen und vor allem Geringverdiener entlasten. Ebenfalls wollen wir den Sparerpauschbetrag erhöhen, um Kleinsparer wirksam zu entlasten. (Zurufe von der CDU) Wir wollen die Erbschaftsteuer abschaffen. Wir wollen schließlich die Familien steuerlich entlasten. Wir wollen ein Familiensplitting. Ein weiteres Thema sind die CO -Abgaben, die wir abschaffen wollen. Genau das braucht die Wirtschaft. Hierbei stehen wir allerdings in deutlichem Gegensatz zu Ihnen, CDU; denn Sie haben erst Ende Januar für eine Erhöhung des CO -Preises gestimmt und damit für eine deutliche Belastung der Bürger. Die Erhöhung des CO -Preises führt zu einer Erhöhung der Diesel- und Benzinpreise um 22 Cent pro Liter bis 2027, und dies, nachdem bereits Anfang des Jahres eine Erhöhung stattgefunden hat. Ebenfalls wird das Heizen teurer, alles durch Sie. Ja, die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz leidet schwer, und Sie als FDP haben als regierungstragende Fraktion mit dieser Aktuellen Debatte ein Eigentor geschossen. Ja, die Wirtschaft braucht bundesweit Entlastung und Entbürokratisierung, und die AfD, wir zeigen, wie das geht. Es ist Zeit für die AfD. Es ist Zeit für Deutschland. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe, habe ich mich gefragt: RLP zeigt, wie es geht? – Die 57 Bürokratieabbaumaßnahmen haben wir eigentlich schon vor einem halben Jahr diskutiert und das Vergabewesen und die Ansiedlung der Schwellenwerte auch schon. Daher habe ich mich gefragt: Was wollen die jetzt eigentlich von mir? Ich bin fündig geworden bei Ihnen. Bei Instagram haben Sie ein Video eingestellt. Frau Schmitt, am Freitag waren Sie im Bundesrat und haben dort der Welt, die es hören will, berichtet, dass Rheinland-Pfalz sich dafür stark macht, die Übererfüllung von EU-Recht, das sogenannte Gold-Plating – wir haben es soeben bei Herrn Wink gehört – nicht mehr zu praktizieren. Worum geht es da? – Es geht darum, dass EU-Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden und dass man in solchen Fällen nicht übererfüllt, nicht andere Dinge mitregelt, was sich unter Umständen allerdings anbieten kann. Ich habe dann darüber nachgedacht, ob es jetzt eigentlich klug ist, so stringent zu sagen, wir wollen das nicht mehr, und habe mich an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer erinnert, der in Koblenz gewesen ist. Ich glaube, auch Frau Kollegin Schmitt war in der Rhein-Mosel-Halle, als er sein Programm vorgestellt hat. Er hat in der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern auch ein Beispiel gebracht, in dem er ausgeführt hat, dass nicht jede Bürokratie abgeschafft werden kann, weil es auch manchmal Regelungen gibt, die einen gewissen Schutzzweck mit sich bringen. Er hat das Beispiel gebracht, dass jemand im Altenheim verdurstet ist, deswegen gewisse Regularien nachgezogen wurden und weswegen man diese Regelungen braucht. Ich habe mir dann die Frage gestellt: Wie steht denn eigentlich die Bundesregierung zu einer Forderung, dass man das Gold-Plating, also die Übererfüllung von EU-Recht, nicht mehr praktizieren soll? Es gibt dazu eine Kleine Anfrage aus dem letzten Jahr, die beantwortet wurde und in der die Bundesregierung aus meiner Sicht relativ klug mitgeteilt hat, dass sie keinesfalls dafür sorgen wird, das Gold-Plating nie zu machen, weil sie sagt, es gibt nun einmal Situationen, in denen es erforderlich sei, entsprechend zu handeln. Es sind Richtlinien aufgeführt worden, eine davon ist die Richtlinie 2013/59/ Euratom. Darin wurde letztes Jahr die Strahlenschutzverordnung entsprechend angepasst, und dort hat man aus Anlass der Empfehlungen der EU-Richtlinie zur Kontrolle der Radioaktivität in Baumaterialien strengere Grenzwerte auch in Deutschland eingeführt, unter anderem zum Schutz von Kindergärten, Schulen, privaten Arbeitszimmern usw. und natürlich auch als Ausfluss von Meldepflichten, die für die Bauindustrie damit verbunden sind, sodass bei Baustoffen, wenn sie radioaktiv sind, nachvollzogen werden kann, wo sie hinkommen. Meine Damen und Herren, insofern bin ich mir nicht so sicher, ob RheinlandPfalz tatsächlich gut beraten war, diesem Beschluss im Bundesrat zuzustimmen, weil Sie sich letztlich eine Tür zumachen, im Einzelfall betrachten zu können, was sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Was sinnvoll ist, das würde ich gleich in der zweiten Runde noch erläutern. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Nun spricht für die Landesregierung Wirtschaftsministerin Schmitt.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wirtschaft braucht bundesweit Entlastung und Entbürokratisierung. Es ist gut, dass wir auf Antrag der Freien Demokraten heute über dieses Thema sprechen; denn die Wirtschaft in Deutschland stagniert im dritten Jahr in Folge. Ich will vielleicht zunächst sagen, ja, die Wirtschaft ist gerade auch in Rheinland-Pfalz Grundlage für Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze im ländlichen Raum, aber „die Wirtschaft“, das hört sich oft auch sehr theoretisch an. Es sind Mittelständler, es sind familiengeführte Unternehmen, es sind Handwerker, und es sind Menschen, die dahinterstehen und sich im Moment in der Tat Sorgen machen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesem Thema in diesem Hohen Haus Raum geben. Herzlichen Dank, dass wir das hier machen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Wirtschaft im dritten Jahr in Folge in einer Rezession ist, hat viele Ursachen. Lassen Sie mich stichpunktartig auf einige eingehen. Erstens: die geopolitische Lage, die uns als exportorientierten und energieintensiven Wirtschaftsstandort besonders fordert. Zweitens: falsche Priorisierungen auf der Bundesebene mit milliardenschweren Subventionen für Projekte, die letztendlich nicht wirtschaftlich sind und dann nicht zustande kommen, anstatt Erleichterungen für die Breite der Unternehmen im Land. Drittens: Da sind die Versäumnisse der vorangegangenen Bundesregierung. Im vergangenen Jahrzehnt ist auf eine echte wirtschaftspolitische Reform und Weichenstellung sowie auf eine kluge strategische Energiepolitik mit Weitblick verzichtet worden. All das muss sich ändern. Deswegen ist es letztendlich auch ein Appell an die nächste Bundesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen entschlossenes Handeln, um unsere Wirtschaft zu entlasten. Hierbei darf sich der Bund Rheinland-Pfalz gern als Vorbild nehmen. Herr Kollege Martin, selbstverständlich muss das alle Ebenen in den Blick nehmen, und insbesondere auch der Vollzug und die Umsetzung müssen radikal durchleuchtet werden, wo Entlastungen möglich sind. Meine Damen und Herren, wenn wir aus rheinland-pfälzischer Perspektive auf diese Möglichkeiten schauen, möchte ich drei Beispiele ganz konkret nennen. Erstens nenne ich natürlich das Thema „Bürokratieabbau“. Wenn wir in diesem Land Hemmnisse identifizieren, dann handeln wir konkret. Es wurde in der Debatte angesprochen: Selbstverständlich will ich das Vergaberecht noch einmal anführen, bei dem wir schnell und pragmatisch vereinfachend gehandelt haben. Das bedeutet weniger Bürokratie für die Unternehmen und mehr Attraktivität, sich auf Ausschreibungen zu bewerben und letztendlich mitzumachen. Gleiches gilt auch für die Zentralisierung bei Genehmigungsverfahren. Ich habe schon mehrfach über die Groß- und Schwertransporte gesprochen, aber auch was das Thema der qualifizierten Zuwanderung betrifft, haben wir gute Erfahrungen mit der Zentralen Ausländerbehörde in Kaiserslautern. Dies ist ein Thema, welches uns weiter umtreiben muss, die Dinge zu strukturieren, zu analysieren sowie bei der Zentralisierung schneller voranzukommen. Ich bin dankbar, dass wir im Einvernehmen unser starkes Bürokratieentlastungspaket mit knapp 60 Vorhaben auf den Weg gebracht haben. Klar ist aber auch, das war ein erster Schritt, weitere müssen folgen. Ich bin dankbar – Herr Ministerpräsident Schweitzer kommt gerade herein –, dass wir das als Daueraufgabe verstehen und weiterhin schauen, wo wir beispielsweise bei Berichtspflichten vielleicht den Turnus verlängern können, viele Dinge, die unser Handeln letztendlich erleichtern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was macht der Bund? – Auch dort gab und gibt es Ansätze für Entbürokratisierung. Ich will aber deutlich sagen, das reicht noch nicht. Gleichzeitig erleben wir, dass bei ohnehin komplexen Vorgaben der EU gern noch eine Schippe draufgelegt wird. Stattdessen müssen wir bestehende Regeln auf den Prüfstand stellen. Lieber Herr Kollege Wefelscheid, selbstverständlich muss man es sich im Einzelfall anschauen. Grundsätzlich würde ich aber sagen, es sollte nicht alles noch einmal erweitert, sondern explizit geprüft werden, wo was sinnvoll ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nenne ein zweites Beispiel. Wir wollen natürlich den Mittelstand starkmachen, zukunftsfit machen, innovativ machen. Deswegen ist Wissenschaft und Wirtschaft zusammenzubringen ein Thema, bei dem wir Handlungsfähigkeit beweisen. Ich war letzte Woche in Kaiserslautern bei der RPTU und beim Deutschen Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz. Dort haben wir ein Programm „KI4KMU“ gestartet. Auch das ist ein Thema und ein wichtiger Punkt, um die Dinge zu beschleunigen und Bürokratieabbau zu erleichtern. Das dritte Beispiel ist natürlich, dass wir nicht nur mit Subventionen Unternehmen anlocken, sondern seit Jahren gute Rahmenbedingungen für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz setzen. Die Ansiedlungserfolge der letzten Monate und Jahre sprechen dafür. Was meine ich damit? – Die Kommunen unterstützen bei der Gewerbeflächenentwicklung, Verkehrsanbindung, Offenheit und Dienstleistungsorientierung der Verwaltung. Das ist ganz entscheidend, nicht nur eine gute Willkommenskultur für Fachkräfte, sondern auch für Unternehmen. Auch das ist ein Pluspunkt unseres Bundeslands. Meine Damen und Herren, wir müssen in der Tat einen Weg aus der Stagnation unserer Wirtschaft finden. Deswegen ist für die Landesregierung klar, der Weg kann nur über eine klare, eine konzentrierte Entlastungs- und Erleichterungspolitik führen. Deswegen: konkrete Bedarfe identifizieren und am Schluss die Dinge erleichtern. Letzter Satz: Lieber Herr Kollege Braun, Sie haben viel über Kontrollbedürfnisse gesprochen. Vielleicht sind wir auch gut beraten, einmal wieder ein Stück weit mehr Zutrauen und Vertrauen zu probieren; denn wir sind in den letzten Jahren auch in eine Haltung gekommen, in der alles reglementiert wurde. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Ich glaube, auch das ist die Stunde der Wahrheit beim Bürokratieabbau, dass wir hier ein gesundes Mittelmaß brauchen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren mit der zweiten Runde fort, und ich darf für die FDP-Fraktion Abgeordnetem Steven Wink das Wort erteilen.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur einmal kurz raus, weil mir noch einmal ein, zwei Punkte ganz wichtig sind. Mit Blick auf Kollegen Martin, aus der EU kommend, ich habe immer ein bisschen Angst in der EU. Da sitzt die Kollegin von der Leyen. Kollegin von der Leyen gehört zu Ihrem Freundeskreis, und Kollegin von der Leyen hat in den letzten fünf Jahren als Kommissionspräsidentin 13.000 neue Regulierungen auf den Weg gebracht. (Abg. Marco Weber, FDP: Oh!) 13.000 Stück. Dann reden Sie davon, dass Sie in Rheinland-Pfalz Angst haben, was wir hier tun. In ihrem neuen Kompass, den sie jetzt vorgelegt hat, schlägt sie auch nur Korrekturen vor, also Korrekturen der Berichtspflicht und keine Abschaffung oder Verhinderung etc. Zu Kollegin Nieland: Es gibt das i-Kfz, da kann man sein Auto durchaus online an- und ummelden. Die Möglichkeit gibt es. (Abg. Joachim Paul, AfD: Kommt auf die Kommune an! Das ist alles Quatsch!) – Ja, das gibt es trotzdem. Das Modellprojekt gibt es trotzdem. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie haben die Kommunen alle alleingelassen! – Glocke des Präsidenten) – Okay, Herr Paul, ich wiederhole meinen Satz noch einmal, vielleicht verstehen Sie ihn dann. Ich sagte, es gibt i-Kfz – Punkt. Ich habe gesagt, es gibt i-Kfz, und darüber kann man sein Auto um- und abmelden. Wenn es Kommunen gibt, die es noch nicht haben: Ich habe gar nicht gesagt, dass das nicht der Fall ist. (Beifall der Abg. Joachim Paul, AfD, und Michael Frisch, fraktionslos) Natürlich gibt es Kommunen, die das noch nicht haben – das ist richtig –, aber es gibt i-Kfz, und Ihre Kollegin sagte, es gibt nichts. Das ist der Unterschied in der Debatte. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das haben wir gar nicht gesagt! Das ist totaler Unsinn!) Frau Nieland sagte auch, die FDP machte nichts in den letzten drei Jahren in der Bundesregierung. Das ist ebenfalls falsch. Frau Kollegin Nieland, schauen Sie sich den Bürokratiekostenindex an. 2012 bis 2020 lag der bei 99,9 bis 100,36. Von 2020 bis April 2024 sank er auf 94,6. Im Juli 2024 stieg er auf 97,03. Wissen Sie, was da kam? – Die CSRD-Richtlinie der EU. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Ende, Herr Präsident. Die CSRD-Richtlinie der EU wird auch dafür sorgen, dass die Erfüllungskosten der Wirtschaft allein um 1 Milliarde Euro steigen werden nur für die Umsetzung dieser Richtlinie. Das zeigt letztendlich, wie wichtig der Bürokratiestopp auf allen Ebenen ist. (Zuruf der Abg. Iris Nieland, AfD) Rheinland-Pfalz hat die Maßnahmen im Rahmen seiner unmittelbaren Möglichkeiten umgesetzt, und alles andere muss durch Bund und EU geschehen. Das ist ein Fakt, und es ist die Wahrheit. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die SPD-Fraktion darf ich Abgeordneter Dr. Köbberling das Wort erteilen.
Dr. Anna Köbberling SPD
Danke, Herr Präsident. – Herr Kollege Martin, Sie haben drei Beispiele genannt, bei denen das Land Rheinland-Pfalz vermeintlich das Gegenteil von dem tut, was ich zuvor gesagt habe, nämlich Bürokratie aufbaut. Alle drei sind falsch. Das erste, was Sie genannt haben, war, dass wir 2023 auf dem letzten Platz beim BIP-Wachstum waren. Das ist richtig. Das hat aber natürlich auch etwas damit zu tun, dass wir im Jahr zuvor, 2022, ein Wachstum von 10 % hatten (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) und sich dieses Wachstum natürlich nicht im Folgejahr noch einmal wiederholen konnte, weil das an der starken Gesundheitswirtschaft bei uns im Land lag. Das wiederum liegt an der schnellen Geschwindigkeit von Genehmigungsverfahren bei uns. Das Gegenteil ist also richtig. Dann haben Sie zwei Gesetze genannt. Zu beiden Gesetzen hatten wir in der letzten Woche eine Anhörung, und in beiden Anhörungen war ich zugegen. (Abg. Martin Haller, SPD: Die sind gut gelaufen!) Wenn Sie mir nicht glauben, können Sie das in den Unterlagen nachsehen. Das ist nämlich öffentlich. Das erste war das Mittelstandsförderungsgesetz. Da gab es ein ganz breites Lob dafür, wie stark wir den Kommunen durch die Möglichkeit einer GU-Vergabe eine Verfahrensvereinfachung ermöglichen, dabei aber gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln, wovon natürlich auch der lokale regionale Mittelstand etwas hat. Also eine Verfahrensvereinfachung, ein Bürokratieabbau, der einhellig gelobt wurde. Das ist Punkt 1. Das zweite Gesetz, zu dem wir eine Anhörung hatten, war die Reform der Grundsteuer, bei der wir jetzt gesplittete Hebesätze einführen. Auch hier ein ganz einhelliges Begrüßen, dass das genau die richtige Maßnahme ist und es sehr unbürokratisch ist, wenn die Kommunen, denen wir ermöglichen – wir verpflichten sie nicht –, gesplittete Hebesätze einzuführen, genau schauen können, brauchen sie das, trifft das auf ihre individuelle Lage zu oder nicht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dann haben Sie gesagt, bei diesem Gesetz gibt es einen bürokratischen Punkt, nämlich eine Begründungspflicht. Es ist nicht so, dass wir aus solch einer Anhörung nicht schlauer werden. Dafür sind sie gut. (Glocke des Präsidenten) Wir werden im Landtag nahezu gleichlautende Anträge der Ampelfraktionen und der CDU-Fraktion haben, diese Begründungspflicht wieder zu streichen. Damit machen wir es noch einmal eine Stufe einfacher und noch einmal eine Stufe unbürokratischer. Das nur zu Ihren Beispielen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Helmut Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Beispielen: Mir ging es gar nicht um das Mittelstandsförderungsgesetz, sondern um Artikel 1 dieses Änderungsgesetzes. Wenn man sich den anschaut, welches Verfahren dort vorgesehen ist, damit die Kommunen das Geld erhalten, und was sie alles vorlegen und abrechnen müssen, kann man sehr wohl die Frage stellen: Geht das nicht auch schlanker? – Nichts anderes habe ich gesagt, und Sie erzählen mir irgendetwas über GU-Vergabe oder Mittelstandsförderungsgesetz. Das habe ich gar nicht thematisiert. Immerhin haben Sie zugestanden, dass Rheinland-Pfalz 2023 auf dem letzten Platz bei der Entwicklung der Bundesländer beim BIP war. Das ist schon einmal etwas. Dann habe ich gesagt, man muss das eine oder andere Mal bei den starken Sprüchen ein bisschen vorsichtig sein. Wir haben in der Tat die Situation, dass wir eben wieder gehört haben, die Rahmenbedingungen in RheinlandPfalz wären so super, und deswegen hätten wir den großen Ansiedlungserfolg. Meine Damen und Herren, ich finde das auch wieder mutig. Heute lesen wir, Rheinland-Pfalz ist im Länderfinanzausgleich vom Geberland wieder zum Nehmerland geworden. Das ist doch kein Beleg für erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Das ist doch das Gegenteil. Trotzdem höre ich mir hier an, wie toll das läuft. Das Zweite, was als Konkretisierung dann für diese Aussage gewählt wurde, war, dass hier so eine gute Infrastruktur wäre. Meine Damen und Herren, wie lange ist es denn her, dass der Rechnungshof seinen Bericht veröffentlicht hat, und was lesen wir dort über den Zustand der Infrastruktur? Das meine ich, das ist immer dieses erhebliche Delta. Da wird etwas in den tollsten Farben gemalt, und wenn man dann auf die Fakten schaut, ganz nüchtern, dann ist immer erkennbar: So ist es gerade nicht. Dann will ich nur abschließend sagen – Kollege Braun steht schon in den Startlöchern –, deutlicher hätten Sie nicht machen können, wo Wirtschaftspolitik und Gesellschaftspolitik der Grünen und der Union liegen. Ihr Kontrollwahn, den Sie hier so prima ausgemalt haben, bis hin zur Bonpflicht und allem Möglichen, das ist das Gegenteil von dem, was wir wollen. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum haben Sie es dann eingeführt?) Wir sind davon überzeugt, Wirtschaft braucht auch einen gewissen Freiraum innerhalb eines Rechtsrahmens. (Glocke des Präsidenten) Deswegen haben wir unser Entbürokratisierungskonzept überschrieben mit „Mehr Vertrauen wagen“. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Das ist das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Danke schön. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dr. Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Herr Dr. Martin, darf ich hier meine Enttäuschung zum Ausdruck bringen? – Sie hatten versprochen, dass Sie in der zweiten Runde Ihre Vorschläge sagen. Jetzt habe ich keinen einzigen gehört. Lag es daran, dass Sie irgendwie bürokratisch gehindert waren, Vorschläge einzubringen, oder lag es daran, dass Sie keine haben? Oder lag es daran, dass die, die Sie haben und aufgeschrieben haben, schlechter sind als die, die wir gemacht haben? – Ich weiß es nicht, aber ich bin davon enttäuscht. (Zuruf von der CDU) Ich bin natürlich besonders enttäuscht davon, dass, wenn ich über die Bonpflicht und den Steuerbetrug bei den Registrierkassen – 15 Milliarden Euro im Jahr – rede, (Zuruf des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) und wenn ich dann auch sage, das haben nicht die Grünen eingeführt, sondern die CDU – das ist Ihre Partei, in der Sie sind –, die CDU hat das eingeführt, nicht die Grünen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Uschi!) dann muss man doch klar haben, dass wir nicht diejenigen sind, die den Kontrollwahn haben, sondern Sie diejenigen sind, die Kontrollen, die sinnvoll sind, abschaffen wollen und das dann Bürokratieabbau nennen. Das ist doch der Fakt. Davor warnen wir. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Meine Damen und Herren, ich habe keine weiteren Kontrollen gefordert. Ich habe noch einmal deutlich gesagt, welche wir abbauen können. Ich habe gesagt, warum es Kontrollen gibt. Das gilt für Sie, genauso gut auch für Sie, Ministerin Schmitt, die dann auch gehört hat, ich hätte Kontrollen gefordert. Das habe ich so nicht gemacht. Ich bin nicht enttäuscht von der AfD, weil die AfD keine Forderungen vorgebracht hat, ich aber auch keine erwartet habe. Dann kann man auch nicht enttäuscht sein. Wenn Sie dann aber sagen – Herr Paul, Sie können gleich ruhig sein –, Sie würden alle möglichen Steuern abschaffen, und dann würde das Wirtschaften leichter werden, dann ist das natürlich für das Publikum in Ihrer Blase gesprochen vielleicht sinnvoll, (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Joachim Paul, AfD) aber es ist doch kein sinnvoller politischer Vorschlag, meine Damen und Herren. Deswegen ist es auch so schwierig, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen, weil nichts Sinnvolles kommt, und wir würden gerne über Sinnvolles reden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Meine Damen und Herren, der Bürokratieabbau ist nötig, und den werden wir alle gemeinsam angehen. (Glocke des Präsidenten) Wir haben dazu auf Bundesebene natürlich mit entsprechenden Maßnahmen, beispielsweise der Erhöhung der Vergabe öffentlicher Aufträge oder aber mit dem Onlinezugangsgesetz, schon einiges getan. Die Aufbewahrungspflicht für das eine oder andere, das in Wirtschaftsunternehmen aufbewahrt werden muss, ist verkürzt worden. Das sind also Maßnahmen. Sagen Sie nicht, wir tun nichts. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Schmitt, ich muss noch einmal auf die Abstimmung im Bundesrat zurückkommen, weil Sie eben sagten, dass Sie durchaus Verständnis dafür hätten, dass man sich das immer im Einzelfall anschauen muss. Wenn ich mir allerdings die Beschlusslage des Bundesrats anschaue, der Rheinland-Pfalz wohl zugestimmt hat, Entschließung des Bundesrats „Den europäischen Binnenmarkt stärken und die Übererfüllung von EU-Recht […] verhindern“, dann sind das sieben Punkte, und die sind schon relativ absolut. Dort wird die Selbstverpflichtung gefordert, auf Gold-Plating zu verzichten. Das ist das Gegenteil von dem, was es eigentlich sein müsste, die Einzelfallbetrachtung, weil das Petitum lautet, das generell sein zu lassen. Meine Damen und Herren, als ich das recherchiert hatte, bin ich auch auf diese Kleine Anfrage im Bundestag gestoßen. Mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich gerne noch auf einen wesentlichen Punkt eingehen und zitieren. Da heißt es nämlich: „Die 2021 auf EU-Ebene eingeführte ‚One in, one out‘-Bilanz umfasst im Gegensatz zur deutschen Bürokratiebremse nur die reinen Bürokratiekosten, nicht den gesamten Erfüllungsaufwand, der Unternehmen bei der Befolgung von Vorschriften entsteht. […] Der Erfüllungsaufwand der zehn EU-Vorlagen mit dem höchsten Bürokratieaufwand beträgt […] über 27 Mrd. Euro und ist damit deutlich höher als die reinen Bürokratiekosten in Höhe von 4,4 Mrd. Euro […].“ Herr Ministerpräsident, wenn Sie das Thema „Bürokratieabbau“ bearbeiten, werfen Sie deswegen bitte immer auch einen Blick darauf und stärken Sie das, damit wir auf europäischer Ebene, ähnlich wie in Deutschland, eine Bürokratiebremse bekommen, bei der letztlich auch der Erfüllungsaufwand mit betrachtet wird. In Deutschland machen wir das schon, in Europa nicht. Ich glaube, da wäre es ganz besonders wichtig anzusetzen, dass wir schon dort, wo die EU-Richtlinien entstehen, dafür sorgen, dass der Bürokratieerfüllungsaufwand bemessen wird und dadurch am Anfang der ganzen Kette sozusagen schon Bürokratiekosten vermieden werden können, (Glocke des Präsidenten) indem man dort den Fokus darauf legt. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann sind wir am Ende des zweiten Teils der Aktuellen Debatte. Wir kommen zu Punkt 1 c) der Tagesordnung: Dritter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Wie können wir Klinikschließungen verhindern? Rheinland-Pfalz braucht Antworten! auf Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/11431 – Es spricht der Vorsitzende der Gruppe FREIE WÄHLER, Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Endlich ist es da, das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Es definiert seit 1. Januar den Rahmen für eine Zeitenwende an unseren Kliniken. Jetzt soll alles besser werden. Erste Auswirkungen gab es schon. Anfang Februar hatte der Landesverband des DRK überraschend angekündigt, sich komplett aus der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurückzuziehen, aber – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „[e]s drohe in den nächsten Monaten weder für die Versorgung noch für die Beschäftigungsverhältnisse eine Gefahr“, so der zuständige Minister laut Presse vom Montag. Ich bin leider nicht ganz so optimistisch. Es fehlen nämlich für alle Kliniken wichtige Rechtsverordnungen. Wir müssen uns wohl noch bis Anfang 2 027 gedulden. Bis dahin ist Improvisation Trumpf, zumal das Problem der steigenden Personal- und Betriebskosten immer noch nicht gelöst ist. Ich erwarte in den kommenden Monaten weitere Turbulenzen, vor allem in den kleineren Häusern, und ich stehe mit meinen Befürchtungen sicherlich nicht alleine, zumal der 50 Milliarden Euro schwere Transformationsfonds noch nicht in trockenen Tüchern ist, ein Fonds, der für uns FREIE WÄHLER eine reine Wahlmogelpackung ist. Dazu aber gleich mehr. Die Ankündigung des DRK-Landesverbands hat hohe Wellen geschlagen. Vor allem die Begründung ließ aufhorchen: fehlende wirtschaftliche und strukturelle Perspektiven. Es stellt sich nun die Frage nach dem Warum, und wie wir weitere Insolvenzen verhindern können. Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz warnt bereits vor einem „Insolvenz-Tsunami“. Einige von Ihnen waren am 12. Februar beim jüngsten Forum des Verbands der Ersatzkassen mit dabei. Die 25 Milliarden Euro, die der Bund angeblich zur Verfügung stellen will, sind kein frisches Geld. Der Gesundheitsfonds soll angezapft, nicht abgerufene Mittel aus bestehenden Förderprogrammen sollen einfach mit dazugenommen werden. Letztendlich bleibt alles bei den Bürgerinnen und Bürgern hängen, die mehr Geld für womöglich schlechtere Versorgungsleistungen zahlen müssen, und selbst bei Branchengrößen beginnt jetzt das große Rechnen. Uns fehlt die Luft zum Atmen, hat ein erfahrener Krankenhausmanager beim VdK-Forum sinngemäß gesagt, zumal es wohl keine Überbrückungshilfen geben wird. Wir werden bis 2027 also weitere Klinikzusammenbrüche erleben. Sie, lieber Minister Hoch, sind wirklich nicht zu beneiden. Es ist für Außenstehende auch nicht nachvollziehbar, wie Sie sehr zuversichtlich sein können, dass man für jede Stätte Lösungen finden werde. Oder sehen Sie eine Schließung auch als Lösung? Sie müssen sich die Fragen gefallen lassen. Warum beschränken Sie sich auf die Moderation von runden Tischen? Gibt die aktuelle Rechtslage wirklich nicht her, dass alternative Hilfsprogramme auf den Weg gebracht werden können? In Ihrem Ministerium gibt es doch so viele kluge Köpfe. Warum wird uns immer nur gesagt, was alles nicht geht? (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Ende. Ich akzeptiere die Aussage, dass eine Landesauffanggesellschaft nicht möglich ist. Sagen Sie uns stattdessen bitte, was wir gemeinsam tun können. Hauen Sie bei Ihren Ministerkollegen in Berlin auf den Tisch und fordern Sie vom Bund eine Brückenfinanzierung für Kliniken, die bis zur kompletten Umsetzung der Krankenhausreform möglich sein sollte. In diesem Fall stimme ich Herrn Wermter zu 100 % zu. