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Landtag 21/35

24.06.2026 · 329 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (36)BÜNDNIS DEUTSCHLAND (18)Die Linke (18)FDP (17)GRÜNE (15)SPD (15)BA-Gruppe (5)fraktionslos (2)

Christine Schnittker

Guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete, die 35. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Besucher und die Vertreter der Medien. Besonders möchte ich als Besucher recht herzlich eine Schülergruppe der Oberschule Schwachhausen am Standort Universitätsallee in Bremen, die AWO-Projektgruppe „Uni der 3. Generation” und Auszubildende zu Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern am Schulzentrum Blumenthal und Auszubildende im Bereich Sozialpädagogische Assistenz beim Paritätischen Bildungswerk begrüßen. – Schön, dass Sie alle da sind. Herzlich willkommen! (Beifall) Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass die Sitzung heute Vormittag mit der Aktuellen Stunde beginnt. Nach der Mittagspause geht es weiter mit den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 32 und 87. Danach werden die Tagesordnungspunkte 77 und 80 aufgerufen. Im Anschluss wird die Tagesordnung in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte fortgesetzt. Die Sitzung wird am Donnerstag mit der Fragestunde fortgesetzt. Danach werden die Tagesordnungspunkte 97 und 88 aufgerufen. Nach der Mittagspause werden die Tagesordnungspunkte 91 und 93 aufgerufen. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, die Redezeiten für die Aktuelle Stunde auf bis zu 20 Minuten je Fraktion, auf bis zu 10 Minuten für die Gruppe und bis zu 2 Minuten je Thema für Einzelabgeordnete festzulegen. Für die weiteren Tagesordnungspunkte sind interfraktionell jeweils bis zu 7 Minuten je Fraktion, bis zu 4 Minuten je Gruppe und bis zu 2 Minuten für Einzelabgeordnete festgelegt. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 98. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall! Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, Sie haben für diese Sitzung die Liste der Vorlagen ohne Aussprache übermittelt bekommen. Auf dieser Liste stehen die Tagesordnungspunkte 71, 72, 82, 83, 85, 86, 90 und 96. Um diese Punkte im vereinfachten Verfahren zu behandeln, bedarf es einem einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft (Landtag). Ich lasse deshalb über die Liste der Vorlagen ohne Aussprache abstimmen. Wer dieser Liste seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Liste der Vorlagen ohne Aussprache zu. (Einstimmig) Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde Meine Damen und Herren, für die Aktuelle Stunde liegen vier Themen vor. Erstens auf Antrag der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU: „Bundeskanzler Merz beweist Reformmut der Bundesregierung – Welchen Weg geht jetzt der Senat Bovenschulte?“; zweitens auf Antrag des Abgeordneten Thore Schäck und der Fraktion der FDP: „Klimapolitik per Klagedrohung: Regiert in Bremen der Senat oder die Deutsche Umwelthilfe?“; drittens auf Antrag des Abgeordneten Jan Timke und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND: „Gewalt mit Schusswaffen nimmt zu – Was unternimmt der Senat?“; und viertens auf Antrag der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke: „GEAS kommt, Menschenwürde geht!“ Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs verfahren. Ich rufe deshalb jetzt das erste Thema auf: Bundeskanzler Merz beweist Reformmut der Bundesregierung – Welchen Weg geht jetzt der Senat Bovenschulte? Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Winter.

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Dr. Wiebke Winter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste. Ich bin glücklich, weil ich wieder Mut in diesem Land spüre. (Aufstöhnen und Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen wichtige Reformvorhaben vorgestellt. Gestern kamen die einstimmig getragenen Vorschläge der Rentenkommission hinzu. (Heiterkeit) Und dafür bin ich dankbar. Denn auch wenn Sie hier lachen, was ich wirklich eine sehr seltsame Angelegenheit finde, dieses Land braucht Reformen nicht irgendwann, sondern jetzt! (Beifall CDU – Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist doch realitätsfern!) Denn falls Sie es noch nicht mitbekommen haben, liebe Herren und liebe Damen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Deutschland und Bremen stehen vor großen strukturellen Herausforderungen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Genau! – Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, Ihretwegen!) Unsere Sozialausgaben steigen immer weiter. Das Rentensystem ist auf eine Gesellschaft aufgebaut, in der es immer mehr Rentnerinnen und Rentner und immer weniger Beitragszahlende gibt. Dadurch steigen die Beitragssätze ebenso wie die Kosten für unseren Haushalt. Gleichzeitig merken die Rentnerinnen und Rentner, dass die Rente oft trotzdem nicht für ein gutes Leben reicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da beißt die Maus einfach keinen Faden ab: (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Uiuiuiuiui.) Wir brauchen ein neues Rentensystem für uns alle, für jede Generation, damit sich Arbeiten lohnt, damit Erwerbsbiografien Respekt erfahren und damit unsere Sicherungssysteme stark bleiben. (Beifall CDU) Ähnliche Herausforderungen erleben wir im Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt. Wir brauchen Reformen, um unseren Wohlstand zu erhalten. (Beifall CDU) Diese Reformen, diese neuen Wege erfordern Mut. Es ist oft einfacher, Vorschläge und Ideen zu zerreden, anstatt auch teilweise unbequeme Entscheidungen zu treffen. Das haben wir in den letzten Jahrzehnten leider oft auch selbst gemerkt. Zu lange hat uns der Mut für Reformen gefehlt, gerade auch im Bereich der Alterssicherung. Wir brauchen jetzt einen neuen Mut, um diese Reformen durchzuziehen, denn die Zeit ist jetzt reif dafür! (Beifall CDU) Viele der Maßnahmen sind zustimmungspflichtig im Bundesrat und deswegen ist es wichtig, wie sich Bremen dazu positioniert: ob wir Mut haben oder ob wir im Bundesrat dagegen sind. Sehr geehrter Herr Bovenschulte, ich habe in diesem Moment großes Zutrauen in Sie. (Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Obwohl Sie sich zu diesen Reformen schon geäußert haben, glaube ich, es ist nie zu spät, seine Meinung zu ändern. Sie haben dafür plädiert, Reformen zu verlangsamen, und Sie haben auch gesagt, Sie hielten das alles für, Zitat, „ein bisschen viel“. Sehr geehrter Herr Bovenschulte, ich empfinde Ihre Äußerungen als kontraproduktiv und hoffe sehr, dass wir heute nach der Debatte zusammenkommen werden, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Denn „ein bisschen viel“, das sind nicht die Reformen. Ein bisschen viel, das ist der Reformstau, den Deutschland seit Jahren vor sich herschiebt. Ein bisschen viel ist die Belastung für diejenigen, die arbeiten, Beiträge zahlen und am Ende immer weniger Geld im Portmonee haben. Mit diesem „ein bisschen viel“ müssen wir aufhören. Sehr geehrter Herr Bovenschulte, hören Sie auf mit der Zögerlichkeit! Lassen Sie uns den Stillstand hinter uns lassen! Haben Sie gemeinsam mit uns Mut! (Beifall CDU) Wir sind uns auch in einigen Punkten einig: Wir brauchen zum Beispiel mehr Wirtschaftswachstum, denn Wirtschaftswachstum trägt dazu bei, dass wir uns mehr Sozialstaat, mehr Bildung, mehr Investitionen leisten können, und wir haben uns vermutlich beide, Sie und ich, Herr Bovenschulte, darüber gefreut, dass die Wirtschaft in Bremen dank unserer großartigen Unternehmen im letzten Jahr gewachsen ist. Das ist toll, meine Damen und Herren, und darüber können wir auch gemeinsam glücklich sein. Wir wissen aber, dass Bremen von der starken Verteidigungsindustrie profitiert und es längst nicht allen Unternehmen im Land Bremen gut geht. Daher hat auch erst kürzlich BDI-Präsident Peter Leibinger gemahnt: Wir brauchen Reformen, um unseren Wirtschafts- und Industriestandort zu erhalten. Hier in Bremen sagen die Unternehmerverbände auch ganz deutlich: Wir müssen die Rentenreform zügig umsetzen, denn vor allem dann werden Investitionsentscheidungen zugunsten unseres Standorts getroffen. Lassen Sie uns also den Reformmut, den auch die Wirtschaft selbst einfordert, finden und gemeinsam mit Reformen die Bremer Wirtschaft weiter stärken! (Beifall CDU) Sehr geehrter Herr Bovenschulte, ich finde sogar Ihren Vorschlag richtig, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Eine schuldenbasierte Einkommensteuersenkung, wie Sie es vorschlagen, ist aber im Sinne der Generationengerechtigkeit einfach der falsche Weg. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]) Wir können über Schulden für echte Zukunftsinvestitionen sprechen. Schulden dürfen aber nicht zur politischen Kreditkarte werden. Heute entlasten, morgen zahlen lassen, das ist kein Reformkonzept. Das ist ein finanzpolitisches „Kauf jetzt, zahle später“, und wir wissen alle, wie gefährlich das ist. Wir belasten damit die zukünftigen Generationen, statt sie zu entlasten, und das kann nicht richtig sein, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Der ehrliche Weg sind Reformen, denn ohne Reformen steigen die Sozialbeiträge weiter, und dann werden die versprochenen Entlastungen, gerade auch für die kleinen und mittleren Einkommen, gleich wieder von Sozialbeiträgen aufgefressen. Deshalb brauchen wir Reformen für die Menschen in diesem Land, die jeden Morgen aufstehen und arbeiten gehen. (Beifall CDU) Ein letzter Punkt, der mir auch besonders wichtig ist: Mit Reformen stärken wir das Zutrauen in die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie. Dieses Vertrauen sinkt, wenn wir zerreden, ankündigen und dann nicht liefern. Das gilt gerade für die Rente. Daher dürfen wir jetzt nicht den einstimmigen Beschluss der Rentenkommission, die über 150 Stunden getagt hat, zerreden. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Nein, 150 Stunden! Wenn das – –.) Sie ist ein integraler Bestandteil des Reformprogramms. Es ist der DenizUndav-Moment, der Befreiungsschlag – wir kennen es vom Wochenende –, den die Bundesregierung dringend braucht. (Beifall CDU – Widerspruch SPD) Diese Rentenreform ist kein Buffet, von dem man sich auch einzelne Leckerbissen rauspicken kann. Sie ist ein fein kuratiertes Menü, das wir nicht auseinandernehmen dürfen. Ich bin daher Bundeskanzler Friedrich Merz – und liebe SPD, das werde ich jetzt nicht oft sagen –, auch Arbeitsministerin Bärbel Bas sehr dankbar, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein, nein, nein.) dass sie gestern sofort gesagt haben: Wir wollen dieses Gesamtkonzept nun umsetzen. Das ist der richtige Weg für Deutschland. (Beifall CDU) Sehr geehrter Herr Bovenschulte, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) nehmen Sie sich ein Herz an Ihrer Parteivorsitzenden und begrüßen Sie heute die Reformen! Hören Sie bitte auf,

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Christine Schnittker

Herr Kollege! sie zu zerreden – für Deutschland,

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Dr. Wiebke Winter CDU

aber vor allem für die Menschen in Bremen und Bremerhaven, für unseren Wohlstand! Denn wir wollen doch gemeinsam Bremen und (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Für den Wohlstand der Superreichen!) Bremerhaven starkmachen! Lassen Sie uns den Stillstand beenden, neuen Reformmut zeigen und losgehen! So schaffen wir gemeinsam neue Generationengerechtigkeit für Deutschland. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Einzelabgeordnete Lichtenfeld.

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Sven Lichtenfeld fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer hier im Saal und an den Endgeräten! (Das Saallicht erlischt. – Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finde ich jetzt an der Stelle – –. – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: – – passend!) Die CDU fragt heute, welchen Weg der Senat Bovenschulte gehen will. Ich frage mich vielmehr: Welchen Weg ist dieser Senat eigentlich in den letzten Jahren gegangen, denn die Probleme in Bremen sind nicht neu? Wir reden seit Jahren über schlechte Bildung, wir reden seit Jahren über viel Bürokratie, wir reden seit Jahren über hohe Sozialausgaben, wir reden seit Jahren über Fachkräftemangel, wir reden seit Jahren über die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes. Neu sind diese Probleme nicht. Neu sind höchstens die Pressemitteilungen dazu. Die Bürger draußen wollen keine neuen Überschriften lesen, die Bürger wollen Ergebnisse sehen. Wenn Herr Bovenschulte heute vor zu vielen Reformen warnt, dann frage ich mich: Vor welchen Reformen eigentlich? Vor besseren Schulen, vor schnelleren Behörden, vor weniger Bürokratie, vor einer stärkeren Wirtschaft, vor mehr Sicherheit? Denn davon könnte Bremen wahrlich etwas gebrauchen. Deshalb hat die CDU mit einem Punkt durchaus recht: Stillstand können wir uns nicht leisten. Meine Damen und Herren, wenn wir schon über Reformen und Verantwortung reden, dann sollte aber auch die CDU einen Blick auf die eigene Rolle werfen, denn die CDU fragt heute nach dem Weg des Senats. Die Bürger fragen sich inzwischen manchmal, warum die Wege von CDU und Senat bei wichtigen Entscheidungen so oft wieder zusammenfinden. Hier wird regelmäßig scharfe Kritik vorgetragen, da wird von Fehlentwicklung gesprochen, da wird vor Problemen gewarnt. Wenn es aber wirklich darauf ankommt, dann erleben die Bürger oft etwas ganz anderes. Die Menschen draußen erwarten nicht noch mehr Reden, sie erwarten Ergebnisse. Genau daran müssen sich sowohl der Senat als auch die CDU messen lassen. Die Bürger wollen keine Ausreden mehr, die Bürger wollen Lösungen. – Vielen Dank!

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich noch mal ganz herzlich eine weitere Besuchergruppe begrüßen, und zwar den 11. Jahrgang „FOS 25c“ der Wilhelm Wagenfeld Schule in Bremen. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt erhält das Wort der Abgeordnete Fricke.

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Holger Fricke BA-Gruppe

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich den CDU-Antrag zu dieser Aktuellen Stunde las, fand ich es schon sehr ambitioniert: Der große Reformkanzler Friedrich Merz mit seiner sprühenden Aufbruchrede am 11. Juni im Bundestag. Nicht nur, dass er von Alice Weidel komplett abgekocht wurde – Friedrich Merz ist der unbeliebteste Nachkriegskanzler. Er ist dünnhäutig, was seine eigene Person betrifft. Er ist ungeschickt im Umgang mit anderen Menschen. So warf er den Unternehmern vor, dass er sie sonntags häufiger auf dem Golfplatz als in den ÖRR-Talkshows trifft. Er gehe ja regelmäßiger in Talkshows, obwohl es nicht immer Spaß mache – der arme Kanzler. (Heiterkeit FDP) Seine Aufgabe im heutigen Deutschland ist so viel schwieriger als die von Konrad Adenauer, der konnte ja in Ruhe ein völlig zerstörtes Land aufbauen. Was für ein Glück für Adenauer! Der Talkshow-Kanzler muss sich dagegen bei Maischberger und Co. mit einem enormen Kraftakt durchsetzen. Warum hat er bis heute nicht die peinliche Ministerin Bärbel Bas gefeuert, spätestens, als sie die Unternehmer zu Feinden erklärte? Doch die golfschlägerschwingenden Unternehmer sind inzwischen auch seine erklärten Feinde. Er rät auf dem katholischen Kirchentag unseren Kindern davon ab, in die USA zu gehen, sich dort ausbilden zu lassen, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist doch völliger Quatsch.) das Land mit den weltweit bedeutendsten Universitäten und Hochschulen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wo haben Sie das denn her? Aus der Bild-Zeitung?) Nein! AfD-Wähler sind für ihn Befürworter des Holocaust, er sieht die Partei in der Tradition des industriellen Judenmords. Diesen Vergleich nannte der Politikwissenschaftler Werner Patzelt ungeheuerlich. Seine schrägen Aussagen werden in die Geschichtsbücher eingehen wie die Statements des halb dementen Bundespräsidenten Heinrich Lübke. Dazu kommen seine Wahlversprechen, von denen er eins nach dem anderen gebrochen hat. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Reden Sie eigentlich auch nochmal über Reformen?) Jetzt setzt er im großen Stil auf eine umstrittene Rentenreform und auf Deutschlands Rüstungsindustrie, während im Mittelstand monatlich Tausende Arbeitsplätze verlorengehen. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Herr Fricke, was ist Ihre Lösung? – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Hat keine, kann nur meckern.) Ihre Merz-Reformen, liebe CDU, sind Reförmchen. Der Kipppunkt von 20 Prozent CDU und 30 Prozent AfD ist leider Gottes bald erreicht. Warten Sie den AfD-Parteitag in Erfurt ab! Da werden Linksextremisten, Gewerkschaften und linke NGOs mit Gewalt und brennenden Barrikaden wieder fleißig Propaganda für die Rechtspopulisten machen. Nichtsdestotrotz sehe ich bei der Merz-Truppe niemanden, der um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand ringt, außer vielleicht Alexander Dobrindt und bisher eigentlich auch Katherina Reiche. Aber wenn sie als Wirtschafts- und Energieexpertin Wahrhaftiges sagt, wird sie von der links-grünen Bubble zur „Gas-Kathi“ erklärt. Sie wird auch noch von Talkshow-Kanzler Merz öffentlich abgekanzelt, damit er Applaus von der grün-linken Bubble erheischt. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Reden wir nochmal über Reformen? – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Er spricht nicht zur Sache, oder?) Leider hat sie gerade mit ihrer geplanten acht Millionen Euro teuren Imagekampagne viel Sympathie verspielt. Meine Damen und Herren, ich finde es irritierend und seltsam, wenn Landesvater und Bundesratsvorsitzender Bovenschulte vor zu vielen Reformen warnt. Aber der Bürgermeister ist dabei freundlich, wirkt sachlich, nicht so durchgeknallt wie Friedrich Merz. (Lachen CDU) Sein Ukraine-Einsatz mit unseren Steuergeldern und warmen Worten ist lobenswert. In Deutschland ist er ungeschickt und unbeliebt und schwer angezählt. Friedrich Merz entpuppt sich als komplette Fehlbesetzung. Um die Weltliteratur zu bemühen: Er ist ein Kanzler von der traurigen Gestalt. Der Kanzler läuft den Linken hinterher, die die CDU inzwischen als Faschisten brandmarken. Die nächsten drei Jahre wird Kanzlerdarsteller Merz nicht überstehen, und das wissen auch Sie, liebe CDU. In Ihrer Haut möchte ich gerade nicht stecken. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Wir in Ihrer auch nicht! – Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Wir in Ihrer auch nicht!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schäck. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Leute, es ist erst zwanzig nach zehn!)

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist erst zwanzig nach zehn, das ist richtig, und ich habe jetzt schon richtig Lust auf diesen Tag. (Heiterkeit FDP, CDU) Als wir gesehen haben, dass die CDU in Bremen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Bundeskanzler Merz beweist Reformmut“ eingereicht hat, haben wir erst gedacht, das ist ein Scherz. (Beifall FDP – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das dachte ich bei Ihrer Aktuellen Stunde auch!) Man muss ja ehrlicherweise sagen, Humor haben Sie und wir haben uns sehr über diese Aktuelle Stunde gefreut. Worüber wir uns nicht freuen, ist die aktuelle politische Lage im Land. Es ist besorgniserregend: Es gehen Hunderttausende Jobs verloren, wir erleben jeden Tag Hiobsbotschaften, dass Unternehmen abwandern. Wir erleben auch, dass die Fleißigen in diesem Land die Nase voll haben und das Land verlassen. Wir werden Stück für Stück, das sehen wir in jeder Statistik, vom Rest der Welt abgehängt. Das ist die Situation. Jetzt hätte Kanzler Merz von der CDU jede Chance gehabt, insbesondere diejenigen, die den Karren in diesem Land ziehen, zu entlasten, aber nichts davon ist passiert. Das hat auch damit zu tun, dass Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU ein unfassbar schwacher Bundeskanzler ist. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Quatsch!) Er geht in Verhandlungen mit seiner eigenen Meinung rein und geht mit der Meinung der SPD wieder raus. (Zurufe SPD: Schön wär’s! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Schön wär’s! Realitätsverlust ist das.) Oder anders gesagt: Friedrich Merz ist der beste Bundeskanzler, den die SPD in diesem Land jemals hatte, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Friedrich Merz hat vor der Wahl ganz viel versprochen: dass es keine neuen Schulden geben wird. Er hat wenige Tage nach der Wahl die größte Schuldenorgie aller Zeiten regelrecht eskaliert und das mit einem bereits abgewählten Deutschen Bundestag durchgepeitscht. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Richtig, ja!) Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU hat Steuersenkungen versprochen, um jetzt dafür zu sorgen und zu verkünden, dass leider Steuern und Abgaben für einen ganz großen Teil der Bevölkerung weiter steigen müssen. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Von den versprochenen Entlastungen sehen wir nichts. Bundeskanzler Friedrich Merz faselt permanent irgendetwas von Reformen. Er meint damit aber nicht, dass sich irgendwelche Strukturen oder Prozesse ändern, sondern er meint damit ausschließlich, dass die Menschen in diesem Land, die dieses Land am Laufen halten, weiter belastet werden. Sehr geehrte Damen und Herren, den Fleißigen im Land, den Menschen, die die Verantwortung tragen, jetzt einfach immer nur noch tiefer in die Tasche zu greifen, das ist keine Reform, das ist einfach nur eine bodenlose Frechheit! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Die armen Milliardäre!) Das zieht sich ja durch diese ganze schwarz-rote Koalition in Berlin. Wir erleben permanenten Streit, wir erleben Misstrauen, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Stimmt!) gegenseitige öffentliche Zurechtweisungen, und man muss fast sagen, dass die Ampelregierung dagegen (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Oh!) fast wie ein Hort der politischen Verantwortung und Stabilität wirkte. (Widerspruch und Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Zurufe CDU – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das sagen Sie, ausgerechnet! Die FDP mit ihrer Exit-Strategie! – Zuruf Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass es noch einen schwächeren Bundeskanzler als Olaf Scholz geben könnte. Wir erleben gerade, dass das möglich ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Bilanz dieser Regierung unter Friedrich Merz ist doch folgende: Alle sind damit beschäftigt, und zwar schon nach wenigen Monaten waren alle damit beschäftigt, sich gegenseitig zu blockieren. Nach einem Jahr ist diese Regierung bereits so zerstritten wie die Ampelregierung am Ende ihrer Legislaturperiode. Von all dem, was Friedrich Merz vor der Wahl versprochen hat, sehen wir nach der Wahl absolut gar nichts. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nichts, null!) Er hat nichts davon geliefert, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Er hat versprochen, die Fleißigen im Land zu entlasten. Was passiert jetzt? Jetzt werden sie weiter belastet. Ich erinnere noch mal an die Rede, die Friedrich Merz ganz groß geschwungen hat: Er hat gesagt, „links in diesem Land ist vorbei“, und jetzt macht er mehr linke Politik als der rot-grün-rote Senat hier in Bremen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Widerspruch SPD – Zuruf Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]) Man muss es so ehrlich sagen: Diese Bundesregierung und auch dieser Bundeskanzler ist der schlechteste, den wir jemals in der Geschichte dieses Landes hatten. Dass Frau Dr. Winter, die sich ja schon als zukünftige neue Bürgermeisterin Bremens sieht, jetzt nichts anderes einfällt, als die verheerende Bilanz dieser Bundesregierung schönzureden und irgendwelche politischen KI-Phrasen einfach nur nachzuplappern, das lässt für die Bürgerschaftswahl 2027 nichts Gutes erhoffen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Schellenberg.

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Sven Schellenberg BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher und Besucherinnen! Unter dem Aspekt, Frau Winter, einer Büttenrede hätte ich Ihnen für das eben Dargebotene eine glatte 1 verliehen. Leider, leider, leider: falsche Jahreszeit, falscher Ort. Das gehört zur Ehrlichkeit. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Da bin ich dankbar! Wenn Sie es gut finden, habe ich eine schlechte Rede gehalten!) Ihre CDU oder Klima-CDU will sich hier und heute ernsthaft als Reformmotor der Nation feiern lassen? Bundeskanzler Merz, so heißt es, beweise endlich Reformmut. Oh, oh, hört, hört! Nur, wer von Bremen aus nach Berlin zeigt, muss sich zuerst eine Frage stellen: Wenn CDU-geführte Bundesregierungen über die Jahrzehnte doch so erfolgreich Reformen angestoßen haben, warum gehört dann eigentlich Bremen nach wie vor immer noch zu den wirtschaftlich schwächsten Ländern Deutschlands? (Zurufe SPD: Das stimmt doch gar nicht! – Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: Wir sind das zweitstärkste Land!) Das sehen wir. Zur Ehrlichkeit dieser Debatte gehört auch: Nicht nur rot-grüne bis gelbe Fehlentscheidungen haben Deutschland und Bremen in die heutige Lage gebracht. Auch CDU-geführte Bundesregierungen tragen Verantwortung für eine Politik, welche die arbeitende Mitte immer stärker belastet, Bürokratie – das muss man Ihnen lassen – erst so richtig aufbaut und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes, wie wir jetzt erleben, nachhaltig geschwächt hat, meine Damen und Herren. Wer also heute so tut, als beginne die Geschichte deutscher Reformpolitik erst mit der aktuellen Regierungserklärung von Friedrich Merz, macht es sich doch deutlich zu einfach. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagt klar: Ja, Deutschland braucht Reformen, aber Deutschland braucht keine neuen Überschriften, sondern endlich auch mal messbare Ergebnisse. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Die Bundesregierung kündigt derzeit zahlreiche Vorhaben an, vom Baugesetzbuch bis zur Reform der Sozialsysteme. Entscheidend ist aber gar nicht die Zahl der Ankündigungen, sondern die Frage, ob daraus tatsächlich mehr Wachstum, Investitionen und mehr Wohlstand entstehen. Genauso wenig überzeugt uns allerdings auch die Haltung des Bremer Senats. Wer vor „zu vielen Reformen“ – so haben Sie das genannt, Herr Bürgermeister – warnt und sich als kritischer Beobachter am Spielfeldrand inszeniert, liefert wirklich keine Antworten auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bundeslandes. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Bremen braucht weder Selbstbeweihräucherung aus Berlin noch politischen Stillstand im Rathaus. Bremen braucht endlich eine Agenda für Wirtschaftskraft, Beschäftigung und einen handlungsfähigen Staat. Für BÜNDNIS DEUTSCHLAND bedeutet das: spürbare Entlastungen für die arbeitende Mitte statt immer neuer Belastungen; Planungssicherheit und endlich wieder bezahlbare Energie – ein ganz zentraler Punkt übrigens, meine Damen und Herren – statt ideologisch motivierter Klimapolitik; und auch – das ist ein deutlicher Kritikpunkt, den man Ihnen allen mal unterstellen muss – eine Verwaltung, die entscheidet, statt zu verzögern, völlig ungeachtet dessen, welche Partei am Ruder ist; natürlich auch einen Sozialstaat, der diejenigen unterstützt, die Hilfe benötigen, ohne neue Fehlanreize zu schaffen, unter anderem für die fortgesetzte illegale Massenmigration in die Sozialsysteme sowie den von Ihnen, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Nazisprech!) meine Damen und Herren, scheinlegalisierten Familiennachzug. Deshalb lautet unsere Botschaft an die CDU: Wer Reformen fordert, muss sich seiner eigenen Mitverantwortung für die aktuelle Lage auch mal stellen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Bei Ihnen allerdings: Leider diesbezüglich wieder absolute Fehlanzeige auf dem ganzen Feld, politische Sensibilität ebenso. So wollen Sie ernsthaft zum Beispiel die Minijobs kassieren, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, unglaublich! Unglaublich!) was wieder einmal einer sozialpolitischen Bankrotterklärung allerreinsten Wassers gleichkommt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das feiert man bestenfalls auf Ihren Kaderparteitagen, aber sonst auch wirklich nirgendwo im Land, meine Damen und Herren. Der rote Faden Ihrer gesamten politischen Agenda zeigt eigentlich konsequent immer nur in Richtung einer fatalen wirtschaftlichen Schwächung Deutschlands. Hören Sie doch endlich auf damit, deutsches Steuergeld weltweit mit der Gießkanne zu verteilen, es in die Ukraine zu verschenken und Deutschland damit im Sinne einschlägig bekannter Finanzmarktakteure in den Ruin zu führen! Oder ist es am Ende Kalkül, so wie seinerzeit in Griechenland, zig Milliarden schweres Staatsvermögen zum Schnäppchenpreis von 10 bis 15 Prozent des Ursprungswertes an Heuschrecken zu verfüttern? (Unruhe SPD – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Mit Ihrem ehemaligen BlackRock-Mitarbeiter im Kanzleramt (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Antisemitisches Weltbild!) halten wir derartige Ambitionen durchaus für denkbar. – Das nur am Rande. Aber mal davon ab, unsere Botschaft an den Senat lautet: Wer Verantwortung trägt, darf sich nicht hinter Fehlern in Berlin verstecken. BÜNDNIS DEUTSCHLAND wird also weder das eine noch das andere mitmachen. Wir stehen für eine ehrliche Bestandsaufnahme, für solide und priorisierte Reformen und natürlich auch für einen Kurs, der Bremen endlich mal und ausnahmsweise aus der Rolle des wirtschaftlichen Schlusslichts herausführt, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Herold.

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Dr. Emanuel Herold GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung kündigt nach dem Herbst der Reformen und dem Frühjahr der Reformen nun die große Reformklausur für den Sommer an. Im „Spiegel“ war zu lesen, dass der Präsident des Senates eine solche Art der Kommunikation für schlechtes Erwartungsmanagement hält – das sehe ich ganz genauso –, zudem hat er gesagt, dass es besser wäre, ein wenig vom Gas zu gehen, um den einzelnen Themen in der Sache gerecht zu werden. Das hat wiederum Frau Winter auf den Plan gerufen, die gesagt hat: Moment, das klingt aber sehr nach politischem Stillstand, das geht so nicht, wir brauchen doch Mut und Entschlossenheit. Bei diesem Hin und Her um Aufgabendichte und Erwartungsmanagement, Reformgeschwindigkeit und Reformmut scheint aber die eigentlich entscheidende Frage in den Hintergrund zu treten: Stimmt eigentlich die Richtung? – Nein, die Richtung, in die diese Bundesregierung das Land führt, stimmt in vielen Fällen ganz und gar nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispiel Klima und Energie: Die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft bietet wirtschaftliche Chancen, aber sie werden verspielt, wenn man, wie Ministerin Reiche, seine ganze Kraft daransetzt, die Klimaziele zu relativieren, fossile Abhängigkeiten zu verlängern und die Energiewende öffentlich als Kostenfaktor zu stigmatisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dieses Rollback hat viel Verunsicherung verursacht. Kein anderes Vorhaben steht dafür so sehr wie das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz. Es stiftet Chaos! Das sehen die Länder so, ganz egal, welcher Regierungsfarbe, das sehen die Energiekonzerne und die Umweltverbände beide so. Das sieht die Bild-Zeitung so, und wenn man die taz danebenlegt, sieht sie es auch so. Eine wirklich beeindruckende Allianz, die Frau Reiche da zusammengeschmiedet hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Mittlerweile stapeln sich die Gutachten, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifeln, und es wird aller Voraussicht nach in Karlsruhe kassiert werden. Genau da wird doch sehr deutlich, dass die Diskussion um schnell oder langsam etwas daneben ist. Mich interessiert doch nicht, wenn jemand auf eine Wand zuläuft, ob der dort schnell oder langsam ankommt, sondern diejenige Person muss ihren Kurs wechseln, damit sie sich keine blutige Nase holt. Das ist der Kern der Sache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beim Thema Sozialstaatsreform: Ja, das Land braucht dringend Reformen – in der Rente, in der Gesundheit und in der Pflege. Das deutsche Gesundheitssystem beispielsweise ist im internationalen Vergleich ineffizient, zu wenig digitalisiert und zu teuer. Die Beiträge sind hoch und sie steigen weiter, ohne dass die Versorgung der Patienten dadurch besser würde. Die Reformvorschläge der Bundesregierung, darunter das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz, sind aber für die Gesundheitsversorgung im Land Bremen schlicht und ergreifend eine Bedrohung. Das sage nicht ich, das sagen die Bremer Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer, das DIAKO, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Zahnärztekammer und die Psychotherapeutenkammer. Das „fein kuratierte Menü“ scheint eher Magengeschwüre auszulösen, scheint mir. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es geht um die Versorgungsqualität von Patient:innen und um die wirtschaftliche Bedeutung unserer Kliniken, die mit 12 000 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber im Land sind. Kommen diese in Rede stehenden Reformen, drohen Einsparungen von 105 Millionen Euro für unsere Kliniken, beginnend ab dem nächsten Jahr. Wenn diese Ausfälle kommen, dann sind Personalabbau und Kliniksterben keine Frage der Spekulation, sondern nur noch eine Frage der Zeit. Wer das nicht wahrhaben möchte, dem würde ich empfehlen, heute Mittag mit den Demonstrierenden draußen zu sprechen. Die werden es einem noch mal nahebringen. Integration und Migration: Deutschland ist ein Einwanderungsland und das ist gut so! Das sollten wir mittlerweile alle begriffen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Eigentlich sind wir uns auch einig, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für eine selbstbestimmte Lebensführung von elementarer Bedeutung ist. Wie passt das mit der Streichung von freiwilligen Integrationskursen zusammen, die doch genau das Gegenteil erreichen, nämlich den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erschweren? – Es ist mir ein Rätsel! Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat neulich einen hochinteressanten Fachdialog veranstaltet, in dem sie die Folgen für Bremen und Bremerhaven dargestellt hat. Es wird Folgen haben für 2 000 Asylbewerber:innen, Geduldete sowie geflüchtete Menschen aus der Ukraine und EUBürger:innen, denen diese Kurse nicht mehr zur Verfügung stehen. Das hat auch Folgen für die Träger, die nun enorm herausgefordert sind, in ihren organisatorischen und finanziellen Planungen. Wie also auch im Fall der Gesundheitspolitik haben die Berliner Entscheidungen negative Folgen für Bremen und Bremerhaven. Das kann man doch hier mit Aufbruchsrhetorik nicht einfach wegquatschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Andreas Bovenschulte hat in seinem „Spiegel“-Interview zu Recht darauf hingewiesen, dass die Steuerpolitik weit oben auf die Agenda gehört. In der Tat, eine Einkommenssteuerreform, die untere und mittlere Einkommen entlastet, ist wichtig. Damit wir das Ganze aber ohne Schulden hinkriegen, wäre es ganz sinnvoll, die Einnahmenseite des Bundeshaushaltes zu stärken. Unser Finanzsenator Fecker hat deswegen gemeinsam mit seinen norddeutschen Kollegen die Bundesregierung abermals aufgefordert, eine Erbschaftssteuerreform vorzulegen. Die Erbschaftssteuer zählt für die Länder zu den wichtigsten Einnahmequellen. Daraus finanzieren wir Schulen, Polizei, Justiz und alles, was sonst für uns wichtig ist. Was ist dazu aus Berlin zu hören, insbesondere von der Union? Herumdrucksen, Zögern, Verstecken hinter Komplexität oder Verweise auf vermeintliche Neiddebatten. Mutig und entschlossen wird die Union aber dann in Person ihrer Wissenschaftsministerin, wenn es darum geht, die angekündigte BAföG-Reform wieder zurückzunehmen und doch nicht durchzuführen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Damit lässt sie Studierende in einer prekären Lebenssituation mit horrenden Mieten und steigenden Lebenskosten allein, also werden auch hier aus Ankündigungen allein wieder Enttäuschungen. Unterm Strich bedeutet das alles: Ja, ein besseres Erwartungsmanagement wäre schon mal klasse, und ja, Reformmut kann man den Koalitionären in Berlin wünschen. Die Lage ist herausfordernd und sie wird durch die äußeren Umstände in dieser Welt auch nicht einfacher. Eine Politik, die unser Land aber wirklich in die Zukunft führt, folgt einem anderen Pfad und nicht dem, den die Regierung Merz bisher eingeschlagen hat. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

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Mustafa Güngör SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurt Schumacher, der große Parteivorsitzende der SPD, hat gesagt: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit.“ Ja, dieser Grundsatz täte auch dieser Debatte heute sicherlich ganz gut, denn die Opposition, wie wir es heute komplett von dieser Seite gehört haben, interpretiert in den letzten Wochen die Wirklichkeit sehr frei. (Beifall SPD) Klar ist, meine Damen und Herren, wir brauchen Reformen, Deutschland braucht Reformen. Wir müssen die Wirtschaft stärken und für Wachstum sorgen, für Beschäftigung sorgen. Sämtliche Sozialversicherungssysteme sind reformbedürftig und nach Jahren der Wirtschaftskrise und Inflation müssen kleine und mittlere Einkommen spürbar entlastet werden. Aber gibt es auch den Mut, zum Beispiel über den Spitzensteuersatz zu sprechen? Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir sind gemeinsam in dieser Bundesregierung zu diesem Erfolg verdammt. Diesen Mut müssen wir gemeinsam in Berlin aufzeigen. (Beifall SPD) Die Bremer Regierungskoalition und der Senat haben daher selbstverständlich gezeigt und gesagt, dass wir die Bundesregierung auf ihrem Reformkurs konstruktiv, aber eben auch kritisch unterstützen. Vor allem haben wir selbstverständlich auch die Interessen unseres Bundeslandes dabei im Blick. Meine Damen und Herren, Andreas Bovenschulte hat dieser Tage mehrmals verdeutlicht: Die schwächelnde Wirtschaft ist der Kern unserer Probleme. Ganz zentral bleibt die Steuerreform. Die breite Bevölkerung muss entlastet werden und die Binnennachfrage muss gestärkt werden. Wir müssen jetzt für Wachstum sorgen. Dann müssen die notwendigen Strukturreformen angegangen werden. Dazu gehören grundlegende Veränderungen in der Renten- und Pflegeversicherung – da sind wir schon mittendrin –, wie auch der Abbau von Bürokratie. Das muss alles ohne Zweifel angegangen werden. Es wird ja auch angegangen, meine Damen und Herren, aber es macht doch keinen Sinn, dass vonseiten des Bundeskanzlers durch immer stärkere Superlative dabei die Messlatte so hoch gehängt wird, dass die Koalition im Bund regelmäßig unter den Erwartungen durchläuft, und zwar SPD und Union, meine Damen und Herren. Deshalb hat der Bürgermeister mit seiner Kritik an der Prioritätensetzung und an dem Reformtempo recht. Er hat nur das Offensichtliche angesprochen, mit dem im Übrigen auch Ihre Partei zu kämpfen hat, Frau Winter. Das sind schlicht die allgemeine Erfahrung und die Wirklichkeit aus den vergangenen Monaten. Im Übrigen hat die Rentenkommission gezeigt, dass es Sinn macht, eine Rentenkommission in Ruhe arbeiten zu lassen, sich gerade bei so einem komplexen Thema mit Sachverstand damit auseinanderzusetzen, ohne ständig neue Ankündigungen in die Debatte zu werfen. Deshalb frage ich mich heute schon in der Debatte, worüber sich hier eigentlich alle rechts des Parlaments aufregen. Sie verfallen immer wieder in diese Automatismus-Opposition. Es wäre gut, wenn alle mal Verantwortungsbewusstsein für das Ganze zeigen. Es geht in erster Linie um Substanz und nicht um Schnelligkeit. Während alle hier, meine Vorredner weitestgehend, alles pauschal und schlimm und furchtbar finden, insbesondere wenn der Bürgermeister gesagt hat „Handeln wir doch im Interesse von Bremen und Bremerhaven!“ – –. Wir handeln in Bremen genau nach dieser Maxime! Wir machen substanzielle Politik für Wachstum und Beschäftigung. Da gibt es ein gutes Beispiel, das hier noch nicht genannt worden ist, das aber hier schon häufig diskutiert worden ist: Wir investieren! Oder, Frau Winter, Sie haben gesagt, der Senat, der Herr Bovenschulte, der Bürgermeister wäre zu zögerlich. Ich glaube, davon kann nicht die Rede sein. Wenn man Mut haben will, Mut zur Reform, dann ist es das, was gerade dieser Senat Bovenschulte hier macht, nämlich anzupacken. Wir investieren ja nicht aus heiterem Himmel in unsere Häfen, Bund und Länder gemeinsam, milliardenschwere Investitionen; wir erschließen ja nicht aus heiterem Himmel das Gewerbegebiet Airport-Stadt-Süd; und wir sind nun mal in Europa einer der führenden Luft- und Raumfahrtstandorte. Im August wird hier in Bremen die größte internationale Konferenz für Künstliche Intelligenz stattfinden, From the Deep Sea to Deep Space, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Also: Mut und Reformen, die können sich in Bremen, auch mit einem gemeinsamen Handeln von Senat, Parlament und unseren Interessenvertretern im Bund, glaube ich, zeigen lassen. Es ist doch wichtig, dass dieser Senat die Interessen unseres Bundeslandes vertritt, die Interessen der Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, die Interessen der Bremerinnen und Bremer – offensiv gegenüber dem Bund. Wir werden bei den anstehenden Reformen nicht akzeptieren, dass die Kosten einfach auf die Länder und Kommunen abgewälzt werden, das funktioniert nicht! Nichts anderes hat der Bürgermeister gesagt, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Ich kann nur hoffen, dass die Interessenvertretung für unsere beiden Städte gestärkt wird. Damit können auch Sie sehr gern anfangen, Frau Winter, wenn Sie im CDU-Präsidium sitzen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Mache ich.) Ihr Kollege Röwekamp macht das für Bremen und Bremerhaven. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Abschluss einmal sagen, und das unterscheidet uns, glaube ich, fundamental von den Oppositionsreden: Ich will, dass Deutschland und dass diese Bundesregierung erfolgreich sind. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Das wollen wir nicht, oder was?) Deutschland ist reformbedürftig und wir sollten alle ein fundamentales Interesse daran haben, hier sorgfältig und gründlich voranzukommen. Wir sind als Koalition bereit, im Rahmen unserer Möglichkeiten konstruktiv daran mitzuarbeiten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich mal eben fragen, weil ich hier bei so vielen Besuchern den Überblick verloren habe, ob die Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme des Bildungswerkes der niedersächsischen Wirtschaft am Standort Delmenhorst anwesend sind? – Ja? Dann seien Sie herzlich willkommen! Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Nun hat das Wort die Abgeordnete Leonidakis. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ist das die richtige Rede jetzt?)

