Plenarprotokoll 17/56
01.02.2023 · 201 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (21)AfD (18)FDP (15)GRÜNE (14)CDU (11)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen und Ihre Plätze einzunehmen. Ich eröffne die 56. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Gehring, Herr Abg. Hoffmann und Herr Abg. Ranger. (Unruhe) – Es ist sehr laut. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Staatsrätin Bosch und ab 15:30 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Außerdem entschuldigt sind ganztägig Frau Ministerin Schopper und Frau Staatssekretärin Lindlohr sowie von 10 bis 12 Uhr Herr Staatssekretär Hassler. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt ist Herr Abg. Dr. Weirauch, der Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf ihrer Delegationsreise nach Brasilien und Chile begleitet. Außerdem aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Herr Abg. Binder und Herr Abg. Vogt, die Herrn Staatsminister Dr. Stegmann auf seiner Delegationsreise nach Indien begleiten. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Kostenmodelle für den Ausbau des neunjährigen Gymnasiums im Rahmen einer gesetzlichen Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 – Drucksache 17/3337 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch von der SPD-Fraktion.
Andreas Stoch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir, die SPD-Fraktion, werden nicht müde, hier in unserem Landtag immer wieder auf eines hinzuweisen: Die Länder sind es, die in unserem föderalen Bundesstaat für das wichtigste Zukunftsthema zuständig sind, nämlich für das Thema Bildung. Da reicht es eben eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 tokoll vom 1. Februar 2023 10:03 Uhr nicht, wenn sich der Ministerpräsident regelmäßig für den Bildungsföderalismus in die Brust wirft; dann muss diese Landesregierung auch endlich ihrer Verantwortung für das Schulund Bildungssystem in unserem Land gerecht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Ja, ich glaube, niemandem, der einen Blick in unsere Schulen wirft, bleibt es verborgen: Es gibt sehr viele Fragen zum Bildungssystem der Zukunft und damit zur Zukunft der Schulen in unserem Land zu beantworten. Es reicht nicht aus, wenn der Ministerpräsident, so wie vor wenigen Wochen, eine „Zeitenwende für die Bildung“ ausruft, gleichzeitig aber die Probleme an den Schulen und Kitas in unserem Land nur ausgesessen und ignoriert werden. Deswegen sage ich es auch so deutlich: Ob man ein Abitur nach zwölf oder nach 13 Jahren Schulzeit macht, ist ganz sicher nicht die einzig relevante Bildungsfrage in diesem Land. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die immer drängenderen Forderungen der Eltern und zuletzt auch des Landesschülerbeirats können und dürfen nicht länger ignoriert werden. Diese Menschen haben ein Recht auf eine Antwort, die wir, der Landtag, ihnen heute geben können, wenn schon die Landesregierung dazu nicht in der Lage ist. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Ich möchte einen kurzen Blick zurückwerfen. Als G 8 als Regelform am allgemeinbildenden Gymnasium eingeführt wurde – das war in den 2000er-Jahren –, war eine CDU/FDP-Regierung in Verantwortung. Damals ging es nicht um die Frage: „Was ist die pädagogisch richtige Dauer am allgemeinbildenden Gymnasium zur Erlangung der Hochschulreife?“, sondern es ging allein um den Vorwurf, Deutschlands Abiturienten seien zu alt. Damals hat man nicht in den Mittelpunkt gestellt: Was ist pädagogisch richtig, was ist für die Lernentwicklung, was ist auch für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen das Richtige? Deswegen sage ich: Es gibt Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, die ein Abitur schon nach acht Jahren wollen. Wir wollen nicht, dass man diesen Menschen etwas anderes vorschreibt. Aber wir stellen durch die Entwicklung in den letzten jetzt fast 20 Jahren fest, dass sehr viele Menschen in diesem Land lieber das Abitur auch am allgemeinbildenden Gymnasium erst nach neun Jahren ablegen wollen – um auch in der Oberstufe noch Zeit für mehr als nur die Schule zu haben: (Andreas Stoch) um sich für den Verein zu engagieren, um ein Instrument zu spielen, um sich am eigenen Ort zu engagieren. Oder sie möchten dies, weil sie merken, dass sie ein Turboabi ohne eine Menge außerschulischer Unterstützung, ohne Nachhilfe – die sich dann eben manche nicht leisten können – nicht schaffen. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir mehr G 9 an den allgemeinbildenden Gymnasien. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Noch einmal gesagt: Wir haben in unserer Bildung viele Baustellen. Das ist das Thema Unterrichtsaufall, das ist das Thema Bildungsgerechtigkeit. Aber die Sturheit, mit der sich diese Landesregierung gegen all die berechtigten Wünsche nach einer Wahlfreiheit – ich spreche hier explizit von einer Wahlfreiheit – sperrt, ist symptomatisch für alle Baustellen. Niemand, der gegen die Wahlfreiheit wettert, hat jemals damit argumentiert, was gut für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land ist. Da geht es um das Geld, das angeblich nicht da sei, da geht es um angeblich nicht vorhandene Personalstellen oder Lehrkräfte, und da geht es – auch diese Sorgen sind berechtigt – um Sorgen anderer Schulen bezüglich möglicher Auswirkungen von G 9. Aber wir sollten doch den Blick darauf werfen, was an unseren Schulen das Richtige ist. Das Richtige für junge Menschen ist – das merken wir, wenn wir mit vielen Schülerinnen und Schülern sprechen; das merken wir auch, wenn wir mit den Lehrkräften sprechen –, dass junge Menschen die Zeit haben, die sie brauchen, um sich umfassend zu bilden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Druck, der an vielen Stellen durch G 8 herrscht, ist ein Druck, unter dem viele Menschen leiden, durch den aber gerade auch viele junge Menschen aus finanziell schwächer aufgestellten Familien benachteiligt sind. Deswegen stehen wir hier für die Interessen der Schülerinnen und Schüler in diesem Land ein. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Jetzt zu der zuletzt von Frau Kultusministerin Schopper geäußerten Sorge, dass dann ja ein ganzer Jahrgang in der Wirtschaft und an den Universitäten fehle: Meine sehr geehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg läuft wieder einmal hinterher. Mit Blick auf andere Länder, die den Weg zurück zu G 9 eingeschlagen haben – ich nenne Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder, zuletzt, das Saarland –, kann ich Ihnen sagen: Die Wirtschaft dieser Länder brach nicht zusammen. Keine Universität musste schließen. Die Länder gingen auch nicht an Lehrergehältern pleite. (Zuruf von der SPD) Deswegen ist es nicht richtig, Vorwände zu suchen, warum G 9 nicht eingeführt werden soll. Es geht darum, Gründe zu finden, warum G 9 notwendig ist. Diese Gründe sind pädagogische Gründe. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Vor diesen Tatsachen verschließen Sie leider die Augen. Sie reden davon, dass kein Geld und kein Lehrpersonal vorhanden sei. Es ist doch aber inzwischen völlig unstreitig, dass wir sehr viel mehr in Bildung investieren müssen als in der Vergangenheit. Dass wir dies könnten und es finanzpolitisch auch sinnvoll wäre, bestätigen uns unzählige Wissenschaftler. Auch die Ausrede der angeblich hierfür fehlenden Lehrkräfte funktioniert hier nicht. Die Gymnasien sind nach wie vor die am besten versorgte Schulart. Ja, es gibt jedes Jahr, gerade am Gymnasium, Lehrkräfte, die keine Stelle bekommen und die wir für diesen Zweck einstellen könnten. Auch der Lehrerbedarf soll aufwachsend sein; das heißt, er wird nicht auf Knopfdruck steigen. Noch einmal: Gerade diese Baustelle zeigt, woran Ihre Bildungspolitik insgesamt krankt. Es ist nicht so, dass Sie nicht können; Sie wollen nicht. Sie wollen nicht sehen, wie viele Eltern, wie viele Schülerinnen und Schüler und wie viele Verbände lieber ein G 9 hätten. Sie wollen nicht sehen, wie viele Schulkinder die Ansprüche des G 8 nur erfüllen können, indem ihre Eltern umfangreiche Nachhilfe bezahlen. Das ist nicht das, was wir unter sozial gerechter Bildung verstehen. (Beifall bei der SPD) Gerade die Coronazeit hat doch gezeigt: In G-8-Zügen ist nicht die Zeit vorhanden, um die Lücken zu schließen, die durch Corona entstanden sind. Sie empfehlen für G 9 stattdessen dreieinhalb Dutzend Modellschulen oder berufliche Gymnasien. Ja, es gibt Wege, auf denen man auch in Baden-Württemberg in neun Jahren zum Abitur kommen kann. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es reicht nicht, den Kindern, die auf einem allgemeinbildenden Gymnasium sind, dies als Antwort zu geben. Sie stellen sich hin und erklären eine allgemeine Wahlfreiheit für unmöglich und unbezahlbar, obwohl sie doch in so vielen anderen Bundesländern möglich ist, obwohl alle unsere Nachbarn bewiesen haben, dass der Aufwand nicht annähernd so hoch ist, wie man in dieser Landesregierung behauptet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist jetzt an der Zeit, dass wir die Rufe aus den Schulen, vor allem der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler, hören, dass wir in einem Gesamtkonzept unser Bildungssystem der Zukunft neu denken. Dazu gehört ausreichend Zeit für das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium. Es ist nicht ehrenrührig, einen Fehler zu korrigieren. Aber es wäre dumm, an einem Fehler festzuhalten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Poreski das Wort.
Thomas Poreski GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bemerkenswert, dass ein ehemaliger Kultusminister, der es eigentlich besser wissen müsste, eine so wichtige Debatte so wenig differenziert und so wenig reflektiert führt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Thomas Poreski) Wir, die Koalition, führen diese Debatte lösungsorientiert und ergebnisoffen. Denn die Ressourcenfrage ist durchaus relevant. Nicht sofort, aber in wenigen Jahren 1 400 bzw. 2 000 zusätzliche Stellen an den Gymnasien – das ist ein Wort, das wir nicht überhören können. Denn es brennt – das sagen nicht nur aktuelle Bildungsstudien wie IQB, sondern uinisono auch die Bildungswissenschaft – vor allem an den Grundschulen und bei der Inklusion. Wir brauchen eine klare Fokussierung auf Maßnahmen, die verhindern, dass über ein Drittel der Schülerinnen und Schüler im Land dauerhaft zu Bildungsverlierern werden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU) Ein verständliches Motiv für den Wunsch nach G 9 ist die enorme Arbeitsbelastung der Kinder und Jugendlichen in den Klassen 6 bis 10; auch viele Lehrerinnen und Lehrer beklagen sich zu Recht: Die gigantische Stoffmenge erdrückt die Pädagogik, verhindert eine Kompetenzbildung und sorgt für das berüchtigte Bulimielernen – schnelles Eintrichtern von Stoff ohne echte Verankerung. Es bleibt zu wenig Raum für Vertiefung, wie sie für nachhaltigen Bildungserfolg entscheidend ist – Stichwort „Deeper Learning“. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Da müssen wir, und zwar völlig unabhängig von G 8 und G 9, dringend heran. Denn auch wenn die Abiturnoten von G-8- und G-9-Jahrgängen absolut vergleichbar sind, müssen wir uns offen fragen: Was bringen formal gute Noten, wenn damit mangels persönlicher Kompetenzen keine entsprechende Studierfähigkeit verbunden ist? Wie gehen wir damit um, dass in den Staaten, die uns im PISA-Vergleich weit voraus sind, bessere Leistungen mit geringerer Belastung erzielt werden? – Dies übrigens während einer zwölfjährigen Schulzeit, also entsprechend G 8. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Bemerkenswert ist auch: In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Wege für G 9 wie in Baden-Württemberg – über die Gemeinschaftsschulen und die beruflichen Gymnasien. Dort wird heute schon ein großer Teil der Hochschulzugangsberechtigungen erworben. Wenn wir das Lernen an den Gymnasien strukturell verändern, müssen wir offen thematisieren: Was bedeutet dies für die anderen Schulen? Wie können wir verhängnisvolle Nebenwirkungen vermeiden? Und – auch diese Frage kann legitim sein – welche Nebenwirkungen nehmen wir trotzdem bewusst in Kauf? Zur Ehrlichkeit gehört ebenso: Ein Retro-G-9 ist nicht die Lösung aller Probleme in der Bildung. Der PISA-Schock kam schließlich schon im Jahr 2000, mit G 9. Da gab es aus der Sicht einiger hier im Haus noch lange eine vermeintlich heile Welt in der Bildung. Heute wäre eine Rückwärtsorientierung noch fataler. Denn die Welt bewegt sich rasant, und wir haben allen Grund, von den Champions von heute zu lernen, statt von den Verlierern von gestern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es gibt – das habe ich eingangs angesprochen – sehr respektable Gründe für eine Debatte über G 9. Dazu gehören sicher eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 die zusätzlichen Belastungen der Kinder und Jugendlichen durch die Coronafolgen. Natürlich können wir Eltern und deren Kindern, die sich für ein Gymnasium entschieden haben, nicht einfach sagen, bei Bedarf sollten sie einfach die Schulart wechseln. Auch hier braucht es eine stimmige Antwort. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aha!) Aber wenn Sie von der Opposition eine Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 an den Gymnasien vorschlagen, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Oder wie Poreski G 10!) frage ich Sie: Warum sollen allein die Schulen darüber entscheiden, wie sie sich aufstellen? Warum soll denn überhaupt im Alter von zehn Jahren entschieden werden, wie lange der Weg eines Kindes bis zum Abitur dauert? Vor diese Wahl gestellt, entscheiden sich die meisten Eltern natürlich für G 9, (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist doch jetzt de fac- to der Fall!) weil sie nicht wissen können, wie sich ihre Kinder entwickeln und wie deren Pubertät verläuft. Deshalb: Warum entscheiden darüber nicht die Schülerinnen und Schüler selbst, dialogisch beraten, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da sollten jetzt al- le G-8-Eltern begeistert sein! – Abg. Andreas Stoch SPD: Deswegen Wahlfreiheit!) zu einem Zeitpunkt, zu dem sie wissen, was für sie stimmig ist, also zum Ende der Mittelstufe? Aus Modellversuchen wissen wir, dass sich dann, wenn sie die Wahl hätten, gut die Hälfte der jungen Leute für G 8 entscheiden würden. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Zusammengefasst: Wir führen eine offene und lösungsorientierte Debatte zu G 8 und G 9, und zwar sehr gern. Wir beraten darüber mit der gebotenen Ernsthaftigkeit. Wir befassen uns nicht mehr nur mit der Frage nach dem Ob, sondern auch mit einem möglichen Wie, mit der Abwägung von Risiken und Nebenwirkungen, vor allem zukunftsorientiert. Nichts davon findet sich in Ihrem Entschließungsantrag, und deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wir entwickeln mit dieser Haltung, im Dialog mit der Wissenschaft sowie den Praktikerinnen und Praktikern, tragfähige Lösungen – Lösungen, die fachlich und bildungspolitisch stimmig sind, verlässlich und verständlich, und die nicht zuletzt das Wohlergehen aller Kinder in Baden-Württemberg im Auge haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Becker. (Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!)
Dr. Alexander Becker CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU steht für ein gegliedertes Schulsystem mit Angebotsvielfalt, mit Durchlässigkeit zwischen profilierten Schularten und mit begabungsgerechten Bildungswegen für die Schülerinnen und Schüler. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das ist eine Stärke der baden-württembergischen Bildungslandschaft. Das Gymnasium zielt auf eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und, damit verbunden, auf die Befähigung junger Menschen, eine anspruchsvolle Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium aufzunehmen. Neben Fachwissen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler geht es auch um deren Persönlichkeitsbildung. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) 44 % der Grundschüler wechseln nach Klasse 4 auf das Gymnasium. Mit einer Wahlmöglichkeit zwischen einem achtjährigen und einem neunjährigen Bildungsgang könnten wir den unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten dieser Schülerinnen und Schüler besser gerecht werden. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Aha! Das sehen wir auch so!) Ein breiteres G-9-Angebot kann bei entsprechenden Konzeptionen einen qualitativen Mehrwert bieten. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Aha! Weiß das Herr Kretschmann auch?) Deshalb hat diese Koalition den Schulversuch mit G 9 fortgesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf von der SPD) Bereits im Vorfeld der Landtagswahl 2016 – Sie wissen das – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir versuchen das seit elf Jahren! Wie lange denn noch?) war die CDU offen für ein bedarfsorientiertes G-8-/G-9-Modell. – Vor elf Jahren waren Sie selbst noch in der Regierung. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja, genau! Auch deswegen haben wir es auf den Weg gebracht! – Ge- genruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Das Land leidet heute noch!) Die Rahmenbedingungen für G 8 haben sich seit der Einführung im Jahr 2004 maßgeblich verändert. Insofern ist perspektivisch über weitere Schritte zu beraten. Der vorliegende Antrag ist hier ein begrüßenswerter Eintritt in die Debatte, nicht ihr Ende. Eine flächendeckende Einführung von G 9, ausgehend vom laufenden G-9-Schulversuch, darf aber nicht isoliert betrachtet werden, um Verwerfungen in anderen Schularten zu vermeiden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Das schließt auch die beruflichen Gymnasien ein, die ein baden-württembergisches Erfolgsmodell sind. Daher gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. In Baden-Württemberg bedarf es auch künftig eines leistungsstarken und qualitativ hochwertigen Gymnasiums. In Baden-Württemberg erworbene Schulabschlüsse müssen für Qualität stehen. Land und Schulträger müssen daher ein mögliches Verfahren, das möglicherweise die Hälfte der Schüler eines Jahrgangs unmittelbar betrifft, angemessen vorbereiten können. Das gilt insbesondere für die Personalressourcen; siehe den in der Drucksache ausgewiesenen Mehrbedarf von 2 040 Deputaten im neunten Jahr des G-9-Aufwuchses. Dies erfordert eine entsprechend realistische Lehrerbedarfsplanung. Wir, die CDU, waren und bleiben in der G-8-/G-9-Frage gesprächsoffen. Ich betone aber, dass die vereinbarte Zielsetzung dieser Legislaturperiode in der Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule besteht und nicht in einer Strukturdebatte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD) Schule benötigt verlässliche Rahmenbedingungen. Sie benötigt das Vertrauen, dass das heute Gesagte auch morgen gilt. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Egal, ob es richtig ist oder nicht richtig ist!) Ich stelle abschließend fest: Wir sehen den Veränderungswunsch bei der Aufstellung der Gymnasien. Wir haben inhaltlich-konzeptionelle Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Dem wollen wir uns mit Gründlichkeit und in möglichst großer Einigkeit hier im Hohen Haus stellen. Der Antrag der SPD ist aber ein reiner Showantrag. Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Tho- mas Blenke CDU: Genau!)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern.
Dr. Timm Kern FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn uns die Coronapandemie eines deutlich gezeigt hat, dann, dass vor allem eine Ressource für die bestmögliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in unserem Land ein überaus kostbares Gut ist, nämlich Zeit. Durch die aktuellen Rahmenbedingungen, die sie selbst nicht beeinflussen können, haben die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien in Baden-Württemberg deutlich zu wenig Zeit: zu wenig Zeit für das Lernen, für Freunde, für Vereinstätigkeiten, für das Ehrenamt wie Rotes Kreuz oder Feuerwehr, für das kreative Ausleben und Austoben z. B. in Musik, Sport oder Kunst. Kurzum: Es fehlt die Zeit für die Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) (Dr. Timm Kern) Es ist nun 19 Jahre her, dass die damalige, christlich-liberale Landesregierung G 8 einführte. Die Begründung damals lautete, man wolle die Schulzeit verkürzen, um einen früheren Studien- oder Ausbildungsbeginn zu ermöglichen. Doch fast zwei Jahrzehnte später hat sich gezeigt: Der erhoffte Erfolg von G 8 stellt sich so nicht ein. Durch die engere Taktung und immer weniger Zeit, sich mit seinen eigenen Interessen auseinanderzusetzen, sind zu viele junge Menschen nach dem Abitur ratlos, was sie denn nun akademisch oder beruflich machen wollen. Und schließlich beklagen die Universitäten eine zunehmende mangelnde Studierfähigkeit und bieten immer mehr Vorbereitungskurse an. Die FDP richtet ihre bildungspolitischen Grundsätze und Forderungen an der Realität aus. Angesichts dieser Realität kann man nur eine richtige Konsequenz ziehen: Die Landesregierung muss zum Wohle der Kinder und Jugendlichen wieder G 9 in der Regelform an unseren Gymnasien anbieten, und zwar an jedem Gymnasium, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) In der aktuellen grün-schwarzen Bildungspolitik sucht man diese Orientierung an den tatsächlichen Gegebenheiten allerdings vergeblich. Obwohl man um die Hintergründe und Folgen von G 8 weiß, macht man einfach genauso weiter wie bisher. 2021 offenbarte der Philologenverband die unhaltbaren Zustände an den 44 G-9-Modellgymnasien. Ich zitiere: Die Anmeldezahlen an den G-9-Gymnasien sind so hoch, dass häufig Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden oder Plätze verlost werden müssen, ... Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe ja durchaus eine gewisse Fantasie, aber ich hätte mir bis vor einigen Jahren niemals vorstellen können, dass die Bildungsbiografie eines baden-württembergischen Schülers einmal am Losglück hängen würde. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Kern, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Poreski zu?
Dr. Timm Kern FDP
Herr Poreski hat ja noch in der zweiten Runde Gelegenheit für einen Redebeitrag, dann darf er mir gern diese Frage stellen oder das sagen, was er zu diesem Thema zu sagen hat. – Wir sind gerade bei der Bildungsgerechtigkeit, und das, was ich beschrieben habe, ist Bildungsgerechtigkeit à la Grün, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Warum widersetzt sich eigentlich die Grünen-Partei so hartnäckig – wohlgemerkt: als einzige Partei hier – dem überwältigenden Willen von Eltern und Schülern? Nun, das liegt auf der Hand: Je unattraktiver und abschreckender die allgemeinbildenden Gymnasien mit G 8 im Land sind, desto mehr „gymnasiale“ Kinder gehen auf die ideologische Lieblingsschule der Grünen, nämlich auf die Gemeinschaftsschule – so die Hoffnung der grünen Partei, liebe Kolleginnen und Kollegen. eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 (Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei den Grünen) Das ist, liebe Grünen-Kolleginnen und -Kollegen, armselig. Was für Familien richtig ist, ist auch für Schulen richtig: Man sollte weder Lieblingskinder noch Stiefkinder haben. Die Schulen in diesem Land haben es verdient, dass sie fair und gleichberechtigt von dieser Landesregierung behandelt werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb meine Worte in Richtung CDU: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Christdemokraten, lassen Sie sich diese grüne Ideologie nicht weiter aufdrücken! Setzen Sie sich doch bitte ein einziges Mal in bildungspolitischen Fragen in diesem Haus durch. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Nur dann haben wir die Chance, dass beim Thema G 9 wieder politische Vernunft und Realitätssinn die Oberhand gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Bravo!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Balzer das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Worüber reden wir hier eigentlich? 2004/2005 wurde G 8, der achtjährige Bildungsgang, flächendeckend an allen Gymnasien in Baden-Württemberg eingeführt, und seit fast 20 Jahren – es sind 19 Jahre – wird nun über dieses Thema herumdebattiert und mit der Feile optimiert. Also, ein großer Wurf kann es ja wohl nicht gewesen sein, und gut ist es auch nicht geworden. Erinnern wir uns nämlich an die Ziele: Erstens: Die Schulzeit sollte ohne Niveauverlust – das ist schon eine interessante Formulierung; das würde ja heißen, dass man in den neun Jahren vorher geschlafen hat – um ein Jahr verkürzt werden, und es sollte nach acht Jahren die allgemeine Hochschulreife erreicht werden. Zweitens: Die Ausbildungszeiten sollten an internationale Standards angepasst werden und so die Chancen der Abiturienten in einer weiteren Ausbildung und beim Einstieg in die Berufswelt verbessert werden. Das Problem wurde damals schon erkannt: Wir haben überall zu alte Absolventen. Deshalb haben wir unser „Guter Schulstart“-Gesetz vorgestellt und gesagt: Das Problem ist wie meist – diese Ausdrucksweise verwenden Sie ja gern –: Mit dem Anfang fängt es an. Wenn die Kinder erst mit sieben Jahren anfangen, in die Schule zu gehen, dann sind sie entsprechend alt, wenn sie wieder herauskommen. (Beifall bei der AfD) Das dritte Ziel war, mit einem neuen Bildungsplan bei Abschaffung der alten Lehrpläne – auch hier eine neue Wortschöpfung – eine neue Schul- und Unterrichtskultur zu schaffen, welche die Überlastung der Schüler – möglicherweise auch der Lehrkräfte – vermeiden sollte. (Dr. Rainer Balzer) Die geäußerten Kritikpunkte gegen diese Vorhaben waren damals wie heute dieselben; wir sprechen von einem Vorhaben, das fast 20 Jahre alt ist. Aber die damalige Landesregierung blieb taub – und die jetzige ist es anscheinend heute noch. Im April 2016 hat der Philologenverband Baden-Württemberg eine Petition verfasst und appelliert, in den Koalitionsverhandlungen weitere G-9-Standorte zu ermöglichen – wir reden nicht davon, dass man mit dem Rasenmäher drübergehen und alles gleichmachen muss; das möchte ich an dieser Stelle betonen –, wenn die Schulen, die Schulträger, die Schüler und die Eltern vor Ort dies wünschen. 15 000 Unterschriften zur Wahlfreiheit wurden an die damalige Kultusministerin Eisenmann übergeben. Doch die Landesregierung beharrt auf ihrer Linie, trotz Eltern- und Schülerwünschen, trotz offensichtlich negativer Folgen, die vorhin ja schon plastisch dargestellt worden sind: Die Schüler haben zu wenig Zeit für außerschulische Angebote. Auch Aushöhlung des Familienlebens, Verschärfung der sozialen Auslese – was Sie ja angeblich immer vermeiden wollen –, all diese Dinge sind schon diskutiert worden. Andere Bundesländer wie z. B. Bayern oder Sachsen waren da anscheinend lernfähiger – ich will nicht sagen schlauer, aber lernfähiger. Wir hingegen bleiben, obwohl sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in unserem Land im internationalen Wettbewerb in den Vergleichstests rasant verschlechtert haben, weiter bei dieser Linie. Das nenne ich Verantwortungslosigkeit. (Beifall bei der AfD) Wir alle wissen: Das 21. Jahrhundert ist von Schnelllebigkeit und hoher Komplexität auch in der technischen Entwicklung geprägt. Wenn wir die Kinder in unserem Land auf eine komplexer werdende Welt gut vorbereiten wollen, muss es dann ausgerechnet die Verkürzung der Schul- und Ausbildungszeit sein? Ich erinnere noch einmal daran: vielleicht frühzeitiger anfangen. Ich will jetzt nicht sagen, dass wir uns Rezepte aus China oder anderen diktatorischen Staaten anschauen müssten, aber ein bisschen den Blick über die eigene Grenze zu weiten hat noch niemandem geschadet. (Beifall bei der AfD) Deswegen die Frage an die Landesregierung, aber auch an Sie alle: Ist Ihnen der Begriff „Bletting-Studies“ bekannt? Das sollten Sie eigentlich wissen. „Bletting-Studies“ sind ein Konzept, um die Differenzen zwischen fachlicher und menschlicher Entwicklung, also Qualifikation, zu kompensieren. Es sieht vor, bestimmte Defizite auszugleichen, die durch eine zügige Bildungskarriere beinahe zwangsläufig entstehen, z. B. Defizite im Bereich der musischen Bildung – der Musik, der Malerei, der bildenden Kunst –, der Betätigung im Sportverein usw. Dass das notwendig ist, sagt Ihnen jeder Personaler; ob Sie nun zu einer großen Versicherung oder zu einem Autohaus gehen, Sie hören überall mehr oder weniger dasselbe. Aber anscheinend kommt das bei Ihnen nicht an. Der ehemalige BDI-Präsident Grillo hat bilanziert: Den jungen Leuten fehlt ein gewisser Reifungsprozess. Ach nee! Meine Damen und Herren, es gibt klar motivierte, gut motivierte, begabte – das hören Sie ja nicht so gern – und leistungsstariode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 ke Schüler, die mit G 8 klarkommen. Deswegen habe ich mich an dieser Stelle auch schon für den Erhalt desselben ausgesprochen. Dass die Mehrheit damit nicht klarkommt, ist eine andere Wahrheit. Aber für 10 % ist das richtig; vielleicht sind es auch 15 %. Deswegen macht ein Gymnasium mit zwei Geschwindigkeiten absolut Sinn und wird den Schülern mehr gerecht als das bisherige. Unter diesem sorgfältigen Abwägen muss man auch den Schnellschuss der SPD, den Antrag von heute, ablehnen. Übrigens: Es gibt natürlich genug Alternativen. Wir denken an dieser Stelle an die berufliche Orientierung, die ja hier auch immer gepriesen wird, also an die beruflichen Gymnasien, an sozialpädagogische Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien und andere. Meine Damen und Herren, mit Schnelldurchgängen werden wir weder Reife noch Durchdringung von Wissen erreichen, geschweige denn ein wirkliches Verstehen oder eine vertiefte Allgemeinbildung. In China sagt man: Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird aus dem Ei ein Küken. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Boser.
Sandra Boser
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Debatte mit einem Konsens zu starten, sage ich: Wir sind uns, glaube ich, an dieser Stelle alle einig, dass wir im Land und dass ganz Deutschland im Bildungsbereich vor immens großen Herausforderungen stehen. Wir haben uns hier in diesem Hohen Haus, aber auch an vielen anderen Stellen in den vergangenen Monaten sehr intensiv darüber auseinandergesetzt, welche Herausforderungen vor uns liegen und wie wir diese angehen wollen. Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, wir haben uns auch im Kabinett sehr intensiv damit auseinandergesetzt, beispielsweise beim Kabinettsabend mit Professorin Stanat und Professor Becker-Mrotzek, die uns sehr deutlich mit auf den Weg gegeben haben, worauf wir seitens der Landesregierung in den kommenden Jahren den Fokus legen sollen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen und was wir im Land als Priorität angehen sollten. Wir haben ja aktuell auch Ergebnisse der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission auf Bundesebene im Zusammenhang mit der Kultusministerkonferenz dazu vorgelegt bekommen, welche Prioritäten wir derzeit haben sollten, wo wir die größten Herausforderungen haben. An dieser Stelle muss ich ganz deutlich sagen: Es ging bei dieser Frage nicht um G 8 oder G 9, sondern es ging ganz klar darum, wie wir den eklatanten Fachkräftemangel in den Griff bekommen können. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) (Staatssekretärin Sandra Boser) Denn genauso wie das Schulsystem in vielen anderen Bundesländern leidet auch unser Schulsystem darunter. Es ist unsere Aufgabe, die bestmögliche Bildung für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Dazu gehören die Lehrkräfte. Darauf legen wir den Fokus. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Kein Entweder- oder!) Neben der Frage der Lehrkräfte, die natürlich essenziell dafür sind, dass Unterricht stattfindet, dass wir unser Bildungssystem verbessern, gibt es weitere wichtige Themen, die wir angehen müssen, die wir auch schon an vielen Stellen im aktuellen Haushalt und in dieser Legislatur angegangen sind, nämlich die Verbesserung der Qualität unserer Bildungsangebote und natürlich vor allem die Frage, wie wir es schaffen, zu mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Land zu kommen. Denn egal, wo man derzeit hinkommt, egal, ob es um den Fachkräftemangel geht oder darum, wie wir Schülerinnen und Schüler in der vierten Klasse besser fördern: Es ist ganz deutlich geworden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler als Risikogruppe durch das Raster fallen. Dem wollen wir uns entgegenstellen. Da müssen wir etwas tun, und das ist unser Fokus. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber selbstverständlich wissen wir auch um die Verantwortung. Die Frage „G 8 oder G 9?“ begleitet uns ja nicht erst seit dieser oder seit der letzten Legislatur. Viele Rednerinnen und Redner haben es an dieser Stelle schon im Vorfeld gesagt: Schon seit 2004, seit der Einführung von G 8 in Baden-Württemberg, läuft die Debatte in unterschiedlichen Zyklen. Aber man muss auch sagen, sehr geehrter Herr Kollege Stoch: Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel getan, um den Schülerinnen und Schülern im Land Möglichkeiten zu bieten, in einer längeren Zeitschiene, im G 9 das Abitur abzulegen. Ich darf auch den Blick zurückwerfen, wie Sie es getan haben. Blicken wir ins Jahr 2014 zurück. Da betonten Sie als damaliger Kultusminister in den „Stuttgarter Nachrichten“ noch, dass Sie von einer Ausweitung der Gymnasien abraten, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha! Hört, hört! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Jetzt sind wir zehn Jahre weiter! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist ein paar Jahre her, oder?) da es neben den 44 Gymnasien mit neunjährigen Zügen im Land viele weitere Angebote für eine verlängerte Schulzeit geben würde, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wer macht denn Dauerversuche, obwohl ihr es besser wissen müss- tet?) wie etwa an den beruflichen Gymnasien und an den Gemeinschaftsschulen. (Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha! – Abg. Andreas Stoch SPD: Wer hat die Oberstufe die letzten sieben Jahre verhindert?) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Boser, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern zu oder nicht?
Sandra Boser
Lassen Sie mich zunächst meinen Gedanken zu Ende führen. – Ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Stoch: Sie hatten und haben recht mit dieser Aussage. Wenn Sie, lieber Kollege Timm Kern, jetzt sagen, Grüne wären gegen G 9, weil die Gemeinschaftsschulen darunter leiden könnten, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Bei einer Quote des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit Gymnasialempfehlung an die Realschule von 25 % machen wir uns ganz deutlich Sorgen um die Zukunft der Realschule. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Absolut! Sehr richtig!) Es geht an dieser Stelle nicht nur um eine Schulart, es geht um mehrere Schularten. Deswegen lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Wir müssen eine Debatte über eine Verlängerung der Schulzeit am allgemeinbildenden Gymnasium immer im Kontext der anderen Schularten führen. Denn wir haben in Baden-Württemberg sehr viel dafür getan, dass G 9 an anderen Schularten möglich ist; da nenne ich an allererster Stelle die beruflichen Gymnasien. Ich möchte auch noch mal ganz deutlich sagen: Es hätte auch starke Auswirkungen auf den ländlichen Raum. Denn diese Differenziertheit, in der wir momentan das berufliche Schulwesen im Bereich der beruflichen Gymnasien haben, werden wir bei einem Wechsel auf G 9 am Ende nicht halten können. Somit hat das nicht nur Auswirkungen auf Schularten. Es hat Auswirkungen auf ländliche Räume, und es hat natürlich auch Auswirkungen in Bezug auf die Frage, wie wir am Ende die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund des Personalmangels bestmöglich fördern können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Boser, lassen Sie jetzt die Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern zu oder nicht?
Sandra Boser
Ich habe ja auch nur eine begrenzte Redezeit. (Zurufe: Nein! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Freie Redezeit! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie haben eine Orientierungszeit!) Wenn die Frage am Ende nicht beantwortet sein sollte, lasse ich sie gern zu. Jetzt möchte ich zunächst sagen – auch als Signal –: Natürlich werden wir uns auch angesichts der Initiative zu G 9 der Debatte zur Zukunft des Gymnasiums stellen. Wir werden diese Debatte annehmen. Aber ich bin auch davon überzeugt, dass wir in einer Demokratie eine fachlich fundierte Auseinandersetzung brauchen. In einer so komplexen Thematik wie der Bildungspolitik greift der Fokus auf ein Thema eben zu (Staatssekretärin Sandra Boser) kurz. Deswegen werden wir – egal, ob aus Ressourcengründen oder aus qualitativen Gründen – den Fokus immer auf das Gesamte legen. An manchen Stellen wurden auch die Auswirkungen von G 8/G 9 thematisiert. Wenn man das Ganze nochmals aus wissenschaftlicher Sicht betrachtet, so kann man sagen, dass es anscheinend – zumindest nach dem, was uns Wissenschaftler in den vergangenen Jahren mit auf den Weg gegeben haben – erst einmal keine Kritik an G 8 gibt. Nach der Studie von Professor Trautwein, der 2015 die Konsequenzen der G-8-Reform untersucht hat, gab es, was das Freizeitverhalten, die Abiturnoten oder Ähnliches angeht, zunächst keine Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler in G 8 (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wenn sie bis dahin überlebt haben!) oder G 9. – Also, mir ist kein Todesfall an einem Gymnasium im Zusammenhang mit G 8 bekannt, Herr Kollege Fulst-Blei. Ich finde schon, dass das jetzt etwas zu weit geht, Ihre Formulierung hier: dass es Menschen gebe, die im Zusammenhang mit G 8 nicht – – (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das habe ich nicht gemeint!) Die Untersuchung der Stiftung Mercator kam 2017 zu ähnlichen Ergebnissen. Wenn ich jetzt die aktuellen Empfehlungen der Wissenschaft noch aufgreifen darf: Auch zu den aktuellen Themen hat uns die Wissenschaft an keiner Stelle den Vorschlag gemacht, den Fokus auf die Frage „G 8 oder G 9?“ zu lenken. Dennoch, wir wissen: Der Wunsch vieler Eltern nach G 9 ist da. Wir wollen diesen auch nicht wegdiskutieren. Wir werden uns dieser Debatte natürlich stellen. Aber wir müssen diese Diskussion ehrlich und offen führen und am Ende auch klar benennen, welche Auswirkungen das auf unsere Strukturen im Bildungsbereich hat. Grundlage der heutigen Debatte ist ein Antrag mit der Frage, welche Auswirkungen dies ressourcentechnisch habe. Egal, wie man es rechnet – ob man eine Wahlfreiheit aufwachsend nimmt, ob man es den Schülerinnen und Schülern freistellt, ob sie an der jeweiligen Schule G 8 oder G 9 wählen, oder in welcher Konstellation auch immer –: Am Ende braucht es zusätzliche Ressourcen. Sie haben lesen können, dass je nach Modell und Umfang etwa 1 400 zusätzliche Lehrerstellen gebraucht würden; das entspricht ca. 115 Millionen €. Aber es geht hier vor allem um das Personal, das uns fehlt. Wenn Sie jetzt sagen, wir hätten an den Gymnasien keinen Personalmangel, (Abg. Andreas Stoch SPD: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, Gymnasien stehen im Vergleich am besten da!) dann gehen Sie bitte einmal an die Gymnasien; denn wir haben auch mit einer sehr guten Versorgung Probleme, an Gymnasien Lehrkräfte im Bereich Naturwissenschaften zu bekommen, wir haben regional Probleme, Lehrkräfte an Gymnasien zu bekommen. Deswegen können Sie nicht sagen, dass es – iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 unabhängig von allem anderen, worüber wir derzeit zum Fachkräftemangel diskutieren – möglich wäre, diese Ressourcen ganz einfach in G 9 zu investieren. Das geht so leider nicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein Punkt, der bisher noch gar nicht angesprochen wurde: Das bedeutet natürlich auch Investitionen bei den Schulträgern. Ich weiß nicht, ob Sie sich einmal mit Schulträgern darüber unterhalten haben, welche Konsequenzen das hat. Nordrhein-Westfalen und Bayern planen derzeit mit Investitionen von ca. 500 Millionen € in Schulgebäude, denn ein Wechsel von G 8 auf G 9 bedeutet natürlich auch mehr Züge an den Gymnasien. Dafür sind unsere Schulgebäude derzeit an vielen Stellen überhaupt nicht ausgerüstet. Somit müssen wir diese Frage nicht nur unter Berücksichtigung der quantitativen oder monetären Ressourcen im Bereich Lehrkräfte führen, sondern auch überlegen, was das für unsere Schulträger bedeutet. Da muss ich ganz deutlich sagen: Diese Gespräche müssen erst einmal geführt werden. Können die Schulträger das bei uns im Land überhaupt umsetzen? (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Können sie!) Wir haben genügend Rückmeldungen, die besagen, dass bei der Sanierung von Schulgebäuden nach wie vor großer Mangel besteht. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Klar! Bei Ihrer Po- litik! – Lachen der Abg. Daniel Lede Abal und And- reas Schwarz GRÜNE – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ist doch so! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE schüttelt den Kopf.) Daher müssen wir auch das in diese Debatte mit einbeziehen. Nochmals ganz konkret: Der wichtigste Bereich, auf den wir uns derzeit konzentrieren, ist die Frage, wie wir Lehrkräfte gewinnen können. Ich möchte wirklich deutlich darauf hinweisen, dass wir es in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren an vielen Stellen geschafft haben, G 9 umzusetzen und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Man kann auch nicht sagen, dass die G-8-Gymnasien derzeit unter einem Mangel an Schülerinnen und Schülern leiden würden; ganz im Gegenteil. Sie haben oftmals auch kritisiert, dass es zu hohe Übergangszahlen in die Gymnasien gebe. Wir werden uns der Debatte natürlich stellen, aber – das möchte ich zum Schluss ganz deutlich sagen – wir werden uns vor allem dem stellen, was uns die Wissenschaft als Aufgabe mit auf den Weg gegeben hat. Wir werden die IQB-Ergebnisse ganz deutlich in den Blick nehmen. Wir haben dazu bereits viele wichtige Aspekte im Haushalt auf den Weg gebracht. Wir haben die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung auf den Weg gebracht, (Abg. Andreas Stoch SPD: Vier Modellversuche! Wie viele Schulen?) wir haben Modellversuche mit multiprofessionellen Teams auf den Weg gebracht. Wir haben mit BiSS und „Starke BA-SIS!“ Konzepte auf den Weg gebracht, um die Grundschulen zu stärken. Da werden wir auch weiterhin ansetzen. (Staatssekretärin Sandra Boser) Und ja, das sind alles Ansätze, lieber Herr Kollege Stoch, und deswegen darf ich Ihnen ganz deutlich sagen: Wir sind mit diesen Maßnahmen erst am Anfang – das heißt, wir müssen auch da weiter investieren. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wie lange regieren Sie schon?) Die Frage wird sich am Ende auch für Sie stellen: Wo wollen Sie investieren im Zusammenhang mit Lehrkräftemangel, im Zusammenhang mit einem Ressourcenmangel? Wir wissen, wo unser Fokus liegen muss; wir legen unseren Fokus auf die Lehrkräfteausbildung, auf die Frage, wie wir die sozialen Unterschiede im Bereich des Bildungssystems angehen können. Wir wollen die Bildungsgerechtigkeit angehen, wir wollen die Stärkung der Grundschulen angehen, wir wollen die Basiskompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern in unserem Land angehen, wir wollen, (Abg. Andreas Stoch SPD: „Wir wollen“! „Wir wol- len“! „Wir wollen“!) dass die Schülerinnen und Schüler in unserem Land alle eine Chance haben, um in ihrem Leben am Ende das Bestmögliche zu erreichen. Dazu brauchen wir den Fokus, und diesen werden wir auch darauf legen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Boser, lassen Sie jetzt die Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Kern zu? – Herr Abg. Dr. Kern, Sie haben das Wort.