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Die Aktuelle Debatte auf Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER hat das Thema „Wie können wir Klinikschließungen verhindern? Rheinland-Pfalz braucht Antworten!“. Primär bleibt festzustellen, dass viele Probleme nicht durch die kommende Reform ausgelöst wurden, wie gerne suggeriert wird, sondern viele Probleme sind entstanden, weil die Reform viel zu spät kommt. Ich glaube, wir können alle gemeinsam feststellen, dass nicht nur Rheinland-Pfalz Antworten bezüglich der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung braucht, um die qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen, die aktuell noch stattfindet, und die gebotene Wirtschaftlichkeit wieder zusammenzuführen. Das ist im gesamten Bundesgebiet so und wird durch die geplante Reform angegangen. Halten wir uns noch einmal vor Augen, Deutschland liegt bei den Ausgaben für Gesundheit in den OECD-Ländern unter den ersten drei, mit ca. 5.800 Euro pro Einwohner und Jahr. Nur die Schweiz und die USA geben noch mehr aus, aber die Deutschen leben nicht länger. Das muss optimiert werden. Wenn wir den Blick etwas weiten und das Krankenhaus aus unterschiedlichen Sichten betrachten – es gibt die Trägersicht, die politische Sicht, die Patientensicht, die ambulante Sicht, die stationäre Sicht, die Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der KV, der Krankenhausgesellschaft und, und, und –, sehen wir ganz schnell, dass ein Krankenhaus ein vielfältiges Gebilde ist. Da kann natürlich eine monokausale Lösung nicht helfen. Betrachten wir jetzt einmal zusammen die sinnvollen Änderungen, die durch die geplante Reform kommen sollen, aus Sicht der Patienten, um die es bei der Gesundheitsversorgung geht. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Patient und die Patientin am meisten von der Reform profitiert; denn ohne die Reform wäre ihre Versorgung stark gefährdet. Die Patienten und Patientinnen profitieren natürlich auch davon, wenn die begrenzten finanziellen Mittel zielgerichteter eingesetzt werden. Dadurch werden die Beitragssätze stabil gehalten, und es wird gewährleistet, dass die stationäre Versorgung bedarfsgerecht, qualitativ hochwertig, flächendeck end und patientenorientiert erhalten bleibt, das dann auch noch wirtschaftlich und finanzierbar. Es wird gewährleistet, dass eine Notfallversorgung rund um die Uhr gegeben ist und die stationäre Behandlung spezialisierter und transparenter wird. Es wird weiterhin gewährleistet, dass durch die Kombination von ambulant und stationär, was aktuell häufig übersehen wird, Kapazitäten frei werden durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen, dass klare Qualitätsvorgaben für die Leistungserbringer eine hochwertige Behandlung und Therapie für die Patienten gewährleisten und der Anreiz zur ökonomischen Mengenausweitung abgeschwächt wird, da vieles über die Vorhaltepauschalen bezahlt wird. Zusammengefasst kann man sagen, der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland und somit auch jede Rheinland-Pfälzerin und jeder RheinlandPfälzer werden durch die Reform, die Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung, die bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Sektoren und die hohen Qualitätsanforderungen mehr für die 5.800 Euro bekommen, die pro Jahr für jeden ausgegeben werden, als jetzt. Rheinland-Pfalz hat sich schon auf den Weg gemacht, all dies mit den Verantwortlichen im Gesundheitswesen umzusetzen. Unkontrollierte Standortschließungen sind zu vermeiden. Daher muss in enger Absprache mit den Trägern nach Konzepten gesucht werden, wie dies verhindert wird. Ich bin Gesundheitsminister Clemens Hoch sehr dankbar, dass dies verlässlich geschieht. Bezüglich der Konvergenzphase mit Übergang des alten in das neue System wird es sicherlich zwischen den Ländern und der am Sonntag neu zu wählenden Bundesregierung schnell zu Gesprächen kommen, um die Möglichkeiten auszuloten, diesen Zeitraum finanziell sinnvoll zu überbrücken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrte Damen und Herren! – Lieber Kollege Kusch, genau diese Konvergenzphase ist die entscheidende Phase, bis wir tatsächlich die Transformationsfondsmittel abrufen können, bei denen noch nicht ganz sicher ist, wann das tatsächlich der Fall sein wird. Diese Phase ist entscheidend. „Wie können wir Klinikschließungen verhindern? Rheinland-Pfalz braucht Antworten!“ – Rheinland-Pfalz kann auch in diesem Konstrukt eigene Antworten geben und hat eigene Verantwortlichkeiten, auch wenn das in dieser Debatte oftmals zu kurz kommt. Da ist schon die Frage zu stellen: Was unternimmt denn Rheinland-Pfalz, um die immer wiederkehrenden Krankenhausinsolvenzen, die Klinikschließungen, die Schließungen von einzelnen Abteilungen zu verhindern? – Die Entwicklung der letzten Tage, Monate und Jahre spricht eine ganz klare Sprache: nicht genug. Wir sehen nämlich permanent Schließungen, Insolvenzen und Abteilungsschließungen. Hier wird das Land aus Sicht der CDU-Fraktion seiner Verantwortung nicht gerecht. Ich will Ihnen das noch einmal im Einzelnen vorlesen, was wir in den letzten Jahren an Krankenhausschließungen erlebt haben: unter anderem das St. Josef-Krankenhaus in Adenau, die Paracelsus-Klinik Bad Ems, das Krankenhaus in Annweiler, das Krankenhaus Ingelheim, das Krankenhaus in Bendorf. Das Krankenhaus in Zell schließt zum 30. Juni. Vom Grundversorger zur Fach- oder Tagesklinik abgestuft und damit de facto aus der medizinischen Grundversorgung genommen wurden das Krankenhaus St. Elisabeth Gerolstein, das Krankenhaus St. Elisabeth Lahnstein, die Loreley-Kliniken in Sankt Goar und Oberwesel, das Westpfalz-Klinikum am Standort Rockenhausen. Wenn wir über Geburtsstationen – auch ein ganz entscheidender Teil der medizinischen Versorgung – der letzten 15 Jahre sprechen: 21 Geburtsstationen geschlossen worden. Die letzten waren das Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler, Bad Neuenahr, und das DRK Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg. Ich erspare Ihnen die Aufzählung der 21, wie ich Ihnen auch die Anzahl der Krankenhäuser erspare, die im Insolvenzverfahren waren, sind und aktuell rote Zahlen in Rheinland-Pfalz schreiben. Das sind nämlich drei Viertel der Krankenhäuser. Wenn ich diese alle aufzählen würde, wäre die Redezeit zu Ende. In der Summe sagen diese Zahlen, dass das so nicht weitergehen kann, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung bezieht sich auch auf eine adäquate und qualitativ hochwertige stationäre medizinische Versorgung, und wir können als Land eigenständig an Stellschrauben drehen und nicht alles auf den Bund abwälzen. Wir haben zwei ganz entscheidende Instrumente. Das ist einmal die Landeskrankenhausplanung, und es ist die Investitionsförderung. Das sind ureigenste Landesaufgaben. Da muss man einfach konstatieren, Sie planen seit Jahren nicht. Sie lassen laufen – Doppelstrukturen in einzelnen Abteilungen bzw. in Krankenhäusern, Überlappungen, Engpässe. Was jetzt über die bundesweite Krankenhausreform geregelt werden soll, ist eigentlich Aufgabe der Länder; denn fehlende Planung verschwendet auch Ressourcen. (Beifall der CDU sowie der Abg. Helge Schwab und Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER) Der zweite Punkt, auch ein ganz entscheidender, sind die Krankenhausinvestitionsmittel, die seit Jahren und Jahrzehnten völlig unzureichend sind. Das ist nicht nur ein Rheinland-Pfalz-weites Problem, darüber brauchen wir gar nicht zu reden, aber in Rheinland-Pfalz sind wir von der Investitionsquote mit 2,6 % auch noch unter dem Bundesdurchschnitt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 3 % und darüber. Das hat natürlich Folgen für die Krankenhäuser. So sagen auch die Krankenkassen in ihrem letzten Pressestatement noch einmal dezidiert: Daraus resultierend, aus den geringen Krankenhausinvestitionszuwendungen, „werden die Krankenhäuser weiterhin gezwungen sein, über Betriebsmittel Investitionskosten zu subventionieren. Das ist vor allem im Hinblick auf die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit sehr problematisch“. Das sind nicht meine Worte, sondern die Worte der Krankenkassen. Natürlich verschlechtert diese Querfinanzierung die wirtschaftliche Lage weiterhin. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion gesagt – auch darüber haben wir mit dem Minister schon gesprochen –, weil wir die Situation im Moment als dramatisch einschätzen, weil die Unterstützung im Jahr 2025 mit die schlechteste der letzten Jahre ist und wir uns nicht nur auf den Transformationsfonds, bei dem es noch gewisse juristische Hürden gibt, verlassen können, müssen wir als Land tätig werden und eine Überbrückungsfinanzierung bereitstellen. Wir haben diesen Fonds „Lebende-Krankenhäuser-Fonds“ genannt und gesagt, 150 Millionen Euro wollen wir in diesen Fonds pro Jahr zusätzlich einzahlen, um den Krankenhäusern unter die Arme zu greifen in einer Finanzierungsform, die den Bund-Länder-Dualismus berücksichtigt und nicht verlässt. Eines will ich Ihnen sagen, und das sehen Sie jetzt an den DRK Kliniken und im aktuellen Insolvenzverfahren. Ohne Überbrückungsfinanzierung – auch da können wir uns nicht auf den Bund verlassen – bis zum Beginn der Krankenhausreform wird das ungeordnete Krankenhaussterben mit Insolvenzen und Schließungen weitergehen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wir sehen es an den DRK Kliniken. Wir verlieren Kliniken für immer. Wir verlieren Träger für immer, wie das DRK, das sich jetzt komplett verabschiedet. Wir verlieren Substanz. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. (Glocke des Präsidenten) Das Land Rheinland-Pfalz kann sich aus unserer Sicht den Verlust weiterer systemrelevanter Krankenhausstrukturen im Vorfeld der Krankenhausreform nicht leisten. Auf einer Trümmerlandschaft können wir nichts aufbauen, und deswegen haben Sie später am Tag noch die Gelegenheit, unserem Entschließungsantrag zu diesem Fonds zuzustimmen. Ich bitte Sie, tun Sie das im Sinne unserer Krankenhäuser. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Josef Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER haben mit ihrer Aktuellen Debatte eine Frage aufgeworfen, die sicher alle Gesundheitspolitikerinnen und -politiker nicht nur bei uns, sondern bundesweit umtreibt, nämlich: Wie können wir Klinikschließungen verhindern? – Das ist die Frage, mit der wir uns alle seit Jahren beschäftigen. Lieber Kollege Schwab, ich war gespannt auf die versprochenen Antworten aus dem Titel der Aktuellen Debatte „Rheinland-Pfalz braucht Antworten“. Von Ihnen habe ich sie jetzt noch nicht gehört. Ich kann Ihnen sagen, wie wir in Zukunft Klinikschließungen verhindern werden. Die Antwort haben wir nämlich längst gegeben, indem wir die beschlossene Krankenhausreform schnellstmöglich umsetzen und zur Wirkung bringen. Sie wird dringend benötigt, weil sie endlich die Finanzierungsgrundlagen gerade für kleine und mittlere Krankenhäuser verbessert, indem sie Vorhaltepauschalen statt der leidigen Fallpauschalen vorsieht. Insbesondere für Häuser im ländlichen Raum, die versorgungsrelevant sind, aber aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht aus eigener Kraft profitabel wirtschaften können, sind die neuen Vorhaltepauschalen überlebenswichtig. Das Fallpauschalensystem hat zu Fehlanreizen geführt. Statt der Orientierung daran, was sinnvoll und notwendig ist, wurden fast überall dieselben lukrativen Leistungen angeboten und andere, nicht kostendeckende, aber notwendige wurden vernachlässigt. Das führt natürlich auch zu Konkurrenzen zwischen Kliniken, die sich eigentlich in ihrem Angebot besser absprechen müssten. In Zukunft wird sich das durch das Ausweisen von verbindlichen Leistungsgruppen durch das Land ändern, die auf bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien beruhen. Dadurch wird endlich eine klarere Struktur der Krankenhauslandschaft ermöglicht. Das dient zum einen einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten, indem die Leistungen an dem Ort angeboten werden, wo sie am sinnvollsten angeboten werden sollten. Es sorgt auch für eine bessere Planbarkeit für die Kliniken. Wenn sich benachbarte Kliniken nicht mehr bei denselben Leistungen Konkurrenz machen, sondern zu ergänzen versuchen, hilft das allen Beteiligten. Das ist also die Antwort, nach der Sie suchen. Für uns Grüne ist wichtig, dass Menschen immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden, das heißt eine wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung auf der einen Seite sowie eine zentralisierte und spezialisierte Versorgung bei planbaren, komplizierteren Eingriffen auf der anderen Seite. Um diese notwendige und sinnvolle Krankenhausreform schnellstmöglich auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen, bringen wir heute im Laufe des Tages noch den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes ein, der die Voraussetzung für den Landeskrankenhausplan an die Rahmenbedingungen des neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes des Bundes anpasst; denn je früher die Reform wirkt, desto besser für die Krankenhäuser. Nicht also die Reform ist schuld an der aktuellen Krise der Krankenhäuser, wie es uns beispielsweise das Rote Kreuz in seinem Statement zum Ausstieg als Krankenhausträger weismachen will, sondern das langjährige Fehlen einer längst überfälligen Reform. – Herr Dr. Gensch, ich möchte Sie nur einmal daran erinnern, wie viele CDU-Gesundheitsminister in den vergangenen 16 Jahren das Bundesgesundheitsministerium geführt haben. Alle haben versäumt, diese längst überfällige Neuregelung durchzuführen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass es vor der letzten Kommunalwahl eine Kampagne Ihrer CDU-Kommunalpolitiker gab, die sich eben genau gegen dieses Reformgesetz gewendet hat, was dazu geführt hätte, wenn wir im Bundesrat tatsächlich als Rheinland-Pfalz gegen dieses Versorgungsverbesserungsgesetz gestimmt hätten, dass wir vermutlich noch zwei, drei Jahre länger hätten warten müssen, bis das Gesetz in Kraft tritt, in welcher Form dann auch immer. Insofern können Sie sich natürlich hier hinstellen und sagen: 150 Millionen Euro im Jahr, das ist doch kein Problem. – Sie fordern es, die Regierung soll das Geld dann zusammensuchen. Sie sagen gar nicht, wie Sie es finanzier en wollen. Das halte ich für keine seriöse Antwort auf die Frage, wie wir Klinikschließungen verhindern können. Das ist aus meiner Sicht ziemlich platt. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Fraktionsvorsitzendem Dr. Bollinger das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Krankenhäusern bundesweit und in Rheinland-Pfalz steht das Wasser bis zum Hals. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nennt die derzeitige Lage in ihrem Krankenhausbarometer „bedrohlich“. Diese Entwicklung ist leider nichts Neues. Wir haben uns hier an dieser Stelle vor zehn Monaten über die Ergebnisse unserer Großen Anfrage zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser im Land ausgesprochen. Die Zahlen sahen damals schon nicht wirklich besser aus. Schon damals spiegelte die Realität diese Zahlen wieder: Schließungen, Insolvenzen, drohende Insolvenzen, die gerade noch einmal abgewendet werden konnten, und gescheiterte Übernahmen. Seitdem ist das leider munter so weitergegangen: Schließung des Standorts Zell, erneute Insolvenz der fünf DRK Krankenhäuser in Alzey, Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen und Neuwied, die gerade erst ein Insolvenzverfahren abgeschlossen hatten, und zuletzt die Ankündigung des DRK, sich ganz aus der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurückzuziehen, verbunden mit der Anmeldung der Insolvenz für weitere Standorte. In den vergangenen zehn Monaten ist herzlich wenig passiert, was die Situation der Krankenhäuser verbessert hätte. Der kalte Strukturwandel ist nach wie vor in vollem Gang. Das ist nicht verwunderlich. Die Landesregierung legte schon vor zehn Monaten all ihre Hoffnungen in die anstehende Krankenhausreform. Diese Reform ist mittlerweile verabschiedet worden, wenn auch mit einem ganz grundlegenden Konstruktionsfehler, nämlich der fehlenden Übergangsfinanzierung, auf die damals noch viele gehofft hatten. Das Resultat sehen wir jetzt. Dass die Krankenhausreform als solche wirklich Abhilfe schafft, wird zudem nicht nur vonseiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft bezweifelt. Nicht ohne Grund begründet das DRK seinen Rückzug aus der Krankenhausversorgung auch mit der anstehenden Reform. Unsere AfD-Fraktion hat aufgrund der vielen Unzulänglichkeiten dieses Gesetzentwurfs im Bundestag ihre Zustimmung verweigert. Finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes können die Krankenhäuser unter dieser Landesregierung mit ihrer parlamentarischen Mehrheit trotz fehlender Übergangsfinanzierung jedenfalls nicht erwarten, das wurde immer wieder unmissverständlich klargestellt. Jetzt bedeutet eine Insolvenz – wir wissen, was eine Insolvenz bedeutet – nicht direkt eine Schließung. Angesichts der Bedenken hinsichtlich der Krankenhausreform dürfte es aber nicht einfacher geworden sein, einen neuen Träger zu finden, der die insolventen Krankenhäuser übernimmt, es sei denn, er muss. Das bringt uns im Ergebnis zu den Kommunen, denen letztendlich im Rahmen des Sicherungsauftrags als kommunale Pflichtaufgabe der Unterhalt von Krankenhäusern obliegt, soweit das nicht bereits durch freigemeinnützige, private oder andere geeignete Träger erfolgt. Das würde zum einen bedeuten, dass Trägervielfalt in der bisherigen Form verloren ginge. Zum anderen ist die Rekommunalisierung von Krankenhäusern angesichts der finanziellen Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz in der Fläche alles andere als eine optimale Lösung. Was also tun? – Wirklich viele Optionen bleiben angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nicht, zumal die Zeit für viele Krankenhäuser drängt. Bei allen Bedenken gegen die Krankenhausreform haben wir aktuell scheinbar nur die Möglichkeit, auf eine möglichst zügige und sinnvolle Umsetzung auf Landesebene hinzuwirken, dann hätten die Landeskrankenhäuser zumindest Planungssicherheit. Dass dadurch allerdings in Zukunft Schließungen vermieden werden, wage ich zu bezweifeln, auch wenn diese dann hoffentlich nicht mehr wie bisher völlig unkontrolliert erfolgen. Sollten zudem künftig immer mehr Krankenhäuser in kommunale Trägerschaft fallen, weil sich mangels Wirtschaftlichkeit kein anderer Träger findet, wird man über die Rollenverteilung bei der Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe nachdenken müssen. Derzeit ist die Aufgabe des Landes im Wesentlichen auf die Investitionskostenfinanzierung beschränkt – über die Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch diese und die vorangehende Landesregierung ist alles gesagt –, während Landkreisen und kreisfreien Städten der Unterhalt obliegt. In der jetzigen finanziellen Situation werden das viele Kommunen nicht adäquat stemmen können. Ich denke, es ist Zeit, die Rolle des Landes zu überdenken. Vielleicht kann sich die nächste Landesregierung hierzu durchringen, gerade auch für den Fall, dass die Effekte der Krankenhausreform hinter den erhofften Wirkungen zurückbleiben. Unsere Fraktion hat im Rahmen der vergangenen Haushaltsberatungen beispielsweise einen Fonds angeregt, mit dem Kommunen gefördert werden sollten, deren Krankenhäuser sich zuvor in privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft befunden hatten und deren Erhalt für die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich ist. So viel an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion darf ich Abgeordnetem Steven Wink das Wort erteilen. (Unruhe der Abg. Marco Weber, FDP, und Dr. Jan Bollinger, AfD) – Der Kollege Steven Wink spricht.
Steven Wink FDP
Alles gut, Herr Präsident. Ich habe Zeit. Ich höre gerne zu. (Unruhe bei der AfD) Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt sind wir uns einig: Die Sicherstellung flächendeckender und hochwertiger Gesundheitsversorgung im Land ist wichtig. Die Herausforderungen sind ebenfalls klar, gerade die für kleinere Häuser in der ländlichen Region: steigende Kosten, Personalmangel, fehlende Fälle, strukturelle Veränderungen, die Finanzen aus dem DRG-System, Vorhaltekosten, aber zum Beispiel auch die Personalplanung von InEK, die kleinere Häuser mehr belastet. All diese Herausforderungen sind klar. Das zeigt – da will ich auch den Kollegen Dr. Kusch bekräftigen –, dass die Reform einfach zu spät gekommen ist. Es würde jetzt aber nichts nützen – das vernimmt man oft auch gerne einmal im Wahlkreis –, wenn jetzt den Leuten erzählt wird, die Ampel will bewusst Krankenhäuser schließen. Es wird auch nichts nützen, den Leuten zu erzählen, dass sie im nächsten Jahr in ihrer Region keine Versorgung mehr durch ein Krankenhaus haben werden. Es wird auch nichts nützen, den Leuten zu erzählen, einfach mehr Geld ins System zu schütten, und alles ist in Ordnung. Die Menschen finanzieren mit ihren Beiträgen nämlich auch dieses System, und die Menschen erwarten, dass mit ihren Beiträgen, die sie zahlen, dieses System effizient finanziert wird, transparent finanziert wird und so fi nanziert wird, dass man hohe Qualität hat, man sich auch aussuchen kann – was viele Menschen heute schon machen –, wo ich hingehen kann, wo ich hingehen möchte, wenn ich es denn planen kann und kein Notfall bin. Das erwarten die Menschen. Wenn Sie sagen, ich gebe einfach mehr Geld ins System, zum Beispiel jetzt die 150 Millionen Euro pro Jahr, und gleichzeitig noch ineffiziente Strukturen finanzieren wollen, wäre es vielleicht auch sinnvoll zu sagen, wo die denn herkommen sollen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Zu sagen, wir wollen 150 Millionen Euro mehr, es ist aber das Problem der Landesregierung, wo die herkommen, ist nur die Hälfte der Sache. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –
Gordon Schnieder CDU
Milliardenüberschüsse!) Ja, es gibt einen Wandel. Wir müssen die Gelder – ich habe es gesagt – effizient, transparent einsetzen, und zwar so, dass wir mit den gegebenen Mitteln den höchstmöglichen Nutzen erzielen. Der höchstmögliche Nutzen ist, dass wir eine hochspezialisierte, hochqualitative und transparente Versorgung haben, an der sich Patienten und Patientinnen heute schon orientieren können. Über das Landeskrankenhausgesetz reden wir später noch. Es hat aber erste gute Ansätze, und klar ist: Das erreichen wir nicht mit Symbolpolitik, sondern mit fundierter Politik und manchmal auch mutigen Reformen. Krankenhäuser, welche für die Grund- und Notfallversorgung essenziell sind, werden durch eine neue Finanzstruktur abgesichert. Noch einmal zu den Zahlen. Es wurde vorhin schon erwähnt, aber es ist noch einmal wichtig. Der aktuelle Doppelhaushalt 2025/2026: Das Krankenhausinvestitionsprogramm umfasst 145,5 Millionen Euro. Ja, der Minister und wir wären mit Sicherheit alle froh, wenn man das jetzt einfach so verdreifachen oder vervierfachen könnte und man mehr Geld in der Tasche hätte. Da wären wir mit Sicherheit alle froh. Wir würden es auch alle nehmen. Von dem ganzen Geld fliegen aber 80,5 Millionen Euro gezielt in Baumaßnahmen, 65 Millionen Euro in die Pauschalförderung. Wenn man den Krankenhausstrukturfonds addiert, kommen noch einmal die über 200 Millionen Euro dazu. – Sie haben es vorhin erwähnt, Dr. Gensch: Ab 2026 sind das über 330 Millionen Euro in Summe, die für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Wie die Planung künftig aussehen soll, haben wir im letzten Gesundheitsausschuss debattiert. Die Gutachter waren da und haben vorgestellt, wie das alles in Zukunft geplant werden soll. Ich denke, die Probleme der Krankenhäuser sind auch klar. Ich habe die Dinge eben schon gesagt. Wir arbeiten aber auch daran, dass zum Beispiel bürokratische Hürden und bürokratische Entlastungen im Antragsverfahren der Verwaltung zum Tragen kommen, damit sich das Personal auf seine wesentlichen Kerngeschäftsaufgaben konzentrieren kann. Wir setzen dabei auf eine nachhaltige Versorgung, die einmal wirtschaftlich tragfähig und dann eben auch medizinisch hochwertig ist, und darauf, Krankenhäuser und deren Qualität, wo es notwendig ist für die Versorgung, bedarfsgerecht und flächendeckend zu strukturieren. Vielen Dank.
Matthias Lammert
Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels. Sie haben 3 Minuten.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Debatte vonseiten der FREIEN WÄHLER. Ich glaube, man kann im Moment nicht oft genug über dieses Thema reden, weil tatsächlich doch eine Katastrophe droht. Das DRK wurde schon angesprochen, mit den fünf Standorten. Wenn ich in meine Region schaue: Auch das Westpfalz-Klinikum ist hochgradig gefährdet. Dort stecken drei Gebietskörperschaften viele, viele Millionen hinein, damit keine Insolvenz droht. Die machen das mit gepumptem Geld, weil sie selbst alle rote Zahlen schreiben und gleichzeitig das Geld, was dort hineingepumpt wird, nicht für andere Aufgaben zur Verfügung steht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, und das ist mit Sicherheit keine Problemlösung. Zwei Ebenen sind angesprochen worden, die wir unterscheiden müssen, aber beide Ebenen will ich heute noch einmal ansprechen. Das eine ist die Bundesebene. Da geht es um die Vorhaltefinanzierung, ein wichtiger Punkt, und die Überbrückungsfinanzierung. Wir haben einen Fachverband in Rheinland-Pfalz, das ist der Fachverband Krankenhauswesen in Rheinland-Pfalz. Ich glaube, die kennen die Situation ihrer Häuser schon relativ gut. Ich möchte aus einer Pressemitteilung vom 22. November 2024 zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten. Darin wird die Bundesebene angesprochen, und dass sich die SPD einen sehr schlanken Fuß gemacht hat. Ich zitiere: „Die Bundesländer haben heute mit Mehrheit der SPD-geführten Landesregierungen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum ‚Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz‘ […] abgelehnt. Damit haben sie die Chance verpasst, notwendige Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen, um einen Fehlstart der Krankenhausreform zu verhindern.“ Das ist schon eine sehr deutliche Kritik. Es wird auch auf inhaltliche Schwächen eingegangen. Ich zitiere weiter aus dieser Pressemitteilung: „Nach Analyse der Gutachter von Vebeto sind die finanziellen Verbesserungen durch die Vorhaltevergütung,“ auf die ja alle so stolz sind, „auch nur marginal und zwar unabhängig von der Größe der Klinik. Keinesfalls werden kleine Krankenhäuser hiervon in besonderer Weise profitieren oder wirtschaftlich abgesichert. Anstatt nach dem Grundsatz ‚Besser dieses Gesetz als gar kein Gesetz‘ zu verfahren, hätten sich die SPD-geführten Bundesländer heute im Bundesrat an die Regel halten sollen: ‚Besser ein gutes Gesetz als ein schlechtes Gesetz!‘“. So weit sind wir auf Bundesebene mit der Ampel leider schon gekommen. Die andere Ebene: dort, wo das Land tatsächlich eine originäre Zuständigkeit hat, Stichwort „Investitionen“. Das will ich herausgreifen, weil auch das die rheinland-pfälzische Krankenhausgesellschaft angesprochen hat, dass wir eigentlich im Jahr 2025 Investitionen bräuchten für die Krankenhäuser in einer Größenordnung von 325 Millionen Euro. Die stehen im Raum. Das Land Rheinland-Pfalz stellt noch nicht einmal die Hälfte davon zur Verfügung, das sind 150 Millionen Euro. Wir haben also eine Riesenlücke, die beklagt wird vonseiten der Krankenhausgesellschaft in Rheinland-Pfalz. Das ist immerhin ein Fachverband. Dieser Fachverband – es wurde nachgefragt, wo Lösungen aufgetan werden könnten – hat einen Fünf-Punkte-Katalog vorgelegt, in einer Presseerklärung vom 13. Februar dieses Jahres, also ganz, ganz aktuell. Diesen Fünf-Punkte-Plan sollte sich die Landesregierung vielleicht zu Herzen nehmen, dann kämen wir vielleicht einen Schritt weiter, um die Situation substanziell und strukturell für unsere Krankenhäuser im Land zu verbessern. Vielen Dank.
