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Philipp Fernis

FDP 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat muss man manche Begriffe in der Debatte um die Grundsteuer immer wieder erklären, weil es scheinbar in der Tat nicht überall angekommen ist. Frau Kollegin Wächter, Sie haben gesagt, das Versprechen der Aufkommensneutralität wurde gebrochen. Das Versprechen der Aufkommensneutralität kann nur eine Gemeinde brechen. Das hat mit einer landesrechtlichen Grundsteuerregelung nichts zu tun, weil Aufkommensneutralität nun einmal bedeutet, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde nach der Grundsteuerreform auf demselben Niveau wie vorher sind. Das kann nur die Gemeinde sicherstellen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, sorgt sogar dafür, dass die Gemeinde bei der Gewährleistung der Aufkommensneutralität mehr kommunalen Handlungsspielraum bekommt. Dann ist es eine interessante Betrachtung von kommunaler Selbstverwaltung, wenn hier kritisiert wird, man würde Verantwortung abwälzen. Nein, hier wird Verantwortung und Handlungsspielraum an diejenigen übertragen, die sich genau um diese Verantwortung für die Finanzen ihrer Kommune beworben und in deren Hände die Bürgerinnen und Bürger diese Verantwortung gelegt haben, nämlich in die Verantwortung der kommunalen Räte. Da ist sie auch richtig aufgehoben. Die Anhörung hat klar ergeben, verfassungsrechtlich wären wohl beide Varianten möglich gewesen, dass man es über ein entsprechendes Verfahren mit Messzahlen oder, wenn man differenzieren möchte, über ein System der Ermöglichung differenzierter Hebesätze macht. Ich bin aber dezidiert der Meinung, dass das System differenzierter Hebesätze das klügere System ist, weil sie eben nicht über das ganze Land holzschnittartig stark pauschalierend einen entsprechenden Wertfaktor für Gewerbegrundstücke, Nichtwohngrundstücke und Wohngrundstücke legen. Wir wissen doch, die Situation stellt sich je nach Lage vollkommen unterschiedlich dar. Es gibt durchaus Ecken in Rheinland-Pfalz, wenn Sie beispielsweise hier das Rhein-Main-Gebiet nehmen, in dem Sie eher eine Thematik haben, dass sich die Preise für Wohngrundstücke massiv verteuert haben, weil Sie einen entsprechenden Mangel und nicht die Situation haben, dass sich entsprechende Gewerbe-/Nichtwohngrundstücke vergleichbar in den letzten Jahren im Preis gesteigert hätten. Sie haben Regionen in Rheinland-Pfalz, dort ist es genau umgekehrt. Wenn Sie deswegen holzschnittartig mit den Messzahlen herangehen, haben Sie eine ganz grobschlächtige Pauschalierung. Da halte ich es in der Tat und halten wir es gemeinsam für das klügere Verfahren, es den Kommunen nach ihren Verhältnissen vor Ort zu überlassen. Was das Thema „Begründungserfordernis“ angeht, haben es die Kollegen aus der Koalition schon signalisiert. In der Tat, nachdem es in der Anhörung einhellige Auffassung war, das ist nicht erforderlich, werden wir das herausstreichen. Da sind wir uns in der Sache völlig einig. Das entbindet – das will ich nur dazu sagen – natürlich die Kommunen nicht von der Verantwortung, gegebenenfalls in einer juristischen Auseinandersetzung eine entsprechende Begründung liefern zu können. Ja, das Prozessrisiko liegt dann bei der Kommune, aber eben auch die Steuerungsmöglichkeit, und dementsprechend ist die Verantwortung dort, wo sie liegen sollte. Um das auch noch einmal zu sagen, aufgrund dieses Gesetzes ist keine Kommune gezwungen, irgendetwas zu tun. Die Kommunen können, wenn sie sagen, das Ergebnis ist sachgerecht, einfach dabei bleiben, was sie jetzt zum Jahreswechsel im neuen Grundsteuermodell gemacht haben. Es ist eine Riesenherausforderung – das will ich ausdrücklich sagen und ausdrücklich anerkennen – für die Kommunen. Das ist ein Kraftakt für die Kommunalverwaltung. Es war ein Kraftakt für die Finanzverwaltung, diese Grundsteuerreform umzusetzen. Nur, dass eine Grundsteuer, die auf 60 Jahre alten Einheitswerten beruht, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, ist juristisch ehrlich gesagt nur folgerichtig. Deswegen, in der Tat, um das auch noch einmal in Richtung der AfD zu adressieren, die Idee, es könne ein Modell geben, in dem einfach jeder individuell für sein Grundstück so viel Grundsteuer zahlt wie vorher, ist so evident verfassungswidrig wie vieles, was von Ihnen von der AfD kommt. Alles in allem haben wir eine ausgewogene Lösung, die den Kommunen Handlungsspielraum gibt, um etwaige Gerechtigkeitslücken nach den kommunalen Verhältnissen glattzuziehen. Das findet auch die Unterstützung der Freien Demokraten. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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