Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Ich darf Herrn Minister Lucha das Wort erteilen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder erstaunt, wie eine völlig normative Sache doch immer kleine Nebengleise findet. Wenn Sie aber schon in die Historie gehen, (Zuruf von der AfD: Hysterie!) (Minister Manfred Lucha) frage ich Sie: Was sagen Ihnen die Namen Bahr, Rösler, Ulla Schmidt, Hermann Gröhe, Jens Spahn? (Zuruf von der SPD: Andrea Fischer!) – Die war vor der Zeit. – Das waren alles Minister bzw. eine Ministerin im Bundesgesundheitsministerium, unter denen die Digitalisierung hätte vorangetrieben werden müssen. Sie ist aber da hingeholpert, wo sie ist. Es ist einfach das Stereotyp des Kollegen Wahl. Er weiß, dass er wider besseres Wissen handelt. Er weiß, dass gerade wir schon seit 2016, seit wir in der Regierung sind, mit unseren Aktivitäten in der Digitalisierung in Medizin und Pflege vieles wie z. B. „docdirekt“ überhaupt erst möglich gemacht haben. Bei uns lief auch die Erprobungsphase für die elektronische Krankschreibung, für das E-Rezept. Das waren baden-württembergische Initiativen, (Beifall der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und Ste- fan Teufel CDU) die natürlich in der Umsetzung geholpert sind. Ich muss Ihnen, lieber Kollege Wahl, glaube ich, die Selbstverwaltung nicht erklären und auch nicht erklären, welche Rolle wir da einnehmen. Wir hatten die Rolle der wissenschaftlichen Begleitung und, und, und. Ich habe das schon vernommen. Das war Ihr Stereotyp. Aber in der Sache haben Sie ja daran nichts auszusetzen. Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist ein wesentlicher Baustein – Sie haben es erwähnt – im Prozess der Digitalisierung im Bereich Gesundheit und Pflege. Die Aufgabe ist es, elektronische Berufsausweise an die Pflegefachkräfte, die Hebammen, die Physiotherapeutinnen und -therapeuten und später auch noch an Personen in anderen Gesundheitsfachberufen in unserem Land auszugeben. Dr. Preusch hat es gesagt: Bisher gilt das nur für akademische Berufe. Das Entscheidende ist: Mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit der elektronischen Patientenakte, die sowohl vertikal als auch horizontal anwendbar ist, haben wir den unmittelbaren Zugriff dieser Berufsgruppen auf diese Daten. Im Übrigen kommt dieses Jahr bundespolitisch noch die gematik als zentrale Infrastruktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen hinzu. Was Baden-Württemberg anbelangt, sind wir da sicherlich eine der Triebfedern. Das Ratifikationsgesetz setzt den Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters – des eGBR – in Landesrecht um. Meine Damen und Herren, Berufsangehörige in Baden-Württemberg sind seit Mitte Juli 2022 in den Pilotbetrieb integriert. Seitdem werden Anträge aus Baden-Württemberg bearbeitet. Ja – das sage ich an dieser Stelle auf eine Frage, die im Ausschuss aufgekommen war und hier auch tangential angesprochen wurde –, unser Gesetzentwurf ist in Baden-Württemberg tatsächlich etwas später als in anderen Ländern vorgelegt worden. Dazu möchte ich Ihnen aber schon noch einmal Folgendes sagen: Nordrhein-Westfalen macht das ja als „Sitzland“ für uns in gemeinsamer Verantwortung. Deshalb wollten wir erst einmal die Ratifizierung dort abwarten. Fünf andere Länder hatten ihre Landtage bereits über den Antrag abstimmen lassen, eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 obwohl noch nicht einmal NRW selbst zugestimmt hatte. Unserer Auffassung nach hatte das „Sitzland“ den Vortritt bei seiner Entscheidung, und es gab zu keinem Zeitpunkt eine Benachteiligung für Baden-Württemberg, weil Ausweise für Berufsangehörige aus Baden-Württemberg schon seit Juli 2022 im Rahmen des Pilotbetriebs ausgestellt werden. Andere Länder kamen erst später in den Pilotbetrieb, und zwei Länder fehlen zurzeit noch immer. Dass wir hier also hintendran wären, ist nur eine Mär, aber keine Realität. Der Regelbetrieb wird in diesem Frühjahr starten. Ich glaube, ich darf hier auch für uns alle sprechen, wenn ich sage, dass wir Nordrhein-Westfalen herzlich für die Übernahme der enormen Arbeit, den Staatsvertrag zu entwerfen und dieses Register aufzubauen, danken. Hier sehen Sie – das merke ich jetzt auch als Vorsitzender der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister –, dass ein gemeinsames Vorgehen der Länder kostenintensive Doppelstrukturen vermeiden und Abläufe bei der Antragstellung vereinfachen kann. Die Kosten für den Ausweis werden für freiberuflich tätige Hebammen sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten weitgehend von den Krankenkassen übernommen. Ich sehe, dass diese Maßnahme unseren Gesundheitsstandort, wie es ja auch ein wichtiger Bestandteil der Ziele der Landesregierung ist, weiter in die digitale Zukunft führt, und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