Matthias Lammert
Nächster Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Frisch. (Zuruf aus dem Hause: Aha!)
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Krankenhäuser liegen auf der Intensivstation. (Abg. Marco Weber, FDP: Oi!) Bundesweit erwarten 79 % aller Kliniken ein negatives Jahresergebnis für 2024. Etwa 40 Krankenhäuser sind in die Insolvenz gegangen. Diese Zahl könnte sich 2025 verdoppeln. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die Situation in Rheinland-Pfalz ist schlimmer als im Bund. Laut RWI – Leibniz-Institut war schon 2021 jede vierte Klinik akut von Insolvenz bedroht, während der Bundesdurchschnitt lediglich bei 11 % lag – Folge ineffizient er Strukturen und einer gnadenlosen Unterfinanzierung durch das Land. Was ist zu tun? – Erstens: massive Erhöhungen der Investitionsmittel für Krankenhäuser. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Unsere Kliniken haben einen jährlichen Investitionsbedarf von etwa 350 Millionen Euro. Zuletzt stellte das Land jedoch nur 145 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund dessen müssen viele Krankenhäuser Gebäude und Technik aus den laufenden Betriebsmitteln, also aus den Einnahmen von den Krankenkassen, finanzieren. In Zeiten stark steigender Personal- und Energiekosten ist das wirtschaftlicher Selbstmord. Das Land ist deshalb in der Pflicht, endlich die gesetzlich festgeschriebene auskömmliche Investitionsförderung bereitzustellen. Aktuell fehlen hier über 200 Millionen Euro jährlich. – Nennen Sie das gerecht, Herr Ministerpräsident? Zweitens: durchdachte Strukturreformen statt planloser Schließungen. Kleine Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz haben oft weniger als 150 Betten. Sie kämpfen mit einer schlechten Auslastung weit unter der kostendeckenden Marge von 90 %. Hier sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten denkbar: Zusammenlegung von Kliniken in Verbundstrukturen oder neuen Zentralkliniken, um Doppelstrukturen abzubauen; Umbau und Aufwertung kleiner Häuser zu integrierten Gesundheitszentren, die ambulante und stationäre Versorgung verzahnen; stärkere Vernetzung kleiner Kliniken mit größeren Maximalversorgern, das heißt schnelle Verlegung von Patienten mit komplexen Krankheitsbildern in große Schwerpunktkliniken und wohnortnahe Versorgung nach der Akutphase bis zur Entlassung. Drittens: Einflussnahme auf die Bundespolitik. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die geplante Krankenhausreform von Karl Lauterbach könnte für viele Kliniken in Rheinland-Pfalz zur Katastrophe werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Gerade kleine Krankenhäuser werden weniger finanzielle Mittel durch die neuen Vorhaltepauschalen bekommen. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die Landesregierung muss sich daher im Bundesrat für eine Anpassung dieser Reform einsetzen, damit insbesondere ländliche Häuser eine gesicherte Finanzierung erhalten. Meine Damen und Herren, die Fakten sind klar. Ohne schnelles Handeln droht Rheinland-Pfalz ein Kliniksterben, das die medizinische Versorgung erheblich verschlechtern wird. Dabei haben alle Menschen ein Recht auf eine gute Gesundheitsversorgung, unabhängig davon, ob sie in Mainz oder in der Eifel leben. Deshalb muss die Landesregierung jetzt handeln. Mehr Investitionen, durchdachte Strukturreformen und Druck auf Berlin: Nur so (Glocke des Präsidenten) können wir weitere Klinikschließungen verhindern. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Landesregierung Staatsminister Hoch.
Clemens Hoch
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Deutschland und vor allem in Rheinland-Pfalz das beste flächendecke nde medizinische Gesundheitssystem der Welt. Ja, wir haben an ein paar Stellen Herausforderungen, die wir aber lösen können mit den großen Chancen der Digitalisierung, und wenn wir uns darauf einlassen, dass in dem System, in dem wir alle als Patientinnen und Patienten medizinische Leistungen nachfragen, diese dokumentiert werden, und dass bei der Frage, wie man mit Terminen umgeht, wir auch selbst an unserem Verhalten arbeiten. Aber, weil das einige Vorredner gesagt haben: Wir haben nicht nur einen Dualismus in der Finanzierung unseres Krankenhaussystems. Ja, der Bund und die Bundesgesetzgebung sind dafür zuständig, auskömmliche Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, wie die Betriebskosten finanziert werden, und wir als Land sind für die Investitionskosten zuständig. Wir haben aber eine gesamtstaatliche Verantwortung, nämlich die Kommunen deutschlandweit – nicht nur in Rheinland-Pfalz – sind für die Sicherstellung des Betriebs von Krankenhäusern zuständig, wenn es kein anderer tut. Das sieht unser Landeskrankenhausgesetz vor und jedes andere auch. Ja, dabei ist die Dynamik in der Krankenhauslandschaft groß, auch deshalb, weil in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr in Rheinland-Pfalz zum Glück freigemeinnützige Träger, aber vielfach bundesweit auch private Träger die Krankenhäuser von den Kommunen übernommen haben. Nicht zuletzt durch die Verabschiedung der Krankenhausreform auf Bundesebene ist ein Signal für Veränderungen gesetzt worden. Es entsteht eine Dynamik, die auf Veränderungen abzielt, aber nicht auf Schließungen, wie der Titel suggeriert. Auch in der Rede der einbringenden Gruppe war eher von Insolvenzverfahren die Rede als von Krankenhausschließungen. Ich kann Ihnen sagen, wir als Landesregierung haben das ganze Land im Blick, und es geht für uns darum, die medizinische Versorgung stationär sicherzustellen, in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen. Es geht aber auch darum, eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen, eine herausragende Qualität zu gewährleisten und vor allem Spezialisierungen in den Bereichen darzustellen, in denen sie dringend notwendig sind. Die aktuellen Insolvenzverfahren betreffen einige Standorte oder betrafen sie. Sie sind eben nicht gleichzusetzen mit Schließungen. Alle Krankenhäuser, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden, stehen im Moment uneingeschränkt zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Es gibt darunter Einrichtungen, an denen andere Träger großes Interesse haben. Es scheint im Moment so, vor allem bei der aktuellen Insolvenz, dass es für alle Häuser eine echte und gute Fortführungsoption gibt. Ich sage das hier aber ganz bewusst: Es wird kein einziges Haus in diesem Land geben, in dem es nicht Anpassungs- und Veränderungsbedarfe gibt; denn es gibt an ganz vielen Einrichtungen mit der Umsetzung der Reform Notwendigkeiten, die jetzt zunehmend erkennbar werden. Wir sehen und erleben an vielen Stellen, dass benachbarte Krankenhäuser ähnliche Leistungen, aber nur in begrenzter Fallzahl vornehmen. Einige Redner, vor allem der Opposition, haben gesagt, wir müssen Doppelstrukturen abbauen, wir müssen etwas gegen eine Unterauslastung tun. – Ja, ich bin sehr froh, dass das in diesem Land gut gelingt, Hand in Hand mit der kommunalen Familie. Ich will ein Beispiel herausnehmen, in dem es tatsächlich um eine Klinikschließung ging. – Herr Gensch, Sie haben den Standort Annweiler benannt. Das war ein Vorschlag aus einem kommunal geführten Krankenhaus. Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Träger, vom Landkreis und von der Stadt geführt, an das Ministerium herangetreten und hat gesagt: Wie ordnen wir die medizinische Versorgung im Landkreis so neu, dass wir gute Qualität bieten und vernünftige Erreichbarkeiten haben und trotzdem Entscheidungen treffen? Dass ausgerechnet Sie sich hier hinstellen, obwohl der CDU-Oberbürgermeister und der CDU-Landrat das gemeinsam mit dem Minister voranbringen, (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Ja!) und das als Beispiel dafür nehmen, dass die medizinische Versorgung schlechter wird, das muss man erst einmal schaffen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Unglaublich, ja! –
Michael Hüttner SPD
So ist es!) Dann ist im letzten Ausschuss schon einmal von den Gutachtern präsentiert worden, wie sich in diesem Land eigentlich die Leistungsgruppen verhalten, nämlich dass sich ein überragend großer Anteil von stationären Behandlungsfällen auf weniger als ein Drittel der Leistungsgruppen konzentriert. Es gibt noch ein weiteres Drittel, das weniger als 10 % der Behandlungsfälle abbildet, und das letzte Drittel etwa 1 %. Ich bin daher überzeugt, dass wir für das ganze Land eine gute Aufstellung hinbekommen werden, wie wir die stationäre Versorgung sicherstellen und gleichzeitig eine gute Qualität abbilden. Natürlich haben wir insbesondere die dünner besiedelten Regionen ganz fest im Blick. Wir wollen nämlich mit der Krankenhausreform weiterhin die Erreichbarkeit gewährleisten. Das geht einher mit den Investitionskosten, die wir auch auflegen. Ich sage Ihnen, wir brauchen ein Festhalten an einem gewissen Eigenanteil, weil wir ansonsten aus dem ganzen Land nur Wünsche bekommen, was alles gemacht werden soll. Deswegen haben wir gerade kürzlich wieder 80,5 Millionen Euro für bauliche Investitionen und 65 Millionen Euro als Pauschalförderung ausgebracht. Wenn Sie in den Haushalt schauen, den wir gerade verabschiedet haben: Wir werden mit dem Transformationsfonds des Bundes ab 2026 über 335 Millionen Euro in diesem Land pro Jahr zur Verfügung stellen, also mehr als das, was überall als Investitionskosten gefordert wird. Da heute mehrere Redner Zweifel daran geäußert haben, dass dieser Transformationsfonds kommt: Nach meinem Kenntnisstand steht er im Gesetz. Ja, es fehlt eine Ausführungsverordnung dazu, hier warten wir auf den Bund. Aber auch mit Blick auf die anderen Dinge, die fehlen, und die Forderungen, die hier erhoben werden: Ich bin zunächst gespannt, wie ein Koalitionsvertrag auf Bundesebene aussieht und wie groß das Entgegenkommen egal von welcher Partei gegenüber den Länderforderungen sein wird. Ich bin dann froh, Sie an meiner Seite zu wissen, wenn wir sagen, ja, der Bund muss den Ländern noch etwas mehr Planungshoheit geben, damit wir diese Krankenhausreform auch zu einem guten Abschluss bringen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur zweiten Runde, und ich darf für die Gruppe FREIE WÄHLER Vorsitzendem Helge Schwab das Wort erteilen. – Sie haben 2 Minuten. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Minister, ich sprach davon, dass wir Zwischenlösungen bis Anfang 2027 brauchen, und ich bat Sie darum, uns Lösungen aufzuzeigen. Ich habe leider keine gehört. Ja, Herr Minister Hoch, Sie weisen immer wieder auf die erheblichen Investitionen in den Erhalt der rheinland-pfälzischen Krankenhauslandschaft hin. Erst vor wenigen Tagen, genauer gesagt am 13. Februar, haben Sie bekanntlich das Investitionsprogramm 2025 vorgestellt. Wir müssen festhalten, dass die Investitionen, klammern wir den inflationsbedingten Aufschlag einmal aus, im laufenden Jahr das Niveau des Vorjahrs nicht übertreffen. Es kommt nicht von ungefähr, dass der Landesverband der Ersatzkassen von einer Stagnation der Investitionen spricht. Offenbar warten jetzt alle auf das kommende Jahr, ab dem das Füllhorn des Transformationsfonds höhere Zuschüsse ausschütten wird, und das über stolze zehn Jahre, in denen die Gesamtinvestitionen im Land die 200- und sogar 300-Millionen-Euro-Marke deutlich überschreiten sollen. Doch ist es angesichts dieser Zahlen wirklich angebracht, die Zukunft der Krankenhausfinanzierung in grellen bunten Farben zu malen? – Ich sage Nein. In der ganzen Debatte wird immer wieder gern vergessen, dass es bereits seit einigen Jahren zusätzliche Ausschüttungen aus dem Krankenhausstrukturfonds und Krankenhauszukunftsfonds des Bundes gibt, wobei das Land immer anteilig in der Pflicht steht. Wir müssen davon ausgehen, dass sich die Situation in der Summe nicht verbessert, wie dargestellt, weil bestehende Fonds umgeleitet werden. Die bevorstehenden Investitionen sind in erster Linie Rationalisierungsinvestitionen. Für die Patienten heißt das, die Wege werden länger, die Kassenbeiträge werden weiter steigen. Im Übrigen wage ich die Prognose, dass die Bedingungen an unseren Krankenhäusern perspektivisch nicht besser werden. Viele Einrichtungen arbeiten bereits jetzt so, wie es sich der Bundesgesundheitsminister vorgestellt hat. (Glocke des Präsidenten) Die bekannten Probleme sind geblieben. Das Problem der Steigerung bei laufenden Betriebs- und Personalkosten wird sich nicht einfach so in Luft auflösen. Trotz Reformen werden wir bestenfalls eine Atempause erhalten, oder hat die Landesregierung dieses Mal doch wirkliche Lösungen? – Ich warte auf Ihre Antwort. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD Abgeordneter Dr. Oliver Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte nur klarstellen, das Land betreibt und schließt keine Krankenhäuser. Ich sage das nur, damit das klar ist. Das Land ist nicht dafür verantwortlich, dass durch und nach Corona 10 bis 20 % weniger Belegung in die Krankenhäuser kam. Das hat in den Umsätzen bei den Krankenhäusern gefehlt. Hanebüchene Zahlen werden genannt, es wären 40 Insolvenzen gewesen im letzten Jahr. Undifferenziert wird erklärt, welche Schließungen es gegeben hat. Gesagt wird, Rockenhausen ist zugemacht worden. Das hat der Träger entschieden, weil der Träger es wollte. Der Träger hat gemerkt, es ist Unsinn, Chirurgie und Innere voneinander zu trennen. Der Träger ist zum Land gegangen und hat gesagt, das haben wir festgestellt. Das Land hat 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um diesen Fehler auszubügeln. Deshalb wird in Kirchheimbolanden ein neues Krankenhaus gebaut, in dem die Innere und die Chirurgie wieder zusammen sind. Das Krankenhaus in Rockenhausen wird wahrscheinlich mit dem Pfalzklinikum einen neuen Betreiber finden. Von daher weiß ich nicht, warum Rockenhausen so schlimm ist. Die CDU hat eigens die Große Anfrage gestellt, wie das aussieht, wer wo und wie viele Betten hat. Man hat gesehen, bei diesen Akutversorgern vor Ort sind in den letzten fünf Jahren 500 Betten selbst abgebaut worden. Dafür hatten wir einen Aufbau bei den Fachbetten und Fachkliniken gehabt. Die Menschen wollen doch die Qualität, die jetzt diese Reform bringen möchte. Herr Gensch, es sollte jemandem wie Ihnen wichtig sein, dass man Qualität bringt. Qualität kann man nur bringen, indem man Prozeduren häufig durchführt, und zwar egal in welchem medizinischen Bereich. Deshalb sollten wir alle darauf hinarbeiten, dass das gut funktioniert. Da Sie eigentlich, wie es der Minister vorhin schon gesagt hat, von einem Wahlsieg ausgehen, können Sie nachher wunderbar helfen, mit zu organisieren, dass das alles besser wird und sich Bund und Land gemeinsam auf den Weg machen, um das für die Krankenhäuser gut zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Dr. Christoph Gensch das Wort.
Dr. Christoph Gensch CDU
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich muss ich mich der Kritik von den FREIEN WÄHLERN anschließen. Herr Minister, Sie haben uns eine Situationsbeschreibung abgeliefert ohne eigene Lösungsvorschläge. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Nicht ein einziger Lösungsvorschlag wurde genannt. Der Titel der Aktuellen Debatte betrifft Antworten aus Rheinland-Pfalz. Dieses Land braucht Antworten. Keine einzige wurde gegeben. Stattdessen wurde uns der Unterschied zwischen einer Schließung und einer Insolvenz erklärt und gesagt, die Insolvenz ist nicht ganz so schlimm wie eine Schließung, weil die Krankenhäuser noch offen sind. Ich muss sagen, das hat mich fast etwas verstört. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, sehr nachdenklich hat mich die Betonung von Ihnen gemacht, in der Sie die Bedeutung der Kommunen in diesem Setting dargestellt und darauf hingewiesen haben, rekurrierend auf meine Begrifflichkeit Dualismus, dass es sich mitnichten nur um einen Dualismus handelt zwischen Bund und Land, sondern dass die Kommunen eine ganz wichtige Aufgabe und den endgültigen Sicherstellungsauftrag haben. Das lässt für die nächsten Monate Schlimmes erwarten, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Sie scheinen sich auf den Kommunen ausruhen zu wollen. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Es kann wohl nicht der Ansatz des Landes Rheinland-Pfalz sein, dass die Landeskrankenhausplanung in einem größeren Stil basierend auf der Bundesreform so durchgeführt werden soll. Ich nenne einen dritten Punkt. Sie hatten kritisiert, dass wir Zweifel daran haben, dass der Transformationsfonds, für den die Gelder ab 2026 eingestellt sind, tatsächlich in dieser Form kommt. Ich kann Ihnen dazu die rheinland-pfälzische Krankenhausgesellschaft zitieren, die wörtlich sagt: „Fraglich ist vor dem Hintergrund derzeitiger Klageverfahren außerdem, ob dieser Transformationsfonds überhaupt kommt.“ Mitnichten können wir also mit Sicherheit davon ausgehen, dass wir auf die Gelder 2026 zugreifen können. Herr Minister, das war zu wenig, keine Lösungsmöglichkeiten, nur eine Situationsbeschreibung. Das kann nicht der Anspruch dieser Landesregierung sein. (Beifall der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende der Aktuellen Debatte. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Wahl der Vertrauensleute des Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richter hier: Verwaltungsgericht Mainz und Verwaltungsgericht Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/11187 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/11385 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11393 – Das sind Wahlen, die vom Landtag vorzunehmen sind. Wir stimmen jeweils einzeln ab. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/11385 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Danke schön. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11393 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Danke schön. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: setzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10756 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/11395 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/11458 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion und 3 Minuten für die parlamentarische Gruppe vereinbart. Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordneter Nina Klinkel das Wort.
Nina Klinkel SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt ein starkes, progressives und modernes Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Wir zogen Experten zu Rate, und wir rangen miteinander um ein Gesetz, das sowohl unsere Polizei als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols noch besser normativ ausstattet und gleichzeitig in Einklang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger steht. Die Diskussion im Innenausschuss verlief konstruktiv und sachlich. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Zeichen, dass wir im Ausschuss geeint zu dem Schluss kamen, dieses Polizei- und Ordnungsbehördengesetz auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die prominentesten Punkte eingehen, bevor ich auf unseren Änderungsantrag schauen und einen Blick in die Zukunft werfen möchte. In Rheinland-Pfalz ermöglichen wir Polizistinnen und Polizisten künftig den Einsatz von Bodycams in Wohnungen – Licht in die Blackbox, in Wohnungen bringen, Vorgänge transparent machen, Angreifer abschrecken. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist sicherlich kein Allheilmittel, aber er kann genau das für unsere Polizistinnen und Polizisten ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Sie alle wissen, die Rechtslage ist in diesem Fall sensibel. Sie wissen, dass eine höchstrichterliche Entscheidung in einer anhängigen Verfassungsklage in Bayern noch aussteht. Weil das so ist und wir keine Angriffsfläche bieten wollen, bleiben wir bei einer engen Auslegung in der Frage, die Bodycam auch für andere Gefahrenabwehrzwecke als den der Eigensicherung zu verwenden. Wir bleiben in der engen Auslegung von Artikel 13 Abs. 5 GG, der sehr eindeutig vorschreibt, dass der Einsatz des technischen Mittels ausschließlich – das ist das Problem, ausschließlich – zur Eigensicherung erfolgen muss, zumal die Grenzen in der Praxis wohl verschwommen sind und bei einer Gefahr für Dritte die Bodycam vielleicht nicht das erste Mittel der Wahl ist. Wir überführen die Monocam, den Handyblitzer, ins POG, wollen uns somit der Vision Zero annähern und den Unfallfaktor „Unaufmerksamkeit durch Handy“ eliminieren. Nach der Missbrauchstat von Edenkoben geriet die elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die Fußfessel und die Möglichkeit, sie unter Zwang anzuwenden, in den Fokus. Polizeigesetze der Länder sind immer nur präventiver Natur, aber wir waren Innenminister Michael Ebling sehr dankbar, dass er diese Möglichkeit der Zwangsanlegung direkt nach dieser Tat diskutierte und sie Eingang ins POG fand. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Experten erteilten diesem Vorhaben in der Anhörung ein positives Votum, dem wir uns anschließen. Das POG hält noch mehr bereit: Analyseplattform, Schutz vor Extremisten innerhalb des Apparats, erweiterte Befugnisse von Landesbehörden. Ein Polizeigesetz muss sich immer an der aktuellen Lage messen lassen. Diese Lage ist grundsätzlich dynamisch, wohingegen Gesetze dies nur in Teilen sind. Um weiteren aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, die bei der Einbringung noch nicht absehbar waren, bringen wir, die regierungstragenden Fraktionen, einen Änderungsantrag ein. Sie finden Konkretisierungen, eine Evaluierungsklausel, Ergänzungen und Klarstellungen, aber auch eine neue Thematik, ein neuer § 9 b, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen. Das ist etwas, das wir im Innenausschuss schon diskutiert haben. Vor dem Hintergrund vermehrter Sichtungen unkooperativer Drohnen erscheint es uns notwendig, eine entsprechende spezialgesetzliche Eingriffsgrundlage für die rheinland-pfälzische Polizei zu schaffen. Bisher basiert dies auf der polizeilichen Generalklausel. Es handelt sich übrigens um die Abwehr über zivilem Gebiet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Polizeigesetz ist nicht nur dynamisch, es regelt auch einen äußerst sensiblen Rechtsbereich. Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei sind regelmäßig mit Eingriffen in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger verbunden. Daher gilt bei manchen Themen, die wir uns vielleicht schnell in der politischen Umsetzung wünschen, Fingerspitzengefühl und die Prüfung der Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit, weil es unsere Maxime ist, dass unsere Polizistinnen und Polizisten möglichst rechtssicher arbeiten können. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Etwas, das wir daher zur Prüfung geben möchten, ist beispielsweise ein Punkt des Sicherheitspakets des Bundes und die Frage nach der Überführung. Kann das in unser Landesgesetz? – Konkret meine ich den retrograden, automatisierten biometrischen Datenabgleich von Bild- und Videomaterial aus öffentlichen Quellen. Das Paket wurde bisher im Bund von der CDU/CSU abgelehnt. Wir möchten es dennoch für Rheinland-Pfalz und das POG prüfen lassen. Das gilt ebenso für die Frage, wie KI unsere Videoüberwachung künftig besser unterstützen kann. „Fingerspitzengefühl und die größtmögliche Rechtssicherheit“ ist unsere Maxime. So werden zumindest wir uns noch ein bisschen mit dem POG beschäftigen; denn nach der Novelle ist immer vor der Novelle. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Dirk Herber das Wort.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir stehen vor der abschließenden Beratung über die neuen Befugnisse, die wir unseren Sicherheitsbehörden aus der Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zur Verfügung stellen wollen. Wir haben uns – die Kollegin hat es gesagt – im Ausschuss mit den Vorhaben beschäftigt, uns intensiv damit auseinandergesetzt und mit Experten in einer Anhörung beraten. Jetzt schauen wir uns an, ob wir vielleicht noch die eine oder andere Verbesserung aus dem Gesetz herauskitzeln können. Ich sage vorab, uns ist bewusst, bei allen Maßnahmen ist es unerlässlich, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu wahren, aber Politik und jeder einzelne Bürger müssen sich immer wieder die Frage stellen, welche der beiden schwerer wiegt, um eine Gesellschaft lebendig und lebenswert zu halten. Mit der Verwendung der Bodycam in Wohnungen wird eine seit Langem bestehende Forderung von Gewerkschaften und der CDU in dieser Änderung umgesetzt, auch wenn wir leider immer noch hinter den technischen Chancen der Bodycams zurückbleiben. Immerhin schaffen wir aber die Möglichkeit der Aufzeichnung über ein Pre-Recording. Wir erhöhen damit die Sicherheit unserer Einsatzkräfte in gefährlichen Situationen, zum Beispiel in Fällen häuslicher Gewalt. Allerdings wurde in der Anhörung kritisch angemerkt, dass dem Schutz Dritter, also der Opfer von häuslicher Gewalt, in der aktuellen Formulierung nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Wir würden gerne empfehlen, den Einsatz von Bodycams auch zum Schutz von Leib und Leben Dritter zu ermöglichen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, dieser elektronischen Fußfessel, schaffen wir mit der Umsetzung einer weiteren CDU-Forderung bei besonders gefährlichen Personen dann, wenn sie noch nicht straffällig geworden sind, eine echte Alternative zur intensiven Observation oder dem Präventivgewahrsam. Die notwendige Gesetzesevaluation wird uns aufzeigen, ob die bestehenden allgemeinen Zwangsmittel, die sich aus dem POG ergeben, ausreichend sind, um ein Anlegen bei einer Weigerung durchzusetzen. Das Gesetz, über das wir heute abstimmen, regelt in sinnvoller Weise den Einsatz intelligenter Kameratechnik zur automatisierten Erfassung der Handynutzung am Steuer. Was im Pilot schon erfolgreich getestet worden war, kann dann auch sicherlich einen Beitrag zur Vision Zero leisten. Wir schaffen mit diesem Gesetz außerdem eine Regelung der automatisierten Datenanalyse, und die ist dringend erforderlich. Sowohl die Norm selbst als auch die Begründung sind angesichts der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und der Polarisierung bei diesem Thema sehr ausführlich ausgestaltet. Das ist auch gut so. Was aber gar nicht gut ist, ist die Aussage im Kontext zu den entstehenden Kosten. Da steht nämlich unter Buchstabe d): „Die Kosten für die automatisierte Datenanalyse können nicht beziffert werden, da deren Höhe von der zu beschaffenden Software abhängt. Welche Software beschafft wird, ist gegenwärtig nicht absehbar. Vor einer Beschaffung sind die Kosten unter haushalterischen Gesichtspunkten zu begutachten.“ (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Aha, wir wissen also nicht, welche Software von welchem Unternehmen beschafft werden soll. Vielleicht schlaut uns der Minister in seiner Rede gleich auf, aber ich gehe davon aus, dass wir mit einem unionsgeführten Bundesinnenministerium sicherlich bald zu einer Entscheidung kommen und die Länder dann auch daran partizipieren können. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Nicht, dass wir hier am Schluss eine Norm ins Blaue einfügen und sie überhaupt nicht nutzen können. Sie erinnern sich vielleicht noch alle an die vielen Neins, die ich in meiner Rede in der ersten Lesung, als ich die Frage stellte, ob dieser Gesetzentwurf das Maximum dessen enthält, was möglich und was nötig ist, nennen musste. Bei der Ankündigung dieses Änderungsantrags keimte in mir kurz die Hoffnung auf, ob wir uns auf den Weg begeben, alle Möglichkeiten der automatisierten Datenanalyse auszuschöpfen oder doch noch die digitale Spurensicherung auf das Niveau analoger Spurensicherung gehoben zu bekommen. Kollegin Klinkel hat es angeteasert, dass Sie sich um die Überprüfung kümmern wollen, ob wir die technischen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung ins Auge fassen, allerdings haben Sie nicht gesagt, zur Fahndung bei Großveranstaltungen, sondern nur später dann, wenn man sich die Bildchen anschaut. Ich weiß nicht, ob das unbedingt notwendig ist, aber vielleicht schafft auch die künstliche Intelligenz über Ihre Prüfung einen grundrechtskonformen, aber effektiven Durchbruch in der Integration in die Polizeiarbeit. Herausgekommen bei diesem Änderungsantrag ist das, was die Ampelregierung sicherheitspolitisch immer auszeichnet. Man reagiert eben, wenn etwas wortwörtlich an den Himmel kommt, aber man ist sicherheitspolitisch eher kraftlos, wenn es darum geht, einmal vor die Lage zu kommen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Bei dem Änderungsantrag, der heute Mittag um 13.40 Uhr per E-Mail verteilt wurde, geht es also um das, was an den Himmel gekommen ist, um die Detektion und die Abwehr von Drohnen. Die Presse wurde dabei früher informiert als das Parlament. Die zunehmende Verbreitung stellt aber tatsächlich eine neue Herausforderung für die öffentliche Sicherheit dar. Um den Missbrauch von Drohnentechnologie zu verhindern und den Schutz sensibler Bereiche zu gewährleisten, wird hier die gesetzliche Grundlage geschaffen. Jetzt müssen wir uns aber auch unverzüglich an das Beschaffen von technischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Drohnenflügen machen, (Glocke des Präsidenten) nicht, dass es uns hier so geht wie bei der Software zur automatisierten Datenanalyse. – Die Redezeit rennt, die Klingel hat es gesagt, es ist noch nicht alles gesagt. Wir stimmen diesem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des POG zu, weil er sicherlich gute Maßnahmen enthält. Wir begrüßen das auch, aber ich habe Ihnen ebenfalls aufgezeigt, dass wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Dazu werden wir die weiteren Lösungen in diesem Parlament immer wieder präsentieren. Vielleicht erkennt der Wähler in Rheinland-Pfalz beim nächsten Mal, wo die sicherheitspolitische Handbremse in einer Ampelkoalition sitzt. (Beifall bei der CDU –
