Ruben Rupp
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, dass er in diesem Fall wieder in die gleiche Gemeinde zurückkommen musste, weil er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Sehen Sie keine Veranlassung, diese Gegebenheit zu ändern? Denn es kann ja nicht sein, dass Personen, die Kinder vergewaltigen – das muss man hier ganz klar sagen –, wieder an den Ort kommen und vielleicht diesem Kind auch wieder über den Weg laufen mit der Begründung: „Na ja, er hat ja dort seinen Aufenthalt.“ Ich finde, das ist auch im Sinne des Opferschutzes nicht akzeptabel. Dazu habe ich die Frage: Gibt es irgendwelche Vorstöße, das zu ändern, oder wird das weiterhin so gehandhabt? Ist das aus Ihrer Sicht sinnvoll?
