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Markus Stein

SPD 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung das Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz, ein Gesetz, das auf Besonderheiten vor Ort in einzelnen Kommunen reagieren und die Wohnbevölkerung, wo nötig, entlasten soll. Wir haben uns als Ampel mit diesem Gesetzentwurf dazu entschlossen, einer etwaigen Belastungsverschiebung im Wege eines Optionsrechts für unsere Kommunen zur Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer entgegenzutreten. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und schaffen ein Instrument, das ganz genau und zielgerichtet vor Ort angewandt werden kann. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz besteht nicht nur die Möglichkeit, die Wohnbevölkerung bei der Grundsteuer zu entlasten, sondern vor allen Dingen stärken wir damit die kommunale Selbstverwaltung – (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) etwas, das auch in der jüngsten Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss vergangene Woche von mehreren Sachverständigen herausgearbeitet wurde. Die immer wieder benannten Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke treten nicht überall und auch nicht überall in gleicher Höhe auf. Es braucht also ein Instrument, das die örtlichen Gegebenheiten genau in den Blick nimmt. Es gab seitens der Sachverständigen klare Aussagen hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Verfassung und der eben erwähnten Zielgenauigkeit des Instruments der differenzierten Hebesätze; denn während auch die landesweit einheitliche Anpassung der Steuermesszahlen immer wieder in die Debatte eingebracht wurde, war für uns als Ampel von vornherein klar, dass das Instrument der differenzierten Hebesätze viel zielgenauer und bedarfsgerecht von den Kommunen vor Ort genutzt werden kann. Eine Erkenntnis aus der Anhörung war aber auch, dass das Begründungserfordernis für die Kommunen im Fall einer Differenzierung der Hebesätze entfallen kann. Diesen Punkt hatten wir innerhalb der Koalition intensiv beraten, und wir kamen zu dem Schluss, dass dieses Begründungserfordernis gestrichen werden soll. Meine Damen und Herren, diesem Ziel trägt auch der CDU-Änderungsantrag Rechnung, und so kann ich bereits ankündigen, dass wir als Ampel diesem Änderungsantrag zustimmen werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Hört, Hört! –

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