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Handbremse liegt offensichtlich bei Ihnen, liebe CDU, wenn Sie Änderungen fordern, aber keine Änderungsanträge vorlegen. Wo ist Ihr Änderungsantrag? – Wir haben einen. Daher verstehe ich das nicht. (Beifall bei der SPD –
Michael Hüttner SPD
Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Die Sicherheit der Menschen in Rheinland-Pfalz ist eine zentrale Aufgabe unserer Innenpolitik. Sie ist nicht statisch. Sie entwickelt sich weiter, genau wie unsere Gesellschaft, unsere Technologien und die Herausforderungen. In den letzten Monaten haben wir im Plenum intensiv über das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz debattiert. Wir haben das Verfassungsschutzgesetz normiert, und morgen steht die Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes an. Das zeigt, wir machen uns aktiv Gedanken darüber, wie wir unsere Sicherheitsarchitektur modernisieren und zugleich Grundrechte bewahren. Die heutige vorliegende Novelle des POG ist ein wichtiger Baustein dieser Entwicklung: modern, ausgewogen und mit klaren Leitplanken für Grundrechtsschutz und Transparenz. Mit dieser Reform setzen wir wesentliche Änderungen um: Bodycams in Wohnungen – es wurde schon erläutert – unter sehr restriktiven Bedingungen, ausschließlich zum Schutz von Leib und Leben der Polizistinnen und Polizisten. Das ist eine sensible Maßnahme, aber sie bleibt eng an Artikel 1 3, Abs. 5 GG orientiert. Genau das war der Ansatz, der auch in der Anhörung bestätigt wurde. Genau in der Anhörung wurde auch klar, dass der Schutz Dritter auf Grundlage von Artikel 13 GG nicht verfassungsgemäß sicher geregelt werden kann. Elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt, insbesondere zur Durchsetzung von Kontakt- und Näherungsverboten: auch ein wichtiges Mittel. Das ist ein starkes Signal. Wir nehmen häusliche Gewalt und Femizide ernst und sorgen für besseren Schutz der Betroffenen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die automatisierte Datenanalyse als Ermittlungswerkzeug wurde ebenfalls genannt, streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geknüpft. Technologische Fortschritte müssen rechtsstaatlich sauber eingebettet sein. Genau das tun wir hier. Zum Schluss – auch das wurde erwähnt – schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Drohnenabwehr. Eine eigene gesetzliche Grundlage ermöglicht es, rechtssicher Gefahren abzuwehren. Diese Maßnahmen sind notwendig, zielgerichtet und modernisieren die Polizeiarbeit, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze aus den Augen zu verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Polizeigesetz aber muss nicht nur wirksam, es muss auch rechtssicher und überprüfbar sein. Deshalb haben wir als Koalition im Nachgang zur Anhörung einige entscheidende Nachbesserungen eingearbeitet. Wir wollen nämlich auch eine Evaluation von Bodycams in Wohnungen und der Fußfesseln; denn wir entscheiden heute nicht für die Ewigkeit. Wir wollen wissen, ob diese Maßnahmen, die wir neu schaffen, tatsächlich den erhofften Nutzen bringen. Deshalb wird ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft, auf Basis von Daten und nicht von Bauchgefühlen. Wir wollen zudem einen Richtervorbehalt bei Aufenthalts- und Kontaktverboten für Gefährder. Präventive Eingriffe in Grundrechte brauchen eine klare rechtliche Kontrolle. Mit dem Richtervorbehalt schaffen wir mehr Rechtssicherheit, um Willkür oder Fehlentscheidungen zu verhindern. Diese Anpassungen sind zentral. Sicherheitsmaßnahmen müssen wirksam sein, aber sie dürfen nicht auf Verdacht hin beschlossen werden. Sie müssen sich in der Praxis beweisen. Wenn sie nicht den gewünschten Effekt haben, müssen wir nachsteuern. Wir wissen alle, die Polizeiarbeit entwickelt sich weiter, die Herausforderungen werden nicht weniger. Auch in anderen Bundesländern gibt es neue Ansätze. Es wurde schon gesagt, die intelligente Videoüberwachung in BadenWürttemberg wird gerade aufgrund einer KI-gesteuerten Technik erprobt. Wir werden ebenfalls prüfen, ob diese Maßnahme nicht auch in Rheinland-Pfalz umsetzbar ist. Ebenfalls – auch das wurde schon gesagt – gilt das für den biometrischen Datenabgleich – ein Thema, das auf Bundesebene diskutiert wurde. Auch hier gilt: kein Schnellschuss, sondern sorgfältige Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, immer neue Eingriffsrechte zu schaffen, ohne ihre Folgen zu bedenken. Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch, sie gehören zusammen. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dieser Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes machen wir die Polizeiarbeit moderner, transparenter und sicherer. Wir setzen gezielte Maßnahmen um, vom besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bis zur rechtssicheren Drohnenabwehr. Wir sichern die Grundrechte durch enge gesetzliche Leitplanken und richterliche Kontrolle. Wir sorgen dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen evaluiert werden, damit wir auf Fakten statt auf Annahmen setzen. Das ist der richtige Weg für eine moderne, bürgernahe und grundrechtsorientierte Polizei in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank an die Sachverständigen beginnen, die im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz maßgeblich bereichert und unterstützt haben. Nach unserer Ansicht ist die öffentliche Sicherheit eine der zentralen Aufgaben des Staates und muss stets oberste Priorität genießen; denn sie bildet das Fundament für ein geordnetes und friedliches Zusammenleben. Heute möchte ich einige zentrale Punkte hervorheben, die für uns als AfD besonders relevant sind und durch die Gesetzesnovelle entscheidend verbessert werden. Ein bedeutender Fortschritt ist die Einführung von Bodycams mit Pre-Recording-Funktion. Diese langjährige Forderung der AfD wird nun endlich umgesetzt und stellt eine erhebliche Verbesserung der polizeilichen Arbeit dar. Durch die Voraufzeichnung wird sichergestellt, dass bereits der Beginn eines Einsatzes dokumentiert wird, was Manipulationen und falsche Darstellungen von Einsatzsituationen verhindert. Bodycams dienen nicht nur dem Schutz der Polizeibeamten, sondern auch dem Schutz der Bürger, indem sie eine objektive Beweissicherung ermöglichen. Angesichts der wachsenden Anzahl von Übergriffen auf Polizeikräfte ist die Bodycam ein essenzielles Mittel, um Transparenz zu gewährleisten und die Rechtsstaatlichkeit zu sichern. Die breite Unterstützung durch die Sachverständigen bestätigt die Sinnhaftigkeit und Rechtskonformität dieser Maßnahme. Besonders hervorzuheben ist die Ausweitung der Nutzung von Bodycams in privaten Räumlichkeiten. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt, bei denen häufig Aussage gegen Aussage steht, kann die Videoaufzeichnung eine entscheidende Rolle spielen. Dies erhöht nicht nur die Beweissicherung, sondern schützt auch die Opfer häuslicher Gewalt effektiver. Wir halten es für unabdingbar, dass in Situationen mit unklarer Gefährdungslage, insbesondere bei Einsätzen mit potenziellen Waffen, das Filmen grundsätzlich gestattet sein muss. Der Schutz von Menschenleben, die Sicherheit der Schutzbefohlenen, der Opfer und der eingesetzten Kräfte muss dabei im Vordergrund stehen. Jetzt wäre es natürlich schön, wenn sich auch im Gesetzeswortlaut dieser Schutz Dritter finden würde. Uns haben aber die Experten im Innenausschuss einheitlich versichert, dass der Schutz Dritter durch das Grundgesetz nicht abgedeckt sei, wohl aber der Schutz der Einsatzkräfte selbst. Letztlich wird in der Praxis der Unterschied ohnehin quasi nicht vorhanden sein; denn die Einsatzkräfte sind verpflichtet, sich für den Schutz der Dritten einzusetzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novellierung ist die Ausweitung der Bodycam-Nutzung auf kommunale Vollzugsbedienstete, insbesondere in öffentlichen Räumen. Die Bediensteten des kommunalen Vollzugsdienstes sehen sich immer häufiger Bedrohungen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Die Einführung der Bodycams stärkt nicht nur ihre Sicherheit, sondern trägt auch dazu bei, rechtswidriges Verhalten zu dokumentieren und potenzielle Täter abzuschrecken. Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte ist es unsere Pflicht, auch diesen Beschäftigten den bestmöglichen Schutz zu bieten. Ein weiterer Meilenstein ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel. Diese Maßnahme ermöglicht die effektive Überwachung besonders gefährlicher Personen und reduziert gleichzeitig den personellen Aufwand der Polizei, die schon unter einer dünnen Personaldecke leidet. Dies schafft eine sinnvolle Balance zwischen Überwachungsbedarf und Eingriffsintensität. Der tragische Fall von Edenkoben hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, gefährliche Personen zuverlässig zu überwachen. Mit Blick auf die Justiz sollten wir darüber hinaus prüfen, ob diese Maßnahme auf Gefangenentransporte, insbesondere von Justizvollzugsanstalten zu medizinischen Einrichtungen, ausgeweitet werden kann. In Anbetracht der bekannten Risiken solcher Transporte könnte die Fußfessel eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Sicherheitsstruktur sein. Die AfD ist bereit, entsprechende Gespräche zur weiteren Evaluierung dieser Maßnahme zu führen. Nicht zuletzt möchte ich auf die Einführung der automatisierten Datenanalyse hinweisen. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist es unabdingbar, dass auch unsere Polizei moderne Technologien nutzt, um Ermittlungen effizienter zu gestalten. Die Analyse großer Datenmengen kann entscheidend dazu beitragen, Straftaten frühzeitig zu erkennen und präventiv tätig zu werden. Selbstverständlich muss hierbei der Datenschutz gewahrt bleiben, aber die Sachverständigen sind sich einig, dass diese Maßnahme notwendig und angemessen ist, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Die AfD-Fraktion unterstützt diese Novelle ausdrücklich, weil sie eine bedeutende Verbesserung der Sicherheitslage in Rheinland-Pfalz darstellt. Sie stärkt unsere Polizei, erhöht die Transparenz und trägt entscheidend zum Schutz der Bürger bei. Wir werden als AfD-Fraktion weiterhin für pragmatische und effektive Lösungen eintreten, um unsere Gesellschaft sicherer zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD sowie des Abg. Matthias Joa, fraktionslos)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der FDP, Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns beim Polizeigesetz mit einer Materie, die die Handlungsbefugnisse, den Handlungsrahmen von denjenigen regelt, die jeden Tag für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, für die Durchsetzung unseres Rechtsstaats im wahrsten Sinne des Wortes den eigenen Kopf hinhalten. Denen gebührt an dieser Stelle, wenn wir über ihren Rechtsrahmen miteinander sprechen, unser ausdrücklicher Dank – unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die jeden Tag 24 Stunden diesen wahnsinnig wertvollen und leider auch immer schwierigeren Dienst für unsere Gesellschaft leisten. Das will ich den Überlegungen zu den Regelungen im Einzelnen voranstellen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir über die Regelungen im Einzelnen sprechen, dann geht es genau darum, dass wir im Parlament gemeinsam miteinander aushandeln, wie viele Befugnisse notwendig sind, aber wie viel Zurückhaltung auch geboten ist, weil unsere verfassungsmäßige Ordnung eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats in ihrer Konstruktion erst einmal davon ausgeht, dass der Staat Menschen in Ruhe lässt, außer er hat einen entsprechenden Grund, um gegebenenfalls in ihre Rechte einzugreifen. Herr Kollege Herber, in der Akzentuierung dieser beiden Dinge gibt es mitunter sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch gut so in der Demokratie. Ich bin nicht der Auffassung, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, im Grunde an die Grenze dessen zu gehen, was die Verfassung zulässt. Dafür bräuchte man gar keinen Gesetzgeber. Dann könnte man einfach in ein Gesetz hineinschreiben, die Polizei darf alles, was gegebenenfalls einmal verfassungsgerichtlich gebilligt wurde. Das ist aber zu einfach. Ich möchte vielmehr, dass wir miteinander darüber diskutieren und hier die Entscheidung treffen. Diese Entscheidung kann auch einmal heißen, etwas, das möglicherweise verfassungsrechtlich möglich ist, trotzdem nicht zuzulassen, weil einem der Eingriff zu schwer wiegt. Diese Balance ist bei diesem Gesetzentwurf – das will ich für die Freien Demokraten sagen – hervorragend gelungen. Das beginnt bei der Frage des Einsatzes der Bodycam in Wohnungen. Wir halten uns präzise an das, was in Artikel 13 Abs. 5 GG genau dazu verankert ist. Entsprechende Instrumente sind zum Schutz von in Wohnungen eingesetzten Beamtinnen und Beamten zulässig. Man kann die Diskussion über die Rechte Dritter führen, aber sie ist doch zugleich eine rein akademische Diskussion. Sobald Leib oder Leben von anderen gefährdet ist, entsteht eine dienstrechtliche Eingriffspflicht von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und die Möglichkeit, die Bodycam zur Eigensicherung parallel zu nutzen. Deswegen ist das doch ein akademischer Streit. Es geht doch nicht darum, dass die einbringenden Fraktionen hier in irgendeiner Form der Polizei ein Instrument vorenthalten würden. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir regeln den Einsatz der sogenannten Monocam, um zu verhindern, dass es im Straßenverkehr zu schweren Unfällen durch Handynutzung kommt. Wir alle wissen, das lenkt enorm ab. Ich könnte etwas zynisch sagen, wer frei von Sünde ist, werfe sein Smartphone, aber es ist gut, dass wir dem entgegenwirken. Ebenso ist es gut, dass wir den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der elektronischen Fußfessel für Zwecke der Gefahrenabwehr regeln. Herr Bollinger, was Sie zur Frage der Gefangenentransporte gesagt haben, kann man sich nur ausdenken, wenn man von der Praxis an der Stelle wirklich gar keine Ahnung hat. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Michael Hüttner SPD
So ist es!) Diese elektronische Fußfessel ist kein Gerät, von dem irgendeine Zwangswirkung ausgeht. Das können Sie mit einem einfachen Seitenschneider entfernen. Die Zwangswirkung resultiert daraus, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie das tun. Sie glauben aber doch nicht ernsthaft, dass jemand, der bereit ist, Gefangene gegebenenfalls mit Gewalt zu befreien, sich davon abhalten lässt, das Band einer elektronischen Fußfessel durchzuschneiden. Das ist nicht wie eine Handfessel ein Gerät, von dem eine physische Zwangswirkung ausgeht. Ein bisschen mehr Ahnung hilft. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ein bisschen mehr Ahnung beweisen die regierungstragenden Fraktionen damit, dass sie das Thema „Drohnenabwehr“, das leider aus aktuellem Anlass an Bedeutung gewonnen hat, ausdrücklich in Zukunft im Polizeigesetz regeln. Man kann, wenn man das möchte, ein juristisches Proseminar darüber abhalten, ob das nicht, weil es ein vergleichsweise überschaubarer Eingriff ins Eigentumsgrundrecht ist, über andere Rechte schon abgedeckt war. Es ist einfach gut, wenn der Gesetzgeber hier Klarheit schafft. Deswegen freue ich mich, dass wir das regeln. Ich freue mich, dass wir ausdrücklich regeln, dass es bei der Frage der Geolokalisation von Notrufen eine datenschutzkonforme Regelung gibt. Das ist zugleich ein wichtiges Instrument, weil es Situationen geben kann, in denen jemand zwar den Notruf wählt, aber nicht mehr in der Lage ist, zum Beispiel seinen Standort mitzuteilen. Es ist gut, dass wir uns hier von Technik helfen lassen. Ebenso gut ist es, dass wir als Ergebnis der Anhörung präzisieren, wie wir mit dem Thema „Aufenthaltsverbote“ umgehen. Alles in allem ist das ein Gesetzentwurf, dem die Freien Demokraten zustimmen, weil er die Polizei modernisiert, weil er den Bedürfnissen der Beamtinnen und Beamten Rechnung trägt und zugleich die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt. (Glocke des Präsidenten) Das ist ein hervorragend gelungener, guter Kompromiss. Deswegen machen wir das so. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das ist zunächst die Freiwillige Feuerwehr Nieder-Wiesen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind Auszubildende als Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenz an der Universitätsklinik der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Abgeordneter Dr. Bollinger hat das Wort für eine Kurzintervention. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Zusatzredezeit! Er mag mich doch!)
Dr. Jan Bollinger AfD
– Das ist die falsche Interpretation. Ich wollte nur darauf eingehen, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Fernis; denn erstens hängt es davon ab, wie Sie das Gerät befestigen, wie leicht es zu entfernen ist und wie viel Zeit benötigt wird, um es zu entfernen. Wenn wir uns in einer Situation befinden, in der die Entfernung als solche angezeigt und früher festgestellt werden kann, ob eine solche Gefangenenbefreiung stattgefunden hat, wenn man imstande ist, ein bisschen out of the box zu denken, dann sollte das kein Problem sein. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung hat Abgeordneter Fernis das Wort.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Bollinger – es kommt jetzt eine Premiere –, ich muss Ihnen meine Dankbarkeit darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie Ihre Ahnungslosigkeit noch eindrücklicher zur Schau gestellt haben, (Beifall und Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil Sie ein Gerät, das auf eine mobile Datenverbindung angewiesen ist, schon dadurch außer Gefecht setzen können, dass Sie eine halbe Rolle Alufolie drum herumwickeln. Verstehen Sie es einfach, dieses Gerät hat keine Zwangswirkung. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die elektronische Fußfessel, basiert in ihrer Wirkung darauf, dass jemand verpflichtet ist, sie zu tragen, und sich strafbar macht, wenn er sie entfernt, nicht auflädt oder auf andere Weise manipuliert oder Ähnliches. Es gibt keine technische Lösung, übrigens nirgendwo, die dagegen immun wäre, dass Sie ihre Sendefähigkeit außer Kraft setzen. Das ist wirklich alles ein Fantasieprodukt von Ihnen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Deswegen wäre es wirklich schön, wenn Sie sich wenigstens einmal die Mühe mit den Dingen machten, erst auf der Sachebene eine Auseinandersetzung zu führen und anschließend, wenn Sie es nicht lassen können, Ihren populistischen Blödsinn zu erzählen, aber wenn er wenigstens etwas mehr Realitätsbezug hätte, würde uns das doch allen manches ersparen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierung des POG stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Sicherheitsbehörden an aktuelle Herausforderungen anzupassen und die Bevölkerung besser zu schützen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nach unserer Einschätzung verfassungsrechtliche Vorgaben und stärkt gezielt die polizeilichen Befugnisse, gerade im Hinblick auf die Bodycam-Nutzung. Auch die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ermöglicht eine präzise Kontrolle gefährlicher Personen, ohne direkt zu drastischen Maßnahmen greifen zu müssen. Was für uns als FREIE WÄHLER noch relevant ist, Herr Minister, ist eine rechtzeitige Evaluierung des Gesetzentwurfs. Was eine eventuelle Mehrbelastung des Haushalts betrifft, so sind wir zuversichtlich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Polizei unabdingbar sind und aus den vorhandenen Ressourcen gestemmt werden können. Meine Damen, meine Herren, das Anhörverfahren hat zwar auch die verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere eines Experten zutage gebracht, aber insgesamt stellt sich mir das Bild einheitlich und positiv dar. Das zeigt auch das Abstimmungsverhalten der Fraktionen im Innenausschuss. Dem Innenminister und seinem Haus ist ein ordentlicher Gesetzentwurf gelungen, der über jede politische Couleur hinweg mitgetragen wird. Etwas solches haben wir leider nicht oft. Das POG ist sozusagen das gesetzliche Rahmenwerk für die Alltagspraxis unserer rheinland-pfälzischen Polizeibeamten. Diese Polizisten haben es verdient, dass dieses Rahmenwerk sowohl verfassungsrechtlich sauber als auch diensttauglich ist. Dieser Spagat ist mit der vorliegenden Änderung hinreichend vollzogen worden. Bleibt zu hoffen, dass die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit, der Polizeizulage und deren Erhöhung auf Bundesniveau genauso wie eine spürbare Anpassung der Verpflegungssätze die nächsten Schritte des Innenministers sein werden. Meine Damen, meine Herren, zusammengefasst kombiniert die Novelle moderne Technik mit rechtsstaatlichen Prinzipien und verbessert sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz der Polizei. Sie stellt eine ausgewogene, zukunftsorientierte Lösung dar, die den Schutz der Bevölkerung mit den Anforderungen einer effektiven Gefahrenabwehr in Einklang bringt. Aus diesen Gründen stimmen wir als parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.
Michael Ebling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Wahrscheinlichkeit, dass man Opfer eines Verbrechens wird, ist nirgendwo so gering wie bei uns. Das ist der Maßstab für unser Handeln. Das ist auch der Maßstab. Daran müssen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir heute verändern, messen lassen. Ich bin sehr dankbar für die Debatte. Ich bin sehr dankbar für die sehr umfangreiche Anhörung, aber auch für das Ergebnis, das diese Debatte und die Anhörung zeitigen, nämlich dass heute das Parlament mit breitestmöglicher Unterstützung, so die Ankündigung, diesen Gesetzentwurf unterstützt. Das ist eine gute Voraussetzung. Es zeigt auch, dass gerade unsere Beamtinnen und Beamten das Vertrauen verdienen, dass wir ihnen einen erweiterten Handlungsrahmen ermöglichen, in dem wir moderne Techniken zum Einsatz bringen und einen moderneren Handlungsrahmen, in dem wir die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Ermittlungsarbeit besser und effektiver nutzen können. Ein ausdrückliches Dankeschön für den Änderungsantrag an die die Regierung tragenden Fraktionen, dass wir auch auf eine Entwicklung, wie zuletzt gesehen, nämlich dass Drohnenüberflüge zunehmen und auch hier die technischen Möglichkeiten größer werden, eine klare Antwort geben, nämlich eine Ermächtigungsgrundlage auf landesgesetzlicher Ebene zu detektieren, wenn erforderlich abzuwehren und ein solches Eindringen auch in gefährlichen Situationen unterbinden zu können. Das zeigt, dass wir uns auf der Höhe der Zeit bewegen. Das zeigt aber auch, dass wir gute Erfahrungen damit gemacht haben, in Balance zwischen Freiheit, Rechtsstaat und Sicherheit den richtigen Weg zu finden. Das wird zum Beispiel dadurch deutlich, dass wir Bodycams nicht nur künftig in Wohnungen ermöglichen und es etwas wie Pre-Recording gibt – das ist in der Debatte mehrfach vorgetragen worden –, sondern dass wir auch den kommunalen Vollzugsdiensten in Zukunft die Ermächtigung geben, Bodycams im öffentlichen Raum einzusetzen. Auch das ist für diejenigen, die es einsetzen, eine bessere Funktion des Schutzes, aber nicht zuletzt ist alles das zusammen auch ein Mehr an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, weil sie sich auf eine gut ausgebildete Polizei – ich ergänze ganz bewusst, das gilt auch für die kommunalen Vollzugsdienste – verlassen können und umgekehrt, dass wir alle Entwicklungen, die aktuell wichtig sind, aufgreifen können. Sie erlauben, weil der Sport zum Ressortbereich gehört, zu sagen, dass mir die Formulierung „Nach der Novelle ist immer vor der Novelle“ der Abgeordneten Klinkel gut gefallen hat. Der Abschluss eines Gesetzeswerks ist heute ein wirklich wichtiger Meilenstein für den modernen Rechtsrahmen unserer Polizei. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Morgen beginnt die Arbeit am nächsten Meilenstein, weil die Entwicklung weitergeht. Sie geht in einer höheren Frequenz weiter. Das hat etwas mit technischen Innovationen zu tun, die nun auch von der Seite des Bösen genutzt werden und wir uns auch wieder zu erschließen haben. Deshalb ist es gut, dass wir uns wieder den Fragen wie biometrischer Datenabgleich und Bildabgleich widmen genauso wie den Fragen, wie wir künstliche Intelligenz auch bei Videoüberwachung besser einsetzen können. Da geht es nicht darum, dass wir am Ende nähren, was alles möglich sein könnte, sondern uns am Ende auch an den Entwicklungen der Jetztzeit orientieren. Das wird der Auftrag sein, das wieder im nächsten Schritt dem Parlament vorzulegen und wieder in die Diskussion zu kommen. Noch einmal wirklich ein Dankeschön an dieser Stelle für die Unterstützung der polizeilichen Arbeit. Wir sind nun einmal auch in einer Zeit, in der wir den Schwerpunkt setzen können, nicht nur mit dem modernen Rechtsrahmen, sondern auch mit einer deutlich besseren technischen Ausstattung unserer Polizei. Das ermöglichen unser Landeshaushalt und die regierungstragenden Fraktionen, aber vor allem ermöglicht dieser Haushalt, dass wir weiter Polizistinnen und Polizisten einstellen und wir ein Mehr an Polizei in diesem Land haben. Ich glaube, das ist ein klares Sicherheitsversprechen der Landesregierung. Mit Ihrer Unterstützung heute für ein neues Gesetz können wir das auch auf der Höhe der Zeit erneuern. Vielen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Wir kommen damit zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/11458 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/10756 – in zweiter Beratung mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen wurde. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen noch nicht zum nächsten Tagesordnungspunkt, weil wir Gäste begrüßen dürfen. Das sind zunächst Mitglieder des Verbands KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz „Die Stimme aus der Praxis“ e. V. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ebenso begrüßen wir LiStE’ige-Frauen aus Stadecken-Elsheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Damit kommen wir zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10784 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 18/11396 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11410 – Langfristige Personalentwicklung und Qualitätssteigerung in den Kitas jetzt in den Blick nehmen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/10785 – Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 18/11397 – Zukunft sichern und Chancengleichheit herstellen: Zusätzliche Sprachkräfte für eine effektive Sprachförderung in Kitas Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/10786 – Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 18/11398 – Die erste Beratung fand mit Aussprache in der 76. Sitzung am 14. November 2024 statt. Abgeordneter Barth, ich erteile Ihnen das Wort.
