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Carola Wolle

AfD 01.02.2023 Sitzungen 17/56

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das seit fast drei Jahren geplante Organspende-Online-Register scheint eine gute Idee zu sein. Ein Blick auf die Seiten des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist allerdings sehr ernüchternd. Dort steht: Das Register befindet sich zur Zeit im Aufbau. Wir informieren Sie an dieser Stelle rechtzeitig, sobald gesicherte Informationen über den Zeitpunkt der Freischaltung des Organspende-Registers vorliegen ... Eigentlich sollte das Organspenderegister bereits im März 2022 an den Start gehen. Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gaß sieht die Verantwortung bei der zuständigen Bundesbehörde – wie wir noch sehen werden, aus gutem Grund. Das Organspenderegister hat zwei Portale. Im Erklärenden-Portal sollen Bürger ihre Erklärung zur postmortalen Organspende digital hinterlegen. Im Abrufportal können zur Einsicht berechtigte Klinikbeschäftigte aus dem Register entnehmen, ob eine Erklärung eines dort Verstorbenen hinterlegt ist. Es ist erfreulich: Fast 40 % aller Baden-Württemberger haben den Organspendeausweis. Wozu dann noch dieses Register? Weil letztendlich in den Kliniken bei nur 10 % der möglichen Organspender ein Organspendeausweis vorliegt. Man beachte: Wenn keine Erklärung vorliegt, dann hängt die Organspende von der Entscheidung der Angehörigen ab. Diese lehnen im Angesicht des Todes eher ab. Dabei ist der Spendenbedarf, wie wir gehört haben, sehr hoch. Ende Oktober 2020 standen 1 042 Menschen aus Baden-Württemberg auf der Warteliste für eine Transplantation. Nur 96 Menschen spendeten bis Ende Oktober 2020 nach dem Tod ihre Organe. Damit konnte immerhin einem Drittel der Empfängerkandidaten geholfen werden. Wer unter Ihnen Menschen mit dem Bedarf nach einem Spenderorgan kennt, weiß auch um deren unbeschreibliches seelisches Leid: Warten auf den stündlich erhofften Anruf, der das Überleben des Menschen sichern kann. Wir, die AfD-Fraktion, begrüßen deshalb jede sinnvolle Lösung in Sachen Organspende. (Beifall bei der AfD) Wir verteidigen aber vehement die Entscheidungslösung. Vor drei Jahren hat sich der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend für genau diese Lösung entschieden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und der baden-württembergische Sozialminister Lucha wollen die geltende Entscheidungslösung nun erneut zur Disposition stellen. Deshalb gibt es das mediale Dauerfeuer für die Widerspruchslösung, bis das Parlament endlich zustimmt. Wir, die AfD-Fraktion, haben einen anderen Ansatz. Wir werben um Vertrauen in die Entscheidungslösung. Und wir wollen die überlebensnotwendigen Informationen über spendenbereite Bürger jederzeit verfügbar machen. Das kann der aktuelle Organspendeausweis, aber noch besser kann dies das künftige Organspenderegister. (Carola Wolle) Für das Organspenderegister sehen wir allerdings schwarz. In der vorliegenden Drucksache werden riesige bürokratische Hürden beschrieben. Die Zusammenarbeit zweier Behörden ist offensichtlich ausgeschlossen. Das Zusammenwirken zwischen dem Organspenderegister und den Pass- und Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg scheitert an strittigen Zuständigkeiten. Innen- und Sozialministerium sind offensichtlich zu einer Einigung über – angeblich – fachfremde Aufgaben nicht in der Lage. Meine Damen und Herren, es darf doch nicht wahr sein, dass das Organspenderegister an ministerieller Kleinstaaterei scheitert! (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Daher stehen aus unserer Sicht folgende Fragen im Raum: Wird das Scheitern des Organspenderegisters etwa aktiv betrieben? Ist dieses Scheitern Teil eines perfiden Plans zur brachialen Durchsetzung der Widerspruchslösung? Wir werden Ihnen, Herr Minister Lucha, auf die Finger schauen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Uijuijui!) Sorgen Sie, Herr Minister, für die schnelle Umsetzung des Organspenderegisters. Werben Sie für Organspende, klären Sie auf! Das ist Ihre Aufgabe. Meine Damen und Herren, dieser Ausweis rettet Leben. (Beifall bei der AfD)

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