Dr. Timm Kern FDP
Frau Staatssekretärin, Sie haben jetzt gesagt, dass Bildungsgerechtigkeit eines der ganz zentralen Leitmotive Ihrer Bildungspolitik sei. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Sie wissen, dass wir 44 G-9-Gymnasien, also pro Landkreis eines, haben. Der Run vonseiten der Schülerinnen und Schüler auf diese G-9-Gymnasien ist aber so groß, dass bei Weitem nicht alle aufgenommen werden können, sodass die Plätze sogar verlost werden. Für wie bildungsgerecht halten Sie denn Ihre Politik, wenn solche Plätze verlost werden, Frau Staatssekretärin? (Beifall bei der FDP/DVP)
Sandra Boser
Herr Kollege Dr. Kern, Sie erwecken jetzt den Eindruck, als seien jedes Jahr Tausende von Schülerinnen und Schülern auf das Glück angewiesen, an ein G-9-Gymnasium zu kommen. Wir hatten im vergangenen Jahr 99 Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz an einem G-9-Gymnasium bekommen haben. Auf der anderen Seite haben wir aber auch Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz beispielsweise an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in dem Ort, an dem sie sich gern befinden würden, bekommen. Wir haben Schülerlenkungsverfahren, und wir haben Alternativen, die wir diesen Schülerinnen und Schülern aufzeigen können. Deswegen: 99 Schülerinnen und Schüler; (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Von 44 000!) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 diese haben dann auch die Möglichkeit, an andere Gymnasien oder am Ende dann an ein berufliches Gymnasium zu wechseln. Sie haben hier also einen Bereich aufgemacht, der natürlich für die einzelne Person tatsächlich schlimm ist, schwierig ist, der aber nicht für das ganze Land ein flächendeckendes Problem darstellt. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – „Ach, ihr lieben Eltern, ihr wisst es halt einfach nicht besser.“ Ich frage mich, woher eigentlich seit Jahren dieser massive Druck kommt – und zwar nicht nur von Eltern, deren Kind in der Grundschule ist und die jetzt nach zweieinhalb Jahren Corona Angst haben vor dem Leistungsdruck, der weiterhin in Sachen G 8 auf sie und vor allem auf ihre Kinder zukommen wird. Und ich frage mich, weshalb Eltern, die schon Kinder auf einem solchen G-8-Gymnasium hatten, im Nachhinein immer wieder sagen: „Es wäre auch für unsere Kinder deutlich besser gewesen, G 9 zu haben.“ – Das sind nicht alle; es geht deswegen heute auch um Wahlfreiheit; (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Im Alter von zehn Jahren?) überhaupt keine Frage. Aber bei allem Respekt, Frau Staatssekretärin: Das ist schon ein bisschen Geschwurbel. Nehmen Sie allein mal das Thema Lehrermangel: G 9 würde jetzt erst einmal Lehrerstellen frei machen, weil es einen deutlich geringeren Tafelbedarf gäbe, was die Stundentafel angeht. Und wir hätten genug Planungszeit – das gilt übrigens auch für das Thema Schulbauten; wenn Sie bereit wären, die Kommunen bei der Sanierung angemessen zu unterstützen, dann hätten wir genug Planungszeit, um auch dem gerecht zu werden. Die Wahrheit ist eine ganz simple: (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Die Wahrheit ist bei Ihnen immer simpel!) Kinder und Jugendliche brauchen Zeit zum Lernen. Sie brauchen Zeit für die Persönlichkeitsentwicklung, gerade nach zweieinhalb Jahren Corona. Die zweite Wahrheit ist: Die Landesverfassung sagt, bei uns in Baden-Württemberg sollen Kinder nach ihrer Begabung und nicht nach ihrem Geldbeutel gefördert werden. Herr Kretschmann, wir waren beide drüben im Weißen Saal. Können Sie sich noch an diese bemerkenswerte junge Frau erinnern, die gerade das achtjährige Gymnasium mit dem Abitur hinter sich hatte und die uns gefragt hat – Sie waren anwesend –: „Warum lasst ihr eine Schulart zu, wo diejenigen, die sich die Nachhilfe nicht leisten können, aussortiert worden sind?“ – Entschuldigen Sie den Ausdruck; Sie wissen, was ich meine. (Dr. Stefan Fulst-Blei) Das ZEW in Mannheim – von dieser Studie reden Sie nicht – hat belegt, dass wir durch die Einführung von G 8 eine soziale Auslese haben. Es ist ein Skandal, dass die für das Land teuerste Schule bestimmte Schichten gezielt ausschließt. Eine Schule aber, die ohne bezahlte – in jedem Fall aber anspruchsvolle – Nachhilfe, zu finanzieren durch die Eltern, kaum bestanden werden kann, hat weder etwas mit fairer Förderung noch mit Leistungsgerechtigkeit zu tun. (Beifall bei der SPD) Und dann muss ich wirklich sagen: Dieses Herumgeeiere – – „Ja, wir werden das aufnehmen“, „Wir werden das prüfen“, „Wir verschließen uns nicht einem Dialog.“ Wann haben wir den Modellversuch eingeführt? 2012? Wie lange wollen Sie denn noch versuchen? Da ist mir Herr Kretschmann übrigens lieber. Der sagt: „Mit mir gibt es das nicht.“ Okay, dann machen wir es halt im Zweifelsfall zum Thema bei der nächsten Wahl. Aber dieses Herumgeeiere! CDU, Hagel: „Wir müssen da offen sein.“ Herr Becker: „Eigentlich sind wir dafür; es spricht alles dafür. Aber wir haben ja was unterschrieben.“ Die Grünen: Herr Poreski stellt sich im Rhein-Neckar-Fernsehen mit mir zusammen hin und sagt: „Wir können übrigens auch über G 10 reden.“ Meine Gegenfrage: Ist das die Position der Grünen? – „Na ja, müssen wir mal schauen.“ (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Meine Gegenantwort: Herr Kretschmann ist dagegen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: So stimmt das nicht, Kollege! So kann man es nicht machen!) Entschuldigung, das ist eine unsägliche Politik, was Sie hier machen. Und das geht auf Kosten der Kinder und Jugendlichen, das verstößt auch gegen den demokratischen Willen der Eltern hier in diesem Land. Ich sage Ihnen: Wir brauchen die Wahlfreiheit G 8/G 9 so schnell wie möglich in diesem Land. Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben. Hören Sie auf mit dieser Politik des Ignoriertwerdens. Danke. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Poreski.
Thomas Poreski GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Beitrag hat wieder gezeigt, dass eine Thematisierungskompetenz und eine Lösungskompetenz nicht das Gleiche ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Oje! – Abg. And- reas Stoch SPD: Wieder mal der arrogante Poreski! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bescheidenheit ist eine Zier!) Wenn wir tatsächlich die internationalen Bildungsvergleiche nehmen, wenn wir die Bildungsforscher fragen, wenn wir die internationale Bildungsperspektive zum Maßstab nehmen, iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 dann werden wir sicher kreative und neue Lösungen finden müssen. Aber das Ergebnis, wenn Sie diese Perspektiven einnehmen, wird niemals das alte G 9 sein. Genau deshalb gibt es gute Gründe, diesen Entschließungsantrag abzulehnen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da steht nichts von „altes G 9“! – Abg. Andreas Stoch SPD: Da steht nicht „altes G 9“!) Es hilft nichts, aus der Thematisierungskompetenz unreflektiert eine Lösungskompetenz abzuleiten. Wenn der Blick angeblich über den Horizont geht, Herr Kollege, so wird doch offensichtlich, dass das letztlich ein reiner Tunnelblick ist. Da muss ich schon sagen, Erich Kästner hatte recht, als er sagte: Ob Sonnenschein, ob Sterngefunkel, im Tunnel bleibt es immer dunkel. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Becker? – Keine Wortmeldung von Herrn Abg. Dr. Becker. Dann für die FDP/DVP noch mal Herr Abg. Dr. Kern.
Dr. Timm Kern FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage an Staatssekretärin Boser, warum sie keine Wahlfreiheit zulasse, nannte diese zwei Gründe. Zum einen: Wir haben auch in anderen Bereichen Bildungsungerechtigkeit, weil die Schülerinnen und Schüler dort nicht hinkommen, wo sie hinwollen. – Das finde ich schon bemerkenswert. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Falsch verstanden!) Das Zweite war, es seien ja nur 99 Schülerinnen und Schüler betroffen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ja!) Frau Staatssekretärin, ganz viele Schülerinnen und Schüler melden sich gar nicht an dem G-9-Gymnasium an, weil sie zu weit entfernt sind, weil sie gar keine Chance haben, dort hinzukommen. Das ist also doch kein Grund, keine Wahlfreiheit an jedem Gymnasium zuzulassen. Das wäre echte Wahlfreiheit! (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Deshalb noch mal mein Appell: Liebe CDU, von euch muss man auch nach draußen etwas wahrnehmen können im Bildungsbereich. Schaffen Sie mehr Bildungsgerechtigkeit. Deshalb: Echte Wahlfreiheit an jedem Gymnasium. Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen, weil er richtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Präsidentin Muhterem Aras) Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3337 (Geänderte Fassung). Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4085, vor, mit dem die Ergänzung um einen neuen Abschnitt II gefordert wird. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Der Berichtsteil des Antrags Drucksache 17/3337 kann als erledigt angesehen werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. Damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Rolle der Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung hinsichtlich des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung hinsichtlich der anwendungsbezogenen Empfehlungen und/oder Richtlinien zur Nutzung der deutschen Sprache in Landesbehörden und Ministerien – Drucksache 17/3244 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Ehrlich gesagt, nachdem ich den langen Titel vorgelesen habe, bin ich gespannt, da es sehr sportlich ist, diese Redezeit einzuhalten. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, die Redezeit einzuhalten, indem ich den Titel nicht wiederhole, (Heiterkeit der Präsidentin Muhterem Aras) sondern gleich zur Sache komme. Die Genderdebatte, meine Damen und Herren, ist seit vielen Wochen eine Begleiterin der öffentlichen Diskussion. Um es sehr deutlich vorneweg zu sagen: Es geht nicht um das Recht jedes Einzelnen, im privaten Sprachgebrauch oder gern auch in öffentlicher Rede zu gendern, wenn man das für richtig hält, sondern es geht um die Frage: „Was macht die öffentliche Verwaltung?“ und insbesondere auch um die Frage, wie der Spracherwerb und das Schreibenlernen in den baden-württembergischen Schulen zu funktionieren haben. (Beifall bei der FDP/DVP) Diese Genderdebatte ist so wichtig, dass sie mittlerweile auch den Ministerpräsidenten auf den Plan gerufen hat. Ich zitiere ihn zu dieser Frage: Die Schulen müssen sich an das halten, was der Rat für deutsche Rechtschreibung vorgibt. ... Es ist schon schlimm genug, dass so viele ... Grundschüler nicht lesen können. Man muss es denen nicht noch erschweren, ... (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Herr Ministerpräsident, was soll ich sagen? Wo Sie recht haben, haben Sie recht. (Zuruf: Stimmt!) Deshalb sollten wir uns auch in diesem Haus – ich schlage das ja nicht immer vor, aber an dieser Stelle schlage ich es vor – auf das verständigen, was der Ministerpräsident vorgibt. Es ist nämlich kontraproduktiv, an den Schulen die jungen Leute etwas anderes zu lehren, wenn man feststellt, dass sie sich schon schwer genug mit dem Schreibenlernen tun. Es ist auch nicht notwendig für eine gendergerechte, inklusive Sprache. Man muss nicht „Schüler*innen“ sagen, sondern man kann „Schülerinnen und Schüler“ sagen. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Oder nur „Schüler“!) Damit ist dem Genüge getan, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) – Die AfD kann gern beim generischen Maskulin verbleiben. Das ist auch möglich, sagt der Rat für deutsche Rechtschreibung. (Abg. Anton Baron AfD: Also, warum nicht? – Zu- ruf des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Aber ich bevorzuge das inklusive „Schülerinnen und Schüler“. (Abg. Anton Baron AfD: Kurz und knapp!) Es soll jeder halten, wie er es für richtig hält. Aber in der Schule ist es notwendig, sich hier zunächst einmal an den Gegebenheiten zu orientieren. Das Ganze führt ja weiter: zu Diskussionen um die Umbenennung von „Mohrenstraßen“ und zu Sprachverhunzungen mit Gendersternen, Unterstrichen und Binnen-I. Und wahrscheinlich wird das Ganze irgendwann, wenn man kein Stoppsignal aussendet, die deutsche Literatur ergreifen und es dann notwendig machen, im Deutschunterricht eine gegenderte Klassik zu lehren. Das könnte dann beispielsweise bei Goethes „Erlkönig“ so aussehen, meine Damen und Herren: Wer reitet so spät durch Nacht und Wind? Elternperson und Kindsperson ganz geschwind; Sie hat die Kindsperson wohl in dem Arm, Sie fasst sie sicher, sie hält sie warm. Kindsperson, was birgst du so bang dein Gesicht? – (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Ach Gott!) Siehst, Elternperson, du die Erlperson nicht? (Heiterkeit) Elternperson, ach Elternperson, und hörest du nicht, Was Erlenkönig*in mir leise verspricht? – (Heiterkeit – Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Der nächste Vers ist als politisch völlig unkorrekt zu streichen: Willst, feine Kindsperson, du mit mir gehen? Der Elternperson grauset’s, sie reitet geschwind, Erreicht den Hof mit Müh’ und Not; In ihren Armen die deutsche Sprache war tot. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Das ist das Ergebnis, wenn man das Ganze so weitertreibt. Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, wollen wir wirklich d a s der Sprache von Johann Wolfgang von Goethe, von Friedrich Schiller und von Hannah Arendt antun? Ich sage: Nein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Deshalb bin ich froh, dass auch die CDU-Landtagsfraktion am 13. bis 15. September 2022 im Rahmen ihrer Klausurtagung in Freudenstadt zu folgendem Ergebnis gekommen ist – ich zitiere –: Wir fordern deshalb, dass sich alle amtlichen, behördlichen, schulischen und hochschulischen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg und nachgeordnete Behörden ausschließlich an die gültigen Grammatik- und Rechtschreibregelungen halten. (Abg. Manuel Hagel CDU: Auf die CDU ist Verlass!) Wo die CDU-Fraktion recht hat, hat sie recht, meine Damen und Herren, Herr Fraktionsvorsitzender Hagel. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Deshalb wollen wir dem politischen Willen der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg zur Durchsetzung verhelfen (Abg. Andreas Deuschle CDU: Mensch! Wenn wir Sie nicht hätten! – Abg. Thomas Blenke CDU: Edel, wie immer!) und möchten in unserem Beschlussteil zu unserem Antrag dies zur Abstimmung stellen. Die Stimme des Ministerpräsidenten haben wir schon mal sicher, (Vereinzelt Heiterkeit) die Stimmen der CDU-Fraktion dann wohl auch. Dann sind wir gespannt, ob es in diesem Parlament eine Mehrheit dafür gibt, nun festzusetzen, nicht, dass man im Privatleben auf das Gendern verzichten muss, sondern – darum geht es – dass Gendern in der Behördensprache nichts verloren hat und dass die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg korrektes Deutsch lernen sollen, die Sprache von Goethe, Schiller und Hannah Arendt, und nicht Gendersternchen und Hickslaute, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Hildenbrand. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg/-innen! Ich bin wirklich immer wieder darüber erstaunt, dass ein kleines Gendersternchen, ein kleiner Doppelpunkt, ein kleiner Unterstrich so große Aufgeregtheiten, so große Empörungswellen auslösen können. Ich finde, das muss überhaupt nicht sein. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ja, es ist richtig, Herr Kollege Dr. Rülke, Sie haben das gerade auch wieder demonstriert. Sie haben das nicht nur mit viel Polemik demonstriert, sondern Sie haben auch versucht, das verächtlich zu machen. Das überrascht mich zwar nicht – gerade von Ihnen nicht –, aber ich finde es dennoch schade. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Denn wir sollten uns dem Thema „Geschlechtergerechte Sprache“ einfach mit weniger Aufregung und Polemik und dafür mit mehr Ernsthaftigkeit und Offenheit widmen. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf von der AfD: Wenn wir keine anderen Probleme haben!) Denn worum geht es beim Gendersternchen, beim Doppelpunkt oder beim Unterstrich eigentlich? Diese Zeichen wollen sprachlich die Gleichstellung aller Menschen ausdrücken, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Geschlechtsidentität. Sie wollen zu einer inklusiven Sprache beitragen, die alle Menschen gleichermaßen anspricht, sichtbar macht und repräsentiert. Und sie wollen die Diversität unserer Gesellschaft abbilden, zu der ganz selbstverständlich auch die geschlechtliche Vielfalt gehört. Darum geht es. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Florian Wahl SPD) Was also spricht dagegen? Kritiker/-innen führen immer wieder zwei Gegenargumente ins Feld. Sie sagen, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich seien unnötig oder unverständlich. Ich will Ihnen sagen, warum ich finde, dass beides nicht stimmt. „Der Wähler entscheidet.“ Wenn wir diesen Satz hören, dann denken wir dabei eher und schneller an Männer als an Frauen, ganz zu schweigen von nicht binären Personen. (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch! – Gegenrufe der
Petra Krebs und Cindy Holmberg GRÜNE
Ihr seid auch alle Männer!) Das ist in vielen sozialpsychologischen Experimenten und Untersuchungen nachgewiesen. Bei der Verständlichkeit kommt es in erster Linie auf die Qualität des Textes an, auf kurze Sätze, auf eine klare und aktive Sprache. Und die FDP/DVP gibt uns mit dem Titel dieser Aktuellen Debatte ein sehr anschauliches Negativbeispiel. Ich zitiere noch mal diesen wohlklingenden Titel: Rolle der Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung hinsichtlich des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung hinsichtlich der anwendungsbezogenen Empfehlungen und/oder Richtlinien zur Nutzung der deutschen Sprache in Landesbehörden und Ministerien (Oliver Hildenbrand) Hier gibt es zwar weit und breit kein Gendersternchen, aber von einer Sternstunde der Verständlichkeit kann ja wohl auch keine Rede sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung erkennt übrigens ganz ausdrücklich an, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Er weist darauf hin – ich zitiere –: Dies ist ... eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln ... gelöst werden kann. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn es ist in der Tat eine politische Frage. Wollen wir, dass die Kommunikation von Landesbehörden alle Menschen gleichermaßen anspricht, mitnimmt und erreicht? Ich finde Ja, und dann kommt es eben auf eine klare Haltung im Denken und im Handeln und gern auch im Schreiben und im Sprechen an. Warum denn nicht? (Beifall bei den Grünen) In dieser Debatte ist auch immer wieder zu hören, Sprache könne man nicht von oben verordnen. In der Tat: Sprache verändert sich von unten. Sprache verändert sich, weil sich unsere Gesellschaft verändert. Genau das passiert aus meiner Sicht auch beim Gendern. Immer mehr Menschen, insbesondere junge Menschen nutzen geschlechtergerechte Formulierungen ganz bewusst, um mehr als zwei Geschlechter anzusprechen. (Zuruf von der AfD: Das ist Unsinn!) Dahinter steht ein Bewusstsein für geschlechtliche Vielfalt (Zuruf von der AfD: Woher nehmen Sie die Zahlen?) und ein Bemühen um Anerkennung und Respekt. Deshalb finde ich, es reicht nicht, bei diesem Thema allein auf das Regelwerk der deutschen Sprache zu verweisen. Denn auch Regelwerke sind doch dazu da, herausgefordert, diskutiert und auch immer wieder einmal angepasst und verändert zu werden. Wir trauen den Menschen in den Schulen und Hochschulen, in den Behörden und Verwaltungen in unserem Land zu, dass sie reflektiert, dass sie kompetent, dass sie eigenverantwortlich mit unserer Sprache umgehen können. Deshalb werden wir den vorliegenden Antrag und das darin geforderte Verbot der geschlechtergerechten Sprache ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Becker. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann! – Abg. An- dreas Deuschle CDU: Er kommt ganz geschmeidig daher!) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Dr. Alexander Becker CDU
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Baden-Württemberg regelt nicht die Orthografie der deutschen Sprache. Die maßgebliche Instanz in dieser Frage ist vielmehr der Rat für deutsche Rechtschreibung. Sie haben es gehört. Dieser hat vor drei Jahren Empfehlungen zur geschlechterneutralen Schreibung veröffentlicht und allgemeine Kriterien geschlechtersensibler Schreibung aufgestellt. Geschlechtergerechte Texte sollen demnach sachlich korrekt, verständlich und lesbar sein, vorlesbar sein, Eindeutigkeit gewährleisten, übertragbar sein auf alle deutschsprachigen Länder und nicht zuletzt die Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte sicherstellen. Die deutsche Sprache bietet hierzu viele Möglichkeiten. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Sonderzeichen zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten hat der Rat aber bewusst nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen. Ich persönlich halte dies für richtig. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Die Verwendung von Sonderzeichen besticht zwar durch ihre Einfachheit, sie verleitet aber auch zum stereotypen Gebrauch und zu geradezu absurden Fehlern. Sprachlich problematisch, aber ebenso weit verbreitet sind substantivierte Partizipien. Ich nenne die bereits allgemein übliche Formulierung „Studierende“, die just in dem Augenblick, in dem sie angesprochen werden, in Wirklichkeit „Hörende“ sind, nicht Studierende. (Heiterkeit der Abg. Carola Wolle AfD) Das ist die Krux bei Partizipien. Sie stehen sprachlogisch streng im Präsens. Als Bildungspolitiker halte ich das für ein wirkliches Problem. Wir haben als eines der wichtigsten Ziele das frühzeitige Erlernen und den sicheren Gebrauch der Sprache identifiziert. Wir überfrachten sie aber mit Dingen, die weder logisch noch korrekt sind. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Wenn Sprache verbinden soll, muss sie für alle verständlich sein. Ihre Schönheit liegt in der Einfachheit und Natürlichkeit. Stattdessen pflegen wir eine entpersonalisierte, eine graue und freudlose Sprache, die jede Individualität mit Absicht unterdrückt. Es ist die Sprache einer verwalteten Welt, wie sie Ador no bereits Anfang der 1950er-Jahre als – Zitat – den ... Übergang ... des ganzen Lebens in ein System von Verwaltung, in eine bestimmte Art der Steuerung von oben ... identifiziert hat. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD – Abg. Andreas Deuschle CDU: Hört, hört!) (Dr. Alexander Becker) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Herbst war ich in einer Veranstaltung, an deren Ende die Moderatorin den beiden Gebärdendolmetscherinnen – es waren zwei Frauen – für die „Dolmetschung“ dankte. (Heiterkeit bei der FDP/DVP) Adorno – mit Verlaub – wäre es an dieser Stelle vermutlich schlecht geworden. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt viele gute Gründe, eine zur Formel erstarrte Sprache zu meiden. Keiner davon hat mit einer vermeintlichen Herrschaft alter weißer Männer zu tun. Die Sensibilität in der Sprache ist eine Frage der Wertschätzung und der allgemeinen Menschlichkeit. Sie ist für uns selbstverständlich, und die deutsche Sprache – wie gesagt – bietet viele Möglichkeiten hierzu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen und der SPD)
Muhterem Aras
Ich erteile Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke für die SPD-Fraktion das Wort.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Krieg in der Ukraine, Fachkräftemangel, Transformation unserer Wirtschaft, die Situation in den Kitas und in den Schulen in unserem Land, (Abg. Raimund Haser CDU: Keine anderen Proble- me!) die Krankenhauslandschaft – (Abg. Raimund Haser CDU: Ganz dünnes Eis! – Ver- einzelt Heiterkeit bei der CDU) es gäbe so viele Themen, zu denen wir uns hier zu Wort melden könnten, aber die FDP/DVP schlägt als wesentliches Thema für die heutige Debatte etwas ganz anderes vor. (Abg. Anton Baron AfD: Heute schon gegendert?) Ihnen geht es um die Richtlinien zur Nutzung der deutschen Sprache in Landesbehörden und Ministerien. Das scheint Sie wahnsinnig umzutreiben. Im Übrigen hat sich die CDU im vergangenen Jahr zu diesem Thema absolut gleichlautend gemeldet. Man merkt an dieser Stelle eine große Nähe bei Ihnen bzw. in Ihren Reden. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das soll vorkommen! – Vereinzelt Hei- terkeit) Worum geht es da? Vorgeblich geht es um Rechtschreibung und Grammatik. Aber bei näherer Betrachtung geht es natürlich um etwas anderes. Es wird klar: Es geht um geschlechtergerechte bzw. geschlechtersensible Sprache, um den Genderstar, das Binnen-I, den Unterstrich, die ja nichts anderes iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 bedeuten als die sprachliche Anerkennung der Tatsache, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, was im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Es geht immer auch darum, dass wir Frauen nicht einfach mit gemeint sind. (Zuruf von der FDP/DVP: Blödsinn!) Der Rat für deutsche Rechtschreibung beruft sich in seinen Ausführungen zu Recht darauf, dass es ein sprachwissenschaftliches Fundament braucht; das ist völlig richtig. Es sei aber allen gesagt: Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler gehen immer davon aus, dass Sprache dem Wandel unterworfen ist. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Es gibt in der Sprachwissenschaft niemals das Bild der starren Sprache. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Sprache unterliegt also immer dem Wandel. Dieser Wandel vollzieht sich niemals überall zur gleichen Zeit. Man denke nur an die zweite Lautverschiebung. Als Germanistin muss ich dem Germanisten Dr. Rülke sagen: Den sprachlichen Wandel werden Sie mit Ihrem Antrag nicht aufhalten, weil Sie den gesellschaftlichen Wandel nicht aufhalten werden. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) An Herrn Ministerpräsident Kretschmann und diejenigen, die sich voller Sorge geäußert haben: Denken Sie nicht, dass die Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen mit dieser Situation, vor der sie gerade stehen, wirklich überfordert sind. Ich muss Ihnen zu Ihren Ausführungen zum „Erlkönig“ auch sagen: Die Begriffe „Eltern“ und „Kinder“ sind geschlechtsneutral; diese werden niemals zur „Elternperson“ und „Kindsperson“. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Ich fürchte, dass es manch einen hier ein bisschen mehr überfordert, was da gerade alles im Wandel ist. (Unruhe bei der AfD) Im Übrigen reden wir, wenn wir über solche Dinge sprechen, niemals von Wörtern und Sprachphänomenen. Vielmehr geht es am Ende immer um Menschen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Sie, die FDP/DVP, reden immer so gern – – (Unruhe bei der AfD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, es ist deutlich zu laut. Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke hat das Wort. Stellen Sie Ihre Gespräche bitte ein. (Abg. Jonas Weber SPD zur AfD: Da lernen Sie noch etwas!)
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sie werden gerade sehr unruhig, ich merke es schon. – Sie reden sonst immer gern vom Bürokratieabbau. Aber interessanterweise wollen Sie ausgerechnet bei der Sprache ganz dringend strengste Regelungen. Ich fürchte ein bisschen, dass Sie sich gerade als die Sprachpolizei von Baden-Württemberg aufspielen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der AfD) Ihr Bundesfinanzminister ist da ein bisschen weiter bzw. sieht es anders. In seinen Pressemitteilungen lesen wir von „Bürger*innen“. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein! Das stimmt nicht!) – Doch. In den Pressemitteilungen des FDP-Bundesfinanzministeriums lesen wir von „Arbeitnehmer*innen“ und „Pendler*innen“. Er scheint damit nicht so große Probleme zu haben. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Ich meine das ganz ernst. (Abg. Anton Baron AfD: Die FDP ist ja beweglich! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Unru- he)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, Herr Abg. Lede Abal, Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke hat das Wort.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Ich meine das ganz ernst: Ich würde mir auch von der FDP in Baden-Württemberg aus vielfachen Gründen wünschen, dass sie an dieser Stelle einfach ein bisschen lockerer, ein bisschen liberaler wäre. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD – Beifall bei der SPD und den Grünen) Wenn Behörden, wenn Schülerinnen und Schüler, wenn Hochschulen – da ist es mittlerweile meist gang und gäbe – und Verwaltungen geschlechtergerecht formulieren wollen: Wo liegt da eigentlich das Problem? Hier wird niemandem etwas aufgezwungen. (Abg. Raimund Haser CDU: Ach so! Was ist mit der Benotung?) Niemand stellt hier den Gegenantrag, dass alle den Genderstar benutzen müssen. Aber Geschlechtergerechtigkeit zu verbieten, dafür erachten wir den Landtag von Baden-Württemberg als nicht zuständig. Das wollen Sie heute offensichtlich mit einer Mehrheit aus CDU, AfD (Abg. Anton Baron AfD: Richtig!) und FDP/DVP gemeinsam hinbekommen. Da sind wir, die SPD, sicher nicht dabei. (Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Den Ministerpräsidenten hat sie vergessen!) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Balzer.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Sie haben mich im wahrsten Sinn des Wortes sprachlos gemacht. (Zuruf von der SPD) Es müsste doch jedem auffallen, wenn man streng Damenund-Herren-Formen verwendet – weibliche, männliche –, dass man dann Transmenschen ausschließt. Das müsste eigentlich jeder bemerken, der nur ein bisschen nachdenkt. Ich frage mich an dieser Stelle, wo überhaupt das Problem liegt. Ist das wirklich wichtig? Wir haben es hier mit der Bedeutung und der Rolle der Sprache zu tun. Zwei Drittel der Bevölkerung lehnen – jedenfalls nach meiner Kenntnis – diese Änderungen und diese Ideen ab. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Auch der Ministerpräsident!) Sprache ist, wie der Name schon sagt, das gesprochene Wort. Der Ursprung von Sprache ist immer die gesprochene Sprache. Auch die Schriftsprache ist eine im Nachhinein verschriftlichte Sprache. Wenn ich Ratgeber zur gendersensiblen Sprache lese, komme ich mir vor, wie wenn ich mir Karikaturen im „Micky Maus“-Heft anschaue. „Sehr geehrte Damen und Herren“ will man ersetzen durch ein schlichtes „Hallo“. Das hat doch mit Sprache nichts zu tun, das hat mit kulturellem Niveau zu tun, sonst mit nichts. (Beifall bei der AfD) Die gesamte Debatte um weibliche oder männliche Formen oder um Genderformen hat ihren Ursprung eigentlich in einer Unterstellung: in der Unterstellung, dass weibliche Vertreterinnen in der Anrede nicht mit eingeschlossen sind. Ich habe es schon hundertmal gesagt: Das ist erstens boshaft und zweitens dumm. Wenn ich zu einem Arzt gehe, möchte ich zu einer Person gehen, die auf diesem Gebiet kompetent ist. Welches Geschlecht sie hat, ist mir an dieser Stelle vollkommen wurst. Das ist mir das Wichtigste in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der AfD) Das stört mich bei diesem Thema, und das stört die Kommunikation. Die Ursachen sind höchst unterschiedlich. Der Redner, der das generische Maskulinum verwendet, geht davon aus, dass er alle Menschen inkludiert, und zwar egal, welche private sexuelle oder sonstige Orientierung sie haben. Wenn der Zuhörer – oder in diesem Fall eher die Zuhörerin – meint, sich nicht angesprochen zu fühlen, weil sie den Plural im Maskulinum übersieht, ist das vielleicht ein Problem fehlender Aufmerksamkeit. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Aber im Grunde genommen ist das eine Unterstellung. Diese Sache lässt sich behördlicherseits relativ leicht verändern, indem man in allen amtlichen Schreiben definitorisch erklärt, dass durch die Form des generischen Maskulinums alle Menschen, gleich, welchen Geschlechts, gleich, welcher (Dr. Rainer Balzer) sexuellen Orientierung – ich betone noch einmal, dass das im Grunde genommen Privatsache ist –, eingeschlossen und angesprochen sind. Diese Definition würde sehr wenig Zeit kosten, wenig Geld kosten und wenig Mühe kosten. Warum wird das nicht gemacht? Ganz einfach: Möglicherweise hätten dann – das ist jetzt eine bösartige Unterstellung – alle Frauenbeauftragten, die Gleichstellungsbeauftragten und die Genderbeauftragten drei Viertel ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihrer Tätigkeit verloren, und sie könnten dann nicht mehr darüber streiten, ob das Binnen-I oder das Sternchen oder der Unterstrich der Erneuerung des Bewusstseins und dem gesellschaftlichen Fortschritt dienen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD) Mir scheint das Ganze sehr künstlich zu sein. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD zu den Grünen: Das ist sogar Ihrer Fraktion peinlich!) Männlich und weiblich durchzieht als Dualität unsere Sprache. Das Denken ist möglicherweise auch davon geprägt. Aber was bringt es wirklich, wenn wir auf das Verb gehen, wenn wir „Studierende“ statt „Studenten“ sagen? Dann müssten wir, wenn der Student schläft, „Ruhende“ oder „Schlafende“ sagen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Auch der Arbeiter ist nicht immer ein „Arbeitender“. Er ist manchmal ein „Ferienmachender“ oder ein „Mittagessender“ – unter Umständen sogar während der Arbeitszeit. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Hier richtet die Politik, die Sie machen wollen, mehr Schaden an als die Krankheit, die Sie angeblich heilen wollen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo! – Sehr gut! – Klare Worte!) Und an dieser Stelle: Wenn das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung wirklich so irrelevant ist, wie Sie es immer gern darstellen – so irrelevant für die berufliche Leistung, den beruflichen Aufstieg oder das Ansehen oder alles andere –, warum muss man das Geschlecht dann bei den Anreden und im sonstigen Sprachgebrauch immer so betonend in den Vordergrund stellen? Das ist mal eine Frage zum Nachdenken. Eine Anmerkung sei mir noch gestattet. Beachten Sie mal die Aussprache vieler Kollegen und Kolleginnen hier in diesem Saal. Wie oft hört man denn eigentlich nur noch „Kollegen und Kollegen“, weil der Rest verschluckt wird? Dieser bescheuerte Knacklaut in der „Tagesschau“ oder im Fernsehen – – (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Ich frage Sie wirklich: Meint jemand ernsthaft, das sei ein kultureller Fortschritt, was Sie hier anbieten? Sie lachen mit Recht. Das ist nämlich lächerlich, was Sie hier machen. (Beifall bei der AfD) Deshalb zum Schluss drei Punkte: Wir lehnen diese Genderverrenkungen komplett ab. Es vergewaltigt eine lebendige, wachsende, klare Sprache. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Es ist der Versuch, behördlichen Einfluss, autoritären Einfluss auf die Alltagssprache zu nehmen. Das erinnert an dunkle, autoritäre Diktaturen, und es unterstellt von vornherein allen anderen, die diesen Quatsch nicht mitmachen wollen, unlautere Absichten. Das ist eine Unverschämtheit. Danke. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Genau! – Sehr gut!)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Fraktionsvorsitzender Hagel.
Manuel Hagel CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es war vorhin die Rede von Haltung, wenn es um meine Fraktion, die CDU-Fraktion, geht, es war die Rede von Überzeugungen und von Glaubwürdigkeit. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, legen Sie heute einen Antrag vor und behaupten, dass jeder, der vielleicht nicht zwingend für das Gendern ist – Sie wissen, mir persönlich ist das wie Spitzgras –, der dem nicht zustimmt, sich persönlich unglaubwürdig mache. Kollege Dr. Becker hat für die CDU-Fraktion unsere Haltung in ganzer Klarheit dargelegt. Lieber Alex, besser, als du über das Thema Sprache gesprochen hast, kann man das nicht machen. (Beifall bei der CDU) Liebe Kollegen der FDP/DVP, Sie haben formuliert, Sie wollten heute einmal schauen, ob es in diesem Landtag eine Mehrheit dafür gibt. Deshalb möchte ich Ihnen sagen, auch im Namen meiner Fraktion: Für dieses plumpe politische Manöver zündeln Sie in einer ganz gefährlichen Ecke, und Sie machen auch einen großen Fehler. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Ich möchte Ihnen auch sagen, warum. Für einen kurzfristigen politischen Geländegewinn, für zehn Minuten Spott und Häme über unseren Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und meine CDU-Fraktion (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich habe ihn gelobt!) nehmen Sie einen politischen Dammbruch in Kauf. Ich möchte Ihnen sagen: Sie lassen es bewusst mit Ihren Spielchen darauf ankommen, (Abg. Anton Baron AfD: Das nennt man Demokra- tie!) dass die AfD, dass eine Partei von Antisemiten, von Nazis und von Rassisten (Lebhafter Widerspruch bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Unverschämtheit!) (Manuel Hagel) im Landtag von Baden-Württemberg zur Mehrheitsbeschafferin wird. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf: Sehr gut! – Abg. Carola Wolle AfD: Das geht gar nicht! – Weitere Zurufe von der AfD, u. a.: Frechheit!) Deshalb möchte ich Ihnen sagen – das gilt heute, und das gilt für alle Zukunft –: Das wird mit uns Christdemokraten, das wird mit der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg nicht heute, nicht morgen und nicht in Zukunft zu machen sein. Nicht mit dieser CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es ist völlig klar: Diese parlamentarische Mehrheit darf es nicht geben. Deshalb geht es für uns in dieser Abstimmung um Haltung und um Glaubwürdigkeit.
Daniel Born
Herr Abg. Hagel, beachten Sie die Redezeit.
