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Michael Frisch

fraktionslos 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal sollen unsere Kommunen politische Fehler ausbaden, für die Ampeln in Bund und Land verantwortlich sind. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte und von der Landesregierung trotz Öffnungsklausel übernommene Grundsteuermodell hat zu erheblichen Ungerechtigkeiten und einer spürbaren Mehrbelastung von Wohneigentum geführt. Dass man jetzt versucht, dieser offensichtlich nicht gewollten und nicht erwarteten Wirkung entgegenzusteuern, ist grundsätzlich zu begrüßen; denn eine weitere Verteuerung des Wohnens wäre angesichts der heute schon hohen Mietpreise absolut kontraproduktiv und könnte sich als sozialer Sprengstoff erweisen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Könnte!) Der Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs kann man daher nur zustimmen, aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, Herr Oberlehrer!) und nicht alles, was vielleicht rechtlich möglich ist, muss auch in der Sache zielführend sein. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie wissen immer alles besser!) Meine Damen und Herren, der Städtetag hat im Rahmen der Anhörung auf mehrere mit dem Gesetzentwurf verbundene Probleme hingewiesen. Dazu gehört zunächst die Frage, ob und inwieweit eine Hebesatzdifferenzierung rechtssicher anwendbar ist. Offensichtlich gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen in der Rechtswissenschaft. Nach dem ursprünglichen Willen der Ampelfraktionen sollte die Verpflichtung zur Begründung einer Hebesatzdifferenzierung bei den Kommunen liegen. Sie hätten hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigungsgründe dafür in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze nachvollziehbar darlegen müssen. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen jetzt signalisiert haben, dem Änderungsantrag der CDU zuzustimmen und die Kommunen von dieser Verpflichtung zu entbinden. Dennoch verbleibt das nach wie vor bestehende nicht unerhebliche Prozessrisiko weiterhin bei ihnen. Dabei gibt es eine deutlich bessere Alternative zur Behebung des eingangs beschriebenen, von niemandem bestrittenen Problems; denn anders als von der Landesregierung behauptet, wäre eine Feinsteuerung der Grundsteuerbelastung über die Steuermesszahlen durchaus möglich. Warum und wie das geht, hat der Städtetag in seiner Stellungnahme zum Anhörverfahren anhand eines leicht nachvollziehbaren Beispiels gezeigt. Tatsache ist, durch eine vom Land im Rahmen der Länderöffnungsklausel vorgenommene Änderung der Steuermesszahlen könnte das im Bundesbewertungsrecht angelegte Problem flächendeckend, einheitlich, verlässlich und rechtssicher gelöst werden. Dass dies auch praktisch funktioniert, belegen Rückmeldungen aus Ländern wie Sachsen, Saarland, Berlin und Bremen, in denen es bereits entsprechende Erfahrungen gibt. Zudem könnte mit einer solchen Regelung auch jenen immerhin 60 % aller rheinland-pfälzischen Kommunen geholfen werden, die die Grundsteuerhebesätze unter das Niveau der Nivellierungssätze senken müssten, um die versprochene Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Geschieht dies nicht, drohen spätestens von der Aufsichtsbehörde eingeforderte Steuererhöhungen, wenn Haushaltsdefizite nicht zu vermeiden sind – Kollege Stein hat dies vorhin indirekt bestätigt –, Steuererhöhungen, gegenüber denen die ungerechte Verteilung der Grundsteuerbelastung das kleinere Problem sein dürfte. Das aber ist das Letzte, was unsere von Inflation und wirtschaftlichem Niedergang gebeutelten Bürger aktuell gebrauchen können. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

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