Dirk Herber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir stehen vor der abschließenden Beratung über die neuen Befugnisse, die wir unseren Sicherheitsbehörden aus der Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zur Verfügung stellen wollen. Wir haben uns – die Kollegin hat es gesagt – im Ausschuss mit den Vorhaben beschäftigt, uns intensiv damit auseinandergesetzt und mit Experten in einer Anhörung beraten. Jetzt schauen wir uns an, ob wir vielleicht noch die eine oder andere Verbesserung aus dem Gesetz herauskitzeln können. Ich sage vorab, uns ist bewusst, bei allen Maßnahmen ist es unerlässlich, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu wahren, aber Politik und jeder einzelne Bürger müssen sich immer wieder die Frage stellen, welche der beiden schwerer wiegt, um eine Gesellschaft lebendig und lebenswert zu halten. Mit der Verwendung der Bodycam in Wohnungen wird eine seit Langem bestehende Forderung von Gewerkschaften und der CDU in dieser Änderung umgesetzt, auch wenn wir leider immer noch hinter den technischen Chancen der Bodycams zurückbleiben. Immerhin schaffen wir aber die Möglichkeit der Aufzeichnung über ein Pre-Recording. Wir erhöhen damit die Sicherheit unserer Einsatzkräfte in gefährlichen Situationen, zum Beispiel in Fällen häuslicher Gewalt. Allerdings wurde in der Anhörung kritisch angemerkt, dass dem Schutz Dritter, also der Opfer von häuslicher Gewalt, in der aktuellen Formulierung nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Wir würden gerne empfehlen, den Einsatz von Bodycams auch zum Schutz von Leib und Leben Dritter zu ermöglichen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, dieser elektronischen Fußfessel, schaffen wir mit der Umsetzung einer weiteren CDU-Forderung bei besonders gefährlichen Personen dann, wenn sie noch nicht straffällig geworden sind, eine echte Alternative zur intensiven Observation oder dem Präventivgewahrsam. Die notwendige Gesetzesevaluation wird uns aufzeigen, ob die bestehenden allgemeinen Zwangsmittel, die sich aus dem POG ergeben, ausreichend sind, um ein Anlegen bei einer Weigerung durchzusetzen. Das Gesetz, über das wir heute abstimmen, regelt in sinnvoller Weise den Einsatz intelligenter Kameratechnik zur automatisierten Erfassung der Handynutzung am Steuer. Was im Pilot schon erfolgreich getestet worden war, kann dann auch sicherlich einen Beitrag zur Vision Zero leisten. Wir schaffen mit diesem Gesetz außerdem eine Regelung der automatisierten Datenanalyse, und die ist dringend erforderlich. Sowohl die Norm selbst als auch die Begründung sind angesichts der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und der Polarisierung bei diesem Thema sehr ausführlich ausgestaltet. Das ist auch gut so. Was aber gar nicht gut ist, ist die Aussage im Kontext zu den entstehenden Kosten. Da steht nämlich unter Buchstabe d): „Die Kosten für die automatisierte Datenanalyse können nicht beziffert werden, da deren Höhe von der zu beschaffenden Software abhängt. Welche Software beschafft wird, ist gegenwärtig nicht absehbar. Vor einer Beschaffung sind die Kosten unter haushalterischen Gesichtspunkten zu begutachten.“ (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Aha, wir wissen also nicht, welche Software von welchem Unternehmen beschafft werden soll. Vielleicht schlaut uns der Minister in seiner Rede gleich auf, aber ich gehe davon aus, dass wir mit einem unionsgeführten Bundesinnenministerium sicherlich bald zu einer Entscheidung kommen und die Länder dann auch daran partizipieren können. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Nicht, dass wir hier am Schluss eine Norm ins Blaue einfügen und sie überhaupt nicht nutzen können. Sie erinnern sich vielleicht noch alle an die vielen Neins, die ich in meiner Rede in der ersten Lesung, als ich die Frage stellte, ob dieser Gesetzentwurf das Maximum dessen enthält, was möglich und was nötig ist, nennen musste. Bei der Ankündigung dieses Änderungsantrags keimte in mir kurz die Hoffnung auf, ob wir uns auf den Weg begeben, alle Möglichkeiten der automatisierten Datenanalyse auszuschöpfen oder doch noch die digitale Spurensicherung auf das Niveau analoger Spurensicherung gehoben zu bekommen. Kollegin Klinkel hat es angeteasert, dass Sie sich um die Überprüfung kümmern wollen, ob wir die technischen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung ins Auge fassen, allerdings haben Sie nicht gesagt, zur Fahndung bei Großveranstaltungen, sondern nur später dann, wenn man sich die Bildchen anschaut. Ich weiß nicht, ob das unbedingt notwendig ist, aber vielleicht schafft auch die künstliche Intelligenz über Ihre Prüfung einen grundrechtskonformen, aber effektiven Durchbruch in der Integration in die Polizeiarbeit. Herausgekommen bei diesem Änderungsantrag ist das, was die Ampelregierung sicherheitspolitisch immer auszeichnet. Man reagiert eben, wenn etwas wortwörtlich an den Himmel kommt, aber man ist sicherheitspolitisch eher kraftlos, wenn es darum geht, einmal vor die Lage zu kommen. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Bei dem Änderungsantrag, der heute Mittag um 13.40 Uhr per E-Mail verteilt wurde, geht es also um das, was an den Himmel gekommen ist, um die Detektion und die Abwehr von Drohnen. Die Presse wurde dabei früher informiert als das Parlament. Die zunehmende Verbreitung stellt aber tatsächlich eine neue Herausforderung für die öffentliche Sicherheit dar. Um den Missbrauch von Drohnentechnologie zu verhindern und den Schutz sensibler Bereiche zu gewährleisten, wird hier die gesetzliche Grundlage geschaffen. Jetzt müssen wir uns aber auch unverzüglich an das Beschaffen von technischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Drohnenflügen machen, (Glocke des Präsidenten) nicht, dass es uns hier so geht wie bei der Software zur automatisierten Datenanalyse. – Die Redezeit rennt, die Klingel hat es gesagt, es ist noch nicht alles gesagt. Wir stimmen diesem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des POG zu, weil er sicherlich gute Maßnahmen enthält. Wir begrüßen das auch, aber ich habe Ihnen ebenfalls aufgezeigt, dass wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Dazu werden wir die weiteren Lösungen in diesem Parlament immer wieder präsentieren. Vielleicht erkennt der Wähler in Rheinland-Pfalz beim nächsten Mal, wo die sicherheitspolitische Handbremse in einer Ampelkoalition sitzt. (Beifall bei der CDU –