Manuel Hagel CDU
Jawohl. – Wenn sich die Handwerker, die Mittelständler, die Wirtschaft in unserem Land so verantwortungslos verhalten würden wie Sie von der FDP/ DVP – unser schönes Land Baden-Württemberg läge in Trümmern, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CDU und den Grünen) Deshalb sehen wir, die CDU-Fraktion, diese Sache anders, und ich sage Ihnen: Kein Binnen-I dieser Welt und kein Genderstern dieser Welt sind es wert, dass die AfD im Landtag von Baden-Württemberg zur Mehrheitsbeschafferin wird. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion geschlossen mit Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Anhaltender Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf von der AfD)
Daniel Born
Das Wort hat für die Landesregierung Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen angemessen und respektvoll anzusprechen ist eine gesamtgesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe. (Zuruf von der AfD: Aber uns als „Antisemiten“ be- zeichnen!) Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit kann freilich nicht allein mit orthografischen Regeln oder über die Rechtschreibung gelöst werden. (Zuruf von der AfD: Ha, ha!) Oder um es mit den Worten Peter Eisenbergs, emeritierter Professor für deutsche Sprache der Gegenwart an der Universität Potsdam, zu sagen: Wenn wir dafür sorgen, dass es in Zukunft mehr Dirigentinnen, Richterinnen, Pfarrerinnen und Filmemacherinnen gibt als jetzt, tun wir etwas für die Gleichstellung aller in der Gesellschaft. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Für die Landesregierung lassen sich, wie in der Stellungnahme ausgeführt, im Hinblick auf die geschlechtergerechte Sprache drei Stufen unterscheiden – schön, dass auch diese Themen bei uns in Baden-Württemberg präzise geregelt sind –: Für die Rechtssprache in Baden-Württemberg sieht Nummer 4.2.1 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen – also die Verwaltungsvorschrift Regelungen – vor, dass Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und innerdienstliche Anordnungen – also Regelungen – kurz und aus sich heraus verständlich sein sollen. Näheres bestimmt die Anlage 1, die sogenannten Regelungsrichtlinien, die unter Nummer 1.6 Festlegungen zur Gesetzes- und Rechtssprache betrifft. In Nummer 1.6.5 der Regelungsrichtlinien werden im Einklang mit den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26. März 2021 insbesondere grundlegende Entscheidungen getroffen, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Rechtssprache zum Ausdruck zu bringen. Vorrangig soll dies durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie geschlechtsneutrale Substantive, Adjektive oder Adverbien, Substantivierungen im Plural, die Verwendung des Passivs oder des Fragepronomens „wer“ geschehen. Dagegen sind Schreibungen mit großem I inmitten des Wortes, mit Schrägstrich oder Klammer nicht erlaubt. Damit ist klar, dass wir in der Rechtssprache in Baden-Württemberg ganz klare Regeln haben: Schreibungen mit großem I inmitten des Wortes, mit Schrägstrich oder mit Klammer sind nicht erlaubt. – Alles geregelt in Baden-Württemberg. Was die Verwaltungssprache, also insbesondere die schriftliche Kommunikation der Landesbehörden, betrifft, bestehen zwar keine speziellen verbindlichen Vorgaben der Landesregierung. Die Landesbehörden orientieren sich allerdings an den Vorgaben zur Rechtssprache und wirken darauf hin, dass grundsätzlich dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu folgen ist. Dabei haben wir uns gerade auch von der Begründung des Rates leiten lassen, dass die Verwendung von Sonderzeichen u. a. zu Folgeproblemen und grammatikalisch nicht korrekten Lösungen führen könnte, worunter die Verständlichkeit und die Lesbarkeit der Sprache sehr leiden würden. So weit der Rat für deutsche Rechtschreibung. Das leitet die Landesregierung und die Landesverwaltung auch in ihrem Verwaltungshandeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich wird die Landesregierung die weitere Entwicklung der Sprache auch unter dem Aspekt geschlechtergerechter Sprache beobachten und dann in angemessener Form mit Maß und Mitte auch in ihrer Kommunikation berücksichtigen. Klar ist: Sprache wandelt sich. Klar ist aber auch: Die Sprache passt sich gesellschaftlichen Entwicklungen an und nicht umgekehrt. Vielleicht noch eine letzte Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Selbstverständlich kann die FDP/DVP-Fraktion auf die Tagesordnung des Landtags setzen, was sie möchte. Allerdings: In Zeiten eines Krieges in Europa, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ach!) (Minister Thomas Strobl) wo Menschen um ihr Leben bangen, in denen wir hier eine horrende Inflation haben, in denen sich viele Menschen ernsthafte Sorgen darüber machen, (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) wie sie durch ihren Alltag kommen, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg andere Arbeitsschwerpunkte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Erik Schweickert von der FDP/DVP-Fraktion? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein. – Dass die FDP/DVP, wie der Fraktionsvorsitzende der CDU soeben aufgezeigt hat, versucht, im Parlament gemeinsam mit der AfD gegen die Landesregierung Mehrheiten zu bilden, das lässt tief blicken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich bin sehr dankbar, dass die CDU-Landtagsfraktion und die anderen demokratischen Parteien in diesem Hohen Haus im Unterschied zur FDP/DVP nicht einmal daran denken, mit einer Partei, in der in Teilen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu Hause sind, gemeinsame Sache zu machen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Unverschämt!) Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zurufe von der AfD)
Daniel Born
In der zweiten Runde hat Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Zunächst, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den Ausführungen von Grünen und SPD: Sie sprachen davon, Sprache verändere sich von unten (Zuruf: Genau!) und es gebe eine Entwicklung in diese Richtung. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie mal die Umfragen, wie viele Menschen in der Bevölkerung diese Veränderung von Sprache wirklich wollen, oder schauen Sie sich mal an, wo diese Gendersprache Einzug hält, in welchen Behörden, ob das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden sind, die sich melden und sagen: „Wir hätten das gern“, oder ob das irgendwelche Beauftragten durchdrücken. (Beifall bei der FDP/DVP) Oder schauen Sie mal, wo Straßen umbenannt werden. Sind das dann die Anwohnerinnen und Anwohner, die sagen: „Wir hätten gern eine neue Adresse“, oder sind das irgendwelche Aktivisten, die so etwas durchdrücken? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Entschuldigung! Das sind noch immer Gemeinderatsbeschlüsse! Das iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 ist ja unter aller Kanone! Haben Sie sich mal angeschaut, was da umbenannt wird? Das ist ja unglaublich!) Also, meine Damen und Herren, wenn es um die Bevölkerung geht, dann sind wir noch weit davon entfernt, dass sich solche Dinge entwickeln. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der FDP/ DVP – Unruhe) Nun zum Innenminister, der erklärt hat, dass unser Antrag im Grunde gar nicht notwendig sei, weil es ja schon Beschlusslage der Landesregierung sei. Sie haben vorgetragen: Genderstern, Unterstrich, Binnen-I sind nicht erlaubt in der Sprache der Behörden. Ja, ist es jetzt schon so weit, dass man im Landtag von Baden-Württemberg nichts mehr beantragen darf, was Beschlusslage der Landesregierung ist oder was der Ministerpräsident verkündet oder was die CDU-Fraktion aufschreibt? Ich habe ja Verständnis dafür, Herr Innenminister, dass Sie sagen, Sie hofften, dass die Abstimmung nicht entsprechend ausgeht. Die Frage ist, ob Sie überhaupt dafür kompetent sind; Sie sind ja gar nicht stimmberechtigt, (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe) weil die Landtagswahl in Heilbronn entsprechend ausgegangen ist. Ich sage Ihnen sehr deutlich, Herr Kollege Hagel: Wir reflektieren nicht auf die Stimmen der AfD. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ach was! Von we- gen!) Wenn der Regierungschef dieses Landes (Zuruf von der SPD: Der hat auch nur eine Stimme, eine einzige!) dasselbe erklärt wie das, was Sie in einem Antrag aufschreiben und was wir beantragen, dann haben wir schon die Hoffnung, dass wenigstens ein Teil der grünen Fraktion diesem Ministerpräsidenten folgt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Da brauchen wir keine AfD. Deshalb wollen wir genau wissen, wie die CDU-Fraktion abstimmt, (Abg. Manuel Hagel CDU: Mit Nein!) wir wollen genau wissen, wie der Ministerpräsident abstimmt, und wir wollen genau wissen, wie viele Abgeordnete der Grünen noch ihrem Ministerpräsidenten folgen. Deswegen wollen wir jetzt eine namentliche Abstimmung. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist Ihr Kem- merich-Moment! – Abg. Udo Stein AfD: Wir unterstützen den Antrag! – Zuruf von der AfD: Wir sind gewählte Abgeordnete!)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich habe den Antrag der FDP/DVP-Fraktion vernommen, eine namentliche Abstimmung herbeizuführen. Ich darf kurz fragen, ob dies die Zustimmung von mindestens fünf Abgeordneten hat. – (Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP und der AfD heben die Hand. – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Schaut!) Das ist deutlich zu sehen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Abstimmung gehen, möchte ich noch etwas nachtragen: In zwei Reden in dieser Debatte ist die Partei der AfD in einen Zusammenhang mit Antisemitismus gestellt worden. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Zu Recht!) Ich habe das Protokoll erbeten. Ich werde das Protokoll daraufhin durchgehen, wie die genaue Formulierung war. Wir behalten uns seitens des Präsidiums vor, ob wir Missbilligung äußern oder eine Ordnungsmaßnahme ergreifen sollten. – Das als Mitteilung an das Haus. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir schauen das im Protokoll nach. Ich wiederhole jetzt nicht mehr alle Hinweise zur Durchführung einer namentlichen Abstimmung. Ich darf Sie bitten, die Stimmkarten in die jeweiligen Wahlurnen einzuwerfen. Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/4081. (Abgabe der Stimmkarten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist offenkundig nicht der Fall. Dann schließe ich hiermit die Abstimmung und bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD) Wir fahren in der Tagesordnung fort. Zunächst folgt eine persönliche Erklärung nach § 82b unserer Geschäftsordnung. Ich darf Herrn Fraktionsvorsitzenden Baron das Wort hierfür erteilen. Die Kriterien der persönlichen Erklärung sind Ihnen bekannt.
Anton Baron AfD
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion verwahre ich mich gegen diese unverschämten Anschuldigungen des Fraktionsvorsitzenden Hagel und des Innenministers Strobl, (Beifall bei der AfD) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 dass wir irgendwelche Antisemiten oder Rechtsextreme in unseren Reihen dulden oder haben. (Zurufe von den Grünen: Nein, nein! – Vereinzelt La- chen) Unsere Abgeordneten und alle unsere Mitglieder stehen mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie, Herr Hagel, und auch Ihr peinlicher Minister haben einfach die Demokratie in diesem Haus nicht verstanden. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Sie sollten sich für diese Worte wirklich schämen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Daniel Born
Wir werden das Abstimmungsergebnis zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen – Drucksache 17/3531 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/3980 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort zunächst dem Vertreter der Fraktion GRÜNE, dem Kollegen Norbert Knopf – (Abg. Norbert Knopf GRÜNE bleibt auf seinem Platz sitzen. – Heiterkeit – Abg. Andreas Stoch SPD: Nor- bert, du bist dran! – Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Entschuldigung!) der hiermit das Wort erhält. – Herr Abg. Knopf. (Heiterkeit – Abg. Andreas Stoch SPD: Wenn man vier Kinder hat, muss man immer gucken!)
Norbert Knopf GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Sie gehen, wie jeden Sonntag, auf eine Wandertour in den schönen Kraichgau. Doch die Sonntagsidylle endet abrupt: Sie haben sich beim Pilzesammeln den Fuß verstaucht. Ihre Frau fährt Sie in die nächste Ambulanz, und siehe da: Nicht ein Arzt, sondern eine entsprechend ausgebildete Krankenpflegerin nimmt bei Ihnen professionell die Diagnose und Behandlung vor. Ein multiprofessionelles Team, (Norbert Knopf) bestehend aus Notfallsanitätern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten, versorgt Sie dort Hand in Hand mit den Ärzten, schnell, gut und hochklassig. Und die Pilzpfanne gibt es abends obendrauf. Klingt doch gut – oder, meine Damen und Herren? (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Die Landesregierung schlägt mit diesem Gesetzentwurf die richtige Richtung ein. Denn dieses Gesetz sorgt für eine hohe Integration aller Beteiligten in den Gesundheitsberufen. Zuallererst Dank an Herrn Minister Manne Lucha für die Unterzeichnung dieses gelungenen Gesetzentwurfs zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen. – Das ist doch mal ein guter, knackiger Titel für ein Gesetz. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die Länder schaffen mit einem einheitlichen Ausweisregister die Anbindung an die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Zudem bekommen die Beteiligten Zugriff auf die Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte. Dies ist die Eintrittskarte in die digitale Vernetzung, meine Damen und Herren. Als Gesundheitspolitiker kann ich Ihnen sagen, dass genau dies auch weiterhin unser Ziel sein muss: eine sichere, effiziente und digitale Vernetzung aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu etablieren. Doch mit der Errichtung eines solchen Registers allein ist es nicht getan. Jetzt müssen wir das Register vor allem mit Leben füllen. Denn, meine Damen und Herren, die Realität ist in vielen Teilen von meinem Eingangsgedanken leider noch weit entfernt. Nach wie vor herrscht beispielsweise bei vielen Physiotherapeuten noch die berüchtigte Zettelwirtschaft vor, und der Therapeut ist dabei immer auf das angewiesen, was Sie als Patient an ärztlichen Unterlagen und Befunden mitbringen, da er momentan noch keinen Zugriff auf die elektronischen Akten hat. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Für unsere Primärversorgung sind außer den Ärzten auch andere Berufsgruppen nötig. Diese Wahrheit sollte künftig auch in der Versorgungsstruktur abgebildet werden. Wir, die Politik, müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich der Patient aufs Gesundwerden konzentrieren kann. Das erfordert größtmögliche Effizienz für die Patientinnen und Patienten und größtmögliche Effizienz für alle Beteiligten der Gesundheitsberufe. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem sehr guten Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Michael Preusch.
Dr. Michael Preusch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ende 2021 hatte mich meine Klinikadministration aufgefordert, mir spätestens bis zum 1. Januar 2022 einen elektronischen Heilberufsausweis ausstellen zu lassen. Dem bin ich dann wie die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen nachgekommen – ich gebe zu, mit etwas zeitlichem Verzug. Dieser Arztausweis, (Der Redner hält seinen Arztausweis hoch.) der den elektronischen Heilberufsausweis integriert, kostet entsprechend der Nutzung 500 € für eine Laufzeit von fünf Jahren. Seit der Erstellung meines elektronischen Heilberufsausweises fand ich allerdings noch keine Gelegenheit, diesen tatsächlich zu nutzen. Die viel beschworene Telematikinfrastruktur war mir folglich noch nicht zugänglich. Dies ist mein Mitarbeiterausweis. (Der Redner hält seinen Mitarbeiterausweis hoch.) Mit diesem öffne ich Türen, bezahle meine Mittagessen, und er kostet 20 € Pfand. Die grundlegende Technik in beiden Karten ist vergleichbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die digitale Infrastruktur ist heute keine Frage der technischen Möglichkeiten, sondern des Willens zur Umsetzung. (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja! – Zuruf des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Die Telematik im Gesundheitswesen muss deutlich mehr Fahrt aufnehmen, wenn wir bei knappen Personalressourcen weiterhin eine adäquate Versorgung sicherstellen wollen. Auf die Vorteile der elektronischen Patientenakte, u. a. die Vermeidung von Mehrfachdiagnostik, will ich hier nicht weiter eingehen. Diese sind bekannt; in anderen Ländern ist dies bereits Routine. Bei aller Berücksichtigung der wichtigen Belange des Datenschutzes müssen Konzepte zur Versorgungsoptimierung und zur Ökonomisierung im Gesundheitswesen auch umgesetzt werden. Nachdem Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker ihren elektronischen Heilberufsausweis vielfach bereits über die Kammern erhalten haben, ist das elektronische Gesundheitsberuferegister für die Heilberufsausweise der Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten zuständig. Darüber hinaus bin ich froh, dass auf europäischer Ebene an einer länderübergreifenden Kompatibilität des Austauschs von Patientendaten gearbeitet wird. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Florian Wahl.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir können es relativ kurz machen. Auch wir werden natürlich diesem Ratifikationsgesetzentwurf für einen unter den Bundesländern einvernehmlich ausgehandelten Staatsvertrag zustimmen. Doch lassen Sie mich vielleicht noch ein paar Anmerkungen machen. Dieser Staatsvertrag hat eine relativ lange Geschichte. Das Gesundheitsberuferegister geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2007 zurück. Also vor über 15 Jahren haben die Gesundheitsminister die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Telematik im Gesundheitswesen“ beauftragt, das, was wir heute ratifizieren, vorzubereiten. Der digitale Fortschritt im Gesundheitswesen ist wirklich eine Schnecke. Es ist seit vielen Jahren ein riesengroßes Problem und Drama, und, ehrlich gesagt, es ist über viele Jahre ein Armutszeugnis für fast alle Beteiligten im Gesundheitswesen in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jo- chen Haußmann FDP/DVP) Deswegen ist es richtig, dass wir es heute beraten. Wir hoffen, dass es in Zukunft anders läuft, als es in den letzten 15 bis 20 Jahren gelaufen ist. Zweitens – das muss man auch sehen –: Die Zustimmung der Landesregierung zu diesem Staatsvertrag ist am 30. März 2021 erfolgt, also vor etwa 22 Monaten. Sie haben dann gesagt, dass Sie schnellstmöglich damit hier ins Haus kommen. Wenn wir bei diesem Thema hier auf der Landesebene so weitermachen, wie wir das in der Vergangenheit anderswo schon erlebt haben, ist das natürlich auch nicht gut. Das Problem ist, dass es symptomatisch für den Fortschritt der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg und, Herr Minister, auch den Umgang damit ist. Wir haben ein paar Leuchttürme an den Universitäten, aber es gelingt Ihnen einfach nicht, das Thema auszuweiten. Beim Thema „Ambulante Behandlung“ liegen wir mit dem Neustart von „docdirekt“ der Kassenärztlichen Vereinigung eigentlich unter dem Niveau von vor fünf Jahren: noch immer kein digitales Rezept, noch immer keine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, keine Sprechzeiten am späteren Abend oder an Wochenenden. In unseren Krankenhäusern haben wir keine einheitliche Linie hinsichtlich der telemedizinischen Mitbehandlung, auch weil Sie – wir haben es oft im Haushalt beantragt – die Investitionsmittel dafür nicht zur Verfügung stellen. Jetzt schauen wir es uns ganz kurz an – ich möchte das noch sagen –: Es gibt ein gallisches Dorf in der Kommunikation in Deutschland und natürlich auch in Baden-Württemberg: Das ist das Faxgerät. (Vereinzelt Heiterkeit) Fast überall ausgestorben – aber nicht im Gesundheitswesen und, ehrlich gesagt, auch nicht auf den Gesundheitsämtern. Hier ist es noch immer der zentrale Übertragungsweg. (Zuruf) Schauen Sie sich das an: eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 (Der Redner hält die „Adressliste der für das Melde- wesen nach dem Infektionsschutzgesetz [IfSG] zu- ständigen unteren Gesundheitsbehörden in Baden-Württemberg [Stand 30. Januar 2023]“ hoch.) Meldung der Landesregierung von vor ein paar Tagen, 30. Januar: Adressliste für das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz. Da geben Sie mittlerweile – ein Fortschritt – nicht nur eine Faxnummer für Meldungen an die Gesundheitsämter an, sondern bei den meisten mittlerweile zwei Faxnummern – (Beifall des Abg. Jonas Weber SPD – Zurufe von der SPD: Ui! – Wow!) eine für die normale Kommunikation und eine für die Kommunikation im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes. Aber – das möchte ich Ihnen noch kurz vorlesen – Sie schreiben dann, Herr Minister: Ist kein Telefaxgerät für IfSG-Meldungen angegeben, sollten Faxsendungen mit personenbezogenen Daten unbedingt fernmündlich angekündigt werden, damit sie unmittelbar in Empfang genommen werden können. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Also: Digitalisierung sieht so aus, dass man nicht nur faxen, sondern bitte vorher anrufen soll, (Zuruf von der CDU: Sicher ist sicher!) dass man dann faxen kann. Liebe Leute, wir sind im Jahr 2023. Das ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg. (Abg. Stefan Teufel CDU: Die SPD ist schuld!) Wir stimmen dem Gesetzentwurf zwar zu, aber ein weiterer Fortschritt ist leider noch nicht zu erkennen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nikolai Reith und Dr. Erik Schweickert FDP/DVP)
Daniel Born
Das Wort für die FDP/DVP-Fraktion hat Herr Abg. Jochen Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was lange währt ...“ – Kollege Wahl hat es sehr eindrücklich ausgeführt. Der Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters ist eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Telematik im Gesundheitswesen. (Einige Abgeordnete der Grünen und der SPD unter- halten sich.)
Daniel Born
Das Wort hat jetzt der Kollege Haußmann, und die Debatte über Faxgeräte findet anderswo statt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir sind schon weiter!)
Jochen Haußmann FDP
Mit dem E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015 wurde der Zeitplan zur Einführung der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen konkretisiert. Damals war das sogenannte Notfalldatenmanagement eine der ersten Anwendungen. Diese und weitere Anwendungen erfordern den Zugriff sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe auf die Telematikinfrastruktur. Der Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte wie beispielsweise die Notfalldaten durch alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer darf jedoch personenbezogen nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis erfolgen. Die Länder sind beauftragt, die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise auszustellen und auszugeben. Bei Ärztinnen und Ärzten, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, bei Apothekerinnen und Apothekern sind die entsprechenden Heilberufekammern der Länder für die Ausgabe dieser Heilberufsausweise zuständig. Für die übrigen Gesundheitsberufe aber – das hat der Kollege Wahl ausgeführt – beschloss die Gesundheitsministerkonferenz schon im Jahr 2007, dass man ein elektronisches Beruferegister der Gesundheitsberufe als länderübergreifende Stelle für die Registrierung und Ausgabe der Ausweise schaffen sollte. Zwei Jahre später hat man beschlossen, dass man das in Nordrhein-Westfalen installiert, auf der Grundlage eines Staatsvertrags. Das wurde also vor 14 Jahren beschlossen. Im Jahr 2015 hat man dann diesen Staatsvertrag ausgearbeitet, man hat in Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt durchgeführt, und man hat die ersten 1 000 Ausweise an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausgegeben. Jetzt sind wir heute, am 1. Februar 2023, so weit, diesen Staatsvertrag auch im Land Baden-Württemberg zu ratifizieren. Wir sehen – da möchte ich dem Kollegen Wahl zustimmen –: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen braucht stärkere Impulse, braucht schnellere Laufzeiten. Die Coronapandemie hat auch noch mal eindrücklich unterstrichen, wie wichtig die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist. Und damit das heute mit dieser Ratifizierung auch in Baden-Württemberg so ist, wird auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Bernhard Eisenhut für die AfD-Fraktion.
Bernhard Eisenhut AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Digitalisierung steht heute für Fortschritt und Zukunft. Daher wünschen wir uns, dass mit dem Gesundheitsberuferegister ein Schritt in diese Richtung gegangen wird und insbesondere diejenigen entlastet werden, die am Menschen und am Patienten arbeiten. Leider berichten uns immer wieder Ärzte, dass die Digitalisierung für sie einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, einen Mehraufwand, der für die spätere Bearbeitung – etwa durch die Krankenkassen – von Vorteil sein mag, dem Arzt iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 aber die Zeit raubt, die er eigentlich für den Patienten haben sollte. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Das ist fatal in Zeiten, in denen es um unsere medizinische Versorgung ohnehin schon einmal besser stand. Es bleibt daher wichtig, dass die Anwendbarkeit in der Praxis nicht aus den Augen verloren wird und man im Zweifel auch bereit ist, Korrekturen vorzunehmen. Digitalisierung ist schließlich kein Selbstzweck. Im Bereich der Gesundheitsversorgung kommt es ganz besonders darauf an, dass sich die Menschen in den jeweiligen Berufen deutlich überwiegend auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wenn Digitalisierung hierzu etwas beiträgt, dann hat sie ihren Zweck erfüllt. Zu guter Letzt gilt es auch, die Themen Datenschutz und Datensicherheit nicht aus den Augen zu verlieren. Auch wenn manche diesen Themen keine große Bedeutung zukommen lassen, so sind doch gerade die Daten zur eigenen Gesundheit so sensibel wie die in fast keinem anderen Bereich. Und seit Corona wissen wir auch, wie rücksichtslos Gesundheitsdaten missbraucht werden können, wenn sie erst einmal in die falschen Hände – ich sage hier: etwa in die Hände der Regierung – gelangen. (Lachen bei den Grünen) Für mich persönlich geht es z. B. niemanden etwas an, ob ich geimpft bin oder nicht. (Abg. Florian Wahl SPD: Sie erzählen es doch hier! – Vereinzelt Heiterkeit) Wie die Regierenden mit Ungeimpften umgesprungen sind, haben wir hautnah erlebt. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) Entscheidend bleibt bei allen Projekten in diesen Bereichen, dass die Patienten Herr über ihre Daten bleiben und hier nicht schleichend Grenzen verschoben werden und die Bürger am Ende keine Übersicht mehr haben, wer genau was über sie abrufen kann. Praxistauglichkeit und Patientenschutz, das sollten Sie bei diesem Projekt nicht aus den Augen verlieren. Sonst kann Ihnen auch eine sehr gut gemeinte Idee am Ende mal wieder um die Ohren fliegen. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Ich darf Herrn Minister Lucha das Wort erteilen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder erstaunt, wie eine völlig normative Sache doch immer kleine Nebengleise findet. Wenn Sie aber schon in die Historie gehen, (Zuruf von der AfD: Hysterie!) (Minister Manfred Lucha) frage ich Sie: Was sagen Ihnen die Namen Bahr, Rösler, Ulla Schmidt, Hermann Gröhe, Jens Spahn? (Zuruf von der SPD: Andrea Fischer!) – Die war vor der Zeit. – Das waren alles Minister bzw. eine Ministerin im Bundesgesundheitsministerium, unter denen die Digitalisierung hätte vorangetrieben werden müssen. Sie ist aber da hingeholpert, wo sie ist. Es ist einfach das Stereotyp des Kollegen Wahl. Er weiß, dass er wider besseres Wissen handelt. Er weiß, dass gerade wir schon seit 2016, seit wir in der Regierung sind, mit unseren Aktivitäten in der Digitalisierung in Medizin und Pflege vieles wie z. B. „docdirekt“ überhaupt erst möglich gemacht haben. Bei uns lief auch die Erprobungsphase für die elektronische Krankschreibung, für das E-Rezept. Das waren baden-württembergische Initiativen, (Beifall der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und Ste- fan Teufel CDU) die natürlich in der Umsetzung geholpert sind. Ich muss Ihnen, lieber Kollege Wahl, glaube ich, die Selbstverwaltung nicht erklären und auch nicht erklären, welche Rolle wir da einnehmen. Wir hatten die Rolle der wissenschaftlichen Begleitung und, und, und. Ich habe das schon vernommen. Das war Ihr Stereotyp. Aber in der Sache haben Sie ja daran nichts auszusetzen. Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist ein wesentlicher Baustein – Sie haben es erwähnt – im Prozess der Digitalisierung im Bereich Gesundheit und Pflege. Die Aufgabe ist es, elektronische Berufsausweise an die Pflegefachkräfte, die Hebammen, die Physiotherapeutinnen und -therapeuten und später auch noch an Personen in anderen Gesundheitsfachberufen in unserem Land auszugeben. Dr. Preusch hat es gesagt: Bisher gilt das nur für akademische Berufe. Das Entscheidende ist: Mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit der elektronischen Patientenakte, die sowohl vertikal als auch horizontal anwendbar ist, haben wir den unmittelbaren Zugriff dieser Berufsgruppen auf diese Daten. Im Übrigen kommt dieses Jahr bundespolitisch noch die gematik als zentrale Infrastruktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen hinzu. Was Baden-Württemberg anbelangt, sind wir da sicherlich eine der Triebfedern. Das Ratifikationsgesetz setzt den Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters – des eGBR – in Landesrecht um. Meine Damen und Herren, Berufsangehörige in Baden-Württemberg sind seit Mitte Juli 2022 in den Pilotbetrieb integriert. Seitdem werden Anträge aus Baden-Württemberg bearbeitet. Ja – das sage ich an dieser Stelle auf eine Frage, die im Ausschuss aufgekommen war und hier auch tangential angesprochen wurde –, unser Gesetzentwurf ist in Baden-Württemberg tatsächlich etwas später als in anderen Ländern vorgelegt worden. Dazu möchte ich Ihnen aber schon noch einmal Folgendes sagen: Nordrhein-Westfalen macht das ja als „Sitzland“ für uns in gemeinsamer Verantwortung. Deshalb wollten wir erst einmal die Ratifizierung dort abwarten. Fünf andere Länder hatten ihre Landtage bereits über den Antrag abstimmen lassen, eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 obwohl noch nicht einmal NRW selbst zugestimmt hatte. Unserer Auffassung nach hatte das „Sitzland“ den Vortritt bei seiner Entscheidung, und es gab zu keinem Zeitpunkt eine Benachteiligung für Baden-Württemberg, weil Ausweise für Berufsangehörige aus Baden-Württemberg schon seit Juli 2022 im Rahmen des Pilotbetriebs ausgestellt werden. Andere Länder kamen erst später in den Pilotbetrieb, und zwei Länder fehlen zurzeit noch immer. Dass wir hier also hintendran wären, ist nur eine Mär, aber keine Realität. Der Regelbetrieb wird in diesem Frühjahr starten. Ich glaube, ich darf hier auch für uns alle sprechen, wenn ich sage, dass wir Nordrhein-Westfalen herzlich für die Übernahme der enormen Arbeit, den Staatsvertrag zu entwerfen und dieses Register aufzubauen, danken. Hier sehen Sie – das merke ich jetzt auch als Vorsitzender der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister –, dass ein gemeinsames Vorgehen der Länder kostenintensive Doppelstrukturen vermeiden und Abläufe bei der Antragstellung vereinfachen kann. Die Kosten für den Ausweis werden für freiberuflich tätige Hebammen sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten weitgehend von den Krankenkassen übernommen. Ich sehe, dass diese Maßnahme unseren Gesundheitsstandort, wie es ja auch ein wichtiger Bestandteil der Ziele der Landesregierung ist, weiter in die digitale Zukunft führt, und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3531. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksache 17/3980. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf § 1 Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist § 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 2 Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 2 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als (Stellv. Präsident Daniel Born) gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentiti – – ...“ (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) „... Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen“; ich will, dass es richtig beschlossen wird. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, wir kommen noch einmal zu Punkt 2 der Tagesordnung zurück: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Rolle der Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung hinsichtlich des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung hinsichtlich der anwendungsbezogenen Empfehlungen und/oder Richtlinien zur Nutzung der deutschen Sprache in Landesbehörden und Ministerien – Drucksache 17/3244 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/4081, bekannt: An der Abstimmung haben sich 139 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 33 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 106 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich niemand. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt. * Mit J a haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Wald, Guido Wolf. SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber. * Der Antrag Drucksache 17/3244 kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung auch erledigt. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich mich in Ihrem Namen noch von einem lieben Freund dieses Hauses verabschieden, der einfach dazugehört, der ab 1. März beim Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Württemberg eine leitende Stelle übernehmen wird und uns damit nicht mehr so unmittelbar begegnet, nicht mehr so unmittelbar im Gespräch ist und uns nicht mehr seelsorgerisch betreut. Lieber Volker Steinbrecher, sehr herzlichen Dank für die jahrelange Begleitung von uns allen hier in diesem Haus. (Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungsbank) – Sie haben definitiv mehr Beifall bekommen als das Gesetz, dessen Titel ich gerade nicht aussprechen konnte, Herr Steinbrecher. (Vereinzelt Heiterkeit) Sie werden morgen noch einmal mit Ihrem Kollegen von der katholischen Kirche eine ökumenische Andacht anbieten; vielen Dank auch dafür. Ihre offizielle Verabschiedung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Weil es heute Ihr letzter Arbeitstag hier ist: Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Ich darf Sie alle in die Mittagspause verabschieden. Wir treffen uns wieder um 13:30 Uhr zu Tagesordnungspunkt 4. (Unterbrechung der Sitzung: 12:13 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:31 Uhr)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 4 unserer Tagesordnung auf: Regierungsbefragung Die erste Fraktion, die ein Thema gemeldet hat, ist die AfD-Fraktion. Das Thema lautet: N a c h I l l e r k i r c h b e r g : U m g a n g m i t s t r a f f ä l l i g e n A s y l b e w e r b e r n Ich frage die AfD-Fraktion: Herr Abg. Rupp, Sie übernehmen? – Herr Abg. Rupp, ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Illerkirchberg gerät nicht nur in die Schlagzeilen durch den Mord an einem 14-jährigen Mädchen durch einen Asylbewerber. Im Herbst 2019 kam es im Illerkirchberger Ortsteil Beutelreusch zu einer Massenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens durch fünf Asylbewerber aus Afghanistan und aus dem Irak. Vier davon wurden zu Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen, Mukthar N., 29 Jahre, landete nach der Strafhaft zunächst in Abschiebehaft. Da allerdings Abschiebungen nach Afghanistan aus humanitären Gründen – möglicherweise nur in Deutschland selbst für inhumane Vergewaltiger von Kindern – nicht stattfinden, kam er wieder auf freien Fuß – und dies, obwohl er nach der Haftentlassung noch immer für gefährlich gehalten wurde. Ein Iraker wurde inzwischen abgeschoben. Das Regierungspräsidium Tübingen schickte den Mann aus bisher unklaren Gründen nicht nur zurück in den Alb-Donau-Kreis, sondern sogar in die Gemeinde, in der die Vergewaltigung geschah. Dies geschah offenbar unter dem Siegel der Geheimhaltung. Angeblich habe der Bürgermeister die Wiederaufnahme verhindern wollen. Obwohl der Bürgermeister laut Presseberichten angeblich entsetzt darüber war, bewahrte er Stillschweigen gegenüber den Bürgern in seiner Gemeinde – bis zum Mord an einer Schülerin durch einen anderen Asylbewerber. Angeblich habe ihn keine andere Gemeinde aufnehmen wollen. Mukthar N. war mit Meldeauflagen belegt, hat sich aber offenbar in einen Nachbarlandkreis abgesetzt. Der „Sonderstab gefährliche Ausländer“, der diesen Fall führt, scheint auch hier düpiert worden zu sein. Jetzt die konkreten Nachfragen hierzu. Erstens: Wann kommen neben dem nun abgetauchten und dem abgeschobenen die anderen zwei verurteilten Vergewaltiger auf freien Fuß, oder sind beide schon frei? Welchen Gemeinden wurden oder werden sie zugeteilt? Zweitens: Welche Behörde entschied aus welchem Grund, Mukthar N. wieder dem Alb-Donau-Kreis zuzuweisen? Was schloss eine Zuweisung an einen anderen Kreis gesetzlich aus?
Daniel Born
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Lorek, Sie haben das Wort.
Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Lassen wir es nicht zu, dass das abscheuliche Verbrechen unsere Gesellschaft weiter spaltet. Neben der Politik hat vor allem die Presse eine große Verantwortung. Geben wir Hass, Hetze und Rassismus keinen Raum, ansonsten stirbt auch unser gemeinsames Miteinander. Das ist ein Zitat – nicht von mir –, das sind die Worte der Eltern der getöteten Ece S. aus Illerkirchberg. Ich muss sagen: Große Anerkennung, Respekt, in der Stunde der Trauer diese Worte gefunden zu haben. Wenn wir über straffällige Flüchtlinge und den Umgang mit diesen Personen sprechen, muss klar sein, dass wir nicht alle Schutzsuchenden über einen Kamm scheren dürfen. Die Debatte über Schutz, über straffällige Asylsuchende muss geführt werden, aber auch die Debatte darüber, wie wir straffällige Asylbewerber effektiv wieder außer Landes bringen können. Ich glaube, das sind wir auch den Menschen schuldig, die nach Deutschland kommen, hier ihre zweite Chance suchen, sich integrieren und hier ankommen wollen. Wir müssen natürlich auch darüber sprechen, wie wir Migration ordnen und steuern können. (Zuruf von der AfD: Entsprechend handeln!) Wir haben derzeit zu viel irreguläre Migration, zu wenig legale Migration. Dazu bestehen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu oft Hindernisse, wenn Ausreisepflichtige ihre Identität verschleiern oder die Herkunftsländer nicht kooperieren. Wir haben in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Instrumente des Rechtsstaats insbesondere gegenüber Straftätern und Gefährdern konsequent anwenden, um den Aufenthalt dieser Personen zu beenden. Sie sprachen es an: Es gibt den „Sonderstab gefährliche Ausländer“. Dieser setzt die Arbeit fort; das ist wirklich ein Erfolgsmodell. Wir haben u. a. im Zusammenhang mit den Straftätern der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg im Jahr 2019 landesseitig alle möglichen Maßnahmen unternommen, um den angesprochen Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. Es bestehen in diesem Fall keine Abschiebungsverbote. Wir haben alles vorbereitet, haben den Straftäter nach Strafhaft auch in Abschiebehaft genommen. Allerdings scheitert diese konkrete Abschiebung bis heute am Willen der Bundesregierung, zumindest die Abschiebung von Straftätern nach schweren Straftaten und Gefährdern nach Afghanistan wieder aufzunehmen. Ministerin Gentges und ich haben hierzu mehrfach das BMI angeschrieben. Wir werden im Land alles dafür tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Menschen abzuschieben. Wir brauchen da natürlich eine stärkere Unterstützung der Bundesregierung. Zu der Frage von Ihnen: Ein Straftäter ist noch bis übernächstes Jahr in Haft. Einen Straftäter haben wir abgeschoben. Ein dritter Straftäter, von dem wir wissen, ist draußen. Weshalb der Straftäter nach Illerkirchberg zurückkam: Schlichtweg, weil es die Rechtslage so hergibt. Straftäter kommen an den ehemaligen gewöhnlichen Aufenthaltsort zurück. Das ist auch bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern genau gleich.
Daniel Born
Vielen Dank. – Es gibt eine Frage von Herrn Abg. Lindenschmid von der AfD-Fraktion.
Daniel Lindenschmid AfD
Herr Präsident! Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, dass keine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis Mukthar N. aufnehmen wollte? Welche Gemeinden wurden von der unteren Ausländerbehörde gefragt?
Siegfried Lorek
Zu Ihrer ersten Frage: Ja. Zur zweiten Frage: alle; zumindest was uns mitgeteilt wurde; im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörde.
Daniel Born
Haben Sie eine Nachfrage? – Ja, Herr Abg. Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Vielen Dank. – Wie kann es dann sein, dass alle anderen Gemeinden Mukthar N. ablehnen konnten, aber Illerkirchberg nicht?
Siegfried Lorek
Er hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort vorher in Illerkirchberg. Darum muss er dort auch nach der Haftentlassung wieder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nehmen.
Daniel Born
Aus den anderen Fraktionen habe ich im Moment keine Meldungen. Ich habe von Herrn Abg. Rupp noch eine Meldung. Oder hat sich die Frage erledigt? (Abg. Ruben Rupp AfD: Nein, das hat sich noch nicht erledigt!) – Das hat sich nicht erledigt. Dann darf ich – – Warten Sie. Herr Abg. Stein, wollten Sie auch noch eine Frage stellen? Dann stellen Sie zunächst Ihre Frage, Herr Abg. Rupp.
Ruben Rupp AfD
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass er in diesem Fall wieder in die gleiche Gemeinde zurückkommen musste, weil er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Sehen Sie keine Veranlassung, diese Gegebenheit zu ändern? Denn es kann ja nicht sein, dass Personen, die Kinder vergewaltigen – das muss man hier ganz klar sagen –, wieder an den Ort kommen und vielleicht diesem Kind auch wieder über den Weg laufen mit der Begründung: „Na ja, er hat ja dort seinen Aufenthalt.“ Ich finde, das ist auch im Sinne des Opferschutzes nicht akzeptabel. Dazu habe ich die Frage: Gibt es irgendwelche Vorstöße, das zu ändern, oder wird das weiterhin so gehandhabt? Ist das aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Siegfried Lorek
Das Opfer wohnt nicht in diesem Landkreis. Daher ist es aus Gründen des Opferschutzes nicht wichtig, in welcher Gemeinde des Alb-Donau-Kreises der Täter seinen Aufenthalt hat. Meines Erachtens gibt es nur einen richtigen Aufenthaltsort für den Täter, und das ist der Abschiebeflieger. (Zuruf von der AfD: Ja, das stimmt!) Dafür haben wir den Bund angeschrieben und hoffen, dass dies irgendwann einmal ermöglicht wird.
Daniel Born
Herr Abg. Stein, Sie hatten ebenfalls eine Frage zu diesem Thema. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Udo Stein AfD
Danke, Herr Präsident. – Ich möchte noch einmal nachfragen: Welche Einschätzung hatte die Polizei, nachdem der Täter wieder auf freien Fuß kam, und weshalb wurde bei einer möglichen Gefahr, die von diesem Täter ausgehen könnte, die Bevölkerung nicht gewarnt? Welche Folgen hat es, wenn der Täter seiner Meldepflicht nicht nachkommt, und wo befindet sich der Täter aktuell?
Siegfried Lorek
Beginnen wir hinten: Der Täter wurde zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach unserer Kenntnis hat er sich gestern oder heute vor Ort gemeldet, müsste also wieder zurück sein; dies verifizieren wir gerade. Die Polizei hat ihn – wie jeden anderen entlassenen Sexualtäter; für diese gibt es ein KURS-Programm – natürlich entsprechend beobachtet und unter Kontrolle bzw. er ist in diesem Programm, je nachdem, wie die Einschätzung durch die Polizei war. Dies gilt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber genauso wie für deutsche Sexualtäter, die aus der Haft entlassen werden.
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. – Gibt es eine Nachfrage, ebenfalls zu diesem konkreten Fall? – Bitte, Herr Abg. Goßner.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Herr Staatssekretär, wurden dem Bürgermeister irgendwelche Deals angeboten, z. B. im Gegenzug (Abg. Udo Stein AfD: Lauter!) – bitte? – zu seinem Stillschweigen oder der Wiederaufnahme die Zusage gegeben, dass ihm weniger Personen zur Anschlussunterbringung zugeteilt werden?
Siegfried Lorek
Ich kann nur sagen, was landesweit getan wurde: in dieser Hinsicht nichts. Was innerhalb der unteren Ausländerbehörde gemacht wurde, darüber haben wir, das Land, natürlich keine Kenntnis. Wir haben definitiv nichts Entsprechendes angeboten. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Danke!)
Daniel Born
Ganz herzlichen Dank, und herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir zum nächsten Themenkomplex, angemeldet von der SPD-Fraktion: Z e i t e n w e n d e i n d e r B i l d u n g s p o l i t i k Herr Abg. Dr. Fulst-Blei stellt die Fragen.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Kolleginnen und Kollegen! In der „Stuttgarter Zeitung“ am 24. Dezember 2022, also Heiligabend, sagte Ministerpräsident Kretschmann – ich zitiere –: Wir brauchen eine Zeitenwende in der Bildung, und die wird nicht einfach. Von den Bildungsverbänden kommt wenig Inspiration, sondern nur die Forderung nach mehr Stellen. Wir müssen mehr inhaltliche Debatten führen und wegkommen vom rein quantitativen Denken. (Dr. Stefan Fulst-Blei) Tatsache ist aber, dass laut einer Studie der GEW von Klaus Klemm in den kommenden Jahren rund 16 000 Lehrkräfte fehlen werden. Derzeit sind zahlreiche Lehrerstellen an den Schulen unbesetzt. In den vergangenen Bildungsstudien, aktuell in der IQB-Bildungsstudie, schneidet Baden-Württemberg zum wiederholten Mal schlecht ab, und Ministerpräsident Kretschmann sagt seit 2017 gefühlt in einer Dauerschleife: Das lassen wir nicht auf uns sitzen. Gleichzeitig kommt dazu, dass nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung 2023 rund 58 000 Kitaplätze fehlen. Es wird also deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf; aber es bestehen auch Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ankündigung des Ministerpräsidenten. Ich frage vor diesem Hintergrund: Was ist unter der vom Ministerpräsidenten Kretschmann im Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ am 24. Dezember 2022 angekündigten „Zeitenwende in der Bildung“ zu verstehen, und welche qualitativen und quantitativen Maßnahmen beinhaltet die angekündigte Zeitenwende? Bis wann werden diese umgesetzt, und wie viel Geld stellt die Landesregierung zusätzlich dafür bereit? Gern unter Bezugnahme auf mögliche Änderungen der Unterrichtsgestaltung der verschiedenen Schularten, Verbesserungen im Bildungssystem, zusätzlich benötigtes Personal und zur Verfügung stehende Mittel, beispielsweise zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin Boser.
Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zeitenwende, die Sie, Herr Kollege Fulst-Blei, angesprochen haben, sind genau die Punkte benannt, die dem Ministerpräsidenten wichtig sind: dass wir uns darauf fokussieren, wie wir die Qualität in unserem Bildungssystem verbessern, wie wir zu mehr Bildungsgerechtigkeit kommen und beispielsweise Instrumente der Digitalisierung pädagogisch zukünftig besser nutzen können. Und natürlich – auch das haben Sie angesprochen –: Wie schaffen wir es, dem Lehrkräftemangel bei uns im Land entgegenzuwirken? Wie schaffen wir es, dass die nach wie vor unbesetzten Stellen besetzt werden? Was tut die Landesregierung gegen den Lehrkräftemangel? Wir haben bereits im ersten Haushalt dieser Legislaturperiode zusätzliche Mittel im Haushalt verankert, um beispielsweise bei der Digitalisierung weiter voranzukommen. Wir haben jetzt im aktuellen Haushalt Mittel verankert, um beispielsweise dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, und haben dafür 500 zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Wir gehen engagiert das Thema Ganztag an und haben 120 zusätzliche Stellen dafür zur Verfügung gestellt. Wir haben mit dem Einstieg in eine sozialindexbasierte Ressourcensteuerung Themen umgesetzt, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben. Wir beginnen mit multiprofessionellen Teams an den Grundschulen, und zwar beispielsweise insbesondere im Landkreis – ich sehe den Kollegen Josha Frey – Lörrach, aber auch in Mannheim und anderen Stadt- und Landkreisen, die diese Instrumente bereits nutzen. Dies geschieht auch auf Empfehlung von Vertretern der Wissenschaft, die uns ganz klar mitgegeben haben, diese Instrumente bitte erst einmal auszuprobieren, bevor damit in die Fläeriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 che gegangen wird, damit am Ende wirklich effektive Mittel zur Verfügung stehen. Wir sind bei der Lehrkräftegewinnung, beispielsweise im Bereich der SBBZ, mit einem neuen Studienangebot in Freiburg auf einem Weg, nochmals zusätzliche Möglichkeiten gerade auch für die Region Südbaden zu gewinnen. In der Fachkräftegewinnung handeln wir gemeinsam mit den Stadt- und Landkreisen. Staatssekretär Volker Schebesta hat vor zwei Wochen hierzu eine Werbekampagne veröffentlicht, die nochmals insbesondere für den Beruf der Erzieherinnen und der Erzieher werben soll. Wir führen PiA als ein starkes Instrument in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher fort und haben dort auch die Möglichkeit geschaffen, diese Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bei der Lehrkräftegewinnung setzen wir natürlich verstärkt – wie auch andere Bundesländer – auf den Direkt- und Quereinstieg. Wir prüfen derzeit auch, ob der Direkteinstieg beispielsweise auch in den Grundschulen möglich sein kann. Wir bieten in Fächern, in denen es derzeit schwierig ist, sie zu besetzen, beispielsweise Informatik, Kontaktstudiengänge an und versuchen so, dem Mangel entgegenzuwirken. Wir werden aber auch die Vorschläge, die der Kultusministerkonferenz – und nicht uns seitens des Landes – jetzt von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission auf den Tisch gelegt wurden, daraufhin prüfen, welche Maßnahmen wir davon noch umsetzen können. Einiges, was dort vorgeschlagen wurde, wie beispielsweise die Rekrutierung von pensionierten Lehrkräften, wurde im Land bereits umgesetzt. Wir haben im Land auch bereits diese Direkt- und Quereinstiegsmöglichkeiten mit umgesetzt. Wir werden aber ganz sicher nochmals genau hinschauen müssen, was weiterhin möglich ist. Auch beim Thema Hybridunterricht, der dort genannt wurde, sind wir gerade dabei, zu prüfen, wie solche Angebote aussehen können. Wir haben es vor allem von den beruflichen Schulen als eine Prüfmöglichkeit mit auf den Weg gegeben bekommen, wie man in Klassen, die jetzt nicht so leicht zu füllen sind, beispielsweise in hybride Angebote einsteigen kann. Wenn ich, weil Sie es auch angesprochen haben, vielleicht noch kurz auf das Thema Digitalisierung eingehen darf: Wir prüfen derzeit, wie wir die guten, positiven Effekte, die die Coronapandemie mit sich gebracht hat, zum einen in den Schulen auf Dauer verankern. An anderen Stellen aber braucht es auch eine Schulgesetzänderung, beispielsweise wenn es um die Frage geht: Wie kann Präsenzunterricht durch digitalen Unterricht ersetzt oder gefüllt werden? Auch da sind wir also dabei, eine Prüfung vorzunehmen. Wir haben aktuell einen Bildungshaushalt von 13,3 Milliarden €. Das sind 2 Milliarden € mehr als noch vor zwei Jahren. Wir haben damit einen Anteil von 21 % des Landeshaushalts in Bildungsinvestitionen. Das ist auch ein starkes Signal. Natürlich wissen wir, dass wir auch in Zukunft da investieren müssen, aber wir brauchen dafür auch die Personen, die das Ganze befüllen können, und deswegen ist schon ein Punkt – der auch dem Ministerpräsidenten wichtig ist –: Wir brauchen Personen, die für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen, und dafür braucht es dann auch Möglichkeiten, wie wir auf diese Personen zugreifen können.
Daniel Born
Herr Abg. Poreski. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE begibt sich mit ei- nem Tablet in Richtung Redepult.) – Herr Abg. Poreski, ich muss Sie jetzt bitten, Ihre Frage vom Saalmikrofon aus zu stellen. (Unruhe – Zurufe)
Thomas Poreski GRÜNE
So passiert es, wenn man sich stressen lässt. Sorry for that. Ich würde gern daran anknüpfen. Die bekannte Bildungswissenschaftlerin Professorin Anne Sliwka hat am 18. Januar bei der Auftaktveranstaltung zur datengestützten Schulentwicklung gesagt, dies sei ein historischer Tag für Baden-Württemberg, da hier der Wechsel von einem administrativen zu einem lernenden Schulsystem stattfinde. Können Sie uns erläutern – gerade im Zusammenhang mit der Frage, die Sie auch schon beantwortet haben –, was das Kultusministerium hier genau vorhat, um bei der Qualität der Bildungsangebote eine Zeitenwende – ich benutze jetzt auch dieses Wort – einzuleiten? Vielen Dank.
Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Kollege Poreski. – Wir haben uns ja in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir die datengestützte Qualitätsentwicklung voranbringen wollen, dass wir den Schulen mehr Daten zur Verfügung stellen wollen. Wir haben in Baden-Württemberg schon immer viele Daten gesammelt, aber diese dann am Ende nicht an jeder Stelle so zusammengeführt, dass sie auch ablesbar waren. Mit dem Aufbau einer datengestützten systematischen Qualitätsentwicklung wollen wir die Möglichkeiten der Schulen verbessern, konkret auf ihre spezifischen Herausforderungen eingehen zu können. Sie sollen ein Schuldatenblatt bekommen, auf dem steht, welchen soziokulturellen Hintergrund die Schülerin bzw. der Schüler hat und welche Herausforderungen bestehen. Wir wissen nach den IQB-Studien auch, dass Kinder und Jugendliche aus weniger privilegierten Haushalten mehr Probleme in unserem Schulsystem haben. Auch diese Daten werden da erfasst. Es sollen dann Ziel- und Leistungsgespräche mit den Schulämtern stattfinden, in denen diese Themen nochmals erörtert werden. Solche Gespräche haben an vielen Stellen auch schon in der Vergangenheit stattgefunden. Aber oftmals folgten daraus nicht die konkreten Maßnahmen, die daraus abzuleiten gewesen wären. Wir wollen die Schulen dabei auch unterstützen. Wir haben einen Referenzrahmen Schulqualität auf den Weg gebracht, anhand dessen konkret mit auf den Weg gegeben wird, was diese Qualität am Ende bedeutet. Wir werden dafür Multiplikatorinnen und Multiplikatoren schulen. Bei der Auftaktveranstaltung am 18. Januar waren etwa 400 Beteiligte aus der Schulcommunity, der Schulgemeinschaft dabei, Vertreter aus der Wissenschaft, aber natürlich auch Praktiker, die das Konzept sehr gelobt haben und iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 uns gute Ansätze mit auf den Weg gegeben haben, wie wir die Unterstützungsmöglichkeiten der Schulen verbessern. Aber das Ganze muss am Ende natürlich gefüllt werden. Das heißt, wir brauchen jetzt die Fortbildungen der Lehrkräfte, damit das an den Schulen auch umgesetzt werden kann und damit wir am Ende die Effekte haben, die wir für die Verbesserung der Rahmenbedingungen brauchen.
Daniel Born
Frau Abg. Steinhülb-Joos.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Vielen Dank. – Ich habe zum einen Fragen zur evidenzbasierten Qualitätsentwicklung. Ich war auch auf dieser Veranstaltung am 18. Januar. Es war wirklich eindrücklich, wie Frau Sliwka die Prozesse geschildert hat. Allerdings hat sie auch ganz klar darauf hingewiesen, dass natürlich auch die Struktur dazu geschaffen werden muss. Ich habe schon auch deutlich den mahnenden Finger dahinter gesehen. Dazu die konkrete Frage: Was verändern Sie an Struktur? Denn wenn ich beispielsweise an die Standort- und Statusgespräche denke, dann bedeutet das für mich schon auch einen Umbau der staatlichen Schulämter, und dann heißt das für mich auch, dass speziell Personen dafür benannt und zur Verfügung gestellt werden, die das dann auch vollziehen. Mein spontaner Impuls war auch, dass dann ein Zielvereinbarungsgespräch in einem Turnus von ein bis drei Jahren an den allgemeinbildenden Schulen für meine Begriffe nicht ausreicht – was Frau Sliwka ja dann auch bestätigt hat. Das heißt: Wenn wir diesen Weg gehen, dann sollten wir ihn jetzt schon richtig gehen. Daher die Frage: Welche Strukturveränderungen sind angedacht? Zum nächsten Punkt, was die Zeitenwende betrifft: Die oberste Priorität muss der Lehrkräftegewinnung gelten. Daher die Frage: Wie bewerten Sie die Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission, jetzt die Klassen zu vergrößern? Was haben Sie hier konkret vor? Und was haben Sie konkret vor, was die Teilzeit betrifft? Denn ich glaube, wir müssen sehr aufpassen, dass wir Lehrern nicht noch mehr aufbürden und sie hier nicht einschränken bzw. verschrecken. Wir müssen natürlich auch die weiteren Schritte zur Qualitätsentwicklung gehen, was die Anhebung auf A 13/E 13 betrifft. Da würde mich auch interessieren, wie Sie hier vorgehen wollen. Zum letzten Punkt: Seiteneinstieg, Quereinstieg. Sie haben es nur kurz gestreift. Frage: Haben Sie vor, jetzt verbindliche Qualitätsstandards zu hinterlegen und diese auch bekannt zu geben, die für den Seiten- und Quereinstieg notwendig sind? Danke.
Sandra Boser
Vielen Dank, Frau Steinhülb-Joos. – Zum einen: Ja, es braucht natürlich die Unterstützung durch Multiplikatoren an den Schulen, die die qualitätsunterstützte Unterrichtsgestaltung mit begleiten. Die Schulämter haben die Aufgabe, die Statusgespräche einmal im Jahr zu führen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das bedeutet sicherlich auch Aufwand bei den Schulleitungen, weshalb wir dort nochmals mit Fortbildungen unterstüt- (Staatssekretärin Sandra Boser) zen wollen. Aber ich glaube – ich selbst war nicht bei der Veranstaltung und kann es deswegen nur vom Hörensagen wiedergeben –, dies hat auch einen Mehrwert für die Schulen. Am Ende rentiert sich also der Aufwand, den die Schulen jetzt erst einmal haben – so zumindest die Rückmeldungen. Damit haben die Schulen auch Möglichkeiten, gerade bei dem Thema Basiskompetenzen besser zu unterstützen. Unser Ziel muss sein, den Schulen Möglichkeiten zu geben, die Unterstützungsprogramme, die wir zur Verfügung stellen – wie jetzt beispielsweise BiSS-Transfer oder „Starke BASIS!“ –, gezielt den Schülerinnen und Schülern mit auf den Weg zu geben. Wir befinden uns hier am Anfang eines Prozesses. Man darf durchaus sagen: Wir fangen jetzt mit dieser datengestützten Unterrichtsentwicklung an. Ich glaube aber schon, dass man da immer wieder hinschauen muss: Welche Maßnahmen wirken und greifen? Dazu müssen wir Rückmeldungen von den Schulen einholen: Wie kommt ihr damit im Alltag klar? Je nachdem ist nochmals anzupassen. Auch dieses Signal kam ja, soweit ich weiß, aus dieser Veranstaltung heraus. Zur Frage nach den Empfehlungen der StäWiKo: Sie haben die Reaktion der Ministerin darauf vermutlich gelesen. Wir haben viele Maßnahmen, die die Ständige Wissenschaftliche Kommission vorgelegt hat, bei uns in Baden-Württemberg bereits umgesetzt. Das heißt, der Instrumentenkasten, der zur Verfügung gestellt wurde, ist für uns im neuen Angehen etwas kleiner, beispielsweise, weil wir die pensionierten Lehrkräfte bereits wieder verstärkt in die Schulen mit hineinnehmen, weil wir den Seiten- und Quereinstieg an vielen Stellen – nicht an allen; darauf komme ich gleich in meiner Antwort auf Ihre zweite Frage – bereits mit eingeführt haben und weil wir durch die auf den Weg gebrachten Maßnahmen schon versuchen, dies aufzugreifen. Die „bösen“ Fragen, die dahinterstecken – eine Erhöhung des Klassenteilers oder auch die Teilzeit –, werden bei uns derzeit nicht diskutiert. Trotzdem sage ich einfach: Wir prüfen alle Maßnahmen. Bei dem Thema Teilzeit sage ich ganz klar: Wer zu Hause Kinder hat, wer Pflegeperson ist, der braucht diese Teilzeit. Trotzdem kann man sagen: Wir haben es im letzten Schuljahr geschafft – durch die Bitte an Personen, die in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit zu erhöhen –, zu Beginn des Schuljahrs 400 Deputate mehr zu haben als gedacht. Auch bei der Teilzeit müssen wir, glaube ich, einfach im Austausch mit den Lehrkräften bleiben und prüfen lassen, wo eine Erhöhung möglich ist. Ich habe heute im Pressespiegel lesen dürfen, dass Sachsen-Anhalt ab Mitte Februar alle Lehrkräfte verpflichtet, eine Stunde mehr zu arbeiten. Das haben wir jetzt in Baden-Württemberg nicht geplant. Aber es zeigt sich einfach, dass Maßnahmen derzeit in allen Bundesländern genau daraufhin geprüft werden: Wie kann das am besten funktionieren? Zur Frage nach den Voraussetzungen zum Seiten- und Quereinstieg: Bitte nennen Sie gern nochmals konkret, wo aus Ihrer Sicht diese Qualitätsanforderungen fehlen; denn wir haben sie ja in vielen Bereichen definiert. Es gibt aber tatsächlich – da muss man oftmals genau hineinschauen – immer wieder Einzelfälle, bei denen es vielleicht nicht passt mit den Voeriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 raussetzungen, also beispielsweise entweder grundständiges Studium und Quereinstieg ins Referendariat oder aber grundständiges Studium und Direkteinstieg in den Schulbereich. Da prüfen wir gerade an vielen Stellen: Was sind die Voraussetzungen? Beim Grundschullehramt schauen wir gerade noch, welche Voraussetzungen dazu notwendig sind. Zur Frage A 12/A 13: Wir diskutieren diese jetzt schon seit Jahren, und trotzdem muss man sagen, es ist bei uns nicht so einfach, von A 12 auf A 13 umzustellen. Wir brauchten da eine Verlängerung der Studienzeit, und wir müssten dann eine Gleichbehandlung für alle Lehrkräfte haben; alle Lehrkräfte müssten zehn Semester studieren. Momentan haben wir acht Semester bei Grundschullehrkräften und zehn Semester bei Lehrkräften der Sekundarstufe I. In anderen Bundesländern, die das aktuell umsetzen, sehen wir, welche Unruhe das auch innerhalb der Lehrerschaft bringt. Ich blicke gerade nach Bayern, wo die Gymnasiallehrkräfte sehr deutlich eine Anhebung dann auch für sich fordern. Wir werden das Thema „A 12/A 13“ dennoch im Blick behalten, weil ich es auch für richtig halte, die besondere Arbeit der Grundschullehrkräfte entsprechend zu würdigen. Aber das muss man dann im gesamten Kontext sehen, wie so etwas umgesetzt werden kann, in welcher Zeitschiene dies überhaupt machbar wäre und welcher finanzielle Bedarf damit verbunden ist. Auch muss man sehen, dass eine Erhöhung der Studienzeit um zwei Semester bedeuten würde, dass uns ein Jahrgang an Grundschullehrkräften erst mal fehlen würde, was in der Situation des Fachkräftemangels natürlich besonders berücksichtigt werden sollte. Ich hoffe, ich habe jetzt alles beantwortet.
Daniel Born
Herr Abg. Birnstock, bitte.
Dennis Birnstock FDP
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, nach jetzt drei Jahren Pandemie und etlichen Einschränkungen für die Schülerinnen und Schüler bis hin zu Schulschließungen und viel digitalem Unterricht würde mich interessieren, wie angesichts der Erkenntnisse, dass in der Folge psychische Probleme bei Schülerinnen und Schülern deutlich zugenommen haben und sozial-emotionale Schwierigkeiten verstärkt aufgeflammt sind, die Überlegung damit zusammenpasst, hybriden Unterricht durchzuführen. Wie wollen Sie denn bei einem solchen Modell gewährleisten, dass hinterher die Schülerinnen und Schüler, die teilweise schon jetzt auf der Strecke geblieben sind, nicht wiederum auf der Strecke bleiben?
Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Birnstock, für die Frage. Das gibt mir die Möglichkeit, den Bereich des hybriden Unterrichts nochmals genauer zu beleuchten. Zum einen hat die Ministerin in ihrer Pressemitteilung ja deutlich gemacht, dass dieses Modell allenfalls für die Oberstufen gelten kann, dass es sich also an Schülerinnen und Schüler richten kann, die älter sind. Wir reden hier nicht über hybriden Unterricht beispielsweise in einer Grundschulklasse, sondern es geht um Ausnahmesituationen, und dies in der Ober- (Staatssekretärin Sandra Boser) stufe oder – dies hatte ich eingangs bereits beschrieben – beispielsweise an beruflichen Schulen. Ein solcher Vorschlag war schon vor längerer Zeit vom Berufsschullehrerverband gekommen, und zwar insbesondere für berufliche Schulen. Dabei wurde nicht unbedingt an berufliche Gymnasien gedacht, sondern vor allem an den Schulunterricht für Ausbildungsberufe. Wir wissen ja, dass in manchen Ausbildungen, etwa im Metzger- oder im Bäckerberuf, die Berufsschulklassen oftmals sehr klein sind und teilweise vor der Schließung stehen. Bevor man an einem Schulstandort aus einem Ausbildungsgang herausgeht, könnte man eben versuchen, über digitale Angebote im Rahmen des hybriden Unterrichts eine Möglichkeit zu schaffen, um den Unterricht weiter stattfinden zu lassen. Unser Schulgesetz gibt dies momentan nicht her; das muss man ganz deutlich sagen. Das heißt, es würde einer Schulgesetzänderung bedürfen, um den hybriden Unterricht einem Unterricht in Präsenz gleichwertig zu gestalten. Im Nachgang zu den Coronaauswirkungen sind wir gerade in der Prüfung der Frage, inwieweit wir solche digitalen Angebote auch als Ersatz für Präsenzunterricht zulassen wollen. Ganz klares Wort von mir: Es darf natürlich nicht dazu kommen, dass wir komplette Homeschooling-Angebote zulassen; es muss klar sein, dass dies im Rahmen dessen erfolgt, dass die Schülerinnen und Schüler trotzdem die persönliche Ansprache durch die Lehrkraft haben. Seit Corona wissen wir – das klang auch bei Ihnen an –, wie wichtig sich der Bezug zur Lehrkraft darstellt. Ich kann mir daher nicht vorstellen – dieser Vorschlag wurde während der Coronapandemie unterbreitet –, eine zentrale, digitale Schule zu schaffen, auf die andere Schulen dann zugreifen und sich zuschalten können. Beispielsweise könnte ich mir nicht vorstellen, dass auf dieser digitalen Ebene der Englischunterricht funktioniert – wobei ja tatsächlich niemand weiß, was die Digitalisierung noch alles mit sich bringen wird. Aber das ist nun nicht das, worüber wir diskutieren, wenn wir über digitalen bzw. über Präsenzunterricht sprechen. Da geht es vielmehr zum einen um eine Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die länger erkrankt sind und daher nicht in der Schule präsent sein können; es geht um Situationen, wie wir sie bei Corona hatten, oder nehmen Sie die Sturmsituation im vergangenen Jahr, die dazu führte, dass manche Schulen für einen Tag schließen mussten. Auch da könnte der Digitalunterricht eine interessante Möglichkeit sein. Aber auch wenn Angebote andernfalls nicht gestaltet werden könnten, würde sich die Möglichkeit des hybriden Distanzunterrichts anbieten. Darauf bezog sich auch die Aussage der Ministerin. Das kann man prüfen – aber im Rahmen einer Schulgesetzänderung und unter Berücksichtigung aller Konsequenzen, die es mit sich bringt. Aber ganz klares Wort vom gesamten Kultusministerium: Der Präsenzunterricht kann damit am Ende nicht ersetzt werden, sondern es kann allenfalls eine Zusatzmöglichkeit oder eine Alternative sein für Situationen, in denen sonst kein Unterricht stattfinden könnte.
Daniel Born
Herr Abg. Bamberger. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Alfred Bamberger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Von Bayern lernen heißt siegen lernen. (Zuruf: Oh!) Das gilt natürlich auch für Sachsen. Soll heißen: Haben Sie die Schulsysteme in Sachsen und Bayern, den Gewinnern der Bildungsrankings, (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) mal untersucht, insbesondere was die Lehrpläne anbelangt, was die Schulsysteme anbelangt? Wenn Sie es gemacht haben: Was waren die Unterschiede? Was davon sind Sie bereit zu übernehmen? Und wenn nicht: Warum nicht?
Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Sachsen und Bayern sind so unterschiedlich wie Äpfel und Birnen, wenn man das Schulsystem vergleicht: (Zuruf von den Grünen: Das ist richtig!) Sachsen mit einer nicht verbindlichen Grundschulempfehlung, Bayern mit einer verbindlichen Grundschulempfehlung; Sachsen mit einem Zweisäulenmodell, Bayern mit einem ausgegliederten Schulsystem. Wir schauen uns derzeit alle Länder in Deutschland im Vergleich an. Wir haben hier auch Hamburg von der Wissenschaftlichen Kommission als eines der Beispiele genannt bekommen, weil Hamburg es geschafft hat, sich in den letzten zwölf Jahren in den Vergleichsarbeiten aus dem unteren Feld ganz nach oben zu arbeiten. Deswegen prüfen wir derzeit auch Maßnahmen aus Hamburg, z. B. die Basiskompetenzförderung in den Grundschulen – Stichwort BiSS-Transfer. Das gibt es in Hamburg schon etwas länger als bei uns in Baden-Württemberg. Aber wir sind auch dabei, in Baden-Württemberg Maßnahmen auf den Weg zu bringen wie die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung, multiprofessionelle Teams – alles Punkte, die Hamburg umgesetzt hat. Natürlich schauen wir uns alle möglichen Beispiele an, die bei uns in Baden-Württemberg aber auch umsetzbar sein müssen.
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich gehe gern noch mal auf diesen zentralen Begriff „Zeitenwende“ zurück. Sie haben jetzt diesen Modellversuch zur sozialindexbasierten Ressourcensteuerung – 30 Schulen, 2027 – auf den weiten Weg gebracht. „Zeitenwende“, das ist der Begriff, den der Bundeskanzler eingeführt hat, als es um einen Problembereich ging, für den sehr viel Geld zur Verfügung gestellt wurde. Seien Sie mir nicht böse: Das, was Sie ausgeführt haben, ist alles nichts Neues. Diese Sozialdatenanalyse, diese Zielvereinbarungsgeschichten, das kenne ich noch von vor zwölf Jahren, als ich selbst noch im Berufsschuldienst war. Da hieß das OES. Da hat man auch mit Zielvereinbarungen gearbeitet. Das ist im Grunde alter Wein – deswegen vielleicht nicht schlechter – in neuen Schläuchen. Das ist nichts Neues. Ich habe in meinen einleitenden Worten gesagt: Uns fehlen über 10 000 Lehrkräftestellen, uns fehlen Tausende von Kita- (Dr. Stefan Fulst-Blei) plätzen. Sie haben gesagt: „Na ja, wir führen PiA fort.“ In unserer Regierungszeit gab es noch eine Ausbauoffensive. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Begriff „Zeitenwende“ da viel zu hoch gegriffen ist? Denn im Grunde ist es nichts Neues, was Sie hier dargelegt haben. Schon gar nicht habe ich gehört, dass jetzt bedeutend mehr Mittel investiert würden, gerade um die personellen Engpässe zu schließen.
Sandra Boser
Dann, Herr Kollege Fulst-Blei, tut es mir leid, dass Sie anscheinend mein erstes Eingangsstatement nicht gehört haben. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Doch!) Man sollte dann nochmals das Interview des Ministerpräsidenten in Gänze lesen. Der Begriff „Zeitenwende“ hat sich auf die Digitalisierung bezogen. Die Digitalisierung verändert Schule, die Digitalisierung hat zu Zeiten von Corona gezeigt, welche neuen pädagogischen Möglichkeiten es gibt. „Zeitenwende“ war vor allem auch darauf bezogen, dass wir die Probleme, die es bei uns im Bildungssystem gibt, angehen. Wir gehen in eine sozialindexbasierte Ressourcensteuerung, wir führen multiprofessionelle Teams ein. Wir fangen da mit Pilotversuchen an, damit wir auch schnell starten können. Wir haben diesen Pilotversuch jetzt innerhalb von einem halben Jahr auf den Weg gebracht. Andere – – (Abg. Andreas Stoch SPD: Machen es seit Jahren!) – Wer macht das seit Jahren? (Abg. Andreas Stoch SPD: Hamburg!) – Ja, aber wie lange hat Hamburg gebraucht, bis es dort eingeführt wurde? Dort hat man 20 Jahre gebraucht, um zu dem – – (Abg. Andreas Stoch SPD: Und die Regierung? Seit Ewigkeiten!)
Daniel Born
Frau Staatssekretärin Boser hat das Wort.
Sandra Boser
Sie waren auch schon Kultusminister, Herr Kollege Stoch. Sie hätten das auch in Ihrer Ministerzeit einführen können. (Zuruf: Ja!) Hamburg hat vor 20 Jahren einen Prozess gestartet, und seit zehn Jahren gibt es dort dieses System, das wir heute vorfinden. Wir haben verschiedene Landkreise in den ersten Schritt mit hineingenommen, von denen wir wussten, dass sie es schnell umsetzen können. Ich habe die Landkreise genannt. Wir werden in einem zweiten Schritt zum kommenden Schuljahr weitere Landkreise mit hinzunehmen. Ich sage auch noch mal ganz deutlich: Es war die Empfehlung der Wissenschaft, dass wir mit einzelnen Landkreisen starten und dann weiter ausbauen. Ich habe Ihnen auch dargelegt, welche finanziellen Mittel wir zur Verfügung stellen. Wir sind auch im Austausch mit der kommunalen Seite darüber, wie wir die Plätze weiter ausbaueriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 en. Wir haben in der Gemeinsamen Finanzkommission zusätzliche Förderungen für die Kindertageseinrichtungen vereinbart. Wir beteiligen uns mit Investitionen. Wir haben die Tageseltern durch zusätzliche finanzielle Mittel gestärkt. Also: Wir haben in diesen Haushalt zusätzliches Personal eingestellt. Tatsächlich: Das Thema Fachkräfte begleitet uns von jeder Seite. Ich habe Ihnen dargestellt, welche Maßnahmen wir im ersten Schritt umsetzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es mag sein, dass das für Sie zu wenig ist. Aber wir zeigen, dass wir das Thema angehen, dass wir es ernst meinen und dass wir vor allem an die Basiskompetenzen und an die Stärkung der Grundschulen gehen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nach dem nächs- ten IQB-Bericht wird der MP wieder das Gleiche sa- gen! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Der kommt in fünf Jahren!)
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, ganz herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen. Wir haben uns jetzt 30 Minuten dem Thema der SPD-Fraktion für die Regierungsbefragung gewidmet. Vielen Dank. Wir kommen zum nächsten Thema, für das wir noch 20 Minuten Zeit haben und das von der Fraktion GRÜNE eingereicht wurde: D a t e n g e s t ü t z t e Q u a l i t ä t s e n t w i c k l u n g a n S c h u l e n Ich darf den Kollegen Poreski bitten, jetzt ans Redepult zu kommen.
Thomas Poreski GRÜNE
Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich scheint ja genau diese eine Veranstaltung, auf die wir schon Bezug genommen haben, besondere Aufmerksamkeit ausgelöst zu haben. Das finden wir auch sehr berechtigt. Vor zwei Wochen war die Kick-off-Veranstaltung zur nächsten Phase des Qualitätskonzepts für Schulen im Land mit – das muss man sagen – durchweg sehr guten Resonanzen. Das ist hier im Haus ausdrücklich auch von anderen Fraktionen so bestätigt worden. Jetzt ist natürlich das eine das Was, das andere ist das Wie. Das heißt, es geht um den Referenzrahmen Schulqualität. Dieser läuft jetzt in der Schulpraxis an. Die Bildungswissenschaft spricht für Deutschland von einem „Paradigmenwechsel in der Steuerung von Schule“ – also von wegen, es sei alles so wie gehabt. Kollege Fulst-Blei, Sie waren halt an dieser Stelle tatsächlich nicht dabei. Das werfe ich Ihnen nicht vor, aber das ist Fakt. Baden-Württemberg ist hier – sicher nicht überall, aber an dieser Stelle – Vorreiter in der Bildung. Da muss man auch sagen: Ehre, wem Ehre gebührt. Jetzt ist die Schulentwicklung künftig konsequent evidenzbasiert und ein ganzes Stück weit unabhängiger, um von bildungspolitisch kurzfristigen Entscheidungen und Wetterwechseln – wir hatten heute Morgen auch eine Debatte, die in dieses Thema mit hineingespielt hat – wegzukommen. (Thomas Poreski) Deswegen meine Frage: Welche Zielsetzung verfolgt das KM mit diesem Vorhaben? Also: Warum brauchen wir eine datengestützte Qualitätsentwicklung an den Schulen?
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Kollege. – Frau Staatssekretärin.
Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten schon beim vorangegangenen Thema der Regierungsbefragung das jetzige Thema ein Stück weit angerissen. Was bezwecken wir? Die Wissenschaft hat uns sehr deutlich mit auf den Weg gegeben, dass wir die Schulentwicklung an unseren Schulen sehr viel mehr datenbasiert und datengestützt begleiten müssen und dass wir dadurch auch die Möglichkeiten verstärken können, Kinder und Jugendliche bestmöglich zu fördern. Das heißt, wir wollen mit der datengestützten systematischen Qualitätsentwicklung die Schulen dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche noch fokussierter zu betrachten und ihnen dadurch am Ende die bestmöglichen Förderangebote mitzugeben. Dazu erhalten die Schulen ein Schuldatenblatt, das sie für sich selbst auswerten können. Es wird Statusgespräche mit Zielund Leistungsvereinbarungen geben, und am Ende haben wir den Referenzrahmen Schulqualität, der ein einheitliches bzw. gemeinsames Qualitätsverständnis sicherstellt. Der Referenzrahmen Schulqualität wurde in einem breiten Dialogprozess im Vorfeld erarbeitet. Das heißt, es gab keine komplette Vorgabe, wie dieser aussehen soll, sondern er wurde anhand vieler Rückmeldungen, auch aus der Schulpraxis, erstellt. So haben wir jetzt ganz neu für unsere Schulen eine umfassende Datengrundlage, die sie zur Verfügung gestellt bekommen und mit der am Ende konkret für die einzelnen Schulen Maßnahmen ergriffen werden können.
Daniel Born
Die nächste Frage stellt Frau Abg. Steinhülb-Joos.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Dass wir eine Qualitätsentwicklung brauchen, ist uns allen klar, und zwar nicht erst seit dem letzten IQB-Bildungstrend, sondern schon seit den Erhebungen der letzten Jahre, die ähnliche bis gleiche Ergebnisse hervorgebracht haben. Qualitätsentwicklung benötigen wir. Doch der Qualitätsentwicklung steht der Lehrkräftemangel entgegen. Hierzu die Frage: Worin besteht jetzt konkret für die Lehrkräfte die Win-win-Situation? Die meisten Lehrkräfte sind am Rande ihrer Kräfte. Es fehlen unglaublich viele Lehrkräfte. Es fehlen Krankheitsstellvertretungen. Teilweise werden zwei Klassen parallel beaufsichtigt. Und jetzt kommt die Qualitätsentwicklung dazu, die wir ja auch brauchen. Aber ganz konkret: Wie geht die Unterstützung vonstatten? Vor allem ziele ich hier auch auf die sozialdatenatlasbezogene Ressourcenzuweisung ab. Denn so, wie Sie es geplant haben, kommt diese erst in vier bis fünf Jahren flächendeckend zum Einsatz. Die Minimodellprojekte, die es jetzt gibt, decken den Bedarf der Schulen ja nicht ab. Wenn es darum geht – das ist ja ein Teil der Qualitätsentwicklung –, hier Leistungsbzw. Lernstandserhebungen vorzunehmen, und zwar auch in größerem Maß – das haben Sie auch vor –, haben die Schulen nur dann einen Gewinn, wenn tatsächlich auch mehr Resiode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 sourcen an die Schulen kommen. Die Ressourcen können nicht nur darin bestehen, dass mehr Geld investiert wird oder monetarisiert wird – dann müssen die Schulleitungen wieder Personen suchen. Das heißt, hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Ganz konkret: Wo und wie schnell wird hier den Lehrkräften und Schulleitungen an den Schulen wirklich geholfen?
Sandra Boser
Frau Steinhülb-Joos, zum einen soll dieses Schuldatenblatt die Schulen in einem ersten Schritt tatsächlich in der Form unterstützen, dass sie die Daten überhaupt einmal zur Verfügung haben. Wir haben in den vergangenen Jahren zig Daten gesammelt, auch die Schulen haben Daten gesammelt, aber niemals komprimiert zur Verfügung gestellt. Es ist schon ein Mehrwert, den wir den Schulen jetzt zur Verfügung stellen, dass sie über ein Schuldatenblatt Informationen über ihre Schülerschaft bekommen, die sie bisher nicht hatten. Das andere: Wir unterstützen durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die wir fortbilden, um diese Maßnahmen dann auch im Kollegium zu verbreiten. Wir wissen natürlich, dass das am Ende einen Aufwand bedeutet. Ich habe aber schon bei der Beantwortung der vorherigen Frage versucht, darzustellen, dass die Rückmeldung der Schulen ist, dass es sie in ihrer Arbeit unterstützt. Tatsächlich ist der Lehrkräftemangel – da wiederhole ich mich sehr gern – momentan eine der schwierigsten Herausforderungen. Wir wissen, dass wir derzeit gerade an den Grundschulen und den SBBZ in einer extrem schwierigen Situation sind. Wir wissen, dass wir versuchen müssen, mehr Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen, dass wir versuchen müssen, auch Personen, die derzeit nicht in den Schulen sind, wieder so schnell wie möglich in den Unterricht zurückzubekommen. Wir haben unterschiedliche Maßnahmen, die ich bereits beschrieben habe, wie Quereinstieg, Seiteneinstieg in den weiterführenden Schulen. Wir bieten Gymnasiallehrkräften an, an die Grundschulen zu gehen, um dort zu unterstützen. Den Sozialindex und die multiprofessionellen Teams erproben wir, pilotieren wir und werden diese Maßnahmen dann auch weiter ausführen. Wir sind also jetzt an verschiedenen Stellen dabei, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, von denen wir überzeugt sind, dass sie am Ende unsere Schulen unterstützen. Wenn ich noch einen Punkt nennen darf: Das Programm „Starke BASIS!“, in dem unterschiedliche Programme enthalten sind, haben wir auf zehn bis 15 Jahre ausgelegt, weil wir wissen, dass es eine ganze Zeit braucht, bis gewisse Programme wirksam sind. Auf der anderen Seite wirkt die Lesefördermaßnahme BiSS-Transfer schnell. Das zeigt auch Hamburg. Wenn wir uns aber z. B. mit Hamburg vergleichen, dann stellen wir fest, dass wir prozentual in der gleichen Breite unterwegs sind wie Hamburg, was die Anzahl der Schulen betrifft, die derzeit an diesem Versuch teilnehmen. Wir unterstützen also auf verschiedene Art und Weise. Ich weiß, Ihnen, der SPD, geht es nicht schnell genug. Wir müssen aber auch den Realitäten ins Gesicht schauen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass nicht an jeder Ecke Lehrkräfte stehen, die darauf warten, eingestellt zu werden. Viel- (Staatssekretärin Sandra Boser) mehr müssen wir ganz intensiv darum werben, dass Lehrkräfte, die jetzt im Beruf sind, gegebenenfalls aufstocken, dass sie länger im Beruf bleiben, wenn es möglich ist. Damit haben wir auch die Möglichkeit, Maßnahmen, die andere Bundesländer auf Basis des Vorschlags der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission derzeit prüfen, wie eine Erhöhung des Klassenteilers oder eine grundsätzliche Erhöhung von Deputaten, die Sie vorhin auch angesprochen haben, in Baden-Württemberg nicht umzusetzen.
Daniel Born
Die nächste Frage stellt Frau Abg. Saint-Cast von der Fraktion GRÜNE.
Nadyne Saint-Cast GRÜNE
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben jetzt schon sehr, sehr viel geantwortet. Ich möchte noch mal auf den Mehrwert für die Schulen im Lichte des Lehrkräftemangels, der jetzt sozusagen über allem steht, Bezug nehmen. Können Sie uns konkreter schildern, wie der Mehrwert für die Schulen durch diesen Referenzrahmen, durch die datengestützte Qualitätsentwicklung trotz des Lehrkräftemangels tatsächlich sein kann? Es kann ja vielleicht sein, dass man durch diese Schulentwicklung, durch eine Qualitätsentwicklung neues Personal generiert. Da würde mich der Mehrwert trotz des Lehrkräftemangels noch mal ganz konkret interessieren. Die zweite Frage betrifft die Zeitschiene. Wie sieht das Ziel aus? Wollen wir bis dann und dann möglichst alle Schulen erreichen? Fokussieren wir uns erst einmal auf die Schulen, die einen gewissen Sozialindex haben? Das wäre ja auch eine Überlegung. Wie ist da sozusagen die Zielschiene? Vielen Dank.
Sandra Boser
Ich will jetzt beim Mehrwert den Schulen gar nicht vorgreifen, denn ich glaube, das ist ein schulinterner Prozess. Es bedeutet ja auch Schulentwicklung, die dahintersteckt. Ich habe ja vorhin angesprochen: Wir werden auch die Rückmeldungen aus den Schulen mitnehmen, was beispielsweise an Anpassungsbedarf vorhanden ist. Aber das Schuldatenblatt, die Fortbildungsangebote stellen schon einmal einen Mehrwert dar. Das gilt auch hinsichtlich der klaren Zielvereinbarung, die hinter den Ziel- und Leistungsgesprächen steckt, die ja auch für alle Schulen verbindlich sind und die einmal im Jahr stattfinden müssen. Wir haben das bisher als Möglichkeit gehabt. Es wurde aber nicht verbindlich vorgegeben. Also, auch da gibt es diese Verbindlichkeit und diesen Qualitätsrahmen, der einfach noch einmal klar absteckt, in welchem Rahmen wir uns eigentlich bewegen. Ich will den Schulen diesen Mehrwert jetzt gar nicht – ich sage es einmal so – in den Mund legen, sondern ich glaube, wir müssen gemeinsam mit den Schulen schauen, was man da wirklich noch einmal verstärken kann, wo es auch noch mal mehr Unterstützung braucht. So ist dieses Programm ausgelegt. Aus der Wissenschaft habe ich auch die Rückmeldung vernommen, dass wir damit jetzt einen sehr guten Einstieg haben. Zu Ihrer zweiten Frage: Geben Sie mir dazu bitte noch mal ein Stichwort. eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Zeitplan!) – Ja, der Zeitplan. – Zunächst einmal liegt das Schuldatenblatt allen Schulen vor, wird an die Schulen ausgegeben. Aber es gibt keine Verpflichtung, dass man sich jetzt beispielsweise an Fortbildungen oder Ähnlichem beteiligt. Wir raten jedoch dringend dazu, das im Rahmen der Möglichkeiten zu tun. Das Ziel- und Leistungsgespräch findet einmal im Jahr statt. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Für alle Schu- len?) – Ja.
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Staatssekretärin, Sie haben darauf hingewiesen, dass man Lehrkräfte braucht, dass das Thema Deputatserhöhung auch ein wichtiger Faktor ist. Ich gehe davon aus, dass man da auf die Lehrkräfte zugeht – gerade auf die in Teilzeit; das haben Sie ja ausgeführt – und bittet, dass die vielleicht mehr machen. Das ist eine gemeinsame Geschichte – freiwillig.
Sandra Boser
Ja.
Dr. Erik Schweickert FDP
Inwieweit können diese Lehrkräfte, die jetzt den Teilzeitsatz erhöhen, mitsprechen, wenn es darum geht, die Bugwelle, die dann aufgebaut wird, irgendwann auch wieder abzubauen? Wird es dann genauso – so sage ich einmal – kooperativ gemacht, oder legen dann die Schulen fest, wann diese Mehrarbeit wieder abgebaut wird?
Sandra Boser
Wenn wir über Deputatserhöhungen sprechen, sprechen wir nicht von Bugwellen, sondern bei Teilzeit erhöht man dann sein Deputat und bekommt das natürlich ganz normal vergütet. Wenn jemand statt 50 % dann 75 % arbeitet, bekommt er natürlich statt 50 % Gehalt am Ende 75 % Gehalt. Das erzeugt keine Bugwelle. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Und wenn man es nicht auszahlt? Gibt es diese Möglichkeit?) – Diesen Mehrarbeitsunterricht – MAU – gibt es natürlich an den Schulen. Aber auch der wird dann sofort bezahlt. Wir haben momentan keine Schulart – wie früher bei den beruflichen Schulen –, bei der wir wirklich in Bugwellen hineingegangen wären. Aber beispielsweise Sachsen-Anhalt hat sich derzeit dieser Frage gestellt und gibt bei der Deputatserhöhung um eine Stunde die Möglichkeit einer monetären Auszahlung oder einer Verrechnung über das Arbeitszeitkonto. Wir haben diese Möglichkeit momentan nicht. Die Diskussion mit Blick auf die Frage „Geht man weg von einer Deputatsgestaltung hin zu einer Arbeitszeitkontenpflege?“ wird geführt. Das sind breite Diskussionen, die wirklich nicht einfach sind.
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen herzlichen Dank. – Ich will gern auf die Frage nach der Datenerhebung zurückkommen. Da unterstütze ich Sie übrigens voll: Wir brauchen (Dr. Stefan Fulst-Blei) eine empirische Wende. Ich wünsche mir, dass wir dann auf unsere Anfragen seltener die Rückmeldung bekommen: „Diese Daten werden nicht erhoben.“ Diese Rückmeldung bekommen wir immer wieder – egal, ob es um fachfremden Unterricht im Bereich der Grundschulen etc. geht oder um die Frage, wie Daten zum Unterrichtsausfall erhoben werden. Ich habe von Ihnen vorhin die Rückmeldung erhalten: Ihre Gedanken gehen in die Richtung dessen, was wir bereits in den 2000er-Jahren mit dem Konzept OES an den beruflichen Schulen umgesetzt haben. Ich selbst war daran beteiligt. Wir haben damals eine ganze Anzahl von Stunden zur Verfügung bekommen, um überhaupt erst bewältigen zu können, was da dranhängt, das Qualitätshandbuch etc. Deswegen meine Frage: Wie viel Personal stellen Sie den Schulen zur Verfügung, um diese empirische Wende vor Ort wirklich umzusetzen? Ganz konkret: Mit wie vielen zusätzlichen Stunden kann eine mittelgroße oder große Schule rechnen, um das Ganze abzuarbeiten? Wenn Sie das in der jetzigen Situation on top packen, wird es natürlich noch schwieriger.
