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Dr. Herbert Drumm

fraktionslos 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Danke schön. – Da bei Regierung und Regierungsfraktionen in der Zwischenzeit offenbar nur geringer Erkenntnisgewinn festzustellen ist, muss ich mich wohl klarer ausdrücken. Mit Verlaub, Frau Präsidentin, dieser Gesetzentwurf ist eine Zumutung sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Kommunen dieses Landes. Zu Punkt 1: Alle, insbesondere die Regierungen, reden ständig von notwendigen Vereinfachungen und Abbau des Bürokratismus. Dieses Gesetz führt aber zu einem nicht zu beherrschenden Wust an Folgen für die Kommunen, der im Endeffekt zulasten der Mieterinnen und Mieter geht. Sie aber beklagen den Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen. Zu Punkt 2: Bund und Land, also Sie, völlig unschuldige oder vielleicht unwissende Regierung mit Fraktionsanhängsel, mussten doch wissen, welche Verschiebungen diese Grundsteuerreform zulasten der Eigentümer und Mieter mit sich bringt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) – Natürlich seid Ihr Anhängsel. Was denn sonst? (Beifall des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich bin frei. (Unruhe bei der SPD) Um es noch einmal zu betonen, es geht um bezahlbaren Wohnraum. Meine Damen und Herren, Sie wollen ein Gesetz durchpeitschen, das die Kommunen vor unlösbare Probleme stellt. Diesen fehlen doch die Daten, insbesondere um gemischt genutzte Grundstücke zu besteuern. Eine Flut von Klagen ist absehbar. Offensichtlich nehmen Sie das in Kauf. (Zuruf von der SPD) – Natürlich wird das kommen. (Zuruf von der SPD: Quatsch!) Auch wenn Sie die Rechtfertigungsgründe nicht beibehalten wollen, so wie ich es damals auch forderte, ändert dies kaum etwas an der Problematik. Warum sind diese Begründungen plötzlich nicht mehr notwendig? Außerdem sollte man doch davon ausgehen, dass die besseren Köpfe des Landes in Mainz sitzen. Also sollten sie hier die Lösung des Problems erarbeiten. Sie kann nur Neuberechnung der Messzahlen lauten. Noch eine Anmerkung, die sich gerade anbietet. Ich danke den Kollegen Frisch und Schmidt für die Einführung des Begriffs „fraktionsfreier Abgeordneter“. Ich werde mich in Zukunft auch so nennen. Ich bitte die Präsidentin, den Präsidenten, diesen Begriff offiziell einzuführen. Er entspricht der Intention sowohl des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 8, Abs. 1 Satz 2, als auch der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz (Unruhe im Hause) – Sie können nachdenken –, Zweiter Hauptteil, II. Abschnitt, Teil 1, Artikel 7 9 Abs. 2 Satz 2. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Zum Thema!) – Wenn Sie immer zum Thema reden würden, wäre das schon ein Gewinn. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa, Michael Frisch, Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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