Siegfried Lorek 01.02.2023 · Sitzungen 17/56 Er hatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort vorher in Illerkirchberg. Darum muss er dort auch nach der Haftentlassung wieder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nehmen. Alle Reden von Siegfried Lorek Protokoll ↗ Teilen