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Sofia Leonidakis Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Am Anfang stand die Merz‘sche Parole: „Wir können uns den Sozialstaat so nicht mehr leisten.“ Jetzt soll der Frühling der Reformen durchgepeitscht werden. Schon die Parole war falsch, weil sie immer davon ausging, dass Superreiche oder Privatversicherte – wie übrigens auch er selbst – sich weiterhin nicht oder unterdurchschnittlich an den Kosten beteiligen werden. Reform heißt in dem Fall ganz klar: Kürzungen zulasten der Schwächeren. Die neue Grundsicherung ist schon in Kraft und Beratungsstellen berichten mir, dass bei ihnen die Taschentücher ausgehen, weil immer mehr Klient:innen verzweifelt und in Tränen in ihrer Beratung sitzen. (Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]: Oooh!) Integrationskurse wurden gestrichen und am Ende beklagt man sich über angeblich mangelnde Integration. Das Wohngeld soll drastisch gekürzt werden und hinterher beklagt man sich über Wohnarmut und zu hohe Sozialleistungsausgaben. Kürzungen in der Jugend-, in der Eingliederungshilfe oder dem Unterhaltsvorschuss werden vorbereitet – zulasten von Alleinerziehenden, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderungen. Jetzt sollen vor dem Sommer noch die Kranken-, die Pflege- und die Rentenversicherung reformiert werden. Auch hier heißt Reform wieder: Kürzungen zulasten der Kranken, der pflegenden Angehörigen, der Pflegebedürftigen und der hart arbeitenden Menschen. Über die Unwuchten in der Krankenversicherung zulasten von chronisch Kranken haben wir schon gesprochen. Kürzungen der Zuschüsse in der Pflegeversicherung werden dazu führen, dass die Pflege zur Armutsfalle wird. Das ist nicht nur unwürdig, sondern es wird auch die Länder und Kommunen belasten, weil die dann mit Sozialleistungen einspringen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Zustimmung im Bundesrat kann es aus unserer Sicht dazu nicht geben. (Beifall Die Linke) Frisch in der Debatte sind jetzt die gestrigen Vorschläge der Rentenkommission. Wenn dieser Rentenklopper so kommt, dann wird unter anderem die Rente nach 45 Beitragsjahren abgeschafft. Das heißt im Klartext, dass der Handwerker, die Pflegerin oder die Reinigungskraft, die unter großer körperlicher oder psychischer Belastung arbeiten, die das schlicht nicht mehr schaffen werden – –, für sie ist die Rentenreform dann eine pure Rentenkürzung. Wir hören ja immer das Mantra „Leistung muss sich wieder lohnen“. Für meinen Schwager, der Klempner ist und der seit seiner Jugend auf Baustellen arbeitet, heißt dieses „Lohnen“, dass er acht Jahre länger arbeiten muss! Wo lohnt sich denn diese Leistung, wenn Menschen ein Leben lang schuften und es dann trotzdem nicht reicht? Wo gibt es denn die Leistungsgerechtigkeit, wenn eine Pflegekraft, die ihr Leben lang Pflegebedürftige pflegt, sich am Ende den Pflegeheimplatz selbst nicht leisten kann und Hilfe zur Pflege beantragen muss? Warum soll sich noch jemand anstrengen, um was fürs Alter zurückzulegen, wenn alle wissen: Sobald irgendjemand aus der Familie ins Pflegeheim muss, ist eh alles weg? (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist komplett – –, das ist absolut inkonsistent, was Sie da sagen, das ist Populismus pur!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Massenverarmungsprogramm, das da auf die Menschen zukommt! Dass die Bremer CDU in diesem Zusammenhang mehr Mut fordert, das zeugt mal wieder von einer großen sozialen „Winter“-Kälte. (Beifall Die Linke – Zurufe CDU: Ooh!) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Mut auf Kosten anderer, auf Kosten derjenigen, die keine finanzstarke Lobby im Rücken haben. Das Durchpeitschen, auf das jetzt gedrungen wird, das führt dazu, dass diejenigen gewinnen, die die stärkste Lobby haben. Genau das passiert! Die Initiative „Soziale Marktwirtschaft“ plakatiert an den Bahnhöfen dafür, dass die Unternehmen entlastet werden müssen. Die Pharmaindustrie bezahlt Zeitungsanzeigen, um noch den kleinsten Abstrich von ihren Milliardengewinnen abzuwenden. Ich habe keine Anzeigenkampagne gesehen von chronisch Kranken dagegen, dass die Zuzahlung der Medikamente um fünfzig Prozent steigen soll, weil sie sich das nicht leisten können, weder die Zuzahlung noch die Anzeigenkampagne. (Beifall Die Linke, SPD) Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mut wäre nötig, um die stärker finanziell heranzuziehen, die sich das ohne Probleme leisten können: Menschen mit hohen Einkommen und Millionenvermögen, die können ohne Schwierigkeiten gerechte Steuern bezahlen, ohne dass es ihnen wehtut; Leute, denen leistungslos Erbschaften zufallen, können ohne Schwierigkeiten sehr viel mehr abgeben als bisher; Unternehmen, die von Krisen und Kriegen profitieren, können ohne Probleme darauf wenigstens eine Übergewinnsteuer bezahlen. (Zuruf Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]) Sehr geehrte Frau Kollegin Winter, wenn Sie sagen, dass Sie kleine und mittlere Einkommen nicht durch Schulden entlasten wollen, dann machen Sie doch den Weg frei für eine Übergewinnsteuer, für eine Erbschaftsteuer, für eine Vermögenssteuer! Dann wäre das finanzierbar kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. (Beifall Die Linke – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ihre Mathematik geht nicht auf! – Zurufe CDU) Zu all dem fehlt der CDU jedweder Mut. Mut heißt für die CDU, noch mehr von den Schwächsten zu holen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Lieber kein Mut als keine Ahnung!) Dafür braucht man keinen Mut, dafür braucht man soziale Ignoranz. Wir müssen die Stärken und Potenziale nutzen, die wir haben, das sagt Merz in seiner Regierungserklärung, auf die Sie sich berufen. Diese Stärken und Potenziale, liebe Kolleginnen und Kollegen, die das Land hat, die liegen nicht in den leistungslosen Erbschaften und Vermögen, die die CDU so vehement schützt. Diese Stärken und Potenziale liegen in den Menschen, die den Laden jeden Tag am Laufen halten, die sich zunehmend von dieser Bundesregierung abwenden, weil sie sich von ihr verraten und verkauft fühlen. Die Menschen sehen doch, dass das Land sich spaltet, dass die Superreichen nicht belangt werden, während alle anderen länger arbeiten müssen, härter rangenommen werden, den Gürtel noch enger schnallen müssen. Während Friedrich durch die Welt fliegt, können sich siebzehn Millionen Menschen im Land keinen Urlaub mehr leisten. Den Fuß vom Gas zu nehmen, wie es der Bürgermeister gefordert hat, ist eine sehr gute Idee, bevor man endgültig vor den Baum fährt. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus Ihren Reihen vor. Deswegen erhält jetzt Bürgermeister Dr. Bovenschulte das Wort. – Bitte schön!

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Dr. Andreas Bovenschulte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eins vorweg: Ich habe ja meine Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundeskanzler, aber dass Friedrich Merz hier von politischen Gruppierungen in Grund und Boden kritisiert wird, bei denen das politische Scheitern zur DNA gehört, das hat er nun wirklich nicht verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Sache: Seit 2019 hat es in Deutschland praktisch kein Wachstum mehr gegeben, pro Kopf gesehen sogar einen Rückgang. Deshalb kann es keinen Zweifel geben: Wir stecken tief in einer wirtschaftlichen Krise, und wer behauptet, das ist nur eine wirtschaftliche Krise, der unterschätzt die Auswirkungen dieser langen Stagnationsperiode. Das ist wirklich Gift für die gesellschaftliche Stimmung insgesamt. Dass wir in Bremen aktuell etwas besser dastehen und im letzten Jahr beim Wirtschaftswachstum einen Spitzenplatz im Ländervergleich hatten, hilft uns nur begrenzt, denn auf Dauer bekommen auch wir den Deutschlandtrend zu spüren. Lassen Sie mich an dieser Stelle eine Sache einfügen, einfach weil es mich ärgert, weil wir nicht im postfaktischen Zeitalter liegen, einmal noch zur Klarstellung: Wir können darüber reden, wie es mit der Arbeitslosigkeit, der Armutsquote und anderen Dingen im sozialen Bereich in Bremen steht und können sagen, damit sind wir nicht zufrieden. Das kann kritisiert werden, weil das eindeutig überdurchschnittlich hoch ist. Dass wir aber hinsichtlich der Wirtschaftskraft das Land mit dem zweithöchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf sind, noch vor Bayern, und dass wir seit 2019 das zweithöchste Wirtschaftswachstum von allen Bundesländern haben, das habe ich mir doch nicht ausgedacht. Das ist statistisch nachgewiesen. Können wir bitte aufhören, immer vom wirtschaftlich schwachen Bundesland Bremen zu sprechen! (anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Dr. Wiebke Winter [CDU]: Haben wir doch gar nicht gesagt.) Das ist einfach komplett falsch! Das war mir ein Anliegen. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Schauen Sie sich die Pro-Kopf-Verschuldung doch mal an!) Wirtschaftskraft hat nichts mit der Pro-Kopf-Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu tun, sondern mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Muss man immer sagen „Aber es ist das“, „aber es ist das“? Wirtschaftskraft ist Wirtschaftskraft. Andere Fragen sind andere Fragen. Kann man einfach einmal aufhören, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Und der Länderfinanzausgleich – –.) mit dem dummen Zeug erzählen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das wollte ich einfach zwischendurch gesagt haben! (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Menschen machen sich im Moment Sorgen und halten ihr Geld zusammen. Das Konsumklima ist trübe, den Unternehmen fehlt die Perspektive für Investitionen und Neueinstellungen. Deshalb ist es keine Frage: Wir brauchen Veränderungen, auch Reformen genannt, damit die Wirtschaft wieder wächst, damit die Stimmung im Land besser wird. Wer das grundsätzlich bestreitet, der lebt tatsächlich in einer parallelen Welt. Es wird aber ja auch von niemandem grundsätzlich bestritten, deshalb ist es richtig, dass sich die Bundesregierung viel vorgenommen hat: Steuerreform, Rentenreform, Gesundheitsreform, Pflegereform und noch vieles mehr. Das ist grundsätzlich aller Ehren wert, denn zu vieles ist zu lange liegen geblieben. Das merken wir auch in Bremen, die bloße Fortschreibung des Status quo ist keine Lösung. Was ich allerdings gesagt habe und dazu stehe ich: Ob diese Mutter aller Reformpakete tatsächlich in ihrer Gesamtheit noch vor der Sommerpause, vor den Sommerferien durch alle Entscheidungsgremien geschoben werden kann, so, dass klar ist, das und das und das machen wir in allen Bereichen und das ist die Festlegung – –? Denn es reicht ja nicht, dass sich die Bundesregierung über ein Reformpaket einig wird und, zugegeben, das ist bekanntermaßen schon schwer genug. Letztlich zählt, ob es auch im Bundestag und im Bundesrat eine Mehrheit gibt, ob das Paket von den gesellschaftlichen Kräften in unserem Land mitgetragen wird und ob die vereinbarten Maßnahmen den Menschen tatsächlich nützen und Deutschland tatsächlich voranbringen. Eins ist doch klar: Reformen sind notwendig, aber Reformen sind kein Selbstzweck. Es kommt auf die Richtung und es kommt auf den Inhalt an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich jedenfalls werde genau darauf achten, dass in Berlin keine Geschäfte zulasten Dritter gemacht werden, weder zulasten des Landes Bremen, noch zulasten seiner beiden Städte, noch zulasten der Menschen, die hier leben. Das ist doch schlicht und ergreifend die Aufgabe eines Präsidenten des Senats, die Interessen der Menschen, die hier leben, auch in so einer Reformdiskussion, in so einem Reformprozess zu vertreten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deshalb werde ich auch sehr genau darauf achten, dass die Gesundheitsreform nicht die Kliniken in unseren beiden Städten in existenzielle Schwierigkeiten bringt, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nee, Sie schließen die ja selbst.) und ich werde sehr genau darauf achten, dass die Menschen mit den Kosten der Pflege nicht alleine gelassen werden und dass die Pflegekassen sich nicht einfach auf Kosten der Kommunen sanieren. Ich wüsste auch nicht, warum ich als Bremer Bürgermeister den Vorschlägen der Bundesgesundheitsministerin im Bundesrat einfach so mir nichts, dir nichts zustimmen sollte, nur, um schnell etwas zu verabschieden. Schnelligkeit ist wichtig, keine Frage, aber zunächst einmal, ich wiederhole mich, kommt es auf die Richtung und die Inhalte an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ja, wir brauchen Mut! Sehenden Auges unsere Kliniken in die Insolvenz zu treiben, das ist doch aber nicht Mut, sondern das wäre verantwortungslos. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Deshalb sind wir klug beraten, Prioritäten zu setzen und uns vor allem auf das zu konzentrieren, was unsere Wirtschaft wieder in Schwung bringt, damit wir die drohende Negativspirale durchbrechen und damit die Stimmung wieder besser wird, damit die Menschen wieder mehr Geld in der Tasche haben und es auch ausgeben. Damit die Unternehmen wieder optimistisch in die Zukunft gucken und in Arbeitsplätze investieren und ja, auch, damit die notwendige ökologische Transformation der Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt, weil sich das doch zeigt: Die Stagnationsperiode führt nicht dazu, dass die ökologische Transformation nach vorne getrieben wird, sondern die führt dazu, dass der Zukunftsmut, neue Wege zu gehen, auch in Sachen des Klimaschutzes, der energetischen Transformation eher abnimmt und nicht gestärkt wird. Die Stagnation zu überwinden, ist nicht nur eine Wirtschaftswachstumsfrage, sondern insgesamt eine Frage, auch Zukunftsfähigkeit und Dynamik wiederzugewinnen. Dass das auch für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte gilt, ist selbstverständlich. Deshalb plädiere ich und habe das auch in verschiedenen Interviews getan, unter anderem sehr dafür, nicht nur, das ist natürlich ein komplexes Thema, aber auch für eine schnelle steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Das wäre nicht nur gerecht, das wäre auch volkswirtschaftlich klug, denn dieses Geld landet nicht auf der hohen Kante, sondern wird umgehend wieder ausgegeben und kurbelt das Wachstum an. Deshalb macht es übrigens auch wenig Sinn, das Geld genau bei den Menschen, die wir durch die Steuerreform entlasten wollen, gleich wieder einzusammeln, denn dann wäre der volkswirtschaftliche Effekt ja gleich null. Mit der notwendigen Gegenfinanzierung sollten wir stattdessen diejenigen belasten, die das wirtschaftlich verkraften können. Richtig wäre es zum Beispiel, den Steuersatz für sehr hohe Einkommen um ein paar Prozentpunkte zu erhöhen oder auch hohe Vermögen stärker zur Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen. Das wäre ein starkes Signal, dass es bei den anstehenden Reformen gerecht zugeht und die Lasten fair verteilt werden. Ein solches Signal brauchen wir ganz, ganz dringend! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Jetzt gibt es diejenigen, die glauben, dass das Geld wie Manna vom Himmel fällt. Deshalb will ich diesen Punkt einmal noch etwas differenzierter darstellen. Wenn wir kleine und mittlere Einkommen aus den genannten Gründen entlasten, dann gibt es ja noch folgende Möglichkeit: Erstens, es gibt keine Gegenfinanzierung. Das würde bedeuten, dass Land und Kommunen 60 Prozent der Einnahmeausfälle tragen müssten. Wenn man 20 Milliarden entlastet, dann sind das 100, 120, 130 Millionen nur für das Land Bremen und seine Kommunen. Das können wir doch schlicht und ergreifend nicht. Wenn man die Gegenfinanzierung dadurch machen würde, dass wir den gleichen Leuten, die das Geld entlasten, über die Kürzung des Handwerkerbonus oder andere Dinge das Geld wieder aus der Tasche ziehen: Was ist denn dann der volkswirtschaftliche Effekt? Wenn wir es andererseits, wie das im Moment noch die Union sagt, verweigern, dass bei denjenigen, die sehr hohe Einkommen und Vermögen haben, die Gegenfinanzierung stattfindet, bei denen das ja nicht zur Änderung des Konsumverhaltens führen würde, nur zu einer minimalen Verringerung der Sparquote – dann bliebe es letztlich nur noch übrig, und das wäre natürlich die schlechteste Lösung, dass wir das kreditfinanziert überbrücken. Das wäre nicht meine Präferenz. Meine Präferenz ist glasklar eine andere: Nein, ich habe gesagt, meine Präferenz ist, dass wir die notwendige Gegenfinanzierung bei denen mit sehr hohen Einkommen und Vermögen vornehmen, weil das der einzige Weg ist, das vernünftig zu machen und keine volkswirtschaftlich kontraproduktiven Effekte zu erzielen. Dazu muss sich allerdings die Union durchringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich komme zum Schluss: Reformen sind notwendig, keine Frage, aber lassen Sie uns unsere Kraft vor allem darauf konzentrieren, unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Dann lassen sich viele andere Probleme deutlich einfacher lösen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Winter.

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Dr. Wiebke Winter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zuallererst vielleicht für den hier ganz rechten Teil im Parlament: Einige übernehmen Verantwortung und dann gibt es halt Sie. Man sieht, dass Sie einfach nichts tun. Vielleicht hätten Sie ja sogar mal einen Änderungsantrag einbringen können? – Aber wie schade, Sie sind im Bundestag nicht vertreten, weil nicht mal fünf Prozent der Bevölkerung Ihre Auffassung teilt, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Kommt noch, wenn Sie so weitermachen!) und Ihre Argumentation hier hat das ganz deutlich gezeigt. (Beifall CDU) Kommen wir wieder zu den wirklich wichtigen Themen für dieses Land: Das ist die Frage, wie sich Bremen dazu positionieren wird, dass es Reformen geben soll, gerade wenn es um zustimmungspflichtige Anliegen im Bundesrat geht. Herr Bovenschulte, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich heute so klar zu Reformen bekannt haben. Sie sagen immer wieder, wir brauchen Mut, und dann kommt so oft noch ein „Aber“. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrter Herr Bovenschulte, wir können uns an manchen Stellen ein „Aber“ einfach nicht mehr leisten. Wir müssen handeln und dürfen nicht immer wieder alles zerreden, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Widerspruch SPD) Vor allen Dingen brauchen wir doch auch Vorschläge, die tatsächlich funktionieren. Wenn Sie sagen, Sie wollen gern bei den hohen Einkommen mehr abschöpfen, und Sie sprechen dann ja auch immer wieder über eine Erhöhung der Einkommenssteuer, dann steht das im diametralen Widerspruch zu dem, was Sie sonst sagen, nämlich dass Sie die Wirtschaft stärken wollen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nee, überhaupt nicht!) Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Einkommenssteuer auch von allen Personengesellschaften getragen wird. Sie schwächen damit die Wirtschaft! Auch deswegen ist das einfach nur kontraproduktiv, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Zum Schluss wird aber vermutlich Ihre größte Hürde Ihre eigene Koalition hier in Bremen sein. Denn Frau Leonidakis hat gerade sehr klar gesagt, dass sie das im Bundesrat nicht mittragen wollen. Wenn Sie sich von der Linken in dem Maße in die Zwinge nehmen lassen, dass Sie sich enthalten, ja, meine Damen und Herren, da müssen wir ganz ehrlich sein, das ist dann keine Enthaltung, sondern eine Ablehnung der Reformen, und das wäre einfach nur verantwortungslos! (Beifall CDU) Frau Leonidakis hat gerade eindrucksvoll das bewiesen, was wir schon die ganze Zeit auf dem Linken-Parteitag am Wochenende gesehen haben: Die Linke rückt immer weiter nach links. Wir erleben einen neuen Linkspopulismus. Sie führen das Land nicht zusammen, Sie spalten, Sie machen Angst! Ihre Rechenbeispiele, die konnte ich in keiner Weise nachvollziehen. Es ist einfach nicht begründet, was Sie hier sagen, Frau Leonidakis. (Beifall CDU) Vielleicht glauben Sie eher Bärbel Bas als mir, die gehört ja nicht unbedingt zum rechten Flügel der SPD. Sie hat selbst gesagt, nicht zu handeln – also das, was Sie vorschlagen, abzulehnen – wäre sozial und wirtschaftlich grob fahrlässig. Deswegen erwarte ich von diesem Senat Bovenschulte, dass er bei den notwendigen Reformen zustimmt, damit wir Deutschland wieder voranbringen. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schäck.

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Thore Schäck FDP

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manche Reden provozieren einen dazu, dass man doch noch mal nach vorne gehen muss. Wir haben das sowohl von Herrn Bürgermeister Bovenschulte gehört als auch von der Kollegin Frau Doktor Winter: Ja, die Ampel hat damals nicht gehalten. Wir haben damals Forderungen aufgestellt, zum Beispiel, dass alle Einkommen, nämlich die Fleißigen in diesem Land, entlastet werden. Das war mit der SPD nicht machbar. Wir haben damals gefordert, dass der Staat nicht immer mehr Geld einnehmen kann, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Aber das sind Phantomschmerzen!) mit dem er immer weniger zustande bringt und trotzdem immer mehr Schulden macht, sondern dass der Staat, der über so viel Geld verfügt wie noch nie in seiner Geschichte, irgendwann mal mit seinem Geld auskommen muss. Auch das war mit der SPD nicht machbar. Wir haben gefordert, dass die Unternehmen in diesem Land entlastet werden, weil wir sonst Gefahr laufen, dass wir Hunderttausende Arbeitsplätze in diesem Land verlieren. Auch das war mit der SPD nicht machbar. Das sind alles die Themen, die jetzt gerade passieren. Bundeskanzler Merz lässt sich gerade einkaufen und ist dabei, seine früheren Forderungen, die übrigens die Forderungen der FDP damals waren, jetzt über den Haufen zu werfen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nee, das waren nicht Ihre Forderungen!) Davon ist nichts mehr übrig! (Beifall FDP) Zum Ende der Ampelregierung, sehr geehrte Damen und Herren, hat der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner den Satz gesagt: „Manche opfern ihre Überzeugungen für Ämter, andere opfern ihre Ämter für Überzeugungen.“ In Richtung Friedrich Merz ist dem, glaube ich, nichts mehr hinzuzufügen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Jetzt hören wir hier auch immer wieder das Argument, wir müssen an die Einkommensteuer ran. Das wird dann immer so nett formuliert: Starke Schultern müssen mehr tragen, ist immer das Argument. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Genau!) Ich erinnere noch mal daran, dass die zehn Prozent mit dem höchsten Einkommen schon heute fünfzig Prozent der Einkommensteuer beitragen. Das sind die Menschen, die gerade reihenweise das Land verlassen, (Widerspruch SPD) weil sie sagen, es lohnt sich nicht mehr, in diesem Land Leistung zu bringen. Das ist das Ergebnis Ihrer Steuerpolitik, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dann kommt immer wieder aus der sozialistischen Klamottenkiste das große Argument: Wir brauchen eine Vermögenssteuer. Dahinter steht ja die etwas irrige Annahme, dass die Vermögenden in diesem Land eine Art Geldspeicher wie Dagobert Duck hätten, in den sie jeden Tag reinspringen, und dann können wir uns da ein bisschen was von wegnehmen. Das ist aber nicht der Fall! Das Vermögen in diesem Land ist größtenteils in Unternehmen gebunden. Der Mensch, der zum Beispiel Lidl aufgebaut hat, Dieter Schwarz – ich glaube, ein Vermögen von 70 Milliarden Euro: Sein Vermögen steckt in Entwicklungen, in Patenten, in Supermärkten. Was wollen Sie denn jetzt machen? Wollen Sie ihn zwingen, zehn Supermärkte zu verkaufen und dann setzen Sie da ein paar Beamte an die Kasse? (Widerspruch SPD) Was ist denn Ihr Ziel? Das funktioniert so nicht! Das zeigt doch, diese ganze Debatte zeigt doch, dass Sie keinerlei Vorstellung davon haben, (Unruhe) wie Unternehmertum in diesem Land funktioniert (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Sie auf jeden Fall nicht!) und wie das Vermögen in diesem Land eigentlich gebunden ist. Das Vermögen in diesem Land sorgt für Arbeitsplätze, es sorgt für Steuereinnahmen. Wenn Sie da rangehen, dann haben Sie am Ende weniger Steuern als vorher. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Ralph Saxe

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Leonidakis. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Warum es in der DDR allen gut ging.)

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Sofia Leonidakis Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Winter, die eiskalte Königin des „Abers“ sind doch Sie. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Sie sind die Queen! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Sie sind doch – –.) Sie sagen, Sie wollen kleine und mittlere Einkommen entlasten, aber Sie sagen in keiner Art und Weise, wie Sie das überhaupt finanzieren wollen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Doch, weniger Sozialausgaben!) Dass wir als Bundesland – –. Wenn Sie dem Bürgermeister richtig zugehört hätten, dann würden Sie nicht sagen, wir würden Rechenbeispiele anführen, die Sie nicht nachvollziehen können. Wenn Sie übrigens in unsere Große Anfrage geschaut hätten, könnten Sie das auch nachvollziehen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist mein Bremer Abitur, so schlau bin ich nicht.) Die haben nämlich ergeben, dass in Bremerhaven schon heute zwei von drei Pflegebedürftigen Hilfen zur Pflege beziehen müssen, weil sie sich die Pflege nicht mehr leisten können. Warum sollten wir noch mehr davon nehmen? Warum sollten wir als Bundesland die Reform der Pflegeversicherung auf Kosten der sozialen Haushalte, der Haushalte der Kommunen ausgleichen? Es gibt keinen Grund dafür. Wir müssen unsere Pflegebedürftigen und unsere Sozialkassen schützen dagegen. Wenn Sie jetzt sagen – –. Dass Sie ausgerechnet Dieter Schwarz anbringen, das ist wirklich ehrlich gesagt ziemlich zynisch. Siebzig Prozent des Vermögens wird vererbt, leistungsloses Vermögen. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Hart erarbeitet!) Vierhundert Milliarden Erbschaft – Vierhundert Milliarden an Erbschaften werden jedes Jahr vererbt. (Abgeordneter Gökhan Brandt [FDP]: Der hat nicht geerbt!) In den Kassen der öffentlichen Haushalte landen davon 13 Milliarden an Steuern. Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das Geld ist versteuert. Das ist bereits versteuert!) Rechnen Sie sich mal den Steuersatz aus, das ist verschwindend gering. Gerade die großen Vermögen, die großen Erbschaften, die machen sich einen schlanken Fuß. Dass Sie die schützen wollen, das sagt mehr über Sie aus als über alles andere. – Danke! (Beifall Die Linke, SPD)

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Ralph Saxe

Für eine Kurzintervention der Abgeordnete Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Leonidakis, Sie haben eben – –. Ich glaube, wir müssen das einmal richtigstellen. Sie haben eben von vererbtem Vermögen gesprochen. Das ist in Deutschland auch tatsächlich so, weil es in kaum einem anderen Land so schwer ist, Vermögen aufzubauen wie in Deutschland. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Warum haben wir dann trotzdem unter anderem die meisten Superreichen der Welt?) Deswegen wird insbesondere in Deutschland sehr viel Vermögen vererbt. Dieter Schwarz gehört übrigens nicht dazu. Der hat das alles eigenständig aufgebaut. Er hat durch seine Kaufland- und Lidl-Märkte dafür gesorgt, dass Menschen zu günstigen Preisen gute Produkte bekommen, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Und dass er der reichste Deutsche wird.) und er hat weltweit über eine Million Menschen in Arbeit gebracht. Damit hat Dieter Schwarz für die Menschen, insbesondere für die Menschen, denen es nicht so gut geht auf dieser Welt, mehr geleistet (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) als jeder Sozialist auf dieser Welt. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe)

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Ralph Saxe

Das Wort hat der Bürgermeister Dr. Bovenschulte.

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Dr. Andreas Bovenschulte

Normalerweise würde ich jetzt – –. (Unruhe)

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Ralph Saxe

Bitte etwas mehr Ruhe! Es ist wirklich schwierig, wenn mehrere Leute gleichzeitig Zwischenrufe machen, wenn es also geht, nacheinander! (Heiterkeit CDU)

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Dr. Andreas Bovenschulte

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Normalerweise würde ich nicht noch mal in die Bütt gehen, aber ich möchte einfach, weil sich bestimmte Argumentationen sonst so festsetzen, faktische Dinge geradeziehen. Ja, die oberen 10 Prozent der Einkommensbezieher tragen 50 Prozent der Einkommenssteuerlast. Warum ist das so? Weil sie auch knapp 40 Prozent aller Einkommen erzielen, die oberen 10 Prozent. Wenn man eine progressive Besteuerung hat, ist es doch ganz logisch, dass sie dann 50 oder auch 55 Prozent der Einkommenssteuer haben. Nur, wenn wir die Progression abschaffen würden, wäre das nicht so. Wir haben einen so hohen Anteil der oberen 10 Prozent, weil die einfach einen so hohen Anteil an all dem haben, was jährlich verdient wird. Darin liegt die Ungerechtigkeit und die Ungleichverteilung und nicht an den 50 Prozent Steuern, die die zahlen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist Leistung!) Zweitens, noch einmal, um es ganz genau allen vorzurechnen und darzulegen, was das mit der Steuerreform bedeutet, wenn die nicht gegenfinanziert wird: Wenn wir 20 Milliarden Euro Entlastung haben, dann müssen knapp 60 Prozent davon Länder und Kommunen tragen, bei der Einkommenssteuer. Das sind 12 Milliarden Euro. Nach der 1-ProzentRegelung sind das 120 Millionen Euro weniger jedes Jahr für das Land und die beiden Kommunen in Bremen. Da ist doch niemand hier, der sagt, ja, können wir einfach alles so wegsparen, man muss ich nur mal anstrengen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: FreiKarte.) Jede Sitzung kommt der Ole Humpich und stellt mir Fragen, (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) wie ich die Finanzierung des Kulturbereichs sicherstelle und ob ich „Of Curious Nature“ finanziere und ob ich „tanzbar“ noch finanziere und was der Senat für Vorstellungen hat, dass es nicht zulasten der freien Kulturszene geht. Dann stellt sich der Thore Schäck hin und sagt: „120 Millionen könnt ihr sofort einsparen. Kein Problem, darf der Staat einfach nicht so gierig sein.“ Das ist doch nackte Heuchelei, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Daran ist doch nichts ernsthaft! (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Sie haben so viel Geld zur Verfügung wie nie zuvor, und Sie kommen trotzdem nicht damit aus! Sie können einfach nicht mit Geld umgehen!) So, jetzt einmal zu Vermögen, diese Legenden. Ich gehe jetzt nicht auf Konrad Adenauer, aber Konrad Adenauer, 1952 – wissen alle, was die CDU damals gemacht hat, gegen den Widerstand der SPD? Was hat die CDU 1952 gemacht? Eine 50-prozentige Vermögensteuer und man hat die über dreißig Jahre gestreckt, damit sie die Unternehmen und die Vermögen nicht in Probleme bringt, sondern damit es aus den Erträgen bezahlt werden kann. Ein echt radikales Modell, das heute kein Mensch vorschlagen würde: 50 Prozent Vermögensteuer und das über dreißig Jahre zu strecken. Aber natürlich funktioniert eine vernünftige Vermögensteuer genau so: Es wird ein Vermögensteuersatz genommen und die Abzahlung wird über einen Zeitraum so gestreckt, dass es zusätzlich aus den Erträgen bezahlt werden kann. Warum ist das sinnvoll und gerecht? Weil die Vermögenskonzentration in Deutschland immer weiter zunimmt und weil sie eine der höchsten in Europa ist; der Gini-Index ist bei uns ganz besonders hoch, der Maßstab für die Ungleichverteilung der Vermögen, auch weil alle Untersuchungen übrigens zeigen, dass in Deutschland das Vermögen im internationalen Vergleich eher vererbt als selbst erarbeitet wurde. Viele Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das ist die Tendenz. Gerade deshalb verstehe ich nicht, warum gegen eine maßvolle Vermögensbesteuerung Front gemacht wird und stattdessen versucht wird, das Geld dadurch zu holen, dass man die freiwilligen Leistungen im Kultur-, im Sport-, im Sozialbereich und an anderer Stelle streicht. Das wird nicht die Politik dieser Koalition in Bremen sein. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Ralph Saxe

Herr Abgeordneter Strohmann, das tut mir sehr leid, aber der Abgeordnete Humpich war etwas schneller. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ich habe gedacht, Sie haben mich gesehen!) Ich habe Herrn Humpich gesehen und dann habe ich Sie gesehen. Ich kann nur – –. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ich wollte eine Frage stellen.) Eine Frage hätten Sie stellen können, ja, aber jetzt nicht mehr. Für eine Kurzintervention hat jetzt das Wort der Abgeordnete Humpich.

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Ole Humpich FDP

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, dass die Fragestunde von gestern noch so Nachwirkungen hat, damit hatte ich nicht gerechnet. Ich erkläre Ihnen sehr gerne, warum wir Fragen zur Finanzierung der Kultur in Bremen stellen: weil sich die freie Kulturszene hier in Bremen Sorgen macht, ob sie nach 2027 noch weiter finanziert werden kann. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Es geht um den Widerspruch zu Herrn Schäck!) Das sind nicht meine Worte, das sind die Worte, die aus der freien Kulturszene kommen. Wenn Sie als Senator häufiger an den Kultursitzungen teilnehmen würden, dann würden Sie das auch mitbekommen und sehen, (Widerspruch SPD – Beifall FDP – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Wenn man keine Inhalte hat, dann kommt das.) sehr geehrter Dr. Bovenschulte. Wenn wir weiterhin die Finanzierung in der Kultur so betreiben, wie Sie sie hier betreiben – –. Mit dem Sparschwein aus dem Stadtmusikantenhaus schütten Sie Jahr für Jahr Löcher zu, (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Es ging um den Widerspruch zu Herrn Schäck!) die Sie über Ihren eigenen Haushalt nicht gedeckt bekommen. Das heißt, Sie müssen an Ihrer Finanzierungsstrategie arbeiten und Sie müssen auch endlich anfangen, Ihre Kulturstrategie weiterzuschreiben, denn das haben Sie schon seit Jahren nicht mehr gemacht. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Dr. Andreas Bovenschulte

Jetzt ganz ehrlich: Es ist gut, dass wir das mal diskutieren.

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Ralph Saxe

Moment, Herr Bürgermeister, Moment!

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Dr. Andreas Bovenschulte

Dass das jemand sagt, der gleichzeitig sagt: Macht eine Steuerentlastung von 120 Millionen Euro ohne Gegenfinanzierung! Das ist doch lächerlich! (Beifall Die Linke)

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Ralph Saxe

Herr Bürgermeister! Herr Bürgermeister, ist das Kurzintervention oder – –? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Er hat sich selbst eingewechselt! – Heiterkeit FDP – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Darf man jetzt machen, was man will, ja?) So, meine Damen und Herren, jetzt ist es ganz gut, dass wir unsere Gemüter ein bisschen abkühlen. Deswegen ein bisschen Muße zwischendurch! Ich werde Ihnen mitteilen, was wir noch an Redezeiten übrighaben. Die SPD-Fraktion hat 14 Minuten, 14 Sekunden; die CDU-Fraktion 9 Minuten, 37 Sekunden; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14 Minuten, 2 Sekunden; Die Linke hat noch 12 Minuten, 51 Sekunden; BÜNDNIS DEUTSCHLAND 14 Minuten, 26 Sekunden; die FDP-Fraktion 12 Minuten, 33 Sekunden; die BAGruppe 6 Minuten, 26 Sekunden und der Senat war sehr fleißig und hat noch 6 Minuten, 40 Sekunden übrig. Auf der Tribüne möchte ich begrüßen einen Gast aus Westafrika. Das ist der Vizebürgermeister der Region Kozah 1, Rodrigue Tata. – Herzlich willkommen! (Beifall) In Togo gibt es, wie ich weiß, fünf solcher Regionen, und er ist der erste Vizebürgermeister in der einen Region, und dann gibt es noch die Hauptstadt Lomé. – Ich sage: Bienvenue, Monsieur Tata! (Beifall) Wir machen weiter, und zwar mit dem zweiten Thema der Aktuellen Stunde: Klimapolitik per Klagedrohung: Regiert in Bremen der Senat oder die Deutsche Umwelthilfe? Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Müller. Als Erster hat das Wort Herr Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen dringend über Klimapolitik reden, und das nicht, weil es am Wochenende 38 Grad werden, sondern weil die Deutsche Umwelthilfe angedroht hat, das Land Bremen zu verklagen, wenn der Senat nicht bis Ende Juli ein Sofortprogramm vorlegt. Hintergrund ist, dass das Klimaziel, das man sich hier bis 2030 gesetzt hat, wahrscheinlich nicht erreicht werden wird. Jetzt werden überall in den Behörden und in den Parteibüros schnell Projekte rausgekramt, um zu schauen, wie man die 600 Millionen, die Bremen noch aus den Schulden des Bundes zustehen, wie man die verplanen kann. Dabei will natürlich jeder Koalitionspartner im Hinblick auf den anstehenden Wahlkampf das Beste für sich rausholen. Am Ende, so die Befürchtung, kommen dann wieder so geniale Maßnahmen dabei raus wie eine halbe Klimastraße für 1,4 Millionen Euro mit etwas größeren Blumenkästen (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja!) oder ein elektrischer Gefangenentransporter für 1 Million Euro. Alles sehr teuer! Ob das wirklich am Ende wirkt, ist die andere Frage. Dabei ist völlig unstreitig, dass mehr für das Klima getan werden muss. Aber ist es wirklich nachhaltig, auf diese Art und Weise Klimapolitik zu machen? Eine nachhaltige und strukturierte Klimapolitik würde doch erst mal schauen: Welche Maßnahme spart überhaupt wie viel CO ein, was kostet das jeweils? Dann würden wir hier im Parlament darüber debattieren, das abwägen und dann entscheiden. Aber daran scheitert der Senat ja bereits. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) In den drei Jahren, in denen die Enquetekommission „Klimacontrollingausschuss“ heißt, haben wir immer noch keine KostenNutzen-Analyse. Das wäre aber die Grundlage, um sich von dieser erratischen Klimapolitik mit hektischen Sofortmaßnahmen, die häufig teuer sind, aber wenig nützen, zu lösen. (Beifall FDP) Der Grund, warum es jetzt wieder panische Sofortmaßnahmen geben muss, ist das Klagerecht der Deutschen Umwelthilfe. Das ist nicht nur eine klimapolitische Frage, das ist auch eine grundsätzliche Frage unseres demokratischen Rechtsstaats. Denn es geht auch um die Frage: Wer entscheidet eigentlich über politische Zielkonflikte? Machen das die demokratisch gewählten Parlamente oder machen das die klagebefugten Verbände in Gerichtssälen? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Lobbyvereine!) Das widerspricht dem Grundprinzip, das wir in unserem Rechtsstaat haben, nämlich dass eine Klage das subjektive Recht des Einzelnen schützt und nicht abstrakte politische Ziele. (Beifall FDP) Durch diese Klagerechte werden Verbände zu politischen Akteuren mit gerichtlichem Durchsetzungshebel. Das ist eine Umgehung parlamentarischer Mehrheiten durch strategische Prozessführung und das ist eine Verschiebung politischer Entscheidungen in Gerichtssäle. Das führt zu einer Gefahr der Verrechtlichung der Politik zulasten demokratischer Aushandlungen. Das sage ich Ihnen auch gerade als Jurist. (Beifall FDP) Diese Ausweitung der Klagebefugnis war aber eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung und die kann auch wieder zurückgenommen werden. Wenn jede politische Zielsetzung gerichtlich einklagbar wird, dann ersetzt der Gerichtssaal die Haushaltsdebatte. Dann werden Prioritäten nicht mehr vom Haushaltsgesetzgeber gesetzt, sondern vor Gericht erstritten. Das führt auch zu einer Entkopplung der Klimapolitik vom demokratischen Willen der Bevölkerung und das kann nicht unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir fordern daher, dieses Verbandsklagerecht abzuschaffen. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein weiterer Grund für das Dilemma ist, dass Bremen eins der strengsten Klimaziele bundesweit hat, und dabei ist Bremen das ärmste Bundesland. Das ärmste Bundesland hat das strengste Klimaziel. Das ergibt einfach keinen Sinn, zumal wir in einem Emissionshandel leben. Emissionen sind europaweit gedeckelt. Entscheidend ist nicht, wo das CO ausgestoßen wird, sondern die Gesamtmenge. Auch das haben wir hier schon angesprochen: Nationale oder sogar kommunale Alleingänge wie in Bremen führen nicht zu weniger Emissionen. Sie führen einfach nur zu Verlagerungseffekten. Am Ende schenkt das arme Bremen dem reichen Bayern CO -Zertifikate. Das ist Symbolpolitik statt effektiver CO -Reduktion, das belastet die Wirtschaft, das belastet den Haushalt und das spart kein einziges Gramm CO ein. Das ergibt einfach keinen Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP) Deshalb fordern wir zusätzlich, die nationalen und kommunalen Klimaziele an das europäische Ziel anzupassen. Wir fassen zusammen: Die Klimapolitik von Rot-Grün-Rot muss dringend strukturierter werden, sie muss effizienter werden und sie kann auch demokratischer werden. Wenn Sie als Senat weiter so Klimapolitik machen, indem Sie sich von Umweltverbänden und anderen Lobbygruppen in symbolpolitische Einzelmaßnahmen treiben lassen, dann werden Sie weiterhin die Schulden, die die junge Generation abbezahlen muss, mit beiden Händen zum Fenster rauswerfen, aber das Klima damit trotzdem nicht retten. Deswegen brauchen wir effektiveren Klimaschutz, das sagen auch wir als FDP. Aber Klimapolitik braucht Struktur, Klimapolitik braucht marktwirtschaftliche Instrumente und Klimapolitik braucht demokratische Prozesse. Das sollten wir mehr beachten. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Ralph Saxe

Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Bruck.

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Philipp Bruck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Das ist schon abenteuerlich, dass Sie hier sagen: Wenn wir Gesetze nicht einhalten, dann ist das Klagerecht das Problem. Was ist das denn für ein Rechtsstaatsverständnis? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Diese ganze Aktuelle Stunde ist schon schräg. Wir haben hier vor drei Monaten genau dieses Thema im Parlament in einer Aktuellen Stunde diskutiert. Sie wissen also, dass unsere Forderung nach einem Sofortprogramm nichts mit der DUH zu tun hat, sondern einfach auf dem Bremer Klimaschutzgesetz basiert und dem Gutachten Wirkungsanalyse, das im März vorgelegt wurde. Wie kommen Sie also auf diese Aktuelle Stunde? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Haben Sie vergessen, was wir vor drei Monaten diskutiert haben? (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Herr Schröder war nicht da!) Sind für Sie Gesetze erst relevant, wenn eine Klage droht? Oder haben Sie einfach Angst, in einem Jahr nicht mehr hier zu sitzen, und suchen deswegen irgendwie Aufmerksamkeit? Noch mal was gegen Grüne und Klima zu tun, das schafft ja auch immer Aufmerksamkeit. Was auch immer Ihr Motiv ist, das ist absolut lächerlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auf eine Partei, die uns vor drei Monaten noch in bester Klimaleugnermanier vorgerechnet hat, wie viel 0, x Prozent die Bremer Treibhausgasemissionen an den globalen Emissionen ausmachen, sollte man sowieso nicht zu viel Zeit verschwenden. Deswegen zur Sache: Worum geht es hier? Wir haben ein Klimaschutzgesetz mit Zielen, die wir fraktionsübergreifend verständigt haben. Wenn wir die Ziele für 2030 zu verfehlen drohen, woran angesichts des Gutachtens des Senats auch niemand ernsthaft zweifeln kann, dann müssen wir mit einem Maßnahmenkatalog nachsteuern. Wir fordern also einfach, das Gesetz einzuhalten. Jetzt wird es ein bisschen komplexer, vielleicht für manche offenbar zu komplex, deswegen im Einzelnen: Können wir mit einem Maßnahmenkatalog die Ziele einhalten? Nein, schon wegen des Stahlwerks nicht, das wir nicht beeinflussen können, aber vor allen Dingen schon gar nicht angesichts dieser Bundesregierung mit Merz und Reiche und all den anderen, die gegen jeden guten Rat die Energiewende abwürgen. Danke für nichts nach Berlin! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das ist so dramatisch, weil Bund und EU den größten Anteil der Bremer CO -Emissionen beeinflussen, auch das hat das Gutachten klar gezeigt. Das hat auch nichts mit Bremen zu tun. Kein einziges Bundesland, keine Kommune kann Klimaziele aus eigener Kraft erreichen, dafür fehlt es schlicht an der Gesetzgebungskompetenz. Trotzdem bleiben diese Ziele natürlich richtig, als Maßstab für unsere eigene Politik sowieso. Wenn die Bundesregierung das Gegenteil von Klimaschutz macht, kann unsere Antwort ja nicht sein, mit unserem Klimaschutz aufzuhören. Liebe FDP, egal welches Ziel wir uns setzen: Es gilt immer, dass wir auf Bund und EU angewiesen sind. Deswegen hilft es uns auch gerade nicht, dass unser Bremer Klimaziel für 2030, das in der Debatte gerade maßgeblich ist, mit minus 60 Prozent sogar weniger ambitioniert ist als das Klimaziel des Bundes mit minus 65 Prozent. So viel zum Thema Bremer Sonderweg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was sollen wir jetzt also tun, wenn wir die richtigen Ziele haben, die wir aber nicht aus eigener Kraft komplett erreichen können? Wir müssen uns daran messen lassen, ob wir unsere eigenen Möglichkeiten für Klimaschutz ausschöpfen, ob wir unsere Hausaufgaben machen, die Dinge, die Land und Kommunen in der Hand haben: die Mobilitätswende für mehr Radverkehr, besseren ÖPNV, die Wärmewende weg von Öl und Gas hin zu bezahlbarem Heizen, die Ernährungswende in der Gemeinschaftsverpflegung, das Ausweisen von Standorten für die Windenergie, Standards für Neubauten, Begrünung unserer Städte, Vorbild auch bei Themen wie Solarenergie, Gebäudesanierung und so weiter. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Klimaneutralität ist nicht dann erreicht, wenn das Stahlwerk umgerüstet und die Kohlekraftwerke abgeschaltet sind, sondern erst dann, wenn auch die Mobilität, das Wohnen, die Landwirtschaft und die Ernährung klimaneutral sind. Wenn wir das alles tun, dann führt das im europäischen Emissionshandel nicht dazu, dass einfach in Bayern weniger passiert, sondern dass die Klimaneutralität, dass Klimaschutz für alle Menschen in ganz Europa bezahlbar bleiben. Das ist die Systematik des Emissionshandels. Bei einigen dieser Maßnahmen, die Bremer Hausaufgaben sind, sind wir schon richtig gut. Man muss nur mal einen Bundesländervergleich machen, wo wir bei Windenergie stehen, wo wir beim Kohleausstieg stehen, Beratungsstrukturen für die Energiewende, Solargesetz, natürlicher Klimaschutz. Bei diesen und diversen anderen Themen liegt Bremen ganz vorne und das ist ein Erfolg rot-grün-roter Politik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Bei anderen Themen ist noch Luft nach oben und deswegen ist es richtig, jetzt Korrekturen einzufordern, und daran arbeitet der Senat. Dabei geht es nicht nur um Klimaschutz. Wenn Sie hier, liebe FDP, gegen ein Maßnahmenprogramm sprechen, dann klingt das irgendwie abstrakt, aber dann sprechen Sie sich konkret gegen Verbesserungen im Leben der Menschen in Bremen und Bremerhaven aus: (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Wir sprechen uns für effiziente Maßnahmen aus!) nicht ewig auf den Bus zu warten, sondern im Fünf-Minuten-Takt von einem Elektrobus oder einer Straßenbahn mitgenommen zu werden und deswegen auch gar keinen Fahrplan zu brauchen, gar kein Auto zu brauchen, in sanierten Schulgebäuden zu lernen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Hören Sie auf zu träumen!) als Unternehmen von günstigem Strom zu profitieren, als Mieter:innen vor hohen Heizkosten geschützt zu werden, es bei Hitze besser auszuhalten, weil mehr Bäume in den Straßen stehen. Lauter Maßnahmen, die wir hier umsetzen können, die das Leben angenehmer machen, die es für Menschen mit wenig Geld bezahlbarer machen. Das ist das, was Sie ablehnen und damit haben Sie sich als vermeintlich liberale Partei wirklich komplett verirrt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dann noch zu dem Thema, man wisse ja gar nicht, wie viel CO das spart: Erst mal wissen wir für etliche Maßnahmen sehr genau, wie viel CO das spart, wie viel Euro pro Tonne CO . (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ja, Klimastraße!) Das ist eine Klimaanpassungsmaßnahme, Herr Michalik. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Bei den Klimaschutzmaßnahmen schauen Sie sich an, was wir zum Beispiel in der Deputation behandelt haben. Zu den diversen Maßnahmen des Programms Klimaneutralität in Beteiligungsgesellschaften lag eine Tabelle in den Deputationen vor, für jedes einzelne Projekt ausgerechnet, wie viel Euro pro Tonne CO . Ja, es gibt auch Maßnahmen, für die man das nicht so einfach ausrechnen kann. Natürlich kann man irgendwelche Annahmen treffen, wenn Sie Kindern in der Schule was übers Klima beibringen, wie viel CO das spart, und die Kinder gehen nach Hause und sprechen mit ihren Eltern darüber, und sorgen bei denen für mehr Klimaschutz im Job oder im Urlaub oder am Esstisch. Aber seriös ausrechnen können Sie das nicht –und das ändert nichts daran, dass diese Maßnahmen einen Effekt haben. Wenn Sie Klimaschutz auf technische Maßnahmen begrenzen, dann kann man wunderbar ausrechnen, wie viele Kilowattstunden das einspart, aber dann verlieren Sie etliche gute Maßnahmen, die wir dringend für den Klimaschutz brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Zum Schluss noch mal grundsätzlich: Wir stehen vor Rekordhitze in Bremen am Wochenende. Etliche Menschen fragen sich, wie sie die nächsten Tage verbringen sollen. In Schulen ist kaum noch an Unterricht zu denken. Gerade ältere Menschen müssen sich angesichts dieser Hitze ernsthafte Sorgen um ihre Gesundheit machen, (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das ist Wetter, nicht Klima!) und Sie stellen sich hier hin und tun die Klimakrise und ihre Bekämpfung irgendwie als Übertreibung oder als Wahlkampf ab. Egal, ob Sie das wirklich glauben oder ob Sie glauben, dass Ihre Wähler:innen das gutheißen: Das, was Sie hier tun, ist Wahnsinn. Das ist gefährlich für die Menschen, die in unserem Bundesland leben. Bitte lassen Sie wenigstens wieder etwas Vernunft einkehren in Ihre Politik! – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fricke.

