landtag-rlp.de ↗

Doris Ahnen

19.02.2025 Sitzungen 18/82

Da ich auch Abgeordnete bin, würde es mir zustehen, zu den letzten Ausführungen einiges zu sagen, aber das erspare ich mir. Zu einer grundsätzlichen Anmerkung fühle ich mich schon herausgefordert, wenn ich mir gerade diese Debatte anschaue, aber nicht nur diese Debatte. Es wird kein Schuh daraus, wenn der Haushaltsgesetzgeber im Landtag oder wenn sich die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Kommunalparlament nur dafür zuständig fühlen, wie Geld ausgegeben wird, aber jede Zuständigkeit dafür ablehnen, wie Geld eingenommen wird. Das geht so nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich sage Ihnen, es ist wohlfeil gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegen jede Maßnahme zu sein, die nicht beliebt ist, wenn man Steuern erhebt. Es ist einfach nur wohlfeil, aber es ist kein Politikmodell. Das wollte ich an dieser Stelle sehr deutlich zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch wohlfeil so zu tun, als hätte man mit allem nichts zu tun. Der Ausgangspunkt dieser Reform ist ein Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, weil man sich auf Bundesebene 60 Jahre um dieses Thema herumgedrückt hat. Es waren lange Jahre von CDU-Bundesfinanzministern dabei, in denen man einfach gemeint hat, man kann es aussitzen, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Hätte man sich dieser Frage früher angenommen, wäre es für die Bürgerinnen und Bürger sehr viel nachvollziehbarer und verständlicher gewesen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Immer nur wegtauchen, auch das ist kein Politikmodell. Deswegen sage ich, ja, das ist ein riesiges Projekt nach 60 Jahren. Das war auch ein riesiges Projekt für die Finanzverwaltung. Ich sage das ausdrücklich an dieser Stelle. Ich bedanke mich dafür, dass sie das so umgesetzt hat. Es waren 2,45 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, und das haben sie eben so noch machen müssen. Das haben sie gut gemacht, damit die Kommunen die Grundlagen haben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie der Abg. Torsten Welling und Michael Wagner, CDU) Ich betone noch einmal gerne, was Kollege Steinbach gesagt hat. In der ganzen Debatte entsteht geradezu der Eindruck, als würden wir über den Landeshaushalt reden. Nein, wir reden darüber – das war anstrengend genug im Jahr 2019 –, dass es gelungen ist – daran hat das Land Rheinland-Pfalz einen erheblichen Anteil –, überhaupt auf Bundesebene eine verfassungskonforme Lösung hinzubekommen und eine neue Grundsteuer zu beschließen. Das ist das, bei dem wir uns im Sinne der Kommunen eingebracht haben, weil wir wissen, dass diese Einnahmen unverzichtbar sind. Wir haben uns sehr bewusst für das Bundesmodell entschieden. Dieses Bundesmodell soll nun an einer Stelle gezielt ergänzt werden. Und die Anhörung? – Ich glaube, das darf man so sagen, sie hat dieses Vorhaben einhellig rechtlich gestützt, vielleicht auch zur Verwunderung von Einzelnen. Das war aber in der Breite so, und sie hat das Vorhaben auch inhaltlich gestärkt, weil klar geworden ist, ja, wir haben Belastungsverschiebungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken, aber wir haben sie nicht landesweit einheitlich, und wir haben sie in einem ganz unterschiedlichen Ausmaß. Deswegen ist es richtig, eine kommunale Handlungsmöglichkeit einzuräumen. Es sei noch einmal dazugesagt, es geht um eine Option für die Kommunen. Die Kommunen werden an dieser Stelle nicht gezwungen, etwas zu tun, sondern hier wird eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit gegeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen verantwortungsvoll damit umgehen werden. Deswegen begrüße ich diesen Gesetzentwurf und hoffentlich bald das Gesetz sehr und bedanke mich für die Initiative. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