Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Krankenhäusern bundesweit und in Rheinland-Pfalz steht das Wasser bis zum Hals. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nennt die derzeitige Lage in ihrem Krankenhausbarometer „bedrohlich“. Diese Entwicklung ist leider nichts Neues. Wir haben uns hier an dieser Stelle vor zehn Monaten über die Ergebnisse unserer Großen Anfrage zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser im Land ausgesprochen. Die Zahlen sahen damals schon nicht wirklich besser aus. Schon damals spiegelte die Realität diese Zahlen wieder: Schließungen, Insolvenzen, drohende Insolvenzen, die gerade noch einmal abgewendet werden konnten, und gescheiterte Übernahmen. Seitdem ist das leider munter so weitergegangen: Schließung des Standorts Zell, erneute Insolvenz der fünf DRK Krankenhäuser in Alzey, Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen und Neuwied, die gerade erst ein Insolvenzverfahren abgeschlossen hatten, und zuletzt die Ankündigung des DRK, sich ganz aus der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurückzuziehen, verbunden mit der Anmeldung der Insolvenz für weitere Standorte. In den vergangenen zehn Monaten ist herzlich wenig passiert, was die Situation der Krankenhäuser verbessert hätte. Der kalte Strukturwandel ist nach wie vor in vollem Gang. Das ist nicht verwunderlich. Die Landesregierung legte schon vor zehn Monaten all ihre Hoffnungen in die anstehende Krankenhausreform. Diese Reform ist mittlerweile verabschiedet worden, wenn auch mit einem ganz grundlegenden Konstruktionsfehler, nämlich der fehlenden Übergangsfinanzierung, auf die damals noch viele gehofft hatten. Das Resultat sehen wir jetzt. Dass die Krankenhausreform als solche wirklich Abhilfe schafft, wird zudem nicht nur vonseiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft bezweifelt. Nicht ohne Grund begründet das DRK seinen Rückzug aus der Krankenhausversorgung auch mit der anstehenden Reform. Unsere AfD-Fraktion hat aufgrund der vielen Unzulänglichkeiten dieses Gesetzentwurfs im Bundestag ihre Zustimmung verweigert. Finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes können die Krankenhäuser unter dieser Landesregierung mit ihrer parlamentarischen Mehrheit trotz fehlender Übergangsfinanzierung jedenfalls nicht erwarten, das wurde immer wieder unmissverständlich klargestellt. Jetzt bedeutet eine Insolvenz – wir wissen, was eine Insolvenz bedeutet – nicht direkt eine Schließung. Angesichts der Bedenken hinsichtlich der Krankenhausreform dürfte es aber nicht einfacher geworden sein, einen neuen Träger zu finden, der die insolventen Krankenhäuser übernimmt, es sei denn, er muss. Das bringt uns im Ergebnis zu den Kommunen, denen letztendlich im Rahmen des Sicherungsauftrags als kommunale Pflichtaufgabe der Unterhalt von Krankenhäusern obliegt, soweit das nicht bereits durch freigemeinnützige, private oder andere geeignete Träger erfolgt. Das würde zum einen bedeuten, dass Trägervielfalt in der bisherigen Form verloren ginge. Zum anderen ist die Rekommunalisierung von Krankenhäusern angesichts der finanziellen Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz in der Fläche alles andere als eine optimale Lösung. Was also tun? – Wirklich viele Optionen bleiben angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nicht, zumal die Zeit für viele Krankenhäuser drängt. Bei allen Bedenken gegen die Krankenhausreform haben wir aktuell scheinbar nur die Möglichkeit, auf eine möglichst zügige und sinnvolle Umsetzung auf Landesebene hinzuwirken, dann hätten die Landeskrankenhäuser zumindest Planungssicherheit. Dass dadurch allerdings in Zukunft Schließungen vermieden werden, wage ich zu bezweifeln, auch wenn diese dann hoffentlich nicht mehr wie bisher völlig unkontrolliert erfolgen. Sollten zudem künftig immer mehr Krankenhäuser in kommunale Trägerschaft fallen, weil sich mangels Wirtschaftlichkeit kein anderer Träger findet, wird man über die Rollenverteilung bei der Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe nachdenken müssen. Derzeit ist die Aufgabe des Landes im Wesentlichen auf die Investitionskostenfinanzierung beschränkt – über die Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch diese und die vorangehende Landesregierung ist alles gesagt –, während Landkreisen und kreisfreien Städten der Unterhalt obliegt. In der jetzigen finanziellen Situation werden das viele Kommunen nicht adäquat stemmen können. Ich denke, es ist Zeit, die Rolle des Landes zu überdenken. Vielleicht kann sich die nächste Landesregierung hierzu durchringen, gerade auch für den Fall, dass die Effekte der Krankenhausreform hinter den erhofften Wirkungen zurückbleiben. Unsere Fraktion hat im Rahmen der vergangenen Haushaltsberatungen beispielsweise einen Fonds angeregt, mit dem Kommunen gefördert werden sollten, deren Krankenhäuser sich zuvor in privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft befunden hatten und deren Erhalt für die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich ist. So viel an dieser Stelle. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