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Holger Fricke BA-Gruppe

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich bei der FDP für das Thema der Aktuellen Stunde bedanken. Die Deutsche Umwelthilfe ist eine aggressiv auftretende Lobbyistenvereinigung, die mit anscheinend großer Freude Sand in das wirtschaftliche Getriebe unseres Landes streut. Mit ihrer Klimapolitik der strategischen Klagewut haben sich die 200 festangestellten Klimaretter daran gemacht, systematisch Unternehmen, Gemeinden, Konzerne und auch Bundesländer zu verklagen. Unsere Grünen fordern nach der Klageandrohung der Lobbyistenorganisation ein Sofortprogramm für noch mehr Klimaschutz. Dazu möchte ich im Namen meiner BA-Gruppe sagen, dass das Landesklimaschutzgesetz mit 60-Prozent-Ziel bis 2030 neu gedacht werden muss, und zwar schnell. Die größte Bremer CO -Schleuder, das sind die Stahlwerke mit 4 bis 6 Millionen Tonnen, jährlich. Damit sind die Stahlkocher für die Hälfte der CO -Emissionen in unserem Bundesland verantwortlich. Aber keine Sorge, das Stahlwerk wird ja bestimmt absehbar klimaneutral. Damit meine ich allerdings nicht die Umrüstung auf nachhaltige Energie. Dass die Modernisierung des Stahlwerks vom Konzern letztendlich abgelehnt wurde, war jedem Energie- und Stahlexperten von vornherein klar. Für diese Traumtänzerei der Ampelregierung und des Senats waren die infrastrukturellen Voraussetzungen überhaupt nicht gegeben. Keine Sorge, liebe Ökos, die angestrebte Klimaneutralität wird realisiert werden, wenn die CO -Abgaben so hochsteigen, dass es sich nicht mehr lohnt, Stahl in Bremen zu produzieren. Dieses Beispiel zeigt den Schaden, der durch industriefeindliche Klimapolitik angerichtet wird. Unsere Weltretter von der Ökopartei sollen sich mit ihren staatlich unterstützten klagewütigen NGOs bitteschön zurückhalten! Außerhalb der linksgrünen Bubble sind die Menschen in Bremen und in Deutschland von Ihrer ständigen Klimapolitik inzwischen schwer genervt. Die meisten Menschen haben nämlich nicht den Luxus, dass ihr Arbeitsplatz sicher ist, dass ihr Eigenheim abbezahlt ist. Die können sich den leidenschaftlichen grünen Glaubenssatz vom Reichtum des Weniger einfach nicht leisten. Die meisten Bürger unseres Landes wollen sich auch nicht von einer rabiaten Öko-NGO juristisch schikanieren lassen. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe, FDP)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Michalik. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Von der Klima-Union, genau!)

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Martin Michalik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ja, ich wäre fast so faul gewesen und hätte die letzten drei Reden rausgeholt, weil, es ist immer das gleiche Lied. Die spannende Wendung ist heute die Dynamik: Die FDP reicht diese Aktuelle Stunde ein, der Senat kriegt nichts auf die Kette, die Umwelthilfe klagt, und vielleicht erleben wir noch Überraschungen. Vielleicht, Herr Degenhard, fordern Sie noch die Klimanotlage oder Ähnliches. Aber die Frage ist doch – –. Die Punkte sind bekannt. Wir haben das vor drei Monaten hier besprochen. Wir wissen alle, dass der Senat nicht den Fokus auf dieses Thema legt. Ich bin sehr gespannt auf die Senatssitzung kommende Woche, was dort bei rauskommen wird, ob Sie, liebe Grüne, sich durchsetzen werden. Die Frage, die ich mir auch stelle: Was will die Umwelthilfe eigentlich? Ich habe mir noch mal die Mühe gemacht und die Pressemitteilung der Umwelthilfe rausgesucht, und ich werde sie einmal kurz vorlesen oder einen Ausschnitt daraus: „Die DUH fordert deshalb mit offiziellen Anträgen Akteneinsicht und die Vorlage eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung des Klimaziels im Jahr 2030 sowie die Fortschreibung des Aktionsplans Klimaschutz beim Senat“ und so weiter und so weiter. Das klingt für mich ein wenig wie, die DUH hat sich mit Bremen scheinbar gar nicht auseinandergesetzt. Ich will den Senat gar nicht in Schutz nehmen, aber Transparenz ist da. Wir reden jeden Monat im Klimacontrollingausschuss über Zahlen. Sie müssen sich häufig demütigen lassen, aber die Zahlen legen Sie uns vor. Es fehlen ab und zu mal statistische Zahlen, aber Sie sagen – –. Sie gestehen es ein, dass Sie es nicht schaffen. Die Zahlen sind da, Sie haben sogar eine Website, auf der steht, dass Sie es nicht schaffen. (Beifall CDU, FDP – Heiterkeit CDU, FDP) Ich frage mich, ob die – –. Die Umwelthilfe behauptet das Gegenteil, und – –. Also in diesem Zusammenhang haben Sie schon Buße getan, muss ich sagen. Das eigentliche Dilemma ist doch einfach die Unfähigkeit in dieser Frage. Unser Schluss als CDU-Fraktion ist, dass Sie einfach viel zu kleinteilig arbeiten. Sie hängen sich an irgendwelchen ideologischen PR-Projekten auf wie der Klimastraße, Forum Küche und so weiter, setzen überall Klimamanager ein. Da gebe ich sogar Herrn Schröder recht: Es gibt Dinge, da kann man den messbaren Impact null wahrnehmen, weil es den einfach nicht gibt, weil es einfach Wohlfühlprojekte sind. Genau das führt zur sinkenden Akzeptanz. Ich hätte auch gerne mehr E-Ladesäulen für E-Fahrzeuge. Ich würde auch gerne eine höhere Taktdichte bei Bussen haben und Ähnliches. Wir haben zehn Ausbaustufen bei der BSAG, und Sie haben faktisch nichts davon umgesetzt. Wir sind irgendwo bei Ausbaustufe 1 von 10. Ich würde mir vom Senat auch mehr Selbstbewusstsein gegenüber der Umwelthilfe wünschen oder verlangen, denn das – ich halte das für ein Schmierentheater, was die Umwelthilfe hier in Bremen abzieht –, das ist die Wahrheit. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Sie haben hier in Bremen faktisch aber auch nichts umgesetzt, trotz Transparenz und so weiter. Nein, die großen Hebel haben Sie eben nicht identifiziert. Das mit dem Stahlwerk ist bedauerlich. Das jetzt hier so abzutun, Herr Fricke, als ob das nie eintreffen würde, ist Quatsch, das ist wirklicher Quatsch. Dann haben Sie sich wirklich nicht damit auseinandergesetzt oder nichts gelesen, nicht zugehört oder Ähnliches. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Ich bin gespannt, was jetzt am Dienstag folgt. Ich glaube, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Wer hat nochmal die Klage eingereicht?) dass selbst das, was Sie am Dienstag beschließen werden – –. Ich glaube nicht daran, dass Sie in dieser Konstellation jemals in der Lage sein werden, das umzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kocaağa.

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Muhlis Kocaağa Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bremen hat mit der Enquetekommission jahrelang sehr intensiv den Klimaschutzaktionsplan definiert, zielgerichtet dargestellt, um 2030 klimaneutral zu werden. Der Plan mit seinen mehr als 500 Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt für Klimaschutz in Bremen und Bremerhaven. Gleichzeitig hat die Enquetekommission auch festgestellt, dass der finanzielle Bedarf – hat das auch in dem Abschlussbericht beziffert – 8 Milliarden Euro beträgt. 8 Milliarden Euro braucht man, um 2038 Klimaziele in Bremen und Bremerhaven erreichen zu können. In den Jahren 2023 bis 2027 haben wir in Bremen 2,5 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen geplant. Dank der CDU und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können wir diese Mittel doch nicht wie ursprünglich geplant absichern. Dadurch wird die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen stärker an den regulären Haushalt gebunden, das Umsetzen des Klimaschutzaktionsplans zusätzlich erschwert. Das macht Probleme. Gerade deshalb brauchen wir jetzt verlässliche Prioritäten, ausreichende Mittel und politischen Willen, um die Ziele fortzusetzen. (Beifall Die Linke) Dass die Umsetzung für das Land, ebenso für die Kommunen Bremen und Bremerhaven nicht so einfach wird, war von Anfang an klar. Im Abschlussbericht der Enquete wird klar definiert, dass die Zielerreichung auch von externen Faktoren abhängig ist. Die Realität ist: Rahmenbedingungen sind schwierig. In vielen Bereichen passiert noch immer zu wenig. Vor allem fehlen Bremen weiterhin ausreichende finanzielle Mittel für einen wirksamen Klimaschutz. Auch die Deutsche Umwelthilfe stellt fest, dass es erheblichen Nachholbedarf gibt, insbesondere beim Verkehr und dem Ausbau des ÖPNV. Deshalb unterstützen wir den Volksentscheid „Einfach unterwegs“ ebenso wie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Innenstadt. (Beifall Die Linke, SPD) Ebenso klar ist: Große Unternehmen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, weil dort liegt der große Hebel. Das Beispiel ArcelorMittal zeigt das sehr deutlich. Vor diesem Hintergrund ist das auch klar und nachvollziehbar: Beim Klimaschutz entscheidet die Zeit, und die verlieren wir gerade. Was es jetzt braucht, ist mehr Tempo, mehr Verbindlichkeit, mehr konkrete Maßnahmen – und das nicht, weil eine Klage droht, sondern weil wir uns selbst verpflichtet haben, diese Ziele zu erreichen. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Nächsten bitte ich nach vorne den

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Derik Eicke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Einmal vorweg: Ich finde es ein bisschen bedauerlich, dass wir ein eigentlich so wichtiges Thema unter so eine Schlagzeile stellen. Was für eine Außenwirkung hat das, wenn die FDP fragt: Na ja, wer regiert das Land Bremen eigentlich? Der Senat oder die Deutsche Umwelthilfe? Es ist doch für uns alle hier völlig logisch und hoffentlich auch das Signal nach draußen: In Bremen regiert natürlich die demokratisch gewählte Bürgerschaft und natürlich auch der gewählte Senat. Ganz sicher regiert hier nicht die Deutsche Umwelthilfe oder irgendein Verband oder eine Vereinigung oder Interessengruppe. Das möchte ich hier gleich am Anfang klarmachen, weil das, finde ich, ein wirklich ungünstiges Signal ist, das wir an die Menschen nach draußen senden, mit solchen Aktuellen Stunden. (Beifall SPD, Die Linke) Genauso klar ist: Wenn Verbände, Bürgerinnen und Bürger der Auffassung sind, dass Gesetze nicht ausreichend umgesetzt werden, können sie den Rechtsweg beschreiten. Das ist doch völlig in Ordnung. Das ist kein Zeichen dafür, dass hier irgendein Verband regiert, sondern es ist ein Zeichen dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Das ist was völlig Normales. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ein bisschen überrascht, dass man so aufgeregt ist, wenn ein Verband so reagiert. Das interessiert mich nämlich jetzt erst mal gar nicht, weil man hier einfach verantwortliche Politik macht. Man konnte das – das wurde von den Vorrednern schon gesagt – in den letzten Monaten sehen. Wir haben das schon öfter diskutiert, und wir sind auf dem Weg, die Sachen umzusetzen. Bremen hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der CO - Reduktion erzielt. Gleichzeitig wissen wir natürlich auch, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Das ist uns doch allen bewusst. Dafür brauche ich auf gar keinen Fall eine Umwelthilfe, dafür brauche ich aber auch nicht diese Aktuelle Stunde. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Mit den Landeshaushaltsmitteln und den Mitteln des LuKIFG (Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen) sind wir doch schon dabei, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Darüber hinaus hat der Senat angekündigt, noch in diesem Sommer – und heute konnten wir lesen, jetzt sehr zeitnah, was ich sehr begrüße – weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Klimaziele zu erreichen. Aber, auch das wurde schon gesagt, wir müssen uns hier doch mal ehrlich machen: Viele Entscheidungen, die für die Erreichbarkeit unserer Klimaziele extrem wichtig sind, werden überhaupt nicht in Bremen gefällt. Die Entscheidung von ArcelorMittal, die Stahlproduktion in Bremen trotz umfangreicher staatlicher Unterstützung nicht auf Wasserstoff umzustellen, zeigt doch die Grenzen, die wir vor Ort haben. Auch Entscheidungen von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie die politischen Rahmenbedingungen, gerade in Berlin, beeinflussen maßgeblich, ob wir unsere Ziele erreichen. Deswegen, umso wichtiger ist es, und das wäre auch noch mal mein Appell, dass wir uns auf die Handlungsmöglichkeiten hier vor Ort konzentrieren: Was können wir denn machen? Welche vorhandenen Mittel setzen wir wie ein? Da sind wir in der Koalition im guten Austausch, und das werden wir auch so machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als SPD geht es in dieser Debatte gar nicht um diese mögliche Klage, sondern es geht um die Frage: Wie gestalten wir die Zukunft unseres Landes nachhaltig und gerecht? Für uns bedeutet Nachhaltigkeit Ökologie, Ökonomie und Soziales immer zusammenzudenken. Das vermisse ich in diesen Diskussionen. Wir fokussieren uns immer auf eine Sache, aber wir müssen doch das große Ganze im Blick behalten. Was nützt die beste Klimapolitik, wenn die Menschen nachher ihre Heizkosten nicht mehr bezahlen können? Was nützt Klimaschutz, wenn Arbeitsplätze verloren gehen, und was nützt andersherum wirtschaftlicher Erfolg, wenn wir die natürlichen Lebensgrundlagen kommender Generationen zerstören? Deswegen müssen wir das immer im Blick behalten, und das tun wir als Koalition. (Beifall SPD) Deshalb gilt: Natürlich Klimaschutz, natürlich sozial gerecht, wirtschaftlich vernünftig und gemeinsam mit den Menschen. Da unterscheiden wir uns von denjenigen, die sagen „Ja, viel zu viel, was ihr da macht“ bis hin zu „Nein, es muss jeder Euro auch nur so eingesetzt werden, dass wir auf die CO -Reduktion kommen“, so, wie es die Deutsche Umwelthilfe will. Aber wir wissen doch alle, dass erfolgreicher Klimaschutz viel mehr ist, als nur die CO -Reduktion. Es ist auch Bildung, es ist Beratung, es ist Innovation, es ist Akzeptanz. Deswegen investieren wir in die Klimabildung von Schulen und Kitas, das wurde auch schon gesagt. Das können wir mit CO nicht messen. Aber wir investieren in die Zukunft der Köpfe der Kinder, und das ist doch unfassbar wichtig. Aus der Logik heraus müsste ich dann sagen, das streichen wir. Das werden wir aber als Politik auf keinen Fall machen. Wir investieren in die Wärmewende, in erneuerbare Energien, das wurde schon gesagt, und auch in eine starke Beratungsstruktur wie „energiekonsens“ für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine. Auch da können wir nicht sagen, wie viel CO uns das wirklich bringt. Aber es ist doch so wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, die Menschen mitzunehmen. Deswegen wollen wir natürlich und werden wir auch solche Sachen wie „energiekonsens“ weiter finanzieren. (Beifall SPD) Deshalb investieren wir aber gleichzeitig in den Hochwasserschutz, in die Deiche, in die Maßnahmen gegen Starkregen, in die Schwammstadt und so weiter. Denn Klimapolitik bedeutet nicht nur, Emissionen zu reduzieren. Klimapolitik bedeutet auch, Menschen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Deswegen müssen wir dort Geld in die Hand nehmen, und das tun wir als Koalition, und das ist gut so. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen des Klimawandels lösen sich hier jetzt nicht durch Schlagzeilen, durch eine Klagedrohung oder parteipolitische Zuspitzungen. Sie lösen sich durch verantwortungsvolle und nachhaltige Politik. Genau deshalb ist auch noch mal die Antwort an die FDP: Im Land Bremen regieren die Bürgerschaft und der Senat, und das tun sie mit dem Anspruch, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stärke zusammenzubringen, denn nur so gelingt eine nachhaltige Politik für die Menschen in Bremen und Bremerhaven. Ich würde mir wünschen, dass wir wieder zur Sachpolitik zurückkommen, wie wir es eigentlich in der Deputation, auch im Klimacontrollingausschuss immer, finde ich, gut hinkriegen. Dementsprechend wünsche ich mir ein bisschen mehr Ruhe im Thema. – Vielen Dank! (Beifall SPD)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Degenhard.

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Cord Degenhard BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Eicke, mir hat das sehr gut gefallen, was Sie eben gesagt haben. Sinngemäß: Klimapolitik ist nicht nur CO -Reduzierung, sondern auch Deichschutz, Schwammstadt und all das. All dem stimmen wir zu. Wenn Sie die CO -Reduzierung noch streichen, dann sind wir komplett einer Meinung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir heute über eine Klagedrohung der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Bremen reden, stellt sich eine spannende Frage: Ist das ein unvorhersehbares Ereignis, oder das logische Ergebnis einer völlig überdrehten Klimapolitik dieses Senats? Ich sage es vorweg: Diese Klagedrohung ist selbstverschuldet, und zwar gleich aus zwei Gründen: Erstens, diese Landesregierung hat sich in unvergleichlicher Hybris Ziele gesetzt, die selbst Bund und EU in den Schatten stellen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ein kleines, hochverschuldetes Bundesland, das wirtschaftlich am Tropf des Länderfinanzausgleichs hängt, gibt sich ehrgeizigere Vorgaben als die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union zusammen. Das kann man ambitioniert nennen oder einfach nur maßlos. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wer solche Ziele setzt, ohne die realen Möglichkeiten, Kosten und Nebenwirkungen zu bedenken, legt die Axt an die wirtschaftliche Substanz dieser Stadt, und er öffnet Tür und Tor für genau das, was wir jetzt sehen: Klagen von Organisationen wie der DUH, eine als extreme Autohasser bekannte NGO, der aus unserer Sicht nicht nur deswegen längst die Gemeinnützigkeit hätte aberkannt werden müssen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Damit komme ich zum zweiten Punkt: Welcher Teufel hat diesen Senat geritten, diese überzogenen Ziele auch noch in Gesetzesform zu gießen? (Senatorin Dr. Henrike Müller: Das war das Parlament!) Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob man sich politisch ein Ziel setzt oder ob man dieses Ziel mit Rechtsanspruch und einklagbaren Pflichten ins Gesetz schreibt. In dem Moment, in dem Sie das tun, machen Sie sich angreifbar – juristisch, finanziell, politisch. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) So kommt es nun möglicherweise zu dieser überflüssigen Begegnung der dritten Art. Die Deutsche Umwelthilfe, die wirklich niemand braucht, droht mit Klage, weil Bremen seine selbst gesetzten Ziele des Klimaschutzgesetzes, das ebenfalls niemand braucht, verfehlen wird – (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) nicht, weil Brüssel es so will, nicht, weil Berlin es so verlangt, sondern, weil der Bremer Senat sich selbst krass überschätzt hat und diese Überschätzung dann auch noch normiert hat. Wer so Politik macht, braucht sich über Klagedrohungen nicht zu wundern. Das ist keine höhere Gewalt, das ist eine Einladung. Wir fordern: Holen Sie dieses Landesklimaschutzgesetz auf den Boden der Realität zurück! Ziele, die strukturell unerreichbar sind, sind keine Klimapolitik, sondern Symbolpolitik. Damit liefe das Klagevorhaben der DUH ins Leere. Aber noch besser: Streichen Sie dieses unsinnige Gesetz gleich in Gänze! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Bremen sollte sich nicht länger anmaßen, im Alleingang die Welt zu retten. Der Aufwand, den Bremen für CO -Reduktion betreibt, hat global absolut keinen messbaren Effekt. Aber er hat sehr konkrete lokale Nebenwirkungen: höhere Kosten für Unternehmen, Standortnachteile im Wettbewerb und am Ende weniger Spielräume für das, was die Menschen hier wirklich brauchen: gute Jobs, funktionierende Infrastruktur, bezahlbares Leben. Wenn der Beitrag Bremens zur Weltrettung nur darin besteht, dass wir uns selbst ruinieren, dann ist das kein Klimaschutz, sondern der klassische Schuss ins eigene Knie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Ralph Saxe

Weitere Wortmeldungen haben wir hier nicht wahrgenommen. Dann hat jetzt das Wort die Senatorin Dr. Müller.

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Dr. Henrike Müller

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank für die Debatte des Hauses! Die antragstellende Fraktion hat relativ einfache, übersichtliche Fragen gestellt. Deswegen werde ich mich bemühen, die auch so einfach und verständlich wie möglich zu beantworten. Wer regiert in Bremen? Das ist der rot-grün-rote Senat, und er tut es auch noch ein bisschen, also noch knapp ein Jahr. Das ist eine richtig gute Nachricht, vor allem für den Klimaschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf welcher Datengrundlage gestalten wir unsere Klimaschutzpolitik? Auch eine sehr einfache Antwort: Wir haben regelmäßig, auch im Klimacontrollingausschuss berichtet, als Grundlage die Berichte des Sachverständigenrates. Da ist sehr, sehr, sehr detailliert aufgezeigt, was wir machen, warum wir es machen, wie wirksam wir es machen oder eben, wie wirksam es noch nicht ist. Das ist eine sehr gute Datengrundlage. Ich frage mich nicht, auf welchen Daten und Fakten wir Klimaschutzpolitik betreiben und/oder sie bewerten müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wie groß sind eigentlich noch die Mehrheiten in dieser Stadt? Ich kann Gott sei Dank für diese Regierungskoalition behaupten: Diese Koalition macht nicht nur Klimaschutz, wenn die Straßen voll sind und Menschen sich dafür einsetzen, sondern auch, wenn man in der öffentlichen Meinung ein bisschen Flaute hat. Aber damit kein falscher Eindruck entsteht, nur, weil wir keine großen Demonstrationen auf der Straße haben: Auch da empfehle ich ein bisschen Recherche. Wir haben tolle Forschende in Bremen, die sich genau mit der Frage auseinandersetzen bezüglich der Akzeptanz von Klimaschutzpolitik. 8 Prozent, lediglich 8 Prozent lehnen Klimaschutzpolitik ab. Ich gebe zu, die haben ordentliche Schallverstärker, auch hier im Haus, aber es sind nur 8 Prozent. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Rest der Bevölkerung wünscht sich mehr und effektiveren Klimaschutz. Ein Teil hat Sorgen und Bedenken, dass Klimaschutzmaßnahmen sich im Alltag und vor allem auch auf ihren Lebensstandard negativ auswirken könnten. Damit müssen wir arbeiten. Das tun wir auch. Das tun wir, indem wir sozial abfedern. Das tun wir, indem wir durch Klimaschutz Arbeitsplätze schaffen. Das tun wir, indem wir genau gucken, wie Klimaschutzmaßnahmen in welchen Quartieren wirken, wo wir anfangen müssen und wo wir unterstützen können bei zum Beispiel energetischen Sanierungen. Aber was wir nicht tun, ist, mit Klimaschutzmaßnahmen aufzuhören. Ganz im Gegenteil. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die nächste gute Nachricht ist: Bremen hört damit auch nicht auf. Man hat ja – –, gerade auch hier die Debatte, wenn ich das so sagen darf, war so ein bisschen – –. Die Bremerinnen und Bremer sind hochmotiviert, was ihre eigenen Möglichkeiten angeht, im Alltag in ihrem Leben für mehr Klimaschutz zu sorgen. Die Auftragsbücher sind voll, zum Beispiel bei der Frage: Kriegen wir Solar aufs Dach? Die Unternehmen sind unterwegs und machen ganz von alleine, was sie können. Ob das in irgendwelchen rechtlichen Vorlagen steht oder nicht: Die machen ganz von alleine, was sie können. Auch, das haben wir heute gesehen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die wir in Bremen zuhauf haben, Gott sei Dank, haben sich natürlich – jetzt fällt mir das Sprichwort nicht ein, egal – haben sich natürlich nicht von Klimaschutzmaßnahmen verabschiedet, ganz im Gegenteil. Reden wir über eine zivilgesellschaftliche Organisation, die offensichtlich hier im Haus ein bisschen Unruhe verbreitet – bei mir null –, nämlich die Deutsche Umwelthilfe. Die Deutsche Umwelthilfe macht ihren Job. Die Deutsche Umwelthilfe guckt sich in allen Bundesländern und im Bund an: Erreichen die ihre selbst gesteckten Klimaziele? Wenn nicht, dann schreiben sie uns und sagen: Können wir mal sehen, was Sie da so machen? Wenn wir es eben nicht erreichen, dann reichen die eine Klage ein. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das schreiben die nicht, die klagen! Das ist was anderes!) Das geht anderen Bundesländern so, das geht uns so. Das macht uns nicht nervös, sondern wir sind konstruktiv im Austausch und im Dialog. Wir stellen die Unterlagen zur Verfügung, die die Umwelthilfe braucht und tun einfach weiter unseren Job. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Dafür sind wir gewählt, und das machen wir auch als rot-grün-roter Senat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erreichen wir die Klimaziele voraussichtlich? Nein, das tun wir nicht, aus den bekannten Gründen, weil die Stahlwerke sich anders entschieden haben, weil der Bund Signale schickt und eine Politik betreibt, die man nur als Anti-Klimapolitik bezeichnen kann, und die Europäische Union tut noch ihres dazu. Da kann ich nur sagen, wir haben diverse Vertreter der KlimaUnion: Bitte werden Sie doch wahrnehmbar im Bund und machen Sie dort Ihren Job! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Machen Sie endlich Ihren Job, und vielleicht hört man auch von der neuen Spitzenkandidatin mal was über Klimaschutzpolitik. Ich habe nichts gehört, letzte Woche, leider. Ich hoffe, da kommt noch mehr. In der EU hätten wir auch ein paar Vertreter, die sich da einsetzen könnten. Wir machen es jedenfalls. Wir werden Bundesgesetze im Bundesrat nicht durchlassen, die antizyklisch auf unsere Klimaschutzpolitik wirken, die gegen unsere Politik hier wirken. Das ist ja ein schlechter Witz. Von daher bin ich froh, dass da viele Bundesländer wirklich an einem Strang ziehen. Das werden wir uns dann in zwei Wochen im Bundesrat angucken. Wie geht es also weiter? Wir werden – und das haben wir – –, seit Anfang des Jahres kündige ich das an: Wir brauchen mehr und effektivere Maßnahmen, um die Klimaziele so nah wie möglich zu erreichen: Stahlwerke rausgerechnet, Bund und EU rausgerechnet. Was? All das, wo wir im Land wirksam werden können, wollen wir ausschöpfen. Ich finde, da sind wir in sehr guten Gesprächen im Senat und sehr gut unterwegs. Ein letzter Punkt, nein, ein vorletzter, ein vorletzter Punkt, weil hier immer von so hoch ambitionierten Zielen der Bremer Klimaschutzpolitik die Rede ist: Wenn Sie glauben, dass das so hoch ambitioniert ist, würde ich sagen: Wir passen unsere Klimaziele für 2030 an den Bund an. Ist doch eine gute Idee. Jetzt müssen manche recherchieren, wie hoch denn die Zielmarke im Bund ist, für das Jahr 2030. Machen Sie das gerne. Jetzt der letzte Punkt: Hier geht immer wahnsinnig viel durcheinander. Wir reden heute über Klimaschutzmaßnahmen, die sich ergeben aus dem Klimaschutzgesetz. Hier wird dauernd über Klimaanpassung gesprochen, über Klimaanpassungsmaßnahmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte tun Sie mir und uns allen doch den Gefallen und versuchen Sie wenigstens, den ersten Schritt hinzubekommen, Klimaschutz und Klimaanpassung auseinanderzuhalten. Dann wäre uns schon sehr geholfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will gleich hinterherschieben: Wenn Sie glauben, dass es mit Klimaanpassung getan ist, dass wir uns nur immer weiter anpassen müssen – –. (Glocke – Abgeordneter Martin Michalik [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Wer glaubt, dass das einfach mit Klimaanpassung getan ist, der sollte sich wirklich die Finanzen angucken, was das kosten würde, und sollte sich gerade in diesen Tagen angucken, was dann alles notwendig wäre, um jetzt schon anzupassen, und was dann erst in zehn Jahren notwendig wäre. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Ralph Saxe

Der Abgeordnete Michalik für eine Kurzintervention.

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Martin Michalik CDU

Ich wurde ja mehrfach indirekt angesprochen. Frau Senatorin, uns alle würde schon interessieren, was uns am Dienstag erwartet. Weil was Sie ja – –. Sie machen es regelmäßig. Sie machen viel PR, Sie reden viel, aber am Ende wird von diesen Maßnahmen, die Sie beschließen, einfach nichts umgesetzt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Die heiße Luft ist raus!) Das ist die letzten Jahre so, und das ist genau das Dilemma. (Beifall CDU) Ich würde mir vom Senat wünschen, nicht nur transparent zu sein, was Sie schon sind, sondern wirklich mal in die Umsetzung zu kommen. Einigen Sie sich auf brauchbare Maßnahmen, von denen alle Menschen hier etwas haben, und einigen Sie sich nicht auf irgendwelche Scheinprojekte, PRProjekte, 30er-Zonen oder sonst was. Machen Sie etwas, was den Menschen reell hilft! Das würde uns allen sehr gefallen. (Beifall CDU – Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: 30er-Zone hilft ganz viel!)

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Ralph Saxe

Für eine Erwiderung – oder? (Zurufe) Da geht es nicht. Also für eine Wortmeldung jetzt der Abgeordnete Bruck.

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Philipp Bruck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Herr Michalik, weil Sie gerade wieder erzählt haben, dass wir von diesen Plänen nichts umsetzen: Wir hören das jedes Mal, wenn wir hier Klimaschutzdebatten führen. Wir haben es aber auch immer wieder diskutiert. Wir sind, das Bundesland Bremen ist beim natürlichen Klimaschutz das stärkste Bundesland bei dem bundesweiten Aktionsprogramm! Wir haben diverse gute Projekte in beiden Städten, die wir umsetzen. Andere Länder beneiden uns um unsere Klimabauzentren, wir haben den Kohleausstieg abgeschlossen, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das sieht die Umwelthilfe anders!) wir haben eine richtig starke Klimaschutzagentur, „energiekonsens“, die Bürger:innen, die Institutionen, die Unternehmen berät. Erst letzte Woche haben wir im Klimacontrollingausschuss gesehen, wie gut es mit der Solarenergie weitergeht, und so weiter. Das ist Umsetzung! Wir kommen unseren Klimazielen nicht näher durch Nörgelei, sondern durch den konkreten Einsatz für konkrete Maßnahmen, Herr Michalik, den Sie in den letzten Jahren leider immer wieder vermissen lassen. Ich will noch kurz einen Zwischenruf kommentieren vom Kollegen Schröder eben, das irgendwie als Ausreden abzutun, den Verweis auf Bundes- und EU-Ebene. Wenn Sie sich mit dem Gutachten Wirkungsanalyse auseinandergesetzt hätten, hätten Sie darin nachgelesen, Seite 63: Die Emissionen des Landes Bremens und der Städte betragen 9 Millionen Tonnen CO Maximal durch Land und Städte adressierbar: 2,1 Millionen 2. Tonnen. Das sind Fakten, Herr Schröder. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Ralph Saxe

Weitere Wortmeldungen liegen uns hier oben nicht vor. Damit ist auch das zweite Thema der Aktuellen Stunde beendet. Ich teile Ihnen noch einmal die Restredezeiten mit. Ich fange mal mit dem Senat an. Der ist heute wieder fleißig und freigiebig. Das heißt, die Fraktionen haben jetzt alle 50 Sekunden mehr gekriegt. Das haben wir eben hier oben noch mit zugerechnet. Die SPD-Fraktion hat jetzt noch 9 Minuten, 23 Sekunden; die CDU-Fraktion 6 Minuten, 56 Sekunden; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten, 50 Sekunden; Die Linke 10 Minuten, 28 Sekunden; BÜNDNIS DEUTSCHLAND 11 Minuten, 4 Sekunden; die FDP-Fraktion 8 Minuten, 20 Sekunden, bei der BA-Gruppe habe ich dann die Hälfte genommen von den 50 Sekunden. Dann sind noch 4 Minuten 35 Sekunden Redezeit übriggeblieben. Der Senat kann natürlich so viel reden, wie er reden möchte. Er beschenkt uns dann weiter mit zusätzlicher Redezeit in der Zukunft, denke ich mal. Ich rufe dann das dritte Thema der Aktuellen Stunde auf. Es lautet: Gewalt mit Schusswaffen nimmt zu – Was unternimmt der Senat? Dazu als Vertreterin des Senats Dr. Högl. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Timke.

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Thema, das vielen Menschen in Bremen Angst macht: Schusswaffeneinsätze durch Rechtsbrecher auf unseren Straßen. Es geht um die Frage, ob unser Staat noch deutlich stärker ist als die, die glauben, ihren persönlichen Konflikt mit der Pistole austragen zu können. Es geht also um die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Die Bilanz der Schusswaffeneinsätze in Bremen ist erschreckend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im März gab es fünf Schusswaffenangriffe in dieser Stadt. Im Mai griffen Rechtsbrecher zweimal zur Waffe, und in diesem Monat wurde bereits einmal geschossen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind keine abstrakten Zahlen; das sind konkrete Gewaltexplosionen mitten im Alltag der Bremerinnen und Bremer. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wer sich die polizeiliche Kriminalstatistik und aktuelle Berichte anschaut, der sieht: Der Ton auf unseren Straßen wird rauer, die Gewalt nimmt zu und die Gewerkschaft der Polizei spricht zu Recht von einem Würgegriff der Gewalt und fordert zusätzliche Investitionen in die innere Sicherheit. Bei gefährlicher und auch bei schwerer Körperverletzung verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg in Bremen, dazu eine Zunahme von Delikten mit Waffen und bewaffneten Raubtaten. Wenn bewaffnete Jugendliche Menschen mit Schusswaffen bedrohen und ausrauben, dann, meine Damen und Herren, ist das ein Alarmsignal, das jeder verstehen muss – auch der Bremer Senat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier nicht über diffuse Gefühle, sondern über ganz konkrete Vorfälle: bewaffnete Überfälle im öffentlichen Raum, Bedrohungen an Haltestellen, Schüsse in Wohngebieten. In Bremen musste die Polizei jüngst die Sonderkommission „Fokus“ einrichten, um mehrere Schusswaffentaten mit leider einem Toten und leider mehreren Verletzten zu bündeln. Diese Sonderkommission soll mögliche Zusammenhänge klären, im öffentlichen Raum stärker präsent sein und auch verdeckt ermitteln. Das zeigt: Die Polizei reagiert. Von unserer Fraktion aus herzlichen Dank dafür! Die Polizei verschärft Maßnahmen, die Polizei bündelt Ermittlungen und zieht Experten zusammen. Die Frage dieser Aktuellen Stunde lautet aber: Reagiert der Bremer Senat ebenso entschlossen oder überlässt er der Polizei die Aufgabe, mit immer knapperen Personalressourcen und immer mehr Risiken die Kohle aus dem Feuer zu holen? Der Polizeipräsident Dirk Fasse hat gesagt, was hier auf der Straße passiert, ist absolut inakzeptabel. Die Täter sollen konsequent und nachgiebig ermittelt werden. Das ist, meine Damen und Herren, die richtige Haltung, aber sie braucht Rückendeckung, sie braucht Ressourcen und sie braucht klare sicherheitspolitische Strategien des Senats, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn Sie, sehr geehrte Frau Innensenatorin Dr. Högl, gegenüber der Presse formulieren, Zitat „Wer in unserer Stadt zur Waffe greift, muss mit den Folgen rechnen“, dann sind das markige Worte, die wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND unterschreiben, aber sie müssen natürlich auch durch Taten belegt werden. Da hängen Sie noch ein bisschen hinterher, das ist aus unserer Sicht noch nicht sichtbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben seit Jahren eine Politik, die bei Sicherheit gerne auf Prävention setzt, aber bei klarer Repression, bei sichtbarer Präsenz und konsequenter Strafverfolgung zögert. Wenn sich kriminelle Milieus in dieser Stadt zunehmend bewaffnen, wenn illegale Waffen in Wohnungen gefunden werden, dann reicht das übliche Mantra von sozialen Angeboten nicht mehr aus, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Der Bremer Senat verweist bislang gerne auf die allgemeine Entwicklung der Kriminalität und auf Rückgänge in bestimmten Bereichen. Aber bei Gewaltkriminalität, bei gefährlicher und auch bei schwerer Körperverletzung, bei bewaffneten Konflikten sehen wir in dieser Stadt eine gegenläufige Tendenz. Deshalb ist aus Sicht unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND klar: Bremen braucht eine Sicherheitswende bei der Bekämpfung bewaffneter Kriminalität. Dazu gehören aus unserer Sicht mindestens folgende Punkte: Erstens, wir brauchen dringend mehr Informationen über das Dunkelfeld im Deliktbereich illegale Waffen. Wenn der Bremer Senat in einer Antwort aus 2020 offen zugibt, dass er keine Erkenntnisse über das Dunkelfeld in diesem Deliktbereich hat, dann ist das aus unserer Sicht inakzeptabel. Wenn man nicht einmal mehr abschätzen kann, wie groß das Problem der illegalen Waffen in Bremen ist, wird man auch keine zielgerichteten Gegenstrategien entwickeln können. Ziel muss es doch sein, meine Damen und Herren, die illegalen Waffen möglichst vor der Schussabgabe aus dem Verkehr zu ziehen. Zweitens, Waffenfunde sind oftmals Kontrolldelikte, wie der Senat in seiner Antwort auch selbst einräumt. Es muss also deutlich mehr kontrolliert werden, um das kriminelle Milieu dauerhaft unter Druck zu setzen und illegale Waffen aufzuspüren und das eben nicht nur, meine Damen und Herren, am Hauptbahnhof durch die Bundespolizei, die das ja im Bahnhofsgebäude macht, oder auch mal auf der Diskomeile, sondern auch in anderen Stadtteilen. Die rechtlichen Grundlagen liegen dafür vor, die haben wir hier im Parlament geschaffen. Sie müssen nur regelmäßig durchgeführt werden, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Drittens brauchen wir die konsequente Abschöpfung aller strafprozessualen Möglichkeiten inklusive Untersuchungshaft bei bewaffneten Tätern sowie eine nachhaltige personelle Verstärkung bei der OK-Abteilung (Organisierte Kriminalität) der Staatsanwaltschaft, die für die Fälle der Schusswaffengebrauche zuständig ist und diese auch bearbeitet. Meine Damen und Herren, wer mit Schusswaffe seine Konflikte austrägt, muss in Bremen wissen, er spielt nicht mit dem Risiko, erwischt zu werden, sondern er kann sicher sein, dass Staat und Justiz ihn sehr schnell aus dem Verkehr ziehen. Die Bremerinnen und Bremer haben ein Recht darauf, sicher zur Arbeit zu gehen, sicher in der Bahn zu sitzen, sicher zur Schule zu kommen – und das ohne das Gefühl, dass neben ihm jemand mit scharfer Schusswaffe unterwegs ist. Innere Sicherheit ist keine Nebensache. Sie ist eine Kernaufgabe des Staates und Voraussetzung für Freiheit und Lebensqualität. Wenn Gewalt mit Schusswaffe normal zu werden droht, ist das ein Angriff auf den Rechtsstaat und auf das Sicherheitsversprechen dieses Landes. Es ist daher keine Frage von Links oder Rechts, sondern nur eine Frage ist in diesem Zusammenhang wichtig: Steht der Staat noch sichtbar und spürbar an der Seite der Anständigen, oder überlässt er ihnen die Angst? (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, der Senat darf bei Schusswaffeneinsätzen durch Rechtsbrecher nicht die Hände in den Schoß legen. Er muss handeln – transparent, konsequent und mit klarer Priorität für innere Sicherheit. Sonst wächst das Gefühl, dass sich bewaffnete Täter Schritt für Schritt ganze Straßenzüge und Milieus aneignen. Unsere Botschaft ist klar: Bremen darf nicht zum Experimentierfeld für bewaffnete Parallelwelten werden. Wir erwarten, dass der Senat konsequente Maßnahmen ergreift, um Schusswaffeneinsätze durch Rechtsbrecher nachhaltig einzudämmen, und wir werden den Senat auch genau daran messen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Häufigkeit, mit der wir hier in Bremen mittlerweile Serien von Schusswaffenvorfällen erleben, ist wirklich extrem beunruhigend. Es wurde schon gesagt: im März fünf Schusswaffenvorfälle, im Juni erneute Vorfälle innerhalb weniger Tage. Das Gesamtbild sieht auch nicht gut aus. Wenn man sich das BKA-Lagebild von 2024 anschaut, dann ist Bremen Spitzenreiter bei Bedrohungen mit Schusswaffen und Platz 4 bei tatsächlichen Schussabgaben. Diese Häufung innerhalb weniger Monate ist kein Zufall mehr. Das sind keine einzelnen Ausreißer mehr. Das ist ein wiederkehrendes und ein strukturelles Problem, das die Bevölkerung wirklich massiv verunsichert. Deswegen muss das ernst genommen werden und tatsächlich auch zu Maßnahmen führen. Organisierte Kriminalität ist ein wichtiger Hintergrundfaktor, das wurde schon gesagt. Deswegen ist es sinnvoll, bei den OK-Strukturen besser hinzuschauen, denn diese erhöhen die Verfügbarkeit illegaler Waffen. Da herrscht natürlich auch eine große Gewaltbereitschaft vor, zur Konfliktlösung, und die Straftaten werden auch sehr professionell durchgeführt, und die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist da auch nicht so hoch. Deswegen sind diese OK-Strukturen ein sehr wichtiger Hintergrundfaktor bei diesem Thema. Das Grundproblem, auch das wurde schon gesagt, ist natürlich die Waffenverfügbarkeit. Dass wir immer wieder Schusswaffenvorfälle haben, zeigt, dass es hier offenbar einen strukturellen Zugang zu Waffen gibt. Da muss man schon die Frage stellen: Wieso sind Waffen überhaupt so leicht verfügbar? Da muss man sich schon die Frage stellen, ob unsere Behörden hier strukturell schlagkräftig genug aufgestellt sind. Ist die Waffenbehörde personell ausreichend ausgestattet? Werden genug Kontrollen durchgeführt? Gibt es genug Zuverlässigkeitsüberprüfungen und funktioniert der Informationsaustausch zwischen den Behörden? Das Ziel muss es sein, die Verfügbarkeit illegaler Waffen, insbesondere Schusswaffen, einzudämmen, und das nicht nur reaktiv, sondern auch stärker präventiv. Deshalb muss bei solchen Vorfällen nicht nur die Straftat als solche aufgeklärt werden, es muss auch die Frage gestellt werden: Wo hat der Täter die Waffe her? War sie legal? War sie illegal? Wenn sie legal war: Hat die Überprüfung stattgefunden? Wann hat sie stattgefunden? Wenn sie illegal war: Auf welchem Wege kam der Täter denn an die Waffe ran? Was sind die Strukturen dahinter, wie die Täter überhaupt an die Waffen rankommen? Da muss viel stärker hingeschaut werden, dem muss viel mehr hinterhergegangen werden, da muss viel mehr kontrolliert werden und da muss viel stärker auch auf die Prävention zukünftig geachtet werden. Denn Bremen hat ein strukturelles Problem mit Schusswaffen. Das kann so nicht weitergehen, da muss es dringend mehr Maßnahmen geben. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lübke.

