Thomas Barth
Danke. – Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung unsere Reformvorschläge zum rheinland-pfälzischen KiTa-Gesetz. Mit unserem Änderungsvorschlag wollen wir das Kitasystem in Rheinland-Pfalz insgesamt besser aufstellen, für mehr Personal sorgen, die Sprachförderung und Grundschulvorbereitung ausbauen und den Trägern bei baulichen Maßnahmen deutlich stärker unter die Arme greifen. (Beifall der CDU) Warum wollen wir das? – Weil wir es aus unserer Sicht müssen, weil sich das KiTa-Gesetz in seiner jetzigen Form in seiner praktischen Umsetzung als wenig alltagstauglich erwiesen hat und weil es sich wirklich lohnt – das hat spätestens die Anhörung im Bildungsausschuss im Januar gezeigt –, sich noch einmal intensiv mit dem Gesetz zu beschäftigen. Die Probleme in unseren Kitas sind sehr konkret, und es ist an der Zeit, jetzt zu handeln. Was unsere Kitas dringend brauchen, sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Flexibilität. Wir als CDU-Fraktion haben gezielte Anpassungen vorgeschlagen, um eine kindgerechte, verlässliche und hochwertige Betreuung und Bildung zu gewährleisten. Dabei berücksichtigen wir Bedürfnisse und Bedarfe von allen Seiten, so wie sie auch an uns herangetragen worden sind. Unsere Änderungsvorschläge zielen darauf ab, die Bedingungen vor Ort zu verbessern und damit die Attraktivität und die Nachfrage nach dem Erzieherberuf zu steigern. Lassen Sie mich noch einmal kurz auf unsere wesentlichen Punkte eingehen. Erstens: Wir wollen zusätzliche Sprachförderkräfte zur Verfügung stellen, da bei der derzeitigen Personalsituation eine effektive individuelle Sprachförderung nicht alleine durch die pädagogischen Fachkräfte geleistet werden kann und die Sprache – das haben wir heute schon einmal gehört – unabdingbar für eine erfolgreiche Bildungsbiografie ist. (Beifall der CDU) Zweitens: Wir wollen Verbindlichkeit in der Vorbereitung auf die Grundschule. Verbindlichkeit – das kam noch einmal klar bei der Anhörung heraus – heißt nicht Verschulung. Diesen Begriff haben wir nicht geprägt, und wir werden ihn auch nicht prägen. Verbindlichkeit heißt, dass die wichtige Vorbereitung auf die Grundschule nicht als Erstes gestrichen wird, wenn wir Personalmangel vor Ort haben. Verbindlichkeit heißt auch, dass wir auf der Grundlage der ohnehin schon vorhandenen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen im Hinblick auf die Vorbereitung auf die Grundschule arbeiten. Drittens: Wir wollen eine bessere Regelung zur Baukostenübernahme. Wichtig ist, dass sich das Prinzip der Konnexität finanziell deutlich stärker als bisher niederschlagen muss und man die Träger nicht weiter bei verschiedenen Dingen alleinlässt. Das ist ganz, ganz wesentlich. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Viertens: Durch die Unterteilung der Betreuungszeit in Kern- und Randzeiten spiegeln wir nicht nur einerseits die flexiblen Bring- und Holzeiten wieder, sondern schaffen Personalpuffer vor Ort und erhöhen dadurch Planungssicherheit für die Träger. Damit entlasten wir das pädagogische Personal und beugen Notbetrieb und Kitaschließungen vor. (Beifall der CDU) Um es auch hier noch einmal deutlich zu betonen: Das bringt keine qualitativen Unterschiede mit sich, sondern ist rein personell. Die pädagogische Arbeit am Kind und der Kitaalltag für das Kind beginnen natürlich wie auch bisher dann, wenn es gebracht wird, und enden mit seiner Abholung. Meine Damen und Herren, unser Reformansatz ist wichtig und richtig. Das hat die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Bildungsausschuss gezeigt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Vor allem mit unseren Vorschlägen zur Verbesserung des Personalschlüssels, zur Erhöhung der Leitungsdeputate und zur Stärkung der Sprachförderkräfte sind wir bei den Anzuhörenden – Vertreter des KiTa-Fachkräfteverbands, des Gemeinde- und Städtebunds, des Landeselternausschusses und der GEW – auf breite Zustimmung gestoßen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: So ist es!) Auch wurden unsere geplante Gestaltungsfreiheit für Modellprojekte und die unabhängige Evaluation des Gesetzes bis 2028 als innovative und zukunftsorientierte Ansätze begrüßt. Dort, wo von Expertenseite Bedenken geäußert wurden, wie etwa im Fall der Doppelstrukturen durch Elternausschuss und Kitabeirat, haben wir diesen in unserem Änderungsantrag zum Gesetzesänderungsantrag dahin gehend Rechnung getragen, dass der Kitabeirat auch auf Wunsch der Kitaleitung eingeführt werden kann und somit eine noch stärkere pädagogische Sicht bekommt. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, wir möchten an dieser Stelle noch einmal allen Anzuhörenden danken, die mit großer Sachlichkeit, Expertise und konstruktiver Kritik die Anhörung im Bildungsausschuss begleitet haben. Ein großes Dankeschön gilt aber vor allem denjenigen, die täglich das Kitasystem am Laufen halten und eine hervorragende, exzellente Arbeit am Kind unter nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen leisten. Ihnen gilt unser allergrößter Dank. (Beifall der CDU) Deswegen ist es angezeigt, dass wir an diesen Rahmenbedingungen etwas ändern. Gerade diese wollen wir, nein, müssen wir mit unseren Vorschlägen verbessern. Ich gehe davon aus, dass Sie, werte Ampelkollegen, unseren Gesetzentwurf hier ablehnen werden, wie auch schon im Bildungsausschuss. Sie werden sicherlich gleich begründen, warum. Ich sage Ihnen aber zu, wir bleiben an der Thematik dran. Dafür ist sie uns sehr wichtig, um nicht zu sagen zu wichtig; denn das haben Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und vor allen Dingen die Kinder verdient. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
