Jochen Haußmann
Mit dem E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015 wurde der Zeitplan zur Einführung der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen konkretisiert. Damals war das sogenannte Notfalldatenmanagement eine der ersten Anwendungen. Diese und weitere Anwendungen erfordern den Zugriff sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe auf die Telematikinfrastruktur. Der Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte wie beispielsweise die Notfalldaten durch alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer darf jedoch personenbezogen nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis erfolgen. Die Länder sind beauftragt, die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise auszustellen und auszugeben. Bei Ärztinnen und Ärzten, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, bei Apothekerinnen und Apothekern sind die entsprechenden Heilberufekammern der Länder für die Ausgabe dieser Heilberufsausweise zuständig. Für die übrigen Gesundheitsberufe aber – das hat der Kollege Wahl ausgeführt – beschloss die Gesundheitsministerkonferenz schon im Jahr 2007, dass man ein elektronisches Beruferegister der Gesundheitsberufe als länderübergreifende Stelle für die Registrierung und Ausgabe der Ausweise schaffen sollte. Zwei Jahre später hat man beschlossen, dass man das in Nordrhein-Westfalen installiert, auf der Grundlage eines Staatsvertrags. Das wurde also vor 14 Jahren beschlossen. Im Jahr 2015 hat man dann diesen Staatsvertrag ausgearbeitet, man hat in Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt durchgeführt, und man hat die ersten 1 000 Ausweise an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausgegeben. Jetzt sind wir heute, am 1. Februar 2023, so weit, diesen Staatsvertrag auch im Land Baden-Württemberg zu ratifizieren. Wir sehen – da möchte ich dem Kollegen Wahl zustimmen –: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen braucht stärkere Impulse, braucht schnellere Laufzeiten. Die Coronapandemie hat auch noch mal eindrücklich unterstrichen, wie wichtig die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist. Und damit das heute mit dieser Ratifizierung auch in Baden-Württemberg so ist, wird auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
