Sandra Boser
Vielen Dank, Frau Steinhülb-Joos. – Zum einen: Ja, es braucht natürlich die Unterstützung durch Multiplikatoren an den Schulen, die die qualitätsunterstützte Unterrichtsgestaltung mit begleiten. Die Schulämter haben die Aufgabe, die Statusgespräche einmal im Jahr zu führen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das bedeutet sicherlich auch Aufwand bei den Schulleitungen, weshalb wir dort nochmals mit Fortbildungen unterstüt- (Staatssekretärin Sandra Boser) zen wollen. Aber ich glaube – ich selbst war nicht bei der Veranstaltung und kann es deswegen nur vom Hörensagen wiedergeben –, dies hat auch einen Mehrwert für die Schulen. Am Ende rentiert sich also der Aufwand, den die Schulen jetzt erst einmal haben – so zumindest die Rückmeldungen. Damit haben die Schulen auch Möglichkeiten, gerade bei dem Thema Basiskompetenzen besser zu unterstützen. Unser Ziel muss sein, den Schulen Möglichkeiten zu geben, die Unterstützungsprogramme, die wir zur Verfügung stellen – wie jetzt beispielsweise BiSS-Transfer oder „Starke BASIS!“ –, gezielt den Schülerinnen und Schülern mit auf den Weg zu geben. Wir befinden uns hier am Anfang eines Prozesses. Man darf durchaus sagen: Wir fangen jetzt mit dieser datengestützten Unterrichtsentwicklung an. Ich glaube aber schon, dass man da immer wieder hinschauen muss: Welche Maßnahmen wirken und greifen? Dazu müssen wir Rückmeldungen von den Schulen einholen: Wie kommt ihr damit im Alltag klar? Je nachdem ist nochmals anzupassen. Auch dieses Signal kam ja, soweit ich weiß, aus dieser Veranstaltung heraus. Zur Frage nach den Empfehlungen der StäWiKo: Sie haben die Reaktion der Ministerin darauf vermutlich gelesen. Wir haben viele Maßnahmen, die die Ständige Wissenschaftliche Kommission vorgelegt hat, bei uns in Baden-Württemberg bereits umgesetzt. Das heißt, der Instrumentenkasten, der zur Verfügung gestellt wurde, ist für uns im neuen Angehen etwas kleiner, beispielsweise, weil wir die pensionierten Lehrkräfte bereits wieder verstärkt in die Schulen mit hineinnehmen, weil wir den Seiten- und Quereinstieg an vielen Stellen – nicht an allen; darauf komme ich gleich in meiner Antwort auf Ihre zweite Frage – bereits mit eingeführt haben und weil wir durch die auf den Weg gebrachten Maßnahmen schon versuchen, dies aufzugreifen. Die „bösen“ Fragen, die dahinterstecken – eine Erhöhung des Klassenteilers oder auch die Teilzeit –, werden bei uns derzeit nicht diskutiert. Trotzdem sage ich einfach: Wir prüfen alle Maßnahmen. Bei dem Thema Teilzeit sage ich ganz klar: Wer zu Hause Kinder hat, wer Pflegeperson ist, der braucht diese Teilzeit. Trotzdem kann man sagen: Wir haben es im letzten Schuljahr geschafft – durch die Bitte an Personen, die in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit zu erhöhen –, zu Beginn des Schuljahrs 400 Deputate mehr zu haben als gedacht. Auch bei der Teilzeit müssen wir, glaube ich, einfach im Austausch mit den Lehrkräften bleiben und prüfen lassen, wo eine Erhöhung möglich ist. Ich habe heute im Pressespiegel lesen dürfen, dass Sachsen-Anhalt ab Mitte Februar alle Lehrkräfte verpflichtet, eine Stunde mehr zu arbeiten. Das haben wir jetzt in Baden-Württemberg nicht geplant. Aber es zeigt sich einfach, dass Maßnahmen derzeit in allen Bundesländern genau daraufhin geprüft werden: Wie kann das am besten funktionieren? Zur Frage nach den Voraussetzungen zum Seiten- und Quereinstieg: Bitte nennen Sie gern nochmals konkret, wo aus Ihrer Sicht diese Qualitätsanforderungen fehlen; denn wir haben sie ja in vielen Bereichen definiert. Es gibt aber tatsächlich – da muss man oftmals genau hineinschauen – immer wieder Einzelfälle, bei denen es vielleicht nicht passt mit den Voeriode – 56. Sitzung – Mittwoch, 1. Februar 2023 raussetzungen, also beispielsweise entweder grundständiges Studium und Quereinstieg ins Referendariat oder aber grundständiges Studium und Direkteinstieg in den Schulbereich. Da prüfen wir gerade an vielen Stellen: Was sind die Voraussetzungen? Beim Grundschullehramt schauen wir gerade noch, welche Voraussetzungen dazu notwendig sind. Zur Frage A 12/A 13: Wir diskutieren diese jetzt schon seit Jahren, und trotzdem muss man sagen, es ist bei uns nicht so einfach, von A 12 auf A 13 umzustellen. Wir brauchten da eine Verlängerung der Studienzeit, und wir müssten dann eine Gleichbehandlung für alle Lehrkräfte haben; alle Lehrkräfte müssten zehn Semester studieren. Momentan haben wir acht Semester bei Grundschullehrkräften und zehn Semester bei Lehrkräften der Sekundarstufe I. In anderen Bundesländern, die das aktuell umsetzen, sehen wir, welche Unruhe das auch innerhalb der Lehrerschaft bringt. Ich blicke gerade nach Bayern, wo die Gymnasiallehrkräfte sehr deutlich eine Anhebung dann auch für sich fordern. Wir werden das Thema „A 12/A 13“ dennoch im Blick behalten, weil ich es auch für richtig halte, die besondere Arbeit der Grundschullehrkräfte entsprechend zu würdigen. Aber das muss man dann im gesamten Kontext sehen, wie so etwas umgesetzt werden kann, in welcher Zeitschiene dies überhaupt machbar wäre und welcher finanzielle Bedarf damit verbunden ist. Auch muss man sehen, dass eine Erhöhung der Studienzeit um zwei Semester bedeuten würde, dass uns ein Jahrgang an Grundschullehrkräften erst mal fehlen würde, was in der Situation des Fachkräftemangels natürlich besonders berücksichtigt werden sollte. Ich hoffe, ich habe jetzt alles beantwortet.
