Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir das Landeskrankenhausgesetz ändern und ergänzen müssen, liegt in der Natur der Sache. Der Bund hat nach zweijähriger Debatte die große Reform vorgelegt und ihr den Endlosnamen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gegeben. Das Land muss nun nachziehen. Dennoch sehen wir den Entwurf kritisch. Wir haben es bereits in der Aktuellen Debatte gehört: Zu viele Dinge sind noch ungeklärt. Verbindliche Rechtsverordnungen liegen wohl erst zum 1. Januar 2027 endgültig vor. Den insolvenzbedrohten Krankenhäusern im Land hilft eine Novelle in dieser Form nicht wirklich weiter. Das haben exemplarisch die jüngsten Entwicklungen um die DRK-Krankenhäuser gezeigt. Plausible Antworten, wie die Krankenhäuser ihre Kostenprobleme lösen sollen, habe ich noch nicht gesehen. Schließungen und Konzentrationsprozesse sollen es nun richten. Man muss kein Prophet sein, um vor einer weiteren Arbeitsverdichtung für das Personal zu warnen. Ich fürchte, dass Arbeitsplätze im Pflegebereich nicht attraktiver werden, sondern genau das Gegenteil eintreten wird, wenn sie im Zuge weiterer Insolvenzen und Schließungen nicht sogar ganz wegfallen. Was mich stört, ist die Tatsache, dass wir über einen Entwurf abstimmen sollen, in dem es um Fragen geht, die noch nicht abschließend beantwortet sind, Stichwort „Leistungsgruppen“. Die sind zwar bereits definiert, aber wir können aktuell noch nicht sagen, ob sich vielleicht doch noch etwas ändert. Dann sollen wir auch noch den Verzicht auf die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen in bestimmten Fällen durchwinken. Da schrillen bei uns alle Alarmglocken. Der Hinweis auf versorgungskritische Entscheidungen erscheint uns vorgeschoben. Geht es vielleicht darum, Entscheidungen für Schließungen von Standorten schneller durchsetzen zu können? – Wenn ich in der Begründung unter Punkt C „Alternativen“ nur das Wort „Keine“ lese, habe ich alles andere als gute Laune. Mein Zwischenfazit: Wir sollen also alles kommentarlos abnicken, was die Ampeln in Berlin und Mainz vorgeben. Doch wir FREIE WÄHLER sagen klar: Wir brauchen eine Krankenhausreform, aber nicht um jeden Preis. Deshalb fordern wir ein Sofortprogramm für insolvenzgefährdete Krankenhäuser, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung, insbesondere Sonderregelungen für ländliche Regionen, um Versorgungsabbrüche zu vermeiden, die Rücknahme des Verzichts auf die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen oder zumindest eine Einschränkung auf nicht strukturerhaltende Maßnahmen, Transparenz beim neuen Krankenhausplan, bevor dieses Gesetz verabschiedet wird, damit Krankenhäuser wissen, ob sie weiter finanziert werden, alternative Finanzierungskonzepte wie regionale Gesundheitsbudgets oder einen Strukturfonds für kleine Krankenhäuser. Die Kliniken brauchen Hilfe und keine gesetzliche Gebrauchsanweisung für deren Schließung, und zwar jetzt und nicht erst 2026 und 2027. Investitionen in die verbleibende Infrastruktur werden es eben nicht richten und ein übers Knie gebrochener Gesetzentwurf erst recht nicht. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Vor einer endgültigen Entscheidung würde ich gerne verbindlich wissen, in welche Richtung der neue Krankenhausplan geht, an dem gerade gearbeitet wird, und wer die Chance hat, aufgenommen zu werden und wer nicht. Wir können doch erst dann ein Gesetz verabschieden, wenn wir uns vollkommen über dessen Konsequenzen im Klaren sein können. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Gesetz Gestaltungsspielräume offen lassen muss, aber diese sehe ich hier nicht. Mein Kollege Helge Schwab hat bereits darauf hingewiesen, dass wir kreative Lösungen brauchen, die mit bundes- und europarechtlichen Vorgaben nicht kollidieren. Unsere Vorschläge sind leider immer wieder abgelehnt worden. (Zuruf von der SPD: Weil sie nicht gut waren!) Unser Fazit: Auch wenn wir uns im heutigen Plenum zum zweiten Mal mit der Novelle befassen, erscheint mir vieles mit der heißen Nadel gestrickt zu sein. Abschließend auch noch ein Wort zum Entschließungsantrag der CDU. Ich verstehe, dass Sie vor der Wahl am Sonntag noch einmal einen großen Aufschlag machen wollen (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und die Landesregierung auffordern, einen Lebende-Krankenhäuser-Fonds aufzulegen. 150 Millionen Euro zusätzlich, und das pro Jahr, hört sich gut an. Doch frage ich mich, ob Sie vor dem Hintergrund möglicher bundes- und europarechtlicher Hindernisse die Zulässigkeit eines solchen Programms ernsthaft geprüft haben. Wir werden uns sowohl bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf als auch beim Entschließungsantrag enthalten. Wir sollten uns alle sofort an einen Tisch setzen. Das Thema ist zu ernst, um es auf dem Altar parteipolitischer Spielchen zu opfern. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
