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Daniel Köbler

GRÜNE 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich zum Thema zurückkehre. Es geht um den Gesetzentwurf der CDUFraktion zum KiTa-Gesetz. Lieber Herr Kollege Barth, ich will zunächst einmal festhalten, was ich glaube, aus Ihrer Rede, aber auch in der Diskussion um den Gesetzentwurf herausgehört zu haben, und was uns eint. Ich denke, uns eint die Wichtigkeit, die Kitas mittlerweile einnehmen, sowohl für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für die frühkindliche Bildung und damit für die Zukunft unserer Kinder. Uns eint auch die herausragende Rolle, die die Erzieherinnen und Erzieher dabei einnehmen, und dass unsere Anstrengungen dahin gehen müssen, diesen Beruf attraktiver zu machen, um mehr Personen zu gewinnen, die diesen Beruf wieder ausüben wollen. Dazu sind wir auf einem gemeinsamen und guten Weg. Ich möchte auch anerkennen, dass Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf im Wesentlichen zu dem KiTa-Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz bekennen und dass ich dort eine Entwicklung sehe. Ich möchte einmal sagen, was Sie nicht ändern wollen. Sie wollen die grundsätzlichen Ziele des KiTa-Gesetzes nicht ändern. Sie wollen die Finanzierungssystematik des KiTa-Gesetzes nicht wesentlich ändern. Sie wollen die Planungskompetenz der kommunalen Jugendämter beibehalten, und Sie wollen das Instrument der Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern und den Kommunen beibehalten. – So viel Einigkeit war beim Thema „KiTa-Gesetz“ in den letzten Jahren selten, und ich finde, das ist ein ganz wichtiger Schritt. Daher möchte ich allen Expertinnen und Experten danken. Ich fand die Expertenanhörung sehr gut und sehr erhellend. Wir sind uns einig, dass wir weiterhin immer wieder im Bildungsausschuss über dieses Thema diskutieren sollten; denn frühkindliche Bildung und die Kitas sind ein ganz wesentlicher Anker unserer Gesellschaft. Das Fazit der Expertenanhörung war aber dann doch, der Gesetzentwurf der CDU war gut gemeint, aber eben nicht gut gemacht. Deswegen möchte ich Ihnen in wenigen Punkten erklären, weshalb wir dem nicht zustimmen können und was auch die Experten am Ende gesagt haben. Zum einen das Thema „Fachkraft-Kind-Relation“: Ja, natürlich wünscht sich jeder in der Kita, jeder Bildungspolitiker, jede Familie eine noch bessere Fachkraft-Kind-Relation. Das ist doch vollkommen klar. Es ist aber deutlich geworden, dass wir in der aktuellen Situation sowie der Fachkräftesituation zunächst einmal schauen müssen, dass die jetzt vorgegebene verbesserte Fachkraft-Kind-Relation des neuen KiTa-Gesetzes überhaupt realisiert wird. Wir sind mit sehr großen Anstrengungen dabei, die Situation zu verbessern. Wir wissen, wie herausfordernd sie ist. In der Expertenanhörung ist aber auch deutlich geworden, wenn Sie von heute auf morgen diesen Schlüssel verändern, führt dies nicht zu einer verbesserten Personalsituation in den Kitas, sondern zu mehr Kitaschließungen, weil vor Ort diese Personalschlüssel nicht von heute auf morgen erreicht werden. Das heißt, es würde ad hoc zu einer Verschlechterung der Kitasituation in unserem Land führen. Der zweite Punkt ist das Thema „Finanzierbarkeit“. Sie haben gerade eben Forderungen zusammengeschrieben, die nach den Berechnungen auf über 300 Millionen Euro zusammenaddiert sind und die Sie eben nicht im Haushalt hinterlegt haben. Das heißt, dass Sie den Menschen etwas vormachen. Sie haben diesen Gesetzentwurf so eingebracht, weil Sie wissen, dass Sie dafür keine Mehrheit bekommen, weil es eben nicht im Landeshaushalt und auch nicht in den kommunalen Haushalten entsprechend hinterlegt ist, die es immer mitfinanzieren müssen. (Zurufe von der CDU) Aber selbst wenn das Geld da wäre, gibt es auch inhaltlich Gründe, diesem Gesetzentwurf nicht zu folgen. Er ist in mindestens zwei Punkten inhaltlich ein Rückschritt zum Status quo des KiTa-Gesetzes. Der eine Punkt ist die Unterscheidung in Kern- und Randzeiten. Sie können nicht unter den richtigen familienpolitischen Bedingungen eines bedarfsorientierten Rechtsanspruchs, der sich auch an der Lebensrealität der Familien und Eltern zu orientieren hat, eine per Gesetz festgelegte Unterscheidung zwischen Kern- und Randzeiten treffen. Damit ziehen Sie sozusagen die Durchschnittsfamilie heran und sagen, da ist eine hohe Qualität, dafür haben wir entsprechende Fachkräfte. Alle anderen jedoch, die in Schichtarbeit sind, die vom Durchschnitt abweichende Familienmodelle haben, die vielleicht im ländlichen Raum leben, aber ihr Kind am Arbeitsort in die Kita bringen und ganz andere Zeitmodelle haben, sind entsprechend systematisch benachteiligt. Ja, wir brauchen mehr verschiedene Berufe, auch an den Kitas, aber ich finde, es kann nicht sein, dass es in den von Ihnen gesetzlich definiert en Randzeiten per Gesetz dann so geregelt ist, dass ab 16 Uhr vielleicht nur noch der Hausmeister auf die Kinder aufpasst. Das ist nicht unser Anspruch von Qualität, und das wäre ein Rückschritt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn Sie in der Fachdiskussion und in der Anhörung genau zugehört hätten: Eines der größten Themen ist die Trägerqualität, Kitaentwicklung, Qualitätsentwicklung. Wir haben mit dem Kitabeirat ein sehr innovatives Instrument der Beteiligung aller an der Kita geschaffen, und genau das wollen Sie beschneiden. (Glocke des Präsidenten) In der Anhörung ist genau herausgekommen, dass Sie eigentlich einen der größten Hebel zur Verbesserung der Kitasituation in der Zukunft beschneiden wollen. Ihr Änderungsantrag ist ein halbherziges Zurückrudern, aber Sie müssen auch zugeben, dass Sie am Ende der Anhörung nicht ganz Folge leisten. Das wäre ein wirklicher Qualitätsrückschritt für die Zukunft unserer Kitas. Alles in allem: Wir diskutieren gern immer weiter darüber, aber Ihren Anträgen sowie Ihrem Gesetzentwurf werden wir nicht folgen können. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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