Sandra Boser
Im Moment stehen für die Umsetzung keine zusätzlichen Stunden zur Verfügung. Es geht um einen Qualitätsprozess, der unterstützt wird, aber normalerweise bereits an den Schulen stattfindet. Es ist ein Stück weit schon ein Unterschied zum Konzept OES, hinter dem eine Schulentwicklung stand. Mit dem Schuldatenblatt unterstützen wir, dass die Prozesse in den Schulen, was die Frage der Datenerhebung angeht, besser gesteuert werden können. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Es gibt da keine zu- sätzlichen Stunden? Habe ich Sie da richtig verstan- den?) – Wir haben da keine zusätzlichen Stunden vorgesehen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wow! Okay!) Zur Datenerhebung: Ich weiß, dass wir zu Zeiten von Corona von Ihnen immer wieder die Frage erhalten haben, welche Unterrichtsstunden stattfinden. Wir erheben tatsächlich nicht alle Daten, damit die Schulen nicht alles dokumentieren müssen und keine Daten erheben müssen, die wir am Ende vielleicht nicht unbedingt verwenden können. In der Vergangenheit wurden schon viele Daten erhoben, beispielsweise der Hintergrund von Schülerinnen und Schülern mit Blick auf ihren Leistungsbezug und anderes. Aber es gibt auch Daten, die wir momentan nicht erheben, wie z. B. den Unterrichtsausfall an den verschiedenen Schularten, weil das für die Schulen einen zusätzlichen Aufwand darstellen würde. Ein großes Thema, das z. B. immer wieder aufseiten der Wirtschaft oder der Ausbildungsträger vorkam, war die Frage der Verbleibestatistik von Schülerinnen und Schülern. Diese werden wir ab diesem Jahr zur Verfügung stellen. Da stellten sich bisher auch immer datenschutzrechtliche Fragen. Es stellte sich aber auch die Frage nach dem Umfang, die Frage: Wie viel Zeitaufwand habe ich damit? Ich glaube, wir müssen schauen: Wie viel verlangen wir unseren Schulen ab? Wie viele Daten wollen wir von den Schulen? Bei dem Schuldatenblatt greifen wir auf Daten zurück, die die Schulen nicht selbst erheben, sondern die sozusagen iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 außerhalb der Schulen existieren und die in ein Schuldatenblatt integriert werden. Aber tatsächlich – – (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) – Beispielsweise von den Landkreisen, von den Ämtern. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die Ämter machen dann die Zusammenstellung?)
Daniel Born
Wir führen jetzt keinen Dialog. – Zur Antwort.
Sandra Boser
Wir versuchen, die Schulen ein Stück weit zu unterstützen, sodass sie am Ende nicht zu den Datenkraken werden, die sonst immer kritisiert werden, und wir den Aufwand für die Schulen in einem gewissen Rahmen belassen.
Daniel Born
Dann haben wir noch für eine einminütige Frage der Frau Abg. Steinhülb-Joos Zeit. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Großer Respekt vor Staatssekretärin Boser!)
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Sie sagen, Sie täten alles, um Lehrkräfte zu gewinnen und auszubilden. Ich frage mich allerdings: Warum hat es so lange gedauert, bis endlich mehr Studienplätze für Sonderpädagogik bereitgestellt wurden? Noch ist es nicht vollzogen. Es sollen ja 175 neue Plätze in Freiburg eingerichtet werden. Warum sind es nicht mehr? Warum werden die Plätze gerade in Freiburg eingerichtet? Wie laufen die Prozesse? Wer hat mit wem gesprochen? Wie ist die Entscheidung zustande gekommen? Um Ihre Antwort vorwegzunehmen: Ich weiß, Sie wollen nicht in ein Überangebot gehen. Allerdings haben wir im sonderpädagogischen Bereich ein strukturelles Defizit von 13 %. Wir werden auch in den nächsten Jahren viele Lehrkräfte zur Differenzierung benötigen. Ich glaube, wir können nicht genug Plätze einrichten, um Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auszubilden. Daher meine Fragen: Warum werden nur 175 weitere Plätze eingerichtet, und warum nur in Freiburg? Danke.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin.
Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vorneweg: Wir haben die Zahl der Studienplätze schon in den vergangenen sechs Jahren ausgeweitet. Für das Grundschullehramt haben wir eine Verdopplung der Zahl der Studienplätze vorgenommen. Wir haben auch im SBBZ-Bereich in den vergangenen Jahren die Zahl der Studienplätze von 330 auf 520 erhöht. Wir fangen nicht erst jetzt mit der Erhöhung der Zahl der Studienplätze an. Wir haben Aufstiegslehrgänge ermöglicht, damit Personen, die schon in inklusiven Settings arbeiten oder an Grundschulen sind, die Möglichkeit haben, Sonderpädagogik als Aufsatz mitzunehmen. Wir haben bereits in der Vergangenheit in diesem Bereich zusätzliche Angebote geschaffen. Es gab eine breite Diskussion darüber, wo die 175 Studienplätze umgesetzt werden können. Es gab zum einen den (Staatssekretärin Sandra Boser) Wunsch, dass dies in einer Region stattfindet, in der es bisher keine Studienplätze im Bereich Sonderpädagogik gibt. Südbaden ist da ein wichtiger Standort, dort gibt es bisher keine Möglichkeiten. Gerade auch im Zusammenhang mit der Grenzregion hat Südbaden eine besondere Stellung. In Freiburg bestand die Möglichkeit, dass wir das an einer Universität andocken können, dass die Räumlichkeiten auch zur Verfügung gestellt werden. Das war an anderen Standorten nicht möglich. Wir müssen da ja auch ausbauen. Es ist nicht so, dass einfach so 175 Studienplätze eingeführt werden könnten, ohne dass das Konsequenzen hätte. Warum nur 175? Wir müssen natürlich schauen: Gibt es die Lehrpersonen, die das am Ende auch umsetzen können? Egal, wo wir die Zahl der Studienplätze erhöhen: Die Universitäten brauchen die Platzkapazitäten dafür, die Universitäten brauchen die Lehrpersonen dafür. Wir hatten gestern Abend ein Gespräch mit Beteiligung der Universitäten. Man muss ganz klar sagen: Auch die Universitäten sind an ihren Grenzen, was Lehrpersonal, was Professuren betrifft. Auch das müssen wir berücksichtigen. Wir gehen aber wirklich davon aus, dass uns die 175 Studienplätze sehr weiterhelfen. Wenn wir den Grundschulbereich noch mal anschauen, sehen wir: Es gibt jetzt die ersten zusätzlichen Lehrkräfte, die aus der Erhöhung der Studienplatzzahl der vergangenen sechs Jahre stammen. Das spüren wir auch. Trotzdem braucht es auch andere Anstrengungen neben den grundständig ausgebildeten Lehrkräften an unseren Schulen wie Quer- und Seiteneinstiege, die unsere Schulen dabei unterstützen, dass der Unterricht stattfindet, dass wir gute Schule leisten können. Da gibt es große Herausforderungen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut!)
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Damit sind wir am Ende der Regierungsbefragung angekommen. Die CDU-Fraktion hatte als Thema noch „Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens Fotovoltaik an Verkehrswegen“ gemeldet, wofür wir heute keine Zeit mehr haben. (Abg. Manuel Hagel CDU: Schade!) Danke an die Fragen einreichenden Fraktionen. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 5 kommen, komme ich noch einmal auf den Debattenverlauf von heute Vormittag unter Tagesordnungspunkt 2 zurück. Ich hatte darauf hingewiesen, dass wir nach dem Vorliegen des Protokolls die Aussagen von Herrn Fraktionsvorsitzenden Hagel prüfen werden. Das Vorabexemplar des Protokolls liegt mir nunmehr vor. Herr Fraktionsvorsitzender Hagel, Sie haben ausweislich dieses Protokolls die AfD als eine Partei von Antisemiten, von Nazis und von Rassisten bezeichnet (Abg. Manuel Hagel CDU: Stimmt!) und damit auch über die anwesenden Mitglieder der AfD hier im Saal in unparlamentarischer Weise gesprochen. Hierfür, Herr Fraktionsvorsitzender, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der AfD) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf – – (Abg. Udo Stein AfD: Wenn er Anstand hat, ist eine Entschuldigung fällig! – Gegenruf des Abg. Hans- Jürgen Goßner AfD: Hat er aber nicht! – Abg. Anton Baron AfD: Rüpelhaftes Verhalten! – Abg. Manuel Hagel CDU: Diesen Ordnungsruf nehme ich aus Überzeugung an!) – Bitte was? (Abg. Manuel Hagel CDU: Fürs Protokoll: Diesen Ordnungsruf nehme ich aus Überzeugung an! – Abg. Anton Baron AfD: Auch fürs Protokoll: Rüpelhaftes Verhalten!) – Wir nehmen das zu Protokoll. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Präsident hat nicht gesagt, dass er falsch lag!) Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften – Drucksache 17 – – (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Was ist denn jetzt los bei der AfD-Fraktion? (Abg. Udo Stein AfD: Für so eine Aussage habe ich auch schon einen zweiten Ordnungsruf gekriegt, Herr Präsident! Das wollte ich nur mal anmerken! – Gegenruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Aber er muss ja erst mal den ersten kriegen! – Weitere Zurufe) Der Herr Fraktionsvorsitzende hat einen Ordnungsruf bekommen für das, was er heute unter Tagesordnungspunkt 2 formuliert hat. Er hat gesagt, er nimmt diesen Ordnungsruf an. Auch das nehmen wir ins Protokoll auf. (Zurufe von der AfD: Aus Überzeugung!) – Er nimmt ihn aus Überzeugung an. (Zurufe, u. a. Abg. Udo Stein AfD: Ich habe einen zweiten gekriegt, als ich so was gesagt habe! – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Aber wir sehen es nach! Auch er wird mal erwachsen!) Ich glaube – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Herr Abg. Stein, ich diskutiere mit Ihnen hier nicht die sitzungsleitenden Maßnahmen. (Abg. Udo Stein AfD: Ist gut!) Wenn Sie das diskutieren wollen, geben Sie es an Ihren parlamentarischen Geschäftsführer weiter, und der wird es im Präsidium ansprechen. (Abg. Udo Stein AfD: Alles gut!) (Stellv. Präsident Daniel Born) Aber ich glaube, wenn Sie das Protokoll noch einmal nachlesen und den Sitzungsverlauf nachverfolgen, dann erkennen Sie, dass das eine durchaus gerechte Sitzungsleitung ist, die hier stattfindet. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften – Drucksache 17/3741 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 17/3958 Berichterstattung: Abg. Klaus Hoher Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich zunächst für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Jutta Niemann das Wort. (Präsidentin Muhterem Aras übernimmt die Sitzungs- leitung.)
Jutta Niemann GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag im Kampf gegen die Klimakrise. Heute beschließen wir einen weiteren Meilenstein des ambitioniertesten Klimaschutzgesetzes in Deutschland. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn es liegt in unserer Verantwortung, dass wir, die Gesellschaft, auf den in Paris festgelegten 1,5-Grad-Pfad kommen. Nur wenn wir diesen Pfad konsequent gehen, können wir unsere Lebensgrundlagen bewahren. Auch der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wird nur dann weiter erfolgreich sein, wenn wir die Transformation hin zu einer klimaneutralen Produktion schaffen und vorn mit dabei sind. Denn eines ist sicher: Die Märkte der Zukunft werden klimaneutral sein. Die Expertinnen und Experten, die sich in der letzten Woche im Rahmen der Anhörung geäußert haben, waren sich einig: Die Ziele im Gesetz stimmen. Und auch bei den Maßnahmen herrschte ein breiter Konsens. Es ist auch ein richtiger Schritt, die Klimawandelanpassung, also den Umgang mit den Folgen der Klimakrise, mit in den Blick zu nehmen. Die festgelegten Sektorziele stellen sicher, dass alle Bereiche von der Energiewirtschaft über den Verkehr bis zur Industrie ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Klima-Maßnahmen-Register, welches diesen Monat noch vorgelegt wird, ist als dynamisches, mitwachsendes Dokument angelegt. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und wissenschaftlich überprüft, sodass wir sicherstellen, dass wir iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 das notwendige Tempo erreichen, das wir für den Klimaschutz benötigen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Tempo machen wir mit dem Flächenziel für den Windkraftausbau. Die vom Bund vorgegebenen 1,8 % werden wir schon bis zum Jahr 2025 ausweisen, also sieben Jahre früher, als der Bund es vorgibt. Außerdem wird den Regionen dabei ermöglicht, Abkommen untereinander zu treffen, sodass sich der heutige Antrag der SPD dazu schon erledigt. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns von grüner Seite beim Flächenziel für die Solarkraft deutlich mehr gewünscht hätten, so wie auch die Mehrzahl der Referentinnen und Referenten in der Anhörung, insbesondere auch der Klima-Sachverständigenrat. Leider war an dieser Stelle mit der CDU keine Einigung möglich. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Aber in der heutigen Novelle des Klimaschutzgesetzes haben wir viele weitere wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Klimakrise getroffen. Wir verankern den Klimavorbehalt für Förderprogramme des Landes. Damit wird das festgeschrieben, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Es fließen keine öffentlichen Gelder mehr in klimaschädliche Projekte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Die Novelle beinhaltet auch einen Regelvorrang für Klimaschutzbelange. Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und auch der Ausbau der Verteilnetze nehmen in Zukunft eine herausragende Stellung ein. Das ist ein wichtiger Impuls, um den erforderlichen Ausbau im ganzen Land zu beschleunigen und zu erleichtern. Das Land geht mit gutem Beispiel voran. So werden wir bis 2030 jedes geeignete Dach in Landeseigentum mit Fotovoltaik belegen. Damit werden auch Finanzämter, Polizeireviere und Landgerichte zur Energiewende beitragen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Aus der Anhörung in der letzten Woche habe ich auch die klare Botschaft der kommunalen Landesverbände mitgenommen, dass auch sie die Klimaziele voll unterstützen. Das ist wichtig, da Klimaschutz vor Ort umgesetzt wird. Liebe SPD, ihr beantragt jetzt, durch die Umwidmung der Coronarücklagen einen Klimaschutzfonds dafür aufzulegen. Das ist widerrechtlich, da diese Mittel eindeutig zweckgebunden sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Genau!) Aber natürlich brauchen wir für den Klimaschutz finanzielle Mittel. Deshalb hat auch unser Doppelhaushalt den Schwerpunkt Klimaschutz. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verabschieden heute das weitreichendste und umfassendste Klimaschutzgesetz in (Jutta Niemann) Deutschland, und Sie alle haben die Chance, gemeinsam mit uns dafür aufzustehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Pfau-Weller. (Abg. Manuel Hagel CDU: Gute Frau!)
Dr. Natalie Pfau-Weller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen bei unserer Energie- und Klimaschutzpolitik vor immensen Herausforderungen: Lösungen für den kommenden Winter 2023/ 2024, eine mittelfristige Wärme- und Energieplanung für die darauffolgenden Jahre und konkrete Schritte für die bezahlbare, sichere Dekarbonisierung Baden-Württembergs in den nächsten Jahrzehnten. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll hierfür einen Fahrplan bieten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Bereits vor Weihnachten haben wir es erläutert und einige wichtige Punkte vorgestellt und diskutiert. Es ist ein Gleichklang aus ambitionierten Zielen, attraktiven Anreizen und verbindlichen Vorgaben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben wir in der letzten Woche in der Anhörung der Sachverständigen auch erfahren, dass die konkreten Inhalte und auch die Änderungen durch die Expertinnen und Experten unterstützt werden. Es geht also gar nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie. Dazu möchte ich kurz vier Gedanken schildern. Der erste Gedanke: Ein wichtiger Baustein, wie meine Vorrednerin bereits sagte, bzw. das Herzstück ist das Klima-Maßnahmen-Register, das wir Ende dieses Monats vorgelegt bekommen. Das Klima-Maßnahmen-Register, das im Moment noch in den Ressorts abgestimmt wird, ist ein einheitliches, fortlaufendes Register, quasi eine Entscheidungsgrundlage mit ganz konkreten Maßnahmen. Darüber wird die Landesregierung jährlich Beschluss fassen. Es ist ein dynamisches Dokument. Der zweite Gedanke ist die Klimafolgenanpassung; das haben wir ebenfalls von den Sachverständigen gehört. Wir setzen auf die Anpassungsstrategie mit den Anpassungsmaßnahmen, da wir, die Fraktion GRÜNE und die CDU-Fraktion, die Klimaveränderungen der vergangenen Jahrzehnte nicht als ein plötzliches Ereignis, sondern als ein sich weiterentwickelndes und mehr und mehr verschärfendes Faktum wahrnehmen, auf das wir uns einstellen müssen. Denn mit den Folgen immer wärmerer und extremerer Perioden in Baden-Württemberg umzugehen ist eine zentrale Aufgabe der Landespolitik sowie der Kreise und Kommunen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der dritte Gedanke ist, dass wir, die CDU-Fraktion, den Ausbau der Zahl und der Leistungsfähigkeit einheimischer Anlagen für erneuerbare Energie unterstützen. Wir wollen, dass eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 wir hierbei Tempo bekommen und bei uns selbst anfangen. Deshalb haben wir natürlich auch die PV-Pflicht auf Landesgebäuden sowie Regelungen zu PV-Anlagen auf landeseigenen Parkplätzen in diesem Gesetz vorgesehen. Der vierte Gedanke: Auch die kommunale Familie ist natürlich in der Pflicht. Das heißt, die Kommunen sind ein wichtiger Partner bei der Umsetzung der Energie- und Klimapolitik. Denn genau dort wird die Wärmeversorgung der Zukunft umgesetzt. Wie wir in der Gemeindeordnung verankert haben, kann durch Satzung die Versorgung mit Nah- und Fernwärme vorgeschrieben werden, jedoch nicht die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie – wie ja diskutiert wurde, es gäbe eine PV-Pflicht durch die Hintertür. Aber wir müssen natürlich die Kommunen in unserem Land hierbei auch unterstützen. Mit diesem Paket setzen wir bundesweit auch Benchmarks. Wir zeigen, dass die Wohlstandserhaltung, das Wirtschaftswachstum und auch Klimaschutz Hand in Hand gehen können. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wegen dieser verschiedenen Herausforderungen ist dieses Gesetz kein Abschluss, sondern eher ein Hausaufgabenheft, wie mein Kollege Raimund Haser bereits im vergangenen Jahr gesagt hat, das es nun einfach abzuarbeiten gilt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion freut sich darüber, dass die vierte Änderung des Klimaschutzgesetzes so viele der Maßnahmen aufgegriffen hat, die wir bereits bei der zweiten Änderung im Jahr 2019 vorgeschlagen hatten. Das ist jetzt drei Jahre her. Damals haben Sie sie abgelehnt. Frau Niemann, schön, dass Sie heute klüger geworden sind. (Beifall bei der SPD) Insgesamt geht das Gesetz in die richtige Richtung. Es reicht aber leider nicht aus, nur Ziele zu formulieren, Maßnahmen anzuordnen, aber nicht in die Umsetzung zu gehen. Genau da liegt der Hund begraben. Es fehlen Instrumente, die zur Umsetzung anregen, z. B. wie die Sektorziele erreicht werden können. Für die Schattenpreise sehen Sie eine Verwaltungsvorschrift vor, die nicht im Gesetz steht und die nur die Verwaltung nach innen bindet. Aber auch die Maßnahmen sind zu kurz gesprungen. Sie wissen ganz genau, dass ein Flächenziel für die Fotovoltaikanlagen mit 0,2 % der Landesfläche bei Weitem nicht ausreichen wird, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und Sie wissen auch, dass ein wesentlicher Anteil der Maßnahmen, um gegen den Klimawandel vorzugehen, im Schutz der Moorflächen liegt. Die CO -Emissionen der austrocknen- (Gabriele Rolland) den Moore sind genauso groß wie die aus dem Verkehr. Doch anstatt endlich etwas zu tun, nämlich Ihre eigene Moorschutzstrategie umzusetzen, stellen Sie das jetzt heute in Ihrem Gesetz unter einen finanziellen Haushaltsvorbehalt. Also, Entschuldigung, das kann man nicht ernst nehmen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Sie wissen auch, dass die Städte und Gemeinden aktuell vor großen Herausforderungen stehen, und auch die Umsetzung der Wärmeplanung gehört dazu. Das müssen die erst einmal finanziell stemmen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wer zahlt in den Großen Kreisstädten?) Diese sind aber im Augenblick nicht wirklich in der Lage dazu. Aber Sie wären in der Lage dazu, den Städten und Gemeinden unter die Arme zu greifen. Sie wissen ganz genau: Ein Erarbeiten, ein Auflegen eines Wärmenetzes ist sehr teuer, und das steht und fällt mit der Akzeptanz derjenigen – – (Abg. Jutta Niemann GRÜNE unterhält sich mit Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) – Frau Abg. Niemann, Entschuldigung, wenn ich Sie jetzt anspreche, aber ich finde, Sie könnten einem wirklich zuhören; das wäre höflich. Sie wissen genau, dass es viel Geld kostet. Es braucht die Akzeptanz der Menschen, die sich anschließen können, und das hat dann auch wirtschaftliche Folgen. Ich finde, diesen Klimaschutzfonds einzurichten wäre eine Möglichkeit für Sie, den Kommunen tatsächlich die Hand auszustrecken und sie ihnen nicht abzuschlagen. (Beifall bei der SPD) Jetzt sagen Sie, es sei nicht möglich, Geld aus den Coronahilfen zu verwenden. Widmen Sie sie doch um! Das können wir hier im Landtag von Baden-Württemberg tun. (Abg. Nicolas Fink SPD: Sehr richtig!) Sie können auch die Überschüsse der letzten Jahre nehmen, und Sie können auch die dicken Rücklagen in Höhe von 2,4 Milliarden € nutzen. Tun Sie es einfach, und helfen Sie vor Ort, diese Sachen umzusetzen. (Beifall bei der SPD) Jetzt sagen Sie, das Herzstück sei das Klima-Maßnahmen-Register. Das löst jetzt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept ab. Ja, Entschuldigung, ein Herzstück gehört ins Gesetz – zumindest als Anhang, (Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU: Steht! Steht drin!) aber doch nicht einfach hier als Tischvorlage, die wir dann bekommen, als Sammlung von Dokumenten und Ideen. Ernst nehmen kann man dieses Vorgehen wirklich nicht. (Beifall bei der SPD) iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Muhterem Aras
Frau Abg. Rolland, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer zu?
Gabriele Rolland SPD
Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. Tut mir leid. Zu Ihrem Entschließungsantrag zu den Mobilitätsplänen fällt mir nur noch Bertolt Brecht ein: Ja, mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch ’nen zweiten Plan, gehn tun sie beide nicht. (Vereinzelt Heiterkeit) Und Sie brauchen drei Pläne, und zwar das Landeskonzept Mobilität und Klima, die ÖPNV-Konzeption 2030, und jetzt sollen auch noch kommunale Mobilitätspläne herhalten. Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keine Pläne, wir brauchen Handeln. Wir brauchen Busse, Bahnen und die Gewährleistung eines verantwortlichen Transports. (Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Wälzen Sie nicht die Aufgaben auf andere ab; das passt nicht. Jetzt habe ich nur noch ein paar Sekunden Zeit. – Sie haben gesagt, wie viel Lob Sie in der Anhörung bekommen hätten. Der Sachverständige Dr. Martin Pehnt hat gesagt – ich zitiere –: Das auf 2040 vorgezogene Klimaneutralitätsziel erfordert wirkmächtige Instrumente, die im Klimaschutzgesetz und im Klima-Maßnahmen-Register bislang fehlen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Muhterem Aras
Das Wort für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Karrais.
Daniel Karrais FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Klimaschutzgesetz wird ja jetzt zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz umgewandelt. Das ist eine Weiterentwicklung, zumindest was den zweiten Teil des Titels, nämlich die Klimawandelanpassung, betrifft, die wir, die FDP/DVP, bereits in der letzten Beratung gefordert haben und die jetzt auch übernommen wurde. Das freut uns an dieser Stelle sehr. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Denn wir müssen neben allen Klimaschutzmaßnahmen auch daran denken, dass der Klimawandel schon stattfindet und dass da auch eine entsprechende Anpassung erfolgen muss. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie formulieren in dem Gesetzentwurf sehr ambitionierte Ziele. Man kann sogar quasi von einem Überbietungswettbewerb bei den Klimazielen unter den Bundesländern sprechen. Dem Klima helfen wird das Ganze wahrscheinlich nicht. Denn wie (Daniel Karrais) wir gerade schon gehört haben, ist es zum einen zweifelhaft, dass die Klimaziele überhaupt erreicht werden können. Alle Sachverständigen in der öffentlichen mündlichen Anhörung haben sich entsprechend geäußert, dass das mit den Maßnahmen aus diesem Gesetzentwurf nicht gelingen wird. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Deshalb haben Sie wahrscheinlich auch gleich von vornherein in § 10 die Einklagbarkeit ausgeschlossen und bringen heute auch noch einen Entschließungsantrag, der noch mal klarstellt, dass hier eine Einklagbarkeit nicht gewährleistet sein kann. (Zuruf: Hört, hört!) Das spricht doch dafür, dass Sie selbst nicht an das glauben, was Sie hier beschließen. Dieses Gesetz ist mehr Schein als Sein. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Schauen wir uns mal an, welche Maßnahmen wir eigentlich bräuchten, die aber in dem Gesetzentwurf gar keine Erwähnung finden. Technologieoffenheit ist eigentlich das Gebot der Stunde, wenn es um Klimaschutz geht. Mut zu Neuem ist angesagt. Zum Thema „Carbon Capture, Storage and Usage“, also der Verwendung von CO , das irgendwo anfällt, für andere Anwendungen oder das Abspeichern, fehlt jegliche Erwähnung im Gesetz. Das betrifft auch die Frage, wie es da weitergeht. Dabei ist das zwingend erforderlich. Das sagt der Weltklimarat, das sagt der Klima-Sachverständigenrat. In diesem Gesetz Fehlanzeige! Auch das Thema Geothermie, das insbesondere von Staatssekretär Baumann besonders hervorgehoben wird, findet keine Erwähnung, obwohl das eine wichtige Maßnahme wäre, um insbesondere im Bereich der Wärme entsprechend Klimaneutralität herstellen zu können. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Ja, kommt!) Auch die Ablehnung von einer Erdgasförderung in Deutschland – die Grünen bestätigen ja immer wieder, dass sie da dagegen sind – passt eigentlich nicht zu den Klimazielen. Denn die Alternative ist, Flüssiggas aus den USA und aus anderen Ländern hierher zu transportieren und gleichzeitig hier die Kohlekraftwerke hochzufahren. Mit Klimaschutz hat das nichts zu tun, was die Grünen da vertreten. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Umbau der Wärmeversorgung soll jetzt mit der Brechstange durchgesetzt werden. Anschluss- und Benutzungszwänge sind hier das Zauberwort. (Zuruf des Abg. Thomas Marwein GRÜNE) Klimaschutz gelingt aber aus Sicht der Freien Demokraten nur mit Akzeptanz und Kommunikation bei der Bürgerschaft. Bisher in dem Gesetz Fehlanzeige! (Beifall bei der FDP/DVP) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Besonders spannend ist auch die Frage des Erfüllungsaufwands; der wird in der Gesetzesbegründung nämlich gar nicht angegeben. Dort steht, da habe ein Amtschefausschuss beschlossen, das werde jetzt nicht ermittelt. Die Begründung lautete damals: „Wegen Corona haben wir viel zu tun, viele Ausfälle.“ Aber es kann doch nicht sein, dass ein so weitreichendes Gesetz dem Landtag vorgelegt wird, wir aber keinerlei Abschätzung erhalten, welche Auswirkungen dies für die öffentlichen Haushalte hat, für die Unternehmen und für die Privatleute in unserem Land. Darüber sollen wir heute als Landtag beschließen? Das ist keine seriöse Politik, die Sie da machen. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Rai- ner Podeswa AfD) Wir werden deshalb prüfen, ob wir rechtlich dagegen vorgehen können, dass das Parlament hier nicht umfassend entsprechend informiert wird und auch keine ordentliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt bekommt. Kommen wir zum Maßnahmenregister, auch ein schönes Thema. Lange ist es in den Medien herumgegeistert; auch in der Anhörung wurde es immer wieder erwähnt. Aber niemand in diesem Haus – ich vermute, Grüne und CDU haben es natürlich, aber niemand aus den Oppositionsfraktionen – hat es jemals gesehen. (Zuruf von der AfD: Ja!) Das ist ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes, liegt aber bis zum heutigen Tag dem Parlament nicht vor. Es kann doch nicht sein, dass hier so vorgegangen wird. Wir kaufen quasi die Katze im Sack. Das kann nicht der Anspruch eines Landtags sein. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz hat weitreichende Ziele und wird trotzdem offenbar übers Knie gebrochen. Das Parlament wird nicht ausreichend informiert. Wichtige Aspekte gelingenden Klimaschutzes fehlen. Auch wenn wir das gemeinsame Ziel der Begrenzung der Erderwärmung teilen: Dieser Gesetzentwurf ist mehr Schein als Sein. Deshalb lehnen wir Freien Demokraten ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: Bravo!)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Steyer das Wort.
Joachim Steyer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ich habe bereits in der ersten Lesung vor Weihnachten vor den Folgen dieses Gesetzes gewarnt. In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima ebenfalls eine Stellungnahme dazu abgegeben, die an Deutlichkeit kaum zu überbieten ist. Meine Damen und Herren, als Heizungsbauer möchte ich Ihnen noch einmal erklären, warum dieses Gesetz in der Reali- (Joachim Steyer) tät schlichtweg nicht umsetzbar ist und dass es – wenn es trotz aller Widerstände durchgedrückt wird – seinem vermeintlichen Ziel, dem Klimaschutz, sogar schadet. Hören Sie gut zu! (Lachen bei Abgeordneten der Grünen) Ab 2023 muss bei der Dachsanierung zwingend eine Solaranlage montiert werden. Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung, ob im Neubau oder im Bestand, zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das geht dann logischerweise mit einer Öl- oder Gasheizung nicht mehr. Genau diese beheizen aber ziemlich genau zwei Drittel aller Haushalte in Baden-Württemberg sowie in ganz Deutschland. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Genau!) Es gibt dann einen Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten von Wärmenetzen und zuungunsten von dezentralen Heizungsanlagen. Das bedeutet: Wenn ich als Heizungsbauer zu einem Kunden gerufen werde, dann kann dieser nicht mehr frei wählen, welche Heizung für seine Bedürfnisse vor Ort und für seinen Geldbeutel am sinnvollsten ist, sondern er muss dann z. B. eine Wärmepumpe nehmen. Je nach Gebäudeart kann es sein, dass das nur in Verbindung mit einer Fußbodenheizung funktioniert. Da reden wir dann von Kosten, die bei 100 000 € anfangen. Meine Damen und Herren, das kann sich ein Normalverdiener in diesem Land schlichtweg nicht leisten. (Beifall bei der AfD) Wenn die Berufspolitiker der Altparteien nicht so volksfern wären, dann wüssten sie das auch. (Oh-Rufe von den Grünen und der CDU) Hinzu kommt: Für die Wartung und Reparatur einer Wärmepumpe reicht der einfache Heizungsbauer nicht mehr aus; dazu braucht man nämlich noch einen Servicetechniker. (Zuruf: Da muss er sich weiterqualifizieren, würde ich vorschlagen!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Steyer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schütte zu?
