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Steven Wink

FDP 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die notwendigen Anpassungen an die vorgegebenen bundesweiten Rahmenbedingungen. Kollege Kusch hat es noch einmal gesagt, und ich sage es auch noch einmal: Die einzige Kritik ist, dass die Reform jetzt erst umgesetzt wird. Sie hätte früher kommen können. Sie ist nämlich wichtig; denn die medizinische Versorgung soll dadurch zukunftssicherer, leistungsfähiger und noch qualitativ hochwertiger werden. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definiert neue Parameter für Vergütung und Qualitätssicherung. Hierfür bringt gerade die Einführung von Leistungsgruppen eine klare Zuweisung. Im Ausschuss wurde das Vorgehen des Gutachtens vorgestellt. Das hat der Minister vorhin auch gesagt, und auch die Notwendigkeit war dort bei den zwei Leistungsgruppen ersichtlich, die wir gesehen haben. Hierbei können sich Krankenhäuser dann spezialisieren und auch ihre Personal- und Geräteplanung dementsprechend steuern. Patienten sehen ganz klar, wo eine Behandlung extremer Qualität unterliegt. Zudem können Patientenüberweisungen effizienter gestaltet werden. Leistungsgruppen geben den Krankenhäusern also eine klare Planungsperspektive. Die Anpassungen des vorliegenden Gesetzentwurfs ermöglichen eine präzise Planung im Land. Betten und Abteilungen werden zu Fällen und Leistungen. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und vor allem klare Krankenhauslandschaft. Weil die Planung auf tatsächlichen Behandlungen basiert, kann die Versorgung gesteuert werden. So stellen wir eine flächendeckende Versorgung sicher. Gleichzeitig bildet dies aber die Grundlage für die Teilnahme an der Vorhaltevergütung. Wie lange oder wie oft haben wir in den letzten Jahren über fehlende oder über Vorhaltevergütungen im Allgemeinen debattiert? – Letztendlich verbessern wir damit aber auch die Transparenz, weil die Pläne nämlich veröffentlicht werden. Dies sorgt für eine hohe Nachvollziehbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger. Letztendlich ist es also ein pragmatischer, wenn auch längerfristiger Prozess, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf zu ermitteln und die Zukunftsfestigkeit zu erhöhen. Ich möchte gerne noch einmal von heute Mittag wiederholen, wir hatten in der Vergangenheit viele Finanzprobleme durch Fehlanreize im DRG-System. Wir hatten aber auch fehlende Fälle in diversen Krankenhäusern. Die InEKPersonalplanung möchte ich auch noch einmal erwähnen, oder aber auch fehlendes Personal, gerade in kleineren Häusern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Reform jetzt zeitnah umsetzen. Mit diesem Gesetz, das vorliegt, gehen wir die richtigen Schritte. Bei den 150 Millionen frage ich mich natürlich auch, woher die kommen sollen (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und warum vor allen Dingen teilweise ineffiziente Strukturen einfach wieder mit der Forderung „Mehr Geld im System“ weiterfinanziert werden sollen, ohne wirklich an den Strukturen arbeiten zu wollen. Das sind Forderungen, die ich in Gänze so nicht nachvollziehen kann. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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