Iris Nieland
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Viele Bürger erschrecken, wenn sie ihren Grundsteuerbescheid lesen; denn für viele wird es wieder teurer. Meine AfD-Fraktion hält mit einer sogenannten Bürgerschutzklausel dagegen, damit Wohnen grundsteuerlich entlastet wird. Das Problem liegt für uns im Bundesmodell. Wohngrundstücke werden durch die Reform tendenziell stark belastet, Nichtwohngrundstücke tendenziell entlastet. Die Versprechen der Grundsteuerreform, aufkommensneutral zu sein und Wohnen nicht teurer zu machen, wurden gebrochen. Hoffentlich nicht zu spät liegt nun ein Gesetzentwurf vor, mit dem die Belastungsverschiebung zulasten von Wohngrundstücken zumindest gemildert wird. Durch differenzierende Hebesätze kann die Grundsteuer auf Wohnungen sinken, ohne dass den Städten und Gemeinden Einnahmen verloren gehen. Dennoch ist offen, ob sich das Gesetz in den Kommunen überhaupt durchsetzt. Vielerorts sind die Haushalte und Satzungen für 2025 bereits beschlossen. Bis Jahresmitte können und dürfen sie noch geändert werden. Ich denke, die Kommunalvertreter werden rechnen, werden die differenzierenden Grundsteuerhebesätze durchrechnen und darüber diskutieren. Wir sind uns bewusst, dass für die Entlastung der Wohngrundstücke eine Belastung der Nichtwohngrundstücke erfolgt. Die differenzierenden Grundsteuerhebesätze können nur ein Zwischenschritt sein, um Bürger und Unternehmer steuerlich zu entlasten. Perspektivisch werden wir debattieren müssen, die Grundsteuer als Bestandssteuer abzuschaffen und beispielsweise durch geringe kommunale Hebesätze auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen, wie das die AfD-Bundestagsfraktion im vergangenen Herbst vorgestellt hat. Mir, uns, der AfD-Fraktion, ist es wichtig, dass unsere steuerlich schwer belasteten Bürger nicht noch mehr zahlen müssen als bisher. Deshalb begrüßen wir die Idee der differenzierenden Grundsteuerhebesätze. Wir wollen sicherstellen, dass dadurch Wohnen nicht teurer wird. Wir beantragen – wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt –, dass in das Gesetz eine Bürgerschutzklausel eingebaut wird. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Können Sie knicken!) Bürgerschutzklausel heißt, der Hebesatz auf Wohnhäuser und Wohnungen darf nicht höher sein als der Hebesatz auf Nichtwohngrundstücke. (Beifall der AfD) Nur dann wird das Ziel, dass differenzierende Hebesätze das Wohnen nicht noch stärker belasten, tatsächlich erreicht. Diese Bürgerschutzklausel ermöglicht, dass unsere Bürger den Grundsteuerbescheid wieder lesen, ohne zu erschrecken und ohne, dass sie überlastet werden. So geht bürgerfreundliche Politik. Nun gebe ich noch einen Hinweis an den Kollegen Stein. Ja, auch Unternehmer sind Bürger und wohnen irgendwo, und wenn sie auf einem Wohngrundstück wohnen, werden auch sie beim Wohnen entlastet. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