Joachim Steyer AfD
Nein. – Wenn Sie mal eben die Heizungsinfrastruktur in diesem Land komplett auf links drehen wollen, dann brauchen Sie dafür Heerscharen von Heizungsbauern und Servicetechnikern, und das bei dem Fachkräftemangel, der bei uns herrscht. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Dafür gibt es ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, aber das wollen Sie ja nicht!) Das heißt: Die Leute, die die Heizungen einbauen, warten und reparieren sollen, die gibt es gar nicht. Und wenn es sie gäbe, könnte der Bürger sich diesen Umstieg gar nicht leisten. Nietzsche sagte einmal: Es gibt zwei verschiedene Arten von Menschen auf der Welt: diejenigen, die es wissen wollen, und diejenigen, die es glauben wollen. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Die Fraktion GRÜNE, also das Team „Ideologen und Realitätsverweigerer“, gehört definitiv zu denen, die glauben wollen, dass ihre gesamten Maßnahmen zum Klimaschutz auch funktionieren. (Beifall bei der AfD) Wir aber vom Team „Gesunder Menschenverstand“ – also die AfD-Fraktion – (Widerspruch bei den Grünen – Unruhe) wollen wissen, ob es funktioniert, (Zurufe von den Grünen) wie es funktioniert, und vor allem, ob es auch finanzierbar ist. (Beifall bei der AfD) Leider hat die Waschlappenfraktion darauf keine Antwort. Sind die Lasten, die Sie den Bürgern auferlegen, denn wenigstens gerecht verteilt? (Zuruf: Ja!) Überhaupt nicht. Wer kein Dach sanieren oder keine Heizung ersetzen muss, der ist fein raus, wer bereits an ein Wärmenetz angeschlossen ist, auch. Der Rest hat eben Pech gehabt. – Damit verstoßen Sie gegen die Gleichheit vor dem Gesetz. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, gegen Teile dieses Gesetzes zu klagen. (Beifall bei der AfD) Aber mit Eingriffen in die Grundrechte der Bürger kennen Sie sich ja seit den überzogenen und teils rechtswidrigen Coronamaßnahmen bestens aus. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen) Da ist es nur ein kleiner Schritt in der Novelle des Klimaschutzgesetzes, das Eigentumsrecht zu unterlaufen. Und wofür das alles? Natürlich – angeblich – für den Klimaschutz. Wie kann es dann aber sein, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei dezentralen Heizungsanlagen von bisher 15 auf 65 % steigt, beim Anschlusszwang an ein Wärmenetz aber komplett entfällt? Gebäude, die aktuell mit einer Wärmepumpe oder Pelletheizung beheizt werden, müssen sich zukünftig nämlich zwangsweise an ein Wärmenetz anschließen – auch wenn das zu 100 % mit fossiler Energie betrieben wird. (Zuruf des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Im Klartext: In diesem Fall hilft das Gesetz dem Klima überhaupt nicht; es schadet ihm sogar. (Vereinzelt Lachen) Aber das ignorieren Sie. Und das lässt nur einen Schluss zu, nämlich, dass es Ihnen gar nicht um Klimaschutz geht. (Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der Grünen) (Joachim Steyer) Fakt ist: Klimaschutz ist ein großes Geschäft, bei dem sich unzählige Geschäftsleute eine goldene Nase verdienen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Genau!) Nein, Ihnen geht es um Bevormundung, Kontrolle und Erziehung erwachsener Menschen, weil Sie glauben, alles besser zu wissen als der mündige Bürger und sogar besser als Fachverbände – die im Gegensatz zu Ihnen etwas vom Handwerk verstehen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Sehr gut!) Deshalb gehört dieses Gesetz nicht ins Parlament, sondern in den Papiermüll. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Bravo!) Nachdem wir uns allerdings mit Russland im Krieg befinden – laut Aussage Ihrer grünen Außenministerin –, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oijoijoi! – Gegen- ruf des Abg. Anton Baron AfD: Das hat sie genau so gesagt!) ist dieses Gesetz eigentlich nur noch Nebensache. Danke für gar nichts! (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Marwein GRÜ- NE: Das war jetzt eine gute Zusammenfassung Ihrer Rede: „Danke für gar nichts“! – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD: Sie haben es halt nicht kapiert, wie immer!)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Walker das Wort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Jetzt zum Thema zurück! – Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: Jetzt kommt die Fachfrau!) Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute hier vor dem zweiten Meilenstein in dieser Legislatur, nämlich der zweiten Novellierung des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg. Zur Erinnerung: Wir haben bereits direkt zu Beginn der Legislatur unsere Klimaziele für das Land noch mal angehoben; wir wollen 2040 klimaneutral werden. (Zurufe) Wir haben nicht nur Ziele definiert, sondern haben mit der erweiterten Fotovoltaikpflicht auch die weitestgehende Fotovoltaikpflicht im Vergleich der Länder auf den Weg gebracht. Ab diesem Jahr gilt die PV-Pflicht auch für die Sanierung im Bestand, und das 2-%-Ziel ist ebenfalls bereits etabliert worden. Wir haben dort also bereits Maßstäbe gesetzt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es geht aber natürlich ganz zu Recht nicht nur darum, Ziele zu definieren und einzelne Instrumente auf den Weg zu bringen, sondern dies auch in ein schlüssiges und vor allem auch eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 wissenschaftlich basiertes Gesamtkonzept zu bringen. Dafür sind aus unserer Sicht die Sektorziele unerlässlich; die machen das überhaupt erst managebar. Sie erst ermöglichen es, das Ganze in einem Monitoringverfahren zu verfolgen entlang der Frage: Wie erreichen wir denn unsere Klimaziele? Wir haben fünf wissenschaftliche Institute in einem Konsortium gebeten, diese Klimaziele ganz genau für die unterschiedlichen Sektoren für das Land zu berechnen – und nicht nur das, sondern dies auch dahin gehend zu analysieren, welche Maßnahmen notwendig sind. Diese Sektorziele, vom Verkehr über die Landwirtschaft, die Industrie, die Gebäude, die Energiewirtschaft, die Abfallwirtschaft, wird Baden-Württemberg jetzt als erstes Bundesland in Deutschland gesetzlich verankern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Ziele, die wir uns vorgenommen haben, sind sehr ambitioniert. Es ist eine riesengroße Herausforderung. Das, was wir im vergangenen Jahr erlebt haben, hat uns allen gezeigt: Es ist nicht einfacher geworden. Es ist sogar schwieriger geworden, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) trotzdem an dem Ziel festzuhalten, die richtigen Maßnahmen passgenau zu ergreifen, damit wir dieses wichtige Ziel für den Klimaschutz tatsächlich erreichen. Wir haben in diesem Gesetz dafür auch eine Rangfolge festgelegt. Der erste wichtige Aspekt ist das Vermeiden, der zweite Aspekt ist das Verringern, und der dritte Aspekt heißt dann eben Versenken. Darauf komme ich noch. Im Zuge der Energiekrise, die wir erlebt haben, haben wir schon gelernt: Jede Kilowattstunde, die eingespart worden ist, ist wertvoll. Das gilt genauso für jede eingesparte Tonne CO , liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Es muss das Ziel sein, dass wir wirklich – – Deswegen ist der erste Punkt in der Rangfolge, noch vor dem Verringern, das Vermeiden. Es muss unser Ziel sein, von vornherein, auch in unseren Konzepten und Planungen, wenn es um Beschaffungen, wenn es um das Bauen geht, korrekt zu rechnen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) damit wir langfristig Geld sparen. Deswegen haben wir den CO -Schattenpreis für die Verwaltung eingeführt. Da geht es nicht darum, von vornherein mehr zu zahlen; nein, ganz im Gegenteil: Es geht darum, mit realistischen Zahlen zu rechnen, (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Genau!) um langfristig Geld und Energie zu sparen. Deswegen ist es auch unsere Empfehlung an die Kommunen, mit diesem CO - Preis künftig zu rechnen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Ministerin Thekla Walker) Zur Wahrheit gehört aber auch: Es wird nicht alles komplett vermieden und verringert werden können. Ich glaube natürlich schon, dass unsere Wirtschaft, unsere Industrie und viele andere Bereiche, die in den Sektoren genannt sind, in der Lage sind, den CO -Ausstoß deutlich zu verringern. (Zurufe von der AfD: Aha! – Abg. Anton Baron AfD: Aha! Man sieht es ja! Kohle ohne Ende verbrannt!) Das haben wir mit den Sektorzielen und den Maßnahmen entsprechend berechnet. Aber es wird Bereiche geben wie z. B. die Zementindustrie. Die wird es nicht vollständig vermeiden können. Das ergibt die Sektorstudie, und das haben uns auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Hausaufgabe aufgeschrieben. Wir brauchen ein kluges Kohlenstoffmanagementsystem. Es ist gut, dass die Bundesregierung dieses Thema jetzt endlich vorantreibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Denn wir brauchen eine nationale Infrastruktur für dieses Thema. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja!) Wir brauchen Gespräche mit Nachbarn. Wir müssen überlegen: Wo sind überhaupt Speichermöglichkeiten in Deutschland? Dazu müssen geologische Untersuchungen durchgeführt werden. Also, das ist ein hochkomplexes Thema, und wir im Land unterstützen das natürlich auch durch Pilotprojekte. So haben wir ein Konzept in Mergelstetten, ein Zementwerk, wo mit einer Pilotanlage zum ersten Mal gezeigt werden soll, wie man über ein neuartiges wissenschaftliches System mittels Sauerstoff von vornherein wesentlich weniger CO ausstößt, aber auch die Abscheidung technisch organisieren kann. Das ist etwas, was wir auch vonseiten des Landes fördern. Diese beiden Konzepte – das, was jetzt national läuft, das, was hier bei unseren Zementwerken läuft, was längst auf dem Weg ist –, das ist dieses großartige Projekt „catch4climate“. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das wird auch dadurch nicht besser!) Diese unterschiedlichen Ansätze müssen wir auf jeden Fall vorantreiben. Da geht es nicht darum, einfach CCS in einem Klimaschutzgesetz zu benennen, sondern es geht um ein kluges Konzept, und das werden wir auch in die nächste Klimaschutzgesetznovelle hineinschreiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Also: Das Herzstück ist aus meiner Sicht – – Natürlich ist das Klima-Maßnahmen-Register wichtig, aber ich möchte noch einen Punkt vorher benennen. Dieser ist, glaube ich, wirklich wichtig für uns. Es geht um den Regelvorrang. Was ist der Regelvorrang? Wir haben im letzten Jahr gelernt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist im nationalen Sicherheitsinteresse. Dieser hat Vorrang vor möglicherweise anderen Abwägungen, die uns bei Entscheidungsprozessen wichtig sind. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Wir haben das natürlich aufgegriffen. Wir haben einen riesigen Nachholbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Deswegen haben wir in allen relevanten Fachgesetzen diesen Regelvorrang – Ausbau der erneuerbaren Energien, Effizienz und der dazugehörende Netzausbau – vorangestellt. Das ist jetzt die Richtschnur für alle Beamtinnen und Beamten, die bei diesem Thema davor stehen, Entscheidungen zu treffen. Bis wir klimaneutral sind, ist das der Vorrang, der im Land, hier in Baden-Württemberg, zu beachten ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Jonas Weber SPD meldet sich.)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber von der SPD-Fraktion zu? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein, im Moment nicht. – Es geht beim Ausbau der erneuerbaren Energien also um Versorgungssicherheit, es geht um Bezahlbarkeit. Alles zusammen genommen in Bezug auf das Thema Klimaschutz geht es darum, deutlich CO - Emissionen zu reduzieren. Das ist wichtig, auch im Hinblick auf die Wirtschaft im Land. Es wurde auch von meiner Kollegin Jutta Niemann schon angesprochen: International befinden wir uns in einem Wettbewerb. Die Internationale Energieagentur hat damit gerechnet, dass wir bis zum Jahr 2030 einen Markt für grüne Energie mit einem Volumen von geschätzt 650 Milliarden US-Dollar haben werden – also dreimal mehr, als es heute der Fall ist. Das ist auch ein riesengroßer Wirtschaftsfaktor; das muss man immer im Auge behalten. In letzter Zeit wird viel über den Inflation Reduction Act aus den Vereinigten Staaten diskutiert. Das ist auch ein riesiges Anreizprogramm für den Ausbau erneuerbarer Energien und den Klimaschutz. (Abg. Emil Sänze AfD: Verstärkter Protektionismus!) Ich finde, wir sollten das als Ansporn nehmen, hier in Baden-Württemberg, in Deutschland, in Europa mehr Tempo in das ganze Thema hineinzubringen und unsere Industriepolitik darauf auszurichten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Schwer zu ertragen!) Ich möchte Ihnen dazu noch ein paar positive Botschaften aus dem Land geben. Wir haben z. B. den Ausbau der Fotovoltaik im vergangenen Jahr um 25 % gesteigert – plus 25 %. (Abg. Anton Baron AfD: Dann sagen Sie, wie viele Firmen abgewandert sind!) Baden-Württemberg ist auf Platz 4 im Ländervergleich, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das bedeutet natürlich nicht, dass wir dabei stehen bleiben und sagen können: „Wunderbar, jetzt haben wir es geschafft.“ (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) (Ministerin Thekla Walker) Nein, es muss noch weitergehen. Aber ich finde, es ist ein wichtiges Signal, auch aus dem Land Baden-Württemberg, dass wir hier wirklich vorankommen. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Es ist in der Anhörung von einem Sachverständigen auch gesagt worden: „Wir stehen hier im Land vor einem Solarboom.“ Das ist doch eine gute Nachricht zu Beginn des Jahres, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! – Abg. Anton Baron AfD: Wo kommen die Solarmodule her?) Wir bauen Schritt für Schritt die Hindernisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien ab. Es ist gut – man kann es fast als „Sternstunde“ bezeichnen –, dass wir wirklich zusammen mit der neuen Bundesregierung, aber auch mit der Europäischen Union daran arbeiten. Die Europäische Union hat vor Kurzem die Notfallverordnung auf den Weg gebracht und in einem einmaligen Paket für die nächsten anderthalb Jahre wirklich sämtliche Weichen gestellt, damit man hier schnell vorankommt. Ich glaube, dass das auch für uns hier im Land für den Ausbau der Windenergie ein großes Plus ist. Wir werden die Zeit auf jeden Fall nutzen. (Zuruf von der AfD) Ich darf noch dazusagen: Ich freue mich sehr, dass es uns bei unserem größten Windkraftprojekt im Altdorfer Wald gelungen ist, (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, nämlich die Hubschraubertiefflugschneisen der Bundeswehr. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Für all das braucht man Flächen. Wir brauchen Flächen für die erneuerbaren Energien. Das haben wir hier auch schon oft diskutiert. Das ist auch das Thema jetzt im Klimaschutzgesetz: dass wir das noch mal nachvollziehen. Wir hatten die 2 % schon drin. Wir brauchen die 1,8 % im Land für den Ausbau der Windenergie. Wir brauchen natürlich auch Flächen für Fotovoltaik. (Zuruf von der AfD: Quatsch!) Das ist auch unstrittig. Derzeit sind die zwölf Regionen im Land ganz massiv daran, diese Flächen zu planen. Wir haben es im Gesetz jetzt nachvollzogen, haben es mit den 1,8 % noch einmal genauer klargestellt. Wir haben auch gesagt: Mindestens 0,2 % sollen in diesem planerischen Verfahren für die Freiflächenfotovoltaik auf jeden Fall genutzt werden. Und „mindestens“ heißt aus meiner Sicht, dass die Übererfüllung dieser regionalen Landesvorgabe gewollt und gewünscht ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 An dieser Stelle darf ich sagen – Frau Niemann hat es ja schon erwähnt –: Wir werden schneller sein, als die gesetzliche Bundesvorgabe das vorsieht. Die Flächen wollen wir bis 2025 ausweisen. Dazu sagt die DUH – bekanntlich nicht unser Fanklub –: Baden-Württemberg ... zeigt ..., dass es schneller gehen kann. Meine Damen und Herren, ich denke, damit setzen wir Maßstäbe. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das alles funktioniert natürlich nur, wenn wir, das Land, selbst mit unserer Verwaltung, mit unseren Möglichkeiten auch unsere Vorbildfunktion wahrnehmen. Es ist jetzt schon vielfach genannt worden, was wir mit den Parkplätzen des Landes, mit den landeseigenen Gebäuden erreichen wollen. Ab 2030 soll jedes über eine Solaranlage verfügen. Erneuerbare Energien gehören zum Standard und müssen bei der Gebäudeplanung einfach zum Standard gehören. Ein Energie- und Klimaschutzkonzept für die landeseigenen Liegenschaften wird gerade geplant und demnächst auch veröffentlicht. Das heißt, es gibt die Umsetzungsschritte und die Handlungen, die daraus folgen. Wir reden hier nicht nur über die Ziele, sondern auch über die Umsetzung, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Beim Klimavorbehalt geht es darum, so zu rechnen, dass wir jeden Cent in Förderprogramme investieren, die diesem Ziel auch dienen. Ich habe es bei der ersten Lesung schon einmal gesagt: Wenn man darüber redet, dass die Förderprogramme dementsprechend überprüft werden müssen, dann muss man einfach im Kopf behalten, dass wir hier nicht über Peanuts reden, sondern über 500 Milliarden €, die jährlich von der öffentlichen Hand für Beschaffungen, für Bauen und vieles mehr ausgegeben werden. (Abg. Anton Baron AfD: Woher kommt das Geld?) Wenn man diese richtig einsetzt, dann hat das auch einen Hebel für den Klimaschutz, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Den Kommunen wird natürlich empfohlen, genau das anzuwenden, was ich vorhin schon beim CO -Preis genannt habe. Es ist von großer Bedeutung, dass man das eingesetzte Geld in die richtige Richtung lenkt. Die Kommunen haben eine absolut zentrale Bedeutung bei diesem Thema. Die Wärmewende, die Wärmenetze wurden angesprochen. Da möchte ich aber auch noch einmal sagen: Erstens wurden die Konzepte vom Land gefördert. Baden-Württemberg war mit Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, die diese Wärmepläne verpflichtend eingeführt haben. Deswegen werden wir auch das erste Bundesland sein, das zum Ende dieses Jahres konkrete Daten, Zahlen und Konzepte von all diesen Kommunen vorliegen haben wird. Das ist der erste Schritt zur Umsetzung, und den haben wir gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Ministerin Thekla Walker) Dann muss man sich natürlich unsere Förderprogramme anschauen. Es gibt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Es gibt eine Landesförderung, die komplementär auch von den Kommunen genutzt werden kann. Wir werden aber natürlich schauen müssen, was darüber hinaus gebraucht wird. Wie müssen wir unsere Förderprogramme in eine Systematik bringen, die es auch der kommunalen Seite ermöglicht, diese Herkulesaufgabe, die Wärmewende, in den nächsten Jahren zu stemmen? Ich finde aber, man kann schon auch stolz darauf sein, dass wir bei diesem Thema die Nase vorn haben. Das gilt genauso, wenn ich jetzt an die Klimaschutzkoordinatoren und Ansprechpartner für die kommunale Seite denke, wenn es um die Mobilität, um die Mobilitätspläne geht. Es ist eben nicht so, dass es da nur um Ziele und Konzepte ginge. Das sind wirklich Handlungsempfehlungen – es sind ja nicht nur Empfehlungen, sondern das steht im Mobilitätsgesetz, das das Verkehrsministerium jetzt für den Klimaschutz auf den Weg gebracht hat –, in denen konkrete Punkte stehen, was vor Ort, in der Kommune, umgesetzt werden kann, um CO zu reduzieren. Durch die zentrale Koordination ist es für die kleinen und mittleren Kommunen in den Landkreisen überhaupt erst möglich, daranzugehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es gibt also zahlreiche Konzepte, es gibt zahlreiche konkrete Maßnahmen, die im Land bereits in der Umsetzung sind, wie ich es gerade beim Thema Wärmenetz, beim Thema Mobilität, beim Thema „Landeseigene Liegenschaften“, beim Thema Fotovoltaikpflicht usw. usf. genannt habe. Für andere Bereiche, die mit dem Thema verbunden sind, ist es natürlich völlig klar, dass da im Moment an konkreten Umsetzungskonzepten gearbeitet wird – auch im Zusammenhang mit der Bundesebene. Ich habe das Thema CCS erwähnt. Aber es muss einem klar sein: Das hier ist heute kein Schlusspunkt hinter der Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg, sondern das ist ein weiterer Meilenstein. In den kommenden Jahren werden wir intensiv weiterarbeiten müssen, lernen müssen, wo wir gut waren, wo wir vielleicht nicht so gut waren. Das muss fortlaufend mit einem agilen Management umgesetzt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir verlassen also die Welt eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts, das für fünf Jahre Pläne und Programme definiert, wie wir Klimaschutz, Klimaneutralität erreichen wollen. Wir werden das Klima-Maßnahmen-Register veröffentlichen. Das ist eine Liste all dieser Maßnahmen, die ressortabgestimmt und deswegen auch schon in der Umsetzung sind. Es geht um Maßnahmen, die auch von den Ressorts selbst verantwortet werden können. Das ist dann also eine transparente Liste, die permanent fortgeschrieben werden kann. Das ist keine Liste, die ein Jahr lang rumliegt, sondern sie soll permanent – jeden Tag, jede Woche, jeden Monat – ergänzt werden. Es soll einmal im Jahr vom Klima-Sachverständigenrat überprüft werden, ob man die Ziele erreicht hat. Es muss sozusagen ständig evaluiert werden. Das ist also ein immer weiter fortlaufender Prozess. Nur so bekommt man ein iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Management hin, das wirklich dazu beiträgt, dass wir in jedem Jahr unsere CO -Reduktion auch in den Sektoren hinbekommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Natürlich ist es misslich, dass wir das hier heute nicht gleichzeitig vorlegen können. (Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, die Gespräche in den Reihen sind sehr laut. Stellen Sie diese entweder ein, oder verlagern Sie sie bitte nach außerhalb dieses Saales. Frau Ministerin, Sie haben wieder das Wort. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Es ist zugegebenermaßen so, dass das besser gewesen wäre. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aha!) Das soll aber in Kürze nachgeholt werden. Es soll jetzt im Februar auf jeden Fall ins Kabinett kommen, beschlossen werden, öffentlich gemacht werden. Das ist dann, wie ich es vorhin schon dargestellt habe, ein Startschuss. Das ist kein Endpunkt, sondern das ist der Startschuss für ein agiles System, mit dem wir permanent die Maßnahmen weiterentwickeln, verbessern und in die Umsetzung bringen wollen. Das behaupten wir nicht einfach, sondern wir setzen uns Jahr für Jahr dem aus, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies überprüfen. Das wird dem Landtag vorgelegt, der Landesregierung vorgelegt, und dazu müssen wir uns dann auch verhalten. Also, das ist nicht sozusagen eine Liste, mit der wir uns selbst beschäftigen, sondern es ist wichtig, dass man sich permanent und wissenschaftlich fundiert mit diesen Maßnahmen und deren Wirkungen auseinandersetzt. Weil auch noch mal das Thema Klimawandelanpassung vom Kollegen Karrais genannt wurde, möchte ich sagen, dass das natürlich ein Großthema ist, das wir ja auch schon mehrfach im Umweltausschuss behandelt haben. Wir haben dazu eine Strategie „Wasser und Boden“, die sehr umfassend fast alle Themen, die uns bei der Klimawandelanpassung beschäftigen, adressiert. Wir haben im letzten Haushalt auch Mittel für die LUBW, für Landratsämter und Wasserbehörden eingestellt, damit das umgesetzt werden kann. Also, es ist nicht so, dass wir das Wort „Klimawandelanpassung“ nur als ein wichtiges Thema hineinschreiben, sondern es ist tatsächlich ein Thema, das schon jetzt prioritär umgesetzt wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zum Schluss möchte ich noch einmal allen danken, die an diesem Klimaschutzgesetz mitgewirkt haben. Bis heute war es ein langer Weg. Seit dem vergangenen Jahr arbeiten wir intensiv daran. Ich habe es zu Beginn gesagt: Fünf wissenschaftliche Institute haben sich damit auseinandergesetzt und haben berechnet, was möglich ist. Ich bedanke mich bei den Fachleuten bei mir im Haus, die daran intensiv mitgearbeitet haben, bei den Verbänden und den (Ministerin Thekla Walker) kommunalen Landesverbänden. Viele Akteure und Stakeholder haben hier mit uns gemeinsam diskutiert und überlegt: Was ist jetzt wichtig? Was ist relevant? Was müssen wir in diesem Klimaschutzgesetz wirklich anpassen, was müssen wir da hineinbringen? Ich denke, wir werden auch weiter daran arbeiten. Ich danke natürlich auch den Kolleginnen und Kollegen, von der CDU-Fraktion Frau Dr. Pfau-Weller, von der Fraktion GRÜNE Jutta Niemann und allen anderen, die mit uns konstruktiv, aber auch kritisch im Ausschuss nach der Anhörung, die wir in der vergangenen Woche durchgeführt haben, diskutiert haben. Ich glaube, wir sollten den Anspruch haben, dass wir beim Thema Klimaschutz kooperativ handeln, dass wir uns da wirklich gemeinsam committen, weitere Meilensteine im Land zu erreichen. Mit diesem Klimaschutzgesetz haben wir einige Punkte vorgelegt, die uns das ermöglichen werden. Deswegen kann ich Sie nur dazu einladen, auch wenn Sie vielleicht den einen oder anderen Punkt im Klimaschutzgesetz nicht positiv konnotieren oder sagen: „Dies oder jenes fehlt mir noch“, zuzustimmen. Es ist, glaube ich, ein Klimaschutzgesetz, das Maßstäbe setzt, das uns Handlungsspielräume ermöglicht, um im Land ganz konkret weiterzukommen. Enden möchte ich mit der Aussage von Maike Schmidt, der Vorsitzenden des Klima-Sachverständigenrats: Zu viel Klimaschutz geht nicht. Wir haben wenig Zeit. Wir müssen schnell vorankommen. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, ich habe zwei Hinweise. Erstens: Die Ministerin hat die Redezeit der Fraktionen deutlich überschritten. Sollten Sie Bedarf haben, gibt es für jede Fraktion zusätzliche Redezeit. Ich sehe – – (Zuruf von der AfD) – Doch. – Ich frage den Bedarf bei den Fraktionen ab. Für die Fraktion GRÜNE? – Frau Abg. Dr. Pfau-Weller? – Frau Abg. Rolland? – Herr Abg. Karrais? – Für die AfD-Fraktion spricht gleich Herr Abg. Steyer. Zweiter Hinweis zur Ihrer Information: Es ist namentliche Abstimmung bei der Schlussabstimmung beantragt.
Joachim Steyer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Es ist immer wieder erstaunlich, dass Berufspolitiker stundenlang reden können (Beifall bei der AfD – Unruhe) und man letztlich nichts versteht, jedenfalls nicht das, was das Volk doch eigentlich hören will. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Darum noch einmal meine Frage, Frau Ministerin – das habe ich Sie schon einmal gefragt –: Wer soll das alles bezahlen? Ich habe die Frage gestellt, wer die Modernisierung, die Wärmepumpe bezahlen soll, bei der die Mehrkosten, von denen ich gesprochen habe, mindestens 100 000 € betragen. Das heißt: Wenn jemand eine normale Heizungsanlage im Haus hat und eine Wärmepumpe einbauen muss, muss das komplette Haus grundsaniert werden. Der Boden muss herausgerissen werden, es müssen neue Fenster eingesetzt, das Dach neu gedeckt werden usw. (Unruhe) Auf diese Frage hin sagte mir die Ministerin, es sei ihr egal, wo das Geld herkomme.
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren – – Moment, Herr Abg. Steyer, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist einfach zu laut. Herr Abg. Steyer hat das Wort. (Zuruf: Sie sollen zuhören hier!)
Joachim Steyer AfD
Auf meine Frage, wer das bezahlen soll, sagten Sie, es sei Ihnen egal, Hauptsache, wir kämen weg von Gas und Öl. Jetzt noch einmal: Bei 100 000 €, für ein 67-jähriges Rentnerehepaar, bei den jetzigen Zinsen: Wie soll das funktionieren? Das habe ich Sie letztens im Umweltausschuss gefragt, auch den Staatssekretär. Darauf kam die Aussage: Man müsse ja nicht alles auf einmal machen, das gehe peu à peu. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Jetzt frage ich Sie ernsthaft – – Sie haben zu mir gesagt – was ich übrigens sehr begrüßenswert fand –, dass Sie tatsächlich einen Tag in einem sanitären Betrieb mitgearbeitet haben. Dann müssten Sie es aber doch umso besser wissen, dass das gar nicht geht. Die Leute müssen aus ihrem Haus ausziehen, und dann müssen sie die Handwerker erst mal herbekommen; einen Kredit bekommen sie auch nicht. Beantworten Sie also meine Frage: Wie soll der Bürger das finanzieren? – Ich muss nämlich all Ihre Gesetze genau umsetzen. (Abg. Martin Rivoir SPD: Dann machen Sie das mal!) Was sage ich den Leuten? Soll ich sagen: „Dann ziehen Sie halt aus“? Ich muss ihnen doch irgendeine Antwort geben. Sie haben mir damals diese Frage nicht beantworten können. (Zurufe, u. a. der Ministerin Thekla Walker) Ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir diese eine Frage jetzt noch mal wirklich konkret, so, dass es jeder versteht, (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist hier keine Volks- hochschule!) ohne minutenlang zu reden – und letzten Endes kommt doch nichts dabei raus – beantworten würden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)
Muhterem Aras
Ich habe weitere Wortmeldungen. Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abg. Rolland das Wort.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin! Sie haben mit großer Überzeugung heute für dieses Gesetz gesprochen. Ich bin noch etwas zögerlich, Ihnen folgen zu können. Ich sehe es etwas skeptisch, ob die Umsetzung so ist. Für die SPD-Landtagsfraktion – und ich hoffe, auch für alle anderen demokratischen Parteien hier im Landtag – kann ich sagen: (Zuruf) Es ist nicht das Ende der Debatte um den Klimaschutz in Baden-Württemberg. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: Wir werden Ihre Arbeit weiterhin mit parlamentarischen Initiativen unterstützen. Denn wir wollen vorankommen im Klimaschutz und gegen den Klimawandel in Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Josef Frey GRÜ- NE)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3741. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 17/3958. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe Artikel 1 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg mit den §§ 1 bis 35 und den Anlagen 1 und 2 auf. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4083-1, und Ziffer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4083-3, vor. Ich beginne mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der sich auf § 4 sowie auf die §§ 20 und 21 bezieht. Ich stelle den Antrag insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf: Das war aber knapp!) Jetzt lasse ich abstimmen über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, die § 14 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen ist damit mehrheitlich zugestimmt. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1, den ich insgesamt mit der soeben beschlossenen Änderung zur Abstimmung stelle. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 2 Änderung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes mit den Nummern 1 bis 6 und Artikel 3 Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 6 auf. Auch hier stelle ich beide Artikel insgesamt und gemeinsam zur Abstimmung. Wer den Artikeln 2 und 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 2 und 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 4 Änderung des Landesplanungsgesetzes mit den Nummern 1 und 2 auf. Hierzu liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4083-3, vor, die ich zunächst zur Abstimmung stelle. Wer stimmt Ziffer 2 des Antrags der Regierungsfraktionen zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 2 des Antrags ist damit mehrheitlich zugestimmt. Nun lasse ich über Artikel 4 mit der soeben beschlossenen Änderung insgesamt abstimmen. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Zu den weiteren Artikeln des Gesetzes liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich vor, dass ich die Artikel 5 bis 30 zusammenfasse: Artikel 5 bis Artikel 30 Wer stimmt den Artikeln 5 bis 30 zu? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 5 bis 30 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g (Präsidentin Muhterem Aras) Ich hatte schon angekündigt: Es gibt eine namentliche Abstimmung, beantragt von der Fraktion der AfD. Ich wiederhole die Regeln nicht mehr. Sie kennen den Ablauf. Die Urnen sind draußen aufgestellt. Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, befindet sich noch jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe oder höre niemanden. Damit schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben, und über die Entschließungsanträge wird nach der Bekanntgabe abgestimmt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Mitteilung der Landesregierung vom 24. Januar 2023 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der 14. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/4009 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lucha das Wort. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr verehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Präsident in Übernahme! Ich finde es gerade ein wenig schade, dass der vermutlich historischen Sitzung so wenige beiwohnen; denn so, wie es sich abzeichnet, ist es tatsächlich das letzte Mal, dass wir in diesem Rahmen (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich will dabei sein!) hier die Berichterstattung vornehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf um Ruhe bitten. Der Herr Minister hat das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt. – Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Die Landesregierung hat am 24. Januar die zweite Änderungsverordnung der 14. Corona-Verordnung beschlossen. Sie ist gestern, am 31. Januar 2023, in Kraft getreten. Damit wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und sonstigen ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Ich glaube schon, dass man sagen darf: Nach drei Jahren Pandemie können wir im wahrsten Sinn des Wortes auch ein wenig aufatmen. Dies wurde möglich, weil sich das Infektionsgeschehen in den letzten Monaten nachhaltig beruhigt und staeriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 bilisiert hat. Die Gründe dafür kennen Sie: konsequente Maßnahmen, Immunisierungsaufbau. Ich denke, dies haben wir jetzt einige Male besprochen. Deshalb besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung dieser Maßnahmen. In dieser Phase, in der wir uns befinden – im Übergang von der Pandemie in die Endemie –, ist der Übergang zur Eigenverantwortung angezeigt; auch dies haben wir bereits mehrfach konsentiert. Und ja, anstelle einer Pflicht gibt es jetzt eine Empfehlung zum Maskentragen in besonderen Situationen; dies ist persönlich anheimgestellt. Ich habe heute auch gesehen: Manche tragen sie aus individuellen Gründen, weil sie selbst vielleicht leicht erkältet sind, weil sie vulnerabel sind, weil sie sich nicht infizieren wollen. Das ist, glaube ich, sehr richtig. Gerade in geschlossenen Räumen, in denen mehr Menschen zusammenkommen, ist das durchaus anzuregen, da dort, wo wir nicht Abstand halten können, ein Schutz vor Ansteckung nicht zu gewährleisten ist. Es bestehen noch bestimmte Masken- und Testnachweispflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fort; das wissen Sie. Das ist bundesrechtlich so vorgeschrieben. Daher werden wir in unserer Verordnung die Ausnahmen entsprechend der bundesweit geltenden Testnachweispflichten für bestimmte Personengruppen – auch das wissen Sie – beibehalten. Beibehalten werden derzeit auch noch die Verordnungsermächtigungen für die Ressortverordnungen. Im Gleichlauf mit dem Infektionsschutzgesetz wird die Laufzeit der Corona-Verordnung vorerst bis zum 7. April 2023 verlängert. Sie könnte jederzeit mit Blick auf die aktuelle Lageentwicklung angepasst werden; bei allem jedoch, was wir derzeit auch wissenschaftlich beobachten, haben wir keinen Anlass, anzunehmen, dass wieder eine stärkere Belastungswelle auf uns zukommt. Aber ich möchte mich bei Ihnen allen noch einmal bedanken, dass Sie uns auch die Möglichkeit gegeben haben, unsere Surveillance-Strategien, unsere Monitoringstrategien, auch die Sequenzierung von Testproben sicherzustellen. Wir haben über 500 Praxen und Einrichtungen, die mit uns korrespondieren. Das ist schon ein gutes Netz. Sie beraten ja auch in der Enquetekommission darüber; das ist ein klares Kriterium dafür, dass wir jetzt schon deutlich besser geworden sind. Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz sagen, weil vor allem der Koalitionspartner – lieber Kollege Teufel und stellvertretend auch Herr Fraktionsvorsitzender Hagel – uns noch einmal gebeten hat, auch den Gleichklang auf Bundesebene zu artikulieren: Wir hatten am Montag die erste digitale Gesundheitsministerkonferenz unter dem Vorsitz Baden-Württembergs, und wir hatten dieses Thema natürlich auf der Tagesordnung, weil wir vonseiten Baden-Württembergs als Vorsitzland – das wurde uns gerade vom Bundesminister bestätigt – jetzt bei der Vereinheitlichung beim Nah- und Fernverkehr – das war schon auch die Initiative aus Baden-Württemberg – weiter im Gleichklang bleiben wollen. Vonseiten Baden-Württembergs als Vorsitzland haben wir uns gerade im Hinblick auf das Auslaufen der kostenlosen Testmöglichkeiten Ende Februar für eine zeitnahe Aufhebung der bestehenden Maßnahmen eingesetzt. (Minister Manfred Lucha) Bundesminister Lauterbach hat uns, den Ländern, glaubhaft zugesichert, sehr zeitnah einen Vorschlag vorzulegen, wie beispielsweise mit den noch bestehenden Test- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen umgegangen werden soll. Wir werden darüber dann gemeinsam beraten, und ich glaube, es ist wirklich zu begrüßen, dass Bund und Länder am Ende der Pandemie nun weiter zusammenstehen, abgestimmt handeln und das Stück Normalität, das wir in diesem Jahr nun angehen, weiter gestalten, und dass sie das mit Aufmerksamkeit, aber in gewisser Weise auch ganz entspannt tun. Dafür noch einmal herzlichen Dank, auch für alle Schlachten, die wir hier geschlagen haben. Ich glaube, da sind wir schon ganz gut durchgekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die CDU-Fraktion dem Kollegen Stefan Teufel – – (Zurufe) – Bitte? (Abg. Jonas Weber SPD: Nach der Regierung kommt erst die Fraktion GRÜNE!) – Entschuldigung, dann kommt zunächst Frau Abg. Petra Krebs. Bei mir war es hier anders aufgeführt. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Jetzt also Frau Abg. Krebs.
Petra Krebs GRÜNE
Vielen Dank, lieber Herr Weber, für das Einstehen für die grüne Fraktion. – Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat es schon gesagt: Das ist wirklich ein historischer Augenblick – (Minister Manfred Lucha: Das stimmt!) wobei ich jetzt tatsächlich sagen muss: Das Klimaschutzgesetz ist heute sicherlich von größerer historischer Tragweite als die vielleicht letzte Debatte zu einer Corona-Verordnung. Der Herr Minister hat eigentlich schon all das genannt, was jetzt entfällt. Ich glaube, es ist gut, dass mit der neuen Verordnung weitere Schutzmaßnahmen entfallen werden. Wir alle haben lange darauf gewartet, und wir können das jetzt auch guten Gewissens tun; denn es sind einfach wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, die uns dazu bringen, jetzt so vorzugehen, und das ist auch gut so. Wie auch der Herr Minister schon mehrfach erwähnt hat, befinden wir uns im Moment im Übergang von der Pandemie in die Endemie, und wir nähern uns nun Schritt für Schritt der Endemie. Dennoch ist das etwas, was uns nach wie vor beschäftigen muss; denn wir haben nach wie vor Inzidenzwerte von um die 50. Denken wir einmal zurück: Vor zwei Jahren war eine Inzidenz von 50 eine Horrormeldung; heute ist es eine gute Nachricht. Das können wir jetzt guten Gewissens auch so sagen. Denn in der gesamten Bevölkerung ist mittleriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 weile eine Immunität erreicht, die uns erlaubt, da auch zufrieden zu sein. Jetzt hat sich für uns aber schon gezeigt, dass diese stufenweise Aufhebung und die Zurücknahme der Maßnahmen richtig waren und sich bewährt haben. Ich glaube, dass es gut ist, das Infektionsgeschehen weiterhin gut zu beobachten – auch das wurde schon erwähnt –, um dann vielleicht, eventuell auch noch einmal reagieren zu können. Genau daran hat sich gezeigt, dass es wichtig und gut ist, immer wieder diese wissenschaftlichen Erkenntnisse einzuholen, und das werden wir auch weiter machen. Ich möchte jetzt hier einfach die Gelegenheit nutzen, mich vor allem beim Sozialministerium, aber natürlich auch bei anderen Ministerien zu bedanken. Das, was in den letzten drei Jahren an Arbeit, an Stunden, an Energie, an Herzblut erbracht wurde, ist unvorstellbar. Dafür möchte ich mich ganz besonders bei Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, aber auch bei Ihrem Team bedanken. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Das Ministerium ist nicht die einzige Einrichtung, der Dank gebührt. Ich möchte Sie alle einfach noch mal darauf hinweisen, wie viele Male für uns hier im Parlament die Möglichkeit bestanden hat, uns testen zu lassen, dadurch andere nicht in Gefahr zu bringen, Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Bei manchen konnte auf diesem Weg eine Infektion festgestellt werden, woraufhin sie in Quarantäne geschickt worden sind. Vielen Dank an das Robert-Bosch-Krankenhaus, das dies hier gemacht hat. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) – Noch einmal müssen Sie klatschen. – Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Bürgerinnen und Bürgern zu danken. Denn die Maßnahmen waren nicht immer einfach zu verkraften – aber sie haben etwas gebracht. Herzlichen Dank für das hohe Engagement der Bürgerinnen und Bürger und für die Bereitschaft, sich das anzutun, hier mitzugehen. Ich möchte aber schon auch appellieren: Bleiben Sie vernünftig! Zeigen Sie Eigenverantwortung! Wenn Sie erkältet sind oder sich krank fühlen, nutzen Sie die Möglichkeiten zur mobilen Arbeit! Wir haben tolle Möglichkeiten zur mobilen Arbeit. Das muss man einfach in den Blick nehmen und vorantreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vieles spricht dafür, dass wir uns jetzt wirklich auf den letzten Metern der Pandemie befinden. Darüber sind wir alle froh. Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass jetzt dieses Pandemiegeschehen fast vorbei ist, ist es aber gut, die Lage weiter zu beurteilen und vorausschauend zu agieren. An dieser Stelle möchte ich noch kurz auf die Arbeit der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ eingehen. Diese Woche wird sie wieder tagen, mittlerweile zum zehnten Mal. Die Arbeit der Enquetekommission sehen wir schon als Möglichkeit und als Lernprozess einer politischen Gesellschaft, von unserem Parlament, darüber nachzudenken: Wie war das? Was für Auswirkungen hat das auf die Bürgerinnen (Petra Krebs) und Bürger, auf die Schulen, auf die Gesellschaft unseres Landes? Aufgabe der Enquetekommission ist es, daraus Erkenntnisse zu gewinnen und uns über alle Politikfelder, über alle Lebensbereiche hinweg so aufzustellen, dass wir in Zukunft bei Krisen – die werden wieder kommen; das ist so sicher wie das Amen in der Kirche – schneller, besser und vielleicht auch effizienter reagieren können. Dafür steht diese Enquete. Ich bedanke mich hier auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich in dieser Enquete engagieren. Das ist viel Arbeit, aber die Arbeit lohnt sich. Man hat die Gelegenheit, sehr viele Sachverständige mit ihren wissenschaftlichen Hinweisen zu hören. Das ist eine wertvolle Arbeit. Vielen Dank, dass Sie diese Arbeit leisten, und vielen Dank auch an das Ministerium, dass es diese Arbeit begleitet. Ich wünsche Ihnen jetzt wie immer gute Gesundheit. Bleiben Sie gesund!
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt hat aber tatsächlich für die CDU-Fraktion Herr Abg. Stefan Teufel das Wort.
Stefan Teufel CDU
Sehr geehrter Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion bleibt ihrer Linie treu: So viel Freiheit wie möglich, nicht mehr Belastungen als unbedingt notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Aus diesem Grund fordern wir auch den Bund auf, die noch übrigen Maßnahmen jetzt ebenfalls zurückzunehmen. Ich glaube, da ist jetzt auch die Ampelkoalition in Berlin gefordert, diese Maßnahmen rasch zurückzuführen. Dementsprechend stimmt die CDU-Fraktion der Corona-Verordnung zu. Meine Vorrednerin hat gerade dem Ministerium gedankt. Diesem danken wir auch. Aber wir danken insbesondere allen Beschäftigten in den Gesundheitsberufen im Land, die in den letzten Wochen und Monaten Übermenschliches geleistet haben. Herzlichen Dank, vergelt’s Gott und Glück auf! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Jonas Weber. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Glück auf!)
Jonas Weber SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor nunmehr drei Jahren sind die ersten Coronafälle in Deutschland aufgetreten. Die Pandemie hat in den vergangenen drei Jahren vieles verändert. Zusammenhalt, deutliche Einschnitte in unserem Alltag und die Entwicklung moderner Impfstoffe haben uns nun vermutlich an das Ende der Pandemie geführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 64,7; zum Zeitpunkt der letzten Debatte hier im Haus lag sie noch bei 143,5. Ist die Pandemie also vorbei, oder kommt da noch was? Schritt für Schritt sind in den vergangenen Monaten Einschränkungen entfallen. Mit dem weitgehenden Wegfall der Maskenpflicht steht ein weiterer Schritt unmittelbar bevor. eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Lieber Herr Kollege Teufel, ich finde es schon vernünftig und richtig, bei Arztpraxen zunächst noch ein bisschen auf Sicht zu fahren und zu schauen, ob dort eben ein Schutz nicht besonders sinnvoll ist. Aber: Ist dann alles gut, liebe Kolleginnen und Kollegen? Die Folgen der Pandemie sind noch nicht vorbei. Statt euphorisch das Ende der Pandemie zu feiern, muss unser Blick nun auf diejenigen gerichtet werden, für die die Pandemie noch nicht zu Ende ist. Das sind diejenigen unter uns, die unter Long Covid leiden, und es sind die Kinder in unserem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir gewünscht, dass Sie das auch thematisieren. Aktuelle Studien zeigen deutlich, dass die Schulschließungen deutliche negative Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler mit sich brachten. „Ich habe z. B. die Folgen der Schulschließungen auf Kinder unterschätzt“, so der Ministerpräsident unseres Landes dieser Tage. Gerade wenn wir die Folgen der Schulschließungen unterschätzt haben, dann haben wir jetzt doch umso mehr die Verpflichtung, etwas für die Schülerinnen und Schüler zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Als vor drei Jahren die Pandemie begann, hat sich dieser Landtag – im Übrigen mit einer breiten demokratischen Mehrheit – entschieden: Wir wollen dieser Herausforderung entschieden entgegentreten. Dazu haben wir finanzielle Mittel freigegeben. Dieser Tage hat sich nun gezeigt, dass etwas mehr als 5 Milliarden € nicht zur akuten Pandemiebekämpfung notwendig waren. Das ist zum einen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schön. Aber wenn wir doch eben noch immer die Folgen spüren, wenn die Schülerinnen und Schüler die Folgen der Pandemie spüren, dann ist es doch jetzt an der Zeit, eben genau diese 5 Milliarden € einzusetzen, um denjenigen, die noch unter der Pandemie leiden, zu helfen. (Beifall bei der SPD) Da, lieber Herr Finanzminister, würde ich mir wünschen, dass Sie die Erkenntnis des Ministerpräsidenten, die ich gerade zitiert habe, auch dahin gehend ernst nehmen, dass Sie genau dafür den Weg frei machen, damit wir den jungen Menschen helfen können. Bei dieser Gelegenheit ist auch das wichtige und drängende Thema „Long Covid“ anzusprechen, um nochmals zu diskutieren und zu überlegen: Welche Schritte muss das Land Baden-Württemberg einleiten, um Menschen, die unter den schwerwiegenden Folgen einer Coronainfektion leiden, zu helfen? Jetzt wurde angesprochen, dass wir – auch der Sozialminister hat es bereits angedeutet – auf eine mögliche nächste Pandemie gut vorbereitet seien. Ich wünsche uns allen – ich glaube, da sind wir uns einig –, dass es gar nicht erst zu dem Testfall kommt, dies ausprobieren zu müssen. Aber ich glaube, die Enquetekommission wird noch einige Arbeit zu leisten haben, um zu prüfen, ob dieser Zukunftsplan auch handfest steht. Momentan habe ich da noch etwas Zweifel. Aber ich will nach drei Jahren Pandemie mit einem hoffnungsvollen Punkt enden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich ha- (Jonas Weber) be zur Kenntnis genommen, dass unser Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der ein bisschen mehr von Medizin versteht als ich, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) etwas euphorisch – – (Abg. Petra Krebs GRÜNE: „Etwas“ ist zu wenig!) – Ja, Sie brauchen da – – Also bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ist es sicher so, dass Sie nichts von Medizin verstehen. (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Beifall der Abg. Pe- tra Krebs GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Oje!) Aber ich will an dieser Stelle noch gesagt haben: Professor Karl Lauterbach hat heute kundgetan, dass es erste erfolgreiche Studien mit nasalen Impfstoffen gibt. Wir haben noch immer die große Frage einer Wiederansteckung. Wenn es uns gelingt, mit fundierter, guter Wissenschaft eine nächste Pandemie von Anfang an zu verhindern, dann ist das, glaube ich, ein gutes Zeichen und ein Lichtblick. Ich wünsche Ihnen ebenso: Gute Gesundheit und alles Gute! Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es spricht jetzt für die FDP/DVP Herr Kollege Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Professor Christian Drosten ist eher zurückhaltend und vorsichtig, doch sehr wohl hat der Chefvirologe vor knapp vier Wochen bestätigt, dass die Coronapandemie in eine Endemie übergegangen ist und dass mit gefährlichen Mutationen des Virus nicht mehr gerechnet werden muss, dass das Gesundheitssystem in unserem Land stabil ist. Vor diesem Hintergrund, Herr Minister, ist es nur richtig und sinnvoll, die in der Verantwortung des Landes stehenden Coronaschutzmaßnahmen aufzuheben. Ich hätte mir insofern auch gewünscht, dass der Bund die Abschiedstournee der Coronaschutzmaßnahmen nicht erst auf den 7. April datiert, sondern sie bereits vorher verkündet. Aber es ist richtig, und wir werden auch dieser Corona-Verordnung jetzt, da die Aufhebungen beschlossen sind, umfassend zustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU – Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Denn in der Tat: Nicht die Freiheit, sondern Freiheitsbeschränkungen müssen begründet werden. Wenn tatsächlich keine Notwendigkeit mehr besteht, ist es auch nicht mehr sinnvoll, Coronaschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Nichtsdestotrotz – Kollege Weber hat es angesprochen – müssen wir an dieser Stelle nach drei Jahren Coronapandemie durchaus auch kritisch zurückschauen. Was ist gut gelaufen, und – vor allem – was ist nicht so gut gelaufen? Der alleinige Verweis auf die Enquete „Krisenfeste Gesellschaft“ wird iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 da nicht reichen. Wir werden insbesondere auch das Thema „Kinder und Jugendliche“ – die in besonderer Weise von der Pandemie betroffen sind – ernsthaft diskutieren müssen. Ich erinnere mich auch – Herr Minister, Sie hatten es angesprochen – an die heftigen Diskussionen, die wir in diesem Haus geführt haben, beispielsweise bezüglich der Beschränkungen im Amateursport, der Schulschließungen, der Gastronomie und anderer Bereiche. Da werden wir uns sicherlich noch längere Zeit Gedanken darüber machen, wie wir die – so sage ich es mal – Versäumnisse, die dort vorkamen, korrigieren können. Da geht es natürlich auch um die Schulsozialarbeit. Wir stellen fest, dass jedes dritte Schulkind unter Depressionen, unter psychischen Auffälligkeiten leidet und dass auch in den Schulen die Zündschnur kürzer wurde. Daher gilt es zu prüfen, wie wir gerade über die Schulsozialarbeit die notwendigen Korrekturen vornehmen können. Auf kommunaler Ebene sehen wir, dass dort vielfach für das Land in die Bresche gesprungen werden musste. Die Versäumnisse des Landes gerade bei der Schulsozialarbeit mussten auf kommunaler Ebene aufgefangen werden. Das zeigt, dass hier noch einiges zu tun ist. Dennoch bleibt festzuhalten: Auch wenn wir nach drei Jahren nun tatsächlich den erfreulichen Umstand einer Art Befreiung von der Pandemie feiern können, sollten wir die Gelegenheit nutzen, nicht nur all denjenigen Danke zu sagen, die im medizinischen und pflegerischen Bereich hier aktiv waren, sondern auch und insbesondere derer zu gedenken, die nicht mehr unter uns sind, die ihr Leben durch die Pandemie verloren haben. In diesem Sinn wünsche ich uns alles Gute, Gesundheit und Glück auf! Hoffen wir, dass wir nun tatsächlich das Ende der Pandemie erreicht haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Miguel Klauß.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Es ist ja schon verrückt, heute über eine weitere Coronaverordnung und deren Anpassung zu sprechen. Denn es darf eigentlich überhaupt keine Coronaverordnung mehr geben. (Beifall bei der AfD) Wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass eine Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht mehr nötig ist – was übrigens für viele Menschen schon seit Monaten klar ist –, dann lässt man diese Pflicht doch sofort fallen und nicht erst jetzt. Das ist aber generell nur eines der vielen kuriosen Dinge, die wir erleben mussten. Im Herbst mit Maske in der Bahn zum Oktoberfest – beim Oktoberfest war dann aber keine Maske notwendig. Mit der Maske in der Bahn zum Flughafen – und im Flugzeug bestand keine Maskenpflicht mehr. Würde Ihre Sorge tatsächlich der Sicherheit der Passagiere gelten, dann (Miguel Klauß) müssten Sie heute im Grunde mit Blick auf die vielen Berichte der letzten Tage eine Kettenhemdpflicht einführen. (Beifall bei der AfD) Aber heute sollten wir nicht über Coronaverordnungen und deren Anpassung sprechen, sondern über den Rücktritt von vielen Politikern, von Herrn Kretschmann bis hin zu Herrn Lucha und zu weiteren Ministern und Politikern in Bund und Land. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wenn Sie Anstand hätten, müssten Sie sich vor jedem Redebeitrag hinsichtlich der Coronamaßnahmen nicht nur entschuldigen, sondern um Vergebung bitten. (Beifall bei der AfD) Was Sie dieser Gesellschaft angetan haben, wie Sie gespalten haben, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ausgerechnet Sie! Das sagt der Richtige! Das ist ja lächerlich! – Weite- re Zurufe – Unruhe) was Sie den Kindern angetan haben und wie Sie Menschen ausgegrenzt haben, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) welchen Druck Sie ausgeübt haben auf Menschen, die Ihnen auch hinsichtlich der Impfung einfach nicht mehr geglaubt haben – – Ich war offen für die Impfung; ich war kein Impfgegner von Anfang an. Aber dann kamen die vielen Ungereimtheiten und Behauptungen, und das ohne Erkenntnisse. Erinnern Sie sich noch? „Zwei Pikse reichen.“ „Wer geimpft ist, kann das Virus nicht weitergeben.“ Aufgrund dieser Aussagen gab es 2G. Es war gelogen. Aufgrund dieser Aussagen gab es die einrichtungsbezogene Impfpflicht, (Zuruf: Jawohl!) und viele Fachkräfte im medizinischen Bereich haben daraufhin gekündigt, mussten Bußgelder bezahlen – und das bei einem Personalmangel. Ein absolutes Desaster – und das alles wegen einer sinnlosen Behauptung. (Beifall bei der AfD) Für mich war ausschlaggebend dafür, mich nicht impfen zu lassen, eine Meldung vom Mai 2021. (Zuruf von den Grünen) Damals hieß es, für schwangere Frauen oder auch jüngere Menschen habe es keine Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit, auf das ungeborene Leben. Dies hätten Langzeitstudien ergeben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Von Langzeit hat doch gar niemand gesprochen!) Da frage ich mich: Welche Langzeitstudien gab es denn, wenn die erste Spritze an einem Menschen doch erst wenige Monaeriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 te vorher verimpft wurde? Sie haben Behauptungen aufgestellt, nur um die Impfung als richtig und gut darzustellen, aber ohne Fakten, (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Dr. Dorothea Kliche- Behnke SPD) und haben gleichzeitig die Gesellschaft auf Ungeimpfte gehetzt. Familien und Freundschaften sind daran zerbrochen, alles aufgrund von falschen Behauptungen. Und hier wird dem Minister noch dafür gedankt. (Zuruf von der AfD) Kinder mussten acht Stunden im Unterricht mit Maske sitzen, ohne wissenschaftlichen Grund, (Zuruf der Abg. Martina Braun GRÜNE) es gab Schulschließungen, obwohl bekannt war, dass Kinder – das zeigt jede Statistik – nicht gefährdet waren. Was sagt man heute? „Es war halt so.“ Kinderspielplätze – draußen, wohlgemerkt – haben Sie abgesperrt. Ein Bild für die Geschichtsbücher! Ausgangssperren haben Sie verhängt; Sie haben uns eingesperrt. Wissen Sie, wie die Merkmale eines Regimes beschrieben werden? Ausgangssperren sind Anzeichen eines totalitären Staates. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Die Erste, die das hier im Haus gefordert hat, war die AfD! – Glocke des Präsidenten) Manche wundern sich, warum das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat z. B. in den skandinavischen Ländern deutlich besser ist und man dort der Regierung mehr vertraut. Das müssen Sie sich nach drei Jahren Corona nicht mehr fragen. Denn Sie haben jedes Vertrauen verspielt. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Zu Recht! – Genau!) Aber eines kann ich positiv erwähnen, eines ist wirklich positiv – darüber bin ich als Ungeimpfter wirklich froh –, nämlich dass Sie doch noch die Kurve bekommen haben. Im Herbst 2021 galt im Einzelhandel die 2G-Regelung, welche zum Glück von einem Gericht gekippt wurde. Als ich als Ungeimpfter am Einzelhandel vorbeigelaufen bin und die Schilder „2G“ gesehen habe – obwohl gesund und negativ getestet –, hat mich das persönlich an ganz dunkle Zeiten Deutschlands erinnert. Denn damals fing es auch mit Ausgrenzung an. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Nese Erikli GRÜNE) Denken Sie darüber nach. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. (Abg. Norbert Knopf GRÜNE: Es ist unglaublich!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 17/4009. Wer dieser Verordnung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Verordnung mehrheitlich zugestimmt und Tagesordnungspunkt 6 erledigt. (Abg. Anton Baron AfD: Ist es überhaupt keine Fra- ge mehr?) Bevor ich Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, komme ich noch zu Tagesordnungspunkt 5 zurück. Ich rufe noch mal Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften – Drucksache 17/3741 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 17/3958 Berichterstattung: Abg. Klaus Hoher Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung – der Schlussabstimmung – über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/3741, bekannt: An der Abstimmung beteiligt haben sich 143 Abgeordnete. Mit Ja haben 96 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 46 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich ein Abgeordneter. Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Felix Herkens, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Wald, Guido Wolf. Mit N e i n haben gestimmt: SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Andreas Kenner, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n hat sich: SPD: Gernot Gruber. * Wir haben unter Tagesordnungspunkt 5 noch über drei Entschließungsanträge abzustimmen. Ich beginne mit dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4083-2. Wer diesem Entschließungsantrag der SPD zustimmt, bitte Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich abstimmen über den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4083-4, der aus zwei Ziffern besteht. Ich stelle ihn insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Wer dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diesem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt. Schließlich lasse ich über den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4083-5, abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich sehe hier einstimmige Zustimmung. Damit ist diesem Entschließungsantrag einstimmig zugestimmt. Punkt 5 der Tagesordnung ist nun endgültig erledigt. Nachdem auch Punkt 6 der Tagesordnung erledigt ist, rufe ich Punkt 7 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Stand der Umsetzung des geplanten Organspende-Online-Registers in Baden-Württemberg – Drucksache 17/1912 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Das Wort zur Begründung erteile ich nunmehr für die antragstellende CDU-Fraktion dem Kollegen Dr. Michael Preusch. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Bravo!)