Thomas Barth CDU
Danke. – Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung unsere Reformvorschläge zum rheinland-pfälzischen KiTa-Gesetz. Mit unserem Änderungsvorschlag wollen wir das Kitasystem in Rheinland-Pfalz insgesamt besser aufstellen, für mehr Personal sorgen, die Sprachförderung und Grundschulvorbereitung ausbauen und den Trägern bei baulichen Maßnahmen deutlich stärker unter die Arme greifen. (Beifall der CDU) Warum wollen wir das? – Weil wir es aus unserer Sicht müssen, weil sich das KiTa-Gesetz in seiner jetzigen Form in seiner praktischen Umsetzung als wenig alltagstauglich erwiesen hat und weil es sich wirklich lohnt – das hat spätestens die Anhörung im Bildungsausschuss im Januar gezeigt –, sich noch einmal intensiv mit dem Gesetz zu beschäftigen. Die Probleme in unseren Kitas sind sehr konkret, und es ist an der Zeit, jetzt zu handeln. Was unsere Kitas dringend brauchen, sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität. Wir als CDU-Fraktion haben gezielte Anpassungen vorgeschlagen, um eine kindgerechte, verlässliche und hochwertige Betreuung und Bildung zu gewährleisten. Dabei berücksichtigen wir Bedürfnisse und Bedarfe von allen Seiten, so wie sie auch an uns herangetragen worden sind. Unsere Änderungsvorschläge zielen darauf ab, die Bedingungen vor Ort zu verbessern und damit die Attraktivität und die Nachfrage nach dem Erzieherberuf zu steigern. Lassen Sie mich noch einmal kurz auf unsere wesentlichen Punkte eingehen. Erstens: Wir wollen zusätzliche Sprachförderkräfte zur Verfügung stellen, da bei der derzeitigen Personalsituation eine effektive individuelle Sprachförderung nicht alleine durch die pädagogischen Fachkräfte geleistet werden kann und die Sprache – das haben wir heute schon einmal gehört – unabdingbar für eine erfolgreiche Bildungsbiografie ist. (Beifall der CDU) Zweitens: Wir wollen Verbindlichkeit in der Vorbereitung auf die Grundschule. Verbindlichkeit – das kam noch einmal klar bei der Anhörung heraus – heißt nicht Verschulung. Diesen Begriff haben wir nicht geprägt, und wir werden ihn auch nicht prägen. Verbindlichkeit heißt, dass die wichtige Vorbereitung auf die Grundschule nicht als Erstes gestrichen wird, wenn wir Personalmangel vor Ort haben. Verbindlichkeit heißt auch, dass wir auf der Grundlage der ohnehin schon vorhandenen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen im Hinblick auf die Vorbereitung auf die Grundschule arbeiten. Drittens: Wir wollen eine bessere Regelung zur Baukostenübernahme. Wichtig ist, dass sich das Prinzip der Konnexität finanziell deutlich stärker als bisher niederschlagen muss und man die Träger nicht weiter bei verschiedenen Dingen alleinlässt. Das ist ganz, ganz wesentlich. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Viertens: Durch die Unterteilung der Betreuungszeit in Kern- und Randzeiten spiegeln wir nicht nur einerseits die flexiblen Bring- und Holzeiten wieder, sondern schaffen Personalpuffer vor Ort und erhöhen dadurch Planungssicherheit für die Träger. Damit entlasten wir das pädagogische Personal und beugen Notbetrieb und Kitaschließungen vor. (Beifall der CDU) Um es auch hier noch einmal deutlich zu betonen: Das bringt keine qualitativen Unterschiede mit sich, sondern ist rein personell. Die pädagogische Arbeit am Kind und der Kitaalltag für das Kind beginnen natürlich wie auch bisher dann, wenn es gebracht wird, und enden mit seiner Abholung. Meine Damen und Herren, unser Reformansatz ist wichtig und richtig. Das hat die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Bildungsausschuss gezeigt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Vor allem mit unseren Vorschlägen zur Verbesserung des Personalschlüssels, zur Erhöhung der Leitungsdeputate und zur Stärkung der Sprachförderkräfte sind wir bei den Anzuhörenden – Vertreter des KiTa-Fachkräfteverbands, des Gemeinde- und Städtebunds, des Landeselternausschusses und der GEW – auf breite Zustimmung gestoßen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Auch wurden unsere geplante Gestaltungsfreiheit für Modellprojekte und die unabhängige Evaluation des Gesetzes bis 2028 als innovative und zukunftsorientierte Ansätze begrüßt. Dort, wo von Expertenseite Bedenken geäußert wurden, wie etwa im Fall der Doppelstrukturen durch Elternausschuss und Kitabeirat, haben wir diesen in unserem Änderungsantrag zum Gesetzesänderungsantrag dahin gehend Rechnung getragen, dass der Kitabeirat auch auf Wunsch der Kitaleitung eingeführt werden kann und somit eine noch stärkere pädagogische Sicht bekommt. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, wir möchten an dieser Stelle noch einmal allen Anzuhörenden danken, die mit großer Sachlichkeit, Expertise und konstruktiver Kritik die Anhörung im Bildungsausschuss begleitet haben. Ein großes Dankeschön gilt aber vor allem denjenigen, die täglich das Kitasystem am Laufen halten und eine hervorragende, exzellente Arbeit am Kind unter nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen leisten. Ihnen gilt unser allergrößter Dank. (Beifall der CDU) Deswegen ist es angezeigt, dass wir an diesen Rahmenbedingungen etwas ändern. Gerade diese wollen wir, nein, müssen wir mit unseren Vorschlägen verbessern. Ich gehe davon aus, dass Sie, werte Ampelkollegen, unseren Gesetzentwurf hier ablehnen werden, wie auch schon im Bildungsausschuss. Sie werden sicherlich gleich begründen, warum. Ich sage Ihnen aber zu, wir bleiben an der Thematik dran. Dafür ist sie uns sehr wichtig, um nicht zu sagen zu wichtig; denn das haben Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und vor allen Dingen die Kinder verdient. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Teuber.
Sven Teuber SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Kitas verschulen, Elternmitsprache reduzieren, Kommunen weiter finanziell belasten: Das sind die Botschaften, die der KiTa-Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für die Expertinnen und Experten der Anhörung bereitgehalten hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Wertschätzung, dem können und wollen wir aus diesem Grund nicht zustimmen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine verschulte Kita ist nicht der Weg. Das haben die Anzuhörenden deutlich gemacht. Wir haben sowohl von den Expertinnen und Experten aus den Jugendämtern in den Kommunen als auch von der Praxis gehört, dass das Aufteilen in Kern- und Randzeiten nicht den Realitäten entspricht. Lieber Kollege, Sie haben vollkommen recht, wir müssen gemeinsam schauen, dass die Verlässlichkeit erhöht wird. Ihr Ziel eint uns, die ausgestreckte Hand von Ihnen nehme ich gerne an, und ich bedanke mich ganz herzlich für den konstruktiven Austausch, den wir im Ausschuss dazu hatten. Diesen sollten wir weiter fortsetzen. Ihre Mittel dazu sind allerdings – das haben die Expertinnen und Experten dargestellt – nicht die richtigen, um dem Ziel näher zu kommen. Das ist deswegen für uns ganz klar ein Grund, weiter im Gespräch zu bleiben. Sie haben festgestellt, dass wir mehr Personal brauchen. In dem Sinne ist es auch so, dass die Anzuhörenden auf die ausdrückliche Nachfrage, die wir gestellt haben, gesagt haben, dass der Weg mit 350 Sprachkitas, den wir jetzt eingeschlagen haben, der richtige ist. Dass dieser sich an dem StartchancenProgramm der Schulen, an dem Milliardenprogramm, das wir mit Bund und Land auf den Weg gebracht haben, orientiert, wurde ebenso von den Anzuhörenden als richtigen Weg bestätigt. Die Sprachkompetenz aber noch einmal explizit, wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, aufzunehmen, wird von den Expertinnen und Experten, unter anderem vom Jugendamtsleiter aus Trier, Carsten Lang, als obsolet dargestellt; denn es ist schon im Gesetz enthalten. Genauso ist es obsolet, den Erzieherinnen und Erziehern, denen ich ganz herzlich im Namen der SPD-Fraktion, aber sicherlich auch im Namen der Koalition für ihre Arbeit jeden Tag danken darf, noch weitere Richtlinien an die Hand zu geben. Es geht nicht darum, dass wir einen Mangel an Orientierung in den Kitas haben. Es geht darum, dass wir den Erzieherinnen und Erziehern, den Leitungen den Rücken stärken und die Zeit und die Stellen geben, die das umsetzen, was wir in Rahmenplänen, in Leitplänen schon festgeschrieben haben und unter anderem mit Frau Professor Kammermeyer immer wieder erarbeitet haben. Daran müssen wir arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, und daran ändert Ihr Gesetzentwurf nichts. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihr Gesetzentwurf möchte Mitsprache reduzieren. Sie haben dafür vom Landeselternausschuss in der Anhörung gesagt bekommen, dass man vorher einmal mit ihnen hätte sprechen können und nicht erst im Ausschuss abwarten, was der Landeselternausschuss sagt. Wenn wir ein Gesetz vorbereiten, sprechen wir vorher schon mit den Akteurinnen und Akteuren. Das gehört zu unserer täglichen Arbeit. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) In diesem Sinne ist es so, dass es mir schon fast ein bisschen peinlich für Sie war, dass Sie vom Landeselternausschuss, von der Vorsitzenden Frau Graeff dort gesagt bekommen haben, dass es völlig an den Interessen der Eltern vorbeigeht, was Sie in dem Gesetzentwurf vorschlagen. Sie haben jetzt versucht, das noch einmal ein bisschen zu kitten, aber ganz ehrlich, das ist ein falscher Gedanke. Kitabeiräte und Kitamitbestimmung sind doch, gerade wenn wir sagen, demokratische Identifikation von Kindern und Eltern stärken, der richtige Weg. Das zu reduzieren, wie es Ihr Vorschlag im Gesetz ist, ist nicht der Weg, den wir gehen wollen. Wir wollen starke Mitsprache von starken Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern und Leitungen mit Trägern in einer Gemeinschaft. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf nicht folgen. Ich sage Ihnen zum Schluss noch etwas zur Finanzierung. Da sind Sie ohnehin leider immer sehr großspurig unterwegs, aber die Gegenfinanzierung leisten Sie nie. Wir haben im Ausschuss dank der Ministerin dargestellt bekommen – das wurde dem Ausschuss noch einmal zugeleitet –, die Mehrkosten, die Sie mit diesem Gesetz verursachen, liegen bei 330 Millionen Euro pro Jahr. Wir investieren heute schon als Land 1 Milliarde Euro in die Kitas und die frühkindliche Bildung, eine sehr, sehr, sehr große Summe, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Aus dem kommunalen Finanzausgleich!) und diese wächst jährlich an, lieber Herr Kollege Schnieder. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich freue mich, dass Sie das unterstützen. Aber in dem Sinne 330 Millionen Euro, also tatsächlich 33 %, mit einem Schlag draufzulegen, ohne zu sagen, woher es kommen soll, ist schlicht und ergreifend nicht seriös und streut Sand in die Augen, wo es keines Sandes bedarf. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Jawohl! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Letzter Satz dazu: Sie belasten auch noch einseitig die Kommunen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Thomas Barth, CDU) Der Gemeinde- und Städtebund hat Dinge gefordert, (Glocke des Präsidenten) viele Dinge gefordert, auch mehr Geld, aber nicht ein Ansatz ist in Ihrem Gesetzentwurf für den Gemeinde- und Städtebund, der das Problem löst. Lassen Sie uns gemeinsam die ausgestreckte Hand nehmen, damit Sie unser KiTa-Gesetz als Grundlage nehmen, weiterzuarbeiten. Das ist ein guter Fortschritt des Miteinanders. Wir sollten die Kitas zusammen als Verantwortungsgemeinschaft im Sinne der Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Leitungen sehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Liebe Kollegen, verehrtes Präsidium! Egal, ob Schule oder Kita, stets zeichnet die Landesregierung das Bild einer heilen Welt. Alles sei sehr gut, es gehe lediglich darum, noch besser zu werden. Die hervorragende Politik der SPD in den letzten 34 Jahren habe zu diesen glorreichen Zuständen geführt, und selbst wenn Sie irgendwann in den Sonnenuntergang reiten, muss man eben feststellen, die Probleme bleiben die gleichen. Wie gut, dass es ab und zu im Bildungsausschuss Anhörungen mit Experten, mit Menschen gibt, die vor Ort arbeiten, die Zustände reflektieren können und die realen Bedingungen, unter denen sie arbeiten. Diese Anhörungen erbrachten erhebliche Risse in dem von der Ampelregierung propagierten märchenhaften Bild. Die Anhörung zum CDU-Gesetzentwurf am 16. Januar war sehr erhellend. Es wurde deutlich, dass im Kitasystem riesige Baustellen entstanden sind und die Landesregierung damit überfordert ist. Wunsch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Die Rahmenbedingungen – man muss es so auf den Punkt bringen – sind und bleiben katastrophal. Dies unterstrich schon eine im November 2023 veröffentlichte Umfrage des Verbands KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz, an der sich mehr als 1.000 Erzieher beteiligten. 93 % vertraten damals die Auffassung, dass es nicht möglich sei, allen Kindern von zwei bis sechs Jahren im Bereich frühkindlicher Bildung und Erziehung gerecht zu werden. In der aktuellen Anhörung wurde die unbefriedigende aktuelle Situation mit folgenden Beispielen illustriert, die uns sehr nachdenklich gestimmt haben. Erstens, die Forscherkästen der BASF. Die Forscherkästen sind eine ausgezeichnete Idee, sie kommen aber leider nicht zum Einsatz; denn – so Frau Theobald, eine Frau aus der Praxis und Vertreterin des Verbands KiTa-Fachkräfte –, wir schaffen das nicht. Es fehlt uns die Zeit, uns damit zu beschäftigen. Sie verstauben. – Zweitens, ausgebrannte Erzieherinnen, die lieber nur noch halbtags statt ganztags arbeiten wollen. Da fragt man sich, warum. Das wiederum verstärkt den ohnehin eklatanten Personalmangel. Drittens, sprachliche Defizite, die mittlerweile größte Herausforderungen sind und sich zu diesen aufgetürmt haben, von viel zu vielen Kindern, die viel zu häufig bis zum Eintritt in die Grundschule nicht behoben werden können. Frau Theobald sagte es ganz offen: In ihrer Gruppe mit 26 Kindern würden gerade einmal sieben als sprachliches Vorbild dienen und bei der Vermittlung der Sprache anderen Kindern behilflich sein können. Die Folge: Sie muss Kinder mit Sprachdefiziten in die Schule schicken. – Ähnlich äußerte sich Margot Schillo, die Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim aus dem Landkreis Kusel. Ich zitiere: In der 31 Kinder umfassenden Vorschulgruppe habe mindestens ein Drittel Sprachförderbedarf. Seit Jahren nehme dieses Problem zu, und das, obwohl die Kita keineswegs in einem Brennpunkt liege. – Ich halte in Bezug auf die Sprachdefizite fest – sie sind die größte Herausforderung, zumindest fast die größte oder eine der größten Herausforderungen ohnehin –, wir haben ein flächendeckendes Problem. Die Situation, maßgeblich verursacht durch die anarchische Einwanderungspolitik – dieses Zitat geht auf Harald Martenstein zurück, also keinen, den man dem Bereich der AfD zuordnen kann –, ist so dramatisch, dass auch eine Kitapflicht die sprachlichen Defizite vieler Grundschüler nicht beheben kann. Das geht nur mit einer Migrationswende, die auf diesem Gebiet eine große Rolle spielen könnte. Die Probleme im Kitabereich beschränken sich aber nicht auf die Sprachdefizite allein, sondern es gibt weitere grundlegende Ursachen dieser defizitäre n Situation. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Etliche Kinder kommen viel jünger in die Kita, als das früher der Fall war. Sie brauchen daher auch eine intensivere Betreuung. Viele Kinder sind inzwischen deutlich länger in der Kita, als das früher der Fall war, Stichwort „Ganztagsbetreuung“. Dafür ist eigentlich auch mehr Personal erforderlich. Die AfD-Fraktion sieht die Lösung daher in einem Paradigmenwechsel. Erstens: Die Kitas müssen im U2-Bereich entlastet werden. Wenn weniger Kinder aus dem U2-Bereich, der sehr betreuungsaufwendig ist, in die Kitas kommen, wird sich die Situation signifikant entzerren. Dazu müssen wir allerdings die Familien stärken. Zweitens: Wir brauchen eine Migrationswende. Ich sagte es bereits, wir haben auch in der Anhörung gehört, dass dieses Thema stark hineinspielt und die Herausforderungen noch verstärkt. Die Massenzuwanderung in der jetzigen Form überfordert unsere Kitas. Die CDU will diesen Paradigmenwechsel nicht. Sie meidet dieses Thema aus guten Gründen. Sie will die grundlegenden Ursachen nicht beseitigen, sondern setzt auf ein „Weiter so“ mit viel mehr Geld und viel mehr Personal, das in dieser Zahl auf dem Arbeitsmarkt gar nicht vorhanden ist. Die grundlegenden Probleme werden damit aber nicht gelöst. Das hat die Anhörung klipp und klar gezeigt. Aber der Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, immerhin einen kleinen, einen winzigen Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Vor dem Hintergrund, dass die Situation in den Kitas wirklich besorgniserregend ist, stimmen wir dem Gesetzentwurf als einen Fingerzeig zu. Uns geht es um die Sache und nicht um billige Rechthaberei, wie das so oft bei den Altparteien Usus ist. Wir wollen Verbesserungen nicht blockieren. Das sind wir unseren Kindern und auch dem Personal, den Erzieherinnen und Erziehern, schuldig, die sich in der Anhörung als Experten erwiesen und die Realität geschildert haben – eine Realität, die zu immer größeren Sorgen Anlass bietet. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich zum Thema zurückkehre. Es geht um den Gesetzentwurf der CDUFraktion zum KiTa-Gesetz. Lieber Herr Kollege Barth, ich will zunächst einmal festhalten, was ich glaube, aus Ihrer Rede, aber auch in der Diskussion um den Gesetzentwurf herausgehört zu haben, und was uns eint. Ich denke, uns eint die Wichtigkeit, die Kitas mittlerweile einnehmen, sowohl für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für die frühkindliche Bildung und damit für die Zukunft unserer Kinder. Uns eint auch die herausragende Rolle, die die Erzieherinnen und Erzieher dabei einnehmen, und dass unsere Anstrengungen dahin gehen müssen, diesen Beruf attraktiver zu machen, um mehr Personen zu gewinnen, die diesen Beruf wieder ausüben wollen. Dazu sind wir auf einem gemeinsamen und guten Weg. Ich möchte auch anerkennen, dass Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf im Wesentlichen zu dem KiTa-Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz bekennen und dass ich dort eine Entwicklung sehe. Ich möchte einmal sagen, was Sie nicht ändern wollen. Sie wollen die grundsätzlichen Ziele des KiTa-Gesetzes nicht ändern. Sie wollen die Finanzierungssystematik des KiTa-Gesetzes nicht wesentlich ändern. Sie wollen die Planungskompetenz der kommunalen Jugendämter beibehalten, und Sie wollen das Instrument der Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern und den Kommunen beibehalten. – So viel Einigkeit war beim Thema „KiTa-Gesetz“ in den letzten Jahren selten, und ich finde, das ist ein ganz wichtiger Schritt. Daher möchte ich allen Expertinnen und Experten danken. Ich fand die Expertenanhörung sehr gut und sehr erhellend. Wir sind uns einig, dass wir weiterhin immer wieder im Bildungsausschuss über dieses Thema diskutieren sollten; denn frühkindliche Bildung und die Kitas sind ein ganz wesentlicher Anker unserer Gesellschaft. Das Fazit der Expertenanhörung war aber dann doch, der Gesetzentwurf der CDU war gut gemeint, aber eben nicht gut gemacht. Deswegen möchte ich Ihnen in wenigen Punkten erklären, weshalb wir dem nicht zustimmen können und was auch die Experten am Ende gesagt haben. Zum einen das Thema „Fachkraft-Kind-Relation“: Ja, natürlich wünscht sich jeder in der Kita, jeder Bildungspolitiker, jede Familie eine noch bessere Fachkraft-Kind-Relation. Das ist doch vollkommen klar. Es ist aber deutlich geworden, dass wir in der aktuellen Situation sowie der Fachkräftesituation zunächst einmal schauen müssen, dass die jetzt vorgegebene verbesserte Fachkraft-Kind-Relation des neuen KiTa-Gesetzes überhaupt realisiert wird. Wir sind mit sehr großen Anstrengungen dabei, die Situation zu verbessern. Wir wissen, wie herausfordernd sie ist. In der Expertenanhörung ist aber auch deutlich geworden, wenn Sie von heute auf morgen diesen Schlüssel verändern, führt dies nicht zu einer verbesserten Personalsituation in den Kitas, sondern zu mehr Kitaschließungen, weil vor Ort diese Personalschlüssel nicht von heute auf morgen erreicht werden. Das heißt, es würde ad hoc zu einer Verschlechterung der Kitasituation in unserem Land führen. Der zweite Punkt ist das Thema „Finanzierbarkeit“. Sie haben gerade eben Forderungen zusammengeschrieben, die nach den Berechnungen auf über 300 Millionen Euro zusammenaddiert sind und die Sie eben nicht im Haushalt hinterlegt haben. Das heißt, dass Sie den Menschen etwas vormachen. Sie haben diesen Gesetzentwurf so eingebracht, weil Sie wissen, dass Sie dafür keine Mehrheit bekommen, weil es eben nicht im Landeshaushalt und auch nicht in den kommunalen Haushalten entsprechend hinterlegt ist, die es immer mitfinanzieren müssen. (Zurufe von der CDU) Aber selbst wenn das Geld da wäre, gibt es auch inhaltlich Gründe, diesem Gesetzentwurf nicht zu folgen. Er ist in mindestens zwei Punkten inhaltlich ein Rückschritt zum Status quo des KiTa-Gesetzes. Der eine Punkt ist die Unterscheidung in Kern- und Randzeiten. Sie können nicht unter den richtigen familienpolitischen Bedingungen eines bedarfsorientierten Rechtsanspruchs, der sich auch an der Lebensrealität der Familien und Eltern zu orientieren hat, eine per Gesetz festgelegte Unterscheidung zwischen Kern- und Randzeiten treffen. Damit ziehen Sie sozusagen die Durchschnittsfamilie heran und sagen, da ist eine hohe Qualität, dafür haben wir entsprechende Fachkräfte. Alle anderen jedoch, die in Schichtarbeit sind, die vom Durchschnitt abweichende Familienmodelle haben, die vielleicht im ländlichen Raum leben, aber ihr Kind am Arbeitsort in die Kita bringen und ganz andere Zeitmodelle haben, sind entsprechend systematisch benachteiligt. Ja, wir brauchen mehr verschiedene Berufe, auch an den Kitas, aber ich finde, es kann nicht sein, dass es in den von Ihnen gesetzlich definiert en Randzeiten per Gesetz dann so geregelt ist, dass ab 16 Uhr vielleicht nur noch der Hausmeister auf die Kinder aufpasst. Das ist nicht unser Anspruch von Qualität, und das wäre ein Rückschritt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn Sie in der Fachdiskussion und in der Anhörung genau zugehört hätten: Eines der größten Themen ist die Trägerqualität, Kitaentwicklung, Qualitätsentwicklung. Wir haben mit dem Kitabeirat ein sehr innovatives Instrument der Beteiligung aller an der Kita geschaffen, und genau das wollen Sie beschneiden. (Glocke des Präsidenten) In der Anhörung ist genau herausgekommen, dass Sie eigentlich einen der größten Hebel zur Verbesserung der Kitasituation in der Zukunft beschneiden wollen. Ihr Änderungsantrag ist ein halbherziges Zurückrudern, aber Sie müssen auch zugeben, dass Sie am Ende der Anhörung nicht ganz Folge leisten. Das wäre ein wirklicher Qualitätsrückschritt für die Zukunft unserer Kitas. Alles in allem: Wir diskutieren gern immer weiter darüber, aber Ihren Anträgen sowie Ihrem Gesetzentwurf werden wir nicht folgen können. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bildungsausschuss hat sich intensiv mit dem vorliegenden KiTa-Gesetz der CDU-Landtagsfraktion auseinandergesetzt. Verschiedene Perspektiven in der Anhörung wurden diskutiert und dann auch bewertet. Trotz dieser intensiven Auseinandersetzungen müssen wir als Freie Demokraten aber feststellen, dass die CDU unsere zentralen Bedenken, die wir auch in der ersten Lesung geäußert haben, nicht entkräften konnte. Der zentrale Knackpunkt bleibt die Finanzierung. In diesem Punkt hat die CDU bislang keine tragfähige Lösung präsentiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man schon ein paar Vorredner hatte, ist das nun eine Doppelung in der Analyse, aber zum Vergleich: Als Ampelkoalition investieren wir über 1 Milliarde Euro in die Kindertagesstätten, solide finanziert und praxisnah umgesetzt. Demgegenüber will die CDU die Mittel für die frühkindliche Bildung um mehr als ein Drittel aufstocken. Allein für die vorgeschlagene Personalkostenforderung müsste das Land über 300 Millionen Euro zusätzlich aufbringen. Angesichts dieser Summen ist es absolut bezeichnend, dass in der Anhörung die Rückkehr zu Elternbeiträgen erwähnt wurde. (Abg. Thomas Barth, CDU: Von wem? Von wem wurde das erwähnt? Von wem wurde das gesagt?) Zwar verneint die CDU-Fraktion dreistellige monatliche Belastungen für Familien, doch bleibt die entscheidende Frage offen. (Abg. Thomas Barth, CDU: Sie waren gar nicht dabei, Herr Weber! Sie waren gar nicht da! – Weitere Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) – Langsam, langsam. Fragen Sie Ihre Kollegin, die hat das anscheinend mitbekommen. Sie nicht. (Weitere Zurufe von der CDU: Sie waren doch gar nicht da! – Glocke des Präsidenten) – Herr Kollege Barth, ruhig bleiben. (Heiterkeit bei der FDP und bei der SPD – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Ruhig bleiben. Sie wissen, der Präsident hat zu Beginn der Sitzung vorgelesen, dass ich mir an dem Tag berechtigterweise die Zeit genommen habe, noch etwas anderes zu machen. Wer soll die Kosten tragen, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Eltern will die CDU nicht belasten, die Kommunen sowieso nicht, das haben Sie auch in der Anhörung deutlich gemacht. Stattdessen müssten letztlich unsere Kinder und Jugendlichen für diese CDU-Vorhaben aufkommen; denn die Lösung der CDU ist, dass wir als Land einfach Schulden machen. Meine Damen und Herren, das ist weder seriös noch generationengerecht und wird mit uns Freien Demokraten nicht zu machen sein. (Beifall der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen für ausgeglichene Haushalte und eine schuldenfreie Zukunft unserer Kinder. Doch damit nicht genug. Der Entwurf sieht 1.750 zusätzliche Stellen vor, ohne eine klare Strategie zur Gewinnung der benötigten Fachkräfte vorzuweisen. Herr Kollege Barth, diese Kritik kennen Sie nur zu gut. Wir haben im Rahmen unseres KiTa-Gesetzes von Ihnen die gleichen Vorwürfe gehört. Wir hatten damals versprochen, die Ausbildungszahlen zu steigern, und das ist uns letztendlich auch gelungen. Die Zahl der berufsbegleitenden Ausbildungen zum Erzieher ist in den vergangenen zehn Jahren um über 260 % gestiegen. Dank berufsintegrierter Ausbildung, erleichtertem Quereinstieg, Ausbildungsverkürzung und einer erfolgreichen Fachkräftekampagne wachsen die Ausbildungszahlen seit Jahren kontinuierlich. Zudem haben sich sämtliche Expertinnen und Experten klar gegen die Verschulung der Kindertagesstätten ausgesprochen und halten die CDU-Vorstellung für veraltet. Die CDU betrachtet Kitas vorwiegend als schulvorbereitende Einrichtung. Sie wissen aber doch genau, Kitas bieten heutzutage weit mehr: Sie eröffnen Kindern Freiräume zur Entfaltung, fördern soziale Kompetenzen und legen den Grundstein für eine umfassende frühkindliche Entwicklung. Das ist moderne Pädagogik. Zusammenfassend kann ich für uns Freie Demokraten sagen, der Gesetzentwurf der CDU mag gut gemeint sein, überzeugt jedoch nicht durch durchdachte und nachhaltige Lösungen. Für echte praxisorientierte Konzepte und Verbesserungen stehen wir Freie Demokraten gerne bereit. Ein CDU-Wunschkonzert in Millionenhöhe auf dem Rücken der Kinder, Jugendlichen und Eltern lehnen wir daher ab. Vielen Dank. – Ich bin umso gespannter auf die Blaue Karte. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat Kollege Barth das Wort.
