Pia Schellhammer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Eigentlich wollte ich sagen, dass wir zu später Stunde ein Gesetz und einen Änderungsantrag in großer Einmütigkeit verabschieden werden. Die Debatte gerade zeigte das nicht, deswegen will ich noch einmal auf ein paar Punkte eingehen. Wir haben es schon gehört, durch die Übernahme des Bundesmodells ist bei uns teilweise in den Kommunen ein erheblicher Unterschied zwischen der Steuerbelastung von Wohn- und Gewerbegrundstücken entstanden. Wir haben uns beraten und gesagt, wir wollen diesen betroffenen Kommunen ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie diese differenzierten Hebesätze zielgenau anwenden können, um dieser Lastenverschiebung zu begegnen. In der Debatte wurde der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen. Das stimmt wirklich nicht. Unsere Finanzministerin hat den Bundesfinanzministe r angeschrieben und darauf hingewiesen, welche Auswirkungen wir durch diese Lastenverschiebung in Rheinland-Pfalz haben. Er hat es abgelehnt, eine Anpassung an dem Bundesmodell vorzunehmen. (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Wir haben Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Diese haben gesagt, sie wollen keine Differenzierung. – Das ist keine Untätigkeit. Wir haben dann gesagt, wir möchten diesen Weg mit diesem Gesetz gehen. Natürlich kann man immer Zeitpunkte kritisieren. Das ist Ihr gutes Recht. Trotzdem ist es der richtige Weg, den wir sehr einmütig gehen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir geben damit den Kommunen Flexibilität und machen keine pauschalen Eingriffe. Das ist ein wichtiger Punkt. Es wurde in der Anhörung angesprochen, die wirklich eine sehr gute war, weil viele Dinge und die Fragen, die im Raum gestanden haben, angesprochen wurden. Wir haben über verfassungsrechtliche Bedenken gesprochen. Die Anzuhörenden in der Anhörung – vielleicht gibt es noch andere Experten, ich weiß es nicht, was Sie da sagen und zitieren, liebe Kollegin – haben ganz klar gesagt, dass hier keine Bedenken vorliegen. Sie haben uns einen wichtigen Punkt, nämlich die Begründung, die die Kommunen vorlegen müssen, als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben. Wir haben als Koalition gesagt, dass wir diese Begründungsve rpflichtung herausnehmen wollen. Die CDU kam etwas schneller um die Ecke mit dem Gesetzesänderungsantrag. Dem werden wir zustimmen, weil es richtig ist, die Kommunen bei dieser Maßnahme zu entlasten. Unser Ziel bleibt eine verlässliche Grundsteuer. Wir handeln pragmatisch. Wir handeln gerecht. Lassen Sie uns diesen Schritt gehen. Wir werden sehen, wie die betroffenen Kommunen das in Rheinland-Pfalz umsetzen. Wir haben Erkenntnisse, wie das in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde. Das hat uns in der Anhörung motiviert, diesen Schritt zu gehen. Es ist ein guter Schritt, wenn wir in solchen Zeiten an einem Plenartag einmütig enden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
