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Josef Winkler

GRÜNE 19.02.2025 Sitzungen 18/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal beschäftigen wir uns heute mit diesem Thema. Die Krankenhausreform ist in Form des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – das ist ein viel schönerer Name als das, was Sie sich ausgedacht haben – endlich beschlossen worden und zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit ist ein wichtiger erster Schritt getan, der leider viel zu lange gebraucht hat. Ich hatte heute schon einmal gesagt, dass sich die CDU-Fraktion auch einmal mit ihren früheren Gesundheitsministern im Bund unterhalten müsste. Das wäre vielleicht sinnvoller gewesen, als sich über das Insolvenzrecht mit Robert Habeck zu streiten. In der Folge müssen wir jetzt das Landeskrankenhausgesetz anpassen. Man kann natürlich an dem Bundesgesetz noch viel Kritik im Detail üben, aber die größte Kritik, die man an dem Gesetz üben kann, ist, dass es leider für manche Krankenhäuser zu spät kommt. Einen der Gründe habe ich eben gerade erwähnt. Jetzt kommt die CDU-Landtagsfraktion mit einem Entschließungsantrag, der 150 Millionen Euro Überbrückung für die Krankenhäuser fordert. Herr Kollege Welling, Sie haben es gerade noch einmal vorgetragen, aber die zeitliche Pause zwischen der ersten und zweiten Debatte jetzt nicht genutzt, um die Wissenslücke bei uns schließen zu können, wie Sie das denn finanzier en wollen. Einfach nur Geld zu drucken, ist jetzt auch nicht so der letzte Schrei der Dinge. Das klingt natürlich alles recht populär. So haben sie eben beim KiTa-Gesetz auch mal eben 300 Millionen mobilisiert. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann viel fordern, aber man muss es auch finanzieren!) Wenn Sie uns jetzt mit den Reserven kommen – das haben wir bei den Haushaltsberatungen schon gesehen –: Die Reserve ist durch Ihre Haushaltsanträge schon fünfmal ausgegeben. Insofern ist das alles sehr platt, und das kann ich nicht richtig ernst nehmen. Es fragt sich dann natürlich jeder: Was wollen Sie denn mit diesen 150 Millionen eigentlich fördern? Die alten Strukturen, die zu der aktuellen Misere geführt haben? – Das wäre doch wohl, wie zu versuchen, ein totes Pferd einfach weiterzureiten. Alternativen führen Sie in dem Entschließungsantrag auch keine sinnvollen auf. Sie machen es sich wie oft viel zu einfach. Deshalb werden wir – zu Ihrer Enttäuschung – den Antrag ablehnen. Stattdessen gilt es jetzt, die beschlossene Reform schnellstmöglich umzusetzen, damit deren positive Ansätze für die Krankenhäuser schnell Wirkung erzielen können, nämlich die Änderung der Grundfinanzierung von der Fallpauschale zu den Vorhaltepauschalen und die klare Zuweisung von Leistungsgruppen, die damit auch zu einer besseren Planbarkeit für die Häuser führen wird. Das ist der Grund, warum wir als Koalition den heutigen Gesetzentwurf einbringen, der die Vorgaben unseres Landeskrankenhausgesetzes für die Krankenhausplanung an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes anpasst. Die Planungskriterien und die Qualitätssicherungsvorschriften werden entsprechend geändert. Statt Hauptfachabteilung und Planbetten wird der Landeskrankenhausplan in Zukunft Leistungsgruppen und Fallzahlen zuweisen. Damit schaffen wir die Voraussetzung für die Umsetzung der Krankenhausreform bei uns in Rheinland-Pfalz. Statt hier Luftschlösser in Form von Entschließungsanträgen einzubringen, sollten Sie sich konstruktiv an dieser Reform beteiligen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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