Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: eriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Lassen wir es nicht zu, dass das abscheuliche Verbrechen unsere Gesellschaft weiter spaltet. Neben der Politik hat vor allem die Presse eine große Verantwortung. Geben wir Hass, Hetze und Rassismus keinen Raum, ansonsten stirbt auch unser gemeinsames Miteinander. Das ist ein Zitat – nicht von mir –, das sind die Worte der Eltern der getöteten Ece S. aus Illerkirchberg. Ich muss sagen: Große Anerkennung, Respekt, in der Stunde der Trauer diese Worte gefunden zu haben. Wenn wir über straffällige Flüchtlinge und den Umgang mit diesen Personen sprechen, muss klar sein, dass wir nicht alle Schutzsuchenden über einen Kamm scheren dürfen. Die Debatte über Schutz, über straffällige Asylsuchende muss geführt werden, aber auch die Debatte darüber, wie wir straffällige Asylbewerber effektiv wieder außer Landes bringen können. Ich glaube, das sind wir auch den Menschen schuldig, die nach Deutschland kommen, hier ihre zweite Chance suchen, sich integrieren und hier ankommen wollen. Wir müssen natürlich auch darüber sprechen, wie wir Migration ordnen und steuern können. (Zuruf von der AfD: Entsprechend handeln!) Wir haben derzeit zu viel irreguläre Migration, zu wenig legale Migration. Dazu bestehen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu oft Hindernisse, wenn Ausreisepflichtige ihre Identität verschleiern oder die Herkunftsländer nicht kooperieren. Wir haben in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Instrumente des Rechtsstaats insbesondere gegenüber Straftätern und Gefährdern konsequent anwenden, um den Aufenthalt dieser Personen zu beenden. Sie sprachen es an: Es gibt den „Sonderstab gefährliche Ausländer“. Dieser setzt die Arbeit fort; das ist wirklich ein Erfolgsmodell. Wir haben u. a. im Zusammenhang mit den Straftätern der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg im Jahr 2019 landesseitig alle möglichen Maßnahmen unternommen, um den angesprochen Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. Es bestehen in diesem Fall keine Abschiebungsverbote. Wir haben alles vorbereitet, haben den Straftäter nach Strafhaft auch in Abschiebehaft genommen. Allerdings scheitert diese konkrete Abschiebung bis heute am Willen der Bundesregierung, zumindest die Abschiebung von Straftätern nach schweren Straftaten und Gefährdern nach Afghanistan wieder aufzunehmen. Ministerin Gentges und ich haben hierzu mehrfach das BMI angeschrieben. Wir werden im Land alles dafür tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Menschen abzuschieben. Wir brauchen da natürlich eine stärkere Unterstützung der Bundesregierung. Zu der Frage von Ihnen: Ein Straftäter ist noch bis übernächstes Jahr in Haft. Einen Straftäter haben wir abgeschoben. Ein dritter Straftäter, von dem wir wissen, ist draußen. Weshalb der Straftäter nach Illerkirchberg zurückkam: Schlichtweg, weil es die Rechtslage so hergibt. Straftäter kommen an den ehemaligen gewöhnlichen Aufenthaltsort zurück. Das ist auch bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern genau gleich.
