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Daniel Born

01.02.2023 Sitzungen 17/56

Das Wort hat für die Landesregierung Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Menschen angemessen und respektvoll anzusprechen ist eine gesamtgesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe. (Zuruf von der AfD: Aber uns als „Antisemiten“ be- zeichnen!) Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit kann freilich nicht allein mit orthografischen Regeln oder über die Rechtschreibung gelöst werden. (Zuruf von der AfD: Ha, ha!) Oder um es mit den Worten Peter Eisenbergs, emeritierter Professor für deutsche Sprache der Gegenwart an der Universität Potsdam, zu sagen: Wenn wir dafür sorgen, dass es in Zukunft mehr Dirigentinnen, Richterinnen, Pfarrerinnen und Filmemacherinnen gibt als jetzt, tun wir etwas für die Gleichstellung aller in der Gesellschaft. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Für die Landesregierung lassen sich, wie in der Stellungnahme ausgeführt, im Hinblick auf die geschlechtergerechte Sprache drei Stufen unterscheiden – schön, dass auch diese Themen bei uns in Baden-Württemberg präzise geregelt sind –: Für die Rechtssprache in Baden-Württemberg sieht Nummer 4.2.1 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen – also die Verwaltungsvorschrift Regelungen – vor, dass Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und innerdienstliche Anordnungen – also Regelungen – kurz und aus sich heraus verständlich sein sollen. Näheres bestimmt die Anlage 1, die sogenannten Regelungsrichtlinien, die unter Nummer 1.6 Festlegungen zur Gesetzes- und Rechtssprache betrifft. In Nummer 1.6.5 der Regelungsrichtlinien werden im Einklang mit den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26. März 2021 insbesondere grundlegende Entscheidungen getroffen, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Rechtssprache zum Ausdruck zu bringen. Vorrangig soll dies durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie geschlechtsneutrale Substantive, Adjektive oder Adverbien, Substantivierungen im Plural, die Verwendung des Passivs oder des Fragepronomens „wer“ geschehen. Dagegen sind Schreibungen mit großem I inmitten des Wortes, mit Schrägstrich oder Klammer nicht erlaubt. Damit ist klar, dass wir in der Rechtssprache in Baden-Württemberg ganz klare Regeln haben: Schreibungen mit großem I inmitten des Wortes, mit Schrägstrich oder mit Klammer sind nicht erlaubt. – Alles geregelt in Baden-Württemberg. Was die Verwaltungssprache, also insbesondere die schriftliche Kommunikation der Landesbehörden, betrifft, bestehen zwar keine speziellen verbindlichen Vorgaben der Landesregierung. Die Landesbehörden orientieren sich allerdings an den Vorgaben zur Rechtssprache und wirken darauf hin, dass grundsätzlich dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu folgen ist. Dabei haben wir uns gerade auch von der Begründung des Rates leiten lassen, dass die Verwendung von Sonderzeichen u. a. zu Folgeproblemen und grammatikalisch nicht korrekten Lösungen führen könnte, worunter die Verständlichkeit und die Lesbarkeit der Sprache sehr leiden würden. So weit der Rat für deutsche Rechtschreibung. Das leitet die Landesregierung und die Landesverwaltung auch in ihrem Verwaltungshandeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich wird die Landesregierung die weitere Entwicklung der Sprache auch unter dem Aspekt geschlechtergerechter Sprache beobachten und dann in angemessener Form mit Maß und Mitte auch in ihrer Kommunikation berücksichtigen. Klar ist: Sprache wandelt sich. Klar ist aber auch: Die Sprache passt sich gesellschaftlichen Entwicklungen an und nicht umgekehrt. Vielleicht noch eine letzte Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Selbstverständlich kann die FDP/DVP-Fraktion auf die Tagesordnung des Landtags setzen, was sie möchte. Allerdings: In Zeiten eines Krieges in Europa, (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ach!) (Minister Thomas Strobl) wo Menschen um ihr Leben bangen, in denen wir hier eine horrende Inflation haben, in denen sich viele Menschen ernsthafte Sorgen darüber machen, (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) wie sie durch ihren Alltag kommen, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg andere Arbeitsschwerpunkte. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

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