Thomas Barth CDU
Lieber Herr Kollege Weber, (Zuruf von der SPD: Wie süß!) jetzt kommt noch ein bisschen Stimmung in die Bude. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Ich will es einmal so sagen: Die Abteilung Fake News hätte ich von Ihnen nicht erwartet. (Beifall der CDU) Ich weiß, dass Sie bei der Sitzung, in der die Anhörung war, aus einem guten Grund – Glückwunsch nachträglich – nicht anwesend waren. Dann sollten Sie sich aber doch berichten lassen, was dort gesagt worden ist. Das Thema „Elternbeiträge“ wurde vom LEA als Frage gestellt, und ich zitiere jetzt, mit Erlaubnis des Präsidenten, die Antwort meiner Kollegin Jennifer Groß im Ausschuss: „Frau Graeff, mitnichten – weder in der Vergangenheit noch aktuell noch in der Zukunft – fordern wir Kitagebühren. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: „In der Vergangenheit“ stimmt schon einmal nicht!) Ich weiß, warum das jetzt kommt. Es steht in dem Gesetzentwurf auch nicht. Darüber wird auch gar nicht gesprochen. Deshalb möchte ich für die CDUFraktion damit ein für alle Mal ausräumen, dass es gar kein Thema ist.“ Der zweite Punkt: Bitte nennen Sie mir, wo in unserem Entwurf das Wort „Verschulung“ oder „verschult“ vorkommt. Da bin ich einmal gespannt, wie Sie darauf reagieren. Vielen Dank. (Beifall der CDU – Unruhe im Hause)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Barth, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, dass Sie Verständnis dafür hatten, dass ich zeitlich nicht vollumfassend bei der Anhörung dabei gewesen bin, aber ich tausche mich – wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen – mit meinem Koalitionspartner intensiv zur Auswertung der Anhörung aus. Für uns als FDP-Fraktion waren die zwei Dinge, die Sie angesprochen haben, als Fazit der Anhörung ersichtlich und erhörbar. Auch wenn Sie ein anderes Fazit der Anhörung für sich ziehen, hat für uns die Konsequenz aus den Anzuhörenden aber den Schluss mit den Äußerungen, die ich gerade in der Rede getätigt habe, zugelassen. Daher, wie gesagt, ist das für uns auch das Fazit der Anhörung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Jetzt hat für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Schwab das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Wir haben bereits im Bildungsausschuss ausführlich über Ihren Gesetzentwurf gesprochen. Innerhalb des Ausschusses hat dieser bekanntlich keine Mehrheit erhalten. Heute legen Sie nun nicht nur den Entwurf vor, sondern gleichzeitig mit zwei Entschließungsanträgen nach. Beginnen wir mit Ihrem Antrag zur Personalentwicklung und Qualitätssteigerung in den Kitas. Darin stellen Sie völlig zu Recht fest, dass eine frühe individuelle und bedarfsgerechte Betreuung als Grundstein für den schulischen und sozialen Erfolg unserer Kinder zwingend erforderlich ist. Um dies zu erreichen, fordern Sie, ebenfalls völlig zu Recht, eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation in der Schaffung neuer Stellen. Sie nennen die Zahl von 1.750 Vollzeitäquivalenten. Diese haben Sie auch schon bei der Vorstellung Ihres Gesetzentwurfs im Ausschuss genannt. Jetzt heben Sie hervor, dass dies nur der Anfang einer langfristig notwendigen Personaloffensive sein kann. Wir brauchen uns heute eigentlich nicht darüber zu unterhalten, ob Ihre Offensive finanzierbar ist. Die Realität ist doch derzeit eine ganz andere. Der Mangel an geeigneten und ausreichend qualifizierten Fachkräften lässt Zweifel daran aufkommen, ob das Ganze überhaupt umsetzbar ist. In einem weiteren Punkt sind wir einer Meinung. Absolventen ab der Sekundarstufe I in spe müssen rechtzeitig mit guten Entwicklungsperspektiven für den Erzieherberuf und seine Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung begeistert werden. Wir können es uns nicht leisten, im Ländervergleich mittelmäßig oder schlechter als andere abzuschneiden. In Ihrem zweiten Antrag weisen Sie darauf hin, dass die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen durch die derzeit zu gering bemessene Personalquote weder alltagsintegriert noch additiv in ausreichendem Maß geleistet werden kann. Als Grund führen Sie eine unzureichende Ausstattung der Kindertagesstätten an. Welche Folgen das haben kann, zeigt sich oft an den Grundschulen. Ihre Forderung: viele Millionen Euro zusätzlich zur Behebung der Misere. Doch wo sollen die Fachkräfte herkommen und woher das Geld? Im Plenum sprechen wir sehr oft über die vielen Baustellen, die unser Land hat. Beziehen wir noch die von Ihnen geforderten strukturellen Verbesserungen ein, würden wir schnell bei einem dreistelligen Millionenbetrag landen, die Zahlen wurden genannt. Grundsätzlich ist Ihre Initiative zur Verbesserung der Personal-Kind-Quote sehr zu begrüßen. Allerdings stellt sich für uns neben der Frage der Umsetzung auch die Frage der unterschiedlichen Finanzierung der Personalkostenanteile der Träger. Ehrlich gesagt sehen wir die Gefahr, dass gerade kommunale Träger wiederholt finanziell stärker in die Pflicht genommen werden als freie Träger. Unser Fazit: Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, Teile Ihres Gesetzentwurfs zu retten, für den es keine Mehrheit gibt. Wir meinen, Entwurf und Anträge haben wirklich gute Ansätze, auf denen sich künftig aufbauen lässt. Es sind aber bisher nur Ansätze. Ausgereift sieht auch für uns anders aus. Wir werden uns deshalb enthalten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Sven Teuber, SPD)
Hendrik Hering
Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Schmidt das Wort.
Martin Louis Schmidt fraktionslos
Herr Präsident, werte Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die CDU einige der vielen gravierenden Mängel des KiTa-Zukunftsgesetzes korrigieren. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Grundsätzlich gehen die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen auch in die richtige Richtung: Beteiligung des Landes an den notwendigen Baumaßnahmen, mehr Sprachförderung, mehr Zeit für Leitungstätigkeit, Erhöhung der Landeszuweisungen für die Personalkosten, Aufwertung der Kindertagespflege. Das alles sind längst überfällige Maßnahmen. Deshalb stimmen die fraktionsfreien Abgeordneten der „Drei Farben“ dem Gesetzentwurf gerne zu. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei! –
Sven Teuber SPD
Die drei Gestalten!) Gleichwohl hätten wir uns noch mehr gewünscht. Die vorgesehene Verbesserung des Personalschlüssels, insbesondere im U3-Bereich, ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Auch die CDU begreift die Kita inzwischen hauptsächlich als Bildungseinrichtung. (Abg. Sven Teuber, SPD: Schule!) Dabei geht es gerade bei den Kleinsten weniger um Bildung als um Bindung. Letztere gelingt am ehesten und besten im Elternhaus. Sollen 1- oder 2-jährige Kinder in der Kita sichere Bindungen entwickeln, die für ihr späteres Leben von entscheidender Bedeutung sind, darf nach einhelliger Meinung von Kinderärzten, Pädagogen und Psychologen die FachkraftKind-Relation für diese Altersgruppe maximal 1 : 3 betragen, nach Abzug der Zeitkontingente für mittelbare pädagogische Arbeit und Ausfallzeiten. Diesen von der Wissenschaft geforderten Standards wird leider auch der CDU-Entwurf nicht gerecht. Dass mehr Personal logischerweise mit mehr Kosten verbunden ist, kann kein Grund dafür sein, hier Abstriche zu machen; denn die gesellschaftlichen Folgekosten für in der frühen Kindheit entstandene psychische Defizite dürften um ein Vielfaches höher sein. Wenn wir unsere Kleinsten schon der Obhut einer staatlichen Einrichtung anvertrauen, anstatt es allen Eltern finanziell zu ermöglichen, ihre Kinder in der empfindlichsten und prägendsten Phase ihrer Entwicklung selbst zu betreuen, müssen die hier angebotenen Bedingungen optimal sein. Dass dies unter den vom KiTa-Zukunftsgesetz aktuell vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht der Fall ist, darüber sind sich nahezu alle Experten einig. Der Gesetzentwurf der CDU ist ein erster Schritt, daran etwas zu ändern, aber weitere müssen folgen. Meine Damen und Herren, unsere Kinder sind das Wertvollste, das wir haben. In ihren Händen liegt die Zukunft unseres Landes. Sie dürfen nicht zum Opfer einer ideologischen Politik oder finanzieller Sachzwänge werden. Danke schön. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Matthias Joa und Dr. Herbert Drumm, fraktionslos)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dr. Hubig.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal begrüße ich es, dass die CDU-Fraktion einen konkreten Gesetzentwurf zum Thema „Kita“ eingebracht hat, und ich würdige auch, dass darin, ohne Zweifel, viel Arbeit steckt. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Ich glaube, es ist auch gut, weil mit diesem Gesetzentwurf die Fachpraxis, aber auch die Bürgerinnen und Bürger einmal ganz konkret sehen können, was die CDU im Bereich „Kita“ eigentlich anders machen würde. Ich muss sagen, was mich schon überrascht hat, ist, dass es eigentlich nichts Grundsätzliches ist. Das ist eine von drei Erkenntnissen, die wir aus dem Entwurf gewinnen. Obwohl die CDU das KiTa-Gesetz im Plenum immer wieder ganz scharf kritisiert hat und alles, was schiefläuft, immer in Richtung KiTa-Gesetz adressiert hat, sehen wir, dass an der Systematik des Gesetzes überhaupt nichts geändert wird und wir eigentlich sagen müssen, es ist eine Anerkennung dieses Gesetzes, das wir so gemacht haben. Wir haben heute übrigens auch gehört, dass Sie in der Vergangenheit keine Gebühren gefordert hätten. Das scheint aber doch eher eine jüngere Entwicklung zu sein. Kollegin Ahnen, die noch einen etwas längeren Überblick über die Vergangenheit hat als ich, kann sich genau wie ich auch noch ganz gut daran erinnern, dass Sie das früher anders gesehen haben. Ich glaube, es ist gut, dass das Gesetz einen eigenständigen und starken Bildungsauftrag für unsere Kitas hat. Es steht auch dafür, dass wir auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse alltagsintegrierte Sprachförderung machen. Es steht auch dafür, dass wir in ein stetig wachsendes System natürlich mehr Geld investieren und investieren müssen. Es ist viel passiert. Wenn wir auf die letzten zehn Jahre zurückblicken, dann haben wir in Rheinland-Pfalz, haben die Kommunen, haben die Träger 30.000 zusätzliche Plätze geschaffen. Gleichzeitig wurden rund 11.000 zusätzliche Pädagoginnen und Pädagogen eingestellt, und zwar zusätzlich zu den Menschen, die schon in den Kitas gearbeitet haben, ein beträchtlicher Teil übrigens aufgrund des neuen KiTa-Gesetzes mit den veränderten Personalschlüsseln. Heute arbeiten mehr als 47.000 Menschen an den rheinland-pfälzischen Kitas. Das sind 40 % mehr als vor zehn Jahren. Wir haben mit 6.100 Menschen, die in der Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher sind, so viele Menschen wie noch nie zuvor. Ich finde, das muss man einfach auch einmal sehen und anerkennen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es gibt vermutlich kein System in Deutschland, keine Industrie in Deutschland, die in einem Jahrzehnt so enorm gewachsen ist wie unser Kitabereich. Ja, bei diesem enormen Wachstum läuft es nicht überall gleich gut, das ist richtig. Es ist in 2.700 Kitas vor Ort einfach unterschiedlich. Ja, wir brauchen zusätzliche Fachkräfte. Deshalb haben wir als Landesregierung eine Fachkräftekampagne für den Beruf an den Start gebracht, die übrigens bundesweit ausgezeichnet wurde. Wir haben zudem die Ausbildungszeit verkürzt, und wir haben ganz viele verschiedene Zugänge gelegt, damit Erzieherinnen und Erzieher ihren Weg finden können, in Teilzeit, berufsbegleitend, damit sie den Beruf ergreifen können, für den wir ganz viele Menschen brauchen. Wichtig ist, dass das KiTa-Gesetz viele Stellschrauben hat, und das haben Sie letztlich mit Ihrem Gesetzentwurf gezeigt. Wir können sehr passgenau weiter nach oben drehen, und wir können mit dem Sozialraumbudget den Kommunen ermöglichen, mehr Personal und Kitasozialarbeit in die Kita zu holen. Wir haben zudem mit dem Programm zur Sprachförderung in 350 Kitas in herausfordernder Lage, in denen die Sprachkräfte mehr Zeit bekommen sollen – bis zu fünf Stunden mehr Zeit in der Woche für die Sprachförderung –, gezeigt, dass wir jetzt noch einmal einen größeren Fokus auf die alltagsintegrierte Sprachbildung legen können. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das zeigt, dass wir Stellschrauben haben. Was wir natürlich auch sehen, ist, dass an diesen Stellschrauben nicht überall im Land so gedreht wird, wie wir uns das wünschen – Thema „Vertretungskräfte“, Thema „Pools für Vertretungskräfte“. Wir zahlen als Land von Anfang an ungedeckelt alle Vertretungskräfte mit, und wir würden uns wünschen, dass die auch in den Kitas ankommen. Das bringt mich zur zweiten Erkenntnis. Wenn man einen Gesetzentwurf vorlegt und ernst genommen werden will, muss man erstens die Kosten richtig berechnen und kann nicht 230 Millionen schlabbern und sich um die irgendwie verrechnen. Ich finde, man muss auch sagen „Wo bekomme ich die Fachkräfte her?“, und man muss sagen „Wo bekomme ich das Geld her?“. All das haben Sie nicht getan. Ich finde, wenn man wirklich seriös arbeitet, und wenn man bei den Menschen nicht Erwartungen wecken will, denen man nicht gerecht wird, muss man auf diese Fragen Antworten haben. Wir haben die in der Anhörung angesprochen, und wir haben sie in der Auswertung der Anhörung angesprochen. Wir haben bis heute keine einzige Antwort von Ihnen bekommen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Die dritte Erkenntnis ist, dass es für die Dinge, die Sie neu in das Gesetz schreiben wollen, nicht wenig Kritik aus der Praxis gab. Es ist schon angesprochen worden, die Kitazeit in eine wertvolle Kern- und weniger wertige Randzeit zu unterteilen, haben die Expertinnen und Experten für falsch gehalten. Auch ist die Kita keine Schule. Das ist eben so. Wir wollen, dass Kitas Orte der frühkindlichen Bildung sind, aber sie sind auch Stätten, in denen Kinder spielen sollen, in denen Kinder sozial miteinander umgehen sollen und in denen sie nicht das Gefühl haben, sie müssen den ganzen Tag trainiert werden. (Beifall der Abg. Sven Teuber, SPD, Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Insgesamt haben wir gesehen, dass es eine hohe Zustimmung zur alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung gibt, wie wir sie in Rheinland-Pfalz haben. Darüber bin ich sehr froh. Der Kitabeirat hat sich bewährt. Bundesweit werden wir darum beneidet, dass wir diese Institution haben, weil sie ein Ort gelebter Partizipation ist. Ich würde mir eines wünschen. Ich würde mir wünschen, dass die CDU nicht weitere Luftschlösser baut, die am Ende die Menschen unzufrieden machen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) sondern dass Sie vor Ort das KiTa-Gesetz umsetzen, dort, wo Sie in den Kommunen Verantwortung haben. Ich erinnere mich, dass Abgeordneter Barth der Bürgermeister ist, den ich einmal in einer Debatte nach seiner Kita gefragt habe und der gesagt hat, bei ihm läuft alles gut. Das würde ich mir bei den anderen auch wünschen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Barth von der CDU-Fraktion. Es steht Ihnen noch eine Restredezeit von 2 Minuten 10 Sekunden zur Verfügung.
Thomas Barth CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lassen Sie mich noch einmal das eine oder andere klarstellen. Falsche Dinge werden nicht dadurch richtig, dass man sie wiederholt. (Zuruf von der SPD: Was? – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) – Falsche Dinge werden nicht dadurch richtig, dass man sie wiederholt. Nirgendwo reden wir von einer verschulten Kita. Nirgendwo ist von einer verschiedenwertigen Kern- und Randzeit die Rede. Das aber am Rande. Meine Damen und Herren, jede Änderung, noch so klein, noch so groß, ist wichtig für das aktuelle System. Natürlich kostet das Geld. Wir haben die Probleme erkannt und präsentieren eine Lösung. Wir fragen Sie: Wo ist denn Ihr Lösungsvorschlag? (Abg. Sven Teuber, SPD: Haben wir doch gesagt!) Wo ist Ihr Lösungsvorschlag, an dem Gesetz etwas zu tun, sodass es besser wird? – Sich hinzustellen und zu sagen, das läuft alles, das haben wir im Blick, geht leider an der Realität vor Ort vorbei und ignoriert die Rückmeldungen aus der Praxis, meine Damen und Herren. (Zuruf der Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig) Das ist einfach nicht gut. Rückmeldungen aus der Praxis: Lieber Kollege Teuber, wenn Sie sagen, wir sprechen vorher mit den Akteuren, (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja!) dann mag das so sein, aber Sie hören nicht auf die Akteure; denn sonst wäre das KiTa-Gesetz niemals in dieser Form verabschiedet worden. (Beifall der CDU) Das zeigt auch, dass es leider an der Realität vorbei ist. Das mag Ihr Anspruch sein, unserer ist es jedenfalls nicht. Noch ein Punkt zur Fachkräftekampagne. So wichtig und richtig sie ist, aber jede Fachkräftekampagne ist zum Scheitern verurteilt, wenn die Rahmenbedingungen für eben diese Fachkräfte nicht stimmen. Das ist leider eine Erkenntnis, die man aus der Praxis gewinnen muss. Wir müssen den Rahmen verändern, und deswegen präsentieren wir Ihnen dieses Gesetz. Selbst wenn Sie es ablehnen, bleiben wir weiter an dem Thema dran. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir treten in die Abstimmung ein. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11410 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/10784 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer dem Entschließungsantrag – Drucksache 18/10785 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den weiteren Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer dem Entschließungsantrag – Drucksache 18/10786 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/11048 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses – Drucksache 18/11399 – Insolvenzwelle stoppen – stationäre Versorgung sicherstellen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/11448 – Die CDU hat eine Grundredezeit von 8 Minuten, die Gruppe FREIE WÄHLER von 4 Minuten und die AfD von 6 Minuten. Erster Redner in der Debatte ist Dr. Kusch für die SPD-Fraktion.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir befassen uns heute mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Wie im Gesetz ausgeführt, wurden mit dem zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Vergütung der Krankenhäuser und die qualitativen Anforderungen an die Leistungserbringung durch die Krankenhäuser in der ganzen Bundesrepublik grundlegend geändert. Die neu eingeführten Leistungsgruppen machen eine Anpassung der Planungskriterien und Qualitätssicherungsvorschriften auch im rheinland-pfälzischen Landeskrankenhausgesetz erforderlich. Konkret sind bis dato im Landeskrankenhausgesetz festgeschriebene Planungskriterien die Planbetten und die Hauptfachabteilungen. Die sind dann nicht mehr ausreichend. Stattdessen wird nach der Krankenhausreform in den somatischen Fächern eine Umstellung auf Fallzahlen und Leistungsgruppen erforderlich werden. Anders in der Psychosomatik und in der Psychiatrie, dort kann auf die bisherigen Kriterien nicht verzichtet werden. Eine weitere wichtige Neuregelung des Landeskrankenhausgesetzes sieht vor, dass Fördermittel nach Auszahlung künftig nicht mehr zurückgefordert werden können, auch zum Beispiel bei Trägerwechsel oder sonstigen Änderungen. Dieser Verzicht auf Rückforderung gibt den Kliniken sichere Planungssicherheit. Grundsätzlich soll der Gesetzentwurf durch die Fortschreibung der aktuellen Fassung des Landeskrankenhausgesetzes den geregelten Übergang des alten Vergütungssystems in das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gewährleisten. Diesem Vorhaben wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen. Daher stimmt die SPD-Landtagsfraktion zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Welling. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: 8 Minuten!)
Torsten Welling CDU
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten heute Mittag bereits eine Aktuelle Debatte zur Situation der Krankenhäuser. Daher kann man sich die Details sparen. Ob ich so schnell fertig sein werde wie Kollege Kusch, schauen wir dann noch. Ich selbst konnte leider an der Debatte nur teilweise teilnehmen, da wir, Frau Präsidentin und ich – es war ein Vergnügen, Frau Präsidentin – ein Gespräch mit Anästhesietechnischen Assistenten und Operationstechnischen Assistenten der Unimedizin hatten, und ich darf sagen, die Erzählungen waren, gelinde gesagt, erschreckend und ein Beispiel für die absolute Unte rfinanzierung des landeseigenen Krankenhauses. Wie man also da der Hybris unterliegen kann zu sagen, alles in diesem Land sei gut, ist mir ein Rätsel. Damit wir uns richtig verstehen: Ja, eine Krankenhausreform ist notwendig, um die Finanzierung neu zu ordnen, ja, wir werden über die Zukunftsfähigkeit von Standorten und Abteilungen reden müssen, und ja, wir sind gerne bereit, diesen Weg konstruktiv mitzugehen, aber nein, es darf kein weiteres planloses Krankenhaussterben geben, und nein, wir können nicht noch länger tatenlos zusehen, wie ein Träger nach dem anderen in die Insolvenz geht, (Beifall der CDU) und das besonders, wenn der Minister sagt, dass alle Klinikstandorte im Norden von Rheinland-Pfalz gebraucht werden. Ist das Ihre fachliche Einschätzung oder nur der Wunsch eines Wahlkämpfers? Wenn sie notwendig sind, dürfen sie nicht in die Insolvenz gehen. Oder hatten Sie Ihre Einführung ins Insolvenzrecht bei Dr. Robert Habeck? (Heiterkeit bei der CDU) Die Frage ist: Wie wollen Sie denn eine neue Krankenhausplanung vornehmen, wenn nur noch ein Trümmerfeld übrig ist? – Es gibt nämlich neben den monetären auch soziale und psychologische Effekte einer Insolvenz. Der Vertrauensverlust verändert sowohl das Verhalten der Patienten als auch das der Belegschaft. Wenn wir schon einmal bei Vertrauen sind: Die Aussage heute Mittag, wenn wir auf den Eigenanteil verzichten, bekommen wir aus dem ganzen Land Anträge, ist schon harter Tobak. Es gibt noch ein Antragsgenehmigungsverfahren in Ihrem Haus, dessen Wirksamkeit Sie damit implizit infrage stellen. Zudem ist die Theorie, die wir immer wieder hören, es sind alle Anträge bewilligt worden, und daher gibt es nicht mehr Investitionsbedarfe, damit wohl auch widerlegt. Unabhängig davon: Was glauben Sie eigentlich, machen unsere Krankenhäuser den ganzen Tag? Darauf warten, dass sie Geld verbrennen können? Was ist denn das für eine Sichtweise gegenüber unseren Trägern und Krankenhäusern? (Beifall der CDU) Vielleicht überlegen Sie sich das noch einmal genauer, und gerne auch Ihre Haltung zu unserem Entschließungsantrag. Ich lade Sie alle herzlich ein, diesem besonders vor dem Hintergrund der Entwicklung im noch relativ jungen Jahr 2025 zuzustimmen und den Krankenhäusern im Rahmen der Pauschalförderung dieses und nächstes Jahr jeweils weitere 150 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – der Lebende-Krankenhäuser-Fonds. Dies würde sowohl die Liquidität als auch die Ergebnisse verbessern, wenn man denn gewillt ist, das Geld bei den Häusern zu belassen. Daher stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall der CDU) Daher stimmen Sie gerne unserem Antrag für eine zukunftsfähige Krankenhausplanung in Rheinland-Pfalz zu, und tun Sie etwas gegen das planlose Krankenhaussterben in unserem Land. Dann sind wir gerne bereit, Ihrem Antrag zuzustimmen, wobei unabhängig davon eine fachliche Neubewertung von Modellvorhaben nach § 64b SGB V notwendig erscheint. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal beschäftigen wir uns heute mit diesem Thema. Die Krankenhausreform ist in Form des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – das ist ein viel schönerer Name als das, was Sie sich ausgedacht haben – endlich beschlossen worden und zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit ist ein wichtiger erster Schritt getan, der leider viel zu lange gebraucht hat. Ich hatte heute schon einmal gesagt, dass sich die CDU-Fraktion auch einmal mit ihren früheren Gesundheitsministern im Bund unterhalten müsste. Das wäre vielleicht sinnvoller gewesen, als sich über das Insolvenzrecht mit Robert Habeck zu streiten. In der Folge müssen wir jetzt das Landeskrankenhausgesetz anpassen. Man kann natürlich an dem Bundesgesetz noch viel Kritik im Detail üben, aber die größte Kritik, die man an dem Gesetz üben kann, ist, dass es leider für manche Krankenhäuser zu spät kommt. Einen der Gründe habe ich eben gerade erwähnt. Jetzt kommt die CDU-Landtagsfraktion mit einem Entschließungsantrag, der 150 Millionen Euro Überbrückung für die Krankenhäuser fordert. Herr Kollege Welling, Sie haben es gerade noch einmal vorgetragen, aber die zeitliche Pause zwischen der ersten und zweiten Debatte jetzt nicht genutzt, um die Wissenslücke bei uns schließen zu können, wie Sie das denn finanzier en wollen. Einfach nur Geld zu drucken, ist jetzt auch nicht so der letzte Schrei der Dinge. Das klingt natürlich alles recht populär. So haben sie eben beim KiTa-Gesetz auch mal eben 300 Millionen mobilisiert. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann viel fordern, aber man muss es auch finanzieren!) Wenn Sie uns jetzt mit den Reserven kommen – das haben wir bei den Haushaltsberatungen schon gesehen –: Die Reserve ist durch Ihre Haushaltsanträge schon fünfmal ausgegeben. Insofern ist das alles sehr platt, und das kann ich nicht richtig ernst nehmen. Es fragt sich dann natürlich jeder: Was wollen Sie denn mit diesen 150 Millionen eigentlich fördern? Die alten Strukturen, die zu der aktuellen Misere geführt haben? – Das wäre doch wohl, wie zu versuchen, ein totes Pferd einfach weiterzureiten. Alternativen führen Sie in dem Entschließungsantrag auch keine sinnvollen auf. Sie machen es sich wie oft viel zu einfach. Deshalb werden wir – zu Ihrer Enttäuschung – den Antrag ablehnen. Stattdessen gilt es jetzt, die beschlossene Reform schnellstmöglich umzusetzen, damit deren positive Ansätze für die Krankenhäuser schnell Wirkung erzielen können, nämlich die Änderung der Grundfinanzierung von der Fallpauschale zu den Vorhaltepauschalen und die klare Zuweisung von Leistungsgruppen, die damit auch zu einer besseren Planbarkeit für die Häuser führen wird. Das ist der Grund, warum wir als Koalition den heutigen Gesetzentwurf einbringen, der die Vorgaben unseres Landeskrankenhausgesetzes für die Krankenhausplanung an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes anpasst. Die Planungskriterien und die Qualitätssicherungsvorschriften werden entsprechend geändert. Statt Hauptfachabteilung und Planbetten wird der Landeskrankenhausplan in Zukunft Leistungsgruppen und Fallzahlen zuweisen. Damit schaffen wir die Voraussetzung für die Umsetzung der Krankenhausreform bei uns in Rheinland-Pfalz. Statt hier Luftschlösser in Form von Entschließungsanträgen einzubringen, sollten Sie sich konstruktiv an dieser Reform beteiligen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nennt die derzeitige Lage der Krankenhäuser in unserem Land bedrohlich. 2023 haben laut des aktuellen Krankenhausbarometers bundesweit 61 % der Häuser einen Verlust geschrieben, 7 % mehr als im Vorjahr. Nur 30 % der Häuser erwirtschafteten einen Überschuss. Das sind 5 % weniger als im Vorjahr. Für 2024 erwarten 79 % der Häuser einen Fehlbetrag und nur noch 10 % einen Überschuss. Diese Zahlen sprechen Bände. Sie sind das Ergebnis einer verfehlten Gesundheitspolitik, insbesondere auf Bundesebene, aber auch das Land hat sich in den letzten Jahren nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert, Stichwort „Investitionskosten“. Diese Zahlen schlagen sich zunehmend in der Realität nieder, und das nicht erst seit gestern und mittlerweile mit erschreckender Intensität. Die Zahl der Krankenhausstandorte, die in den letzten Jahren in RheinlandPfalz Insolvenz anmelden mussten, wird immer länger. Erst vor knapp zwei Wochen teilte das DRK mit, zusätzlich zu den Standorten, für die bereits Insolvenz beantragt wurde, noch für fünf weitere Standorte Insolvenz anzumelden. Nicht nur das. Das DRK wird sich vollständig als Krankenhausträger aus Rheinland-Pfalz zurückziehen. Der kalte Strukturwandel, das Krankenhaussterben, vor dem nicht nur wir immer wieder gewarnt haben, ist in vollem Gang. Dass die Krankenhausreform wirklich Abhilfe schaffen wird, darf man bezweifeln. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Genaueres lässt sich schwer abschätzen. Eine belastbare Auswirkungsanalyse liegt nicht vor. Gleichwohl befürchtet nicht nur die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass sich die Situation vielmehr noch erheblich verschärfen wird bis hin zum Wegbrechen der Versorgung in einzelnen Regionen. Dass die Vorhaltepauschalen wirklich dazu beitragen, dass kleinere Häuser im ländlichen Raum erhalten bleiben, ist zweifelhaft. Das DRK begründet seinen Rückzug als Krankenhausträger ebenfalls mit den zu erwartenden Auswirkungen der anstehenden Krankenhausreform. Sei es, wie es sei, die Krankenhausreform kommt und wurde trotz grundlegender Konstruktionsfehler wie der fehlenden Übergangsfinanzierung beschlossen. Jetzt gilt es, die Krankenhausreform auf Landesebene umzusetzen. Dazu trägt der vorliegende Gesetzentwurf bei. Ich nehme es an dieser Stelle vorweg: Wir werden zustimmen, auch wenn wir erhebliche Bedenken gegen die Krankenhausreform an sich haben; denn bei der Umsetzung der Krankenhausreform ist Eile geboten, nicht nur aufgrund der teilweise recht kurzen Fristen, sondern auch wegen der fehlenden Übergangsfinanzierung. Unsere Krankenhäuser brauchen endlich Planungssicherheit. Andernfalls wird sich der kalte Strukturwandel mit nicht abzusehenden Folgen für die medizinische Versorgung im Land vollkommen unkontrolliert fortsetzen. Jetzt stehen wir kurz vor einer Bundestagswahl, bei der wir auf Bundesebene durchaus Mehrheiten bekommen könnten, die die Übergangs finanzierung nachlegen, wenn man nicht wieder mehr Angst vor dem Einreißen von Brandmauern hat als um die Gesundheit der eigenen Bürger. Was den vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU angeht, stimme ich zu, dass unsere Krankenhäuser diese Mittel gut gebrauchen könnten. Wir hatten im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Einsparpotenziale hingewiesen. So wäre es zum Beispiel im aktuellen Haushalt allein im Einzelplan 07, insbesondere im Zusammenhang mit den Kosten der Migration, möglich gewesen, insgesamt rund 112 Millionen Euro einzusparen – Geld, das unsere Krankenhäuser gut gebrauchen könnten. Wir werden diesem Antrag deshalb zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die notwendigen Anpassungen an die vorgegebenen bundesweiten Rahmenbedingungen. Kollege Kusch hat es noch einmal gesagt, und ich sage es auch noch einmal: Die einzige Kritik ist, dass die Reform jetzt erst umgesetzt wird. Sie hätte früher kommen können. Sie ist nämlich wichtig; denn die medizinische Versorgung soll dadurch zukunftssicherer, leistungsfähiger und noch qualitativ hochwertiger werden. