Nina Klinkel
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt ein starkes, progressives und modernes Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Wir zogen Experten zu Rate, und wir rangen miteinander um ein Gesetz, das sowohl unsere Polizei als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols noch besser normativ ausstattet und gleichzeitig in Einklang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger steht. Die Diskussion im Innenausschuss verlief konstruktiv und sachlich. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Zeichen, dass wir im Ausschuss geeint zu dem Schluss kamen, dieses Polizei- und Ordnungsbehördengesetz auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die prominentesten Punkte eingehen, bevor ich auf unseren Änderungsantrag schauen und einen Blick in die Zukunft werfen möchte. In Rheinland-Pfalz ermöglichen wir Polizistinnen und Polizisten künftig den Einsatz von Bodycams in Wohnungen – Licht in die Blackbox, in Wohnungen bringen, Vorgänge transparent machen, Angreifer abschrecken. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist sicherlich kein Allheilmittel, aber er kann genau das für unsere Polizistinnen und Polizisten ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Sie alle wissen, die Rechtslage ist in diesem Fall sensibel. Sie wissen, dass eine höchstrichterliche Entscheidung in einer anhängigen Verfassungsklage in Bayern noch aussteht. Weil das so ist und wir keine Angriffsfläche bieten wollen, bleiben wir bei einer engen Auslegung in der Frage, die Bodycam auch für andere Gefahrenabwehrzwecke als den der Eigensicherung zu verwenden. Wir bleiben in der engen Auslegung von Artikel 13 Abs. 5 GG, der sehr eindeutig vorschreibt, dass der Einsatz des technischen Mittels ausschließlich – das ist das Problem, ausschließlich – zur Eigensicherung erfolgen muss, zumal die Grenzen in der Praxis wohl verschwommen sind und bei einer Gefahr für Dritte die Bodycam vielleicht nicht das erste Mittel der Wahl ist. Wir überführen die Monocam, den Handyblitzer, ins POG, wollen uns somit der Vision Zero annähern und den Unfallfaktor „Unaufmerksamkeit durch Handy“ eliminieren. Nach der Missbrauchstat von Edenkoben geriet die elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die Fußfessel und die Möglichkeit, sie unter Zwang anzuwenden, in den Fokus. Polizeigesetze der Länder sind immer nur präventiver Natur, aber wir waren Innenminister Michael Ebling sehr dankbar, dass er diese Möglichkeit der Zwangsanlegung direkt nach dieser Tat diskutierte und sie Eingang ins POG fand. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Experten erteilten diesem Vorhaben in der Anhörung ein positives Votum, dem wir uns anschließen. Das POG hält noch mehr bereit: Analyseplattform, Schutz vor Extremisten innerhalb des Apparats, erweiterte Befugnisse von Landesbehörden. Ein Polizeigesetz muss sich immer an der aktuellen Lage messen lassen. Diese Lage ist grundsätzlich dynamisch, wohingegen Gesetze dies nur in Teilen sind. Um weiteren aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, die bei der Einbringung noch nicht absehbar waren, bringen wir, die regierungstragenden Fraktionen, einen Änderungsantrag ein. Sie finden Konkretisierungen, eine Evaluierungsklausel, Ergänzungen und Klarstellungen, aber auch eine neue Thematik, ein neuer § 9 b, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Detektion und Abwehr von Drohnen. Das ist etwas, das wir im Innenausschuss schon diskutiert haben. Vor dem Hintergrund vermehrter Sichtungen unkooperativer Drohnen erscheint es uns notwendig, eine entsprechende spezialgesetzliche Eingriffsgrundlage für die rheinland-pfälzische Polizei zu schaffen. Bisher basiert dies auf der polizeilichen Generalklausel. Es handelt sich übrigens um die Abwehr über zivilem Gebiet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Polizeigesetz ist nicht nur dynamisch, es regelt auch einen äußerst sensiblen Rechtsbereich. Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei sind regelmäßig mit Eingriffen in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger verbunden. Daher gilt bei manchen Themen, die wir uns vielleicht schnell in der politischen Umsetzung wünschen, Fingerspitzengefühl und die Prüfung der Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit, weil es unsere Maxime ist, dass unsere Polizistinnen und Polizisten möglichst rechtssicher arbeiten können. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Etwas, das wir daher zur Prüfung geben möchten, ist beispielsweise ein Punkt des Sicherheitspakets des Bundes und die Frage nach der Überführung. Kann das in unser Landesgesetz? – Konkret meine ich den retrograden, automatisierten biometrischen Datenabgleich von Bild- und Videomaterial aus öffentlichen Quellen. Das Paket wurde bisher im Bund von der CDU/CSU abgelehnt. Wir möchten es dennoch für Rheinland-Pfalz und das POG prüfen lassen. Das gilt ebenso für die Frage, wie KI unsere Videoüberwachung künftig besser unterstützen kann. „Fingerspitzengefühl und die größtmögliche Rechtssicherheit“ ist unsere Maxime. So werden zumindest wir uns noch ein bisschen mit dem POG beschäftigen; denn nach der Novelle ist immer vor der Novelle. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