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Marco Lübke CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Menschen in Bremen erwarten zu Recht, dass sie sicher leben können. Doch immer häufiger, wir erfahren es immer wieder aus der Presse, erreichen uns Meldungen über Schießereien, Messerangriffe und bewaffnete Auseinandersetzungen. Allein im Frühjahr kam es zu mehreren Schusswaffendelikten innerhalb weniger Wochen. Die Polizei musste sogar eine Sonderkommission einsetzen, um die Täter zu ermitteln. Ja, das wurde eben auch schon gesagt, die Kriminalstatistik zeigt insgesamt rückläufige Straftaten. Gleichzeitig nimmt aber die Gewaltkriminalität zu. Das ist die unbequeme Wahrheit, der wir uns stellen müssen und der sich auch der Senat stellen muss. Deswegen sage ich auch, Frau Senatorin, ganz deutlich: Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch wir als CDU-Fraktion, wir erwarten da konsequentes Handeln. Wir dürfen vor dieser steigenden Gewaltkriminalität, vor allem mit Waffen, nicht kapitulieren. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Bürgerinnen und Bürger, die wollen auch nicht hören, dass alles halb so schlimm sei. Die wollen wissen: Warum sind Täter bewaffnet? Warum können die sich frei auf unseren Straßen bewegen? Die wollen wissen, warum Schüsse fallen, warum Messer sichergestellt werden müssen und warum sich manche Menschen in bestimmten Stadtteilen abends nicht mehr sicher fühlen. Natürlich ist es auch ein gesellschaftliches Problem, dass immer mehr Menschen Gewalt ausüben, zu Waffen greifen. Wir haben schon darüber diskutiert: Wie kommen die Menschen eigentlich an die Waffen? Das ist eine spannende Frage. Mittlerweile kann man die ja auch ganz einfach im Internet bestellen. Deswegen sage ich für uns als CDUFraktion ganz klar: null Toleranz gegenüber Waffenkriminalität! (Beifall CDU) Wer mit Schusswaffen oder Messern Menschen bedroht, greift nicht nur die Opfer an, sondern letztendlich uns alle und den ganzen Rechtsstaat und beeinträchtigt in erheblichem Maße das Sicherheitsgefühl. Darüber haben wir schon oft diskutiert, das ist extrem wichtig für unser Zusammenleben. Deswegen sage ich für uns als CDU-Fraktion, erstens: Die Forderung nach mehr Polizei ist aktueller denn je, nicht nur, um an Brennpunkten Polizeipräsenz zu installieren, sondern um diese Taten aufzuklären und um die Polizei zu stärken. Zweitens, konsequente Strafverfolgung und schnellere Verfahren. Ich finde, wer bewaffnete Straftaten begeht, muss die volle Härte des Rechtsstaates spüren. Da ist es aktuell so, dass aus meiner Sicht die Verfahren viel zu lange dauern. Das hat auch was mit fehlendem Personal und veralteten Strukturen zu tun. Drittens, ein entschlossenes Vorgehen gegen organisierte Kriminalität und kriminelle Strukturen. Da freue ich mich ja schon, dass wir uns zumindest da mal einig sind, dass man das auch anspricht, dass es das gibt, weil niemand den Eindruck gewinnen darf, dass in Teilen unserer Stadt andere Regeln gelten als die des Gesetzes, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Der vierte Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Videoüberwachung ist auch ein Thema, das wir immer wieder ansprechen, stärkere Kontrollen an besonderen Brennpunkten. Waffenverbotszonen alleine reichen nicht aus. Sie müssen natürlich auch konsequent überwacht und durchgesetzt werden. Der Senat hat die Waffenverbotszonen auch erweitert. Doch Verbote ohne Kontrollen schaffen nicht mehr Sicherheit, und da muss nachgebessert werden. Meine Damen und Herren, die Menschen in Bremen haben ein Recht da drauf, dass ihre Kinder sicher zur Schule gehen, dass sie ohne Angst Bus und Bahn benutzen dürfen und dass niemand nachts Schüsse in der Nachbarschaft hören muss. Wir als CDU-Fraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unser Bundesland sicherer wird mit einer starken Polizei, einem handlungsfähigen Rechtsstaat und einer klaren Botschaft an alle Täter: Wer Waffen einsetzt, wer Angst verbreitet und wer unsere Sicherheit bedroht, der wird auf den entschlossenen Widerstand des Rechtsstaats treffen. Wir werden davor nicht kapitulieren. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Janßen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Jetzt geht es los!)

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Nelson Janßen Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! In den letzten Wochen und Monaten ist es in Bremen mehrfach zu Schusswaffengebrauch gekommen. Das klingt recht technisch, macht in der Realität aber Angst. Das lässt Menschen nicht kalt, wenn in ihrer Straße jemandem ins Bein geschossen wird, erst recht nicht, wenn die Person danach verstirbt. Wenn man den Eindruck hat, dass man nicht mehr sicher ist, dann ist das ein Problem. Zutreffend ist aber auch, dass wir eine Sicherheitsbefragung durchgeführt haben, in der laut der Daten des Senates 93 Prozent der Befragten angegeben haben, dass sie sich tagsüber sicher fühlen, 70 Prozent auch bei Nacht. Daher ist es wichtig, die Taten ernst zu nehmen, die Polizei, die Soko entsprechend aufzustellen, aber auch nicht alles schlechtzureden und Panik zu verursachen. (Beifall Die Linke) Es bringt nichts, wenn der Eindruck gezielt erweckt werden würde, es könnte jeden treffen. In den mir bekannten Fällen waren die Opfer junge Männer, die den Tätern durchaus bekannt waren. In die öffentlichen Debatte – heute nicht – haben sich in der Vergangenheit immer wieder Annahmen gemischt, die sich am Ende als nicht zutreffend herausgestellt haben, beispielsweise über die Daltons oder andere organisierte Kriminalitätsstrukturen, die zumindest so bisher nicht identifiziert werden konnten. Ohne Frage, organisierte Kriminalität ist ein Phänomen, das mit aller Entschlossenheit bekämpft gehört. Was genau die Hintergründe, Motive, Zusammenhänge dieser Gewalttaten sind, darüber wird die Innendeputation, soweit es geht und nicht die aktuellen Ermittlungen gefährdet, aktuell auf dem Laufenden gehalten. Sie liegen aber als Ermittlungen bei der Kriminalpolizei. Die Polizei hat die Präsenz in den Stadtteilen erhöht. Die Innensenatorin hat eine Sonderkommission eingerichtet, und ich vertraue der Senatorin und der Polizei, mit der notwendigen Entschlossenheit und Transparenz nicht nur das Sicherheitsgefühl zu adressieren, sondern auch diese Gewalttaten zu verfolgen. (Beifall Die Linke) Übrigens macht mir zunehmend die Verfügbarkeit von illegalen Schusswaffen Sorge, egal, ob über das Internet bestellt oder sogar mit 3DDrucker hergestellt oder aus nahegelegenen Kriegsgebieten importiert. Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto schlimmer. Eine drängende Aufgabe für Zoll und Polizei in Bremen und auf Bundesebene wird es weiterhin sein, illegale Waffeneinfuhr, aber auch illegalen Waffenbesitz zu kontrollieren und zu bekämpfen. Weil hier jetzt zweimal das Bild skizziert wurde, das Problem sei eine heruntergesparte oder personell nicht ausreichend ausgestattete Polizei, sei mir noch der Hinweis erlaubt, dass die Polizei in den letzten Jahren aufgewachsen ist, personell verstärkt wurde, auch in der Ausrüstung. Wir haben Einstellungsjahrgänge, die diesen Pfad für die nächsten Jahre fortschreiten. Die Polizei ist arbeitsfähig, und sie wird vom Senat entsprechend unterstützt. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Frau Dr. Högl das Wort. – Bitte schön!

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Dr. Eva Högl

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven können sich darauf verlassen, dass der Senat alles tut, damit sie sicher sind und sich sicher fühlen. Wir haben die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Polizei modernisiert. Wir werden das auch noch für den Verfassungsschutz tun. Wir sind dabei, das Personal aufzustocken. Der Polizeivollzugsdienst ist Schonbereich, ist also nicht betroffen von Kürzungen, und wir stocken jetzt auf. Wir bilden jedes Jahr 225 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter aus. Wir investieren massiv in die Ausstattung unserer Polizei, in Fahrzeuge, in Gebäude und in moderne Technik. Das ist gut so, und das machen wir auch weiter so. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Außerdem ist es sehr, sehr wichtig, die Lage ernst zu nehmen – sie ist ernst, in Teilen –, auf jedes einzelne Delikt angemessen zu reagieren, nichts schönzureden, aber auch nicht zu dramatisieren. Denn es ist nicht nur wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sicher sind, sondern auch, dass sie sich sicher fühlen. Ich weiß sehr wohl, dass Schusswaffengebrauch und eine Serie von Schüssen und Schießereien Unsicherheiten hervorrufen bei Personen, die davon möglicherweise – hoffentlich nicht! – betroffen sind und sich auch nicht betroffen fühlen müssen. Es schafft aber ein Unsicherheitsgefühl. Das merke ich in allen unseren Stadtteilen. Deswegen ist das subjektive Sicherheitsgefühl sehr wichtig. Dafür sorgen wir, indem wir die objektive Sicherheit verbessern. Herr Janßen hat es eben schon gesagt, wir haben auch eine Umfrage dazu gehabt. Es ist nicht so, dass ich irgendwas schönreden will, aber es ist doch ein gutes Ergebnis, wenn wir aus der Umfrage erfahren, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich sicher fühlen, dass Bremen eine Stadt ist, in der sich Menschen sicher fühlen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es ist auch eine gute Nachricht, und auch da will ich nichts schönreden, wenn wir bei den Schusswechseln, bei den Schießereien jetzt feststellen, dass es sich nicht um verfestigte Strukturen der organisierten Kriminalität handelt. Das ist erst mal eine gute Nachricht, dass wir keine Situation haben wie in Berlin. Trotzdem intensivieren wir selbstverständlich unsere ganzen Maßnahmen im Bereich der organisierten Kriminalität. Überhaupt keine Frage. In Richtung der geschätzten Abgeordneten von der CDU möchte ich mal sagen, ich hätte mir auch sehr gewünscht, dass wir auf der Innenministerkonferenz in Hamburg mehr beschlossen hätten in Sachen Waffen. Waffentragen, und zwar Schreckschutzwaffen, Waffenverbot von Schreckschutzwaffen wäre sehr wichtig gewesen, von Waffen, die mit 3DDruckern produziert werden. Es ist gerade ein Riesenproblem, ehrlich gesagt, meine Damen und Herren, auch die Entwaffnung von Extremistinnen und Extremisten. Da müssen wir gemeinsam vorankommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Selbstverständlich kontrollieren wir die Waffenverbotszone. Das war ein Ringen hier in der Bürgerschaft und auch im Senat. Wir haben jetzt die Waffenverbotszone ausgeweitet, insbesondere auf Busse und Bahnen. Wir haben auch den Bereich ausgeweitet, und selbstverständlich wird das kontrolliert. Wir tun alles im Rahmen unserer Möglichkeiten und mit den Ressourcen, die wir haben, damit das auch entsprechend umgesetzt wird. Ja, wir setzen auch Videotechnologie ein. Das ist hier durchaus nicht unumstritten, aber wir haben Bereiche identifiziert, kriminalitätsbelastete Orte oder besondere Lagen, wo wir auch mit Videotechnik arbeiten können. Insofern, ich will das überhaupt nicht schönreden, aber ich will Ihnen sehr deutlich sagen, dass wir die Lage ernst nehmen, Sicherheit ist eine Daueraufgabe, dass wir hier gemeinsam die Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind und dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf den Senat und auf die Bürgerschaft, auf die Koalition und alle, die da mitwirken, verlassen können. Ich würde sehr gerne auch etwas – so ist ja der Ausgangspunkt, Herr Timke, für die Aktuelle Stunde – zu dem aktuellen Fall sagen. Nach dem Vorfall am 14. Juni in Gröpelingen, in der Gröpelinger Heerstraße, hat die Polizei Bremen selbstverständlich sofort alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Sie haben das ein bisschen in Zweifel gezogen. Die Polizei hat für alles, was sie tut, nicht nur meine Rückendeckung, sondern selbstverständlich werden auch vonseiten des Senats alle Maßnahmen ergriffen, die die Polizei braucht, um sinnvoll, gut und richtig, sorgfältig und zügig zu ermitteln. Die Polizei ermittelt, und Herr Janßen hat es gesagt, wir berichten darüber auch regelmäßig in der Innendeputation. Sofern wir aus den Ermittlungen berichten können, informieren wir Sie und die Öffentlichkeit wirklich immer. Es hat nicht festgestellt werden können, bisher, dass es Bezüge zu den anderen Schießereien gibt. Ich sage das noch mal: Das wird selbstverständlich immer untersucht, ob es belastbare Bezüge gibt etwa zu den Taten, die im Rahmen der Sonderkommission Fokus ermittelt werden oder anderen Ermittlungskomplexen. Das ist Standard bei der Polizei, dass sie, wenn Delikte verübt wurden, guckt: Gibt es Bezüge, gibt es Hinweise auf die Täter? Das wird mit einem enormen Aufwand gemacht, sowohl organisatorisch als auch an Ressourcen, die zusammengefasst werden, damit wir dann eine volle Konzentration haben. Schusswechsel ist natürlich in der Priorität der Polizei ganz oben, da werden Ressourcen zusammengezogen. Ich will Ihnen sehr deutlich sagen, dass die Polizei durch diese Delikte selbstverständlich enorm belastet ist. Denn ich habe zwar gesagt, wir haben mehr Personal, glücklicherweise bekommen wir mehr Personal, aber solche Delikte führen zu einer enormen Belastung unserer Polizei, weil dann alle Kräfte zusammengezogen werden und die Ermittlungen unter Hochdruck geführt werden. Das bitte ich Sie mitzunehmen, das auch sehr ernst zu nehmen. Wir sind auch immer angewiesen auf die Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit, auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, auch im Bereich der Prävention. Es können alle mithelfen, dass die Arbeit unserer Polizei erfolgreich ist. Ich will das jetzt nicht abdrängen auf die Gesellschaft, aber es ist ein Gemeinsames, es ist ein Miteinander, aufmerksam zu sein und Hinweise zu geben. Die Polizei Bremen verfolgt eine klare Linie hinsichtlich Gewaltdelikten, und da bitte ich auch, dass Sie daran keine Zweifel haben. Oberste Priorität, das habe ich schon gesagt: Es wird zügig ermittelt und es werden die Maßnahmen, die notwendig sind, ergriffen durch spezielle Einsatzkonzepte und, ich habe es schon gesagt, zusätzliche Kräfte. Wichtig ist mir auch, dass die Polizei in Bremen – und das gilt auch für die Polizei in Bremerhaven – immer ansprechbar ist. Sie ist vor Ort, sie ist in der Fläche, sie ist jederzeit in den jeweiligen Stadtteilen, und mit sichtbarer Präsenz sorgt sie auch für Sicherheit. Da muss ich nicht immer auf die wunderbare Quattro-Streife am Hauptbahnhof verweisen, aber ich tue es trotzdem noch mal gern, denn ich weiß von Bürgerinnen und Bürgern, dass gerade diese Sichtbarkeit sehr dazu beiträgt, dass Menschen sich im Hauptbahnhof und rund um den Hauptbahnhof sicherer fühlen. Auch die SoKo „Junge Räuber“ und unsere ganzen speziellen Organisationen, die wir haben zum Beispiel rund um den Hauptbahnhof, aber auch in anderen Stadtteilen, – – für Sicherheit zu sorgen, werden auch von den Bürgerinnen und Bürgern als solche wahrgenommen. Also, kein Schönreden, die Lage ernst nehmen, aber auch in der gebotenen Notwendigkeit dann darauf verweisen, dass Bremen trotz allem eine sichere Stadt ist, dass Menschen sich hier sicher fühlen und auch sicher sind, und mit diesem Auftrag werden wir weiter arbeiten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen ist auch das dritte Thema der Aktuellen Stunde beendet und wir kommen jetzt zum vierten. Allerdings gebe ich vorher noch mal die Restredezeit bekannt. Der Senat hat mit 7 Minuten, 30 Sekunden überzogen. Ich gebe jetzt die grundsätzlichen Redezeiten bekannt, und dann können Sie alle noch 7 Minuten, 30 Sekunden draufrechnen. Dann geht es hier schneller. Also, SPD 9 Minuten, 23 Sekunden; CDU 2 Minuten, 44 Sekunden; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7 Minuten, 50 Sekunden; Die Linke 7 Minuten, 52 Sekunden; BÜNDNIS DEUTSCHLAND 3 Minuten, 3 Sekunden; FDP 5 Minuten, 40 Sekunden; Abgeordneter Lichtenfeld 2 Minuten; BA-Gruppe 5 Minuten, ja, und der Senat ist vogelfrei. Jetzt kommen wir also zum vierten Thema der Aktuellen Stunde. GEAS kommt, Menschenwürde geht! Dazu als Vertreterin des Senats ebenfalls Frau Senatorin Dr. Högl. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Hassanpour.

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Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 12. Juni ist das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) offiziell in Kraft getreten, und damit wird sich die Asylpolitik in Europa, in Deutschland und damit unweigerlich auch hier in Bremen fundamental verändern. Das Asylverfahren ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Das bedeutet, dass Gerichte jeden Einzelfall prüfen und Rechtsschutz und Rechtsberatung gestellt wird. Rechtsstaatliche Verfahren brauchen Zeit – Zeit, die es zukünftig aber nicht mehr geben wird. Denn wer in die EU einreist, unterliegt künftig verpflichtenden Schnellverfahren und Screenings an den Außengrenzen. Das soll in – laut PRO ASYL und anderen NGOs – haftähnlichen Bedingungen in Lagern an den Außengrenzen passieren. Bis zu sechs Monate dürfen Menschen nun an diesem Ort festgehalten werden, den sie nicht verlassen dürfen. Auch Kinder und Jugendliche sollen dort unterkommen. Der Europäische Gerichtshof hat ähnliche Modelle in der Vergangenheit bereits als Freiheitsentzug gewertet. Freiheitsentzug, der in einem Rechtsstaat eigentlich als Ultima Ratio gilt, wird nun zur Prävention. An dieser Stelle gilt der Rechtsstaat also für Geflüchtete nicht mehr. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass bei Klagen jeder Einzelfall ausführlich geprüft wird, sei er noch so kompliziert, denn insbesondere politische Verfolgung oder geschlechtsspezifische Gewalt wird erst nach längerer Beratung sichtbar. Das alles sollen Verwaltungsgerichte auch hier in Deutschland nun in zwei Wochen entscheiden müssen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das ist keine gründliche juristische Prüfung mehr, das ist Fließbandabfertigung im Expresstempo, bei dem der effektive Rechtsschutz auf der Strecke bleibt. (Beifall Die Linke) Ich würde gern auch noch ein Wort über die sogenannten Sekundärmigrationszentren verlieren. Mit der Umsetzung der GEAS-Reform hat das eigentlich nichts zu tun, denn diese sieht solche Sonderunterbringungszentren nicht explizit vor. Deutschland agiert hier also härter, als es müsste. In diesen Sekundärmigrationszentren sollen Menschen untergebracht werden, für die laut den europäischen DublinRegeln ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Das Ziel dieser Einrichtungen ist Abschreckung. Denn hier geht es darum, Menschen vor der Gesellschaft abzuschirmen. Hier geht es nicht um Integration, sondern um Isolation. Wer dort unterkommt, unterliegt einem strikten Arbeitsverbot. Auch der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen wird systematisch verwehrt. Man verpflichtet die Menschen, sich dort aufzuhalten – egal, ob Erwachsene oder Familien mit Kind. Es gibt auch die Möglichkeit anzuordnen, dass zu bestimmten Zeiten das Zentrum nicht verlassen werden darf. Dort soll es dann ausschließlich nur Sachleistungen geben, und wenn festgestellt wird, dass ein anderes EU-Land zuständig ist, wird das eigentlich verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum entzogen, um sie mürbe zu machen. Es wird also alles dafür getan, um bloß keine Anreize für ein Bleiben zu schaffen. Im Gegenteil, die Menschen sollen schnellstmöglich weg. Die sekundären Migrationszentren sind in Wahrheit Abschiebelager. Das ist Haft. (Beifall Die Linke) Was wir hier erleben, reiht sich in eine endlose Kette von Asylrechtsverschärfungen in den letzten Jahren ein. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht über Sachleistungen, Bezahlkarten, Grenzkontrollen oder neue Haftgründe debattiert und entschieden wird. Ich möchte Sie an dieser Stelle fragen: Was hat uns dieser Überbietungswettbewerb der Härte eigentlich gebracht? Hat er auch nur ein einziges strukturelles Problem in diesem Land gelöst? Ich glaube, alle hier würden sagen, nein. Aber er hat eine verheerende politische Dynamik befeuert. Denn seit Jahren wird uns eingeredet, man müsse die Migrationspolitik immer weiter verschärfen, um den Rechtspopulisten das Wasser abzugraben. Das Gegenteil ist aber offensichtlich der Fall. (Beifall Die Linke) Immer härtere Gesetze normalisieren das Ressentiment. Sie vermitteln der Bevölkerung das Gefühl, Geflüchtete seien keine Schutzsuchenden, sondern eine permanente Bedrohung, die man wegsperren oder vertreiben muss. Kein Wunder, dass die AfD inzwischen in Umfragen über der CDU steht. Zur immer wieder geforderten Integration trägt diese Politik schon mal gar nichts bei. Sie schafft nämlich das genaue Gegenteil. Wenn wir Menschen mit Arbeitsverboten belegen, sie in Sonderlagern isolieren und ihnen die Teilhabe in unserer Gesellschaft verweigern, dann organisieren wir Frustration und Ausgrenzung. Ich finde, unser Ziel in Bremen muss es sein, den Koalitionsvertrag, in dem wir eine humanitäre Flüchtlingspolitik festhalten, ernst zu nehmen. Das bedeutet, dass wir den gegebenen rechtlichen Spielraum nutzen, um die Grausamkeiten von GEAS und dem Innenministerium zu verhindern. (Beifall Die Linke) Es darf keine sekundären Migrationszentren in Bremen geben, keine entwürdigenden Bewegungseinschränkungen, keine haftähnlichen Bedingungen in regulären Unterkünften sowie keine Ausweitung der Inhaftierung unschuldiger Menschen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Görgü-Philipp:

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Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist eine der tiefgreifendsten Veränderung der europäischen Asylpolitik der letzten Jahrzehnte. Sie soll Antworten auf die Herausforderungen der europäischen Asylpolitik geben. Aus unserer Sicht wirft sie jedoch erhebliche menschenrechtliche und rechtsstaatliche Fragen auf. Denn viele der vorgesehenen Regelungen drohen, den Fokus vom Schutz der Menschen auf Abschreckung und Kontrolle zu verschieben. Gerade deshalb müssen wir die Umsetzung vom GEAS kritisch begleiten. Europa braucht funktionierende und verlässliche Asylverfahren. Die bisherigen Strukturen sind vielerorts überlastet. Verfahren dauern zu lange und Zuständigkeiten sind oft unklar. Das belastet Kommunen, vor allem aber die Menschen, die Schutz suchen. Diese Menschen verlassen ihre Heimat meist nicht freiwillig. Sie fliehen vor Kriegen, Gewalt, Verfolgung oder existenzieller Not. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Sie suchen Sicherheit, Stabilität und eine Zukunft für sich und ihre Familie. Stattdessen erleben viele an den europäischen Außengrenzen oder in den Verfahren der Ankunft erneut Unsicherheit, lange Wartezeiten und schwierige Bedingungen. Hoher Reformbedarf besteht also ohne Zweifel. Doch Reformen dürfen nicht dazu führen, dass zentrale rechtsstaatliche und menschenrechtliche Standards aufgeweicht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Gleichzeitig können wir nicht länger hinnehmen, dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer sterben und Schlepper aus ihrer Verzweiflung Profit schlagen. Wir brauchen legale und sichere Fluchtwege, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Gerade bei der Umsetzung des GEAS sehen wir erhebliche Risiken. Menschenrechtsorganisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte weisen darauf hin, dass Freiheitsbeschränkungen ausgeweitet werden könnten und haftähnliche Unterbringung zur Regel werden könnte, auch für Kinder und andere besonders schutzbedürftige Menschen. Dabei geht die schwarz-rote Bundesregierung mit ihrem Anpassungsgesetz vielfach über das hinaus, was das europäische Recht zwingend verlangt. Wo Spielräume bestehen, werden häufig die strengsten Auslegungen gewählt. Besonders besorgniserregend ist die Vorstellung, dass Familien und Kinder über Jahre hinweg in haftähnlichen Einrichtungen leben könnten. Wir dürfen nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Kinder ihre frühe Kindheit hinter Zäunen verbringen und dies als normale Lebensrealitäten kennenlernen. Das widerspricht unserem Verständnis von Kindeswohl, Teilhabe und den Rechten, die jedem Kind zustehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Umso wichtiger wäre eine starke und unabhängige Kontrolle dieser Verfahren und umso unverständlicher ist es, dass Bundesinnenminister Dobrindt angekündigt hat, die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 wieder abzuschaffen. Gerade in einem System, das tief in die Lebensrealitäten von Schutzsuchenden eingreift, braucht es unabhängige Beratung, damit Rechte nicht nur auf dem Papier bestehen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das Asylrecht ist kein Verwaltungsinstrument wie jedes andere. Es ist unmittelbar mit der Menschenwürde verbunden und gründet auf Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der UNKinderrechtskonvention. Deshalb sagen wir als Grüne: Ordnung und Humanität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Darum geht es doch gar nicht!) Schutzsuchende sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Menschen mit individuellen Rechten, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Gleichzeitig verschließen wir nicht die Augen vor den Herausforderungen. Wenn Verfahren effizienter werden sollen, wenn Sekundärmigration geordnet werden soll und wenn das Vertrauen in das System gestärkt werden soll, dann braucht es europäische Lösungen. Nationale Alleingänge helfen hier nicht weiter, meine Damen und Herren. Bei aller berechtigten Kritik an einzelnen Regelungen bleibt das GEAS eine gemeinsame europäische Einigung. Gerade in Zeiten von Nationalismus und Abschottung ist es ein Wert an sich, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen verbindlichen Rahmen verständigt haben. Diese Reformen müssen sich jedoch an klaren Maßstäben messen lassen. Sie müssen rechtsstaatlich bleiben, praktikabel sein und die Menschenwürde in jedem einzelnen Verfahren garantieren. Wir begleiten die Umsetzung konstruktiv, aber wir bestehen darauf, dass Kinderrechte, Schutzstandards und individuelle Garantien gewahrt bleiben. Von uns in Bremen erwarten wir eine klare Haltung. Wir setzen auf Integration statt auf dauerhafte Unsicherheit, auf faire und zügige Verfahren, auf den schnellen Zugang zu Sprach- und Integrationsquoten sowie Qualifizierung und auf eine menschenwürdige Unterbringung. Konkret heißt das: Wo Bundesrecht Spielräume lässt, wollen wir sie für mehr Humanität nutzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Freiheitsbeschränkungen müssen die eng begrenzten Ausnahmen bleiben. Ein sogenanntes Sekundärmigrationszentrum darf es in Bremen nicht geben. Besonders schutzbedürftige Menschen – Kinder, Schwangere, Kranke, Queerpersonen und Betroffene von Gewalt – müssen verlässlich erkannt und angemessen untergebracht werden. Die unabhängige Asylverfahrensberatung wollen wir auch auf Landesebene erhalten. Europa trägt hier eine große Verantwortung, meine Damen und Herren. Diese Verantwortung bemisst sich nicht allein an der Fähigkeit zur Steuerung, sondern vor allem daran, wie wir mit Menschen umgehen, die nach einer traumatischen Erfahrung Schutz suchen. Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch größtmögliche Härte. Er beweist sie dadurch, dass er Schutz, Würde und Perspektiven miteinander verbindet. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Einzelabgeordnete Lichtenfeld. Sehr geehrte Frau

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Sven Lichtenfeld fraktionslos

Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man den Antrag der Linken liest, könnte man glauben, mit dem gemeinsamen europäischen Asylsystem, kurz GEAS, würden die Menschenrechte in Europa abgeschafft. Ich halte das für eine völlig überzogene Darstellung. (Zuruf Die Linke: Ah ja!) Wer den Titel dieser Aktuellen Stunde hört, könnte meinen, ab morgen starten im Minutentakt die Abschiebeflüge und Europa schottet sich komplett ab. Davon sind wir weit entfernt. Ich sehe dieses neue Asylsystem sogar aus einem ganz anderen Grund kritisch. Denn was hier als großer Durchbruch verkauft wird, ist aus meiner Sicht vor allem mehr Verwaltung und mehr Bürokratie. Aber das eigentliche Problem wird weiterhin nicht gelöst, denn was passiert mit Menschen, deren Asylantrag am Ende abgelehnt wird? Genau darüber wird viel zu wenig gesprochen. Im Land Bremen gab es Ende 2024 rund 3 900 ausreisepflichtige Personen. Gleichzeitig wurden im Jahr 2023 lediglich 33 Personen abgeschoben, im Jahr 2024 waren es 84 Personen. Ja, das ist mehr als im Jahr zuvor, aber gemessen an fast 3 900 ausreisepflichtigen Personen zeigt sich doch das eigentliche Problem: Über Verfahren wird viel gesprochen, über die Durchsetzung der Entscheidung deutlich weniger. Da darf man sich schon die Frage stellen, ob geltendes Recht tatsächlich konsequent umgesetzt wird. Die Linke spricht heute fast ausschließlich über die Rechte derjenigen, die bleiben wollen. Ich finde, wir müssen auch über die Rechte der Bürger sprechen, die erwarten dürfen, dass Gesetze eingehalten werden. Ein Rechtsstaat muss Schutz gewähren, wenn Schutz notwendig ist. Ein Asylverfahren ist nur dann glaubwürdig, wenn am Ende nicht nur über Rechte gesprochen wird, sondern Entscheidungen auch durchgesetzt werden. Deshalb ist GEAS für mich kein großer Durchbruch. Die eigentlichen Probleme bleiben weiterhin ungelöst. – Vielen Dank! (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Ich höre nichts.)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fricke.

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Holger Fricke BA-Gruppe

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer zahlt, bestimmt die Musik – leider nicht in der EU. Da ist Deutschland mit Abstand der größte Zahler, stellt sich aber regelmäßig hinten an. Wie bei der Geldpolitik, so auch bei der Flüchtlingspolitik. Heute sprechen wir über GEAS, das Gemeinsame Europäische Asylabkommen. Reden wir kurz darüber, wie es zustande kam: Die europäischen Süd- und Ostländer Italien, Griechenland und Co. hatten bereits im Juni 1990 das Dublin-Abkommen unterzeichnet. Die neuen EUStaaten, wie zum Beispiel Ungarn, folgten im Jahr 2004. Das bedeutet, dass sie zusagten, den Asylanspruch ankommender Flüchtlinge zu prüfen und Verantwortung für deren Versorgung zu übernehmen. Als Mitglieder der EU profitierten diese Länder zum Beispiel von den extremen Vorteilen des gemeinsamen Marktes und der Querfinanzierung ihrer Wirtschafts- und Währungsräume – Privilegien mit unglaublich hohem Geldwert. Die Flüchtlinge wurden aber trotz dieser Übereinkunft weiter durchgewunken, in Griechenland sogar so schlecht behandelt, dass eine Überführung dahin unmöglich war. In Italien wurden sie aggressiv als politisches Druckmittel benutzt. Und was hat Deutschland getan? Deutschland hat diese Vertragsbrüche einfach so hingenommen. Meine Damen und Herren, die GEAS-Reform wurde genau daraus geboren, aus der Durchsetzungsschwäche deutscher Bundesregierungen, andere Länder zur Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen zu bewegen. Statt zu sagen, dass wir 2015 und darüber hinaus massiv in Vorleistung gegangen sind und es nun Zeit für die anderen Länder ist, ihren Teil zu tun, geben wir wieder klein bei. Flüchtlinge und Kosten landen vermutlich wieder bei uns und die nächste Flüchtlingskrise wird genauso ablaufen wie die letzte. Aber kommen wir zurück nach Bremen: Wir sitzen hier und fragen uns, woher bitte Wohnungen, Infrastrukturen, Integrationskapazitäten kommen sollen. Die massive Überlastung von Verwaltung und Justiz spielt da genauso hinein. Der Senat kann nicht zaubern, aber wer seit Kriegsende regiert, muss sich die Frage gefallen lassen, warum nichts funktioniert, liebe SPD. Wir haben uns freiwillig gemeldet, eine Aufgabe zu übernehmen, eine Herkulesaufgabe, für die wir nicht ausgestattet sind und für die wir kein Geld haben, insbesondere nicht in Bremen. Bürgermeister Bovenschultes sicherer Hafen muss geschlossen werden, zumindest für eine bestimmte Zeit. Denn schon jetzt leiden wir unter Islamisierung, Sprachdefiziten und Leistungsproblemen in Schulen, Kriminalität und Übergriffen, dazu immer größer werdenden Parallelgesellschaften. Bei aller Kritik: Die Würde des Menschen ist natürlich unantastbar. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Würde der schutzsuchenden Menschen. Es geht auch um die Würde aller Menschen in unserem Land. Wer messert, wer vergewaltigt, wer zum Kalifat aufruft, wer Frauen verpacken will wie sein Handy, wer seine Tochter im Grundschulalter schon unter das Kopftuch zwingt, der hat in unserer Gesellschaft, in unserem Land nichts zu suchen. Das Gleiche gilt für Menschen, die illegal in unser Land, in unser Sozialsystem eingewandert sind. Flüchtlingen werden wir weiterhin mit einem freundlichen Gesicht begegnen, wenn sie sich integrieren und unsere Gesellschaft akzeptieren und anerkennen. Ansonsten müssen sie das Land verlassen, zur Not in Abschiebehaft außerhalb der EU. GEAS kommt, illegale und kriminelle Einwanderer müssen hoffentlich gehen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BA-Gruppe)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt, vor wenigen Tagen ist die größte Reform des europäischen Asylsystems in Kraft getreten, abgekürzt GEAS. Uns alle haben in den letzten Tagen Bilder aus dem EU-Parlament erreicht, wo es zu einer Abstimmung kam. Das möchte ich gern vorwegstellen: Über Inhalte können wir gern streiten, auch darüber, wie hart wir in der Asyl- oder Zuwanderungspolitik sein müssen. Wir können und müssen darüber streiten, wen wir hier haben wollen und auch, wen wir hier nicht haben wollen. Das ist das originäre Recht einer Gesellschaft. Bei den vielen Aspekten kommen wir Freien Demokraten an der einen oder anderen Stelle vielleicht zu anderen Einschätzungen als die Linken oder die Grünen, aber wir sprechen hierbei immer noch über Menschen. Es sind Menschen, über die wir sprechen. Dass die ganz Rechten und die ganz, ganz Rechten im EU-Parlament das Ganze nach der erfolgreichen Abstimmung freudig und fast schon hämisch mit „Send them back“-Rufen gefeiert haben, das ist unterirdisch und das zeigt die ganze Menschenverachtung dieser rechtsextremen Parteien, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns die Inhalte anschauen: Was wurde eigentlich beschlossen? Es wurden schnellere Asylverfahren beschlossen, das heißt, wir haben jetzt einheitliche Standards. Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung durchlaufen Grenzverfahren in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist richtig! Wir haben auch die Pflichtsolidarität, das heißt, Staaten an den Außengrenzen werden entlastet. Das war ja das große Problem des DublinVerfahrens, dass manche Staaten überproportional stark belastet wurden, während andere überhaupt keine Belastung tragen mussten. Das Problem wird jetzt angegangen: Länder, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, müssen sich stattdessen finanziell beteiligen. Wir finden, auch das ist richtig, sehr geehrte Damen und Herren! Drittens, das Konzept sicherer Drittstaaten. Das heißt, es gibt Kriterien, nach denen Menschen in sichere Drittländer oder Transitländer zurückgeführt werden können. Auch das ist jetzt vereinheitlicht worden. Auch das, sehr geehrte Damen, ist richtig! Was heißt das konkret? Flüchtlinge können nicht mehr einfach unkontrolliert weiterziehen. Ich finde schon, dass wir als Gesellschaft den Anspruch haben sollten, dass wir wissen, wer eigentlich hier ist und wer sich durch Deutschland oder durch Europa bewegt. Flüchtlinge ohne Papiere werden an den Grenzen gescreent und Personen, die fast keine Chance auf Anerkennung haben, werden in Asylverfahren schon an der Außengrenze zurückgewiesen. Darüber hinaus haben wir durch den Verteilungsschlüssel eine solidarische Verteilung und Beteiligung aller EU-Länder an der Aufnahme von Flüchtlingen. Zusammengefasst heißt das: Wer schutzberechtigt ist, bekommt schneller Klarheit und eine echte Chance, aber wer keine Bleibeperspektive hat, wird zügig und rechtssicher zurückgeführt. Das alles bedeutet in Summe mehr Tempo, es bedeutet mehr Rechtsstaatlichkeit und es bedeutet vor allem ein gemeinsameres Agieren der Länder in der EU. All das, sehr geehrte Damen und Herren, ist richtig! (Beifall FDP) Ich will jetzt gern noch auf zwei, drei Vorredner/Vorrednerinnen eingehen, die wir gehört haben. Wir haben den Satz gehört, so sinngemäß, dass uns insbesondere durch rechte Parteien eingeredet werden würde, dass es hier nicht um Schutzsuchende geht, sondern dass es hier ausschließlich um Kriminelle geht. Ich glaube, beides ist richtig. Es gibt Schutzsuchende, die unseren Schutz brauchen, und genauso gibt es Kriminelle, die versuchen, hierherzukommen. Dieses Verfahren, das jetzt beschlossen wurde, versetzt uns doch überhaupt erst in die Lage, die einen von den anderen zu unterscheiden und eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Zweitens: Wenn wir jetzt über einen Überbietungswettbewerb sprechen – dieser Begriff fiel auch, einen Überbietungswettbewerb zwischen EULändern – dann ist doch das, was hier gerade beschlossen wurde, das Gegenteil davon, weil wir eine Harmonisierung haben, weil wir als EU gemeinsam agieren. Es gibt gerade keinen Überbietungswettbewerb mehr. Auch das ist richtig! Drittens wurde gefordert, dass wir sichere Fluchtwege für die Menschen haben, die wirklich unseren Schutz brauchen. Auch das ermöglichen diese Regelungen, dass wir jetzt schnellere Verfahren haben, dass wir sicherere Wege haben, dass wir schneller entscheiden können, wer unseren Schutz braucht, und dass die Personen dann auch unseren Schutz kriegen. All das ist doch das, was hier ermöglicht worden ist. Das heißt, die Forderungen, die hier aufgestellt worden sind, sind Teil dieser Verhandlungen, Teil dieser Ergebnisse. Deswegen finden wir als FDP-Fraktion das, was dort entschieden wurde, sehr richtig und wir tragen das auch mit. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Lenkeit.

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Kevin Lenkeit SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! 16 Minuten, das ist ja – –. (Heiterkeit – Zurufe) Ja, ich versuche, mich kurz zu fassen. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über das Gemeinsame Europäische Asylsystem sprechen, kurz GEAS, dann sprechen wir über eine zentrale politische Frage unserer Zeit, nämlich: Wie gelingt es uns, in der Migrationspolitik Humanität auf der einen Seite und Ordnung auf der anderen Seite miteinander zu verbinden? Wir stellen die Frage, weil – und das war und das ist der SPD schon immer klar gewesen – das eine nicht ohne das andere funktionieren kann. Wir stellen uns die Frage, weil wir feststellen müssen, dass das bisherige System, das Dublin-System, in der Vergangenheit zu Verwerfungen geführt hat. Wer Schutz vor Krieg, Verfolgung und Gewalt sucht, muss sich auf Europa, muss sich auf Deutschland und muss sich auf Bremen verlassen können. Das Recht auf Asyl ist und bleibt ein Kernbestandteil unserer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung. Deswegen gilt auch zukünftig: Wer Schutz vor Krieg, Verfolgung und Gewalt sucht, der wird in Europa, der wird in Bremen, der wird in Bremerhaven Schutz finden können und wird sich auf uns verlassen können, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Genauso ist aber klar: Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass Migration geordnet und gesteuert und nach klaren Regeln erfolgt. Sie erwarten, dass Verfahren funktionieren, dass Entscheidungen zügig getroffen werden und dass wir als überzeugte Europäerinnen und Europäer, die wir hier im Raum sicherlich alle sind, nicht länger zulassen können, dass einzelne Staaten die Hauptlast tragen, während andere sich der Verantwortung entziehen. GEAS wirkt abschreckend, wurde hier gerade gesagt. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist falsch. Ein Geflüchteter vor Krieg und Gewalt wird sich in seinem Heimatland nicht gegen die Flucht entscheiden, wenn es für ihn bedeutet, er muss in ein europäisches Land flüchten. Das wird nicht stattfinden. Schutz in Deutschland ist genauso gut wie Schutz in Schweden. Erfahrungsberichte, wenn man sich mit Geflüchteten unterhält, zeigen im Übrigen, dass viele dieser Menschen niemals das Ziel hatten, überhaupt in Deutschland zu bleiben. Sie sind damals in Deutschland angekommen, weil die damalige Große Koalition unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel „Wir schaffen das!“ ausgerufen hat und Deutschland für viele Geflüchtete ein sicherer Hafen im europäischen Raum wurde. Die Menschen sind hier angekommen, die Menschen haben sich eine Existenz aufgebaut, und mit Blick beispielsweise auf die Beschäftigungszahlen, gerade auch bei uns im Land Bremen, sehen wir: Wir haben aus der Fluchtmigration eine erfolgreiche Arbeitsintegration gemacht. Das war ein Kraftakt, den haben wir hier alle miteinander zusammen geschafft. Darauf können wir stolz sein, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Ich finde, die Idee, dass es nur in Deutschland gute Asylpolitik geben kann und in anderen europäischen Ländern – –. Übrigens auch ein wenig unverschämt unseren europäischen Partnern gegenüber: „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“. Das war mal, ich dachte, diese Zeit hätten wir überwunden. Wir hatten hier auch in dem letzten Jahr Diskussionen, dass wir eine Überstellung beispielsweise nach Finnland unter anderem mit Kirchenasyl bekämpft haben. Das finde ich eine etwas verklärte Wahrnehmung auf die Standards, wie wir sie hier in unserem Land haben und wie sie in anderen europäischen Ländern natürlich auch vorherrschen. Wie es in der Vergangenheit gelaufen ist, Kolleginnen und Kollegen, das war unsolidarisch, und deswegen unterstützt die SPD das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Denn GEAS schafft erstmals verbindliche europäische Regeln. Es sorgt für eine bessere Registrierung an den Außengrenzen, für schnellere Verfahren und für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Es ist der Versuch, aus einem Nebeneinander nationaler Alleingänge – und die haben wir in den letzten Jahren erlebt – endlich ein gemeinsames europäisches System zu machen. Ja, dazu gehören dann natürlich auch Regeln, Kontrollen und Verfahren an den Außengrenzen. Humanität bedeutet eben nicht Beliebigkeit. Humanität braucht Ordnung, damit sie dauerhaft gesellschaftliche Akzeptanz findet. Ich sage deshalb auch sehr deutlich: Ich halte es für falsch, wenn manche behaupten, mit GEAS verabschiede sich Europa vom Flüchtlingsschutz, denn das Gegenteil ist der Fall. Gerade, weil wir humanitäre Verpflichtungen ernst nehmen, brauchen wir verlässliche Verfahren und klare Zuständigkeiten, denn ein System, das nicht funktioniert, das Verfahren verschleppt, das Kommunen überfordert und das von vielen Menschen als ungerecht empfunden wird, gefährdet am Ende die Akzeptanz für den humanitären Schutz insgesamt. Wer Humanität erhalten will, muss deshalb auch für Ordnung sorgen. Die von der SPD geführte Bundesregierung hat damit begonnen, diese europäische Reform auf den Weg zu bringen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern auszuhandeln. Das war kein einfacher Prozess, aber es war ein notwendiger Schritt. Selbstverständlich müssen die beschlossenen europäischen Regeln nun auch umgesetzt werden. Dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt diesen eingeschlagenen Weg der Umsetzung jetzt fortführt, entspricht zunächst einmal der gemeinsamen europäischen Verpflichtung, die wir gemeinsam eingegangen sind. Entscheidend ist dabei für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aber immer: Die Umsetzung muss rechtsstaatlich erfolgen, menschenwürdig sein und die besonderen Schutzbedürfnisse von Familien, Kindern und vulnerablen Personen immer berücksichtigen. Kolleginnen und Kollegen, die Menschen erwarten von der Politik weder Abschottungsfantasien noch naive Antworten. Sie erwarten eine Politik, die – ich habe es am Anfang gesagt – Humanität und Ordnung zusammen denkt. Genau dafür steht die Sozialdemokratie in Bremen und im Bund: für ein Europa, das schützt, für ein Europa, das Verantwortung übernimmt und für eine Migrationspolitik, die menschlich ist, gerade, weil sie auf klaren Regeln beruht. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Kollege Imhoff.