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definiert neue Parameter für Vergütung und Qualitätssicherung. Hierfür bringt gerade die Einführung von Leistungsgruppen eine klare Zuweisung. Im Ausschuss wurde das Vorgehen des Gutachtens vorgestellt. Das hat der Minister vorhin auch gesagt, und auch die Notwendigkeit war dort bei den zwei Leistungsgruppen ersichtlich, die wir gesehen haben. Hierbei können sich Krankenhäuser dann spezialisieren und auch ihre Personal- und Geräteplanung dementsprechend steuern. Patienten sehen ganz klar, wo eine Behandlung extremer Qualität unterliegt. Zudem können Patientenüberweisungen effizienter gestaltet werden. Leistungsgruppen geben den Krankenhäusern also eine klare Planungsperspektive. Die Anpassungen des vorliegenden Gesetzentwurfs ermöglichen eine präzise Planung im Land. Betten und Abteilungen werden zu Fällen und Leistungen. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und vor allem klare Krankenhauslandschaft. Weil die Planung auf tatsächlichen Behandlungen basiert, kann die Versorgung gesteuert werden. So stellen wir eine flächendeckende Versorgung sicher. Gleichzeitig bildet dies aber die Grundlage für die Teilnahme an der Vorhaltevergütung. Wie lange oder wie oft haben wir in den letzten Jahren über fehlende oder über Vorhaltevergütungen im Allgemeinen debattiert? – Letztendlich verbessern wir damit aber auch die Transparenz, weil die Pläne nämlich veröffentlicht werden. Dies sorgt für eine hohe Nachvollziehbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger. Letztendlich ist es also ein pragmatischer, wenn auch längerfristiger Prozess, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf zu ermitteln und die Zukunftsfestigkeit zu erhöhen. Ich möchte gerne noch einmal von heute Mittag wiederholen, wir hatten in der Vergangenheit viele Finanzprobleme durch Fehlanreize im DRG-System. Wir hatten aber auch fehlende Fälle in diversen Krankenhäusern. Die InEKPersonalplanung möchte ich auch noch einmal erwähnen, oder aber auch fehlendes Personal, gerade in kleineren Häusern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Reform jetzt zeitnah umsetzen. Mit diesem Gesetz, das vorliegt, gehen wir die richtigen Schritte. Bei den 150 Millionen frage ich mich natürlich auch, woher die kommen sollen (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und warum vor allen Dingen teilweise ineffiziente Strukturen einfach wieder mit der Forderung „Mehr Geld im System“ weiterfinanziert werden sollen, ohne wirklich an den Strukturen arbeiten zu wollen. Das sind Forderungen, die ich in Gänze so nicht nachvollziehen kann. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir das Landeskrankenhausgesetz ändern und ergänzen müssen, liegt in der Natur der Sache. Der Bund hat nach zweijähriger Debatte die große Reform vorgelegt und ihr den Endlosnamen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gegeben. Das Land muss nun nachziehen. Dennoch sehen wir den Entwurf kritisch. Wir haben es bereits in der Aktuellen Debatte gehört: Zu viele Dinge sind noch ungeklärt. Verbindliche Rechtsverordnungen liegen wohl erst zum 1. Januar 2027 endgültig vor. Den insolvenzbedrohten Krankenhäusern im Land hilft eine Novelle in dieser Form nicht wirklich weiter. Das haben exemplarisch die jüngsten Entwicklungen um die DRK-Krankenhäuser gezeigt. Plausible Antworten, wie die Krankenhäuser ihre Kostenprobleme lösen sollen, habe ich noch nicht gesehen. Schließungen und Konzentrationsprozesse sollen es nun richten. Man muss kein Prophet sein, um vor einer weiteren Arbeitsverdichtung für das Personal zu warnen. Ich fürchte, dass Arbeitsplätze im Pflegebereich nicht attraktiver werden, sondern genau das Gegenteil eintreten wird, wenn sie im Zuge weiterer Insolvenzen und Schließungen nicht sogar ganz wegfallen. Was mich stört, ist die Tatsache, dass wir über einen Entwurf abstimmen sollen, in dem es um Fragen geht, die noch nicht abschließend beantwortet sind, Stichwort „Leistungsgruppen“. Die sind zwar bereits definiert, aber wir können aktuell noch nicht sagen, ob sich vielleicht doch noch etwas ändert. Dann sollen wir auch noch den Verzicht auf die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen in bestimmten Fällen durchwinken. Da schrillen bei uns alle Alarmglocken. Der Hinweis auf versorgungskritische Entscheidungen erscheint uns vorgeschoben. Geht es vielleicht darum, Entscheidungen für Schließungen von Standorten schneller durchsetzen zu können? – Wenn ich in der Begründung unter Punkt C „Alternativen“ nur das Wort „Keine“ lese, habe ich alles andere als gute Laune. Mein Zwischenfazit: Wir sollen also alles kommentarlos abnicken, was die Ampeln in Berlin und Mainz vorgeben. Doch wir FREIE WÄHLER sagen klar: Wir brauchen eine Krankenhausreform, aber nicht um jeden Preis. Deshalb fordern wir ein Sofortprogramm für insolvenzgefährdete Krankenhäuser, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung, insbesondere Sonderregelungen für ländliche Regionen, um Versorgungsabbrüche zu vermeiden, die Rücknahme des Verzichts auf die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen oder zumindest eine Einschränkung auf nicht strukturerhaltende Maßnahmen, Transparenz beim neuen Krankenhausplan, bevor dieses Gesetz verabschiedet wird, damit Krankenhäuser wissen, ob sie weiter finanziert werden, alternative Finanzierungskonzepte wie regionale Gesundheitsbudgets oder einen Strukturfonds für kleine Krankenhäuser. Die Kliniken brauchen Hilfe und keine gesetzliche Gebrauchsanweisung für deren Schließung, und zwar jetzt und nicht erst 2026 und 2027. Investitionen in die verbleibende Infrastruktur werden es eben nicht richten und ein übers Knie gebrochener Gesetzentwurf erst recht nicht. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Vor einer endgültigen Entscheidung würde ich gerne verbindlich wissen, in welche Richtung der neue Krankenhausplan geht, an dem gerade gearbeitet wird, und wer die Chance hat, aufgenommen zu werden und wer nicht. Wir können doch erst dann ein Gesetz verabschieden, wenn wir uns vollkommen über dessen Konsequenzen im Klaren sein können. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Gesetz Gestaltungsspielräume offen lassen muss, aber diese sehe ich hier nicht. Mein Kollege Helge Schwab hat bereits darauf hingewiesen, dass wir kreative Lösungen brauchen, die mit bundes- und europarechtlichen Vorgaben nicht kollidieren. Unsere Vorschläge sind leider immer wieder abgelehnt worden. (Zuruf von der SPD: Weil sie nicht gut waren!) Unser Fazit: Auch wenn wir uns im heutigen Plenum zum zweiten Mal mit der Novelle befassen, erscheint mir vieles mit der heißen Nadel gestrickt zu sein. Abschließend auch noch ein Wort zum Entschließungsantrag der CDU. Ich verstehe, dass Sie vor der Wahl am Sonntag noch einmal einen großen Aufschlag machen wollen (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und die Landesregierung auffordern, einen Lebende-Krankenhäuser-Fonds aufzulegen. 150 Millionen Euro zusätzlich, und das pro Jahr, hört sich gut an. Doch frage ich mich, ob Sie vor dem Hintergrund möglicher bundes- und europarechtlicher Hindernisse die Zulässigkeit eines solchen Programms ernsthaft geprüft haben. Wir werden uns sowohl bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf als auch beim Entschließungsantrag enthalten. Wir sollten uns alle sofort an einen Tisch setzen. Das Thema ist zu ernst, um es auf dem Altar parteipolitischer Spielchen zu opfern. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Clemens Hoch
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Koalitionsfraktionen für die Einbringung des Gesetzentwurfs und die konstruktive Behandlung in den Ausschüssen. Ich bin auch sehr froh, dass die regierungstragenden Fraktionen hier die Notwendigkeit sehen, das Landeskrankenhausgesetz anzupassen; denn erst dies gibt die Rechtsgrundlage dafür, vor dem Hintergrund des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes den Landeskrankenhausplan nach den neuen Planungskriterien anzupassen. Insofern teile ich die im Gesetzentwurf ausgeführten Änderungen des Landeskrankenhausgesetzes. Frau Kollegin, dies ist mitnichten eine Vorwegnahme der Landeskrankenhausplanung, sondern ermöglicht diese erst. Ansonsten erlaube ich mir ein paar Hinweise in der Debatte zu dem, was hier aufgeführt wurde. Dass ausgerechnet von Ihnen, Herr Welling, Kriegsrhetorik – „Trümmerfeld“ – verwendet wird für das, was wir, Kommunen und Land Hand in Hand, an stationärer Versorgung sicherstellen, finde ich wirklich bedenklich. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir alle Klinikstandorte im Land brauchen. Es werden nur nicht mehr überall die Krankenhäuser so dort sein, wie wir sie heute kennen, sondern wir werden an manchen Stellen endlich – das ist dringend notwendig, das haben wir hinbekommen – einen Einstieg in die sektorübergreifende Versorgung planen müssen und dann sicherstellen, dass Menschen ihre Klinik vor Ort auch dazu nutzen können, wo die ambulante Versorgung so nicht mehr stattfindet. Deswegen sage ich Ihnen, unsere Mittel sind bisher auskömmlich – in der Investitionsfinanzierung und für die Zukunft auch in der Kofinanzierung des Transformationsfonds. Natürlich erwarten wir einen Eigenanteil, weil das die Sicherheit der Planung gewährleistet. Andernfalls ist es doch leicht, vom Land zu fordern, was alles noch gebaut werden muss, und ich bleibe auch dabei. Ganz entlarvend ist es dann im Hinblick auf Ihren Entschließungsantrag, dass Sie sagen, Sie wollen das Geld als Pauschalförderung ausgekehrt haben. Pauschalförderung betrifft auch Investitionsmaßnahmen und eben nicht einen Ersatz für die nicht auskömmliche Betriebskostenfinanzierung des Bundes. Dann sehen Sie es ganz exemplarisch an der Universitätsmedizin in Mainz, wie wenig die Fallpauschalen bisher auskömmlich gestaltet sind. Dass Sie sagen, im eigenen Landeskrankenhaus träte wegen uns eine Unte rfinanzierung ein, stimmt einfach nicht. Ich möchte noch einmal Ihren Blick auf den Haushaltsplan weiten. Wir haben 400 Millionen Euro zur Teilentschuldung der Universitätsmedizin in die Hand genommen, haben bei den Investitionskosten vor allem im Digitalisierungsbereich noch einmal 42 Millionen Euro draufgelegt, und – was ganz besonders bedeutsam ist – wir haben ein Sondervermögensgesetz aufgelegt, das wir mit nicht abgerufenen Investitionsmitteln der Universitätsmedizin Mainz selbst anschubweise gefüllt haben. Insofern hat diese Landesregierung alle Hausaufgaben gemacht, um jetzt für das ganze Land in eine Planung einzusteigen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Damit sind wir am Ende der Debatte und treten in die Abstimmungsfolge ein. Es erfolgt zunächst die Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/11048 –. Die erste Plenarberatung fand in der 78. Sitzung am 19. Dezember 2024 mit Aussprache statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/11048 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Es folgt die Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11448 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer RheinlandPfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz - GrStHsGRP) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/11049 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/11400 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11447 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11435 – Die erste Plenarberatung fand in der 78. Sitzung am 19. Dezember 2 024 mit Aussprache statt. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Die CDU-Fraktion hat eine Redezeit von 8 Minuten beantragt. Ich bitte um Wortmeldungen. – Abgeordneter Markus Stein für die SPD-Fraktion.
Markus Stein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung das Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz, ein Gesetz, das auf Besonderheiten vor Ort in einzelnen Kommunen reagieren und die Wohnbevölkerung, wo nötig, entlasten soll. Wir haben uns als Ampel mit diesem Gesetzentwurf dazu entschlossen, einer etwaigen Belastungsverschiebung im Wege eines Optionsrechts für unsere Kommunen zur Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer entgegenzutreten. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und schaffen ein Instrument, das ganz genau und zielgerichtet vor Ort angewandt werden kann. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz besteht nicht nur die Möglichkeit, die Wohnbevölkerung bei der Grundsteuer zu entlasten, sondern vor allen Dingen stärken wir damit die kommunale Selbstverwaltung – (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) etwas, das auch in der jüngsten Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss vergangene Woche von mehreren Sachverständigen herausgearbeitet wurde. Die immer wieder benannten Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke treten nicht überall und auch nicht überall in gleicher Höhe auf. Es braucht also ein Instrument, das die örtlichen Gegebenheiten genau in den Blick nimmt. Es gab seitens der Sachverständigen klare Aussagen hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Verfassung und der eben erwähnten Zielgenauigkeit des Instruments der differenzierten Hebesätze; denn während auch die landesweit einheitliche Anpassung der Steuermesszahlen immer wieder in die Debatte eingebracht wurde, war für uns als Ampel von vornherein klar, dass das Instrument der differenzierten Hebesätze viel zielgenauer und bedarfsgerecht von den Kommunen vor Ort genutzt werden kann. Eine Erkenntnis aus der Anhörung war aber auch, dass das Begründungserfordernis für die Kommunen im Fall einer Differenzierung der Hebesätze entfallen kann. Diesen Punkt hatten wir innerhalb der Koalition intensiv beraten, und wir kamen zu dem Schluss, dass dieses Begründungserfordernis gestrichen werden soll. Meine Damen und Herren, diesem Ziel trägt auch der CDU-Änderungsantrag Rechnung, und so kann ich bereits ankündigen, dass wir als Ampel diesem Änderungsantrag zustimmen werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Hört, Hört! –
Michael Hüttner SPD
So sind wir! – Zurufe von der CDU: Oh!) Den Antrag der AfD lehnen wir unter Hinweis auf eine darin genannte „Bürgerschutzklausel“ ab, als seien Unternehmerinnen und Unternehmer keine Bürger. Ich bin mir sicher, wir werden darüber noch einmal sprechen. Meine Damen und Herren, mit der Streichung erfolgt also eine Entlastung der Kommunen, die von den differenzierten Hebesätzen Gebrauch machen wollen, und es geht nun darum, die Reform bestmöglich umzusetzen. Wir bleiben hierzu im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, kommunalen Spitzenverbänden, kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort, der Wirtschaft, Wohnungsbranche und anderen. An alle Genannten ein aufrichtiges Dankeschön für die konstruktiv-kritischen Rückmeldungen und Diskussionen. Natürlich auch noch einmal ein großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern für die große Mühe, die hier an den Tag gelegt wurde. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wie bereits mehrfach angesprochen, ist und bleibt die Grundsteuerreform eine hochkomplexe Großreform, die in allen Bundesländern zu leidenschaftlichen Diskussionen führt. Wer den Eindruck erwecken möchte, eine Debatte um diese Besteuerung würde nur in Rheinland-Pfalz geführt, sollte nur einmal den Blick in andere Bundesländer schweifen lassen; denn dort wird überall, übrigens ungeachtet parteipolitischer Verantwortung, intensiv debattiert. Wir sind davon überzeugt, mit der Anwendung des Bundesmodells nicht nur das gerechtere Modell anzuwenden, weil es die individuellen Wertverhältnisse der Grundstücke besser abbildet, sondern es ist vor allen Dingen wichtig, den Kommunen diese wichtige Einnahmequelle auch in Zukunft zu sichern. Die Anhörung, aber auch die Vielzahl der Gespräche, die meine Kolleginnen und Kollegen und ich hierzu geführt haben, haben auch eines noch einmal deutlich gemacht: Auch wenn die Thematik für viele Betroffene verständlicherweise zum Teil hochemotional ist, bleiben differenzierte und abwägende Diskussionen trotzdem möglich. Das ist ein gutes Zeichen. Wir bitten daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter.
Karina Wächter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform der Grundsteuer sollte gerecht, transparent und aufkommensneutral sein. Doch genau daran mangelt es bislang. Die Grundsteuerreform ist völlig verkorkst, und jetzt kann man nur noch versuchen zu retten, was zu retten ist. Die Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat viel zu lange gewartet, um eine klare Linie für unser Land vorzugeben. Nun stehen die Kommunen unter Druck, und die Bürgerinnen und Bürger zahlen den Preis. Die Landesregierung hat das Versprechen der Aufkommensneutralität faktisch gebrochen und die Augen vor einer Belastungsverschiebung bis zuletzt verschlossen. (Beifall der CDU) Kurzum, während andere Länder frühzeitig auf die drohende Belastungsverschiebung reagiert und nachgesteuert haben, hat die Landesregierung hier verschlafen zu handeln. Fakt ist, die Grundsteuerreform führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger für Wohngrundstücke vielerorts ein Vielfaches mehr zahlen. Die Steuerreform macht Wohnen in Rheinland-Pfalz damit flächendeckend teurer. Länder wie das Saarland, Sachsen und Berlin haben individuelle Steuermesszahlen eingeführt. Das bedeutet, dass die Grundstücksbewertung auf Landesebene automatisch durch einen erhöhten oder abgeschwächten Multiplikator angepasst wird. Was zunächst kompliziert klingt, hilft; denn damit haben die Länder der Belastungsverschiebung pragmatisch und ohne erhöhten bürokratischen Aufwand gegengesteuert. Als CDU hätten wir uns einen ähnlichen Weg auch für Rheinland-Pfalz gewünscht. (Beifall der CDU) Immer wieder haben wir darauf hingewiesen und ein vergleichbares Vorgehen angeregt. Die Landesregierung ist untätig geblieben. Fakt ist nun, Bescheide mit der Bewertung der Grundstücke sind längst ergangen. Eine Anpassung über die Steuermesszahlen ist damit frühestens ab dem Jahr 2 026 möglich. Wir brauchen aber jetzt eine Lösung und können entsprechend so lange nicht warten. Unter massivem Druck werden die Regierungsfraktionen jetzt kurz vor knapp tätig und wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Das bedeutet aber nichts anderes, als die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD) Die Landesregierung zieht sich raus, der Ärger wird in unsere Räte, bei den Ehrenamtlern vor Ort abgeladen; Eigentümer von Wohngrundstücken auf der einen Seite, Besitzer von gewerblichen Einheiten auf der anderen. Auch das Prozessrisiko sollen die Kommunen allein tragen. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, muss sodann jede Kommune einzeln für sich Stellung nehmen und sich rechtlich vertreten lassen. (Zuruf von der SPD: In der Anhörung haben wir vom Verfassungsrechtler etwas ganz anderes gehört!) Die Einführung differenzierter Hebesätze ist mit umfangreichem Programmieraufwand verbunden, der aufseiten der Verwaltung viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Unabhängig davon ist eine Vielzahl an Festsetzungsbescheiden ergangen. Der Versand Zehntausender neuer Bescheide wird weitere Kosten auslösen, die die Landesregierung durch ein frühzeitiges Handeln hätte verhindern können. Nicht zuletzt werden die Hebesätze künftig nicht mehr von der Struktur der Gemeinde abhängen, sondern vielmehr davon, wie die finanzielle Lage der Kommune ist. Das bedeutet konkret, wer in einer Kommune mit schwieriger Haushaltslage lebt, könnte stärker belastet werden als jemand in einer finanziell soliden Gemeinde. (Abg. Nico Steinbach, SPD: War das bisher nicht so?) Genau das ist ungerecht. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen: Welche Auswirkungen hat das neue Modell auf den kommunalen Finanzausgleich? Wie wird sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen nicht die Leidtragenden dieser Reform sind? Führt die pauschale Einordnung von gemischt genutzten Grundstücken nicht zu einer weiteren Ungerechtigkeit? – Hier hätte die Landesregierung liefern müssen. Doch stattdessen erleben wir erneut ein unkoordiniertes Vorgehen. Probleme werden nicht gelöst, sondern in die Kommunen verlagert. Es bleibt dabei, die Landesregierung hat es verschlafen, frühzeitig zu handeln. Die Möglichkeit der Einführung individueller Steuermesszahlen ist vertan. Mehraufwand und entsprechende Kosten werden verursacht. Die Menschen in Rheinland-Pfalz erwarten zu Recht, dass sie nicht für die Versäumnisse der Politik zahlen müssen. Umso mehr gilt es, jetzt zu handeln. Um der Belastungsverschiebung entgegenzuwirken, bleibt damit nur der Weg differenzierter Hebesätze. Als CDU-Fraktion haben wir uns einen anderen Weg gewünscht. Nun heißt es retten, was zu retten ist. Für uns steht die Flexibilität der Kommunen im Vordergrund. Wir werden der Möglichkeit der Einführung differenzierter Hebesätze daher nicht im Wege stehen. Es bleibt ein Flickenteppich, weit davon entfernt, eine gute Lösung zu sein. Umso mehr erwarten wir von der Landesregierung, dass mit der Einführung differenzierter Hebesätze eine Beteiligung des Landes an der Umsetzung einhergeht und die Kommunen im Prozessfall nicht im Regen stehen gelassen werden. Im Rahmen der Anhörung wurde indes deutlich, dass ein Begründungserfordernis nicht besteht. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir daher das Begründungserfordernis streichen, auf diesem Weg die Handlungsfreiheit der Kommunen fördern und den bürokratischen Aufwand minimieren. Umso mehr freut es mich, dass sich die Ampelfraktionen durchringen können, unserem Antrag zuzustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten, in denen die Inflation steigt und die Energiekosten für viele Menschen zur Belastung werden, ist es unverantwortlich, mit der neuen Grundsteuer zusätzlich Unsicherheiten und Mehrbelastungen zu schaffen. Für uns als CDU ist daher klar: Erstens, die Grundsteuerreform muss aufkommensneutral sein. Zweitens, wir wollen kein weiteres Bürokratiemonster. Drittens, die Verantwortung darf nicht auf unsere engagierten Ehrenamtlichen in den kommunalen Räten abgewälzt werden. Viertens, das Wohnen in unserem Land darf nicht teurer werden. Das steht im Mittelpunkt unserer Politik. Dafür treten wir als CDU ein. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Nico Steinbach das Wort.
Nico Steinbach SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Wächter, in der zweiten Hälfte Ihrer Rede hätte ich mich vielleicht nicht unbedingt gemeldet, weil Sie ein bisschen den sachlichen Weg wiedergefunden haben, aber die erste stammt ein wenig aus einer anderen Zeit. Zumindest habe ich den Eindruck, dass dies nicht das Ergebnis der Anhörung der letzten Woche im Haushalts- und Finanzausschuss beinhaltet. Zwei Dinge möchte ich klarstellen. Die Mär, dass die Gemeinden Angst vor verfassungsrechtlichen Bedenken haben müssten, haben zumindest alle Gutachter, die wir gehört haben, und Verfassungsrechtler letzte Woche ausgeräumt. Das baut auf Ihrem Änderungsantrag auf, bei dem wir angekündigt haben, zuzustimmen. Das widerspricht sich ein bisschen. Man kann nicht stehen lassen, dass in Zukunft Finanzschwächere gegenüber Finanzstärkeren benachteiligt werden. Wir haben zwar ein neues Grundsteuerbewertungsgesetz und wahrscheinlich bald ein Grundsteuerhebesatzgesetz in Rheinland-Pfalz, das eine Differenzierung ermöglicht, aber in der Sache ändert sich nichts. Es wird immer stärkere Gemeinden geben, die vielleicht einen niedrigeren Hebesatz als finanzstarke festlegen können. Was wir heute beschließen, oder was auf Bundesebene mit der Neubewertung beschlossen wurde, ändert überhaupt nichts. Am Ende des Tages sollte uns allen klar sein, es handelt sich um eine Gemeindesteuer. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmen für die Kommunen. Zu Recht haben sie das Hebesatzrecht, weil selbstständig heißt, man ist selbstständig verantwortlich für seine Entscheidungen vor Ort. Ich darf die Gutachter zitieren, die gesagt haben, da ist diese Differenzierung. Wir nehmen uns in die Verantwortung, um bei den aufgetretenen Verwerfungen in der Bewertung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken den Gemeinden eine Option an die Hand zu geben. Sie muss nicht gezogen werden. Diese Differenzierung ist ein willkommenes Instrument, um die Rechte der Gemeinden, vor Ort zu differenzieren, noch stärker ausgeprägt zu nutzen. (Glocke der Präsidentin) Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Abgeordnete Wächter hat zur Erwiderung das Wort.
Karina Wächter CDU
Vielen Dank, Herr Steinbach, das war ein netter Versuch, von der späten Handlung abzulenken. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Im Vergleich zu Ihnen war ich pünktlich in der Anhörung. (Zurufe von der SPD: Oh!) Es ist richtig, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Wer zugehört hat, hat es verstanden! – Weitere Zurufe von der SPD) dass die Verfassungsrechtler die verfassungsrechtlichen Bedenken eingeschränkt haben. (Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD: Es gab keine verfassungsrechtlichen Bedenken!) Sie haben sie aber auch gleichgestellt mit den Bedenken hinsichtlich der Steuermesszahl. Es gibt weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Das Risiko obliegt ab sofort ausschließlich den Kommunen. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Nicht in der Anhörung!) Sie haben die Wahlfreiheit der Kommunen angesprochen, die sich nicht ändert. Wenn diese Wahlfreiheit tatsächlich bestünde, kann ich Sie nur auffordern, die Konsequenzen für den KFA deutlich zu machen. Diese sind weiterhin offen. Hier wird nicht gehandelt. Damit ist keine echte Wahlfreiheit für die Kommunen bei der Einführung differenzierter Hebesätze möglich. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir fahren in der Debatte fort. Abgeordnete Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat das Wort.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Eigentlich wollte ich sagen, dass wir zu später Stunde ein Gesetz und einen Änderungsantrag in großer Einmütigkeit verabschieden werden. Die Debatte gerade zeigte das nicht, deswegen will ich noch einmal auf ein paar Punkte eingehen. Wir haben es schon gehört, durch die Übernahme des Bundesmodells ist bei uns teilweise in den Kommunen ein erheblicher Unterschied zwischen der Steuerbelastung von Wohn- und Gewerbegrundstücken entstanden. Wir haben uns beraten und gesagt, wir wollen diesen betroffenen Kommunen ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie diese differenzierten Hebesätze zielgenau anwenden können, um dieser Lastenverschiebung zu begegnen. In der Debatte wurde der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen. Das stimmt wirklich nicht. Unsere Finanzministerin hat den Bundesfinanzministe r angeschrieben und darauf hingewiesen, welche Auswirkungen wir durch diese Lastenverschiebung in Rheinland-Pfalz haben. Er hat es abgelehnt, eine Anpassung an dem Bundesmodell vorzunehmen. (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Wir haben Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Diese haben gesagt, sie wollen keine Differenzierung. – Das ist keine Untätigkeit. Wir haben dann gesagt, wir möchten diesen Weg mit diesem Gesetz gehen. Natürlich kann man immer Zeitpunkte kritisieren. Das ist Ihr gutes Recht. Trotzdem ist es der richtige Weg, den wir sehr einmütig gehen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir geben damit den Kommunen Flexibilität und machen keine pauschalen Eingriffe. Das ist ein wichtiger Punkt. Es wurde in der Anhörung angesprochen, die wirklich eine sehr gute war, weil viele Dinge und die Fragen, die im Raum gestanden haben, angesprochen wurden. Wir haben über verfassungsrechtliche Bedenken gesprochen. Die Anzuhörenden in der Anhörung – vielleicht gibt es noch andere Experten, ich weiß es nicht, was Sie da sagen und zitieren, liebe Kollegin – haben ganz klar gesagt, dass hier keine Bedenken vorliegen. Sie haben uns einen wichtigen Punkt, nämlich die Begründung, die die Kommunen vorlegen müssen, als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben. Wir haben als Koalition gesagt, dass wir diese Begründungsve rpflichtung herausnehmen wollen. Die CDU kam etwas schneller um die Ecke mit dem Gesetzesänderungsantrag. Dem werden wir zustimmen, weil es richtig ist, die Kommunen bei dieser Maßnahme zu entlasten. Unser Ziel bleibt eine verlässliche Grundsteuer. Wir handeln pragmatisch. Wir handeln gerecht. Lassen Sie uns diesen Schritt gehen. Wir werden sehen, wie die betroffenen Kommunen das in Rheinland-Pfalz umsetzen. Wir haben Erkenntnisse, wie das in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde. Das hat uns in der Anhörung motiviert, diesen Schritt zu gehen. Es ist ein guter Schritt, wenn wir in solchen Zeiten an einem Plenartag einmütig enden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Nieland.
