Siegfried Lorek
Das Opfer wohnt nicht in diesem Landkreis. Daher ist es aus Gründen des Opferschutzes nicht wichtig, in welcher Gemeinde des Alb-Donau-Kreises der Täter seinen Aufenthalt hat. Meines Erachtens gibt es nur einen richtigen Aufenthaltsort für den Täter, und das ist der Abschiebeflieger. (Zuruf von der AfD: Ja, das stimmt!) Dafür haben wir den Bund angeschrieben und hoffen, dass dies irgendwann einmal ermöglicht wird.
