Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Birnstock, für die Frage. Das gibt mir die Möglichkeit, den Bereich des hybriden Unterrichts nochmals genauer zu beleuchten. Zum einen hat die Ministerin in ihrer Pressemitteilung ja deutlich gemacht, dass dieses Modell allenfalls für die Oberstufen gelten kann, dass es sich also an Schülerinnen und Schüler richten kann, die älter sind. Wir reden hier nicht über hybriden Unterricht beispielsweise in einer Grundschulklasse, sondern es geht um Ausnahmesituationen, und dies in der Ober- (Staatssekretärin Sandra Boser) stufe oder – dies hatte ich eingangs bereits beschrieben – beispielsweise an beruflichen Schulen. Ein solcher Vorschlag war schon vor längerer Zeit vom Berufsschullehrerverband gekommen, und zwar insbesondere für berufliche Schulen. Dabei wurde nicht unbedingt an berufliche Gymnasien gedacht, sondern vor allem an den Schulunterricht für Ausbildungsberufe. Wir wissen ja, dass in manchen Ausbildungen, etwa im Metzger- oder im Bäckerberuf, die Berufsschulklassen oftmals sehr klein sind und teilweise vor der Schließung stehen. Bevor man an einem Schulstandort aus einem Ausbildungsgang herausgeht, könnte man eben versuchen, über digitale Angebote im Rahmen des hybriden Unterrichts eine Möglichkeit zu schaffen, um den Unterricht weiter stattfinden zu lassen. Unser Schulgesetz gibt dies momentan nicht her; das muss man ganz deutlich sagen. Das heißt, es würde einer Schulgesetzänderung bedürfen, um den hybriden Unterricht einem Unterricht in Präsenz gleichwertig zu gestalten. Im Nachgang zu den Coronaauswirkungen sind wir gerade in der Prüfung der Frage, inwieweit wir solche digitalen Angebote auch als Ersatz für Präsenzunterricht zulassen wollen. Ganz klares Wort von mir: Es darf natürlich nicht dazu kommen, dass wir komplette Homeschooling-Angebote zulassen; es muss klar sein, dass dies im Rahmen dessen erfolgt, dass die Schülerinnen und Schüler trotzdem die persönliche Ansprache durch die Lehrkraft haben. Seit Corona wissen wir – das klang auch bei Ihnen an –, wie wichtig sich der Bezug zur Lehrkraft darstellt. Ich kann mir daher nicht vorstellen – dieser Vorschlag wurde während der Coronapandemie unterbreitet –, eine zentrale, digitale Schule zu schaffen, auf die andere Schulen dann zugreifen und sich zuschalten können. Beispielsweise könnte ich mir nicht vorstellen, dass auf dieser digitalen Ebene der Englischunterricht funktioniert – wobei ja tatsächlich niemand weiß, was die Digitalisierung noch alles mit sich bringen wird. Aber das ist nun nicht das, worüber wir diskutieren, wenn wir über digitalen bzw. über Präsenzunterricht sprechen. Da geht es vielmehr zum einen um eine Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die länger erkrankt sind und daher nicht in der Schule präsent sein können; es geht um Situationen, wie wir sie bei Corona hatten, oder nehmen Sie die Sturmsituation im vergangenen Jahr, die dazu führte, dass manche Schulen für einen Tag schließen mussten. Auch da könnte der Digitalunterricht eine interessante Möglichkeit sein. Aber auch wenn Angebote andernfalls nicht gestaltet werden könnten, würde sich die Möglichkeit des hybriden Distanzunterrichts anbieten. Darauf bezog sich auch die Aussage der Ministerin. Das kann man prüfen – aber im Rahmen einer Schulgesetzänderung und unter Berücksichtigung aller Konsequenzen, die es mit sich bringt. Aber ganz klares Wort vom gesamten Kultusministerium: Der Präsenzunterricht kann damit am Ende nicht ersetzt werden, sondern es kann allenfalls eine Zusatzmöglichkeit oder eine Alternative sein für Situationen, in denen sonst kein Unterricht stattfinden könnte.
