Karina Wächter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform der Grundsteuer sollte gerecht, transparent und aufkommensneutral sein. Doch genau daran mangelt es bislang. Die Grundsteuerreform ist völlig verkorkst, und jetzt kann man nur noch versuchen zu retten, was zu retten ist. Die Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat viel zu lange gewartet, um eine klare Linie für unser Land vorzugeben. Nun stehen die Kommunen unter Druck, und die Bürgerinnen und Bürger zahlen den Preis. Die Landesregierung hat das Versprechen der Aufkommensneutralität faktisch gebrochen und die Augen vor einer Belastungsverschiebung bis zuletzt verschlossen. (Beifall der CDU) Kurzum, während andere Länder frühzeitig auf die drohende Belastungsverschiebung reagiert und nachgesteuert haben, hat die Landesregierung hier verschlafen zu handeln. Fakt ist, die Grundsteuerreform führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger für Wohngrundstücke vielerorts ein Vielfaches mehr zahlen. Die Steuerreform macht Wohnen in Rheinland-Pfalz damit flächendeckend teurer. Länder wie das Saarland, Sachsen und Berlin haben individuelle Steuermesszahlen eingeführt. Das bedeutet, dass die Grundstücksbewertung auf Landesebene automatisch durch einen erhöhten oder abgeschwächten Multiplikator angepasst wird. Was zunächst kompliziert klingt, hilft; denn damit haben die Länder der Belastungsverschiebung pragmatisch und ohne erhöhten bürokratischen Aufwand gegengesteuert. Als CDU hätten wir uns einen ähnlichen Weg auch für Rheinland-Pfalz gewünscht. (Beifall der CDU) Immer wieder haben wir darauf hingewiesen und ein vergleichbares Vorgehen angeregt. Die Landesregierung ist untätig geblieben. Fakt ist nun, Bescheide mit der Bewertung der Grundstücke sind längst ergangen. Eine Anpassung über die Steuermesszahlen ist damit frühestens ab dem Jahr 2 026 möglich. Wir brauchen aber jetzt eine Lösung und können entsprechend so lange nicht warten. Unter massivem Druck werden die Regierungsfraktionen jetzt kurz vor knapp tätig und wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Das bedeutet aber nichts anderes, als die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen. (Beifall der CDU – Zuruf von der SPD) Die Landesregierung zieht sich raus, der Ärger wird in unsere Räte, bei den Ehrenamtlern vor Ort abgeladen; Eigentümer von Wohngrundstücken auf der einen Seite, Besitzer von gewerblichen Einheiten auf der anderen. Auch das Prozessrisiko sollen die Kommunen allein tragen. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, muss sodann jede Kommune einzeln für sich Stellung nehmen und sich rechtlich vertreten lassen. (Zuruf von der SPD: In der Anhörung haben wir vom Verfassungsrechtler etwas ganz anderes gehört!) Die Einführung differenzierter Hebesätze ist mit umfangreichem Programmieraufwand verbunden, der aufseiten der Verwaltung viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Unabhängig davon ist eine Vielzahl an Festsetzungsbescheiden ergangen. Der Versand Zehntausender neuer Bescheide wird weitere Kosten auslösen, die die Landesregierung durch ein frühzeitiges Handeln hätte verhindern können. Nicht zuletzt werden die Hebesätze künftig nicht mehr von der Struktur der Gemeinde abhängen, sondern vielmehr davon, wie die finanzielle Lage der Kommune ist. Das bedeutet konkret, wer in einer Kommune mit schwieriger Haushaltslage lebt, könnte stärker belastet werden als jemand in einer finanziell soliden Gemeinde. (Abg. Nico Steinbach, SPD: War das bisher nicht so?) Genau das ist ungerecht. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen: Welche Auswirkungen hat das neue Modell auf den kommunalen Finanzausgleich? Wie wird sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen nicht die Leidtragenden dieser Reform sind? Führt die pauschale Einordnung von gemischt genutzten Grundstücken nicht zu einer weiteren Ungerechtigkeit? – Hier hätte die Landesregierung liefern müssen. Doch stattdessen erleben wir erneut ein unkoordiniertes Vorgehen. Probleme werden nicht gelöst, sondern in die Kommunen verlagert. Es bleibt dabei, die Landesregierung hat es verschlafen, frühzeitig zu handeln. Die Möglichkeit der Einführung individueller Steuermesszahlen ist vertan. Mehraufwand und entsprechende Kosten werden verursacht. Die Menschen in Rheinland-Pfalz erwarten zu Recht, dass sie nicht für die Versäumnisse der Politik zahlen müssen. Umso mehr gilt es, jetzt zu handeln. Um der Belastungsverschiebung entgegenzuwirken, bleibt damit nur der Weg differenzierter Hebesätze. Als CDU-Fraktion haben wir uns einen anderen Weg gewünscht. Nun heißt es retten, was zu retten ist. Für uns steht die Flexibilität der Kommunen im Vordergrund. Wir werden der Möglichkeit der Einführung differenzierter Hebesätze daher nicht im Wege stehen. Es bleibt ein Flickenteppich, weit davon entfernt, eine gute Lösung zu sein. Umso mehr erwarten wir von der Landesregierung, dass mit der Einführung differenzierter Hebesätze eine Beteiligung des Landes an der Umsetzung einhergeht und die Kommunen im Prozessfall nicht im Regen stehen gelassen werden. Im Rahmen der Anhörung wurde indes deutlich, dass ein Begründungserfordernis nicht besteht. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir daher das Begründungserfordernis streichen, auf diesem Weg die Handlungsfreiheit der Kommunen fördern und den bürokratischen Aufwand minimieren. Umso mehr freut es mich, dass sich die Ampelfraktionen durchringen können, unserem Antrag zuzustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten, in denen die Inflation steigt und die Energiekosten für viele Menschen zur Belastung werden, ist es unverantwortlich, mit der neuen Grundsteuer zusätzlich Unsicherheiten und Mehrbelastungen zu schaffen. Für uns als CDU ist daher klar: Erstens, die Grundsteuerreform muss aufkommensneutral sein. Zweitens, wir wollen kein weiteres Bürokratiemonster. Drittens, die Verantwortung darf nicht auf unsere engagierten Ehrenamtlichen in den kommunalen Räten abgewälzt werden. Viertens, das Wohnen in unserem Land darf nicht teurer werden. Das steht im Mittelpunkt unserer Politik. Dafür treten wir als CDU ein. (Beifall der CDU)
