Michael Hüttner
Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Die Sicherheit der Menschen in Rheinland-Pfalz ist eine zentrale Aufgabe unserer Innenpolitik. Sie ist nicht statisch. Sie entwickelt sich weiter, genau wie unsere Gesellschaft, unsere Technologien und die Herausforderungen. In den letzten Monaten haben wir im Plenum intensiv über das Polizeiund Ordnungsbehördengesetz debattiert. Wir haben das Verfassungsschutzgesetz normiert, und morgen steht die Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes an. Das zeigt, wir machen uns aktiv Gedanken darüber, wie wir unsere Sicherheitsarchitektur modernisieren und zugleich Grundrechte bewahren. Die heutige vorliegende Novelle des POG ist ein wichtiger Baustein dieser Entwicklung: modern, ausgewogen und mit klaren Leitplanken für Grundrechtsschutz und Transparenz. Mit dieser Reform setzen wir wesentliche Änderungen um: Bodycams in Wohnungen – es wurde schon erläutert – unter sehr restriktiven Bedingungen, ausschließlich zum Schutz von Leib und Leben der Polizistinnen und Polizisten. Das ist eine sensible Maßnahme, aber sie bleibt eng an Artikel 1 3, Abs. 5 GG orientiert. Genau das war der Ansatz, der auch in der Anhörung bestätigt wurde. Genau in der Anhörung wurde auch klar, dass der Schutz Dritter auf Grundlage von Artikel 13 GG nicht verfassungsgemäß sicher geregelt werden kann. Elektronische Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt, insbesondere zur Durchsetzung von Kontakt- und Näherungsverboten: auch ein wichtiges Mittel. Das ist ein starkes Signal. Wir nehmen häusliche Gewalt und Femizide ernst und sorgen für besseren Schutz der Betroffenen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die automatisierte Datenanalyse als Ermittlungswerkzeug wurde ebenfalls genannt, streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geknüpft. Technologische Fortschritte müssen rechtsstaatlich sauber eingebettet sein. Genau das tun wir hier. Zum Schluss – auch das wurde erwähnt – schaffen wir eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Drohnenabwehr. Eine eigene gesetzliche Grundlage ermöglicht es, rechtssicher Gefahren abzuwehren. Diese Maßnahmen sind notwendig, zielgerichtet und modernisieren die Polizeiarbeit, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze aus den Augen zu verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Polizeigesetz aber muss nicht nur wirksam, es muss auch rechtssicher und überprüfbar sein. Deshalb haben wir als Koalition im Nachgang zur Anhörung einige entscheidende Nachbesserungen eingearbeitet. Wir wollen nämlich auch eine Evaluation von Bodycams in Wohnungen und der Fußfesseln; denn wir entscheiden heute nicht für die Ewigkeit. Wir wollen wissen, ob diese Maßnahmen, die wir neu schaffen, tatsächlich den erhofften Nutzen bringen. Deshalb wird ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft, auf Basis von Daten und nicht von Bauchgefühlen. Wir wollen zudem einen Richtervorbehalt bei Aufenthalts- und Kontaktverboten für Gefährder. Präventive Eingriffe in Grundrechte brauchen eine klare rechtliche Kontrolle. Mit dem Richtervorbehalt schaffen wir mehr Rechtssicherheit, um Willkür oder Fehlentscheidungen zu verhindern. Diese Anpassungen sind zentral. Sicherheitsmaßnahmen müssen wirksam sein, aber sie dürfen nicht auf Verdacht hin beschlossen werden. Sie müssen sich in der Praxis beweisen. Wenn sie nicht den gewünschten Effekt haben, müssen wir nachsteuern. Wir wissen alle, die Polizeiarbeit entwickelt sich weiter, die Herausforderungen werden nicht weniger. Auch in anderen Bundesländern gibt es neue Ansätze. Es wurde schon gesagt, die intelligente Videoüberwachung in BadenWürttemberg wird gerade aufgrund einer KI-gesteuerten Technik erprobt. Wir werden ebenfalls prüfen, ob diese Maßnahme nicht auch in Rheinland-Pfalz umsetzbar ist. Ebenfalls – auch das wurde schon gesagt – gilt das für den biometrischen Datenabgleich – ein Thema, das auf Bundesebene diskutiert wurde. Auch hier gilt: kein Schnellschuss, sondern sorgfältige Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, immer neue Eingriffsrechte zu schaffen, ohne ihre Folgen zu bedenken. Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch, sie gehören zusammen. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dieser Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes machen wir die Polizeiarbeit moderner, transparenter und sicherer. Wir setzen gezielte Maßnahmen um, vom besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bis zur rechtssicheren Drohnenabwehr. Wir sichern die Grundrechte durch enge gesetzliche Leitplanken und richterliche Kontrolle. Wir sorgen dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen evaluiert werden, damit wir auf Fakten statt auf Annahmen setzen. Das ist der richtige Weg für eine moderne, bürgernahe und grundrechtsorientierte Polizei in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
