landtag-rlp.de ↗

Clemens Hoch

19.02.2025 Sitzungen 18/82

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Koalitionsfraktionen für die Einbringung des Gesetzentwurfs und die konstruktive Behandlung in den Ausschüssen. Ich bin auch sehr froh, dass die regierungstragenden Fraktionen hier die Notwendigkeit sehen, das Landeskrankenhausgesetz anzupassen; denn erst dies gibt die Rechtsgrundlage dafür, vor dem Hintergrund des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes den Landeskrankenhausplan nach den neuen Planungskriterien anzupassen. Insofern teile ich die im Gesetzentwurf ausgeführten Änderungen des Landeskrankenhausgesetzes. Frau Kollegin, dies ist mitnichten eine Vorwegnahme der Landeskrankenhausplanung, sondern ermöglicht diese erst. Ansonsten erlaube ich mir ein paar Hinweise in der Debatte zu dem, was hier aufgeführt wurde. Dass ausgerechnet von Ihnen, Herr Welling, Kriegsrhetorik – „Trümmerfeld“ – verwendet wird für das, was wir, Kommunen und Land Hand in Hand, an stationärer Versorgung sicherstellen, finde ich wirklich bedenklich. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir alle Klinikstandorte im Land brauchen. Es werden nur nicht mehr überall die Krankenhäuser so dort sein, wie wir sie heute kennen, sondern wir werden an manchen Stellen endlich – das ist dringend notwendig, das haben wir hinbekommen – einen Einstieg in die sektorübergreifende Versorgung planen müssen und dann sicherstellen, dass Menschen ihre Klinik vor Ort auch dazu nutzen können, wo die ambulante Versorgung so nicht mehr stattfindet. Deswegen sage ich Ihnen, unsere Mittel sind bisher auskömmlich – in der Investitionsfinanzierung und für die Zukunft auch in der Kofinanzierung des Transformationsfonds. Natürlich erwarten wir einen Eigenanteil, weil das die Sicherheit der Planung gewährleistet. Andernfalls ist es doch leicht, vom Land zu fordern, was alles noch gebaut werden muss, und ich bleibe auch dabei. Ganz entlarvend ist es dann im Hinblick auf Ihren Entschließungsantrag, dass Sie sagen, Sie wollen das Geld als Pauschalförderung ausgekehrt haben. Pauschalförderung betrifft auch Investitionsmaßnahmen und eben nicht einen Ersatz für die nicht auskömmliche Betriebskostenfinanzierung des Bundes. Dann sehen Sie es ganz exemplarisch an der Universitätsmedizin in Mainz, wie wenig die Fallpauschalen bisher auskömmlich gestaltet sind. Dass Sie sagen, im eigenen Landeskrankenhaus träte wegen uns eine Unte rfinanzierung ein, stimmt einfach nicht. Ich möchte noch einmal Ihren Blick auf den Haushaltsplan weiten. Wir haben 400 Millionen Euro zur Teilentschuldung der Universitätsmedizin in die Hand genommen, haben bei den Investitionskosten vor allem im Digitalisierungsbereich noch einmal 42 Millionen Euro draufgelegt, und – was ganz besonders bedeutsam ist – wir haben ein Sondervermögensgesetz aufgelegt, das wir mit nicht abgerufenen Investitionsmitteln der Universitätsmedizin Mainz selbst anschubweise gefüllt haben. Insofern hat diese Landesregierung alle Hausaufgaben gemacht, um jetzt für das ganze Land in eine Planung einzusteigen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Protokoll ↗