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Frank Imhoff CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lenkeit, ich freue mich, dass Sie sich erinnern, dass die SPD-geführte Bundesregierung GEAS 2024beschlossen hat, im Gegensatz zu den Grünen, die sich auf einmal nicht mehr erinnern können, dass sie 2024 mit in der Regierung, der Bundesregierung saßen und das dementsprechend auch auf europäischer Ebene umgesetzt haben. So, nur mal vorweg. (Beifall CDU) Bevor wir – und das haben die Linken ja vornehmlich gemacht – die europäische Asylpolitik verurteilen, sollte man eigentlich mal ein bisschen zurückschauen, wie die Asylpolitik eigentlich vorher funktioniert hat. Bevor GEAS 2024 beschlossen wurde, basierte die europäische Asylpolitik vornehmlich auf dem Dublin-System. Spätestens seit 2015/2016 wissen wir, dass das Dublin-System nicht mehr zu 100 Prozent funktioniert hat, und das ist freundlich ausgedrückt. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: An wem lag das denn wohl?) Flüchtlinge wurden massenhaft durchgereicht, weitergeschoben und oft nicht rechtsstaatlich behandelt. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Flüchtlingspolitik der EU 2024 neu geregelt worden ist. Richtig ist das für die Länder, richtig ist das für die Kommunen, und richtig ist das vor allen Dingen auch für die Asylsuchenden. Meine Damen und Herren, die CDU steht zu den GEAS-Gesetzen und Umsetzungen. (Beifall CDU) Für was steht jetzt das Gemeinsame Europäische Asylsystem? Für was steht das? GEAS sorgt für mehr Ordnung im System, der Kollege Schäck hat es eben schon gesagt, für schnellere Verfahren, für einheitliche Regeln in Europa, was wichtig ist, und für mehr Kontrolle an den Außengrenzen. Das bedeutet klare Regeln, eine bessere Verteilung der Verantwortung in Europa. Das hilft vor allen Dingen auch unserem Bundesland Bremen. Das alles, das ist 2024 beschlossen worden. Das ist im Juni jetzt gerade in die Umsetzung gegangen, und es wurde im Juni auch noch mal nachgebessert, und jetzt kommt natürlich die große Kritikwelle. Ja, vor allen Dingen die Linken und auch die NGOs, die kritisieren jetzt, dass es die sogenannten Return Hubs, die Abschiebezentren, in Drittstaaten geben soll. Die kritisieren, dass es besondere Aufnahmeeinrichtungen geben soll, und sie kritisieren die Möglichkeit der erheblichen Einschränkung der Freiheit von Asylsuchenden. Das heißt, es wird dabei immer – –, bei der Kritik wird ja immer nur im Konjunktiv darüber gesprochen. Es könnte sein, dass dabei ein Verfahren nicht sauber läuft. Es gibt die Möglichkeit – –. Wissen Sie, immer im Konjunktiv. Sie schüren hier Ängste, und diese Ängste, die spalten unsere Gesellschaft, und das ist nicht gut, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Spielen Sie nicht mit dem Feuer! Für mich ist klar, und für die CDU-Fraktion ist klar: Der Rechtsstaat ist und bleibt ein Rechtsstaat. Jeder, der hier Schutz sucht, bekommt ein faires Verfahren. GEAS schafft keine rechtsfreie Zone. (Zurufe Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke] und Tim Sültenfuß [Die Linke]) Verfahren, Prüfung, Schutzanspruch und Rechtsschutz bleiben bestehen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Dass die Linken jetzt schon angekündigt haben und die Grünen auch, dass Bremen jetzt schon wieder einen Sonderweg geben will und keine Zentren hier haben will: Bitte, das kennen wir ja schon – die Bezahlkarte. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen Sonderweg geht die Bundesregierung und Sie werden sehen, was Sie davon haben!) Meine Damen und Herren, Sie haben das hier zu verantworten. Wir werden Sie an dieser Verantwortung messen, und spätestens bei der Wahl in einem Jahr werden Sie sehen, was Sie davon haben. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Meine Damen und Herren, allein schon die Überschrift dieser Aktuellen Stunde passt nicht. „GEAS kommt, Menschenwürde geht.“ Ja, was für ein Quatsch, oder? Ich meine, geht es noch ein bisschen reißerischer? (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Was heißt denn eigentlich Menschenwürde? Menschenwürde in der Asylpolitik heißt nicht, jeder darf bleiben. Menschenwürde heißt, jeder bekommt ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, meine Damen und Herren, und genau das haben wir mit GEAS. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]) Die Linken verwechseln Humanität mit Kontrollverlust. Ein Staat, der nicht mehr weiß, wer kommt, wer hierbleibt und wer gehen muss, der handelt nicht human, sondern der handelt überfordert. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. Wir wollen nicht, dass dieses Land ein überforderter Staat ist. Wir wollen einen geordneten Staat, wo sich jeder drin wohlfühlt, sicher sein kann und wo jeder, der Schutz sucht (Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Kinder in den Knast!) und der Schutz auch begründet ist, auch hierbleiben kann, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Die Politik der Linken, dass alle Menschen, die hierherkommen wollen, auch willkommen sind, die ist ja mittlerweile auch europaweit gescheitert. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir solch eine Politik in unserem Land oder in Europa machen würden, dann stürzen wir Europa und auch unser Land in ein Chaos. Meine Damen und Herren, Chaos, davon leben nur Extreme, und die wollen wir nicht in unserem Land. (Beifall CDU) Vielleicht lassen Sie mich zum Abschluss noch mal sagen, was mich persönlich auch ärgert. Wissen Sie, die Linken, die tun immer so, als wenn sie die Einzigen sind, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Das stimmt ja nicht. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Ich bin überzeugter Christ, und ich stehe zu den christlichen Werten. Meine Fraktion und ich, wir stehen zu Nächstenliebe, zu Menschenwürde und zu Gerechtigkeit. Dafür brauchen wir von den Linken keine Nachhilfestunden, meine Damen und Herren. (Glocke – Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Na ja, jedenfalls haben wir von der CDU-Fraktion uns schon mit Asyl beschäftigt, da gab es Ihre Partei Die Linken noch gar nicht, und die Entwicklung, die die Linken (Zurufe Die Linke) hier in unserem Land machen mit ihren Themen, mit ihrem Wortschatz, und ich meine, das haben wir auch auf dem Parteitag in der letzten Woche gesehen und gehört – ich will das jetzt gar nicht hier alles ausführen, ich könnte das, ich tue es lieber nicht, sage ich nur –, also wenn wir das alles beobachten, was Die Linke gerade abzieht im Bund und übrigens auch hier in Bremen, dann weiß ich: Sie driften nach links ab. Passen Sie auf, rutschen Sie nicht ins Extreme! Das ist mein Rat. – Danke schön! (Beifall CDU – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Was? Das sind die doch schon!)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Timke. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Entschuldigung, okay, haben wir nicht gesehen. Herr Kollege Sültenfuß, danke, zur Kurzintervention.

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Tim Sültenfuß Die Linke

Also Herr Imhoff, wenn Sie sagen, dass das alles nur Konjunktiv ist, dass in Zukunft rechtsstaatliche Verfahren vielleicht nicht mehr eingehalten werden könnten, eventuell, möglicherweise: Das ist einfach komplett Realitätsverlust! Sie müssen sich einmal angucken, was los ist an den europäischen Außengrenzen, auf Lesbos in Griechenland oder in den spanischen Enklaven in Marokko. Da werden jeden Tag Menschenrechte gebrochen! Da gibt es Pushbacks ohne Ende; die EU bezahlt irgendwelche Milizen, die von irgendwelchen Warlords aus Libyen geführt wurden, damit die da auf Leute schießen. Da wurde vor ein paar Wochen erst wieder das Feuer auf ein Schiff von einer NGO eröffnet von irgendwelchen Milizen, die von der EU bezahlt werden. Und Sie erzählen hier irgendwas wie: Oh, es könnte vielleicht sein, dass rechtsstaatliche Verfahren – –, das ist aber eine völlig unbegründete Sorge, kann gar nicht passieren. Ich kenne Leute, die waren als Anwält:innen auf Lesbos und haben da Leute beraten. Was die erzählen, da schlackern Ihnen die Ohren, wirklich. Das ist einfach nur – –, ich werde so wütend! Das ist einfach – –, schämen Sie sich! (Beifall Die Linke – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Quatsch!)

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Christine Schnittker

So, ich sehe keinen Wunsch der Erwiderung. Deswegen hat jetzt der Abgeordnete Timke das Wort.

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann sich ja immer fast sicher sein in diesem Haus: Wenn die Linke besorgt ist, geht in diesem Land irgendetwas voran. Die Linke ist besorgt. Sie ist besorgt, weil sie befürchtet, dass ihr finanziell mit Steuergeld vollgestopftes System aus NGOs (Lachen Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]) und Flüchtlingsunterstützungsnetzwerken einen ersten winzigen Teil seiner Daseinsberechtigung verliert. GEAS, also das Gemeinsame Europäische Asylsystem, ist da und damit die allererste, noch sehr zarte, unzureichende Verschärfung von Asylverfahren und eine Erleichterung für Deutschland, diejenigen Asylsucher endlich zurückzuüberstellen, die hier unter keinem Gesichtspunkt etwas verloren haben. Es ist ein erster Schritt, um die überlasteten Kommunen irgendwie durch Verfahrenserleichterung und Beschleunigung von den untragbar gewordenen Belastungen zu befreien. Auch Bremen und Bremerhaven, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden davon profitieren. Die Linkspartei sorgt sich trotzdem, weil mit ihr verbandelte Beratungsstellen, Unterstützungsnetzwerke und Rechtsberatungen seit Jahrzehnten davon gut profitieren. Bremens Bürger können nun entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Weniger Rechtsberatung bedeutet weniger herausgeworfene Steuergelder, bedeutet weniger Steuern und Abgaben für die Menschen in Bremen und Bremerhaven. Die Bevölkerung ist längst entschlossen, diesen Weg zu gehen. Der Bremer Senat wird erwartungsgemäß auch weiter zu den Blockierern von Veränderungen auf diesem wichtigen Politikwelt und auf diesem wichtigen Pfad gehören. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist klar: Unser Problem lautet nicht zu wenig rechtliche Möglichkeiten für Asylsucher oder zu wenig Beratung. Unser Problem ist doch längst, dass die staatlich finanzierten wiederholten Klagen gegen jeden Bescheid, gegen jede Ablehnung unser Justizsystem lähmen, die Verfahren in die Länge ziehen und den Steuerzahler Unsummen kosten. Ausreisepflichten und Abschiebungen werden zudem sabotiert, übrigens auch mit staatlichen Mitteln, die in finanz- und fragwürdige NGOs fließen. Damit muss endlich Schluss sein, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich finde es gut, dass sich die Partei Die Linke endlich um die Menschenwürde sorgt. Es gab Zeiten, liebe Genossen von der Linkspartei, als Sie die Europäische Menschenrechtskonvention noch weit kritischer betrachteten. Ich zitiere mal: „Die sogenannte Europäische Menschenrechtskonvention ist ein Instrument des Imperialismus, mit dem versucht wird, die sozialistischen Staaten zu diskreditieren und die Errungenschaften des Sozialismus zu untergraben.“ (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das gibt es doch nicht, so was!) Ihr SED-Parteifreund Klenner drückte es einmal so aus, Zitat: „Die bürgerlichen Menschenrechte dienen der Aufrechterhaltung der Ausbeutung und können daher keine universelle Gültigkeit beanspruchen.“ Das kam aus Ihrer Vorgängerpartei. Zugegeben, das alles stammt aus einer Zeit, als das Schießen auf Flüchtlinge –selbstverständlich nur von hinten – unter Linken noch zum guten Ton gehörte. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Heute hingegen diskreditiert die Linkspartei mit allem, was sie tut, überhaupt jede soziale Errungenschaft gerecht denkender Bürger, weil Sie kein Maß kennen, (Unruhe Die Linke) weil Sie die kleinen Leute dafür auspressen, weil sich NGOs und der Staatsapparat die Taschen vollmachen, weil die Bürger Ihre Träumereien mit allen Folgen ausbaden müssen, egal ob im Stadtbild, im Gesundheitssystem, im Sozialsystem, in der Schule oder in der Kriminalstatistik. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dann bekommen wir so ein System, meine Damen und Herren. Kaum geht es ausgerechnet in der trägen EU darum, einen ersten wichtigen Schritt zu gehen, fängt hier auf der linken Seite das große Geschrei an. Ich würde mich freuen, liebe Linke, wenn ich von Ihnen einmal hören würde, dass Sie genauso vehement sich um Bremen und Bremerhaven sorgen und um die Menschen, die hier leben und arbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Labetzke zur Kurzintervention.

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Michael Labetzke GRÜNE

Sie haben gerade über Kosten gesprochen. Weil ich das in diesen ganzen Beiträgen bisher noch nie gehört habe: Abgesehen davon, dass Großbritannien keine einzige Person nach Ruanda abgeschoben hat: Die Kosten betrugen 800 Millionen Euro. Das ist viel Geld, womit man viel für Integration tun könnte. Schade, dass das hier überhaupt nicht berücksichtigt worden ist. Noch eine weitere Frage oder eine weitere Bemerkung dazu: Glaubt irgendjemand hier in diesem Raum ernsthaft, dass es möglich ist, in einem außereuropäischen Land, wo auch immer, sagen wir wieder in Afrika, dort die Return Hubs zu errichten, wo 1 000, 2 000, 5 000, 10 000 Menschen – ich weiß ja nicht, über welche Zahlen wir hier reden – tatsächlich menschenwürdig untergebracht werden? Wenn Sie sagen, dass Die Linke anfängt zu schreien: Ja, man kann gar nicht laut genug schreien, wenn es um die Menschenwürde geht! (Beifall Die Linke) Eine letzte Bemerkung: Diese Debatte hier ist nicht so heftig gelaufen, wie ich es befürchtet habe, aber Herr Timke, ich erinnere Sie an dieser Stelle daran, und zwar ganz intensiv, welche Asyldebatte wir in den Neunzigerjahren hatten. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, ich kann mich daran erinnern, völliger Schwachsinn!) Sie haben heute diese Tonart angeschlagen, und die Folgen waren Hoyerswerda, Mölln, Solingen (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Völliger Quatsch!) und die Nacht der Schande von Rostock-Lichtenhagen! Sie sollten sich mäßigen, und Sie sollten sich vor allen Dingen in Ihrer Wortwahl in diesem Themenbereich zurückhalten! – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das war die CDU, die den Asylkompromiss geschlossen hat!)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, ich nehme an, keine Erwiderung? Dann sehe ich jetzt keine weitere Wortmeldung aus dem Plenum. Frau Senatorin Dr. Högl hat das Wort. – Bitte schön!

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Dr. Eva Högl

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell sind weltweit 118 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie fliehen vor Kriegen, vor Verfolgung, vor Klima, sie haben ihre Lebensgrundlagen nicht mehr, sie fliehen vor Gewalt. Nicht alle dieser Menschen haben eine Perspektive in ihrer Region oder in ihrem Land. Selbstverständlich können nicht alle dieser Menschen zu uns nach Europa kommen, das ist selbstverständlich. Deswegen müssen wir ein gemeinsames Asylsystem haben in Europa, das geprägt ist von Solidarität in der Europäischen Union und von gemeinsamen Regeln – und das ist GEAS, das jetzt seit dem 12. Juni gilt. Es gilt in der gesamten Europäischen Union unmittelbar als Verordnung, und das ist, bei aller Kritik, die wir im Detail auch aus unterschiedlichen Perspektiven haben, das an sich ist erst mal ein echter Erfolg! Da wurde lange gerungen. Wenn ich Sie kurz daran erinnern darf, welche politischen Konstellationen wir in Europa haben: Wir haben es mit Postfaschisten zu tun, Rechtsextreme sind an der Regierung, wir haben es bunt, vielfältig in Europa. Dass Europa es trotzdem geschafft hat, zu sagen, wir müssen uns einigen auf ein gemeinsames System, auf ein gemeinsames System, das geprägt ist davon, dass wir Menschen Schutz und Sicherheit geben, ist der Ausgangspunkt des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Dass wir die Migration steuern, dass wir sie ordnen, dass wir humanitäre Standards einziehen und auch achten und dass wir Vulnerable schützen, das ist ein echter Erfolg. (Beifall CDU) Es wurde hart gerungen und ja, uns allen gefällt aus unterschiedlichen Perspektiven sicherlich nicht jede einzelne Regelung. Aber dass wir dieses GEAS jetzt haben, das ist erst mal eine wirklich gute Grundlage, mit der wir arbeiten können. (Beifall CDU) Das GEAS regelt die Asylverfahren, regelt die Aufnahme, regelt die Zuständigkeiten für geflüchtete Menschen. Es schafft ein gemeinsames Recht, das sagte ich schon, und angepasste Verfahren, sodass in Europa mit den unterschiedlichen Mitgliedstaaten, mit ihren unterschiedlichen Perspektiven, auch auf die Frage von Flucht gemeinsam gehandelt wird. Für Bremen und für Bremerhaven ändern sich ein paar Dinge, aber auch nicht alles. Wir fangen nicht von vorne an, und wir müssen auch nicht alles überarbeiten. Wie bisher bleibt das Bundesamt für Migration und Flucht (BAMF) für die Asylverfahren zuständig. Es ist die entscheidende Institution für den gesamten Ablauf der Asylverfahren und auch für die Bestimmung der Zuständigkeit. Das ist das, was ehemals die Dublin-Regelungen waren. Das alles liegt beim BAMF in Nürnberg. Und nein, wir machen in Bremen kein Außengrenzenverfahren, sondern das machen einzelne Flughäfen in Deutschland. Das machen die großen Flughäfen, da sind wir nicht gefordert. Die Unterbringung bleibt weiter in der Zuständigkeit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Wir sorgen im Rahmen dieses fairen Verfahrens für eine gute Unterbringung. Was neu ist, ist das Screening, meine Damen und Herren. Darüber haben auch intensive Diskussionen stattgefunden, zu Recht. Mit dem Screening soll erreicht werden, dass die Identität von Personen geklärt wird. Es soll geprüft werden, ob sie vulnerabel sind und eine spezielle Behandlung erfordern, zum Beispiel Kinder, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder mit bestimmter sexueller Orientierung oder Identität, Frauen, was auch immer die Vulnerabilität ausmacht. Das wird geprüft, und es wird geprüft, wie ihr Gesundheitszustand ist und ob da spezielle Vorsorge getroffen werden muss. Das geschieht alles in der zentralen Aufnahmeeinrichtung. Hierbei unterstützen die beiden Ausländerbehörden in Bremerhaven und Bremen und die Polizei, und wir haben einen Erlass in Arbeit – jetzt wird es ein bisschen bürokratisch, aber das ist notwendig –, dass wir dieses ganze Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten und Behörden gut koordinieren und gute Regelungen dafür kriegen. Wir verlangen von denjenigen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten, die AWO hat zum Beispiel Personal aufgestockt, nicht, dass sie die Personen festhalten. Wir haben gesagt, sofern Personen bis zur Klärung der Identität festgehalten werden müssen, macht das die Polizei. Das ist der Teil der Unterstützung in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Man kann kritisch sein bei dem Thema „Festhalten“, aber bis eine Identität geklärt ist, halte ich das für absolut richtig und wichtig, dass wir wissen, welche Personen sich bei uns aufhalten. Nur dann können wir prüfen, ob sie Schutz und Sicherheit bekommen können. Das ist ein wichtiger Teil, und dazu stehe ich auch ohne Wenn und Aber. (Beifall CDU, SPD) Es wird dafür gesorgt, dass die Grundrechte, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Das ist sehr, sehr wichtig. Die Menschen, die zu uns kommen, haben eine Würde und haben Rechte. Das sollte hier auch überhaupt nicht streitig sein, dass wir sie ordentlich behandeln. Deswegen sind in Deutschland das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter beauftragt, im Rahmen dieses Screenings einen Blick darauf zu haben, ob die Menschen gut behandelt werden, ob sie ihre Grund- und Menschenrechte bewahren. Ich schätze die beiden Institute sehr und bin mir sicher, dass wir ihnen vertrauen können und dass sie darauf achten werden, dass unser Verfahren in Deutschland vernünftig abläuft. Wir werden in Bremen keine sekundären Migrationszentren einrichten, weil wir das weder für sinnvoll noch für nötig erachten. Nicht, weil wir irgendwelche Sonderregeln wollen, sondern wir halten die Maßnahmen, die wir in Bremen ergreifen, für sinnvoll und richtig, um ein ordentliches Asylverfahren zu gewährleisten. Dafür brauchen wir keine Sekundärmigrationszentren, in denen wir die Menschen über Gebühr und ohne Not festhalten. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wir werden in Bremen im Rahmen unserer Zuständigkeiten die Spielräume, die GEAS uns gibt, nutzen. Wir werden trotzdem dafür sorgen, dass wir ein zügiges und sorgfältiges Asylverfahren gewährleisten. Wir werden aber auch die Verbesserungen, die GEAS gibt, umsetzen. Es gibt eine bessere Regelung zur Gesundheitsversorgung. Es gibt mehr Zugang zur Gesundheitsversorgung. Es gibt besseren Zugang zu Schulen – für die Kinder sehr wichtig. In GEAS steckt auch eine verbesserte Möglichkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Regelung werden wir sehr offensiv angehen. Es ist nicht alles schlecht bei GEAS, es gibt auch ein paar Dinge, die wir gut nutzen können, um diejenigen, die zu uns gekommen sind, bestmöglich zu unterstützen. Wir werden GEAS anwenden, wir werden es umsetzen. Wir werden dabei die Menschen im Blick behalten, wir werden Schutz und Sicherheit im Blick behalten, und wir werden selbstverständlich dafür sorgen, dass wir eine gute Bilanz bekommen zwischen den Menschen Schutz und Sicherheit zu geben und trotzdem unsere Gesellschaft, unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen nicht zu überfordern. Das alles soll mit GEAS erreicht werden, und wir werden sorgfältig im Blick behalten, ob wir Anpassungen brauchen. Ich habe begonnen mit der Zahl von Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. Ich schließe damit: Das Wichtigste, was wir alle tun können und müssen, das haben wir hier nicht alles in der Bürgerschaft und im Senat in der Hand, ist die Bekämpfung von Fluchtursachen. Wir müssen mithelfen, dass viel weniger Menschen genötigt sind, ihre Heimat zu verlassen, sich zu uns auf den Weg zu machen, auf gefährlichen Wegen, unter Aufbringung all dessen, was sie oder die Familien haben. Daran müssen wir, meine Damen und Herren, weiterhin ganz engagiert gemeinsam arbeiten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen ist mit der Beendigung des vierten Themas auch die Aktuelle Stunde beendet und unser Vormittag ebenso. Wir treten jetzt in eine Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 15:00 Uhr. (Vizepräsidentin Christine Schnittker schließt die Sitzung um 13:18 Uhr.)  Vizepräsident Ralph Saxe eröffnet die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 15:01 Uhr.

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Ralph Saxe

Meine Damen und Herren, hier ist so eine schöne kommunikative Stimmung. Es ist wirklich bedauerlich, dass ich die jetzt stören muss. Ich hoffe, Sie hatten eine wunderbare Mittagspause. Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist jetzt wieder eröffnet. Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 92 morgen Nachmittag nach dem Tagesordnungspunkt 93 aufzurufen. Wir setzen die Tagesordnung fort, aber zunächst begrüße ich als Besuchende auf der Tribüne Auszubildende und Mitglieder der Eisenbahnund Verkehrsgewerkschaft Bremen. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Wir fahren fort in der Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 32: Wieder blind ins Risiko – Hat der Senat Bovenschulte aus dem Sozialleistungsbetrugsskandal nichts gelernt? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 4. November 2025 (Drucksache 21/1447) Dazu Mitteilung des Senats vom 27. Januar 2026 (Drucksache 21/1584) Wir verbinden hiermit den Tagesordnungspunkt 87: Bovenschultes Blindflug beenden – Sozialleistungsmissbrauch durch verbindlichere Integration und kommunale Beschäftigung wirksam begrenzen Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Juni 2026 (Drucksache 21/1838) Dazu als Vertreterin des Senates Frau Senatorin Dr. Schilling. Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet. Das Wort hat der Kollege Strohmann.

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Heiko Strohmann CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren ein Thema, das wir schon längerfristig debattieren, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, was mich bei diesen Diskussionen immer wieder nervt, ist, dass in dieser Stadt so getan wird, als wären wir ein Sonderfall. Bremen ist immer besonders. Als würden die Gesetze, die in Duisburg, Essen oder Berlin gelten, hier nicht gelten. Bei uns ist immer alles in Ordnung, bei uns passiert nichts, bei uns ist alles gut. Wenn wir dann nachgucken, passiert nichts. Mal als klassisches Beispiel, gerade nicht im Sozialbereich: Als wir in der Pandemie – –, mit den Impfungen ist unser Bürgermeister als der Impfkönig durch Deutschland getingelt und hat uns erzählt, alles ist toll, alles ist super, in Bremen gibt es keine Impfverweigerer, gibt die höchste Impfquote. Als wir dann mal darauf hingewiesen haben, das könnte schiefgehen, wir kommen dann irgendwann auf 105 Prozent, wurden wir dafür beschimpft und verleumdet, und siehe da, es war so: Wir waren ein ganz normales Bundesland wie überall in Deutschland auch. Genauso ist es auch jetzt wieder in diesem Bereich. Sie tun so, es ist alles toll, es ist alles im Griff. Jetzt haben wir im Januar auch auf den Bericht des Bundesrechnungshofs hin eine Große Anfrage gestellt, und siehe da, das stimmte nicht, weil in den Antworten – –, das sind nicht unsere Antworten, das sind die Antworten des Senats: Man weiß es nicht, man erhebt es nicht, man zählt es nicht, man dokumentiert es nicht, aber Sie haben die Schlussfolgerung daraus gezogen: Hier ist alles in Ordnung. Entschuldigen Sie bitte, das ist doch wirklich klassische Blindheit, was Sie uns da verkaufen wollen. (Beifall CDU) Dann kam es ja, dann kam die Dokumentation im ZDF, und dann kam auch ein Bericht aus Bremen. Da war ein Mitarbeiter aus dem Jobcenter, der heute, glaube ich, auch wieder anwesend ist, und hat berichtet. Das wäre ja eigentlich untergegangen, wenn es nicht Axel Schuller zu verdanken wäre, dieses Thema noch mal hochzuziehen und darüber auch noch mal zu diskutieren. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Was haben Sie gemacht, sehr geehrte Frau Schilling? Sie haben diesen Mann einfach rausgeschmissen. Sie haben dann noch – –. Nicht nur, dass Sie ihn einfach rausgeschmissen haben, obwohl Sie ihm eigentlich ein Lob geben müssten und sagen: Komm mal her, lass uns das mal gemeinsam angucken. (Widerspruch SPD) Sie haben ihn unter diffamierender Art und Weise in den Deputationen noch mal verhetzt. Das haben Sie noch dazu gepackt und haben gesagt: Das ist alles Unsinn, was er hier erzählt, das ist alles gelogen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es ist nichts, es ist wirklich – –, es funktioniert hier nichts. Wenn Sie sich das mal angucken, wie es in anderen Städten ist, nehmen wir mal Duisburg: Die haben eine Taskforce, die haben Fallkonferenzen. Die greifen durch, die kontrollieren. Bremen? Hier passiert gar nichts. Deswegen haben wir Ihnen auch noch mal neben der Großen Anfrage einen Antrag zur Verfügung gestellt, dass wir sagen müssen: Wer den Sozialstaat nur verwaltet, der verliert. Der Sozialstaat muss fordern und fördern. Deswegen will ich auch noch mal abzielen auf gestern, auf die Diskussion, auf den Kollegen Olaf Zimmer, der eine sehr bemerkenswerte Rede gehalten hat. Gut, er ist ein bisschen falsch abgebogen aus meiner Sicht, aus seiner natürlich nicht, aber in der Analyse war er genau richtig. Er hat gesagt: Wir haben hier eine Verwaltung, die sich selber beschäftigt, die sich selber ernährt. Das darf es nicht sein. Das ist nämlich das Grundproblem. (Beifall CDU) Das ist das Grundproblem, was wir letztendlich haben. Es hilft nicht den Kunden der Jobcenter, die Hilfe brauchen, und es hilft nicht denjenigen, die das finanzieren, das sind nämlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Von daher hat er jetzt auch noch mal den Begriff, den ich ja schon länger habe – –, sozial-industrieller Komplex nenne ich das, das ist im Grunde genommen die selbsterhaltende Verwaltung. Das darf letztendlich nicht sein. Sie haben nach wie vor keinen Überblick über Schwarzarbeit, über Leute, die im System nicht betreut wurden. Sie wissen ehrlicherweise nichts, tun aber so, als wäre hier soweit alles in Ordnung. Wenn man natürlich nicht hinschaut, ist es ganz klar. Ich will letztendlich, weil sieben Minuten ist natürlich schon für so ein schwieriges Thema – –, möchte ich mal eins ankündigen: Es geht uns im Kern in diesem Antrag nicht um die Frage der Sanktionen. Ich glaube, das ist eine falsche Diskussion, die wir in Deutschland führen. Es ist auch eine falsche Diskussion, das ärgert mich auch, bei der Höhe des Bürgergeldes. Das ist Schwachsinn. Das ist eine schwachsinnige Diskussion, ob ein Bürgergeldempfänger 5, 6, 7 oder 8 Euro mehr oder weniger kriegt. Sondern es geht einfach darum, dass wir Systeme schaffen, die ihnen wirklich die Möglichkeit geben, wieder in ein normales Leben zu finden. Wenn das mit dem ersten Arbeitsmarkt nicht sofort klappt, müssen wir es schaffen. Dazu – darauf können Sie sich vorbereiten – werden wir nach den Sommerferien das eine oder andere erarbeiten und werden noch mal einen Aufschlag finden. Ich möchte im Grunde genommen – –, wenn keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt da ist, möchte ich, dass jeder, der kann, der arbeiten kann, beschäftigt wird, denn Beschäftigung, (Beifall CDU) ist auch ein Signal an die Gesellschaft: Ja, ich kriege Transferleistungen, ich gebe aber etwas zurück. Beschäftigung ist der erste Weg zur Qualifikation, zur Weiterbildung und der nächste Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Darum wird es in den nächsten Jahren gehen, und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin tief enttäuscht über die Art und Weise, wie im Arbeitsressort mit diesem Thema umgegangen worden ist, wie Ihr Auftritt, Frau Schilling, in der Arbeitsdeputation war. So geht es nicht. So geht man nicht mit Menschen um, so geht man nicht mit Beschäftigten um. Ehrlicherweise, so kaltschnäuzig, „wenn du nicht spurst, fliegst du raus“ – –, Sie haben hier ein Klima der Angst im Jobcenter erzeugt. (Zuruf) Ja natürlich! Und das geht genauso weiter, den Spinn haben Sie jetzt entlassen, dafür haben Sie jetzt Frau Nelson. So, und was ändert sich? Es wird sich nichts ändern. Ich sage Ihnen voraus: Aus Bremerhaven haben Sie nichts gelernt! Sie haben aus allem nichts gelernt, und ich sage Ihnen voraus, in einem Jahr werden wir genau so einen ähnlichen Fall wiederhaben. Darauf werden wir uns als CDU vorbereiten, und wir werden Ihnen nach dem Sommer Vorschläge machen, die auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind, weil unter einem Klima der Angst kann man nicht frei arbeiten. – Vielen Dank! (Beifall CDU, BA-Gruppe)

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Ralph Saxe

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Zimmer.

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Olaf Zimmer Die Linke

Herr Präsident, werte Abgeordnete! Schade, ich glaube, der gute Eindruck geht jetzt kaputt nach der Rede. Aber macht ja nichts. (Heiterkeit CDU) Wenn man diesen Antrag liest, könnte man meinen, die Mutter aller Probleme in Bremen sei die Faulheit beziehungsweise die Unwilligkeit der Bürgergeldempfänger:innen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Nein!) Das ist die immer gleiche alte Leier, sie lenkt den Blick nach unten, damit niemand nach oben schaut, denn die Wahrheit ist eine andere. Das Problem ist nicht Bürgergeld oder gar Missbrauch. Das Problem ist die Armut an sich. Armut ist in diesem System kein Zufall, kein Unfall. Sie ist gewollt. Bürgergeld ist dafür das perfekte Verwaltungsinstrument. Es gibt keinen Schutz vor Armut. Es ist die staatlich organisierte Verwaltung von Armut. Ein Existenzminimum, das so knapp kalkuliert ist, dass es Menschen dauerhaft in Unsicherheit hält – zu wenig zum Leben, gerade genug, um weiter verfügbar zu sein. Warum? Weil das Kapital eine Reserve braucht, eine industrielle Reservearmee, die jederzeit abrufbar ist. Menschen, die unter Druck stehen, nehmen jeden Lohn, jede Schicht, jede Zumutung an. Bürgergeld diszipliniert nicht nur die, die es beziehen. Es diszipliniert die gesamte lohnabhängige Klasse. Es drückt die Löhne im Supermarkt, in der Pflege, in der Logistik. Es macht erpressbar. Das ganze System fußt auf Misstrauen und Kontrolle. Hausbesuche, Kontoauszüge, Mietverträge, Partnerschaftsprüfungen: Jeder Schritt wird überwacht – nicht, weil der Staat sparen will, sondern weil er die wahre Arbeitskraft billig und gefügig halten muss. Wer arm ist, soll sich schuldig fühlen. Wer arm ist, soll gehorchen. Wen trifft das? Nicht das Phantom vom arbeitsunwilligen Leistungsbezieher, das hier gezeichnet wird. Es trifft die Aufstocker:innen, deren Löhne von Unternehmen bewusst so niedrig gehalten werden, weil der Staat den Rest aufstockt. Es trifft Frauen, die unbezahlte Sorgearbeit leisten und dafür bestraft werden, dass sie nicht rund um die Uhr verfügbar sind. Es trifft Kranke, Alte, Alleinerziehende. Es trifft die, die den Reichtum dieses Landes täglich erarbeiten, ihn aber niemals besitzen. (Beifall Die Linke) Während hier von Millionenverlusten durch Trickserei fabuliert wird, findet die wirkliche Aneignung, der wirkliche Betrug ganz woanders statt – nicht im Jobcenter, sondern in den Vorstandsetagen, in den Steuerkanzleien, in den Vermögensverwaltungen. Dort wird gesellschaftlich produzierter Reichtum privatisiert. Dort werden Erbschaften verschoben, Gewinne in Briefkästen versteckt, Mieten hochgetrieben, Löhne gedrückt. (Beifall Die Linke) In Deutschland gehen jährlich rund 50 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verloren, oft durch komplexe Modelle, von denen eine kleine, sehr wohlhabende Minderheit profitiert. Das ist im Übrigen fast genau die Summe, die der Staat, Stand 2025, für Bürgergeld ausgegeben hat. Diese Form von Kreativität nennen Sie dann Optimierung. Wenn eine Alleinerziehende einen Formfehler macht, nennen Sie es Betrug. Das ist Klassenpolitik in Reinform: nach unten treten, nach oben dienen. Ihr Kronzeuge aus dem Jobcenter, der jetzt durch die Talkshows zieht, will aus Einzelfällen ein Generalurteil über Millionen machen. Ein Mitarbeiter, der mit intrinsischer Motivation seinen Kunden tendenziell misstraut, Sanktionen, Sperrungen recht salopp einsetzt, wie wir es jüngst in einem Fernsehauftritt erfuhren. Das ist kein Kampf gegen Missbrauch, das ist Ideologie. Sie, die Herrschenden und Ihre laut-leise Sprechenden brauchen das Feindbild des Arbeitslosen, des arbeitsscheuen Migranten, des Kostenfaktors Behinderung, damit niemand fragt, woher der unverschämte, gestohlene Reichtum der besitzenden Klasse kommt, denn der kommt aus Arbeit, aus Mehrwert, den viele schaffen und den sich wenige aneignen. Es ist das einfache Klassenverhältnis, dass jemand mit der Arbeit deiner Hände mehr verdient als du selbst. Das ist und bleibt der eigentliche Skandal. Damit das so bleibt, braucht es ein System der Angst – Angst vor Sanktionen, Angst vor dem nächsten Brief, Angst vor dem sozialen Abstieg. Eine verängstigte Klasse stellt keine Forderungen, ist steuerbar und steht allzeit zur Verfügung, bis hin in die Schützengräben. Die Verschärfung, die Sie jetzt fordern, erhöht genau diesen Druck. Sie schaffen keine Arbeit, Sie schaffen Zwang. Sie zwingen Menschen in Dreckjobs, in Leiharbeit, in Befristung – nicht um Armut zu beseitigen, sondern um sie, die Menschen, die eine sinnvolle Perspektive wollen, nutzbar zu machen. Deshalb schiebt diese Debatte alles weg von den steigenden Profiten, weg von den explodierenden Mieten, weg von der Enteignung durch niedrige Löhne, weg von dem Steuerbetrug in Milliardenhöhe, hin zu den Schwächsten, immer zu denen, die sich am wenigsten wehren können. Wenn wir ehrlich über Gerechtigkeit reden wollen, dann reden wir über die Eigentumsfrage. Dann reden wir über armutsfeste Löhne, über die Vergesellschaftung von Wohnraum, über eine Gesundheitsvorsorge jenseits des Profits, über die kollektive Absicherung von Sorgearbeit. Dann reden wir über Umverteilung von oben nach unten; nicht als Almosen, sondern als Rückgabe dessen, was längst erarbeitet wurde. Armut ist kein Charakterfehler, sie ist das Ergebnis von Klassenverhältnissen und einem Sozialstaat beziehungsweise einem Jobcenter, das Armut mit Kontrolle und Verwaltung statt mit Solidarität und Hilfe begegnet – und das hat seine Aufgabe verfehlt. Es schützt nicht die Menschen vor dem Markt, es schützt den Markt, die Profite vor den Menschen. Nicht die Armen gefährden das Gemeinwesen. Die Ausbeutung, die Profitgier der besitzenden Klasse gefährdet es. Wer das verschweigt, macht Politik für die, die von dieser Ausbeutung leben. Wer den Wert eines Menschen nur an der Steuerklasse, den Arbeitsstunden und damit in Verwertbarkeit misst, hat den Begriff der Menschlichkeit verloren. Wir sind keine Rädchen in einer Wirtschaftsmaschine, wir sind eine menschliche Gemeinschaft. Wahre Leistung zeigt sich nicht darin, wie hart wir andere dazu zwingen, für Niedriglöhne zu schuften. Wahre Leistung einer Zivilisation zeigt sich darin, dass wir es schaffen, das Überleben aller bedingungslos zu garantieren. Befreien wir uns vom Fetisch der Lohnarbeit für eine Gesellschaft, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht den Profit! – Besten Dank! (Beifall Die Linke)

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Ralph Saxe

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Görgü-Philipp.

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Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Die Große Anfrage der CDU und der heute vorliegende Dringlichkeitsantrag befassen sich mit wichtigen Fragen. Wie gelingt Integration in Arbeit? Wie verhindern wir Langzeitleistungsbezug? Wie bekämpfen wir Sozialleistungsmissbrauch? Über all das müssen wir sprechen. Zunächst danke ich dem Ressort für die ausführlichen Antworten. Sie haben bei der Bewertung der Antragspunkte sehr geholfen. Schwierig finde ich allerdings die Grundhaltung, mit der die CDU diese Debatte eröffnet. Schon der Titel der Großen Anfrage – „Wieder blind ins Risiko“ – zeichnet das Bild eines Staates, der die Kontrolle verloren habe. Aus Einzelproblemen wird ein umfassendes Systemversagen formuliert. Das mag für Schlagzeilen taugen, für eine sachliche Problemanalyse jedoch weniger. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Sozialleistungsmissbrauch ist inakzeptabel. Jeder Euro, der durch Betrug erschlichen wird, ist einer zu viel. Wer das Vertrauen in unser soziales Sicherungssystem missbraucht, schadet dem Sozialstaat und seiner Akzeptanz. Deshalb müssen solche Fälle konsequent verfolgt und zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgezahlt werden. Gleichzeitig sollten wir die Relationen wahren. Nach den vorliegenden Zahlen sprechen wir hier in Bremen über einen festgestellten Schaden von rund 2 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren. Das ist nicht hinnehmbar, da bin ich total bei Ihnen. Es rechtfertigt aber auch nicht das Bild eines umfassenden Kontrollversagens. Die Antwort des Senats zeigt vielmehr: Viele der Forderungen beziehen sich auf Verfahren, die bereits existieren. Andere liegen in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Dabei entsteht in dem Antrag der Eindruck, als würde das Jobcenter bei Verdachtsfällen wegschauen. Die Realität sieht anders aus. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sie wissen es nicht!) Dokumentenprüfungen, Datenabgleiche, Hausbesuche gehören längst zum Instrumentarium der Jobcenter. Allein im Jahr 2024 wurden vom Jobcenter Bremen mehr als 1 700 Hausbesuche durchgeführt. Das ist keine blinde Behörde, sondern tägliche Prüf- und Kontrollarbeit. Natürlich gibt es Menschen, die über lange Zeit Leistungen beziehen. Diese Menschen sollte man nicht pauschal unter Verdacht stellen. Zugleich ist klar, dass es Missbrauchsfälle gibt. Die Realität ist komplex. Wir müssen uns mit den verschiedenen Lebenslagen der Menschen auseinandersetzen. Viele Menschen im Leistungsbezug kämpfen mit gesundheitlichen Einschränkungen, fehlenden Berufsabschlüssen, Sprachbarrieren oder familiären Belastungen. Andere sind mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder Schulden konfrontiert. Wer diese Lebensrealitäten ausblendet, wird die Ursache von Langzeitleistungsbezug nicht verstehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Deshalb möchte ich auch die Mitarbeitenden der Jobcenter ausdrücklich erwähnen. Sie leisten tagtäglich anspruchsvolle und verantwortungsvolle Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Pauschale Vorwürfe werden ihrer Arbeit nicht gerecht und treffen auch diejenigen, die ihren Auftrag gewissenhaft erfüllen. Statt pauschales Misstrauen zu erzeugen, sollten wir Strukturen gestalten, dass Missbrauch dort aufgedeckt wird, wo er tatsächlich stattfindet, ohne diejenigen zu stigmatisieren, die auf Unterstützung angewiesen sind oder das System täglich verlässlich tragen. Die Aufgabe des Jobcenters besteht vor allem darin, Menschen Perspektiven zu eröffnen durch Beratung, Qualifizierung, Unterstützung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Dass dabei Regeln gelten und Kontrollstrukturen funktionieren müssen, steht außer Frage. Gute Arbeitsmarktpolitik misst sich aber nicht an den Zahlen der Sanktionen, sondern daran, wie viele Menschen dauerhaft eine Perspektive gewinnen. Das zeigt sich besonders bei jungen Menschen. Die CDU fordert ein Sofortaktivierungskonzept für unter 25-Jährige. Dabei wird ausgeblendet, dass Bremen mit der Jugendberufsagentur seit genau elf Jahren auf frühe Begleitung, enge Betreuung und den Erwerb von Berufsabschlüssen setzt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wo steht das? – Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Auch beim Thema öffentlich geförderte Beschäftigung greift der Antrag aus unserer Sicht zu kurz. Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung sollen Menschen schrittweise an den Arbeitsmarkt heranführen, Beschäftigungsfähigkeit stärken und Qualifizierung ermöglichen. Sie sind kein Instrument symbolischer Kontrolle und kein Disziplinierungswerkzeug. Ein erheblicher Teil der Vorschläge läuft derzeit auf zusätzliche Berichtspflichten hinaus. Transparenz ist wichtig, aber jede zusätzliche Stunde für Berichte und Dokumentation fehlt bei Beratung und Vermittlung. Mehr Kontrolle allein ersetzt keine bessere Arbeitsmarktpolitik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Mein Eindruck ist daher: Die CDU vermischt die notwendige Bekämpfung von Missbrauch mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Menschen im Leistungsbezug. Diesen Weg sollten wir nicht gehen. Gleichzeitig erkennen wir ausdrücklich an, dass es im Bremer Jobcenter Probleme gegeben hat und gibt. Fehlentwicklungen, Missbrauch und strukturelle Schwächen müssen konsequent aufgearbeitet werden. Die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers zeigt, dass Verantwortung übernommen wurde und der Weg für eine Neuaufstellung frei ist. Wie wir gestern hier schon miteinander festgehalten haben, muss die laufende Aufarbeitung zu Missständen zügig vorangetrieben werden. Dort, wo erforderlich, müssen organisatorische Verbesserungen umgesetzt werden. Genau deshalb setzen wir auf funktionelle staatliche Kontrolle, klare rechtliche Verfahren und wirksame interne wie externe Prüfmechanismen, dazu auch die Bereitschaft die Wirksamkeit dieser Instrumente auszuweiten und gegebenenfalls nachzusteuern. Wer dauerhaft Transferabhängigkeit reduzieren will, muss die Ursachen bearbeiten und nicht nur die Symptome. Das ist anspruchsvoller als manche Schlagzeile, aber auch genau darin liegt unsere politische Verantwortung. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Kollege Strohmann für eine Kurzintervention.

