Dr. Jan Bollinger
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank an die Sachverständigen beginnen, die im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz maßgeblich bereichert und unterstützt haben. Nach unserer Ansicht ist die öffentliche Sicherheit eine der zentralen Aufgaben des Staates und muss stets oberste Priorität genießen; denn sie bildet das Fundament für ein geordnetes und friedliches Zusammenleben. Heute möchte ich einige zentrale Punkte hervorheben, die für uns als AfD besonders relevant sind und durch die Gesetzesnovelle entscheidend verbessert werden. Ein bedeutender Fortschritt ist die Einführung von Bodycams mit Pre-Recording-Funktion. Diese langjährige Forderung der AfD wird nun endlich umgesetzt und stellt eine erhebliche Verbesserung der polizeilichen Arbeit dar. Durch die Voraufzeichnung wird sichergestellt, dass bereits der Beginn eines Einsatzes dokumentiert wird, was Manipulationen und falsche Darstellungen von Einsatzsituationen verhindert. Bodycams dienen nicht nur dem Schutz der Polizeibeamten, sondern auch dem Schutz der Bürger, indem sie eine objektive Beweissicherung ermöglichen. Angesichts der wachsenden Anzahl von Übergriffen auf Polizeikräfte ist die Bodycam ein essenzielles Mittel, um Transparenz zu gewährleisten und die Rechtsstaatlichkeit zu sichern. Die breite Unterstützung durch die Sachverständigen bestätigt die Sinnhaftigkeit und Rechtskonformität dieser Maßnahme. Besonders hervorzuheben ist die Ausweitung der Nutzung von Bodycams in privaten Räumlichkeiten. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt, bei denen häufig Aussage gegen Aussage steht, kann die Videoaufzeichnung eine entscheidende Rolle spielen. Dies erhöht nicht nur die Beweissicherung, sondern schützt auch die Opfer häuslicher Gewalt effektiver. Wir halten es für unabdingbar, dass in Situationen mit unklarer Gefährdungslage, insbesondere bei Einsätzen mit potenziellen Waffen, das Filmen grundsätzlich gestattet sein muss. Der Schutz von Menschenleben, die Sicherheit der Schutzbefohlenen, der Opfer und der eingesetzten Kräfte muss dabei im Vordergrund stehen. Jetzt wäre es natürlich schön, wenn sich auch im Gesetzeswortlaut dieser Schutz Dritter finden würde. Uns haben aber die Experten im Innenausschuss einheitlich versichert, dass der Schutz Dritter durch das Grundgesetz nicht abgedeckt sei, wohl aber der Schutz der Einsatzkräfte selbst. Letztlich wird in der Praxis der Unterschied ohnehin quasi nicht vorhanden sein; denn die Einsatzkräfte sind verpflichtet, sich für den Schutz der Dritten einzusetzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novellierung ist die Ausweitung der Bodycam-Nutzung auf kommunale Vollzugsbedienstete, insbesondere in öffentlichen Räumen. Die Bediensteten des kommunalen Vollzugsdienstes sehen sich immer häufiger Bedrohungen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Die Einführung der Bodycams stärkt nicht nur ihre Sicherheit, sondern trägt auch dazu bei, rechtswidriges Verhalten zu dokumentieren und potenzielle Täter abzuschrecken. Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte ist es unsere Pflicht, auch diesen Beschäftigten den bestmöglichen Schutz zu bieten. Ein weiterer Meilenstein ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel. Diese Maßnahme ermöglicht die effektive Überwachung besonders gefährlicher Personen und reduziert gleichzeitig den personellen Aufwand der Polizei, die schon unter einer dünnen Personaldecke leidet. Dies schafft eine sinnvolle Balance zwischen Überwachungsbedarf und Eingriffsintensität. Der tragische Fall von Edenkoben hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, gefährliche Personen zuverlässig zu überwachen. Mit Blick auf die Justiz sollten wir darüber hinaus prüfen, ob diese Maßnahme auf Gefangenentransporte, insbesondere von Justizvollzugsanstalten zu medizinischen Einrichtungen, ausgeweitet werden kann. In Anbetracht der bekannten Risiken solcher Transporte könnte die Fußfessel eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Sicherheitsstruktur sein. Die AfD ist bereit, entsprechende Gespräche zur weiteren Evaluierung dieser Maßnahme zu führen. Nicht zuletzt möchte ich auf die Einführung der automatisierten Datenanalyse hinweisen. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist es unabdingbar, dass auch unsere Polizei moderne Technologien nutzt, um Ermittlungen effizienter zu gestalten. Die Analyse großer Datenmengen kann entscheidend dazu beitragen, Straftaten frühzeitig zu erkennen und präventiv tätig zu werden. Selbstverständlich muss hierbei der Datenschutz gewahrt bleiben, aber die Sachverständigen sind sich einig, dass diese Maßnahme notwendig und angemessen ist, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Die AfD-Fraktion unterstützt diese Novelle ausdrücklich, weil sie eine bedeutende Verbesserung der Sicherheitslage in Rheinland-Pfalz darstellt. Sie stärkt unsere Polizei, erhöht die Transparenz und trägt entscheidend zum Schutz der Bürger bei. Wir werden als AfD-Fraktion weiterhin für pragmatische und effektive Lösungen eintreten, um unsere Gesellschaft sicherer zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD sowie des Abg. Matthias Joa, fraktionslos)