Dr. Michael Preusch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie den Namen Denise Darvall? Denise erlitt im Dezember 1967 einen schweren Verkehrsunfall, in dessen Folge sich ein irreversibler Ausfall der Hirnfunktionen einstellte. Denise war Organspenderin. Ihr Herz begann daraufhin am Morgen des 3. Dezember 1967 um 6:24 Uhr im Körper des schwer kranken Louis Washkansky weiter zu schlagen. Mit dieser ersten Herztransplantation haben Christiaan Barnard und sein Team in Kapstadt Geschichte geschrieben. In der Zwischenzeit hat sich die Transplantationsmedizin als Spezialdisziplin weiterentwickelt. Eine optimale Behandlung der Organe vor der Transplantation sowie neue medikamentöse Ansätze zur Vermeidung einer Abstoßung nach der Transplantation haben das Überleben von organtransplantierten Patientinnen und Patienten deutlich verbessert. Bis heute ist der Ersatz komplexer Organe wie der Niere, der Leber oder des Herzens nur von Mensch zu Mensch möglich. Die Nutzung tierischer Organe ist trotz eines ersten kleinen Erfolgs an der Universität von Maryland im vergangenen Jahr noch weit von einer Aussicht auf Routine entfernt. Auch die moderne Medizin mit der Möglichkeit differenzierter Organersatzverfahren hat bis heute nur überbrückenden Charakter. Die Überlebenschance vieler schwer erkrankter Patientinnen und Patienten hängt damit an der Verfügbarkeit eines passenden Spenderorgans. In Deutschland warten derzeit ca. 8 500 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan; über 800 von ihnen sind 2021 vor dem Erhalt eines solchen verstorben. Entgegen dem Bundestrend haben sich die Organspenderzahlen in Baden-Württemberg im Jahr 2022 positiv entwickelt. Konkret waren es hierzulande 132 Menschen, die im vergangenen Jahr nach ihrem Tod Organe gespendet haben – über 20 % mehr als in den Vorjahren. An diesem Erfolg sind viele beteiligt: die Deutsche Stiftung Organtransplantation mit ihrer Geschäftsführenden Ärztin für die Region Baden-Württemberg, Frau Privatdozentin Dr. Schleicher, die freundlicherweise meiner Einladung gefolgt ist und der heutigen Debatte auf der Besuchertribüne beiwohnt, (Beifall bei der CDU und den Grünen, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) die Kliniken mit ihren Transplantationsbeauftragten und ihren hoch qualifizierten Teams – ich bin immer wieder beeindruckt, mit welchem Engagement und mit welcher Empathie die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken dieses wichtige Thema in ihrem Arbeitsalltag begleiten, eine Tätigkeit, die ich selbst über viele Jahre ausüben durfte. Natürlich sind auch die Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige maßgeblich für diese positive Entwicklung verantwortlich. Gleichwohl können uns diese Zahlen nicht zufriedenstellen. Wir wissen aus Umfragen, dass sehr viele Menschen grundsätzlich bereit sind, Organe zu spenden. Dies schlägt sich aber eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 nach wie vor nicht in der Zahl der tatsächlich realisierten Spenden nieder. Wir brauchen deshalb nicht nur verbesserte Strukturen in den Kliniken, sondern für die vielen Menschen, die zur Spende bereit sind, auch eine niedrigschwellige Möglichkeit, diesen Willen verlässlich zu dokumentieren. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass wir endlich das bundesweite Organspende-Online-Register bekommen und dass wir die Informationspflichten der Bürgerämter, die der Bundestag ebenfalls schon 2020 beschlossen hat, mit Leben füllen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der gesetzliche Auftrag ist klar. Eigentlich müssten wir bereits seit März 2022 ein funktionierendes Organspende-Online-Register haben. Es müsste bei jedem Kontakt zum Bürgeramt die Möglichkeit bestehen, den Willen zur Organspende rechtskräftig in diesem Register zu hinterlegen. Ungeachtet dessen ist nach jüngsten Verlautbarungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht vor 2024 damit zu rechnen, dass ein einsatzfähiges Register zur Verfügung steht. Konzepte, wie die Verfahren auf den Bürgerämtern konkret umgesetzt werden sollen, sind mir zumindest bislang auch nicht bekannt. Dies ist exemplarisch für die Performance des Bundesgesundheitsministeriums beim Vorantreiben der dringend notwendigen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Um von diesem Missstand abzulenken, bringt der Bundesgesundheitsminister jetzt wieder die Widerspruchslösung ins Gespräch, die der Bundestag 2020 in einer Gewissensentscheidung abgelehnt hat. Ich will klar sagen, dass ich persönlich ein absoluter Befürworter der Widerspruchslösung bin. Diese hat im Übrigen in vielen Ländern ihren Effekt gezeigt. Da es in Deutschland dafür jedoch im Moment keine politische und wohl auch keine gesellschaftliche Mehrheit gibt, müssen zeitnah andere realitätsnahe Lösungen gefunden und auch umgesetzt werden. Die Zeit spielt nicht für uns, sondern gegen die Patentinnen und Patienten. Um es Ihnen plastischer zu erklären: Wir verlieren in Deutschland zwei Menschen pro Tag, die auf der Warteliste für ein Organ stehen, weil sie versterben, und weitere, bei denen sich der Zustand so verschlechtert, dass sie für eine Spende nicht mehr infrage kommen. Statt alte Debatten aufzuwärmen und den Handlungsdruck zum Gesetzgeber zurückzuverlagern, sollte der Bundesgesundheitsminister angesichts dessen im Schulterschluss mit den Ländern dafür sorgen, dass der Auftrag, den er von einer im Übrigen parteiübergreifenden Mehrheit im Parlament bekommen hat, nun endlich auch schnell umgesetzt wird. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Vielleicht wäre es hilfreich, wenn er weniger Panikrhetorik zur Pandemie vorbringt und weniger zur Legalisierung von Cannabis sagt und sich mit den tatsächlich wesentlichen Dingen in der Gesundheitspolitik in diesem Land beschäftigt. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Podes- wa AfD – Zuruf von der CDU: Bravo!) (Dr. Michael Preusch) Dies wäre im Übrigen dann auch mal ein Beitrag, um tatsächlich die vulnerablen Gruppen zu schützen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir Politikerinnen und Politiker sollen mit gutem Beispiel vorangehen, ein Vorbild sein. Ich habe mir erlaubt – Herr Präsident, Sie entschuldigen –, (Der Redner hält einen Organspendeausweis hoch.) diese Organspendeausweise in Ihre Fächer mit den Abstimmungskarten zu legen – nicht nur, damit Sie sich selbst zur Spenderin oder zum Spender erklären können, sondern auch als Erinnerung, damit Sie sich mit diesem wichtigen Thema und vor allem mit den Menschen, die dringend auf eine Organspende angewiesen sind, beschäftigen. Frau Dr. Schleicher und ihrem Team von der DSO darf ich im Namen der CDU-Fraktion ebenso wie den Verantwortlichen in den Kliniken herzlichst für ihre wertvolle Arbeit danken. (Beifall bei der CDU und des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Ich freue mich auf weitere Begegnungen mit der DSO innerhalb und außerhalb der Klinik. Jetzt ist es höchste Zeit, diesem Dank dadurch Ausdruck zu verleihen, dass wir diese Maßnahmen, die wir politisch schon lange konzertiert haben, gemeinsam umsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion GRÜNE spricht jetzt der Kollege Norbert Knopf.
Norbert Knopf GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, Sie leiden an Muskelkrämpfen und Übelkeit. Die Symptome werden immer schlimmer, und der Arzt kommt mit der Diagnose Nierenversagen. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Nur eine Organspende kann Ihnen das gewohnte Leben wiedergeben. Die Wartezeit auf eine Niere beträgt acht bis zehn Jahre. Was würde Ihnen durch den Kopf gehen? Welche physischen und psychischen Leiden würden wohl auf Sie und Ihre Familie zukommen? Wie groß kann angesichts der langen Wartelisten die Hoffnung sein, jemals wieder ein normales Leben zu führen? In Deutschland warten rund 8 500 Menschen auf ein lebenswichtiges Organ. Jeden Tag kommen etwa 14 Menschen dazu. 82 % der Bundesbürger stehen der Organspende positiv gegenüber. Aber nur 39 % der Deutschen besitzen einen Organspendeausweis. – Danke, Michael, dass du diesem Defizit abhilfst. – Hingegen wollen 98 % der Deutschen im Notfall ein neues Organ für sich haben. Täglich sterben zwei bis drei Menschen, die auf den langen Wartelisten stehen und für die ein passender Spender zu spät gekommen ist. Für viele Menschen im Land ist dieses Szenario leider bittere Realität. Wir reden heute über den Stand der Umsetzung des geplanten Organspende-Online-Registers in Baden-Württemberg. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Welche Absichten liegen den geplanten Maßnahmen zugrunde? Künftig soll eine Erklärung zur Organspende in einem Onlineregister möglich sein. Die Erklärung soll über die eID-Funktion des Personalausweises oder über die Krankenkassen-App zur elektronischen Patientenakte erfolgen. Angesichts der gerade genannten Zahlen ist das geplante Register eine gute und wichtige Maßnahme. Die geplanten Maßnahmen und deren Umsetzung werden aber von der Landesregierung zu Recht beanstandet. Ich teile hier die konstruktive Kritik des Landes am Bund. Denn die Organspende ist eine medizinisch komplexe Angelegenheit. Damit die Menschen die richtige Entscheidung treffen können, bedarf es einer medizinischen Aufklärung. Ob die Passbehörde im Land für diese fachfremde Aufgabe die richtige Behörde ist oder ob qua Aufklärung die Verantwortung nicht besser in einer medizinischen Behörde oder in medizinischen Institutionen läge, muss in der Tat geklärt werden. Denn die Zeit drängt. An jedem Tag, an dem wir dieses System nicht verbessern, kommen Menschen zu Schaden oder sterben. Eine baldige Entscheidung seitens des Bundes mit den Ländern bei Kosten- und Zuständigkeitsfragen wäre also ebenfalls sehr wünschenswert. Ferner ist es aber mit einem Register allein nicht getan. Die Angehörigen von Patienten – etwa bei einem Hirntod – entscheiden aus Sorge oder fehlender Aufklärung im Vorfeld oft gegen eine Spende – mit fatalen Folgen. Weitere Überzeugungsarbeit bei den Menschen ist hier also unabdingbar. Denn Fakt ist leider auch, dass das bisherige System mit der Zustimmungslösung bei Weitem nicht ausreicht. Das System muss nicht nur den Willen der Bevölkerung umsetzen, sondern es hat auch aus ethischen Erwägungen die Pflicht, betroffenen Menschen zu helfen, wenn geholfen werden kann. Da gibt es noch viele Möglichkeiten. Konkret meine ich, dass all diejenigen, die spenden wollen, auch sichere Spender sein müssen. Ich spreche mich daher an dieser Stelle für die Einführung der Widerspruchslösung aus. In Schweden, Kroatien, Spanien hat die Widerspruchslösung zu einer Verdreifachung der Zahl der Spenderorgane geführt. Deutschland hingegen liegt mit der Zustimmungslösung weit unter EU-Durchschnitt. Wollen wir weiterhin das Leid der Menschen in Kauf nehmen? Haben wir nicht die Pflicht, uns auch als Individuum mit dem Thema zu beschäftigen? Hat Kant nicht recht, wenn er sagt: „Das, was ich für mich selbst wünsche, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben“? Als verantwortungsbewusster Gesundheitspolitiker unterstütze ich daher unseren Minister Manne Lucha und sage: Wir brauchen sowohl ein durchdachtes Onlineregister als auch die Widerspruchslösung auf Bundesebene. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Florian Wahl.
Florian Wahl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an den Kollegen Dr. Preusch, dass er diese Debatte heute möglich gemacht hat. Ich glaube, es tut unserem Haus gut, über solche (Florian Wahl) grundsätzlichen ethischen Fragen, die uns alle betreffen sollten, zu diskutieren. Wenn wir über Organspende reden, dann reden wir über Menschen. Etwa 1 000 Menschen in Baden-Württemberg warten aktuell auf ein lebensrettendes Spenderorgan – teils Jahre. Das ist jahrelanges Leid, das ist jahrelange Angst, ob es doch eintritt; und oftmals kommt die Spende dann zu spät. Nur Menschen, die unter ganz bestimmten Umständen sterben, nämlich einen irreparablen Hirnschaden erleiden, können Organe spenden. Nur ganz wenige von uns bekommen daher in ihrem persönlichen Umfeld solche Fälle direkt mit. Für die meisten ist das Thema leider gefühlt weit weg. Aber dennoch ist es fundamental, dass sich möglichst viele – am besten wir alle – damit konkret auseinandersetzen; um diesen Kernkonflikt geht es. Kollege Dr. Preusch hat die Zahlen für Baden-Württemberg genannt. Die Entwicklung mit ihrem leichten Trend nach oben ist nicht ganz negativ. Eines müssen wir ebenfalls sagen: Wir können froh sein, dass die Pandemie zu keinem Einbruch der Organspendezahlen geführt hat. Eine andere Frage bereitet uns hingegen große Sorgen: In Baden-Württemberg gab es laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation im Jahr 2021 pro eine Million Einwohnerinnen und Einwohner 9,7 realisierte Organspenden. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Das liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 11,2. Unter den 16 Bundesländern liegt Baden-Württemberg damit auf dem viertletzten Platz. Wir müssen uns schon die Frage stellen, woran das liegt. Die Gesetze in Deutschland sehen vor, dass die Einwilligung des Spenders oder die Zustimmung der Angehörigen für eine Organentnahme unabdingbar sind. Viele medizinisch mögliche Organspenden finden nicht statt, weil eine solche Zustimmung nicht erteilt wird. Dabei ist es häufig so, dass am Ende die Angehörigen die Entscheidung treffen müssen, da es keinen eindeutigen – am besten schriftlich festgehaltenen – Willen des Verstorbenen gibt. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurden die Entscheidungen 2021 in der Hälfte aller Fälle – zu 46,6 % – aufgrund des vermuteten Willens des Verstorbenen getroffen. Ablehnungen gingen zu über 30 % darauf zurück, dass die Angehörigen überhaupt nicht wussten, was der Wille des Verstorbenen war, oder sich – noch schlimmer – in der Familie nicht darüber einigen konnten. Viel besser wäre es natürlich in solchen Fällen gewesen, wenn die Person die Entscheidung schon selbst getroffen und sich dabei festgelegt hätte. Wie viel mehr Organspenden könnten möglich sein, wenn solche Unklarheiten früher ausgeräumt würden? Deswegen müssen wir uns gemeinsam die Frage stellen: Was tut das Land in dieser Angelegenheit? Ich denke, wir sind nicht in der Situation, dass wir alles auf den Bund schieben können, zumal wir hier im Land unterdurchschnittlich dastehen. Ja, wir können natürlich mit Blick auf den Bund sagen: „Es ist zu spät; das Organspende-Online-Register wurde zu lange eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 verschleppt. Es wird erst Ende 2023/Anfang 2024 kommen.“ Ja, das müssen wir sehen. Aber wir dürfen nicht nur mit dem Finger auf den Bund zeigen, sondern wir müssen auch schauen: Warum sind denn unsere Zahlen deutlich schlechter? Ich denke, da müssen wir uns schon die Frage stellen: Was können wir eigentlich tun? Was ist bei uns im Land los, dass sich die Leute seltener bereit erklären, Organe zu spenden? Ich denke, wir brauchen eine Studie, um die Gründe für die niedrigen Zustimmungswerte bei uns systematisch zu eruieren. Wir müssen wissen: Warum ist die Situation anders? Das wäre total hilfreich. Früher hat die Techniker Krankenkasse ganz massiv Werbung gemacht – was eine tolle Sache war. Ich hätte mir gewünscht, das Land Baden-Württemberg hätte das gemacht. Ich denke, wir brauchen einen Maßnahmenkatalog. Ich denke, wir brauchen eine Aufklärungskampagne. Ich denke, wir müssen das Thema noch stärker in die Schulen bringen und frühzeitig darüber informieren. Wir brauchen mehr Aufklärung. Bei dieser ethischen, grundsätzlichen Frage, zu der sich jeder verhalten kann, wie er möchte, entsteht das größte Drama, wenn man sich damit nicht auseinandersetzt, wenn man nicht weiß, was Sache ist. Da sind wir, da ist diese Landesregierung auch in der Verantwortung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht Kollege Jochen Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein wichtiges Thema, und es ist gut, dass wir im Landtag von Baden-Württemberg heute die Gelegenheit haben, über das Thema Organspende zu sprechen. Meine Vorredner haben die großen Herausforderungen bereits angesprochen und gesagt, wie viele Menschen hierzulande auf eine Organspende warten. Deswegen ist es ein ganz wichtiges Thema, über das wir die Menschen im Land informieren müssen. In Deutschland gilt die Entscheidungs- bzw. die Zustimmungslösung. Natürlich kann man diese Diskussion immer wieder aufmachen. Aber erst 2020 hat der Deutsche Bundestag in einem umfangreichen Diskussionsprozess über die Fraktionsgrenzen hinweg entschieden, die Entscheidungslösung beizubehalten. Ich glaube, es ist wichtig, jetzt nicht immer über die verschiedenen Lösungen zu diskutieren, sondern zu schauen, wie es jetzt ist, und daraus abgeleitet Möglichkeiten zu schaffen, um die Zahl der Organspenderinnen und Organspender in Deutschland voranzubringen, damit die vielen Menschen, die auf eine Organspende warten, die Möglichkeit bekommen, die Transplantation zu erhalten. Vor elf Monaten wurde das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende im Bund beschlossen. Ein Onlineregister soll eingerichtet werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Erklärung zur Organspende abgeben, widerrufen oder auch ändern können – also eine weitere Möglichkeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen und rasch seinen Willen kundzutun. Deswegen ist es wichtig, ein solches Onlineregister in Deutschland einzuführen. (Jochen Haußmann) Man diskutiert auch schon über die Möglichkeiten – es wurde bereits angesprochen –, dass man bei der Ausweisstelle mit dem Thema Organspende konfrontiert wird. Hierzu hat die Gesundheitsministerkonferenz festgestellt, dass das vielleicht nicht die richtige Stelle ist und wir vielmehr niedrigschwellige Angebote brauchen. Genauso ist vorgesehen, dass Hausärztinnen und Hausärzte die Patientinnen und Patienten regelmäßig zur Eintragung in dieses Onlineregister ermutigen sollen. Wir, die FDP, begrüßen die Idee des Organspenderegisters, da es eine wirklich praktische Möglichkeit für die Menschen sein kann, ihren Willen zu erklären bzw. ihre Angaben aufwandsarm zu verändern. Aber aus Gesprächen mit Krankenkassen entnehmen wir, dass wir noch ein ganzes Stück von diesem Register entfernt sind. Es gibt ein unheimlich großes Engagement der Krankenkassen bei diesem Thema. Es ist dringend notwendig, Informationen und Schnittstellen für die technische Anbindung des Registers an die elektronische Patientenakte herzustellen. Das Bundesgesundheitsministerium ist in Abstimmung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dass das auch entsprechend vorangeht. Auch die im Februar 2019 vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Transplantationsgesetzes waren ein wirklich nötiger Schritt, bei dem die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern geschaffen wurden. Gerade wir in Baden-Württemberg haben sehr viele Impulse eingebracht. Deswegen namens unserer Fraktion ganz herzlichen Dank an alle, die sich mit der Organspende, mit Transplantationen beschäftigen. In diesem komplexen Prozess ist Baden-Württemberg wirklich ein Impulsgeber. Dafür ein ganz herzlicher Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir haben die Zahlen gehört, wie viele Menschen auf eine Organspende warten. Wir haben gehört, dass wir im letzten Jahr einen Zuwachs hatten, aber wir sind noch lange nicht dort, wo wir hinmüssen. 44 % der Bundesbürger haben aktuell ihren Willen zur Organspende bekundet. Da müssen wir aktiv werden, da müssen wir noch mehr tun, damit sich insbesondere jüngere Menschen mit dem Thema Organspende beschäftigen. Die „Chance“ – das allein sollte eigentlich schon ein Grund sein, einen Organspendeausweis auszufüllen –, dass man selbst mal auf eine Organspende angewiesen ist, ist um ein Mehrfaches höher als die Wahrscheinlichkeit, selbst Organspenderin oder Organspender zu werden. Schon allein das ist, glaube ich, ein Grund, sich damit auseinanderzusetzen. Lieber Kollege Preusch, danke schön für Ihre Aktion. Ich selbst habe schon seit einigen Jahrzehnten einen Organspendeausweis. Der ist immer im Geldbeutel. Meine Angehörigen wissen über die Bereitschaft zur Organspende Bescheid; es steht auch in meiner Patientenverfügung. In unserer Fraktion haben das viele ebenfalls so durchgeführt. Ich glaube, diesen Impuls sollten wir beispielgebend auch nach außen tragen. Deswegen herzlichen Dank für die heutige Debatte. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023
Dr. Wolfgang Reinhart
Es spricht jetzt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Carola Wolle.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das seit fast drei Jahren geplante Organspende-Online-Register scheint eine gute Idee zu sein. Ein Blick auf die Seiten des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist allerdings sehr ernüchternd. Dort steht: Das Register befindet sich zur Zeit im Aufbau. Wir informieren Sie an dieser Stelle rechtzeitig, sobald gesicherte Informationen über den Zeitpunkt der Freischaltung des Organspende-Registers vorliegen ... Eigentlich sollte das Organspenderegister bereits im März 2022 an den Start gehen. Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gaß sieht die Verantwortung bei der zuständigen Bundesbehörde – wie wir noch sehen werden, aus gutem Grund. Das Organspenderegister hat zwei Portale. Im Erklärenden-Portal sollen Bürger ihre Erklärung zur postmortalen Organspende digital hinterlegen. Im Abrufportal können zur Einsicht berechtigte Klinikbeschäftigte aus dem Register entnehmen, ob eine Erklärung eines dort Verstorbenen hinterlegt ist. Es ist erfreulich: Fast 40 % aller Baden-Württemberger haben den Organspendeausweis. Wozu dann noch dieses Register? Weil letztendlich in den Kliniken bei nur 10 % der möglichen Organspender ein Organspendeausweis vorliegt. Man beachte: Wenn keine Erklärung vorliegt, dann hängt die Organspende von der Entscheidung der Angehörigen ab. Diese lehnen im Angesicht des Todes eher ab. Dabei ist der Spendenbedarf, wie wir gehört haben, sehr hoch. Ende Oktober 2020 standen 1 042 Menschen aus Baden-Württemberg auf der Warteliste für eine Transplantation. Nur 96 Menschen spendeten bis Ende Oktober 2020 nach dem Tod ihre Organe. Damit konnte immerhin einem Drittel der Empfängerkandidaten geholfen werden. Wer unter Ihnen Menschen mit dem Bedarf nach einem Spenderorgan kennt, weiß auch um deren unbeschreibliches seelisches Leid: Warten auf den stündlich erhofften Anruf, der das Überleben des Menschen sichern kann. Wir, die AfD-Fraktion, begrüßen deshalb jede sinnvolle Lösung in Sachen Organspende. (Beifall bei der AfD) Wir verteidigen aber vehement die Entscheidungslösung. Vor drei Jahren hat sich der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend für genau diese Lösung entschieden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und der baden-württembergische Sozialminister Lucha wollen die geltende Entscheidungslösung nun erneut zur Disposition stellen. Deshalb gibt es das mediale Dauerfeuer für die Widerspruchslösung, bis das Parlament endlich zustimmt. Wir, die AfD-Fraktion, haben einen anderen Ansatz. Wir werben um Vertrauen in die Entscheidungslösung. Und wir wollen die überlebensnotwendigen Informationen über spendenbereite Bürger jederzeit verfügbar machen. Das kann der aktuelle Organspendeausweis, aber noch besser kann dies das künftige Organspenderegister. (Carola Wolle) Für das Organspenderegister sehen wir allerdings schwarz. In der vorliegenden Drucksache werden riesige bürokratische Hürden beschrieben. Die Zusammenarbeit zweier Behörden ist offensichtlich ausgeschlossen. Das Zusammenwirken zwischen dem Organspenderegister und den Pass- und Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg scheitert an strittigen Zuständigkeiten. Innen- und Sozialministerium sind offensichtlich zu einer Einigung über – angeblich – fachfremde Aufgaben nicht in der Lage. Meine Damen und Herren, es darf doch nicht wahr sein, dass das Organspenderegister an ministerieller Kleinstaaterei scheitert! (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Daher stehen aus unserer Sicht folgende Fragen im Raum: Wird das Scheitern des Organspenderegisters etwa aktiv betrieben? Ist dieses Scheitern Teil eines perfiden Plans zur brachialen Durchsetzung der Widerspruchslösung? Wir werden Ihnen, Herr Minister Lucha, auf die Finger schauen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Uijuijui!) Sorgen Sie, Herr Minister, für die schnelle Umsetzung des Organspenderegisters. Werben Sie für Organspende, klären Sie auf! Das ist Ihre Aufgabe. Meine Damen und Herren, dieser Ausweis rettet Leben. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat der Minister für Soziales Manfred Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst natürlich, lieber Herr Dr. Preusch, ganz herzlichen Dank für Ihr Antragsthema. Vorweg: Ich denke, Organspende – die Sensibilisierung, die Information über Organspende und Organtransplantation – ist ein zentrales Thema, das wir ganz offen und diskriminierungsfrei, uns immer wieder öffnend, dokumentieren; denn es werden Menschenleben gerettet. Wir müssen in jeder Hinsicht die Organspende und alles, was dazugehört und worüber sehr klug ausgeführt wurde, unterstützen. Vor knapp einem Jahr wurde die Landesregierung mit Ihrem Antrag nach dem Umsetzungsstand des Organspende-Online-Registers gefragt. Sie haben es ausgeführt: Dieses Register sollte ursprünglich zum 1. März 2022 eingeführt werden. Kurz davor, im Februar 2022, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass sich die Einführung des Registers bis zum Jahresende 2022 verzögern würde. Inzwischen sind weitere Komplikationen aufgetreten, insbesondere in Sachen Informationstechnik und Datenschutz. Diese sorgen erneut für eine Verzögerung. Der Bund geht davon aus, dass das Onlineregister nun voraussichtlich im ersten Quartal 2024 starten wird. Alle haben großes Interesse, dass es kommt. Die Verschwörungstheorie, die ich gerade gehört habe – dass irgendetwas verhindert werden solle –, ist schon abstrus. Natürlich ist das eine Frage, die uns schon lange bewegt: Ein angemessener Datenschutz im eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Gesundheitswesen und die technologische Anwendung ist nicht einfach, und es ist keine Petitesse; das wissen wir. Natürlich merken wir gerade jetzt – wir haben heute schon einmal über die Digitalisierung gesprochen –: Wir brauchen mehr Tempo im Ganzen. Aber es kommt, und es ist wichtiger denn je. Denn – das haben Sie gerade nochmals festgestellt – die Veröffentlichung der Organspenderzahlen vor wenigen Wochen hat gezeigt, dass bundesweit die Zahl der Spenden um fast 7 % zurückgegangen ist. Auch das ist wichtig. Auffällig ist: Von den bundesweiten Spendermeldungen im letzten Jahr konnten weniger Spenden als im Vorjahr realisiert werden. Bei der Hälfte der möglichen Organspenden, die nicht realisiert werden konnten, war eine fehlende Einwilligung der Grund. Bei weniger als einem Viertel dieser Fälle beruhte die Ablehnung auf dem bekannten Willen des Verstorbenen; bei drei Vierteln dieser Fälle war der Wille des Verstorbenen nicht bekannt. In diesen Fällen entscheiden sich die Angehörigen im Zweifel – in Klammern: leider – eher gegen eine Organspende. Dem müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, deutlich entgegenwirken. Denn jede nicht realisierte Organspende bedeutet, dass wir weniger Menschen mit einer lebensrettenden Transplantation helfen können. Selbstverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird hier das Onlineregister für mehr Transparenz sorgen. Das ist ein notwendiger Schritt. Wir haben schon mehrfach dokumentiert, dass wir seitens der Landesregierung unseren Teil zur Umsetzung beitragen. Natürlich muss der Bund die grundsätzlichen Fragen abschließend klären. Wir, die Länder, haben bereits am 24. Februar des vergangenen Jahres einen mehrheitlichen Beschluss dazu getroffen. – An dieser Stelle freue auch ich mich, dass Frau Privatdozentin Dr. Schleicher heute hier ist. – Wir haben in Baden-Württemberg gerade das von Herrn Haußmann erwähnte Gesetz aus dem Jahr 2019 sehr konsequent umgesetzt, auch mit einer Stärkung der Transplantationsbeauftragten. Natürlich ist uns die Pandemie dazwischengekommen. Frau Schleicher, ich denke gern an unsere Veranstaltungen, die mindestens ein bis zwei Mal jährlich stattgefunden haben, in denen wir uns bedanken, auszeichnen, wo wir in die Hochschulen gehen. Ich als Minister gehe mindestens ein bis zwei Mal im Jahr zu Kolleginnen und Kollegen aus Pflege und Medizin, um mit ihnen zu sprechen und für dieses Thema zu werben. Wir werden das mit deutlicher Kraft wieder aufnehmen. Lieber Herr Kollege, hier muss ich etwas widersprechen: Ich befürworte außerordentlich, dass Herr Bundesminister Lauterbach jetzt noch einmal die Widerspruchslösung so aktiv in den Raum stellt. Meine Position kennen Sie; sie war immer sehr deutlich. Jetzt folgt uns auch der Kollege Holetschek in Bayern. Wir müssen gerade aufgrund der jetzigen Erkenntnisse noch einmal ganz klar und deutlich – auch wenn vielleicht erst im Jahr 2020 die Debatte war; wir haben heute schon bei anderen Themen gehört, wie schnelllebig unsere Zeit ist – für die Widerspruchslösung werben und die Argumente noch einmal gewichten. Ich glaube, dass jetzt, auch wenn es knapp drei Jahre her ist, viel dafür spricht, dass wir die Solidarität mit den Menschen stärken, die auf ein Spenderorgan warten. Ich werde mich noch einmal sehr vehement in den Debatten, die jetzt Gott sei Dank wieder geführt werden, dafür einset- (Minister Manfred Lucha) zen, dass wir in Deutschland eine Widerspruchslösung einführen. Lassen Sie mich, weil dies zitiert wurde, einige wenige Sätze zur Entwicklung sagen. Wenn Sie sich die Entwicklung der Zahl der Organspender anschauen, dann sehen Sie, dass Baden-Württemberg im Trend 2022 tatsächlich das einzige Land ist, bei dem ein Zuwachs zu verzeichnen ist. Das ist sicher auch Ihnen, auch dem Bündnis Organspende, der DSO und deren Engagement geschuldet; wir haben ja viele Projekte und Maßnahmen miteinander aufgesetzt. Diese Entwicklung müssen wir wirklich weiter unterstützen. Die Stiftung Organtransplantation Region Baden-Württemberg ist einfach systematisch gut aufgestellt und hat eine große Nähe zu den Transplantationsbeauftragten. Das ist schon auch Ihr persönliches Verdienst, liebe Frau Privatdozentin Schleicher. Sie arbeiten unermüdlich daran, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entnahmekrankenhäusern für Organspenden zu sensibilisieren. An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an unsere Landesärztekammer, die erst kürzlich eine Initiative mit sehr großem Potenzial gestartet hat. Sie bietet den Transplantationsbeauftragten in einer Arbeitsgruppe eine Plattform zum Austausch sowohl online als auch in Präsenz an. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir auf einem sehr guten Weg sind, das Thema weiter voranzutreiben. Wir unterstützen den Bund bei allem, was wir können, damit das Portal dann im ersten Quartal 2024 wie geplant starten kann. Herzlichen Dank für die Diskussion. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/1912. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann damit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Welche Strategie verfolgt die grünschwarze Landesregierung zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung? – Drucksache 17/2081 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich nunmehr für die antragstellende SPD-Fraktion dem Kollegen Jonas Weber. – Bitte sehr, Herr Abg. Weber.
Jonas Weber SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns, denke ich, alle einig, dass Lebensmittel einen hohen Stellenwert haben sollten. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Ein Blick in den Thünen Report zeigt jedoch, dass wir mit Lebensmitteln nicht so sorgsam umgehen, wie es notwendig wäre. Rund 12 Millionen t wandern in den Müll, 7 Millionen t – so der Report – wären dabei vermeidbar gewesen. Ökologisch wie gesellschaftlich ist das absoluter Irrsinn. In Ihrem Koalitionsvertrag weisen Sie das Ziel aus, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung zu halbieren. Wir, die SPD-Fraktion, wollten daher wissen, welche Strategien die grünschwarze Landesregierung hat, um die Lebensmittelverschwendung einzudämmen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Keine!) Ich denke, Sie haben anhand der Stellungnahme Ihrer Landesregierung zu unserem Antrag selbst erkannt, dass es mit der Umsetzung mehr als hapert. Das ist übrigens nichts Neues. Denn seitdem das zuständige Ministerium 2018 einen Maßnahmenplan verabschiedet hat, ist nicht viel passiert. Modellprojekte und Aktionen finden nunmehr seit fünf Jahren statt. In der aktuellen Stellungnahme der Landesregierung sind dazu keine messbaren Erfolge aufgeführt. Fünf Jahre Kampf gegen Lebensmittelverschwendung – keine messbaren Erfolge. Ich will zwei aktuelle Debattenbeiträge aus Baden-Württemberg aufgreifen, die uns besonders beschäftigen. Der zuständige Fachminister hat öffentlich verkündet, er wolle das Mindesthaltbarkeitsdatum abschaffen, um Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Eine solche Ankündigung, immer versehen mit sinnvollen oder weniger sinnvollen Alltagstipps aus dem Hause Hauk, ist nichts Neues. Sicherlich kann man darüber nachdenken, inwiefern an der Aussagekraft des Mindesthaltbarkeitsdatums gearbeitet werden muss. Aber zum einen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Verbraucherschutzes; denn Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ja wissen, welche Produkte sie kaufen können und wie lange diese haltbar sind. Und zum anderen ist es EU-rechtlich verankert. Dies sollte man als Verbraucherschutzminister eigentlich wissen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Alfred Bamberger AfD) Zudem sind die Hälfte der weggeworfenen Lebensmittel Obst und Gemüse. Meines Wissens hat weder Obst noch Gemüse ein aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es handelt sich also um einen rechtlich bedenklichen und wenig zielführenden Vorschlag. Interessant ist die Haltung der Landesregierung aber auch zu einem anderen Thema. Bundesjustizminister Buschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir – das sollte allen bekannt sein – haben in Berlin den Vorschlag unterbreitet, die Verwaltungsvorschrift für Strafverfahren zu ändern, um das Containern zu ermöglichen. Der Widerspruch aus Baden-Württemberg folgte prompt. Justizministerin Marion Gentges lehnt diesen Vorschlag ab. Das ist im Übrigen keine Überraschung; denn wir hatten die Debatte schon einmal 2019, als der damalige CDU-Justizminister Guido Wolf ebenso prompt einen entsprechenden Vorschlag aus Hamburg ablehnte. (Jonas Weber) Ich frage mich da schon: Wie ernst meint diese Koalition denn den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung wirklich? Da ist mir folgendes Zitat in die Hände gefallen: Bagatelldelikte wie das Containern sollten entkriminalisiert werden. (Beifall bei der SPD) Kommt Ihnen dieser Satz bekannt vor, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen? (Abg. Andreas Stoch SPD: Ja!) Das ist ein zentraler Satz aus Ihrem Wahlprogramm 2021. Ich hoffe daher, dass er Ihnen bekannt vorkommt. Ich frage Sie daher: Wollen Sie denn die Arbeitsteilung Ihrer Wunschkoalition auch in diesem Punkt fortsetzen, indem die grüne Seite verspricht und die CDU dafür Sorge trägt, dass sich nichts ändert, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall bei der SPD) Ich bin wirklich gespannt auf die Debatte. Ich habe eine gewisse Vermutung, was ich hören werde: Ich werde ein Lob hören für private Initiativen wie „Too good to go“, „Foodsharing“ und „Fair-teilen“ – alles tolle private Initiativen; aber die Landesregierung hat damit reichlich wenig zu tun. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ich zum wiederholten Mal einen Ausblick bekomme auf die Aktionswoche „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ – eine tolle Initiative; darüber haben wir im Oktober hier diskutiert. Der Erfolg war allerdings nicht messbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es Ihnen daher einfach machen. Die SPD-Fraktion hat Ihnen eine Brücke gebaut. Wir haben einen Antrag auf der Tagesordnung, der es Ihnen ermöglicht, zuzustimmen, dass wir gemeinsam mit einer Bundesratsinitiative – das Land Baden-Württemberg voran – (Abg. Andreas Stoch SPD: Gute Idee!) dafür Sorge tragen, die Lebensmittelverschwendung mit wirklich wirksamen Mitteln anzugehen. Daher werbe ich ganz ausdrücklich um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich dem Kollegen Ralf Nentwich das Wort.