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Heiko Strohmann CDU

Ich will vielleicht noch mal erklären, weil ja viele jetzt gerade mit vorgefertigten Reden kamen: (Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nennt man Vorbereitung! – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Wir bereiten uns vor, genau!) Ich habe mit keinem Wort irgendwo über Missbrauch als Mehrheit gesprochen – Punkt eins. Punkt zwei ist: Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe ich ausdrücklich gelobt. Dass aber in diesem System, was im Jobcenter herrscht, sie gar nicht frei arbeiten können und ihren Job eigentlich machen können, die Leute in Beschäftigung in Zukunft zu bringen, sondern weil das schnell, schnell, schnell, Hauptsache raus mit dem Geld – –. Das möchte ich auch noch mal bei der Diskussion – –. Wenn Sie sich, liebe Frau Kollegin, das so einfach machen und sagen, ja, da gab es ein paar kleine Fälle, dann heißt das für mich, Sie wollen so weitermachen wie bisher. (Zuruf Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das, sage ich Ihnen, wird ziemlich teuer, auch gesellschaftspolitisch. – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Ralph Saxe

Die Abgeordnete Görgü-Philipp zur Erwiderung.

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Sahhanim Görgü-Philipp GRÜNE

Ja, lieber Herr Kollege Strohmann, diese Debatte führen wir nicht das erste Mal hier. In vorigen Debatten, es läuft immer unterschwellig ein Misstrauen mit gegenüber Menschen und auch zum Teil irgendwie Mitarbeitern gegenüber. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das unterstellen Sie, das ist aber auch alles!) Nein, das ist ja die Wahrheit. Wir haben auch diverse Male in der Sozialdeputation darüber gesprochen. Deswegen, die Haltung der CDU ist mir ganz klar. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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Ralph Saxe

Wir fahren fort mit dem Abgeordneten Minne.

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Andre Folkert Minne BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher! Die vorliegenden Drucksachen sind keine Detaildebatten für Statistikfragen. Es sind Anklagen gegen strukturelles Staatsversagen. Sie dokumentieren, dass der Senat Bovenschulte aus einem der gravierendsten Skandale der jüngeren Verwaltungsgeschichte, dem Sozialleistungsbetrug in Bremerhaven, offenkundig nichts gelernt hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Sieben Jahre nach dem Untersuchungsausschuss von 2018 stehen wir wieder am selben Punkt: fehlende Übersicht, fehlende Konsequenz, fehlende Verantwortung. Der Untersuchungsausschuss damals hat unmissverständlich festgestellt, dass organisierter Sozialleistungsbetrug über Jahre möglich war, weil Kontrollstrukturen versagten, Zuständigkeiten zerfaserten und niemand den Gesamtüberblick hatte. Die Empfehlungen waren klar: zentrale Erfassung, ressortübergreifende Zusammenarbeit, digitale Prüfsysteme und ein belastendes Lagebild. Was ist daraus geworden? Die Antwort des Senats ist ernüchternd sowie entlarvend. Der Senat erklärt, er wisse nicht, wie viele Verdachtsfälle es gibt. Er könne keine Schadenssumme benennen. Er hat kein zentrales Monitoring, kein Lagebild, keine systematische Auswertung. Das ist kein technisches Problem, das ist politischer Unwille. Die Zahlen, die hier überhaupt verfügbar sind, stammen nicht aus einer klugen Steuerung durch den Senat, sondern aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Allein zwischen 2020 und 2024 wurden in Bremen und Bremerhaven zusammen fast 400 Fälle von Sozialleistungsbetrug registriert mit Schadenssummen in Millionenhöhe. Trotzdem erklärt der Senat, es liegen keine Hinweise auf organisierten Missbrauch vor. Dieser Widerspruch ist nicht zufällig, denn wer keine Instrumente zur Erkennung schafft, kann sich später nicht darauf berufen, irgendwas erkannt zu haben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist Verwaltung durch Wegsehen. Besonders problematisch ist der Umgang mit den eigenen Lehren. Der Senat verweist immer wieder auf Zuständigkeitsfragen, auf Bundesbehörden, auf Datenschutz, föderale Grenzen. Das alles mag juristisch korrekt sein, ersetzt aber keine politische Verantwortung. Andere Länder schaffen ressortübergreifende Lagebilder, andere Kommunen halten spezialisierte Einheiten zur Betrugsbekämpfung vor. Bremen hat sogar eine bestehende zentrale Anlaufstelle im Jobcenter wieder abgeschafft, mit der Begründung, es gebe keine Hinweise auf organisierten Missbrauch. Ernsthaft? Das ist ein Zirkelschluss. Man schafft die Kontrolle ab, weil man nichts kontrolliert. Die Antwort des Senats listet eine Vielzahl einzelner Maßnahmen auf: Prüfsoftware, Arbeitsgruppen, Quartalstreffen. Doch in der Gesamtschau wirken diese Instrumente wie Insellösungen, ohne jegliche strategische Rahmenbedingungen. Es gibt keine Priorisierung, keine systematische Auswertung, keine politische Steuerung. Wer ernsthaft Betrug bekämpfen will, muss wissen, wo, in welchem Umfang und mit welchen Mustern er auftritt. Genau dieses Wissen fehlt, und der Senat scheint sich mit dieser Ignoranz eingerichtet zu haben. Besonders alarmierend ist die Vielzahl der Verfahren, die wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden und im Sande verlaufen. Natürlich gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; aber wenn hundertfach Verfahren eingestellt werden, ohne dass daraus strukturelle Konsequenzen folgen, dann hat das ein fatales Signal: Missbrauch lohnt sich, das Risiko ist überschaubar. Es untergräbt die Akzeptanz des Sozialstaates bei jenen, die sich regelkonform verhalten, arbeiten, Steuern zahlen und Beiträge leisten. Dabei ist eines klar: Die überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger handelt korrekt. Gerade deshalb ist konsequente Betrugsbekämpfung kein Angriff auf den Sozialstaat, sondern seine Voraussetzung! Wer Missbrauch duldet oder relativiert, beschädigt die Solidarität, auf der das System beruht. Hinzu kommt ein weiteres strukturelles Defizit: die Fragmentierung der Zuständigkeiten. Der Senat beschreibt ausführlich, warum er für vieles nicht zuständig sei. Doch genau darin liegt das Problem: Politik besteht nicht darin, Zuständigkeit zu verwalten, sondern Verantwortung zu organisieren. Wenn Sozialleistungen über Hunderte von Programmen verteilt sind, wenn Daten nicht zusammengeführt werden, wenn Behörden nebeneinanderher arbeiten, dann braucht es erst recht eine koordinierende Instanz. Dass Bremen darauf verzichtet, ist keine Notwendigkeit, das ist eine Entscheidung! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Meine Damen und Herren, das zeigt ein Regierungshandeln, das reaktiv, defensiv und selbstzufrieden ist. Der Senat erklärt, warum etwas nicht geht, statt zu zeigen, wie es besser gehen könnte. Er verweist auf Bundesinitiativen, statt im eigenen Verantwortungsbereich voranzugehen. Er akzeptiert Wissenslücken, ohne sie zu schließen. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern. Was wir brauchen, ist ein echter Kurswechsel: belastbares landesweites Lagebild zu Sozialleistungsbetrug mit klaren Zuständigkeiten, eine konsequente Auswertung von Verdachtsfällen und von Schadenssummen und eine politische Führung, die Kontrolle nicht als Zumutung, sondern als Pflicht begreift. Solange der Senat dazu nicht bereit ist, wird Bremen weiter blind ins Risiko gehen mit Schäden für den Haushalt, für die Glaubwürdigkeit des Staates und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zum zweiten Antrag der CDU möchte ich noch sagen: Ja, er beschreibt reale Probleme, aber er zieht die falschen Schlüsse, wenn er Armut und Langzeitleistungsbezug vor allem als Kontroll- und Sanktionsdefizit deutet. Wer die Akzeptanz des Sozialstaates stärken will, darf Menschen nicht pauschal unter Generalverdacht stellen, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) sondern er muss ihnen realistische Wege aus der Armut und in gute tarifgebundene Arbeit eröffnen. Wir setzen deshalb auf Transparenz bei den Jobcentern, auf Qualifizierung statt Zwangsmaßnahmen, auf verlässliche Beratung statt Sanktionsspiralen, wobei Ihre Punkte, was Datenabgleich und finanzielle Kontrolle des Zolls, was Schwarzarbeit angeht, zu intensivieren, mich schon überzeugt haben. Somit kann ich Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schäck.

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Thore Schäck FDP

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, ich verstehe diese vorauseilende Abwehrhaltung der CDU gar nicht, wenn Sie jetzt sagen, Sie möchten überhaupt nirgendwo Sozialleistungsmissbrauch unterstellen, darum geht es Ihnen gar nicht. Selbst in der Überschrift schon direkt geht es doch um den Begriff „Sozialleistungsbetrugsskandal“, und die Anfragen, die Sie dort stellen, handeln im Großen und Ganzen von der Frage, wo in diesem System wie oft eigentlich Betrugsfälle aufgedeckt worden sind. Sozialleistungsbetrug ist ein reelles Problem in Deutschland, aber auch in Bremen. Die Zahlen sind da relativ eindeutig. Sie hätten jetzt die Chance gehabt, mit den Zahlen, die Sie präsentieren, zu zeigen: Wir sind hier auf dem Holzweg. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ja!) Das ist nicht so. Diese Unterstellung oder diese Vermutung: Das ist nicht so, aber Sie konnten keinerlei Zahlen präsentieren, weil Sie diese Zahlen nicht haben. Sie haben zwar einige Zahlen mitgebracht, so lesen wir aus der Kriminalstatistik, dass zwischen 2020 und 2024 ein Schaden von zwei Millionen Euro in Bremen und Bremerhaven entstanden ist. Wenn man das Hauptzollamt noch hinzunimmt, dann sind wir bei über zwölf Millionen Euro, die on top kommen. Aber das ist ja alles nur das, was wir wissen, das ist quasi das Hellfeld. Sie sagen selbst in jeder zweiten Antwort, dass Sie zu diesem keine Antworten haben und dass Sie dazu keine Zahlen haben und dass Sie hier nicht wissen, was dort abgeht. Das zeigt letztendlich, dass Sie komplett den Überblick über dieses ganze System verloren haben. Das sind zum Teil komplexe Strukturen, die oft nur schwer zu überblicken sind, wenn zum Beispiel Menschen mit mehreren Identitäten Sozialleistungen beantragen. Um das zu durchblicken, wurde vor einigen Jahren die ZAEU (Zentrale Anlaufstelle für EU-Bürger:innen) eingerichtet hier in Bremen, um diesen Leistungsmissbrauch zu bekämpfen. Da sollte alles zusammenlaufen. Die ZAEU kam damals zu dem Ergebnis, dass 50 bis 70 Prozent aller Neuanträge auf Sozialleistungen abgelehnt werden, weil es viele Auffälligkeiten und Vernetzungen und Verflechtungen zwischen den verschiedenen Akten gab. In vielen Fällen gab es zum Beispiel auch den begründeten Zweifel am Aufenthalt der Person in Deutschland, ob diese Person sich überhaupt in Deutschland aufhält, ob es dort überhaupt den Anspruch auf Sozialleistungen gibt. Diese ZAEU wurde in verschiedenen Bundesländern eingeführt, auch in Nordrhein-Westfalen. Da kam man zu ähnlichen Ergebnissen übrigens. Was hat man dort gemacht? Man hat die ZAEU personell und finanziell besser ausgestattet, weil man festgestellt hat, wir müssen dort mal tiefer reingucken. In Bremen waren die ersten Ergebnisse dieselben. Was hat man in Bremen als Ergebnis getan? Man hat die ZAEU schlichtweg eingestellt und abgeschafft. Die Begründung des Jobcenters war damals, dass die Einheit die Fälle unverhältnismäßig intensiv geprüft hätte. Sehr geehrte Damen und Herren, für mich klingt das eher danach, als hätte man es doch nicht so ganz genau wissen wollen. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das passiert, natürlich gibt es auch Sozialleistungsmissbrauch aus dem Ausland, natürlich! Lassen Sie uns doch nicht so naiv sein! Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat sich in manchen Bereichen zur Sozialleistungsfreizügigkeit entwickelt. Kriminelle haben Zuwanderung in die Sozialsysteme zum Geschäftsmodell gemacht. Das ist nicht meine Aussage, das ist die Aussage von Karin Welge, die übrigens bis vor Kurzem Oberbürgermeisterin in Gelsenkirchen war. Frau Welge hat ein SPDParteibuch. Das zeigt noch mal, dass, wenn man mit den Menschen spricht, mit den Bürgermeistern, die oft ein CDU-Parteibuch oder ein SPD-Parteibuch haben: Die schätzen die Lage vollkommen anders ein. Die sagen: Wir haben hier ein großes Problem. Deswegen hat diese Dame recht, und dass der rotgrün-rote Senat hier in Bremen sich irgendwo zwischen Überforderung, Hilflosigkeit auf der einen Seite und Schönreden und bewusstem Wegschauen auf der anderen Seite bewegt, das zeigt noch einmal: Sie schützen hier in Bremen die Falschen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich empfehle Ihnen mal ganz dringend, mit den Mitarbeitern des Jobcenters zu sprechen. Wenn Sie denen versprechen, dass Sie die nicht direkt rauswerfen, sobald sie Ihnen die Wahrheit sagen, dann werden die vielleicht auch offen mit Ihnen sprechen. Das haben wir getan, nicht nur mit einem, sondern mit mehreren Mitarbeitern im Jobcenter. Dort fallen immer wieder Begriffe wie „RundumSorglos-Paket“, es fiel der Begriff „Ausnutzen des Sozialsystems“. Wir haben den Satz gehört „auf dem Rücken derjenigen, die das alles erarbeiten müssen“, „Selbstbedienungsladen“, „Wegschauen“, „Schönreden“ – das sind die Begriffe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, die selbst hochgradig frustriert sind, wie das dort läuft. Nachdem ich ein paar Videos auf Social Media hochgeladen habe und auch ein Interview gegeben habe in den letzten Tagen, habe ich unzählige EMails bekommen, übrigens nicht nur von Mitarbeitern des Jobcenters, sondern teilweise auch von Langzeitarbeitslosen, die selbst sagen, es ist hochgradig frustrierend, wie das läuft. Hier wird nur noch Geld verteilt. Ich werde von einer Weiterbildungsmaßnahme in die nächste, in die nächste, in die nächste geschickt. Damit verdienen private Träger Unsummen an Geld mit diesen ganzen Bildungsgutscheinen, ohne dass überhaupt geprüft wird: Bringt mich das irgendwann mal in Lohn und Brot? Wir haben eine Vermittlungsquote von unter fünf Prozent im Jobcenter. Das müssen Sie sich mal vorstellen! Das zeigt doch, dass alle Seiten dieses Problem verstanden haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, viele Arbeitslose, die sich eine andere Form der Unterstützung wünschen würden, haben das Problem verstanden. Die Einzigen, die das Problem nicht verstanden haben und das ganze Thema einzig und allein schönreden, sind Sie. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Ralph Saxe

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Kähler.

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Katharina Kähler SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selten hat die CDU ihre Widersprüche so offen gezeigt wie hier. Die CDU schreibt selbst, dass im Land Bremen rund 75 000 Menschen erwerbsfähig sind und Bürgergeld beziehen und knapp 36 000 von ihnen gar nicht arbeitslos sind. Das sind Alleinerziehende, das sind pflegende Angehörige, das sind Menschen in Arbeit, die trotzdem Unterstützung brauchen, oder Personen in Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Das weiß die CDU ganz genau. Trotzdem konstruiert sie aus diesen Zahlen und aus einem Fernsehinterview mit unbelegten Zahlen eines inzwischen gekündigten Jobcenter-Mitarbeiters mit arbeitsrechtlicher Vorgeschichte und Kontakten in die CDU-Bundespartei eine Geschichte (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das ist schon ein Kündigungsgrund an sich für die SPD! Kontakte in die CDU gehen gar nicht!) von massenhaftem Missbrauch, und zwar von massenhaftem Missbrauch des Sozialstaats. Das, meine liebe CDU, ist keine Sozialpolitik, das ist politisches Framing auf dem Rücken derjenigen, die ohnehin schon mit schwierigen Lebenslagen zu kämpfen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Besonders bemerkenswert ist hierbei die Wortwahl der CDU. Da ist von organisierter Blindheit die Rede. Da wird suggeriert, der Senat dulde Missbrauch, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ich kann das sogar personifizieren!) und es entsteht der Eindruck, Bremen sei ein Paradies für Sozialbetrüger und als würde hier besonders wenig hingeschaut. (Beifall CDU) Doch wer die Antwort auf die Große Anfrage der CDU liest, der sieht, dass hier schon sehr, sehr Vieles stattfindet und dass das nicht geduldet, sondern aktiv verfolgt wird, wenn Missbrauch entsteht. Jobcenter, Zoll, Polizei, Finanzbehörden und Sozialverwaltung arbeiten eng zusammen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Datenabgleiche und Hausbesuche finden bereits statt und haben in den letzten Jahren auch zu hohen Einsparungen geführt. Verdachtsfällen wird jetzt schon nachgegangen, und Strafanzeigen werden gestellt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Dann ist ja alles gut!) Hierfür braucht es starke Behörden, es braucht Zusammenarbeit und es braucht Ermittlungen. Darüber hinaus zielt die neue Grundsicherung ausdrücklich darauf ab, Mitwirkungspflichten zu stärken und die Aktivierung zu verbessern. Das sollten Sie eigentlich selber auch genau wissen, denn schließlich regieren Sie mit uns im Bund zusammen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Realität passt also schlicht nicht zur Empörungserzählung der CDU. Liebe CDU, warum führen wir diese Debatte eigentlich? Geht es Ihnen wirklich um die Bekämpfung von Missbrauch, (Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) oder geht es Ihnen darum, gesellschaftliche Stimmungen zu bedienen und sie für Ihren Wahlkampf zu nutzen? (Beifall SPD – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Für uns ist klar: Seit Monaten erleben wir bundesweit eine Kampagne, in der mit spektakulären Einzelfällen und oft unbelegten Hochrechnungen der Eindruck erweckt wird, Sozialleistungsmissbrauch sei eines der größten Probleme unseres Landes. Dabei wird von Ihnen ganz bewusst verschwiegen, dass die größten Schäden für die Allgemeinheit häufig ganz woanders entstehen. Wer Milliardenverluste durch Steuerhinterziehung oder organisierte Schwarzarbeit nicht mit derselben Leidenschaft verfolgt (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Whataboutism! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das hat doch damit nichts zu tun!) wie vermeintlich arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger:innen, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Mein Gott!) dem, meine Damen und Herren, geht es nicht um Gerechtigkeit. (Beifall SPD – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Frau Kähler, Sie werden Die Linke nicht überholen!) Es geht um politische Stimmungsmache, Frau Winter, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Bestimmt! So, wie die 1,2 Millionen Euro für den Kreativraum!) und mit dieser Stimmungsmache, liebe CDU-Fraktion, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Stimmt, die 1,2 Millionen für das Jobcenter haben wir uns ausgedacht!) bedienen Sie fleißig den rechten Rand. Herzlichen Glückwunsch dafür! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Natürlich gibt es Sozialleistungsbetrug, (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Das war bestimmt die CDU, die das gebaut hat!) und natürlich muss Missbrauch mit aller Härte verfolgt werden. Gerade organisierte Bandenstrukturen oder systematischer Betrug müssen konsequent aufgeklärt und verhindert werden. Dafür braucht es starke Behörden, Zusammenarbeit und Ermittlungen. Es braucht die Bereitschaft, der wir uns auf keinen Fall verwehren, das System immer wieder kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) und sicher braucht es auch an der einen oder anderen Stelle mehr Ressourcen dafür. Was wir aber überhaupt nicht brauchen, ist die pauschale Verdächtigung zehntausender Menschen und die daraus resultierende gesellschaftliche Spaltung. (Beifall SPD, Die Linke) Was wir auch überhaupt nicht brauchen, ist die stetige pauschale Verunglimpfung der Arbeit der Jobcenter und ihrer Mitarbeitenden, die jeden Tag engagiert daran arbeiten, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das stimmt doch gar nicht! Das sagen Sie gerade!) Wer das tut, beschädigt den Sozialstaat und seine Reputation. Er untergräbt das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und er treibt die Menschen in unserer Stadt auseinander, die wir eigentlich zusammenbringen wollen. Das ist, liebe CDU, zutiefst unbremisch. Sie müssen sich deshalb entscheiden: Wollen sie seriöse Politik machen und gezielt gegen Missbrauch vorgehen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das werfen wir Frau Schilling auch vor!) oder wollen sie weiter mit Schlagworten arbeiten, die den rechten Rand stärken und gesellschaftliche Ressentiments bedienen? (Zuruf Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]) Wir als SPD, wir haben dazu unsere Entscheidung getroffen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das wissen wir!) Wir bekämpfen Sozialbetrug konsequent und sind offen für Veränderungen im System, – –. (Lachen CDU) Hören Sie doch einfach zu Ende zu! Wir haben Ihnen doch auch zugehört. – Wir bekämpfen Betrug konsequent und sind offen für Veränderungen im System, sofern sie die Dinge wirklich besser machen, aber wir verweigern uns Ihrer Logik des Generalverdachts in alle Richtungen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Unsere neue Arbeitsmarktstrategie setzt auf eine klare Priorität. Wer bisher besonders schwer Fuß fassen konnte auf dem Arbeitsmarkt, soll mit gezielten Förder- und Brückenangeboten echte Wege in dauerhafte Beschäftigung erhalten. Wir stehen an der Seite der Menschen, die Unterstützung brauchen, indem wir Angebote, Kinderbetreuung und vor allem gute Arbeitsplätze schaffen. Wir begegnen den Menschen mit Respekt anstatt wie Sie mit Misstrauen, denn das ist sozial, das ist bremisch, und das unterscheidet uns, liebe CDU, auch ganz deutlich von Ihnen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das wissen wir!)

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Ralph Saxe

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen des Parlaments gibt es momentan nicht. Deswegen hat für den Senat das Wort Frau Senatorin Dr. Schilling.

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Dr. Claudia Schilling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Klar ist: Wer sich Leistungen erschleicht, schadet nicht nur den öffentlichen Haushalten, sondern vor allem der Akzeptanz unseres Sozialstaates. Deshalb ist völlig klar: Wir müssen den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent verfolgen und wirksam bekämpfen. Klar ist aber auch: Wir sollten uns davor hüten, Einzelmeinungen oder Einzelfälle als Belege für Missstände heranzuziehen. Sozialpolitik darf nicht auf gefühlten Wahrheiten beruhen, sie muss auf Fakten beruhen. Deshalb lehne ich es nach wie vor strikt ab, Millionen von Leistungsberechtigten unter Generalverdacht zu stellen, und genauso falsch wäre es, dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters zu tun. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ja, es gibt Sozialleistungsbetrug, auch in Bremen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das wissen Sie doch gar nicht!) Wir haben die verfügbaren Daten dazu ausgewertet und veröffentlicht, und wir haben immer deutlich gemacht, dass Verdachtsfällen nachgegangen wird. Die Zahlen zeigen, dass die übergroße Mehrheit der Leistungsberechtigten ihre Leistungen rechtmäßig bezieht. Aus dem organisierten Sozialleistungsmissbrauch in Bremerhaven in den Jahren 2013 bis 2016 haben die zuständigen Behörden und das Land Bremen wichtige Lehren gezogen. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch umgesetzt. Dazu zählen unter anderem behördenübergreifende Arbeitsgruppen unter Federführung der Jobcenter, die enge und etablierte Kooperation der Jobcenter mit Polizei, Zoll, Finanzämtern und weiteren Stellen. Nur kleine Anmerkung am Rande: Die ZAEU wurde nicht ersatzlos aufgelöst, sondern die Fälle werden in einer anderen Struktur bearbeitet. Weiter werden die Mitarbeitenden kontinuierlich geschult und sensibilisiert, und die Bekämpfung von sogenannten Schrottimmobilien und Mietwucher wurde zuletzt 2024 mit einer ressortübergreifenden Verwaltungseinheit verstärkt. Meine Damen und Herren, was wir uns in der Debatte aber auch klar machen müssen, sind die Zuständigkeiten. In Jobcentern liegt in gemeinsamer Trägerschaft die Geschäftsführung für das operative Geschäft. Die Kommune ist zuständig für die Kosten der Unterkunft, für Bildungs- und Teilhabeleistungen und für kommunale Eingliederungsleistungen. Die Bundesagentur für Arbeit trägt die Verantwortung für Regelbedarfe, die bundesfinanzierten Eingliederungsleistungen und die Verwaltung der Bundesmittel. Von ihr kommen die verbindlichen Weisungen, nach der die Jobcenter arbeiten. Deshalb liegt auf dieser Ebene auch der Schlüssel zur Bekämpfung von Missbrauch im Bereich der Grundsicherung. Wir brauchen bundeseinheitliche Lösungen, um vergleichbare Datengrundlagen zu schaffen. Kommunale Alleingänge bringen uns an dieser Stelle nicht weiter. Liebe CDU, lieber Herr Strohmann! Das Bild, das Sie in Ihrem Antrag zeichnen, entspricht in vielen Punkten nicht der Realität in den Jobcentern. Viele der von Ihnen geforderten Maßnahmen sind bereits gelebte Praxis. Die Jobcenter arbeiten aktiv und engmaschig mit den Leistungsberechtigten. Es gibt klare Vorgaben zu Einladungsintervallen. Vor allem junge Menschen oder Neukundinnen und Neukunden werden engmaschig betreut, um eine Verfestigung des Leistungsbezugs zu verhindern. Auch die Datengrundlage ist wesentlich besser, als es Ihr Antrag suggeriert. Die Bundesagentur für Arbeit gibt regelmäßig umfangreiche Statistiken heraus. Darüber hinaus haben wir mit der Jugendberufsagentur bereits vor zehn Jahren ein Modell geschaffen, das weit über das von Ihnen geforderte Sofortaktivierungskonzept für junge Menschen hinausgeht. Der Bremer Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass ein erheblicher Anteil der Eingliederungsmittel des Jobcenters für öffentlich geförderte Beschäftigung verwendet wird. Mit unserer Landesarbeitsmarktstrategie legen wir darüber hinaus ein Programm für einen sozialen Arbeitsmarkt auf, um auch arbeitsmarktferne Menschen gezielt zu erreichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bremer Senat unterstützt die Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Dazu gehören, wie gerade auch auf der Konferenz der Innenminister mit Fokus auf den organisierten Betrug von Sozialleistungen beschlossen wurde, bessere Datenabgleiche und engere behördenübergreifende Zusammenarbeit. Auch mit der Reform der Grundsicherung gelten ab Juli verschärfte Sanktionsregelungen und mehr Mitwirkungspflichten für Leistungsberechtigte. Was wir dabei aber nicht vergessen dürfen: Viele Leistungsberechtigte müssen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Sie haben keinen Schul- oder Berufsabschluss, verfügen über keine oder geringe Deutschkenntnisse und haben gesundheitliche Einschränkungen; andere pflegen Angehörige oder müssen Kinder betreuen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Aufgabe der Jobcenter ist es nicht nur, Leistungsmissbrauch zu verhindern. Die Aufgabe der Jobcenter ist doch vor allem, Menschen in Arbeit zu bringen, ihnen Perspektiven zu geben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern leisten tagtäglich engagierte Arbeit unter herausfordernden Bedingungen. Sie verdienen unseren Respekt, unsere Anerkennung und auch unseren Dank, besonders jetzt, und da spreche ich auch für die Arbeitsagentur, unseren Partner in der gemeinsamen Trägerschaft. Zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch müssen sie ihre Aufgaben qualifiziert und gründlich erfüllen können. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Ralph Saxe

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen uns hier oben nicht vor. Deswegen ist die Aussprache hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen dürfte es keine mehr geben. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Normalerweise würden wir jetzt beim Fußball eine Trinkpause machen, aber wir machen weiter, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 77: Entwicklung von Unternehmensnachfolgen, Stilllegungen und Arbeitsplatzverlusten in Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 7. Mai 2026 (Drucksache 21/1784) Dazu Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1852) Dazu ist als Vertreterin des Senats anwesend Senatorin Vogt. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Schellenberg.

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Sven Schellenberg BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Besucher! Mit unserer Großen Anfrage zur Entwicklung von Unternehmensnachfolgen, Stilllegungen und Arbeitsplatzverlusten in Bremen und Bremerhaven wollten wir vom Senat wissen: Wie groß ist das Risiko, dass wirtschaftlich gesunde Betriebe hier bei uns verlorengehen, einfach deswegen, weil keine geeignete Nachfolge gefunden werden kann? Die Antwort des Senats ist zugegeben in einem Punkt recht bemerkenswert. Er kann diese zentrale Frage eigentlich gar nicht beantworten. Der Senat räumt ein, dass er nicht sagen kann, wie viele Betriebe in den vergangenen Jahren wegen fehlender Nachfolge geschlossen wurden. Er kann nicht beziffern, wie viele Arbeitsplätze dadurch verlorengegangen sind. Es gibt weder belastbare regionale Auswertungen noch branchenspezifische Erkenntnisse. Im Klartext: keine belastbaren Zahlen zu Betriebsaufgaben wegen fehlender Nachfolge, keine Daten zu den Beschäftigungseffekten, keine regionale oder sektorale Auswertung. Das ist kein statistisches Detail, sondern ein ernstes Steuerungsproblem. Wer die Wirkung seiner Politik nicht messen kann, kann doch auch gar nicht beurteilen, ob seine Maßnahmen Genüge tun. Dabei verweist der Senat selbst auf Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn. Danach steht allein im Zeitraum 2026 bis 2030 bei rund 1 400 Familienunternehmen im Land Bremen eine Nachfolgeregelung an. Bezogen auf die Unternehmensstruktur liegt Bremen also sogar leicht über dem Bundesdurchschnitt. – Bemerkenswert! Wir wissen also, der Nachfolgedruck ist real und auf uns in Bremen, Bremerhaven bezogen eher überdurchschnittlich. Was wir aber nicht wissen: welche Branchen denn besonders betroffen sind, welche Risiken für Arbeitsplätze bestehen, welche Auswirkungen speziell auf Bremerhaven zukommen werden. Wer weiß, dass eine ernstzunehmende Welle auf ihn zurollt, aber dann doch nicht untersucht, wo sie denn aufschlagen wird, betreibt mit Sicherheit keine vorausschauende Arbeitsmarkt- und für die Unternehmen erforderliche Strukturpolitik. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Nein, er bleibt sie schuldig. Besonders bemerkenswert ist dabei eines: Der Senat kann nämlich nicht nur überhaupt gar keine Ergebnisse benennen, er hat die Förderinstrumente teilweise nämlich auch noch so organisiert, dass Ergebnisse erst gar nicht messbar sind. Auf unsere Frage, mit welchen Mitteln Nachfolgen gesichert und Betriebsaufgaben verhindert wurden, verweist der Senat auf zahlreiche Programme und Förderangebote, die es ja wohl gibt. Doch gleichzeitig räumt er ein, dass die Förderkennung Unternehmensnachfolge in den relevanten Programmen gar nicht gesondert erfasst wird. Das bedeutet, wir wissen gar nicht, welcher Teil der Fördermittel tatsächlich Unternehmensnachfolgen unterstützt. Wir wissen auch nicht, welche Betriebe dadurch erhalten werden konnten. Wir wissen auch nicht, welche Instrumente funktionieren und welche nicht. Das ist, nennen wir es einfach mal: Förderpolitik ohne belastbare Wirkungskontrolle, meine Damen und Herren. BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist der Auffassung: Wer die Wirkung erst gar nicht messen kann, kann natürlich nachher auch den Erfolg überhaupt nicht seriös bewerten, sollte er sich denn einstellen. Ähnlich verhält es sich beim Bürokratieabbau. Der Senat verweist auf den Transformationsrat, Positionspapiere und den – der ist besonders toll – Bürokratiemelder der Handwerkskammer. Das war wenigstens mal die richtige Meldestelle. Bemerkenswert. Doch auf die Frage nach konkreten messbaren Reduktionszielen bleibt die Antwort wieder einmal sehr vage: Es gibt Prozesse, aber keine überprüfbaren Ergebnisse. Die gibt es nicht, nein. Für Menschen, die einen Betrieb übernehmen wollen und natürlich auch sollen, ist das kein gutes Signal. Wer Verantwortung übernehmen und investieren soll, braucht verlässliche Perspektiven und nicht nur bloße Ankündigungen. Bei den Nachfolgeplattformen zeigt sich das gleiche Bild. Die bundesweite Börse „nexxt-change“ vermittelt nach Angaben des Senats bundesweit an die 1 000 Nachfolgen pro Jahr. Für Bremen liegen erst gar keine belastbaren Erfolgszahlen vor. Die Handelskammer schätzt die Zahl erfolgreicher Vermittlungen in Bremen auf etwa fünf pro Jahr; man muss aber auch sagen, nicht jede wird denen bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde eine frühere Landesplattform wegen geringer Nachfrage eingestellt. Da könnte man natürlich noch mal nach den Gründen fragen. War sie vielleicht nicht dementsprechend publiziert? Aber gut, das ist eine andere Frage. Trotz dieser begrenzten Datengrundlage und fehlender Transparenz sieht der Senat allerdings keinen Anlass für zusätzliche Maßnahmen wie einen Nachfolgefonds, eine Nachfolgeakademie – soll woanders auch schon mal erfolgreich gewesen sein, meine Damen und Herren – oder neue landesspezifische Instrumente. Das überzeugt natürlich auf ganzer Linie so nicht! Aus Sicht von unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND braucht Bremen da eine andere Herangehensweise. Erstens: ein echtes Nachfolgemonitoring mit einem jährlichen Bericht für Bremen und Bremerhaven über die anliegenden Betriebsaufgaben oder erfolgten Betriebsaufgaben, muss man in dem Fall sagen, Nachfolgen und Arbeitsplatzauswirkungen wäre sehr schön. Dann eine wirkungsorientierte Förderung: Unternehmensnachfolgen müssen in allen Bereichen, welche relevant sind, und Programmen gesondert erfasst werden, damit sichtbar wird, welche Maßnahmen dann Betriebe und damit auch die erforderlichen Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft sichern. Dann noch drittens: verbindlichen Bürokratieabbau mit konkreten Reduktionszielen und regelmäßiger Berichterstattung an dieses Haus. Wir reden oft drüber, getan wird letzten Endes dann doch ein wenig zu wenig. Viertens: mehr Ehrgeiz auch durchaus gern bei der Nachfolgeinfrastruktur mit transparenter Erfolgsmessung bestehender Instrumente und der Bereitschaft, bei Bedarf neue landeseigene Lösungen zu schaffen. Aber dazu muss man sie auch erst einmal andenken, meine Damen und Herren. Der Senat setzt also summa summarum auf die Fortführung des Bestehenden angesichts eines wachsenden Nachfolgedrucks, erheblicher Datenlücken, welche nach wie vor beständig sind, und möglicher Risiken für Arbeitsplätze. Das ist natürlich zu wenig. Wer gar nicht weiß, wie viele Betriebe verlorengehen, wer die Wirkung seiner Förderprogramme gar nicht messen kann und auch erst gar keine konkreten Ziele in dieser Sache formuliert, verwaltet die Entwicklungen lediglich, und das noch nicht mal gut. Von Gestalten will ich erst gar nicht reden. BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht dementsprechend für eine Wirtschaftspolitik, die Risiken erkennt, bevor Arbeitsplätze verschwinden, und Erfolg nicht lediglich behauptet, sondern auch nachweist. Summa summarum hat man auch hier wieder den Eindruck, dass mehr oder weniger, ich sage mal, wie nennen wir es, eine senatorische Vogel-StraußPolitik betrieben wird. Das heißt, der Kopf verschwindet im Sand, (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Achso!) und man denkt letzten Endes, die Bürger sehen es nicht und wir sehen es nicht. Aber das Problem ist, die Bürger und wir sehen es sehr wohl und haben natürlich begründete Ansprüche in der Sache. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Ralph Saxe

Als nächste Rednerin rufe ich auf die Abgeordnete Grobien.

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Susanne Grobien CDU

Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Gäste – so viele sind bei der Wärme ja nicht mehr da. Unternehmensnachfolge: Das klingt zunächst nach einem betriebswirtschaftlichen Detail, das den Staat doch eigentlich gar nichts angeht und aus dem er sich vor allem heraushalten sollte. Tatsächlich aber geht es natürlich auch um Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze, regionale Wertschöpfung und die Zukunft des Mittelstands. Der Senat gibt bei der Beantwortung der Großen Anfrage davon aus, dass allein bis 2030 rund 1 400 Familienunternehmen im Land Bremen vor der Nachfolgefrage stehen. Ich habe Unternehmensnachfolge in jungen Jahren schon einmal selbst erlebt und weiß, wie unterschiedliche Befindlichkeiten, Erwartungen und insbesondere Emotionen in solchen Fällen eine große Rolle spielen können, sodass wirklich jeder Fall unterschiedlich ist und es auch schwer ist, alles über einen Kamm zu scheren. Aber klar, mit den älter werdenden Babyboomern wird das Thema Unternehmensnachfolge natürlich auch eine wirtschaftlich immer bedeutendere Rolle spielen. BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat, wie gesagt, eine Große Anfrage gestellt. Danke für die Beantwortung der vielen Fragen, auch wenn klar wird, dass Bremen vieles nicht weiß. Die Antwort geht ausführlich auf die unterschiedlichen Beratungsangebote, Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente über die Bremer Aufbaubank und auch seitens des Senats, aber auch der Kammern, Arbeitnehmerkammer, Handelskammer und Handwerkskammer, ein. Andererseits räumt der Senat an mehreren Stellen ein, dass er gar nicht sagen kann, wie viele Unternehmensnachfolgen tatsächlich erfolgreich bearbeitet wurden. Er kann auch nicht sagen, wie viele Betriebsschließungen verhindert wurden. Er kann auch nicht sagen, wie viele Arbeitsplätze durch erfolgreiche Begleitung gesichert werden konnten, und er kann nicht einmal belastbar bewerten, welche Instrumente überhaupt erfolgreich sind. Mit anderen Worten: Der Senat fördert, berät und finanziert, weiß aber am Ende nicht, was dabei rauskommt. Das reicht uns als CDU-Fraktion natürlich nicht aus, denn erfolgreiche Wirtschaftspolitik misst sich nicht an der Anzahl der Programme, sondern an ihren Wirkungen. Gerade im Handwerk sehen wir die Herausforderungen sehr deutlich. Viele Betriebsinhaber erreichen das Rentenalter, gleichzeitig fehlen Nachfolgerinnen und Nachfolger. Wenn Übergaben nicht gelingen, verlieren wir nicht nur die Unternehmen, sondern auch Ausbildungsplätze, Fachwissen und regionale Versorgung. Deshalb brauchen wir mehr als gute Absichten. Wir brauchen eine bessere Datenlage, um solche Fälle besser begleiten zu können. (Beifall CDU) Wir brauchen eine systematische Erfolgskontrolle aller Programme, und wir brauchen dazu natürlich weitere Entlastungen bei Bürokratie und Genehmigungen. Positiv ist, dass wir inzwischen über Bürokratieabbau in vielfältiger Weise sprechen. Auch wir haben gerade dazu ein Papier vorgestellt. Positiv ist natürlich, und das geht häufig ganz am Senat vorbei, dass Kammern und Banken und in dem Fall die Unternehmen sehr eng zusammenarbeiten. Sie wird wahrscheinlich eine wachsende Herausforderung, die Unternehmensnachfolge, und ist im großen Teil ja auch ein Spielfeld von Steuerprüfern, Rechtsanwälten und anderen, die sehr eng an den Unternehmen dran sind. Trotzdem muss der Senat insbesondere bei der Datenerfassung da ein bisschen genauer hingucken. Die Statistik, so, wie sie jetzt vorliegt, reicht jedenfalls nicht aus. Jede gelungene Unternehmensnachfolge sichert Arbeitsplätze, Know-how und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität weiter – äh, bei. – Das ist die Wärme. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Alles gut.) Deshalb erwarten auch wir vom Senat, dass er seine Instrumente stärker auf die Wirksamkeit hin überprüft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Herold.

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Dr. Emanuel Herold GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Wenn man die Große Anfrage von BÜNDNIS DEUTSCHLAND und die Antworten der Verwaltung neben die Große Anfrage der FDP und die Antworten der Verwaltung aus dem letzten Jahr legt, dann stellt man fest: Das sind aber ganz erhebliche Überschneidungen. Ich hatte beim Lesen das ein oder andere Déjà-vu-Erlebnis, denn die Fragen decken sich sehr, und die Antworten – denn die Verwaltung antwortet wahrheitsgemäß und entsprechend konsistent – decken sich auch. Das hat bei mir nun in der Vorbereitung zu Gewissensbissen geführt, denn ich habe mich gefragt: Wenn die Fragen dieselben sind, die Antworten dieselben sind, (Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Dann ist auch die Rede die gleiche!) muss ich jetzt eine neue Rede schreiben? (Heiterkeit FDP) Darüber habe ich zwei, drei Nächte geschlafen und habe festgestellt: Nein, (Heiterkeit FDP) das schenke ich mir weitestgehend. Warum sollte ich mir hier bei einer Großen Anfrage, die unsere Diskussion keinen Millimeter weiterbewegt, ein Bein ausreißen, um Sachverhalte, die im Kern die gleichen sind, noch mal endlos zu variieren? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Daher, meine Damen und Herren, hören Sie im Folgenden einige der Dinge, die ich im letzten Jahr zum Thema Unternehmensnachfolgen bereits wichtig fand und weiterhin richtig und wichtig finde. Es ist so: Wenn kleine und mittlere Unternehmen fortbestehen wollen, dann ist die eine Frage, dass sie am Markt bestehen müssen. Das andere ist, dass sie, wenn ihnen das gelingt, auch irgendwann vor der Frage stehen, wie sie die Herausforderungen des Generationswandels bewältigen. Bei Nachfolgeprozessen geht es um komplexe rechtliche Fragen, um Fragen der Finanzierung, und Fragen, wie es eigentlich mit den Mitarbeitenden im Unternehmen weitergeht. Es ist auch alles ein sensibles Thema, denn oftmals geht es bei inhabergeführten Betrieben darum, dass diejenigen, die am Ende ihres Berufslebens ankommen, ihr Lebenswerk an jemand anderen übergeben müssen, entweder innerhalb der Familie oder an Dritte. Das macht nicht jeder schnell und leicht. Deswegen gibt es verständlicherweise das Phänomen, dass sich einige Unternehmerinnen und Unternehmer nicht rechtzeitig um diese Vorbereitung der Betriebsnachfolge kümmern. Das ist bei Familien- und kleinbetrieblichen Strukturen, insbesondere im Handwerk der Fall, insbesondere dann, wenn man im persönlichen Umfeld niemanden findet, der dafür geeignet ist oder die persönliche Bereitschaft hat, die entsprechenden Aufgaben zu übernehmen. Damit entsteht dann eine Situation, in der Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf einmal zur Disposition stehen können. Die Antworten des Senats geben letztes Jahr wie dieses Mal Aufschluss über die Situation in Bremen. Es wurde schon damals festgestellt, dass wir ganz viele Daten nicht haben. Deswegen hat es sich nicht wirklich gelohnt, weitere Fragen nach Daten zu stellen, um sich wieder sagen zu lassen, dass man die Daten nicht hat. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Hätte sich ja etwas ändern können.) Das ist irgendwie nicht so richtig fruchtbar an der Stelle. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Schlimm genug, dass noch nichts da ist, oder?) Jetzt ist die Frage, wie man das an der Stelle einordnet und bewertet. Unternehmensnachfolge ist grundsätzlich herausfordernd, aber sie birgt auch eine Menge Chancen. Denn wenn die Unternehmensnachfolge gelingt, dann setzt sie auf einem bewährten Geschäftsmodell auf, auf einem bestehenden Kundenstamm, und sie führt die erfahrenen Mitarbeiter weiter in ihrer Beschäftigung. Eine gute und längerfristige Vorbereitung ist dafür entscheidend. Das hat der Senat diesmal wie auch beim letzten Mal herausgestellt. Welche Rolle die öffentliche Hand dabei einnehmen kann, ist nicht so einfach zu sagen, und die Frage ist auch: Muss sie überhaupt eine große Rolle einnehmen? Es gibt vielfältige Beratungsangebote der Kammern, der Unternehmensverbände und der Banken, es gibt Aktionstage, Veranstaltungen et cetera. Ich glaube, dass es so, wie der Senat es darstellt, richtig ist, das, was vorhanden ist, fortzusetzen und zu präzisieren. Dazu werden auch Aktivitäten unternommen. Es gibt zwei Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit der Universität, um gerade mit Blick auf Handwerksbetriebe zu schauen, wie man Nachfolgeprozesse verbessern und präziser stützen kann. Auch das übrigens hätten Sie schon wissen können, weil ich auch letztes Jahr zu dem Thema eine Frage in der Fragestunde gestellt habe und der Senat genau dies an der Stelle schon mal dargestellt hat. Einen interessanten Widerspruch finde ich an der Stelle doch bemerkenswert: Entbürokratisierung zu fordern, ist richtig, darüber hatten wir gerade eine Diskussion in der Wirtschaftsdeputation. Ich finde auch, da sollte mehr passieren. Wenn nun auf der anderen Seite aber Zahlen und Daten und Monitoring und dieses und jenes gefordert werden, dann muss man auch mal sagen: Jede Datenerhebung verlangt nach irgendjemandem, der all diese Daten dokumentiert und aufschreibt und berichtet. Das ist das, was Sie unter dem Stichwort Entbürokratisierung die ganze Zeit eigentlich nicht wollen. Daher würde ich sagen, müssen Sie einmal reflektieren, wie Sie mit diesem Widerspruch eigentlich umgehen. Ansonsten freue ich mich das nächste Mal über Große Anfragen, die etwas origineller sind. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Brandt.

