Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe, habe ich mich gefragt: RLP zeigt, wie es geht? – Die 57 Bürokratieabbaumaßnahmen haben wir eigentlich schon vor einem halben Jahr diskutiert und das Vergabewesen und die Ansiedlung der Schwellenwerte auch schon. Daher habe ich mich gefragt: Was wollen die jetzt eigentlich von mir? Ich bin fündig geworden bei Ihnen. Bei Instagram haben Sie ein Video eingestellt. Frau Schmitt, am Freitag waren Sie im Bundesrat und haben dort der Welt, die es hören will, berichtet, dass Rheinland-Pfalz sich dafür stark macht, die Übererfüllung von EU-Recht, das sogenannte Gold-Plating – wir haben es soeben bei Herrn Wink gehört – nicht mehr zu praktizieren. Worum geht es da? – Es geht darum, dass EU-Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden und dass man in solchen Fällen nicht übererfüllt, nicht andere Dinge mitregelt, was sich unter Umständen allerdings anbieten kann. Ich habe dann darüber nachgedacht, ob es jetzt eigentlich klug ist, so stringent zu sagen, wir wollen das nicht mehr, und habe mich an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer erinnert, der in Koblenz gewesen ist. Ich glaube, auch Frau Kollegin Schmitt war in der Rhein-Mosel-Halle, als er sein Programm vorgestellt hat. Er hat in der Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern auch ein Beispiel gebracht, in dem er ausgeführt hat, dass nicht jede Bürokratie abgeschafft werden kann, weil es auch manchmal Regelungen gibt, die einen gewissen Schutzzweck mit sich bringen. Er hat das Beispiel gebracht, dass jemand im Altenheim verdurstet ist, deswegen gewisse Regularien nachgezogen wurden und weswegen man diese Regelungen braucht. Ich habe mir dann die Frage gestellt: Wie steht denn eigentlich die Bundesregierung zu einer Forderung, dass man das Gold-Plating, also die Übererfüllung von EU-Recht, nicht mehr praktizieren soll? Es gibt dazu eine Kleine Anfrage aus dem letzten Jahr, die beantwortet wurde und in der die Bundesregierung aus meiner Sicht relativ klug mitgeteilt hat, dass sie keinesfalls dafür sorgen wird, das Gold-Plating nie zu machen, weil sie sagt, es gibt nun einmal Situationen, in denen es erforderlich sei, entsprechend zu handeln. Es sind Richtlinien aufgeführt worden, eine davon ist die Richtlinie 2013/59/ Euratom. Darin wurde letztes Jahr die Strahlenschutzverordnung entsprechend angepasst, und dort hat man aus Anlass der Empfehlungen der EU-Richtlinie zur Kontrolle der Radioaktivität in Baumaterialien strengere Grenzwerte auch in Deutschland eingeführt, unter anderem zum Schutz von Kindergärten, Schulen, privaten Arbeitszimmern usw. und natürlich auch als Ausfluss von Meldepflichten, die für die Bauindustrie damit verbunden sind, sodass bei Baustoffen, wenn sie radioaktiv sind, nachvollzogen werden kann, wo sie hinkommen. Meine Damen und Herren, insofern bin ich mir nicht so sicher, ob RheinlandPfalz tatsächlich gut beraten war, diesem Beschluss im Bundesrat zuzustimmen, weil Sie sich letztlich eine Tür zumachen, im Einzelfall betrachten zu können, was sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Was sinnvoll ist, das würde ich gleich in der zweiten Runde noch erläutern. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