Ralf Nentwich GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kreativ, innovativ und mit praxisnahen gesetzlichen Rahmenbedingungen – so gehen wir in Baden-Württemberg in allen Bereichen vor, auch gegen Lebensmittelverschwendung. (Zuruf von der SPD: Ah ja!) Eine Halbierung bis 2030 ist die Messlatte, die es global zu erreichen gilt. Realität ist aber noch immer eine Welt, in der rund ein Drittel aller produzierten Lebensmittel im Müll landen, während fast 690 Millionen Menschen nicht genug zu eseriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 sen haben. Man kann den Appell daher nicht oft genug wiederholen: Jedes Lebensmittel, das unnötig zu Abfall wird, ist eines zu viel, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Das Ziel ist ambitioniert und kann europaweit, national und in Baden-Württemberg nur mit allen Akteurinnen und Akteuren der Wertschöpfungskette erreicht werden. Manchmal braucht es dazu auch Superkräfte, Superminister sowie Heldinnen und Helden auf allen Ebenen. (Vereinzelt Heiterkeit) Lieber Kollege Weber, liebe SPD-Fraktion, seien Sie beruhigt. Ich verstehe ja, dass Sie als Antagonisten in diesem Parlament Ihre Rolle immer bestmöglich ausfüllen wollen. Aber beim Thema Lebensmittelverschwendung gibt es nun wirklich keinen grundlegenden Dissens im Ziel, auch wenn Sie ihn noch so gern heraufbeschwören wollen. Vielmehr ist es im demokratischen Sinn ein Ringen um die beste Lösung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber klar, wir sind uns mit der CDU einig, dass wir eine verbindlichere Abgabe von Lebensmitteln benötigen. Unser Koalitionspartner hatte und hat aber vielleicht einige Ängste bezüglich des Containerns. Wir sind da in der Koalition dran und machen verhaltenstherapeutisch einen Schritt nach dem anderen. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen und der FDP/ DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Aha! – Abg. Tho- mas Blenke CDU schüttelt den Kopf. – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Große Zustimmung bei der SPD-Fraktion! – Unruhe) Ich bin mir sicher, dass wir in den Versorgungsräumen – – (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Nentwich hat das Wort. Bitte.
Ralf Nentwich GRÜNE
Ich bin mir sicher, dass wir in den Versorgungsräumen bald (Zuruf von der SPD: Sozialtherapeutischer Ansatz! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Un- ruhe) nicht nur Insekten auf dem Speiseplan sehen werden, (Abg. Thomas Blenke CDU: Sie sind ja ein Scherz- keks!) sondern auch containerte Lebensmittel. Mit dem Ziel, die Weitergabe verzehrfähiger Lebensmittel zu verbessern, arbeitet das BMEL derzeit im Rahmen des Dialogforums Handel mit den Unternehmen des Groß- und Einzelhandels schon an einer entsprechenden Zielvereinbarung. Vorgesehen ist eine Verpflichtung für Handelsunternehmen, (Ralf Nentwich) überschüssige, noch verzehrtaugliche Lebensmittel z. B. einer Tafel im Rahmen der entsprechenden Kooperation zur Abholung anzubieten. (Zuruf von der SPD) Ob am Ende dieses Dialogprozesses dann eine Abgabepflicht oder eine andere Art der Vereinbarung steht, gilt es abzuwarten. Wir geben den Impuls einer Abgabepflicht bzw. eines Gebots mit in diesen demokratischen Ring. Im Sinne einer sach- und zielorientierten Politik muss eine praxisnahe und pragmatische Lösung das Ziel sein, mit der die Tafeln, der Lebensmitteleinzelhandel und auch die Foodsharerinnen und Foodsharer zufrieden sind. Daher gilt es, für diese Initiative von Landesseite den Prozess noch abzuwarten. Machen wir uns aber nichts vor: Die Supermärkte werden bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und bei kreativen Lösungen immer besser. Gleichzeitig bringt das mit steigender Nachfrage die Tafeln in ein Dilemma. Wir reden für den Handel ja nur von einem Anteil von 4 % bei den Lebensmittelabfällen; über 50 % der Lebensmittelabfälle fallen in den Privathaushalten an. Die Sensibilisierung jedes Einzelnen, aber vor allem auch der Kinder und Jugendlichen in unseren Bildungseinrichtungen ist daher der richtige Ansatz und der richtige Hebel. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Im Rahmen unserer BNE-Gesamtstrategie nimmt auch das Thema „Esskultur und Nachhaltigkeit“ daher einen hohen Stellenwert ein. Schulmensen spielen bei der Ernährungsbildung eine Schlüsselrolle. Auch die jährliche Messwoche und das Coaching zeigen immer positivere Effekte. Das alles sind messbare Erfolge. Gemeinsam mit dem Bund gehen unsere Bemühungen hier Hand in Hand, wie wir am Beispiel des Coachings für Kantinen sehen können; unser erfolgreiches Pilotprojekt „Gutes Schulessen mit kommunalem Konzept“ wird nun als Blaupause durch ein Coachingprogramm des Bundes ergänzt. Damit steigern wir nicht nur den bioregionalen Anteil an Lebensmitteln, sondern wir bauen nachhaltige Wertschöpfungsketten in den Regionen auf. Ein wichtiger Bestandteil ist es auch, die Lebensmittelverschwendung auf diese Weise zu reduzieren. So funktioniert übrigens auch die gute Zusammenarbeit zwischen der Landes- und der Bundesebene. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen beim Thema Lebensmittelverschwendung an die Wurzeln des Problems gehen, statt nur die Symptome bekämpfen zu wollen. Das Containern nicht strafrechtlich zu verfolgen ist daher einer von vielen wichtigen Bausteinen. Wir dürfen dies gleichzeitig aber auch nicht überbewerten. Die Schweiz hat das auch ohne Probleme umgesetzt, und genauso – es wurde gerade erwähnt – sehen es auch unser Bundesernährungsminister sowie Justizminister Buschmann mit ihren Änderungen: Einstellung eines Verfahrens, solange keine Sachbeschädigung erfolgt. Für Baden-Württemberg gilt insgesamt festzuhalten: Wir arbeiten motiviert, pragmatisch und erfolgreich entlang der gesamten Wertschöpfungskette und Hand in Hand zusammen iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 mit dem Bund. Abschnitt I Ihres Antrags sehen wir beim derzeitigen Verhandlungsstand als genauso kontraproduktiv an wie Abschnitt II und lehnen beide ab. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Sarah Schweizer. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Sarah Schweizer CDU
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich sehr, dass Herr Kollege Weber und die SPD immerhin zur Mitte der Legislaturperiode ebenfalls das Thema Lebensmittelverschwendung entdeckt haben, nachdem die CDU schon im Oktober 2021 dieses Thema mit einer Aktuellen Debatte auf die Tagesordnung gesetzt hat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Aber lei- der hat es nichts gebracht!) Wir haben bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. (Abg. Jonas Weber SPD: Ich bin gespannt!) Es ist klar: In Deutschland werden jedes Jahr pro Kopf 75 kg Lebensmittel verschwendet; das sind zwei randvolle Einkaufswagen. Das ist untragbar. Wir liegen damit im internationalen Vergleich ganz oben. Welche dramatischen Folgen das vor allem auch beim Fleisch hat, sehen wir an folgenden Zahlen: Allein vier Millionen Schweine und 45 Millionen Hühner werden Jahr für Jahr in Deutschland geboren, aufgezogen und geschlachtet – um am Ende im Müll zu landen. Diese Situation – lassen Sie es mich hier in aller Deutlichkeit sagen – ist weder ethisch noch wirtschaftlich noch ökologisch vertretbar. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Unser Ziel, im Jahr 2030 die Verschwendung von Lebensmitteln um mindestens die Hälfte zu reduzieren, ist angesprochen worden. Es muss aber auch klar sein, dass sich dieses Ziel nicht mit gesetzlichen Verboten, mit Vorschriften oder immer neuen Auflagen allein erreichen lässt, zumal die von der SPD geforderten Maßnahmen allesamt auf die Herstellung von oder den Handel mit Lebensmitteln abzielen – einen Bereich, der, wie man feststellen kann, insgesamt nur für einen Bruchteil der Verschwendung verantwortlich ist; der Anteil liegt bei unter einem Zehntel. Und dort, wo sich Überschüsse nicht vermeiden lassen, haben wir Tafeln, und wir haben pfiffige Unternehmer, die beispielsweise Brot vom Vortag vergünstigt anbieten oder es anderntags weiterverarbeitet zu Knödeln oder Keksen weitervermarkten. Statt einer wie von der SPD nun vorgeschlagenen gesetzlichen Verpflichtung und einer Lebensmittelpolizei müssen wir hier doch das Problem beseitigen – und das besteht eben darin, dass immer mehr weggeworfen wird. Es reicht nicht, immer nur an den Symptomen herumzudoktern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) (Sarah Schweizer) Wir lehnen den Antrag der SPD deshalb insgesamt ab, und wir geben Ihnen die Empfehlung, es mit Ihrem Anliegen doch mal bei Ihrem Kanzler Olaf Scholz zu versuchen – vielleicht haben Sie da ja mehr Erfolg. (Abg. Jonas Weber SPD: Ah ja, die anderen sind schuld!) An meinen Freund und Kollegen von den Grünen kann ich nur adressieren: Ich glaube, wir brauchen hier keine Gesprächstherapien oder runden Tische; manchmal hilft auch einfach gesunder Menschenverstand. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich möchte, ehrlich gesagt, nicht in einem Land leben, wo die Menschen abends im Müll wühlen und sich die Dinge herausholen. Wenn man bedenkt, es sind vor allem Aktivisten und nicht bedürftige Menschen, dann muss man auch mal einen Unterschied machen. Denen geht es vor allem darum, ein Signal zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Prä- sidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Kollegen Fink?
Sarah Schweizer CDU
Nein, ich mache gern weiter. – Ich möchte jetzt zurückkommen auf die Zahlen. Ich habe vorhin schon erwähnt, wie sich die Verhältnisse darstellen. Der Löwenanteil der Lebensmittel, die im Müll landen, nämlich rund 60 %, zwei Drittel, geht auf die Rechnung der Endverbraucher, also der privaten Haushalte. Die Gründe dafür sind bekannt. Es sind auch immer die gleichen Gründe: Es wurde zu viel gekauft, zu viel gekocht oder einfach vergessen. Hinzu kommt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum – wir haben es vorhin gehört – noch immer verwechselt wird mit einem Verfallsdatum. Der Vorstoß von unserem Ernährungsminister Hauk ist deshalb genau richtig, das Mindesthaltbarkeitsdatum abzuschaffen. Herr Kollege Weber, auch das europäische Recht ist nicht in Stein gemeißelt und auch nicht gottgegeben; auch das kann man verändern. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Jonas Weber SPD: Aha! Das ist ja interessant!) Aber der entscheidende Schlüssel im Kampf gegen die Verschwendung lässt sich für mich in einem Wort zusammenfassen, und dieses Wort heißt Wertschätzung. Oscar Wilde hat mal gesagt: Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert. Genau das bringt es doch auf den Punkt. Ja, wir Deutschen sind Weltmeister im Preisvergleich. Es werden sorgfältig die Werbesendungen durchgeschaut, wo die Nudeln noch ein paar Cent günstiger sind und das Fleisch vielleicht gerade im Sonderangebot ist. Ich nehme davon ausdrücklich Menschen aus, die jeden Cent, jeden Euro vielleicht zweimal umdrehen müseriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 sen. Da ist es klar, da ist es einfach der Notwendigkeit geschuldet. Trotzdem: Es gibt kein Land in der Europäischen Union, in Europa, wo die Menschen weniger für Lebensmittel ausgeben als in Deutschland. Das ist auch Ausdruck einer Haltung, und wir müssen daran arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Lassen Sie mich am Ende noch auf das eingehen, was wir im Land jetzt voranbringen und auch konkret beschlossen haben. (Abg. Jonas Weber SPD: Aha!) Was den Einsatz gegen die Lebensmittelverschwendung anbelangt, sind wir insgesamt im Bund Vorreiter. Wir haben wichtige Aktionen wie die landesweite Aktionswoche „Lebensmittelretter“, wir haben den jährlichen Tag der Schulverpflegung, und wir haben auch die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die mein Fraktionskollege und Arbeitskreisvorsitzender – werter Klaus Burger – maßgeblich aus der Taufe gehoben hat, und zwar „Verwenden statt Verschwenden“ mit hilfreichen Tipps, wie man z. B. Reste verwerten kann. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir weitere wichtige Bausteine hinzugefügt. Ich bin absolut überzeugt: Ein wichtiger Hebel für mehr Wertschätzung sind unsere regionalen Produkte. Wertschätzung und Regionalität, das ist etwas, was für mich Hand in Hand geht. Wir stärken unsere Regionalkampagnen unter der Flagge „Natürlich. VON DAHEIM“. Mit dem Qualitätszeichen des Landes geben wir Regionalität einen Preis. Das werden wir weiter vorantreiben und auch ausbauen für Streuobst und für Wildbret. Denn Wildbret ist das gesündeste, das ökologischste und das artgerechteste Fleisch, das es überhaupt gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Prä- sidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Sie bitten, auf die Redezeit zu achten.
Sarah Schweizer CDU
Wir müssen es schaffen, die regionalen Lebensmittel aus der bäuerlichen und handwerklichen Produktion wieder mehr in den Blick der Verbraucher zu rücken. Auf Antrag der CDU-Fraktion haben wir deshalb im Haushalt die Etablierung regionaler Food-Messen verankert. Hier soll sich künftig die gesamte Wertschöpfungskette von der Schweinehaltung über den Jäger, über den Milchviehbetrieb, den Obst- und Gemüsebauern, den Schlachthof, den Metzger, die Bäckerei präsentieren können. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Jetzt ist es aber gut! Jo- nas, du darfst noch mal reden!) So wird hier das Thema Wertschätzung und Regionalität gelebt. Ich bin überzeugt, das ist der richtige Weg, und ich freue mich über Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Ralf Nentwich GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Hoher. (Zuruf von den Grünen: Der ist Bauer!)
Klaus Hoher FDP
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD ist wunderbar. Es ist ganz wichtig, über dieses Thema zu sprechen. Er ist allerdings – mal wieder – gut gemeint, aber nicht sauber ausgearbeitet. Ich werde es an ein paar faktischen Zahlen langsam abarbeiten; das BMEL hat Zahlen veröffentlicht: (Abg. Jonas Weber SPD: Jetzt bin ich aber sehr ge- spannt, Herr Hoher!) Auf die privaten Haushalte entfallen von den ca. 33 % der Lebensmittel, die verschwendet werden, 59 %; das entspricht 6,5 Millionen t. Das ist der größte Brocken von Lebensmitteln, die verschwendet werden. Meine Damen und Herren, an diesem Punkt müssen wir auf jeden Fall einmal besonders ansetzen. Auf die Außer-Haus-Verpflegung, auf das, was man an der Straße kauft und mitnimmt, entfallen 17 % der verschwendeten Lebensmittel, also 1,9 Millionen t. Auf die Verarbeitung entfallen 15 % der verschwendeten Lebensmittel, also 1,6 Millionen t. Auf den Handel entfallen gerade einmal 7 %, also 0,8 Millionen t. Die Produktion ist ein Bereich, auf den ebenfalls nur ein minimaler Anteil der Lebensmittelverschwendung entfällt: Auf die Primärproduktion entfallen 2 %, also 0,2 Millionen t. – Ich möchte nur, dass man diese Zahlen einmal mit aufnimmt. Das größte Problem sind tatsächlich die privaten Haushalte – nicht der Einzelhandel. Das Containern ist nicht menschenwürdig. Der Antrag der SPD-Fraktion zielt ein bisschen auf das Containern ab. Aber ich möchte doch nicht, dass irgendjemand in seinem Leben in einen Container muss und dort Lebensmittel herausholt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das will auch nie- mand!) Das ist unter jeglicher Menschenwürde. In diesen Containern können auch Giftstoffe sein. Es muss nicht unbedingt so sein, dass darin nur Lebensmittelabfälle sind. Dort können auch Lebensmittel von Rückholaktionen sein, die mit Scherben oder mit irgendeinem Produkt, das dort nicht hineingehört, verunreinigt sind. Das ist für mich absolut der falsche Ansatz. Es tut mir leid, wenn ich so deutlich werden muss. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Jonas Weber SPD: Wer ist noch mal Jus- tizminister? Also welcher Partei gehört Herr Buschmann an?) – Ja, Herr Buschmann hat jetzt ein bisschen was dazu gesagt. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Aber es ist nicht unbedingt ganz wichtig, dass sich Klaus Hoher an Herrn Buschmann anlehnt. (Vereinzelt Heiterkeit) Klaus Hoher ist freier Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 (Beifall bei der FDP/DVP) Und wir machen in Baden-Württemberg Politik. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Wenn es der Bund ein wenig anders sieht, dann ist es uns hier in Baden-Württemberg – – Wir sind selbstbewusste Abgeordnete hier im Landtag von Baden-Württemberg und versuchen, unsere Meinung kundzutun. (Vereinzelt Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Jonas Weber SPD: Das ist dir egal, Klaus! – Abg. Sarah Schweizer CDU: Genau! Richtig so! – Abg. Thomas Blenke CDU: Nach 17 Uhr kann man das sagen!) Das meiste zu diesem Thema wurde gesagt. Wir fordern, ein großes Augenmerk auf die Lebensmittelverschwendung zu legen. Aber dabei ist die Aufklärung viel wichtiger, dass wir die Bevölkerung mitnehmen. Es gibt andere Hebel; es gibt den Verbraucherschutz, es gibt ganz viele Initiatoren, die die Bevölkerung sensibilisieren können, wie man mit Lebensmitteln umgeht. Sarah Schweizer hat es gesagt: 75 kg pro Person – normalerweise würde man ja sagen, ein Menschengewicht, wie ich es habe, aber bei mir stimmt es halt nicht ganz, bei mir ist es ein bisschen mehr. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Thomas Blen- ke CDU) Aber es ist unvorstellbar, was wir pro Jahr pro Person einfach in den Mülleimer schmeißen. Das darf natürlich nicht sein. Da müssen wir die Bevölkerung mitnehmen; das ist der richtige Weg, dass wir in diesem Bereich sehr viel Aufklärung leisten und den Damen und Herren deutlich machen: Es ist nicht die Industrie, es sind nicht irgendwelche Vermarktungsstrecken. Die versuchen alles: Die ordnen mit künstlicher Intelligenz ihre Lager und versuchen, nur das einzukaufen, was sie verkaufen können. Dort gibt es Ramschecken, wo Produkte mit Reduzierungen von 30 % oder teilweise sogar höher liegen, die das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verfallsdatum übersteigen oder drohen, es zu übersteigen, damit diese verkauft werden. Die bemühen sich, dass nicht so viele Lebensmittel verschwendet werden. Die meisten Geschäfte – ich bin viel unterwegs und rede dort mit den Menschen – geben Lebensmittel auch an die Tafeln. Das ist richtig und gut, und es ist würdig, wenn man mit erhobenem Haupt, senkrecht stehend – und nicht kopfüber in einem Container – die Lebensmittel entgegennimmt. Meine Redezeit läuft unwahrscheinlich schnell, sehe ich gerade. – Wir lehnen natürlich beide Anträge der SPD-Fraktion ab. Was Berlin macht, ist uns hier im Landtag von Baden-Württemberg wurscht. (Heiterkeit) Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP und der CDU –
Jonas Weber SPD
Ich habe gesehen, wer geklatscht hat! – Gegenruf: Der PGF war’s! – Abg. Andreas Stoch SPD: Orientierungslos durch Raum und Zeit! – Gegenruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP – Weitere Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächster Redner spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Bernhard Eisenhut.
Bernhard Eisenhut AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits Ende 2021 hatten wir uns hier im Landtag über das Thema Lebensmittelverschwendung unterhalten. Und Sie ahnen es schon: Passiert ist seither nicht viel – (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) jedenfalls nichts, was die Situation wesentlich geändert hätte. Während deutsche Politiker im Jahr 2023 noch über das Containern reden, also darüber, das nächtliche Herausholen von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern straffrei zu stellen, fragen wir, die AfD, uns natürlich, warum diese dort überhaupt landen. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Frankreich hat längst, und zwar seit 2016, ein Gesetz in Kraft gesetzt, nach dem Lebensmittel nicht unbrauchbar gemacht werden dürfen, sondern an soziale Einrichtungen gespendet werden müssen. Auch wenn Minister Hauk hier behauptet, dass wohl keine Probleme bei der freiwilligen, kostenlosen Abgabe von Lebensmitteln entstehen würden, sehen das viele Händler ganz anders. (Beifall bei der AfD) Auch das Bundesministerium sieht nach jüngsten Aussagen hier Handlungsbedarf, und zwar haftungsrechtlich und steuerrechtlich. Das sind Dinge, die man schon längst hätte umsetzen können. Zudem wird es schwierig, Ihr Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren, zu erreichen, wenn Sie sich nur auf den Handel konzentrieren. Denn auf ihn entfallen laut Statistischem Bundesamt für das Bezugsjahr 2020 lediglich 7 % der weggeworfenen Lebensmittel. Das ist noch immer viel, aber deutlich zu wenig, um so die Lebensmittelverschwendung insgesamt halbieren zu können. Das ist rechnerisch einfach nicht möglich. (Zuruf von der AfD: Tatsächlich?) Deutlich über die Hälfte, 59 %, der weggeworfenen Lebensmittel entstehen in Privathaushalten und ein großer Teil in der Gastronomie aufgrund von gesetzlichen Vorgaben. Während früher Lebensmittel wertvoll waren, qualitativ hergestellt wurden und meist nahezu alles davon verwendet wurde, sind Lebensmittel für viele heute nur ein Produkt, bei dem es leichtfällt, öfter etwas wegzuwerfen – eine Folge der Globalisierung, im Zuge derer man unter Missachtung von Tierwohl, Qualität und sozialen Standards die Grenzen für billige Massenware geöffnet hat, was die Lebensmittel nicht nur preislich, sondern auch in der Wahrnehmung entwertet hat. eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Die Lösung könnte ganz simpel sein: Deutliche Entlastungen für diejenigen, die regional, zumindest aber national gute Lebensmittel produzieren und in allererster Linie Deutschland beliefern, (Beifall bei Abgeordneten der AfD) mit kurzen Lieferwegen, und die damit einen Beitrag für die Umwelt, die heimische Wirtschaft und die Versorgung des eigenen Volkes leisten, und natürlich gegebenenfalls die Belastung derjenigen Importe, die diese heimischen Produzenten bedrohen. Erst wenn nicht mehr im Überfluss produziert werden muss, um wirtschaftlich arbeiten zu können, wird es zu Änderungen im Konsumverhalten kommen. Damit meinen wir ausdrücklich nicht, dass wir unsere Lebensmittel mit Würmern und Käfern strecken sollen, wie man sich das offensichtlich vorstellt. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Es wäre ohnehin für alle besser, wenn sich die Regierung aus dem Leben anderer Menschen heraushält und insbesondere ihre Pfoten aus unserem Essen nimmt. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Wenn Sie das möchten, dann essen Sie Ihre Würmer bitte selbst. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Insgesamt verwundert schon, dass die SPD jetzt auf Landesebene aktiv wird, wo doch Ihre Partei in der Bundesregierung vorsitzt und die Lebensmittelverschwendung längst hätte angehen können. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau!) Ihr Antrag zeigt aber immerhin sehr deutlich, wo es Ihrer Vorstellung nach mit diesem Land hingehen soll. Wir, die Alternative für Deutschland, haben da aber ganz andere Vorstellungen. (Zuruf von der AfD: Bessere!) Das unterscheidet uns deutlich. Wir, die AfD, stellen uns nämlich ein Deutschland vor, in dem die Menschen nicht aus Mülltonnen essen oder sich nachts um einen abgelaufenen Joghurt streiten müssen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja! Rich- tig!) Wir glauben, dass es durchaus menschenwürdigere Lösungen wie etwa bei unseren französischen Nachbarn geben kann. Zum Schluss: Gehen Sie nachher alle einmal in Ihre Verfügungsräume in den Fraktionen und schauen, wie viel Essen am Ende eines Plenartags in Ihren Mülleimern liegt und weggeschmissen wird. (Zuruf von der SPD: Nichts!) (Bernhard Eisenhut) Denken Sie darüber nach, wie Sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man muss dort ansetzen, wo Lebensmittelverschwendung vermeidbar ist. Deshalb, Herr Kollege Weber, zielen Ihre Anwürfe und Ihr Beschlussvorschlag absolut in die falsche Richtung. Ich habe mich bei Lebensmittelhändlern umgehört, ob das Containern überhaupt ein Thema ist. Ich habe keinen Einzigen gefunden, bei dem es ein Thema war. Denn entweder sind die Container immer verschlossen, oder es gab nirgends auch nur den Versuch, zu containern. Wenn Sie also die Landesregierung auffordern, messbare Erfolge nachzuweisen, dann wäre das Containern der untauglichste Versuch. Das wäre nämlich kein messbarer Erfolg. Es sind, wie die Kollegin Schweizer zu Recht gesagt hat, ein paar Aktivisten; das war es dann. Das wäre auch nicht menschenwürdig, und ich würde es niemandem empfehlen, so etwas zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Dann, lieber Herr Kollege Weber, bleiben wir doch etwas ökonomischer. Warum soll die Landesregierung einen Bundesratsantrag einbringen zu einem Sachverhalt, für den sie gar keine Kompetenz hat? (Abg. Jonas Weber SPD: Da kennen Sie sich doch aus, Herr Hauk!) Das ist – Strafrecht – alleinige Kompetenz des Deutschen Bundestags. (Abg. Jonas Weber SPD: Ich weiß das!) Wir regieren gerade nicht – das sollten Sie registriert haben –, sondern Sie regieren schon die letzten zwölf Jahre und jetzt erneut. Sie hätten also schon längst Gelegenheit gehabt, das Containern zu legalisieren, als Sie noch regiert haben. Jetzt regieren Sie wieder in der Ampel. Machen Sie es doch einfach! (Beifall bei der CDU – Abg. Jonas Weber SPD: Das machen wir ja! Es liegt doch ein Vorschlag auf dem Tisch!) Das wäre mein Vorschlag. Wenn Sie es unbedingt wollen, machen Sie es doch einfach. Das ist doch kein Problem. Aber ich sage es noch mal: Das geht am Thema vorbei. Unser Anspruch muss sein, dass erst gar nichts in den Containern landet. Das muss der Anspruch sein, und dafür müssen wir sorgen. (Beifall bei der CDU) iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Es gibt einige Bereiche, bei denen Abfälle unvermeidbar sind, z. B. bei der Primärproduktion; ich nenne etwa Nussschalen, Obstschalen, Strünke, Blätter, Kaffeesatz oder Knochen. Solche Abfälle gibt es; dies kann man halt nicht konsumieren. Aber dann gibt es vermeidbare Abfälle, beispielsweise 35 % Gemüse und Obst. Das ist vermeidbar. Aber da geht es eben um den Verbraucher. Ich glaube, da müssen wir ansetzen – und das tun wir –, indem wir Verbraucherbildung betreiben. Wir wollen keine Verbraucherpolizei. Ich will keine Kühlschrankpolizei, die darauf schaut, dass etwas rechtzeitig gegessen wird. Der Verbraucher muss einfach aufgeklärt werden. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der CDU) Dann: 13 % Backwaren. Wir sind mit den Bäckern, mit den Bäckerinnungen in einem intensiven Gespräch, und es funktioniert. Das meiste bei den nicht verkauften Backwaren wird wiederverwendet, wird am nächsten Tag zum reduzierten Preis verkauft oder zu Weckmehl verarbeitet. Das funktioniert meist. Das kann man sicherlich noch verbessern, da kann KI nützlich sein. Auch die mittelständischen Bäcker sind gern bereit, in Technik, in Digitalisierung zu investieren, weil es natürlich auch Kosten spart, wenn sie nicht über Bedarf produzieren. Ich bin also überzeugt, dass wir da etwas hinbekommen. Aber das können wir nicht staatlich verordnen. Da braucht es Gespräche mit den Wirtschaftsbeteiligten; um das mal klar zu sagen. Dann kommen 4 % frisches Fleisch, Wurst und Fisch. Da gilt dasselbe, was beim Thema Gemüse gilt: Da gibt es nicht die Polizei, die darauf aufpasst und wo man schlagartig alles ändern kann. Bei den Getränken, bei den Milchprodukten – da handelt es sich zusammen um nahezu 25 % – haben wir überwiegend ein MHD. Dort ist bekannt – das wissen wir aus Untersuchungen –: Je jünger die Menschen sind, umso häufiger werfen sie Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums unbesehen weg. Das heißt, dort ist ein Punkt, an dem man ansetzen kann. Deshalb sage ich ganz klar: Im Zweifelsfall muss das Mindesthaltbarkeitsdatum weg, weil es von den Menschen falsch interpretiert wird. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Soll gar nichts mehr darauf stehen?) Viele Menschen gehen davon aus, das Mindesthaltbarkeitsdatum entspräche dem Verfallsdatum. Ich sage es noch einmal; es heißt „mindestens haltbar bis ...“ und nicht „tödlich ab ...“. Das ist doch der entscheidende Punkt. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Ich glaube, solange es das noch gibt, müssen wir mit Verbraucherbildung arbeiten. Ich sage: „Solange es das noch gibt“, weil die Europäische Kommission – Sie sollten mir, Herr Kollege Weber, schon zutrauen, dass ich nicht irgendetwas unbedarft in die Welt setze – im ersten Halbjahr 2023 einen Vorschlag unterbreiten will, der auch das MHD umfassen wird. (Abg. Anton Baron AfD: Oje!) (Minister Peter Hauk) Es gibt auch Bestrebungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum wirklich abzuschaffen und beispielsweise durch ein Produktionsdatum zu ersetzen. Ich will dem Nachdenken darüber Vorschub leisten; ich glaube, es ist es wert, dass man darüber nachdenkt. Es ist es wert, dass man den Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder mehr Eigenverantwortung einräumt. Jeder hat fünf Sinne, die er einsetzen kann: Riechen, schmecken, tasten, hören und – – (Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe: Sehen!) – Sehen. – Das ist doch das ganz Entscheidende. (Beifall bei der CDU) Trauen wir doch den Verbraucherinnen und Verbrauchern, trauen wir den Menschen etwas mehr zu. Bei Gemüse und frischer Wurst trauen wir ihnen auch zu, dass sie rechtzeitig entdecken, was ungenießbar oder nicht genießbar ist. Dieses Zutrauen kann man auch haben. Es gibt bestimmt ein paar Dinge, bei denen man vorsichtiger sein muss, z. B. bei Hackfleisch oder generell bei Wurstwaren. Da ist etwas mehr Vorsicht geboten. Darauf kann man speziell hinweisen. Ich glaube, eine umfassende Verbraucheraufklärung ist einfach wichtig. Sagen Sie nun nicht, es sei nichts passiert. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hahn? (Minister Peter Hauk zuckt die Schultern. – Verein- zelt Heiterkeit) Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Kollege Hahn, bitte. Sie unterbrechen mich in meinem Redefluss. Eigentlich wollte ich gerade in die Schlusskurve einbiegen. (Lebhafte Heiterkeit – Zuruf: Setzen Sie sich hin!)
Martin Hahn GRÜNE
Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Auskünfte. Ich habe eine Frage. Das Containern, das in Frankreich erlaubt ist, ist umstritten. Aber auffällig ist: In französischen Supermärkten gehen deutlich mehr Produkte gegen Feierabend aus als bei uns. Das ist sichtbar. Wenn man am Abend in einen französischen Laden geht, stellt man fest, dass viele Produkte nicht mehr im Regal stehen. Wissen Sie, ob es da irgendwelche Gesetzgebungen gibt, die die Läden anhalten, die Regale nach Bedarf zu bestücken, sodass sozusagen nicht so viel hinten herunterfällt? Gibt es da etwas? Ich denke, die Vermeidung muss unser oberstes Prinzip sein. Das wäre an diesem Punkt machbar. Danke. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Lieber Herr Kollege Hahn, ich würde mich einer ähnlichen Gesetzgebung in Deutschland nicht verwehren. Aber eine Länderzuständigkeit in diesem Bereich haben wir leider nicht. eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Ich sage ganz offen: Man darf durchaus über die Grenzen schauen, um festzustellen, was die Franzosen besser oder schlechter machen. Das ist sicherlich ein Bereich, der bedenkenswert ist, bei dem man etwas Ähnliches einführen könnte, wenn – das füge ich hinzu – das Mindesthaltbarkeitsdatum 2023 nicht fällt. Das sollten wir aber wohl abwarten. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Biegen Sie in die Schlusskurve ein!) Ich glaube, dann muss man überlegen, ob man noch einmal im Handel ansetzt. Im Handel selbst sind es nur 7 %; die Zahl ist vorhin bereits genannt worden. Man darf das, was dort anfällt, nicht überschätzen. Wir müssen dort ansetzen, wo es anfällt. Bei den Verbrauchern sind es bis zu 60 %. Das ist der entscheidende Punkt. Bei diesem Baustein kommen Sie nicht voran, wenn Sie keine Fortbildungen machen, wenn Sie keine Weiterbildungen machen, wenn Sie nicht schon die Kinder erziehen. Deshalb: bewusste Kindererziehung. In der Ernährungsstrategie ist die Ernährungsbildung, der verantwortliche Umgang mit den Lebensmitteln, ein Baustein, damit wir die ökologischen und ökonomischen Ressourcen nicht vergeuden, indem wir sie einfach wegwerfen, sondern damit wir sie ordentlich einsetzen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dazu dienen beispielsweise auch die vom Kollegen Nentwich genannten Messwochen, die wir mit den Schulen durchführen, um gerade bei der Gemeinschaftsverpflegung ein Gefühl dafür zu bekommen, was es bedeutet, Lebensmittel wegzuwerfen, ein Gefühl dafür zu bekommen, dass man nicht mehr auf den Teller häuft, als man tatsächlich anschließend in der Lage ist, zu essen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die beste Möglichkeit besteht allerdings darin, den Wert der Lebensmittel wieder zu steigern. Dem dient auch der Strategiedialog Landwirtschaft, den der Ministerpräsident initiiert hat und begleitet. Denn wir wollen mit dem Handel, den Produzenten, der gesamten Lieferkette sprechen, dass Lebensmitteln auch der Wert zukommt, den sie innehaben, damit es nicht die Massenprodukte sind, sondern auch regionale Produkte – die naturgemäß teurer sind als Massenprodukte aus dem Ausland; denn diese können unter anderen ökologischen und ökonomischen Bedingungen produziert werden, liegen aber mit Lebensmitteln aus unserer Region in derselben Auslage. Deshalb ist es, denke ich, wichtig, dass wir diesen Strategiedialog führen, zu einer besseren Inwertsetzung der Lebensmittel. Wenn Lebensmittel mehr Wert haben, werden sie auch mehr wertgeschätzt und landen nicht einfach in der Tonne. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf: Richtig!) Dort müssen wir letztendlich hinkommen. Deshalb noch mal abschließend: In der Stellungnahme zum Antrag stehen viele Maßnahmen, die wir derzeit ergreifen. Die von Ihnen genannte ist die untauglichste, (Heiterkeit der Abg. Sarah Schweizer CDU – Abg. Sarah Schweizer CDU: Richtig!) (Minister Peter Hauk) um an das Problem heranzukommen, nämlich, das Containern zu erlauben. Das wäre das Untauglichste. (Zuruf) Wenn Sie es ändern wollen, würde ich Sie bitten: Machen Sie es über Ihre Partei, da geht es schneller. Und wenn es nicht schneller geht, wird es bei uns auch nicht schneller gehen; um auch das klar zu sagen. Das wäre auch nicht effektiv. Sie wollen effektive Maßnahmen. Beim Thema Lebensmittelverschwendung wird es keine schnellen Maßnahmen geben, weil es auf Bildung beruht, weil wir beim Verbraucher ansetzen müssen. Gegen Ordnungsrecht beim Verbraucher wehre ich mich. Ich muss ganz offen sagen, es wäre mir dann doch zu viel, wenn ich den Lebensmittelpolizisten hätte, der regelmäßig meinen Kühlschrank kontrolliert. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Redezeit hat nur noch die antragstellende SPD-Fraktion. Deshalb erteile ich das Wort noch mal dem Kollegen Jonas Weber. (Oh-Rufe)
Jonas Weber SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte zunächst fest: Sie haben als Ziel in den Koalitionsvertrag geschrieben: Halbierung der Lebensmittelverschwendung. Aber die Koalitionäre und auch die Landesregierung konnten dabei keinen nennenswerten messbaren Erfolg verzeichnen, geschweige denn Mittel zur Umsetzung dieses Ziels. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP – Zuruf der Abg. Sarah Schweizer CDU) Das ist für sich genommen schon spannend. Aber, liebe Frau Kollegin Schweizer, Sie haben einerseits gesagt, Sie würden sehr viel tun – das war eine Aussage. Sie haben dann gesagt, andere hätten die Verantwortung und trügen Schuld, dass es nicht klappt. Und drittens sagten Sie, das sei zentrale Privatsache. Jetzt weiß ich nicht genau, was ich damit anfangen soll. Aber ich kann Ihnen sagen, mir ist Erich Kästner eingefallen mit dem wunderbaren Zitat: Entweder man lebt oder man ist konsequent. Ich kann sagen, Erich Kästner war ein sehr kluger Mann. Für das Leben gilt das auch, als politische Maxime sollte man das aber nicht anwenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ich habe, lieber Kollege Nentwich, zur Kenntnis genommen, dass Sie offensichtlich verhaltenstherapeutische Ansätze beim Koalitionspartner anwenden. Das finde ich spannend. Mir fallen auch noch andere Themenbereiche ein. Wenn Sie Erfolge erzielen, können Sie vielleicht die Kollegen in den anderen Arbeitskreisen darauf aufmerksam machen, wie das funktioniert. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir dehnen das auf die SPD mit aus!) – Ja, ist gut, bei uns geht das eigentlich wunderbar; wir sind ein gutes Team, lieber Kollege Lede Abal. (Zuruf von der CDU: Solange kein Dritter stört! – Vereinzelt Heiterkeit) Sehr geehrter Herr Minister, es ist schon bemerkenswert, was Sie für die Landesregierung vorgetragen haben. Es mag in der CDU so sein, dass das Thema Polizei dort eine ganz zentrale, prominente Rolle spielt und sehr viele Diskussionen auslöst. Weder im Antrag der SPD noch in meinem Wortbeitrag ist das Wort „Lebensmittelpolizei“ oder „Polizei“ überhaupt aufgetaucht. Also, übertragen Sie die Debatten Ihrer Fraktion bitte nicht auf Landtagsdebatten. (Abg. Sarah Schweizer CDU: Das muss doch jemand kontrollieren!) Die Polizei hat keine Rolle gespielt bei uns. Vielmehr ging es darum, ob Sie messbare Erfolge vorweisen können, um Ihr Ziel, das Sie 2018 definiert haben, nämlich 50 % Reduzierung, zu erreichen. Sie haben offensichtlich keinen messbaren Erfolg; diese Landesregierung hat keinen Erfolg erzielt. Weil Sie dann auch darauf abgestellt haben, dass es Diskussionen um das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt – Sie haben mir hoffentlich richtig zugehört –: Ich bin offen für eine verbraucherfreundliche Weiterentwicklung. Aber es gilt nun mal EU-Recht. Dieses kann auch der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht überwinden, sondern daran halten sich alle staatlichen Institutionen. (Unruhe) Wenn der Landesverband – liebe Kollegen, ich habe noch ein bisschen Redezeit, und ich würde die gern auch nutzen – ... (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich bitte, dem Redner zuzuhören. – Bitte sehr.
Jonas Weber SPD
... der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte auf Ihren Vorstoß sehr klar eine gegenteilige Position vertritt und sagt, der Vorschlag einer Abschaffung des MHD mache so keinen Sinn, weil das nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sei, und wenn auch andere Landesregierungen Ihnen bei diesem Vorschlag widersprechen, dann legen Sie diesen unsinnigen Vorschlag ad acta, und sorgen Sie für handfeste Verbesserungen beim Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. (Beifall bei der SPD) Last, but not least, weil Sie sich so sehr darüber echauffiert haben, dass Containern kein guter Vorschlag hinsichtlich der Lebensmittelverschwendung sei: Dann schauen wir uns doch an, was da passiert. Das ist ein Akt der Notwehr von Menschen, die sagen: „Wir können doch nicht zulassen, dass so viele Lebensmittel in der Tonne verschwinden.“ Das müssen wir doch auch als Gesellschaft und als Demokratie aufnehmen und müssen uns damit beschäftigen. (Jonas Weber) Da kann ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, nur ermuntern: Machen Sie Ihrem Koalitionspartner Beine! Es gibt einen Vorschlag der Ampelregierung, wie wir damit umgehen können, wie wir diesen Zustand der Notwehr abstellen können. Da hilft dann auch keine Polemik – sondern machen Sie einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ansonsten wünsche ich Ihnen heute Abend einen guten Appetit. Denken Sie daran, dass Sie auf dem Teller nichts liegen lassen. Es wäre schade drum. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Passiert mir nie!) Ich freue mich auf die nächste Debatte zum Thema Lebensmittel. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/2081. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil und kann damit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Schluss: eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der zwei Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Seitens der Fraktion der SPD ist Abstimmung über Abschnitt II gewünscht. Da zu Abschnitt II Ziffer 2 der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4084, vorliegt, lasse ich ziffernweise abstimmen. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 1 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II Ziffer 1 mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 2 in der Fassung des Änderungsantrags zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt II Ziffer 2 ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Meine Damen und Herren, damit sind wir auch am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, am 2. Februar 2023, um 9:30 Uhr hier in diesem Plenarsaal statt. Ich danke Ihnen sehr und schließe hiermit die Sitzung. 17:37 Uhr
