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Dr. Michael Preusch

CDU 01.02.2023 Sitzungen 17/56

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ende 2021 hatte mich meine Klinikadministration aufgefordert, mir spätestens bis zum 1. Januar 2022 einen elektronischen Heilberufsausweis ausstellen zu lassen. Dem bin ich dann wie die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen nachgekommen – ich gebe zu, mit etwas zeitlichem Verzug. Dieser Arztausweis, (Der Redner hält seinen Arztausweis hoch.) der den elektronischen Heilberufsausweis integriert, kostet entsprechend der Nutzung 500 € für eine Laufzeit von fünf Jahren. Seit der Erstellung meines elektronischen Heilberufsausweises fand ich allerdings noch keine Gelegenheit, diesen tatsächlich zu nutzen. Die viel beschworene Telematikinfrastruktur war mir folglich noch nicht zugänglich. Dies ist mein Mitarbeiterausweis. (Der Redner hält seinen Mitarbeiterausweis hoch.) Mit diesem öffne ich Türen, bezahle meine Mittagessen, und er kostet 20 € Pfand. Die grundlegende Technik in beiden Karten ist vergleichbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die digitale Infrastruktur ist heute keine Frage der technischen Möglichkeiten, sondern des Willens zur Umsetzung. (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja! – Zuruf des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Die Telematik im Gesundheitswesen muss deutlich mehr Fahrt aufnehmen, wenn wir bei knappen Personalressourcen weiterhin eine adäquate Versorgung sicherstellen wollen. Auf die Vorteile der elektronischen Patientenakte, u. a. die Vermeidung von Mehrfachdiagnostik, will ich hier nicht weiter eingehen. Diese sind bekannt; in anderen Ländern ist dies bereits Routine. Bei aller Berücksichtigung der wichtigen Belange des Datenschutzes müssen Konzepte zur Versorgungsoptimierung und zur Ökonomisierung im Gesundheitswesen auch umgesetzt werden. Nachdem Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker ihren elektronischen Heilberufsausweis vielfach bereits über die Kammern erhalten haben, ist das elektronische Gesundheitsberuferegister für die Heilberufsausweise der Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten zuständig. Darüber hinaus bin ich froh, dass auf europäischer Ebene an einer länderübergreifenden Kompatibilität des Austauschs von Patientendaten gearbeitet wird. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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