Dr. Natalie Pfau-Weller
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen bei unserer Energie- und Klimaschutzpolitik vor immensen Herausforderungen: Lösungen für den kommenden Winter 2023/ 2024, eine mittelfristige Wärme- und Energieplanung für die darauffolgenden Jahre und konkrete Schritte für die bezahlbare, sichere Dekarbonisierung Baden-Württembergs in den nächsten Jahrzehnten. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll hierfür einen Fahrplan bieten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Bereits vor Weihnachten haben wir es erläutert und einige wichtige Punkte vorgestellt und diskutiert. Es ist ein Gleichklang aus ambitionierten Zielen, attraktiven Anreizen und verbindlichen Vorgaben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft haben wir in der letzten Woche in der Anhörung der Sachverständigen auch erfahren, dass die konkreten Inhalte und auch die Änderungen durch die Expertinnen und Experten unterstützt werden. Es geht also gar nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie. Dazu möchte ich kurz vier Gedanken schildern. Der erste Gedanke: Ein wichtiger Baustein, wie meine Vorrednerin bereits sagte, bzw. das Herzstück ist das Klima-Maßnahmen-Register, das wir Ende dieses Monats vorgelegt bekommen. Das Klima-Maßnahmen-Register, das im Moment noch in den Ressorts abgestimmt wird, ist ein einheitliches, fortlaufendes Register, quasi eine Entscheidungsgrundlage mit ganz konkreten Maßnahmen. Darüber wird die Landesregierung jährlich Beschluss fassen. Es ist ein dynamisches Dokument. Der zweite Gedanke ist die Klimafolgenanpassung; das haben wir ebenfalls von den Sachverständigen gehört. Wir setzen auf die Anpassungsstrategie mit den Anpassungsmaßnahmen, da wir, die Fraktion GRÜNE und die CDU-Fraktion, die Klimaveränderungen der vergangenen Jahrzehnte nicht als ein plötzliches Ereignis, sondern als ein sich weiterentwickelndes und mehr und mehr verschärfendes Faktum wahrnehmen, auf das wir uns einstellen müssen. Denn mit den Folgen immer wärmerer und extremerer Perioden in Baden-Württemberg umzugehen ist eine zentrale Aufgabe der Landespolitik sowie der Kreise und Kommunen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der dritte Gedanke ist, dass wir, die CDU-Fraktion, den Ausbau der Zahl und der Leistungsfähigkeit einheimischer Anlagen für erneuerbare Energie unterstützen. Wir wollen, dass eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 wir hierbei Tempo bekommen und bei uns selbst anfangen. Deshalb haben wir natürlich auch die PV-Pflicht auf Landesgebäuden sowie Regelungen zu PV-Anlagen auf landeseigenen Parkplätzen in diesem Gesetz vorgesehen. Der vierte Gedanke: Auch die kommunale Familie ist natürlich in der Pflicht. Das heißt, die Kommunen sind ein wichtiger Partner bei der Umsetzung der Energie- und Klimapolitik. Denn genau dort wird die Wärmeversorgung der Zukunft umgesetzt. Wie wir in der Gemeindeordnung verankert haben, kann durch Satzung die Versorgung mit Nah- und Fernwärme vorgeschrieben werden, jedoch nicht die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie – wie ja diskutiert wurde, es gäbe eine PV-Pflicht durch die Hintertür. Aber wir müssen natürlich die Kommunen in unserem Land hierbei auch unterstützen. Mit diesem Paket setzen wir bundesweit auch Benchmarks. Wir zeigen, dass die Wohlstandserhaltung, das Wirtschaftswachstum und auch Klimaschutz Hand in Hand gehen können. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wegen dieser verschiedenen Herausforderungen ist dieses Gesetz kein Abschluss, sondern eher ein Hausaufgabenheft, wie mein Kollege Raimund Haser bereits im vergangenen Jahr gesagt hat, das es nun einfach abzuarbeiten gilt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
