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Ruben Rupp

AfD 01.02.2023 Sitzungen 17/56

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Illerkirchberg gerät nicht nur in die Schlagzeilen durch den Mord an einem 14-jährigen Mädchen durch einen Asylbewerber. Im Herbst 2019 kam es im Illerkirchberger Ortsteil Beutelreusch zu einer Massenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens durch fünf Asylbewerber aus Afghanistan und aus dem Irak. Vier davon wurden zu Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen, Mukthar N., 29 Jahre, landete nach der Strafhaft zunächst in Abschiebehaft. Da allerdings Abschiebungen nach Afghanistan aus humanitären Gründen – möglicherweise nur in Deutschland selbst für inhumane Vergewaltiger von Kindern – nicht stattfinden, kam er wieder auf freien Fuß – und dies, obwohl er nach der Haftentlassung noch immer für gefährlich gehalten wurde. Ein Iraker wurde inzwischen abgeschoben. Das Regierungspräsidium Tübingen schickte den Mann aus bisher unklaren Gründen nicht nur zurück in den Alb-Donau-Kreis, sondern sogar in die Gemeinde, in der die Vergewaltigung geschah. Dies geschah offenbar unter dem Siegel der Geheimhaltung. Angeblich habe der Bürgermeister die Wiederaufnahme verhindern wollen. Obwohl der Bürgermeister laut Presseberichten angeblich entsetzt darüber war, bewahrte er Stillschweigen gegenüber den Bürgern in seiner Gemeinde – bis zum Mord an einer Schülerin durch einen anderen Asylbewerber. Angeblich habe ihn keine andere Gemeinde aufnehmen wollen. Mukthar N. war mit Meldeauflagen belegt, hat sich aber offenbar in einen Nachbarlandkreis abgesetzt. Der „Sonderstab gefährliche Ausländer“, der diesen Fall führt, scheint auch hier düpiert worden zu sein. Jetzt die konkreten Nachfragen hierzu. Erstens: Wann kommen neben dem nun abgetauchten und dem abgeschobenen die anderen zwei verurteilten Vergewaltiger auf freien Fuß, oder sind beide schon frei? Welchen Gemeinden wurden oder werden sie zugeteilt? Zweitens: Welche Behörde entschied aus welchem Grund, Mukthar N. wieder dem Alb-Donau-Kreis zuzuweisen? Was schloss eine Zuweisung an einen anderen Kreis gesetzlich aus?

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