Iris Nieland AfD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Viele Bürger erschrecken, wenn sie ihren Grundsteuerbescheid lesen; denn für viele wird es wieder teurer. Meine AfD-Fraktion hält mit einer sogenannten Bürgerschutzklausel dagegen, damit Wohnen grundsteuerlich entlastet wird. Das Problem liegt für uns im Bundesmodell. Wohngrundstücke werden durch die Reform tendenziell stark belastet, Nichtwohngrundstücke tendenziell entlastet. Die Versprechen der Grundsteuerreform, aufkommensneutral zu sein und Wohnen nicht teurer zu machen, wurden gebrochen. Hoffentlich nicht zu spät liegt nun ein Gesetzentwurf vor, mit dem die Belastungsverschiebung zulasten von Wohngrundstücken zumindest gemildert wird. Durch differenzierende Hebesätze kann die Grundsteuer auf Wohnungen sinken, ohne dass den Städten und Gemeinden Einnahmen verloren gehen. Dennoch ist offen, ob sich das Gesetz in den Kommunen überhaupt durchsetzt. Vielerorts sind die Haushalte und Satzungen für 2025 bereits beschlossen. Bis Jahresmitte können und dürfen sie noch geändert werden. Ich denke, die Kommunalvertreter werden rechnen, werden die differenzierenden Grundsteuerhebesätze durchrechnen und darüber diskutieren. Wir sind uns bewusst, dass für die Entlastung der Wohngrundstücke eine Belastung der Nichtwohngrundstücke erfolgt. Die differenzierenden Grundsteuerhebesätze können nur ein Zwischenschritt sein, um Bürger und Unternehmer steuerlich zu entlasten. Perspektivisch werden wir debattieren müssen, die Grundsteuer als Bestandssteuer abzuschaffen und beispielsweise durch geringe kommunale Hebesätze auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, wie das die AfD-Bundestagsfraktion im vergangenen Herbst vorgestellt hat. Mir, uns, der AfD-Fraktion, ist es wichtig, dass unsere steuerlich schwer belasteten Bürger nicht noch mehr zahlen müssen als bisher. Deshalb begrüßen wir die Idee der differenzierenden Grundsteuerhebesätze. Wir wollen sicherstellen, dass dadurch Wohnen nicht teurer wird. Wir beantragen – wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt –, dass in das Gesetz eine Bürgerschutzklausel eingebaut wird. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Können Sie knicken!) Bürgerschutzklausel heißt, der Hebesatz auf Wohnhäuser und Wohnungen darf nicht höher sein als der Hebesatz auf Nichtwohngrundstücke. (Beifall der AfD) Nur dann wird das Ziel, dass differenzierende Hebesätze das Wohnen nicht noch stärker belasten, tatsächlich erreicht. Diese Bürgerschutzklausel ermöglicht, dass unsere Bürger den Grundsteuerbescheid wieder lesen, ohne zu erschrecken und ohne, dass sie überlastet werden. So geht bürgerfreundliche Politik. Nun gebe ich noch einen Hinweis an den Kollegen Stein. Ja, auch Unternehmer sind Bürger und wohnen irgendwo, und wenn sie auf einem Wohngrundstück wohnen, werden auch sie beim Wohnen entlastet. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Markus Stein das Wort.
Markus Stein SPD
Frau Kollegin Nieland, ich muss es noch einmal aufgreifen. Es ist in der Rede davor von Kollegin Wächter gefallen. Es wird immer das Gerücht erzählt, die Aufkommensneutralität werde nicht erreicht. Ich weiß gar nicht, wo das herkommt. Es gab nie die Absicht der Aufkommensneutralität, individuelle einzelne Steuerschuldner aufkommensneutral zu behandeln. (Abg. Iris Nieland, AfD: Das haben Sie dem Bürger suggeriert!) – Frau Nieland, das wird nicht so suggeriert. Das wird so suggeriert, weil Sie es so erzählen. Frau Nieland, das Problem ist, wenn wir jeden Bürger, jeden Steuerschuldner aufkommensneutral halten würden, hätten wir genau dasselbe Besteuerungssystem, das wir vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten, und wir wären genauso verfassungswidrig unterwegs wie damals. Das kann doch nicht Ergebnis einer Reform sein. Es war von Anfang an klar, dass sich die Aufkommensneutralität immer auf das Gemeindegebiet bezieht, und am Ende bei drei Variablen vor dem IstZeichen, wenn sich eine verändert, eben die dritte Variable, in dem Fall der kommunale Hebesatz, das Regulativ ist, um diese Aufkommensneutralität herbeizuführen. Übrigens, dass es Gründe geben kann, auch einmal die Aufkommensneutralität nicht zu erreichen, die dann eben in fiskalischen Argumenten liegen, also der Frage der kommunalen Haushaltsfähigkeit und Leistungsfähigkeit, ist auch klar. Das heißt, am Ende ist das, was Sie erzählen, ein Märchen. Es ist Quatsch zu sagen, dass eine individuelle Aufkommensneutralität existiert. Das ist einfach Stuss. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
Benedikt Oster SPD
Wenn die Argumente ausgehen oder man keine hat!)
Kathrin Anklam-Trapp
Frau Nieland, ist eine Erwiderung gewünscht? – Nein. Dann fahren wir in der Redeliste fort. Für die FDP spricht Abgeordneter Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat muss man manche Begriffe in der Debatte um die Grundsteuer immer wieder erklären, weil es scheinbar in der Tat nicht überall angekommen ist. Frau Kollegin Wächter, Sie haben gesagt, das Versprechen der Aufkommensneutralität wurde gebrochen. Das Versprechen der Aufkommensneutralität kann nur eine Gemeinde brechen. Das hat mit einer landesrechtlichen Grundsteuerregelung nichts zu tun, weil Aufkommensneutralität nun einmal bedeutet, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde nach der Grundsteuerreform auf demselben Niveau wie vorher sind. Das kann nur die Gemeinde sicherstellen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, sorgt sogar dafür, dass die Gemeinde bei der Gewährleistung der Aufkommensneutralität mehr kommunalen Handlungsspielraum bekommt. Dann ist es eine interessante Betrachtung von kommunaler Selbstverwaltung, wenn hier kritisiert wird, man würde Verantwortung abwälzen. Nein, hier wird Verantwortung und Handlungsspielraum an diejenigen übertragen, die sich genau um diese Verantwortung für die Finanzen ihrer Kommune beworben und in deren Hände die Bürgerinnen und Bürger diese Verantwortung gelegt haben, nämlich in die Verantwortung der kommunalen Räte. Da ist sie auch richtig aufgehoben. Die Anhörung hat klar ergeben, verfassungsrechtlich wären wohl beide Varianten möglich gewesen, dass man es über ein entsprechendes Verfahren mit Messzahlen oder, wenn man differenzieren möchte, über ein System der Ermöglichung differenzierter Hebesätze macht. Ich bin aber dezidiert der Meinung, dass das System differenzierter Hebesätze das klügere System ist, weil sie eben nicht über das ganze Land holzschnittartig stark pauschalierend einen entsprechenden Wertfaktor für Gewerbegrundstücke, Nichtwohngrundstücke und Wohngrundstücke legen. Wir wissen doch, die Situation stellt sich je nach Lage vollkommen unterschiedlich dar. Es gibt durchaus Ecken in Rheinland-Pfalz, wenn Sie beispielsweise hier das Rhein-Main-Gebiet nehmen, in dem Sie eher eine Thematik haben, dass sich die Preise für Wohngrundstücke massiv verteuert haben, weil Sie einen entsprechenden Mangel und nicht die Situation haben, dass sich entsprechende Gewerbe-/Nichtwohngrundstücke vergleichbar in den letzten Jahren im Preis gesteigert hätten. Sie haben Regionen in Rheinland-Pfalz, dort ist es genau umgekehrt. Wenn Sie deswegen holzschnittartig mit den Messzahlen herangehen, haben Sie eine ganz grobschlächtige Pauschalierung. Da halte ich es in der Tat und halten wir es gemeinsam für das klügere Verfahren, es den Kommunen nach ihren Verhältnissen vor Ort zu überlassen. Was das Thema „Begründungserfordernis“ angeht, haben es die Kollegen aus der Koalition schon signalisiert. In der Tat, nachdem es in der Anhörung einhellige Auffassung war, das ist nicht erforderlich, werden wir das herausstreichen. Da sind wir uns in der Sache völlig einig. Das entbindet – das will ich nur dazu sagen – natürlich die Kommunen nicht von der Verantwortung, gegebenenfalls in einer juristischen Auseinandersetzung eine entsprechende Begründung liefern zu können. Ja, das Prozessrisiko liegt dann bei der Kommune, aber eben auch die Steuerungsmöglichkeit, und dementsprechend ist die Verantwortung dort, wo sie liegen sollte. Um das auch noch einmal zu sagen, aufgrund dieses Gesetzes ist keine Kommune gezwungen, irgendetwas zu tun. Die Kommunen können, wenn sie sagen, das Ergebnis ist sachgerecht, einfach dabei bleiben, was sie jetzt zum Jahreswechsel im neuen Grundsteuermodell gemacht haben. Es ist eine Riesenherausforderung – das will ich ausdrücklich sagen und ausdrücklich anerkennen – für die Kommunen. Das ist ein Kraftakt für die Kommunalverwaltung. Es war ein Kraftakt für die Finanzverwaltung, diese Grundsteuerreform umzusetzen. Nur, dass eine Grundsteuer, die auf 60 Jahre alten Einheitswerten beruht, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, ist juristisch ehrlich gesagt nur folgerichtig. Deswegen, in der Tat, um das auch noch einmal in Richtung der AfD zu adressieren, die Idee, es könne ein Modell geben, in dem einfach jeder individuell für sein Grundstück so viel Grundsteuer zahlt wie vorher, ist so evident verfassungswidrig wie vieles, was von Ihnen von der AfD kommt. Alles in allem haben wir eine ausgewogene Lösung, die den Kommunen Handlungsspielraum gibt, um etwaige Gerechtigkeitslücken nach den kommunalen Verhältnissen glattzuziehen. Das findet auch die Unterstützung der Freien Demokraten. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Zu einer Kurzintervention spricht Kollegin Wächter von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Karina Wächter CDU
Zur Wahrheit gehört, dass Aufkommensneutralität vielerorts nur erreicht werden kann, wenn die Gemeinden auch in die Lage versetzt werden – nicht nur in die theoretische Lage, sondern in die tatsächliche Lage –, ihre Hebesätze entsprechend zu senken. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Ich habe in meiner Rede bereits benannt, dass unklar ist, was die Auswirkungen für den KFA sind. Die Landesregierung hat bislang keinerlei Stellung genommen, inwieweit Nivellierungssätze angepasst werden. Das heißt, die Aufkommensneutralität, die Sie ansprechen, die angeblich nur die Gemeinde in der Hand hat, nicht das Land, ist zum Teil tatsächlich nicht erreichbar, weil das Land über den KFA die Kommunen nicht in die Lage versetzt, die Hebesätze in der entsprechenden Position zu senken.
Kathrin Anklam-Trapp
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Philipp Fernis für die Freien Demokraten.
Philipp Fernis FDP
Frau Kollegin Wächter, herzlichen Dank für den Hinweis. In der ersten Aussprache des Gesetzentwurfs habe ich an dieser Stelle bereits gesagt, dass uns und auch der Landesregierung selbstverständlich bewusst ist, dass man sich mit den Nivellierungssätzen beschäftigen muss, mit Blick darauf, dass die gesamte Systematik der Erhebung der Grundsteuer sich natürlich verändert. Ich habe gleichzeitig schon in dieser Rede darauf hingewiesen, dass das im Verlauf dieses Jahres passieren kann und muss, weil wir uns bei den Nivellierungssätzen aus guten Gründen an den durchschnittlichen Hebesätzen im Bundesgebiet orientiert haben. Wenn im gesamten Bundesgebiet noch dazu nach entsprechend unterschiedlichen Gesetzen zum Teil ein neues Grundsteuermodell eingeführt wird, muss man zwangsläufig bei der Orientierung an Durchschnittssätzen diese einmal neu ermitteln. Die Hypothese, das Ganze sei relevant für die kommunalen Haushalte des Jahres 2025, ist schlicht deshalb falsch – das wissen Sie auch –, weil sich die Frage der Nivellierungssätze auf die Vergangenheit bezieht, (Abg. Markus Stein, SPD: Ja, so ist es!) auf den Zeitraum des vierten Quartals 2023 und der ersten drei Quartale 2024, weil man Hebesätze bis Juni anpassen und für die Frage der Nivellierungssätze immer nur einen Vergangenheitszeitraum heranziehen kann. (Abg. Markus Stein, SPD: Sehr richtig!) Ich kann verstehen, dass Sie die Kritikpunkte suchen, nur an dieser Stelle: Suchen Sie sie doch in den Fakten. Ich kann akzeptieren, dass man politisch darüber streitet, ob die holzschnittartige Lösung über die Messzahlen die für die Kommunen einfachere, die klügere gewesen wäre, oder ob die differenzierte Betrachtung die bessere ist. Okay, darüber kann man politisch unterschiedlicher Auffassung sein. Offenbar sind wir politisch unterschiedlicher Auffassung. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Das Ganze dann aber in einem großen Gulaschtopf zu verrühren, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) was nun einmal nichts miteinander zu tun hat und vor allem gar nichts mit diesem Gesetzentwurf zu tun hat, weil die differenzierten Hebesätze wiederum mit den Nivellierungssätzen im Moment überhaupt nichts zu tun haben, ist dann ein Stück weit finanzpolitisch so seriös, wie die CDU hier häufige r auftritt, also gar nicht. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Ui, ui, ui!)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir fahren in der Debatte fort. Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter Hochdruck hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss darauf geeinigt, das in der Tat notwendige Anhörverfahren zu den differenzierten Hebesätzen noch vor dem Februarplenum mitsamt Auswertung durchzuführen und das Gesetz heute zu verabschieden. Wenngleich aus meiner Sicht ebenfalls Eile geboten war und wir deshalb die Entscheidung befürwortet haben, hätte diese Hektik nicht entstehen müssen, wenn die Landesregierung früher aktiv geworden wäre. Das, meine Damen und Herren, war auch ein zentraler Kritikpunkt der Experten am vergangenen Donnerstag. Die unter anderem von Herrn Mätzig vom Städtetag vorgetragenen Bedenken, es gebe noch zu viele Fragezeichen, um dem Gesetzentwurf guten Gewissens zustimmen zu können, kann ich daher nachvollziehen, so sich denn die Verbände erst seit etwa acht Wochen mit dem Thema auseinandersetzen können. Dennoch überwiegen die positiven Effekte des Gesetzes. Da sich die FREIEN WÄHLER als parlamentarischer Arm der kommunalen Familie verstehen, ist für uns die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein zentrales Anliegen. Genau das wird hier gewährleistet, indem die Kommunen nicht gezwungen werden, differenzierte Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien einzuführen, sondern ihnen lediglich die Möglichkeit eröffnet wird, eigens und vor Ort darüber zu entscheiden. Das Anhörverfahren hat ebenfalls gezeigt, dass in der Praxis rege von diesem Instrument Gebrauch gemacht wird. Immerhin hat rund ein Viertel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen diese Öffnungsklausel genutzt. Einen weiteren wichtigen Aspekt hat der Beigeordnete der Stadt Neuwied, Ralf Seemann, aufgeworfen. Die Diskussion zwischen kommunaler Verwaltung und Bürger werde zusehends schärfer geführt. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht allein und durch das Land Rheinland-Pfalz gelöst werden kann. Herr Seemann aber hat zu Recht verdeutlicht, dass die absehbaren Streitgespräche zum Thema „Grundsteuer“ deutlich leichter zu führen wären, wenn es bei der Umsetzung der Grundsteuerreform mehr Flexibilität gäbe. Genau diese Flexibilität wird den Kommunen hier im vorliegenden Gesetzentwurf an die Hand gegeben. Die parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER wird deshalb im Sinne der Kommunen dem Gesetz zustimmen. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel und Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Frisch.
Michael Frisch fraktionslos
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal sollen unsere Kommunen politische Fehler ausbaden, für die Ampeln in Bund und Land verantwortlich sind. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte und von der Landesregierung trotz Öffnungsklausel übernommene Grundsteuermodell hat zu erheblichen Ungerechtigkeiten und einer spürbaren Mehrbelastung von Wohneigentum geführt. Dass man jetzt versucht, dieser offensichtlich nicht gewollten und nicht erwarteten Wirkung entgegenzusteuern, ist grundsätzlich zu begrüßen; denn eine weitere Verteuerung des Wohnens wäre angesichts der heute schon hohen Mietpreise absolut kontraproduktiv und könnte sich als sozialer Sprengstoff erweisen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Könnte!) Der Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs kann man daher nur zustimmen, aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, Herr Oberlehrer!) und nicht alles, was vielleicht rechtlich möglich ist, muss auch in der Sache zielführend sein. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie wissen immer alles besser!) Meine Damen und Herren, der Städtetag hat im Rahmen der Anhörung auf mehrere mit dem Gesetzentwurf verbundene Probleme hingewiesen. Dazu gehört zunächst die Frage, ob und inwieweit eine Hebesatzdifferenzierung rechtssicher anwendbar ist. Offensichtlich gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen in der Rechtswissenschaft. Nach dem ursprünglichen Willen der Ampelfraktionen sollte die Verpflichtung zur Begründung einer Hebesatzdifferenzierung bei den Kommunen liegen. Sie hätten hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigungsgründe dafür in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze nachvollziehbar darlegen müssen. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen jetzt signalisiert haben, dem Änderungsantrag der CDU zuzustimmen und die Kommunen von dieser Verpflichtung zu entbinden. Dennoch verbleibt das nach wie vor bestehende nicht unerhebliche Prozessrisiko weiterhin bei ihnen. Dabei gibt es eine deutlich bessere Alternative zur Behebung des eingangs beschriebenen, von niemandem bestrittenen Problems; denn anders als von der Landesregierung behauptet, wäre eine Feinsteuerung der Grundsteuerbelastung über die Steuermesszahlen durchaus möglich. Warum und wie das geht, hat der Städtetag in seiner Stellungnahme zum Anhörverfahren anhand eines leicht nachvollziehbaren Beispiels gezeigt. Tatsache ist, durch eine vom Land im Rahmen der Länderöffnungsklausel vorgenommene Änderung der Steuermesszahlen könnte das im Bundesbewertungsrecht angelegte Problem flächendeckend, einheitlich, verlässlich und rechtssicher gelöst werden. Dass dies auch praktisch funktioniert, belegen Rückmeldungen aus Ländern wie Sachsen, Saarland, Berlin und Bremen, in denen es bereits entsprechende Erfahrungen gibt. Zudem könnte mit einer solchen Regelung auch jenen immerhin 60 % aller rheinland-pfälzischen Kommunen geholfen werden, die die Grundsteuerhebesätze unter das Niveau der Nivellierungssätze senken müssten, um die versprochene Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Geschieht dies nicht, drohen spätestens von der Aufsichtsbehörde eingeforderte Steuererhöhungen, wenn Haushaltsdefizite nicht zu vermeiden sind – Kollege Stein hat dies vorhin indirekt bestätigt –, Steuererhöhungen, gegenüber denen die ungerechte Verteilung der Grundsteuerbelastung das kleinere Problem sein dürfte. Das aber ist das Letzte, was unsere von Inflation und wirtschaftlichem Niedergang gebeutelten Bürger aktuell gebrauchen können. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)
Kathrin Anklam-Trapp
Ich darf im Plenum noch einmal um Ruhe und Aufmerksamkeit bitten. Es spricht Abgeordneter Frisch.
Michael Frisch fraktionslos
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf werden selbst geschaffene Probleme wieder einmal von oben nach unten durchgereicht, und dies, obwohl andere Lösungen zur Verfügung stehen. Das ist inakzeptabel und das Gegenteil eines respektvollen Umgangs mit unseren Kommunen und Steuerzahlern. Als fraktionsfreie Abgeordnete der „Drei Farben“ lehnen wir daher das Gesetz ab. (Abg. Marco Weber, FDP: Ui!) – Schön, dass Sie zuhören, Herr Weber. Abschließend noch eine grundsätzliche Bemerkung. Wenn es uns mit dem von allen immer wieder beschworenen Bürokratieabbau wirklich ernst ist, sollten wir auch darüber nachdenken, extrem komplizierte oder ineffizient e Steuern wie Grund-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen und durch einfache Steuern wie einen Kommunalzuschlag zur Einkommensteuer oder einen etwas höheren, aber einheitlichen Mehrwertsteuersatz zu ersetzen. Tausende von Beamten und Millionen unnütze Arbeitsstunden in Unternehmen, Anwaltskanzleien und Gerichten würden mit einem Schlag entfallen. Das wäre ein echter Befreiungsschlag, der solche Diskussionen, wie wir sie gerade wieder einmal geführt haben, überflüssig machen würde. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa, Martin Louis Schmidt und Dr. Herbert Drumm, fraktionslos)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir kommen zum nächsten Redner in der Debatte. Fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm hat das Wort.
Dr. Herbert Drumm fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wiederhole im Wesentlichen meine Rede von vor genau zwei Monaten, nämlich vom 19. Dezember des vergangenen Jahres. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Gesang bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Auch wenn wir in dieser Jahreszeit sind, noch ein paar Minuten Konzentration, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten. Abgeordneter Dr. Drumm, bitte schön. Die Zeit haben wir einen Moment angehalten, und sie läuft weiter.
Dr. Herbert Drumm fraktionslos
Danke schön. – Da bei Regierung und Regierungsfraktionen in der Zwischenzeit offenbar nur geringer Erkenntnisgewinn festzustellen ist, muss ich mich wohl klarer ausdrücken. Mit Verlaub, Frau Präsidentin, dieser Gesetzentwurf ist eine Zumutung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Kommunen dieses Landes. Zu Punkt 1: Alle, insbesondere die Regierungen, reden ständig von notwendigen Vereinfachungen und Abbau des Bürokratismus. Dieses Gesetz führt aber zu einem nicht zu beherrschenden Wust an Folgen für die Kommunen, der im Endeffekt zulasten der Mieterinnen und Mieter geht. Sie aber beklagen den Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Zu Punkt 2: Bund und Land, also Sie, völlig unschuldige oder vielleicht unwissende Regierung mit Fraktionsanhängsel, mussten doch wissen, welche Verschiebungen diese Grundsteuerreform zulasten der Eigentümer und Mieter mit sich bringt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Natürlich seid Ihr Anhängsel. Was denn sonst? (Beifall des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich bin frei. (Unruhe bei der SPD) Um es noch einmal zu betonen, es geht um bezahlbaren Wohnraum. Meine Damen und Herren, Sie wollen ein Gesetz durchpeitschen, das die Kommunen vor unlösbare Probleme stellt. Diesen fehlen doch die Daten, insbesondere um gemischt genutzte Grundstücke zu besteuern. Eine Flut von Klagen ist absehbar. Offensichtlich nehmen Sie das in Kauf. (Zuruf von der SPD) – Natürlich wird das kommen. (Zuruf von der SPD: Quatsch!) Auch wenn Sie die Rechtfertigungsgründe nicht beibehalten wollen, so wie ich es damals auch forderte, ändert dies kaum etwas an der Problematik. Warum sind diese Begründungen plötzlich nicht mehr notwendig? Außerdem sollte man doch davon ausgehen, dass die besseren Köpfe des Landes in Mainz sitzen. Also sollten sie hier die Lösung des Problems erarbeiten. Sie kann nur Neuberechnung der Messzahlen lauten. Noch eine Anmerkung, die sich gerade anbietet. Ich danke den Kollegen Frisch und Schmidt für die Einführung des Begriffs „fraktionsfreier Abgeordneter“. Ich werde mich in Zukunft auch so nennen. Ich bitte die Präsidentin, den Präsidenten, diesen Begriff offiziell einzuführen. Er entspricht der Intention sowohl des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 8, Abs. 1 Satz 2, als auch der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz (Unruhe im Hause) – Sie können nachdenken –, Zweiter Hauptteil, II. Abschnitt, Teil 1, Artikel 7 9 Abs. 2 Satz 2. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Zum Thema!) – Wenn Sie immer zum Thema reden würden, wäre das schon ein Gewinn. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa, Michael Frisch, Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir kommen mit der Rede unserer Staatsministerin zum Thema zurück. Staatsministerin Doris Ahnen, bitte schön.
Doris Ahnen
Da ich auch Abgeordnete bin, würde es mir zustehen, zu den letzten Ausführungen einiges zu sagen, aber das erspare ich mir. Zu einer grundsätzlichen Anmerkung fühle ich mich schon herausgefordert, wenn ich mir gerade diese Debatte anschaue, aber nicht nur diese Debatte. Es wird kein Schuh daraus, wenn der Haushaltsgesetzgeber im Landtag oder wenn sich die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Kommunalparlament nur dafür zuständig fühlen, wie Geld ausgegeben wird, aber jede Zuständigkeit dafür ablehnen, wie Geld eingenommen wird. Das geht so nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich sage Ihnen, es ist wohlfeil gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegen jede Maßnahme zu sein, die nicht beliebt ist, wenn man Steuern erhebt. Es ist einfach nur wohlfeil, aber es ist kein Politikmodell. Das wollte ich an dieser Stelle sehr deutlich zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch wohlfeil so zu tun, als hätte man mit allem nichts zu tun. Der Ausgangspunkt dieser Reform ist ein Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, weil man sich auf Bundesebene 60 Jahre um dieses Thema herumgedrückt hat. Es waren lange Jahre von CDU-Bundesfinanzministern dabei, in denen man einfach gemeint hat, man kann es aussitzen, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Hätte man sich dieser Frage früher angenommen, wäre es für die Bürgerinnen und Bürger sehr viel nachvollziehbarer und verständlicher gewesen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Immer nur wegtauchen, auch das ist kein Politikmodell. Deswegen sage ich, ja, das ist ein riesiges Projekt nach 60 Jahren. Das war auch ein riesiges Projekt für die Finanzverwaltung. Ich sage das ausdrücklich an dieser Stelle. Ich bedanke mich dafür, dass sie das so umgesetzt hat. Es waren 2,45 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, und das haben sie eben so noch machen müssen. Das haben sie gut gemacht, damit die Kommunen die Grundlagen haben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie der Abg. Torsten Welling und Michael Wagner, CDU) Ich betone noch einmal gerne, was Kollege Steinbach gesagt hat. In der ganzen Debatte entsteht geradezu der Eindruck, als würden wir über den Landeshaushalt reden. Nein, wir reden darüber – das war anstrengend genug im Jahr 2019 –, dass es gelungen ist – daran hat das Land Rheinland-Pfalz einen erheblichen Anteil –, überhaupt auf Bundesebene eine verfassungskonforme Lösung hinzubekommen und eine neue Grundsteuer zu beschließen. Das ist das, bei dem wir uns im Sinne der Kommunen eingebracht haben, weil wir wissen, dass diese Einnahmen unverzichtbar sind. Wir haben uns sehr bewusst für das Bundesmodell entschieden. Dieses Bundesmodell soll nun an einer Stelle gezielt ergänzt werden. Und die Anhörung? – Ich glaube, das darf man so sagen, sie hat dieses Vorhaben einhellig rechtlich gestützt, vielleicht auch zur Verwunderung von Einzelnen. Das war aber in der Breite so, und sie hat das Vorhaben auch inhaltlich gestärkt, weil klar geworden ist, ja, wir haben Belastungsverschiebungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken, aber wir haben sie nicht landesweit einheitlich, und wir haben sie in einem ganz unterschiedlichen Ausmaß. Deswegen ist es richtig, eine kommunale Handlungsmöglichkeit einzuräumen. Es sei noch einmal dazugesagt, es geht um eine Option für die Kommunen. Die Kommunen werden an dieser Stelle nicht gezwungen, etwas zu tun, sondern hier wird eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit gegeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen verantwortungsvoll damit umgehen werden. Deswegen begrüße ich diesen Gesetzentwurf und hoffentlich bald das Gesetz sehr und bedanke mich für die Initiative. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Damit sind wir am Ende der Debatte. Wir treten in die Abstimmungen ein. Ich möchte Ihnen vorschlagen, zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abzustimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11447 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir fahren fort mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11435 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/11049 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung aller zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/11049 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Für Enthaltungen und Gegenstimmen sehe ich keinen Raum. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung aller zuvor beschlossenen Änderungen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig eingenommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie zur 83. Sitzung am morgigen Tag einladen. Heute findet im Anschluss noch der Parlamentarische Abend der Deutschen Automatenwirtschaft statt. Damit ist die Sitzung geschlossen. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 19.27 Uhr
