Andreas Hartenfels
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Debatte vonseiten der FREIEN WÄHLER. Ich glaube, man kann im Moment nicht oft genug über dieses Thema reden, weil tatsächlich doch eine Katastrophe droht. Das DRK wurde schon angesprochen, mit den fünf Standorten. Wenn ich in meine Region schaue: Auch das Westpfalz-Klinikum ist hochgradig gefährdet. Dort stecken drei Gebietskörperschaften viele, viele Millionen hinein, damit keine Insolvenz droht. Die machen das mit gepumptem Geld, weil sie selbst alle rote Zahlen schreiben und gleichzeitig das Geld, was dort hineingepumpt wird, nicht für andere Aufgaben zur Verfügung steht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, und das ist mit Sicherheit keine Problemlösung. Zwei Ebenen sind angesprochen worden, die wir unterscheiden müssen, aber beide Ebenen will ich heute noch einmal ansprechen. Das eine ist die Bundesebene. Da geht es um die Vorhaltefinanzierung, ein wichtiger Punkt, und die Überbrückungsfinanzierung. Wir haben einen Fachverband in Rheinland-Pfalz, das ist der Fachverband Krankenhauswesen in Rheinland-Pfalz. Ich glaube, die kennen die Situation ihrer Häuser schon relativ gut. Ich möchte aus einer Pressemitteilung vom 22. November 2024 zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten. Darin wird die Bundesebene angesprochen, und dass sich die SPD einen sehr schlanken Fuß gemacht hat. Ich zitiere: „Die Bundesländer haben heute mit Mehrheit der SPD-geführten Landesregierungen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum ‚Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz‘ […] abgelehnt. Damit haben sie die Chance verpasst, notwendige Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen, um einen Fehlstart der Krankenhausreform zu verhindern.“ Das ist schon eine sehr deutliche Kritik. Es wird auch auf inhaltliche Schwächen eingegangen. Ich zitiere weiter aus dieser Pressemitteilung: „Nach Analyse der Gutachter von Vebeto sind die finanziellen Verbesserungen durch die Vorhaltevergütung,“ auf die ja alle so stolz sind, „auch nur marginal und zwar unabhängig von der Größe der Klinik. Keinesfalls werden kleine Krankenhäuser hiervon in besonderer Weise profitieren oder wirtschaftlich abgesichert. Anstatt nach dem Grundsatz ‚Besser dieses Gesetz als gar kein Gesetz‘ zu verfahren, hätten sich die SPD-geführten Bundesländer heute im Bundesrat an die Regel halten sollen: ‚Besser ein gutes Gesetz als ein schlechtes Gesetz!‘“. So weit sind wir auf Bundesebene mit der Ampel leider schon gekommen. Die andere Ebene: dort, wo das Land tatsächlich eine originäre Zuständigkeit hat, Stichwort „Investitionen“. Das will ich herausgreifen, weil auch das die rheinland-pfälzische Krankenhausgesellschaft angesprochen hat, dass wir eigentlich im Jahr 2025 Investitionen bräuchten für die Krankenhäuser in einer Größenordnung von 325 Millionen Euro. Die stehen im Raum. Das Land Rheinland-Pfalz stellt noch nicht einmal die Hälfte davon zur Verfügung, das sind 150 Millionen Euro. Wir haben also eine Riesenlücke, die beklagt wird vonseiten der Krankenhausgesellschaft in Rheinland-Pfalz. Das ist immerhin ein Fachverband. Dieser Fachverband – es wurde nachgefragt, wo Lösungen aufgetan werden könnten – hat einen Fünf-Punkte-Katalog vorgelegt, in einer Presseerklärung vom 13. Februar dieses Jahres, also ganz, ganz aktuell. Diesen Fünf-Punkte-Plan sollte sich die Landesregierung vielleicht zu Herzen nehmen, dann kämen wir vielleicht einen Schritt weiter, um die Situation substanziell und strukturell für unsere Krankenhäuser im Land zu verbessern. Vielen Dank.
