Philipp Fernis
Frau Kollegin Wächter, herzlichen Dank für den Hinweis. In der ersten Aussprache des Gesetzentwurfs habe ich an dieser Stelle bereits gesagt, dass uns und auch der Landesregierung selbstverständlich bewusst ist, dass man sich mit den Nivellierungssätzen beschäftigen muss, mit Blick darauf, dass die gesamte Systematik der Erhebung der Grundsteuer sich natürlich verändert. Ich habe gleichzeitig schon in dieser Rede darauf hingewiesen, dass das im Verlauf dieses Jahres passieren kann und muss, weil wir uns bei den Nivellierungssätzen aus guten Gründen an den durchschnittlichen Hebesätzen im Bundesgebiet orientiert haben. Wenn im gesamten Bundesgebiet noch dazu nach entsprechend unterschiedlichen Gesetzen zum Teil ein neues Grundsteuermodell eingeführt wird, muss man zwangsläufig bei der Orientierung an Durchschnittssätzen diese einmal neu ermitteln. Die Hypothese, das Ganze sei relevant für die kommunalen Haushalte des Jahres 2025, ist schlicht deshalb falsch – das wissen Sie auch –, weil sich die Frage der Nivellierungssätze auf die Vergangenheit bezieht, (Abg. Markus Stein, SPD: Ja, so ist es!) auf den Zeitraum des vierten Quartals 2023 und der ersten drei Quartale 2024, weil man Hebesätze bis Juni anpassen und für die Frage der Nivellierungssätze immer nur einen Vergangenheitszeitraum heranziehen kann. (Abg. Markus Stein, SPD: Sehr richtig!) Ich kann verstehen, dass Sie die Kritikpunkte suchen, nur an dieser Stelle: Suchen Sie sie doch in den Fakten. Ich kann akzeptieren, dass man politisch darüber streitet, ob die holzschnittartige Lösung über die Messzahlen die für die Kommunen einfachere, die klügere gewesen wäre, oder ob die differenzierte Betrachtung die bessere ist. Okay, darüber kann man politisch unterschiedlicher Auffassung sein. Offenbar sind wir politisch unterschiedlicher Auffassung. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Das Ganze dann aber in einem großen Gulaschtopf zu verrühren, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) was nun einmal nichts miteinander zu tun hat und vor allem gar nichts mit diesem Gesetzentwurf zu tun hat, weil die differenzierten Hebesätze wiederum mit den Nivellierungssätzen im Moment überhaupt nichts zu tun haben, ist dann ein Stück weit finanzpolitisch so seriös, wie die CDU hier häufige r auftritt, also gar nicht. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Ui, ui, ui!)
