Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3741. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 17/3958. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe Artikel 1 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg mit den §§ 1 bis 35 und den Anlagen 1 und 2 auf. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4083-1, und Ziffer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4083-3, vor. Ich beginne mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der sich auf § 4 sowie auf die §§ 20 und 21 bezieht. Ich stelle den Antrag insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf: Das war aber knapp!) Jetzt lasse ich abstimmen über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, die § 14 betrifft. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen ist damit mehrheitlich zugestimmt. iode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1, den ich insgesamt mit der soeben beschlossenen Änderung zur Abstimmung stelle. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 2 Änderung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes mit den Nummern 1 bis 6 und Artikel 3 Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 6 auf. Auch hier stelle ich beide Artikel insgesamt und gemeinsam zur Abstimmung. Wer den Artikeln 2 und 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 2 und 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 4 Änderung des Landesplanungsgesetzes mit den Nummern 1 und 2 auf. Hierzu liegt Ziffer 2 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/4083-3, vor, die ich zunächst zur Abstimmung stelle. Wer stimmt Ziffer 2 des Antrags der Regierungsfraktionen zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 2 des Antrags ist damit mehrheitlich zugestimmt. Nun lasse ich über Artikel 4 mit der soeben beschlossenen Änderung insgesamt abstimmen. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Zu den weiteren Artikeln des Gesetzes liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich vor, dass ich die Artikel 5 bis 30 zusammenfasse: Artikel 5 bis Artikel 30 Wer stimmt den Artikeln 5 bis 30 zu? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 5 bis 30 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 1. Februar 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g (Präsidentin Muhterem Aras) Ich hatte schon angekündigt: Es gibt eine namentliche Abstimmung, beantragt von der Fraktion der AfD. Ich wiederhole die Regeln nicht mehr. Sie kennen den Ablauf. Die Urnen sind draußen aufgestellt. Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, befindet sich noch jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe oder höre niemanden. Damit schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben, und über die Entschließungsanträge wird nach der Bekanntgabe abgestimmt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Mitteilung der Landesregierung vom 24. Januar 2023 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der 14. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/4009 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lucha das Wort. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr verehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Präsident in Übernahme! Ich finde es gerade ein wenig schade, dass der vermutlich historischen Sitzung so wenige beiwohnen; denn so, wie es sich abzeichnet, ist es tatsächlich das letzte Mal, dass wir in diesem Rahmen (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich will dabei sein!) hier die Berichterstattung vornehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