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Gökhan Brandt FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, der Herr Herold und ich hatten wohl den gleichen Gedankengang. Ich habe mir auch die Frage stellen müssen: Erzähle ich Ihnen das Gleiche einfach noch mal? Wiederholen wir einfach das gleiche Lied noch mal, spielen wir es noch mal? Ich muss sagen, ich habe mir dann eher die Frage gestellt: Worauf bin ich wütend? Ist es der Umstand, dass Sie einfach 12 von 18 Fragen kopiert haben, teilweise eins zu eins, Herr Schellenberg? Ich meine, wenn Sie ein Praktikum bei uns machen wollen, wir haben gerade zwei Praktikantinnen, einen dritten Platz organisiere ich Ihnen, gar kein Problem. Sie können ein Praktikum machen, was dazulernen. Aber eigentlich stört mich viel mehr, neben der etwas bräsigen Art der Beantwortung der Fragen, was man dazusagen muss, dass wir da wirklich nicht weitergekommen sind. Die Unternehmen in unserem Land sind unsere Lebensversicherung für unsere Steuereinnahmen und die lokale Wirtschaft. Wir sind darauf angewiesen, dass Menschen den Mut haben, Unternehmen zu gründen, aber auch Unternehmen zu übernehmen. Da müsste man durchaus der Meinung sein – –. Da möchte ich auch ein paar Blumen an die Grünen verteilen, weil es ja nicht nur unsere Große Anfrage von 2024 war, die in 2025 aufgerufen worden ist, es waren auch einige Kleine Anfragen und Anfragen in der Fragestunde. Ob es jetzt Nachfolgemoderatoren sind oder wie auch immer man das nennen möchte, das Thema sollte uns bewegen, weil wir Menschen brauchen, die den Mut haben, Betriebe zu übernehmen. Das ist natürlich ein etwas anderer Prozess, als ein Unternehmen zu gründen, weil er mit Kapital verbunden ist – Kapital, um Maschinen zu übernehmen, Arbeitsplätze zu übernehmen, den Wert von Kundenbeziehungen zu bezahlen. Das ist doch genau der Punkt, an dem die Regierung handeln könnte. Wir könnten Existenzgründerkredite für Übernahme und Nachfolge aufsetzen. Stattdessen sind wir auf dem gleichen Stand wie vor zwei Jahren, und das ist einfach schwach, meine Damen und Herren. (Beifall FDP – Senatorin Kristina Vogt: Stehen allen zur Verfügung!) Was? Ja, die Existenzgründerkredite stehen allen zur Verfügung. Bis 50 000 Euro kann der Bankberater das genehmigen, bis über 50 000 Euro auch. Aber das sind Beträge, damit übernehmen Sie keinen Betrieb, Frau Vogt. Gucken Sie doch gerne mal auf der Plattform, die ironischerweise in der Antwort genannt wird. (Senatorin Kristina Vogt: Bis zu 2 Millionen können die Kredite betragen!) Nein. Gucken Sie doch auf die Plattform, welche Summen aufgerufen werden, was eine Fahrschule alleine wert ist. Da könnte so viel mehr geschehen. Wollen Sie denn jetzt Ihre Antworten abstreiten, die die Verwaltung gegeben hat? Die ähneln sich wie vor zwei Jahren. Dann müssen wir doch konstatieren: Wir sind nicht für eine Überbürokratisierung, um auf Monitoringebene genau zu tracken, welcher Betrieb entwickelt sich jetzt gerade wohin; das wäre auch Planwirtschaft. Aber dass man grundsätzlich weiß, welche relevanten Akteure vielleicht verkaufen wollen, welche Leute sich vorstellen können, zu übernehmen und diese zusammenzubringen, da muss doch mehr her als zwei halbgare Plattformen, die nicht betreut werden. Das, meine Damen und Herren, darf so nicht bleiben. Wir bitten und fordern Sie auf: Kümmern Sie sich um das Thema. Das Thema ist von enormer Wichtigkeit, es ist unsere Lebensversicherung. – Vielen lieben Dank! (Beifall FDP)

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Ralph Saxe

Meine Damen und Herren, als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schuster.

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Sascha Schuster BA-Gruppe

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung von Unternehmensnachfolgen, Stilllegungen und Arbeitsplatzverlusten in Bremen und Bremerhaven ist maßgeblich vom demografischen Wandel und einer angespannten Wirtschaftslage geprägt. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wir haben es heute schon ein paar Mal, oder zumindest zweimal gehört: Laut einer Prognose stehen im Land Bremen von 2026 bis 2030 für 1 400 Familienunternehmen altersbedingt Nachfolgen an. Kommen wir zum demografischen Wandel: Die Altersstruktur bremischer und Bremerhavener Firmenlenker führt zu einer spürbaren Welle an Übergaben, besonders im Handwerk, im inhabergeführten Mittelstand und im Handel. Zweitens, die Attraktivität von Übernahmen: Obwohl es eine Vielzahl von Übergabeangeboten gibt, erschweren hohe Kosten, Krisenbelastungen und spürbare Bürokratie den Findungsprozess. Drittens, Arbeitsplätze und Insolvenzen: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen – 2025 waren es 183 Insolvenzen in Bremen – konnte zwar im Vergleich zu bundesweiten Negativtrends leicht gesenkt werden, jedoch sind Arbeitsplatzverluste primär durch Transformationsprozesse in Großkonzernen und eine überdurchschnittlich hohe Quote prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedingt. Kommen wir mal zur politischen Aufgabe hier: Das Thema ist in der Bremischen Bürgerschaft ja schon häufiger diskutiert worden, ist auch immer noch ein aktuelles Thema. Die Themen wie Arbeitsplatzsicherung haben wir in letzter Zeit häufiger gehört, auch Stilllegungs- und Nachfolgeproblematiken sind in jüngster Zeit immer wieder Thema gewesen. Zu der Anfrage von BÜNDNIS DEUTSCHLAND, zur Großen Anfrage: Es ist schwierig gewesen, da jetzt noch etwas rauszuholen, sage ich mal. Wir haben es auch schon gehört: Manches haben wir schon mal gehört, manches deckt sich vielleicht. Ich hoffe, dass unsere Senatorin uns gleich noch ein wenig aufklären wird, in manchen Dingen, in manchen Fragen und mit manchen Antworten. Dann muss man halt sehen, wie wir in der Zukunft damit umgehen können. – Danke schön! (Beifall BA-Gruppe)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Vogt das Wort.

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Kristina Vogt

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist durchaus richtig – und das wird auch immer wieder betont –, dass kleine und mittlere Unternehmen das Rückgrat unserer Wirtschaft sind und tatsächlich auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgen, weil sie soziale Stabilität und nachhaltiges Wachstum bieten. Insofern ist es natürlich richtig, dass das Thema Unternehmensnachfolge eine Aufmerksamkeit kriegt. Das Problem ist nur, und das haben hier einige Redner etwas unterschätzt: Das Thema Unternehmensnachfolge, und wir diskutieren das sehr oft mit den Kammern und auch mit den Betrieben, ist natürlich auch ein Thema, das sehr intransparent und heikel ist, weil die meisten nicht damit hausieren gehen. Selbst auf unseren Angeboten und Beratungen und bei den Kongressen, Veranstaltungen, die wir machen, sagen die meisten, die aufhören wollen, nicht, dass sie aufhören wollen, weil sie Angst haben, dass es dann ein Marktrauschen gibt, insbesondere im Handwerk. Deswegen liegen auch nicht so viele Daten vor, wie Herr Schellenberg oder Herr Brandt das gerne gehabt hätten. Das ist kein bremisches Phänomen, sondern das ist tatsächlich ein bundesweites, weil die Unternehmer, die aufhören wollen, damit nicht hausieren gehen, um ihr Unternehmen und ihren Betrieb nicht zu gefährden. Dazu kommt, dass es Unternehmerinnen und Unternehmern auch manchmal schwerfällt, sich von ihrem Betrieb zu trennen, gerade wenn er klein ist. Das betrifft gerade das Handwerk, weil man steckt mit ganz viel Herzblut, mit Engagement – –, man kennt die Mitarbeitenden schon seit Ewigkeiten, seit dem ersten Tag, wo sie die Ausbildung angefangen haben. Man hat wahrscheinlich auch das ganze Familienfinanzielle, die Familienfinanzen da reingesteckt. Was wir oft erleben, wenn wir in den Beratungsgesprächen – – oder mal fragen, wie die Beratungsgespräche gelaufen sind, ist, dass diejenigen, die sich auf den Weg gemacht haben, Nachfolge zu suchen, dann natürlich auch einen Nachfolger suchen, der genau ihren Vorstellungen entspricht. Das passt oft, Herr Schellenberg, leider nicht mit dem zusammen, dass die, die nachfolgen wollen, eigene Vorstellungen vom Unternehmen haben. Insofern ist das tatsächlich nichts, was man so statistisch erfassen kann wie eine Statistik, die Insolvenzen führt, weil diejenigen, die abgeben wollen, das nicht an die große Glocke hängen. Trotzdem glaube ich, dass es richtig ist, sich nach wie vor auch politisch damit zu befassen. Auch wenn ich immer erstaunt bin, dass ich auf der einen Seite höre, der Staat ist nicht der bessere Unternehmer und Subventionen sind Gift für die Wirtschaft, im Konkreten wird dann doch viel angefordert. Ich finde es aber an dem Punkt richtig, denn für eine durchschnittliche Nachfolge geht die Bremer Aufbaubank inzwischen von mindestens drei Jahren aus. Aber der Zeitraum ist aufgrund der Vorbemerkungen, die ich gemacht habe, sehr individuell, und man sollte je nach Komplexität und nach Art des Unternehmens sogar bis zu zehn Jahren für eine gelungene Nachfolge einplanen. Da haben Sie natürlich völlig recht: Die Demografie der Babyboomer zeigt, wir werden ein massives Nachfolgeproblem haben. Um diese Zeit besser zu strukturieren und optimal nutzen zu können – darauf hat Herr Herold schon verwiesen, weil er dazu eine Anfrage hatte und wir das in der Deputation nachgeliefert haben –, wurde gemeinsam mit der Universität Bremen ein Konzept entwickelt, um Unternehmensübergabe ready zu machen. Wir haben da zwei Pilotprojekte und die Auswertung soll im nächsten Jahr vorliegen. Auch wenn uns keine amtlichen detaillierten Statistiken vorliegen aus den Gründen, die ich eben genannt habe, gibt es natürlich Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung. Die gehen davon aus, dass allein in Bremen jedes Jahr etwa 300 Unternehmen übergeben werden müssen. Besonders alarmierend ist die Lage im Handwerk: Mehr als 2 000 Handwerksbetriebe im Land Bremen werden von Unternehmerinnen und Unternehmern geführt, die über 50 sind. Was machen wir? Natürlich machen wir was. Wir schaffen Beratungs- und Vernetzungsplattformen, beispielsweise den Betriebsübernahmetag in Bremerhaven und den Unternehmensnachfolgetag in Bremen. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Unternehmen frühzeitig zu erreichen, umfassend über die nötigen Schritte zu informieren. Darüber hinaus nimmt das Starthaus Bremen und Bremerhaven eine zentrale Rolle ein, nicht nur mit Coaching, individueller Beratung und konkreten Finanzierungsoptionen, sondern natürlich auch mit dem Netzwerk aus Kammern, Wirtschaftsförderungsgesellschaften wie WFB und BIS, Bremer Aufbaubank und der Bürgschaftsbank Bremen – –, einen guten Weg durch die Förderung. Herr Brandt, es sind nicht 50 000 Euro. Die Rolle der Bürgschaftsbank, um das mal hier ganz klar zu sagen, ist auch für die Nachfolge eine ganz wichtige, denn sie kann Kredite bis zu 2 Millionen Euro absichern. Das sind dann die Mittel, die vielleicht eine Fahrschule braucht, um übergeben werden zu können. Wir haben auch weitere Beratungs- und Vernetzungsangebote. Wir setzen gezielt auf Förderung von Frauen in Führungs- und Nachfolgepositionen mit Initiativen wie „She Starts“ und „Gender Diversity in KMU“, um die Potenziale von Frauen besser zu nutzen. Ich habe in den Gesprächen mit den Kammern sehr viel gehört: Macht doch mal was, was Baden-Württemberg oder Bayern machen. Das habe ich mir alles angeguckt. Die machen genau das Gleiche, was wir machen, bloß sind das Flächenländer, und man kriegt dann eine 35-Seiten-PDF, worin jede IHK und jede Handwerkskammer steht und die gleichen Strukturen und Organisationen, die wir auch haben, weil die Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind, und Unternehmensnachfolgen genauso behandelt werden wie normale Gründungen und auch alle Förderungen und Förderprogramme, die zur Verfügung stehen. Wir hatten trotzdem das Gefühl, dass wir noch was machen müssen, um die bestehenden Strukturen weiter bedarfsgerecht zu optimieren, denn wir haben ja schon öfter darüber gesprochen. Deswegen haben wir vor Kurzem mit der Handwerkskammer gesprochen und wir wollen nach der Sommerpause, zusätzlich zu den bestehenden Angeboten, einen Runden Tisch Unternehmensnachfolge (Beifall Abgeordneter Basem Khan [SPD]) mit den Kammern, mit den Unternehmensverbänden und der Bremer Aufbaubank organisieren. Die Vorbereitungen laufen dazu in unserem Haus gerade an. Zumindest die Präsidien der Kammern haben schon einen möglichen Termin direkt nach den Sommerferien zugesagt. Abschließend: Ich finde es wichtig, sich darum zu kümmern, aber ich möchte einmal betonen, dass der Staat trotzdem kein Rundum-sorglosPaket für Unternehmensnachfolge schnüren kann und wird. Wir befinden uns im System der sozialen Marktwirtschaft und unternehmerische Risiken sind auch Bestandteil des Systems. (Glocke) Ich komme zum Schluss. Die Frage, wie man den mentalen Schub kriegt, nicht den eigenen Nachfolger in sich selbst zu sehen, sondern auch an jemanden, einen anderen Charakter zu übergeben, die können wir als Staat nicht lösen und das wollen wir auch nicht, um es mal ganz deutlich zu sagen. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Deswegen ist die Aussprache geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/1852 auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND Kenntnis. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 80: Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes (Beschleunigungsnovelle) Mitteilung des Senats vom 2. Juni 2026 (Drucksache 21/1815) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Ünsal. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Schiemann.

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Anja Schiemann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bremen muss beim Ausbau und der Sanierung seiner Infrastruktur spürbar an Tempo zulegen. Unsere Straßen, Wege und vor allem unsere Brücken sind die Lebensadern unserer Stadt. Sie sichern die tägliche Daseinsfürsorge für Bürgerinnen und Bürger. Doch der Sanierungsstau der vergangenen Jahrzehnte ist unübersehbar. Besonders der Zustand unserer Weserbrücken duldet keinen weiteren Aufschub.0 Bisher bremsten uns jedoch veraltete starre rechtliche Rahmenbedingungen massiv aus. Der Ersatzneubau einer Brücke musste nach der bisher bestehenden Rechtslage genauso geplant werden wie eine neue Brücke über die Weser. Angesichts des hohen Sanierungsbedarfs unserer Weserbrücken würde die bestehende Regelung die Sanierung unverhältnismäßig in die Länge ziehen. Diese Projekte dürfen in der heutigen Zeit einfach keine zehn Jahre mehr dauern! (Beifall SPD) Wir schaffen deshalb heute die rechtliche Grundlage für eine echte Beschleunigung. Mit der heute hier zur Abstimmung stehenden Beschleunigungsnovelle modernisieren wir das Landesstraßenrecht grundlegend. Wir verankern die Erneuerung der bremischen Brücken als überragendes öffentliches Interesse im bremischen Landesrecht. Das hat konkrete, spürbare Erleichterungen für die Praxis zur Folge. Brückenersatzneubauten können zukünftig ohne große bürokratische Hürden umgesetzt werden. Wenn eine alte Brücke an gleicher Stelle ersetzt wird, fallen künftig der riesige Verwaltungsaufwand eines Planfeststellungsverfahrens und mitunter langwierige Ausschreibungsverfahren weg. Gleichzeitig entbindet die Neuregelung selbstverständlich nicht davon, beim Bau der Brücken die Belange Dritter oder bauliche Standards zu berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch das Sondervermögen ist das Geld da. Diese Gesetzesnovelle liefert nun den rechtlichen Rahmen für die rasche Umsetzung dazu. Wir schließen mit dieser Reform des bremischen Landesstraßengesetzes eine kritische Lücke. Bremens bisherige Regelungen lagen weit hinter denen des Bundes und anderer Bundesländer zurück. Das korrigieren wir jetzt konsequent. (Beifall SPD) Wir machen heute mit unserer Zustimmung zu der Beschleunigungsnovelle des bremischen Landesstraßengesetzes den Weg frei für eine moderne, unbürokratische Verwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein funktionierendes Bremen braucht eine stabile, verlässliche Infrastruktur. Die Menschen in unserer Stadt erwarten zu Recht, dass wir zügig handeln. Lassen Sie uns gemeinsam mit dem Beschluss der hier vorgelegten Novelle den ersten Schritt unternehmen! Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann.

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Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Zuschauer! Wir diskutieren heute über eine Gesetzesnovelle, die den Bau und die Sanierung unter anderem von Brücken in unserem Bundesland vereinfachen soll. Insbesondere die Brücken in unserem Land, natürlich auch die Straßen, sind in einem Zustand, der uns Sorgen machen muss. Niemand will gesperrte Brücken, Umleitungschaos oder Sicherheitsrisiken für die Bürgerinnen und Bürger. Die Novelle ist also in ihrer Zielsetzung durchaus nachvollziehbar, denn wir müssen schneller sanieren und neu bauen können. Aber wie wir beschleunigen, ist nicht egal. Es macht einen Unterschied, ob wir Verfahren effizienter machen oder ob wir dabei Stück für Stück Eigentumsschutz, Beteiligungsrechte und Rechtsschutz abschleifen. Das erklärte Ziel der Novelle ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, damit Brücken schneller instandgesetzt und erneuert werden. Das ist richtig, und das Ziel teilen wir ausdrücklich. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Problematisch ist dabei, dass der Gesetzesentwurf dieses Ziel mit einem ganzen Paket von Eingriffen verknüpft. Enteignungen sollen nicht nur für große Neubauprojekte, sondern ausdrücklich auch für Instandsetzungen und Erneuerungen möglich sein. Die Novelle bewirkt eine Ausweitung von Duldungspflichten auf Anlieger- und Hinterliegergrundstücken inklusive Baustellenverkehr, Baustraßen- und Kranaufstellungsflächen. Planfeststellungsfreiheit für bestimmte Brückenersatzneubauten bei gleichzeitig abgeschwächter Beteiligung und fehlender aufschiebender Wirkung von Klagen – das ist mehr als technische Verfahrenspflege. Das ist eine Verschiebung der Kraftverhältnisse zwischen Staat und Bürger, und zwar zugunsten des Staats. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ja, Enteignung ist in unserem Grundgesetz vorgesehen. Aber sie ist als Ultima Ratio für ganz außergewöhnliche Situationen und Projekte gedacht. Auch in Bremen gibt es seit Jahrzehnten ein Enteignungsrecht, das ist grundsätzlich nichts Neues. Neu ist aber, dass mit dieser Novelle der Anwendungsbereich still und leise erweitert wird. Enteignung soll nun ausdrücklich auch dann zulässig sein, wenn es nur um Instandsetzung oder Erneuerung geht. Brückenersatzneubauten können ohne klassisches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden und trotzdem bleiben Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung möglich. Wir sagen: Wer Enteignung in den Bereich der laufenden Unterhaltung einzieht, verschiebt die Eingriffsschwelle. Wir wollen schnelle Brückensanierungen, aber nicht den schleichenden Übergang vom Eigentum unter Vorbehalt des Staates hin zu einem umfassenden Durchgriffsrecht. Zweiter Punkt: die verfahrensrechtliche Seite. Bei Brückenersatzneubauten soll die Planfeststellung entfallen. Das mag auf den ersten Blick verlockend klingen, weniger Bürokratie. Es heißt aber auch weniger formalisierte Abwägung, weniger strukturierte Beteiligung der Betroffenen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Anhörung wird digitalisiert. Erörterungstermine können entfallen oder ins Digitale verlagert werden. Das kann effizient sein, aber es kann auch dazu führen, dass gerade ältere Menschen oder nicht digital affine Betroffene faktisch außen vor bleiben. Schließlich: Klagen gegen Planfeststellung. Plangenehmigung und vorzeitiger Baubeginn sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Rechtsschutz wird damit formal nicht abgeschafft, aber in seiner Wirkung deutlich abgeschwächt. Unser Punkt ist nicht, dass jedes einzelne der Elemente per se unzulässig wäre. Unser Punkt ist: In der Summe entsteht ein Bild, in dem der Staat leichter und schneller baut, während die Hürden für Bürger, sich effektiv zu wehren oder überhaupt Gehör zu finden, höher werden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir wollen hier kein Schreckensszenario zeichnen von einer angeblichen Enteignungswelle, denn darum geht es nicht. Gesetze schaffen aber Möglichkeiten. Wir dürfen den politischen Kontext auch nicht ausblenden. Die Linke in Bremen und auf Bundesebene fordert offen Enteignungen von leer stehenden oder verwahrlosten Immobilien und die Enteignung großer Wohnungskonzerne. SPD und Grüne haben in der Vergangenheit Gesetze und Maßnahmen mitgetragen, die weitreichende Eingriffe auf privaten Wohnraum erlauben, etwa bei der Sicherstellung leer stehenden Wohnraums in besonderen Lagen. In diesem Plenum arbeiten Linke, SPD und Grüne zusammen. Vor diesem Hintergrund ist es nur verantwortungsvoll, wenn wir genau hinschauen, wenn dieselben Parteien nun im Straßenrecht Enteignungsmöglichkeiten ausweiten, Duldungspflichten verschärfen und zugleich Beteiligung und Rechtsschutz zurückfahren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Misstrauen ist hier nicht Ideologie, sondern gesunder, konservativer Reflex. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir sagen ausdrücklich: Ja, wir brauchen schnellere Verfahren. Die Brücken sind in den vergangenen Jahrzehnten von weitestgehend den Fraktionen vernachlässigt worden, die jetzt weitreichendere Maßnahmen fordern, um der Lage Herr zu werden. Beschleunigung ist auch möglich, ohne Eigentumsschutz und Beteiligungsrechte so weit zu dehnen. Mehr Standardisierung von Planungsunterlagen statt weniger Rechtsschutz, effektive Ausstattung und Prozessoptimierung der Verwaltung statt Ausweitung von Enteignungsinstrumenten. Klare, enge Definitionen, wann Enteignungsmaßnahmen überhaupt in Betracht kommen und verbindliche Pflichten, vorher alle milderen Mittel auszuschöpfen. Beteiligungen modernisieren? Ja, aber mit analogen Sicherungen und Mindeststandards, die niemanden ausschließen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Solche Ansätze sucht man in dem Gesetzesentwurf vergeblich. Stattdessen setzt die Koalition auf mehr Durchgriff und weniger Korrektive. Meine Damen und Herren, die Koalition hat die Novelle als Beschleunigungsinstrument dargestellt und das auch sehr positiv, mit wehenden Fahnen. Die Frage ist aber: Zu welchem Preis? Sicher, wir wollen sichere Brücken, wir wollen, dass in Bremen gebaut und nicht endlos geplant wird. Ein Rechtsstaat zeigt sich aber gerade darin, wie er mit dem Eigentum seiner Bürger umgeht, wenn es unbequem wird. Dieses Gesetz schießt über das Ziel hinaus. Es nutzt die berechtigte Sorge um Brückensicherheit, um an mehreren Stellen gleichzeitig Schutzstandards zu senken. Deshalb sagen wir heute klar und ohne Alarmismus: Beschleunigen ja, aber nicht auf Kosten von Eigentumsrechten, Beteiligung und Rechtsschutz. In dieser Form können wir dem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Sültenfuß.

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Tim Sültenfuß Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Wir debattieren heute die Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes. Diese Gesetzesnovelle ermöglicht uns, Neubauten der kommunalen Weserbrücken deutlich zu beschleunigen. Ich weiß noch aus dem Studium, dass in Baurechtsvorlesungen eigentlich sowieso kaum jemand zuhört. Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass ich wie immer als letzter Redner drankomme. Das hat sich jetzt nicht bewahrheitet, aber davon musste ich ausgehen, in meiner Rede, dass sowieso alles schon 23-mal erzählt wurde. Deswegen fasse ich mich jetzt ein bisschen kürzer, was die Inhalte des Gesetzes angeht. Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Straßen effizienter gestalten. So wird zum Beispiel durch die Neufassung des § 33 die Norm so weit modernisiert, dass Brückenersatzneubauten als bloße Erhaltungsmaßnahmen eingestuft und dadurch von der Planfeststellung befreit werden können. Außerdem wird das Planfeststellungsverfahren so vereinfacht, dass es in den Fällen deutlich beschleunigt wird, in denen so umfangreiche Änderungen nötig sind, dass nicht mehr von bloßen Erhaltungsmaßnahmen gesprochen werden kann. Unsere Gesetzesänderung sorgt in der Praxis zum Beispiel dafür, dass Verlegungen von Straßen ohne Kapazitätserweiterungen, die nur unwesentlich oder nur temporär sind, nicht mehr als Änderungen im Sinne von § 33 anzusehen sind. Das bedeutet dann praktisch, dass zum Beispiel kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss, wenn auf einer Brücke zeitweise beide Fahrtrichtungen über die eine Seite der Brücke geleitet werden, während die andere Seite abgerissen und neu gebaut wird. Und, haben wir gerade schon gehört, auch die rechtlichen Möglichkeiten zu Enteignungen werden entsprechend angepasst, sodass Enteignungen auch bei Ersatzneubauten möglich sind. Ich habe ehrlich gesagt vorher gedacht, am spannendsten wird wirklich die Frage, was wohl im rechten Lager los ist, wenn man rausbekommt, dass es in Bremen tatsächlich ein Enteignungsgesetz gibt. Da wurde ich auch gerade nicht enttäuscht von Frau Tiedemann. Wir haben ja gestern in der Debatte über Problemimmobilien mal wieder gemerkt, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wir kennen Sie ja.) dass insbesondere die Abgeordneten von BÜNDNIS DEUTSCHLAND wirklich keinen blassen Schimmer haben, wie verfassungsmäßig garantierte Grundrechte funktionieren (Widerspruch BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und dass es natürlich möglich ist, die – –. Ja, genau. Gestern wurde da aber noch was ganz anderes erzählt. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Gestern war Frau Tiedemann gar nicht da.) Da wurde noch die Eigentumsfreiheit von Problemimmobilien. Das ist – –. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Aber trotzdem, Sie kritisieren ja gerade Frau Tiedemann.) Ja, und? Das ist doch trotzdem Ihre Fraktion, die hier an einem Tag was anderes erzählt und dann was anderes. Genau. Frau Tiedemann hat jetzt noch mal ein bisschen besser recherchiert als Herr Leidreiter gestern. Trotzdem war das wirklich gerade mal wieder alles komplett hanebüchen. (Beifall Die Linke) Auf der einen Seite soll es schneller gehen, Sie sind die Ersten, die hier irgendwie rumjaulen, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Hat Sie doch gar nicht gesagt.) wenn irgendwelche Prozesse langsam gehen, und gleichzeitig muss aber wirklich jeder wegen jedem noch ein dreijähriges Klageverfahren führen dürfen. Dann zu behaupten, es geht schneller, ohne den Rechtsschutz der Eigentümer:innen einzuschränken, das ist einfach Quatsch. (Zuruf Abgeordnete Julia Tiedemann [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Das ist einfach die Quadratur des Kreises, die Sie propagieren. Ich weiß nicht, ob Sie wirklich nicht verstehen, dass es nicht geht, weil es gibt widerstreitende Interessen, und da muss man überlegen: Welches Interesse gewichtet man an dieser Stelle höher? Da entscheiden wir uns richtigerweise dafür, wegen der großen Bedeutung der Brücken, dass dann die Rechte der Eigentümer:innen (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Enteignen.) zurückstehen müssen und dass im Zweifel auch Leute enteignet werden müssen. Ja, ich habe auch – –, also habe wirklich noch nie davon gehört, dass BÜNDNIS DEUTSCHLAND mal irgendwo protestiert hat, als Leute enteignet wurden, weil irgendwelche Autobahnen gebaut werden mussten. (Glocke)

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Christine Schnittker

Herr Sültenfuß, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Tiedemann zu?

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Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Weshalb, wenn die Dringlichkeit so gegeben ist, haben Sie es die letzten Jahre denn nicht für nötig gehalten, den Brücken mehr Pflege zukommen zu lassen und den Straßen?

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Tim Sültenfuß Die Linke

Was ist das denn jetzt für eine Frage? Das hat doch mit der aktuellen Novelle jetzt rein gar nichts zu tun! (Beifall Die Linke) Bei der Frage, die Sie aufwerfen, da geht es darum, warum man die Brücken nicht schneller nachrechnen konnte. Das ist eine hoch komplexe Frage. Das hätte man bestimmt schneller hinkriegen können, wenn man mehr Geld in die Hand nehmen würde, um Brückenbauingenieur:nnen besser zu bezahlen, damit die Leute auch nach Bremen kommen. Wir wissen alle, das ASV ist da krass unterbesetzt, die Abteilung, die Brückeninstandsetzungen macht. Die haben viel zu wenig Personal, weil das einfach nicht so ein gut bezahlter Beruf ist wie andere Berufe, die man mit derselben Qualifikation in der freien Wirtschaft bekommen kann. Deswegen ist Brückeninstandhaltung bundesweit – –. Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben, aber es ist bundesweit ein Problem. In Dresden stürzen Brücken ein, bundesweit sind alle Brücken marode, weil in Deutschland einfach zu wenig Geld in diesen Bereich investiert wurde. Die Instandhaltung, welche Fehler dabei gemacht wurden, das hat aber überhaupt gar nichts mit der aktuellen Novelle zu tun, und was wir jetzt tun, um den Neubau, der etwas anderes ist als eine Instandhaltung, zu beschleunigen – –. Also wirklich, ich verstehe nicht, wie man bei diesem Gesetz irgendwie dagegen sein kann. Ich habe vorher gesagt: Warum debattieren wir das überhaupt? Anscheinend, weil Leute einfach nicht kapieren, was hier gerade passiert. (Beifall Die Linke)

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Christine Schnittker

Fahren Sie bitte fort, Herr Sültenfuß!

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Tim Sültenfuß Die Linke

Ja, also im Prinzip war ich auch am Ende. Ich verstehe nicht, wie man dagegen sein kann. Es ist absolut sinnvoll. Alle anderen Länder und der Bund machen das genauso. Man hätte das früher machen können. Ja, mein Gott, man kann alles immer früher und schneller machen. Das ist immer leichter gesagt als getan. Aber wir gehen jetzt hier den richtigen Weg, weil Bremen einfach ohne seine Brücken komplett aufgeschmissen ist, und wir beschleunigen das, soweit es irgendwie möglich und juristisch zulässig ist. Das ist richtig. Wer da was dagegen hat, wirklich, dem kann man nicht mehr helfen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Saxe.

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Ralph Saxe GRÜNE

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Brückenunterhaltung ist ein ständiger Prozess gewesen und der hat die ganze Zeit stattgefunden. Wir ertüchtigen gerade auch die Kaisen-Brücke, die Erdbeerbrücke. Es findet ständig statt, die ganze Zeit ertüchtigen wir Brücken. Die sind nun mal 1945 oder etwas später gebaut worden und in ganz Deutschland sind sie in die Jahre gekommen. Das trifft auch auf die Bahnbrücken zu und es trifft am Ende auf ganz viele Bauwerke zu. Wir haben einen Zustand, der besorgniserregend ist. In der Zustandsbeschreibung würde ich das so teilen wollen. Da muss man gucken, wenn wir uns in der Bedeutung dieser Brücken einig sind, und das sind wir uns mit Sicherheit: Wie kriegt man ein Maximum an Beschleunigung hin, damit nicht das passiert, was wir uns nicht wünschen, dass nämlich einzelne Brücken irgendwann ausfallen und die Möglichkeit, über die Weser zu kommen, dann nicht mehr gegeben ist? Da ist es eine Möglichkeit, wenn man eine Brücke ersetzt – vielleicht daneben oder auch da, wo sie jetzt ist – zu sagen: An dem Ort hat schon vorher eine Brücke gestanden, da können wir auch versuchen, die Planfeststellung sehr viel schneller hinzubekommen. Dem haben auch wir uns nicht widersetzt, obwohl wir dieser Sache Planungsbeschleunigung insgesamt gesehen – dazu werde ich noch was sagen – etwas kritischer gegenüberstehen. Das hier betrifft den Ersatz von alten Bauwerken, die abgängig sind. Da ist es vernünftig, das ist vom Ressort gefordert worden, so schnell wie möglich Lösungen hinzubekommen, und das hat man gemacht. Dass es dabei Enteignungen gibt, das ist auch nichts Neues. Was ist denn daran neu? Als die Straßenbahn gebaut wurde, oder die wird ja noch gebaut, Linie 1 und 8, da ist natürlich enteignet worden. Auch jetzt, wenn die Stadtstrecke – –, das ist nur ein Deichvorhaben, aber da wird auch noch eine Radpremiumroute gebaut werden. Natürlich wird es da Enteignungen geben, das ist vollkommen normal und das gehört auch zu dem „Eigentum verpflichtet“. Da hatten wir schon einen kleinen Disput, da waren Sie gestern nicht dabei, das gebe ich zu, dass wir zwar erkennen, dass Eigentumsrechte auch besonders geschützt werden, aber dass Eigentumsrechte auch sagen, dass man dabei eine besondere Verantwortung hat. Wenn so ein überragendes öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist nämlich das Entscheidende!) dann ist es natürlich richtig, das zu machen. Das ist hier ein bisschen erweitert worden, auch dass Eigentümer das dulden müssen, dass man auf ihr Gelände muss, wenn man Unterhaltungen oder Bauvorbereitungen macht. Das, finde ich, ist auch alles nicht so schlimm, weil unser Ziel ist ja, diese Brücken so schnell wie möglich zu ersetzen. Da finde ich gut, dass uns das jetzt gemeinsam gelungen ist. Ich wollte aber noch was zu diesem Ding sagen, das wir in ganz Deutschland haben, dieser Beschleunigung von Vorhaben. Da hat es im Bund 2025 schon ein Beschleunigungsgesetz gegeben. Das ist allerdings sehr kritisiert worden, weil es nicht darum ging, alte Brücken durch neue Brücken zu ersetzen, sondern dann baut man solche Vorhaben wie die A20. Die A20, die durch Naturschutzgebiete durchbrackern will und die sehr viel Natur zerstört, die Moorböden zerstört. Das wollen wir nicht. Da wollen wir auch nicht, dass Verbandsklagerechte, so, wie es immer wieder rumwabert – heute auch schon wieder, als wir über die Umwelthilfe gesprochen haben –, ausgesetzt werden. Das wird so verdammt teuer, was wir da an Natur zerstören in einer Zeit, in der es draußen immer heißer und heißer wird, dass wir uns das sehr überlegen müssen, was wir uns an Naturzerstörung noch leisten können. Wir sagen, genauso wie unsere Bundestagsfraktion: Für uns geht Erhalt erst mal vor Neubau und diesen Beschleunigungsgeschichten, um ganz viele Autobahnen auszubauen, stehen wir sehr, sehr kritisch gegenüber. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt aber noch einen Blick auf den Bund, weil immer wieder erzählt wird, der Merz und die anderen machen das alles so toll. Darüber werden wir noch bei der Gesundheitsreform, morgen glaube ich, reden, was das alles für unsere Krankenhäuser bedeutet, was da in Berlin so ausgebrütet wird. Aber auch für den Bereich Mobilität ist es problematisch, was da gemacht wird. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben: Das Bundesverkehrsministerium hat neunzig Ausbauvorhaben bei der Bahn, obwohl wir eigentlich viel mehr machen wollten, gestoppt. Das betrifft übrigens auch eine Strecke, nämlich die Amerika-Linie, für die wir uns in Bremen immer alle zusammen starkgemacht haben und die wir als Entlastung gerade für Bremerhaven und die Hafenhinterlandverkehre dringend gebraucht hätten. Da muss man auch sagen, dass da sehr viel heiße Luft erzeugt wird, dass man nun ganz viel Geld in die Bahn steckt. Ich sehe, dass man das nicht tut, sondern dass man immer noch weiter Autobahnen baut und immer noch nicht das Notwendige in die Schieneninfrastruktur steckt, sondern ganz, ganz gefährlich kürzt. Den Weg, den werden wir allerdings nicht mitmachen. Das, was hier vorgeschlagen wird, das machen wir gern mit. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Jonitz.

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Michael Jonitz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer:innen und Zuhörer! Wir diskutieren heute das Landesstraßengesetz. Dieser Titel ist aber direkt falsch, es müsste, wie der Kollege Sültenfuß auch schon gesagt hat, das Gesetz für die Bremer Weserbrücken heißen. Betonung liegt auf Bremer, denn zum Beispiel die Drehbrücke in Bremerhaven fällt nicht unter dieses Gesetz. Statt also dem Namen Geltung zu verschaffen, ist dieses Gesetz allein für die maroden Bremer Weserbrücken maßgeschneidert. Die Bremerhavener werden mit den gleichen Problemen von diesem Senat Bovenschulte, wie so oft, alleingelassen. (Beifall CDU) Nächster Punkt unserer Kritik: das Schneckentempo dieses Senats, lieber Herr Sültenfuß. Im Februar 2025, also vor knapp anderthalb Jahren, hat der Senat Bovenschulte zwei Punkte verkündet, um die Weserbrücken vor dem Einsturz zu bewahren: erstens die Gründung einer Brückenbaugesellschaft, zweitens die Vereinfachung und Entschlackung von Gesetzen. Zur Brückenbaugesellschaft: Dieser konnten wir alle hier in der Bürgerschaft in den letzten anderthalb Jahren beim Sterben zusehen. Von der ursprünglichen Idee ist nichts übergeblieben. Diese Gesellschaft ist im Mülleimer „Ideenspeicher“ beerdigt worden. Erste Idee ist vom Tisch. (Beifall CDU) Gucken wir uns nun also dieses Gesetz an: überragendes öffentliches Interesse. Das fiel hier eben schon des Öfteren. Das fasst es sehr gut zusammen und bringt es einmal auf den Punkt. Die Bremer Weserbrücken halten diese Stadt zusammen. Sie sind für Bremen lebensnotwendig. Wenn ich mit den Menschen aus Habenhausen, Arsten, Strom, Huchting und der Neustadt spreche, haben sie alle Angst vor dem Trogbau der A281 im Bereich der Neuenlander Straße. Dies wird die linke Weserseite auf absehbare Zeit in ein Verkehrschaos stürzen. Die Menschen wissen aber gleichzeitig, dass dieser Bau notwendig ist und wir da gemeinsam durch müssen. Dies wissen die Menschen bei den Bremer Weserbrücken auch. Dass wir hier also das überragende öffentliche Interesse feststellen, ist richtig. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen: Durch diese Feststellung, da ist ja eben der Streitpunkt gewesen, und dieses Gesetz machen wir ein großes Tor auf. Es geht um einen tiefen Eingriff auf der einen Seite in die Balance zwischen staatlicher Handlungsfähigkeit, dem Funktionieren einer Gesellschaft insgesamt und Beteiligungsrechten, Eigentumsschutz und rechtsstaatlicher Kontrolle auf der anderen Seite. Dies müssen wir uns hier vor Augen führen, wenn wir dieses debattieren und gleich beschließen. Das kann man nicht mal eben so von der Hand wischen. Diese Einschränkung der Rechte ist ein tiefgreifender Eingriff. Gleichzeitig sagen wir als CDU: Für uns ist dieser Eingriff an dieser Stelle richtig. Denn ohne Weserbrücken ist Bremen eine zweigeteilte Stadt und dies will keiner. Aber wie viel schneller wird der Brückenbau durch dieses Gesetz? Darüber haben wir in der letzten Baudeputation gesprochen und da gab es am Ende des Tages nur Schulterzucken: Man sehe Potenziale. Nutzen Sie diese! Kommen Sie ins Arbeiten! Kommen Sie im Bauressort endlich in Schweiß! (Beifall CDU) Dabei müssen wir uns auch vor Augen führen, warum wir dies heute überhaupt beschließen müssen, damit Bremen nicht zweigeteilt wird. 16 Jahre lang sind die Bremer Weserbrücken unter den sehenden Augen von grünen Verkehrssenatorinnen und -senatoren ihrem Schicksal überlassen worden. Sie sind sehenden Auges kaputt gegangen. Der Senat Bovenschulte gibt es dabei selbst zu. Ich zitiere Frau Ünsal im Weser-Kurier vom 1. September 2024: „Wir arbeiten jetzt die Versäumnisse der Vergangenheit auf.“ Ich zitiere aus den Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage, ebenfalls aus September 2024: „Es wurden keine ausreichenden Gegenmaßnahmen getroffen.“ Das muss man erst mal wirken lassen. Dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, ist richtig, und wir stimmen als CDU diesem Gesetz zu, denn es hilft, die vom Senat Bovenschulte produzierten Scherben zusammenzukehren. Dies hätten wir aber schon deutlich früher machen wollen, können und auch müssen. Anderthalb Jahre sind für dieses Gesetz viel zu lang, das wurde auch vom Kollegen Saxe gesagt, gerade weil sich hier an vielen Stellen an den Beschleunigungsregelungen des Bundesfernstraßenrechts orientiert wird. Dieser Senat hat also im Schneckentempo beim Bund abgeschrieben. Dies ist kein Bauturbo, dies ist Bremer Schneckentempo. Da kann es einem am Ende angst und bange werden, denn zwischen 2032 und 2038 muss die Bürgermeister-SmidtBrücke neu gebaut werden. Wieder wurden aber anderthalb Jahre verschenkt. Zehn Jahre im Brückenbau, das hat die Kollegin Schiemann auch gesagt, sind ein Sprint auf Weltniveau. Bremen sucht hierfür aber immer noch die Schuhe. Dabei ist ein wichtiger Punkt hier noch gar nicht zur Sprache gekommen. also ganz frisch, erfahren, dass es das Bauressort seit 2024 nicht schafft, die Stellen für Brückenbauingenieure zu besetzen. Vier Stellen sind hier unbesetzt! Klingt wenig, aber bei insgesamt nur sieben besetzten Stellen fehlt ein Drittel der gesamten Stellen. Vier von elf Stellen sind nicht besetzt. Stellen wir uns einmal vor, bei der Polizei wäre ein Drittel nicht besetzt. Was wäre hier los? Dieses Gesetz ist der richtige Weg. Dieses Gesetz ist aber nur notwendig, weil dieser Senat die Brücken hat kaputtgehen lassen. (Beifall CDU) Dieses Gesetz schafft neue Möglichkeiten, mit denen mit Respekt umgegangen werden muss. Denn sie greifen tief in die Rechte der Menschen ein. Dieses Gesetz schafft neue zeitliche Möglichkeiten, die wir jetzt aber tatsächlich nutzen müssen und nicht durch ein politisches Wunschkonzert wieder kaputt machen dürfen. Dieses Gesetz schafft neue wichtige Möglichkeiten für Bremen, daher stimmen wir zu. Bauen tut dieses Gesetz aber keine neue Brücke. Legen Sie endlich los! – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Saxe für eine Kurzintervention.

