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Dr. Wolfgang Reinhart

01.02.2023 Sitzungen 17/56

Ich darf um Ruhe bitten. Der Herr Minister hat das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt. – Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Die Landesregierung hat am 24. Januar die zweite Änderungsverordnung der 14. Corona-Verordnung beschlossen. Sie ist gestern, am 31. Januar 2023, in Kraft getreten. Damit wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und sonstigen ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Ich glaube schon, dass man sagen darf: Nach drei Jahren Pandemie können wir im wahrsten Sinn des Wortes auch ein wenig aufatmen. Dies wurde möglich, weil sich das Infektionsgeschehen in den letzten Monaten nachhaltig beruhigt und staeriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 bilisiert hat. Die Gründe dafür kennen Sie: konsequente Maßnahmen, Immunisierungsaufbau. Ich denke, dies haben wir jetzt einige Male besprochen. Deshalb besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung dieser Maßnahmen. In dieser Phase, in der wir uns befinden – im Übergang von der Pandemie in die Endemie –, ist der Übergang zur Eigenverantwortung angezeigt; auch dies haben wir bereits mehrfach konsentiert. Und ja, anstelle einer Pflicht gibt es jetzt eine Empfehlung zum Maskentragen in besonderen Situationen; dies ist persönlich anheimgestellt. Ich habe heute auch gesehen: Manche tragen sie aus individuellen Gründen, weil sie selbst vielleicht leicht erkältet sind, weil sie vulnerabel sind, weil sie sich nicht infizieren wollen. Das ist, glaube ich, sehr richtig. Gerade in geschlossenen Räumen, in denen mehr Menschen zusammenkommen, ist das durchaus anzuregen, da dort, wo wir nicht Abstand halten können, ein Schutz vor Ansteckung nicht zu gewährleisten ist. Es bestehen noch bestimmte Masken- und Testnachweispflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fort; das wissen Sie. Das ist bundesrechtlich so vorgeschrieben. Daher werden wir in unserer Verordnung die Ausnahmen entsprechend der bundesweit geltenden Testnachweispflichten für bestimmte Personengruppen – auch das wissen Sie – beibehalten. Beibehalten werden derzeit auch noch die Verordnungsermächtigungen für die Ressortverordnungen. Im Gleichlauf mit dem Infektionsschutzgesetz wird die Laufzeit der Corona-Verordnung vorerst bis zum 7. April 2023 verlängert. Sie könnte jederzeit mit Blick auf die aktuelle Lageentwicklung angepasst werden; bei allem jedoch, was wir derzeit auch wissenschaftlich beobachten, haben wir keinen Anlass, anzunehmen, dass wieder eine stärkere Belastungswelle auf uns zukommt. Aber ich möchte mich bei Ihnen allen noch einmal bedanken, dass Sie uns auch die Möglichkeit gegeben haben, unsere Surveillance-Strategien, unsere Monitoringstrategien, auch die Sequenzierung von Testproben sicherzustellen. Wir haben über 500 Praxen und Einrichtungen, die mit uns korrespondieren. Das ist schon ein gutes Netz. Sie beraten ja auch in der Enquetekommission darüber; das ist ein klares Kriterium dafür, dass wir jetzt schon deutlich besser geworden sind. Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz sagen, weil vor allem der Koalitionspartner – lieber Kollege Teufel und stellvertretend auch Herr Fraktionsvorsitzender Hagel – uns noch einmal gebeten hat, auch den Gleichklang auf Bundesebene zu artikulieren: Wir hatten am Montag die erste digitale Gesundheitsministerkonferenz unter dem Vorsitz Baden-Württembergs, und wir hatten dieses Thema natürlich auf der Tagesordnung, weil wir vonseiten Baden-Württembergs als Vorsitzland – das wurde uns gerade vom Bundesminister bestätigt – jetzt bei der Vereinheitlichung beim Nah- und Fernverkehr – das war schon auch die Initiative aus Baden-Württemberg – weiter im Gleichklang bleiben wollen. Vonseiten Baden-Württembergs als Vorsitzland haben wir uns gerade im Hinblick auf das Auslaufen der kostenlosen Testmöglichkeiten Ende Februar für eine zeitnahe Aufhebung der bestehenden Maßnahmen eingesetzt. (Minister Manfred Lucha) Bundesminister Lauterbach hat uns, den Ländern, glaubhaft zugesichert, sehr zeitnah einen Vorschlag vorzulegen, wie beispielsweise mit den noch bestehenden Test- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen umgegangen werden soll. Wir werden darüber dann gemeinsam beraten, und ich glaube, es ist wirklich zu begrüßen, dass Bund und Länder am Ende der Pandemie nun weiter zusammenstehen, abgestimmt handeln und das Stück Normalität, das wir in diesem Jahr nun angehen, weiter gestalten, und dass sie das mit Aufmerksamkeit, aber in gewisser Weise auch ganz entspannt tun. Dafür noch einmal herzlichen Dank, auch für alle Schlachten, die wir hier geschlagen haben. Ich glaube, da sind wir schon ganz gut durchgekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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