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Ralph Saxe GRÜNE

Das mit dem Inden-Schweiß-kommen, das war vielleicht das passende Bild für uns heute. Die Drehbrücke in Bremerhaven ist stadtbremisches Überseegebiet, soweit ich weiß, also wäre es für mich enthalten darin, aber die Finanzierung ist durch die 1,3 Milliarden, die vom Bund kommen, sowieso sichergestellt. Deswegen weiß ich gar nicht – –. Diese Aufregung, auch als Einstieg, und dann noch einen Keil zwischen Bremen und Bremerhaven zu bringen, war meiner Ansicht nach vollkommen daneben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wo Sie einen Punkt gemacht haben, ist das Thema Fachkräftemangel. Das Problem haben – ich habe mit einigen Kollegen gesprochen – alle. Es gibt einfach zu wenige Brückenbauer in diesem Land. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Haben Sie ja verjagt!) Die werden übrigens ziemlich gut bezahlt im Vergleich zu anderen. Kann man Leuten nur empfehlen, wenn sie nicht wissen, was sie für einen Beruf ergreifen wollen, dass sie mal versuchen, Brückenbauer zu werden. Da muss man, glaube ich, über Instrumente nachdenken, wie man das auch in Zusammenarbeit mit der Hochschule forcieren kann, wie wir die Ausbildung hier auch mit einem dualen Studium stärken. Nur so können wir, glaube ich, diese Probleme lösen, indem wir hier am Standort Bremen selbst versuchen, in dem Bereich, der für uns wichtig ist, auszubilden, und das auch in Kooperation mit anderen Kommunen, wie Delmenhorst, Bremerhaven, die auch so einen Bedarf haben. Das finde ich wichtig. Zu suggerieren, was Sie getan haben, dass das mit dem Zerfall der Brückeninfrastruktur nur ein speziell bremisches Problem wäre: Das stimmt einfach nicht! Das stimmt auch nicht, weil es in Bundesländern, die CDUgeführt werden, genau die gleichen Probleme gibt und auch große, große Autobahnbrücken zum Teil gesperrt werden mussten, weil die Infrastruktur zerbirst. (Glocke) Das ist einfach nicht zutreffend, Herr Jonitz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)

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Christine Schnittker

Der Abgeordnete Jonitz zur Erwiderung.

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Michael Jonitz CDU

Lieber Herr Kollege Saxe! Ich weiß gar nicht, wo ich bei dem Quatsch anfangen soll, den Sie hier gerade erzählt haben. Fangen wir mal bei einem Punkt an: bei den Brückenbauingenieuren. Sie wollen uns doch jetzt nicht ernsthaft erklären, dass Sie, seitdem wir die Brücken hier in Bremen immer wieder temporär sperren müssen, jetzt mal langsam auf die Idee kommen, Lösungen zu entwickeln, wie Sie in Bremen Ingenieure auf den Weg bringen. Fangen Sie an zu arbeiten! Denken Sie nicht nach, sondern handeln Sie endlich dabei! (Beifall CDU) Diesen Verweis auf die Bundesebene, das haben Sie eben auch gemacht, finde ich immer sehr, sehr spannend. Der Bund, das habe ich sehr deutlich gesagt, hat uns in Bremen das Instrumentarium an die Hand gegeben. Sie haben es abgeschrieben, haben es nach anderthalb Jahren jetzt endlich auf den Weg gebracht. Am Ende des Tages bin ich immer noch, oder sind wir alle hier in diesem Raum bremische Abgeordnete. Das heißt, andere Bundesländer mögen uns vielleicht Vorbild sein, aber im Schlechten sollten wir Ihnen nicht nacheifern. Deswegen: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, setzen Sie Ihre Punkte um und schaffen Sie endlich was! – Vielen Dank! (Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Frau Schaefer, was möchten Sie jetzt? Eine Kurzintervention?

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Dr. Maike Schaefer GRÜNE

Wenn es möglich ist, eine Kurzintervention.

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Christine Schnittker

Nein, tut mir leid, nur eine Kurzintervention. Meine Damen und Herren, dann als Nächster der Abgeordnete Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worin wir uns hoffentlich alle einig sind, ist, dass Straßenbau wichtig ist, dass Brückenbau wichtig ist, weil es die Quartiere verbindet. Es ist wichtig für den Verkehrsfluss in einer Stadt. Gleichzeitig sind sowohl Straßenbau als auch Brückenbau leider oft etwas Lästiges für die Menschen, weil sie dazu führen, dass Straßen oder Brücken gesperrt werden, Menschen Umwege fahren müssen, Geschäfte oft nicht mehr erreichbar sind und das Ergebnis oft Stau ist. Das ganz große Problem, wenn Brücken neu gebaut werden, wenn Straßen neu gebaut werden, ist die Dauer der Projekte. Warum dauern die Sachen so lange? Die Gründe dafür sind vielfältig. Hätten wir den einen Grund, den wir einfach ausschalten könnten, dann wäre es wahrscheinlich deutlich einfacher. Die Gründe sind aber vielfältig. Es geht oft um irgendwelche Bodenproben, es geht um die Verfügbarkeit von Baufirmen, Finanzierungen, natürlich auch parlamentarische Prozesse, die wichtig sind, damit das Parlament oder die Gremien eingebunden werden. Wir haben auch das große Thema Klagen, wenn es um Eigentumsrechte geht, wenn es um Wegeführungen geht. Auch das kann ein Bauprojekt oft über Jahre ausbremsen. Aber es geht auch, und das ist ja der Punkt, über den wir hier heute sprechen, um Planungs- und Genehmigungsprozesse, die beschleunigt werden können. Genau hier setzt die Novelle an, mit dem Schwerpunkt Brücken. Die Brücken sind in Bremen wichtig, weil es die zentralen Verkehrsadern sind, ohne die Bremen komplett stillstehen würde. Wir haben auch in der Bauund Verkehrsdeputation darüber gesprochen, dass noch ein paar Punkte offen sind, gerade wenn es beispielsweise bei einem Fahrradweg zu einer veränderten Verkehrsführung führt: Betrifft das auch die 50 Meter vor der Brücke? Wie geht man damit um? Das sind alles Feinheiten, die wir noch ausdiskutieren müssen, aber erst einmal ist es grundsätzlich richtig, dass wir an dieses Thema rangehen und uns damit beschäftigen, weil wir das gemeinsame Interesse haben, die Dinge schneller zu machen. Das ist natürlich ein Zielkonflikt, der wurde hier auch schon eröffnet. Auf der einen Seite ist es völlig unverständlich, dass zwei Kleingärtner am Ende ein wichtiges Infrastrukturprojekt über 15 oder 20 Jahre ausbremsen können. Da muss man sich schon mal die Frage stellen: Inwieweit steht das eigentlich in einem Verhältnis? Das beißt sich aber dann auch beispielsweise mit Eigentumsrechten. Daher halte ich es gerade bei Projekten, die ein überragendes öffentliches Interesse haben, durchaus für notwendig, wenn das überragende öffentliche Interesse anerkannt ist und wenn man sich darauf einigt, dass man im Zweifelsfall an der einen oder anderen Stelle auch auf Kosten anderer Rechte zu einer Beschleunigung kommt. Jetzt ist natürlich immer die Frage: Was ist ein überragendes öffentliches Interesse? Da würden Sie wahrscheinlich sagen, bei einer Fahrradbrücke über die Weser ist das ein überragendes öffentliches Interesse. Ich würde sagen, bei einer A20, die für die Wirtschaft, für den Wirtschaftsverkehr wichtig ist, ist das vielleicht auch ein überragendes öffentliches Interesse. Die Frage ist also: Wie definiert man das? Da werden Sie andere Grenzen ziehen als wir, nichtsdestotrotz ist das am Ende sinnvoll. Man wundert sich ja schon: Ich bin jetzt seit sieben Jahren mit kurzen Unterbrechungen Teil der Bau- und Verkehrsdeputation und man wundert sich ja schon manchmal, jetzt auch abseits der Brücken, warum wir teilweise für 100 Meter Fahrradweg acht oder zehn Jahre brauchen und es einfach nicht vorangeht. Das zieht auch Folgeprobleme nach sich, weil freigegebene Gelder – –, dann wird das Ganze wieder teurer, dann braucht man wieder neue Genehmigungen und das Ganze zieht sich und zieht sich und zieht sich. Wenn es schneller gehen soll, sind wir dabei. Deswegen haben wir uns auch dazu entschieden, dieser Novelle zuzustimmen. Wir halten das für sinnvoll, wir halten das für ausgewogen. Im Übrigen finde ich es auch gut, dass wir uns die Zeit dafür genommen haben. Man kann natürlich jetzt kritisieren, das haben wir eben auch gehört: Warum hat das anderthalb Jahre gedauert, wenn es eine Bundesvorlage gab? Aber gerade, wenn es doch um maßvolle Einschränkungen von gewissen Grundrechten geht, finde ich es gut, dass wir das hier nicht in drei Tagen durchs Parlament peitschen, sondern das ausgiebig miteinander diskutieren und auch daran rumfeilen, damit wir am Ende einen ausgewogenen Gesetzesentwurf haben. Deswegen werden wir dem an dieser Stelle zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Ünsal das Wort. – Bitte schön!

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Özlem Ünsal

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste! Ich will vorweg einen Hinweis zur Bremerhavener Drehbrücke einwerfen. Herr Jonitz, ich will das richtigstellen: Natürlich ist auch diese Drehbrücke von der Novellierung umfasst. Weil es sich hier um das Landesstraßengesetz handelt, ist es natürlich folgerichtig, dass sie auch involviert ist und damit auch beide Kommunen in diese Regelung fallen. Das vielleicht vorweggeschaltet. Wichtig ist mir aber auch hierbei zu betonen, weil das der entscheidende Punkt ist, den man in der Debatte nicht außen vor lassen darf, dass das eigentliche Problem nicht die Drehbrücke selbst, sondern die entscheidende Frage die künftige verkehrliche Anbindung ist. Da ist es wichtig, dass wir die neue verkehrliche Verbindung natürlich mit einem Vorhaben und dann mit planungsrechtlichen Instrumenten neu bewerten müssen. Das unterscheidet sie vielleicht auch an anderer Stelle von anderen vergleichbaren Brücken. Deshalb ist hier ein Planfeststellungsverfahren wichtig und erforderlich. Das kann nicht einfach ersetzt oder übersprungen werden, weil diese konkrete Verbindung bislang noch nicht besteht und entsprechend auch noch nicht planfestgestellt ist. Das vielleicht einmal vorab zur Anmerkung der Richtigstellung. Ich will aber zurück zu meiner ursprünglichen Rede kommen und freue mich, denn ich höre eine sehr, sehr klare Zustimmung für dieses Vorhaben. Wir haben uns immer – ich habe in den letzten drei Jahren nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört – auf mehr Tempo, mehr Beschleunigung verständigt und kommen endlich ins Doing. Das ist eine wichtige Grundlage, gemeinsam zu entscheiden, damit wir genau diesen Schritt gehen können. Bremen ist eine Stadt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die von der Weser geteilt ist und über ihre Brücken funktioniert. Diese Brücken halten am Ende diese Stadt zusammen. Wer hier lebt, denkt darüber im Alltag selten nach. Sie funktionieren, sie sind selbstverständlich, sie gehören zu Bremen dazu. Man fährt, man radelt oder geht tagtäglich über diese Brücken, man kommt zur Arbeit, in die Schule, nach Hause und vertraut darauf – und darauf müssen Sie auch vertrauen dürfen –, dass sie funktionieren. Lassen Sie mich gleich zu Beginn mit ein paar soliden Zahlen einsteigen, weil das, glaube ich, für diese Debatte wichtig ist. Wir unterhalten insgesamt 500 Brückenbauwerke – 500 Brückenbauwerke! Einige sind für den Großteil der Bremerinnen und Bremer natürlich gar nicht im Fokus. Das ist auch in Ordnung, darum müssen sich die Bremerinnen und Bremer nicht kümmern, das ist unsere Aufgabe. Doch sie sind alle für den Alltag wichtig und für uns unentbehrlich. Dazu gehören vor allem die drei großen Weserquerungen, die in unserer kommunalen Verantwortung liegen, die ich besonders auf dem Schirm und auf dem Radar habe. Dazu gehört die Bürgermeister-Smidt-Brücke, die kennen Sie alle. Wir diskutieren das auch sehr umfangreich miteinander, damit das gelingen kann. Die andere ist die Wilhelm-Kaisen-Brücke und natürlich auch die Karl-Carstens-Brücke, sie gehört ebenfalls dazu. Die älteste von ihnen, die erste, die ich genannt habe, die Bürgermeister-SmidtBrücke, stammt aus dem Jahr 1952. Die ist einfach schon in die Jahre gekommen. Selbst die jüngste, das ist die Karl-Carstens-Brücke, ist über 55 Jahre alt. Das ist ein gewisses Alter, das auch diese beiden Brücken erreicht haben. Diese Brücken stehen in den kommenden Jahren sämtlich vor derselben Frage: Sanieren oder ersetzen? Und sie sind nicht alleine, bei einer Reihe weiterer Brückenwerke, Bauwerke ist das Tragwerk über 70 Jahre alt. Ich will Sie nicht mit allen Einzelheiten der 500 Brücken beladen, aber man muss sich das in der Gesamtbetrachtung natürlich auch vor Augen halten. Bei manchen mussten wir die zulässige Last bereits begrenzen. Das ist leider keine in der Ferne liegende Sorge mehr – diese Zeiten sind vorbei –, das ist leider die Gegenwart, was unsere Infrastruktur, auch in Bremen, anbelangt. Was wir heute erleben, ist das Ergebnis von Jahrzehnten, das ist korrekt. Ein Investitionsstau, der sich quer durch die ganze Bundesrepublik aufgebaut hat und jetzt überall gleichzeitig sichtbar wird und natürlich auch bei uns einschlägt. Niemand hat das allein zu verantworten, aber wir alle haben jetzt gemeinsam die Verantwortung, es zügig anzugehen und endlich auf die Kette zu kriegen. Zum ersten Mal seit langer Zeit kann ich vermelden, dass uns das sukzessive und mit der nötigen Aufmerksamkeit gelingt. Sie wissen das, ich bin auf allen politischen Ebenen hierfür im Einsatz und bringe uns ein, damit wir das auch mit allen Rahmenbedingungen, die wir brauchen, voranbringen können. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur stellt der Bund erhebliche Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur bereit. Das begrüße ich ausdrücklich! Bremen hat bereits ein Sanierungsprogramm über 15 Millionen Euro für 2026 und 2027 für Straßen, für Radwege, für Gehwege, um nur einige Beispiele zu nennen, auf den Weg gebracht. Das Geld ist da, ja, der andere Strang sind die Fachkräfte, aber auch da haben wir nicht gestern angefangen, sondern schon länger mit einer vielfältigen und breit angelegten Strategie. Ich kann Ihnen sagen, Brückenbauingenieurinnen und -ingenieure wachsen nun mal nicht auf den Bäumen und wir konkurrieren bundesweit mit allen anderen Bundesländern, denen es genauso geht. Ich glaube, man muss eher aufpassen, dass wir uns gegenseitig nicht die Fachkräfte abziehen und in einen Konkurrenzkampf eintreten, auch zu vielen anderen, die noch andere Bereiche der Infrastruktur bauen. Das ist also alles andere als trivial. Was uns jetzt noch fehlt, ist die rechtliche Geschwindigkeit, ein rechtliches Verfahren, das den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen Rechnung trägt. Das Landesstraßengesetz, über das wir heute sprechen, ist ein solches Fundament, eine solche Grundlage. Es stammt aus einer relativ alten Zeit – ich habe nachgeguckt –, aus 1976 mit kleineren Nachbesserungen vor zwei Jahren. Jetzt ist selbstverständlich diese weitere Fortschreibung dringend notwendig. Es kannte bisher nicht die digitalen und technischen Möglichkeiten von heute und es bot bisher keinen Weg, eine abgängige Brücke schnellstmöglich durch einen Neubau zu ersetzen. Man kann mit dem besten Förderbescheid der Welt keine Brücke bauen, wenn das Verfahren davor jahrelang dauert und Zeit verschlingt, ohne dass sich ein einziges Bauteil bewegt. Das ist zumindest nicht meine Vorstellung von Tempo und schnellerer Infrastruktur. Deshalb lege ich Ihnen heute eine für Bremen und unsere Brücken bedeutende Beschleunigungsnovelle vor. Die hat aus meiner Sicht viele gute Punkte, auf die ich eingehen möchte: Erstens erklären wir die Erneuerung unserer Brücken zu überragendem öffentlichem Interesse. Herr Schäck hat es gerade schon sehr einprägsam ausgeführt. Das ist eine rechtliche Festlegung, die in jeder Abwägung zukünftig Gewicht hat. Das ist wichtig, es bedeutet schlicht, eine funktionierende Brücke ist grundlegende Daseinsvorsorge und sie wird künftig auch so behandelt. Sie ist also elementar für unsere Daseinsvorsorge. Zweitens, und das ist der schärfste Hebel in diesem Gesetz: Den reinen Ersatzneubau unserer kommunalen Weserbrücken machen wir planfeststellungs- und genehmigungsfrei. Das habe ich vor wenigen Tagen auch schon erklärt: Wenn wir eine alte Brücke an exakt derselben Stelle ersetzen wollen, und das wollen wir zum Teil auch, ohne irgendetwas darüber hinaus zu verändern, dann brauchen wir kein jahrelanges Verfahren, sondern wir brauchen Instrumente, die uns das möglich machen, was ohnehin feststeht. Damit hier kein Missverständnis entsteht – (Glocke) ich komme gleich zum Schluss – Wasserrecht, Haushaltsrecht, die berechtigten Belange Dritter, Bürgerbelange, all das bleibt vollständig gewahrt. Wir schaffen hier selbstverständlich keine rechtsfreien Räume und selbstverständlich gehen wir verantwortungsvoll mit Bürgerbelangen um, das ist mir ein wichtiger Punkt. Drittens führen wir den vorzeitigen Baubeginn ein. Den gibt es im Bundesfernstraßengesetz bereits seit Langem. Da ziehen wir so ein bisschen im Einklang des Bundes mit. In Bremen war es bisher nicht möglich, das holen wir jetzt nach. Künftig können wir dort, wo weiterhin ein Planfeststellungsverfahren nötig ist – ich habe es gerade einleitend dargestellt –, mit dem Bau beginnen, bevor dieses Verfahren formal abgeschlossen ist. Viertens, mein letzter Punkt: Wir digitalisieren das Anhörungsverfahren und machen den Erörterungstermin zu einer Ermessensentscheidung. Dazu haben wir im Vorfeld schon den Einwand gehört. Ich will diesen Punkt gern noch mal aufgreifen, weil ich weiß, dass es Sie bewegt, ob hier Bürgerbeteiligung abgebaut wird. – Nein! Die klare Antwort ist nein, Beteiligungsrechte bauen wir nicht ab, sie bleiben in vollem Umfang nach wie vor bestehen. Wer sich einbringen will, kann das zukünftig weiterhin tun. Das ist im Übrigen exakt die Regelung, die beim Bund seit Jahren gilt. Zeitgemäße Beteiligung ist kein Weniger an Demokratie, sondern sie ist ein Mehr an Respekt vor der Zeit der Menschen und unserer elementaren Daseinsvorsorge. Das ist mein Ziel mit diesem Gesetz und ich freue mich über Ihre Zustimmung und auf den weiteren Weg. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, deswegen ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in erster Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ach, Sie wollen einstürzende Brücken?) Entschuldigen Sie, wir sind in der Abstimmung. Ich bitte um die Enthaltungen. Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deswegen darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen somit zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Gesetz in zweiter Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 3: Schutz der Integrität von Kindern in „Sozialen Medien“ Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 14. Juli 2025 (Drucksache 21/1274) Dazu Mitteilung des Senats vom 19. August 2025 (Drucksache 21/1308) Dazu als Vertreter des Senats der Chef der Senatskanzlei Herr Ehmke. Die Aussprache ist eröffnet. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann.

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Julia Tiedemann BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Wir sprechen heute über den Schutz unserer Kinder in der digitalen Welt. Dazu hat die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, unsere Fraktion, eine Anfrage an den Senat gestellt. Die Senatsantworten zeigen: Es geht um Cybergrooming, kinderpornografisches Material und um ein großes schwarzes Loch beim Family-Influencing. Zur strafbaren Seite des Problems nur so viel: Die registrierten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern mit dem Tatmittel Internet sind in Bremen von vier Fällen im Jahr 2019 auf 48 Fälle im Jahr 2024 gestiegen. Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass mindestens ein Drittel aller Verfahren wegen sexueller Straftaten zum Nachteil von Kindern und jüngeren Jugendlichen heute eine wesentliche Internetkomponente hat. Das, meine Damen und Herren, ist definitiv eine Katastrophe und jede einzelne Tat ist eine Tragödie. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) So bitter das auch ist, aber immerhin haben wir hier klare Straftatbestände, spezialisierte Ermittler und internationale Zusammenarbeit. Wir haben eine Handhabe, so unvollkommen und verbesserungswürdig sie auch ist. Zumindest ist dieses Thema bekannt, es erfährt Aufmerksamkeit. Ein ganz anderer Fall ist das Family-Influencing, sprich Familien, die ihre Familie online darstellen. Erwachsene, die ihre Kinder zu Darstellern in ihren Videos machen, ob TikTok, Facebook, YouTube oder wo auch immer. Genau hier tut sich das große schwarze Dunkelfeld auf. Der Senat schreibt selbst, dass es derzeit keinerlei regulatorische Eingriffsmöglichkeiten oder verbindliche Regelungen gibt, wie und ob Eltern ihre Babys und Kleinkinder in sozialen Medien darstellen. Aufsichtsrechtliche Verfahren der Landesmedienanstalt gegen FamilyKanäle in den Jahren 2019 bis 2024? – Sage und schreibe: null Fälle. Verstöße nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit örtlicher Zuständigkeit in Bremen, etwa wegen unzulässiger Darstellungen Minderjähriger? – Ebenfalls null Fälle. Das klingt ja erst mal fantastisch, aber, meine Damen und Herren, das heißt mitnichten, dass es keine Fälle gibt. Denn was nicht definiert, nicht geprüft und nicht statistisch erfasst wird, taucht natürlich am Ende als kein Fall in der Senatsantwort auf. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Null Fälle in der Tabelle heißt nicht: kein Problem. Es bedeutet, dass das System nicht hinschaut und es daher keine Zahlen gibt. Während der Senat also keine Fälle meldet, sprechen bundesweite Untersuchungen von einem Massenphänomen Family-Influencing mit Hunderten deutschsprachiger Kanäle und über hundert Millionen Follower. In fast der Hälfte der Beiträge sind Kinder zu sehen, in rund einem Drittel klar identifizierbar, bei Reichweiten-Accounts sogar in jedem zweiten Posting. Besonders oft, meine Damen und Herren, werden dabei die Jüngsten gezeigt, die Null- bis Dreijährigen, weil sie die meisten Klicks bringen. Influencing ist oft ein Glücksrittertum, in diesem Fall auf dem Rücken der Kinder. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Im klassischen Jugendarbeitsschutz gibt es genau das, was hier fehlt. Für Schaustellerkinder, Kinderdarsteller im Film, im Theater oder in der Werbung gelten Jugendarbeitsschutzgesetze und Kinderarbeitsschutzverordnungen. Es braucht Genehmigungen, es gibt Altersgrenzen, Höchstdauern, Ruhezeiten, Schutzfristen und Behörden, die das überwachen. Auch dort sind natürlich zuerst die Eltern in der Verantwortung, aber der Staat verlässt sich nicht blind darauf, sondern setzt klare Maßstäbe. Beim Family-Influencing sagt derselbe Staat hingegen: Wir vertrauen den Eltern. Punkt. Dabei werden Kinder auf Social-Media-Kanälen oft intimer gezeigt als in einem Werbespot oder auf der Bühne. Im Kinderzimmer, bei Krankheit, in Angst, mit Tränen, in peinlichen Konflikten, teilweise sogar explizit herbeigeführt, damit die Videos am Ende möglichst viele Klicks generieren können. Rechtsgutachten sprechen inzwischen klar von möglichen Kindeswohlgefährdungen durch Family-Influencing und empfehlen ein Uploadverbot für kommerzielle Kinderbilder unter sieben Jahren sowie abgestufte Schutzkonzepte danach. Die psychischen und sozialen Folgen für die Kinder blendet der Senat weitgehend aus. Kinder, deren Alltag dauerhaft öffentlich verwertet wird, tragen ein höheres Risiko für Scham, Mobbing, Identitätsprobleme und Vertrauensbrüche gegenüber den eigentlichen Eltern. Peinliche Szenen, Wutausbrüche, Krankengeschichten, all das kann Jahre später von Mitschülern wieder ausgegraben werden. Meine Damen und Herren, aktuell sowie auch nachträglich können auch mögliche Gewalttäter ihre Opfer suchen. Viele dieser Kinder haben nie eine echte Chance gehabt „Nein“ zu sagen. Sie sind zu jung, um die Tragweite zu verstehen. Ihre Kindheit steht im Netz, bevor sie überhaupt begreifen, was das bedeutet. Diese Kinder können ihren Lebenslauf nicht mehr selbst erzählen, er steht in der Timeline ihrer Eltern. Die machen sich keine Gedanken darüber, was das für Folgen hat – psychisch, aber auch in Bezug auf die Welt da draußen durch mögliche Gefährder. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Antwort des Senats folgt leider einem klaren Muster: Ja, da ist etwas, aber vielmehr als sensibilisieren, Projekte aufzählen und auf Bundesrecht verweisen, können wir nicht. Beim Family-Influencing gibt es Appelle, medientechnische Debatten, Forschungsprojekte, aber keine klaren Verbote, keine Prüfprozesse, keine Statistik, keine Konsequenzen. Das ist eine Haltung nach dem Motto: Wir beschreiben das Problem sehr differenziert – da hat man sich wirklich Mühe gegeben –, aber gestalten wollen oder können wir nur in homöopathischen Dosen. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Wir sagen, Bremen ist nicht machtlos. Ja, große Fragen wie Altersgrenzen, Plattformpflichten und strenge Regeln im Jugendmedienschutz müssen auf Bundes- und Staatsvertragsebene gelöst werden, aber das ist kein Grund, meine Damen und Herren, die Hände in den Schoß zu legen. (Unruhe) Wollen Sie noch zuhören? (Zurufe: Nein! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dann gehen Sie doch raus!) Kein Problem! Für Sie ist die Rede auch nicht, sondern für die Damen und Herren da draußen, die hören nämlich gern zu. Meine Damen und Herren, es ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, Bremen kann und muss hier aktiv werden. Wir brauchen eine Bundesratsinitiative für einen wirksamen Schutz der digitalen Persönlichkeit von Kindern mit klaren Grenzen für kommerzielles FamilyInfluencing, einem Uploadverbot für die jüngsten und echte Mitbestimmungsrechte für Kinder über ihre Bilder. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir brauchen Landesrecht, das nicht hinterherläuft, sondern vorangeht, ein Landesgesetz zum Schutz der digitalen Persönlichkeit von Kindern, strengere Standards und Richtlinien der Bremer für Influencer mit Sitz im Land Bremen. Klare Prüfaufträge für die Jugendämter bei massiver Dauervermarktung von Kindern, verbindliche Elterninformationen an allen Schulen und eine Kontaktstelle für Jugendliche, die nicht länger Content ihrer Eltern sein wollen. (Glocke) Der Senat zeigt in seiner Antwort, dass er das Problem sieht, aber er handelt nicht. Wir schlagen konkrete Schritte für Bund und Land vor. Es ist Zeit vom Wir-können-da-nichts-machen zu Wir-übernehmen-Verantwortung zu wechseln, für Kinder, deren Kindheit nicht zur Ware werden darf. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND)

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Ralph Saxe

Meine Damen und Herren, wir schaffen das heute! Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Çolak. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr

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Sülmez Çolak SPD

geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Kinder und Jugendliche müssen auch im digitalen Raum wirksam geschützt werden. Darüber besteht, denke ich, in diesem Haus sicherlich Einigkeit. Deshalb ist es richtig, dass wir uns mit den Risiken sozialer Medien, mit Cybergrooming, Cybermobbing, sexualisierter Gewalt im Netz und dem Schutz der Privatsphäre von Kindern beschäftigen. Das tun wir nicht nur heute in der Bürgerschaft, das tun wir natürlich auch in dem dafür zuständigen Ausschuss. (Beifall SPD) Die Große Anfrage macht deutlich, meine Damen und Herren, dass sich die digitale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen grundlegend verändert hat. Soziale Medien sind heute Kommunikations-, Informations- und Freizeiträume. Sie bieten Chancen, bergen aber auch erhebliche Risiken. Frau Tiedemann ist auf ein Risiko eingegangen, aber aus der Antwort ergeben sich noch weitere Risiken, die dort auch klar und offen vom Senat beantwortet worden sind. In der Antwort sieht man ganz deutlich, dass Bremen diese Herausforderung keineswegs ignoriert. Im Gegenteil, der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz wird bereits auf mehreren Ebenen hier im Land Bremen verfolgt. Dazu gehören die Arbeit der Bremischen Landesmedienanstalt, die Zusammenarbeit mit „jugendschutz.net“, die Aktivitäten der Polizei sowie die umfangreichen Präventionsangebote an Schulen. Die Antwort des Senats macht ganz klar deutlich: Der Schutz von Kindern im digitalen Raum bleibt eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das ist keine abstrakte Debatte. Es geht um Kinder, um Jugendliche, um ihre Sicherheit, um ihre Würde und auch um ihre Zukunft. Es geht um junge Menschen, die sich im Netz bewegen, oft ohne zu wissen, welche Risiken dort auf sie warten. Ich sage ausdrücklich: Es ist gut und richtig, dass der Senat diese Herausforderungen so klar in der Antwort benennt. Dafür danke ich dem Senat im Namen der Koalition. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Einerseits sehen wir neue Risiken durch soziale Medien und digitale Plattformen, andererseits stoßen bestehende rechtliche Instrumente gerade dort an ihre Grenzen, wo problematische Inhalte zwar ethisch bedenklich, aber leider nicht eindeutig rechtswidrig sind. Das gilt insbesondere – und das hat Frau Tiedemann auch deutlich gemacht – für das Family-Influencing, bei dem Kinder zunehmend Teil kommerzieller Inhalte werden. Hinzukommen aber auch Gefahren wie Cybergrooming, - mobbing und sexualisierte Gewalt im digitalen Raum – auch das ergibt sich aus der Antwort, dass das leider zugenommen hat –, die Kinder und Jugendliche besonders verletzlich machen. Genau hier braucht es eine klare Haltung: Kinder dürfen nicht zur Ware werden, sie sind keine Reichweitenbringer, keine Werbeflächen, keine Objekte wirtschaftlicher Interessen. Ihr Schutz hat für uns als Koalition Vorrang, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Die Ausführungen des Senats zeigen zugleich, dass Prävention, Aufklärung und Sensibilisierung unverzichtbar sind. Die Arbeit in Schulen, die Unterstützung von Eltern, die Fortbildung von Fachkräften und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Auch dafür gilt: Das ist richtig, das ist wichtig und das verdient auch Anerkennung, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) Gleichzeitig erwarten wir, dass digitale Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden. Wer mit jungen Menschen Geld verdient, muss auch Verantwortung für deren Schutz übernehmen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht zu Objekten wirtschaftlicher Interessen werden. Für uns als Koalition ist ganz klar: Kinderrechte enden nicht an der Bildschirmkante. Der digitale Raum ist Teil der Lebenswelt junger Menschen, deshalb müssen Schutz, Teilhabe und Selbstbestimmung dort auch gewährleistet sein. Wenn es nötig ist, auch durch klare Altersgrenzen. Ich weiß nicht, ob Sie es gesehen haben, ich habe es vorhin gelesen, es gibt Handlungsempfehlungen dazu, die heute, sehr aktuell, in den überregionalen Medien dargestellt werden, welche Empfehlungen die Kommission bundesweit für diese Problematiken gibt. Die Senatsantwort zeigt, dass bereits wichtige Maßnahmen ergriffen worden sind, sie zeigt aber auch, dass die Herausforderungen weiter wachsen. Dass der Senat hier nicht wegschaut, sondern handelt, ist meiner Meinung nach ein sehr gutes Zeichen. Dafür danke ich ausdrücklich! Diesen Herausforderungen, die wachsen werden, meine Damen und Herren, werden wir uns weiterhin als gesamte Koalition zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven mit Entschlossenheit stellen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Ralph Saxe

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

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Claas Rohmeyer CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich diese Debatte heute führen darf. Simon Zeimke ist ja unser medienpolitischer Sprecher, aber diese Große Anfrage wurde eingereicht und beantwortet zu einem Zeitpunkt, als ich noch Vorsitzender des Medienrates der Bremischen Landesmedienanstalt war. Ich komme später zur Bedeutung der Arbeit der Landesmedienanstalt und insbesondere der Direktorin Cornelia Holsten gerade bei dem Thema Family-Influencing. Meine Damen und Herren, Kinder sind keine Content-Strategie! Trotzdem erleben wir genau das jeden Tag auf Social Media. Kinder, die sind da ein Teil eines Geschäftsmodells, zum Teil eines offensichtlich sehr erfolgreichen Geschäftsmodells. Das sind Kinder, deren Alltag, deren Leben zur Bühne gemacht wird, Kinder, deren Bilder millionenfach weltweit im Internet kursieren, und wo gar keine Kontrolle mehr über den Verbleib und die Verbreitung dieser Bilder existiert. Das ist die Realität und das ist ein Thema, meine Damen und Herren, auf das Politik genau schauen muss. Es gibt jetzt eine Studie, die von fünf Landesmedienanstalten beim LeibnizInstitut für Medienforschung in Auftrag gegeben worden ist. Die liefert erstmals belastbare Zahlen, anders übrigens als die Antwort des Senats. Da sind 359 Family-Influencer-Accounts genau untersucht worden – zusammen 109 Millionen Follower – und davon enthalten 44 Prozent aller Beiträge Kinderdarstellungen. Das ist der Alltag im Netz. Um das Problem zu verstehen, muss man eine Unterscheidung treffen, die in der öffentlichen Debatte, auch in den Medien, regelmäßig untergeht. Es gibt zwei komplett unterschiedliche Schutzrichtungen im Recht. Die erste Schutzrichtung ist Rezipienten schützen. Das ist die klassische Aufgabe des Medienschutzstaatsvertrags. Da ist geregelt: Was dürfen Menschen sehen? Wer darf das sehen? Was schadet Kindern und Jugendlichen, die solche Inhalte konsumieren? Gewalt, Pornografie, Extremismus, das alles ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Die Landesmedienanstalten, bei uns die Bremische Landesmedienanstalt brema, setzen dieses Recht durch. Die zweite Schutzrichtung, meine Damen und Herren, das ist die Schutzrichtung, um dargestellte Personen, in diesem Fall Kinder, zu schützen. Das ist nämlich ein komplett anderes Thema. Nicht die Frage, was sehen Kinder, sondern was passiert mit Kindern, die selbst gezeigt werden, die täglich vom Windeln wechseln an bis zum Schulweg vor der Kamera stehen, Werbeträger sind, ausstaffiert werden, die noch gar nicht verstehen können, was da mit ihnen passiert, wenn Mama oder Papa die Kamera oder das Smartphone einfach draufhalten und was dann mit ihren Videos und Bildern im Netz passiert. Das ist das, was bisher nicht geregelt ist und wo die Lücke ist. Der Senat schreibt in seiner Antwort auf die Große Anfrage: „Es gibt derzeit keinerlei regulatorische Eingriffsmöglichkeiten oder verbindliche Regelungen, wie Eltern ihre Babys oder Kinder in den sozialen Medien darstellen dürfen.“ Das ist bemerkenswert ehrlich und es ist bedauerlicherweise bemerkenswert folgenlos, meine Damen und Herren. Für den Schutz dargestellter Kinder wäre nämlich das Datenschutzrecht zuständig, das Persönlichkeitsrecht, das Kinderarbeitsschutzrecht. Das sind andere Behörden, andere Ressorts und da gibt es kein koordiniertes Handeln. Die Bremische Landesmedienanstalt ist für diesen Teil gar nicht zuständig, meine Damen und Herren, und es lässt sich auch nicht im Landesrecht, Frau Tiedemann, umsetzen. Sie haben gesagt, die brema hat von 2019 bis 2024 keine Maßnahmen ergriffen. Nicht, das sage ich Ihnen ganz deutlich, weil sie geschlafen hätte, sondern – ich hoffe, ich habe Ihnen das jetzt darstellen können –, weil sie es nicht kann und nicht darf. Die Große Anfrage stellt auch Fragen zur Kriminalprävention und zur geplanten Gesetzesänderung. Der Senat nennt die seit 2025 – man muss daran denken, die Antwort ist fast ein Jahr alt –, seit Dezember 2025 in Kraft gesetzte Jugendmedienschutznovelle und verweist auf Schulprogramme. Das ist alles gut, meine Damen und Herren, es ist aber alles nicht ausreichend. Die Zahlen, die der Senat selbst liefert, sprechen eine deutliche Sprache: 2019 wurden in Bremen 4 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch mit dem Tatmittel Internet erfasst, 2024 waren es 48. Das ist eine Verzehnfachung in 5 Jahren. Schulprogramme allein sind keine Antwort auf diese Kriminalität, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Zum Thema Family-Influencing fehlt die Antwort auf die Frage, wer die Kinder schützt, die vor der Kamera stehen. Die HBI-Studie benennt zwei ganz konkrete Risiken: der Identitätsdiebstahl und Deepfakes. Bilder und Videos von Kindern können kopiert, verfremdet, missbraucht werden. Sie können mit diesem Material alles Mögliche machen, meine Damen und Herren. Aus harmlosen Familienvideos können sexualisierte Montagen entstehen. KI macht das heute noch einfacher. Das ist übrigens vor wenigen Monaten auch im Fall Collien Fernandes deutlich gemacht worden. Das Recht bietet hier kaum wirksamen Schutz, weil die Gesetze überhaupt nicht mit der technischen Entwicklung mithalten. Das zweite Risiko ist der digitale Schatten. Ein Kind, das heute als Baby in 1 000 Posts erscheint, hat mit 18 Jahren einen digitalen Lebenslauf, eine Identität, die andere geschaffen haben. Dabei ist das Bild nicht schwarzweiß. Die meisten Eltern lieben ihre Kinder. Viele machen ihre Kinder unkenntlich, viele denken auch nach, aber guter Wille schützt nicht vor den Lücken, und Liebe schützt nicht vor strukturellen Anreizen. Einen Satz will ich noch zum Ende der Debatte sagen: Die Bremische Landesmedienanstalt als Anstalt öffentlichen Rechts ist unabhängig. Sie ist keine angehängte Behörde des Senats. Sie ist unabhängig und wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Sie hat das Thema früh erkannt. Ihre Direktorin Conny Holsten hat dazu für die Landesmedienanstalten auch insgesamt wegweisende Arbeit geleistet. Die hat sie uns letztes Jahr – liebe Sülmez Çolak und Holger Fricke, der andere Abgeordnete, der noch Mitglied im Medienrat ist, waren dabei – im Medienrat vorgestellt. Die Medienanstalt leistet eine herausragende, (Glocke) vorausschauende Arbeit, und ich habe großes Vertrauen in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Bremischen Landesmedienanstalt und ihrer Direktorin. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)

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Ralph Saxe

Als den nächsten Redner rufe ich auf Dr. Schröder.

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Dr. Marcel Schröder FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal vielen Dank an den Senat für die Beantwortung der Fragen und insbesondere auch an die Landesmedienanstalt für die Zuarbeit. Das liest man auf jeden Fall heraus, dass die Landesmedienanstalt mitgewirkt hat bei der Beantwortung mitgewirkt hat. In der Tat bedürfen Kinder natürlich Schutz, insbesondere auch in sozialen Medien, aber gleichzeitig gehören soziale Medien nun mal zum Leben dazu, und die Frage, wie man Einschränkungen zum Schutz und die Freiheit zur Nutzung politisch austariert, muss man in jedem Einzelfall abwägen. Deswegen ist es jetzt auch schwierig, über alle fünf Fragen zu debattieren, die hier aufgeworfen wurden: Family-Influencing, Gewaltverherrlichung, Kinderpornografie, Cybergrooming, Social-Media-Verbot. Es wurde jetzt viel über das Family-Influencing gesagt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Da gibt es eine Regelungslücke. Dafür kann der Senat nichts. Das ist unsere Aufgabe, die Regelungslücke zu schließen. Der Senat hat noch mal gezeigt, dass es die gibt und dass die Landesmedienanstalt da auch schon viel tut. Das ist doch gut,arauf kann man aufbauen. Dann lassen Sie uns da doch gern politisch weitermachen. Ein Thema, was mich umgetrieben hat in der Anfrage, ist das Thema Kindesmissbrauch und Cybergrooming. Erschreckend fand ich zunächst, dass die Zahl des sexuellen Missbrauchs an Kindern auf 48 gestiegen ist im Jahr 2024, 2023 waren es noch 29. Das ist erschreckend, und da sehen wir, dass es einen großen Handlungsbedarf gibt. Schade ist, dass es leider auch dazu von der Staatsanwaltschaft keine Statistik gibt, ob da auch die sozialen Medien involviert sind. Es werden dann Erfahrungswerte genannt, ungefähr ein Drittel wird gesagt, aber leider gibt es hier keine Statistik. Das ist ein Phänomen, was wir häufiger haben bei der Staatsanwaltschaft. Ich kann das verstehen. Die Staatsanwaltschaft ist natürlich super belastet. Die Personalquote liegt bei um die 60, 70 Prozent, und die haben natürlich viel zu tun. Gleichwohl ist eine datenbasierte Innen- und Rechtspolitik in diesem Bundesland leider schwer möglich. Da stelle ich mir schon die Frage, ich bin ja auch immer gegen Berichtspflichten und Bürokratie, ob es das nicht gerade beim Thema Kindesmissbrauch vielleicht mal wert wäre, dass man da eine Statistik einführt, um zu schauen, was sind das für Plattformen, auf denen es zu Cybergrooming kommt, damit Präventionsprogramme angepasst werden können, damit man genau schauen kann, wo man ranmuss, wo man etwas ändern kann und auch, damit man die Eltern warnen kann. Insofern wären hieretwas mehr Infos notwendig, weil nur, wenn man weiß, auf welchen Plattformen es zu Cybergrooming kommt, kann man auch gezielt dagegen arbeiten. Ich fand auch in der Beantwortung der Anfrage, dass die Landesmedienanstalt im Land Bremen sehr gut aufgestellt ist. Gut finde ich auch, dass es ein multiprofessionelles Präventionskonzept gibt, was gerade ausgerollt wird zum Thema Cybergrooming, insbesondere mit der Polizei und an Schulen. Das ist sehr, sehr wichtig, dass man da Prävention macht. Da macht die Landesmedienanstalt sehr, sehr gute Arbeit, und da kann man nur danken an der Stelle. Das letzte Thema, was auch in der Anfrage aufgegriffen wurde, ist das Social-Media-Verbot. Da hat heute der Expertenrat, Frau Çolak hat es gesagt, vorgeschlagen ein europaweites Social-Media-Verbot bis 13. 13 ist ja das Alter, ab dem man sich sowieso jetzt erst auf den Plattformen anmelden darf, also Facebook, Instagram, TikTok und so weiter. Da muss man 13 sein. Das Problem ist da aber ein Vollzugsdefizit. Insofern, wenn man sich da europäisch darauf einigt, dann ist das Alter jetzt nicht strenger, aber da wäre es dann ja vielleicht sinnvoll, dass zumindest die Kontrollen schärfer sind und das Vollzugsdefizit aufgehoben wird. Gleichwohl warnt die Landesmedienanstalt in der Beantwortung der Anfrage vor einem Social-Media-Verbot, und da habe ich viele Punkte wiedergefunden, die wir als FDP auch schon lange so sehen. Das eine ist natürlich, ein Social-Media-Verbot ist ein tiefer Freiheitseingriff. Informationsfreiheit ist ein Grundrecht, genau wie Meinungsfreiheit, und es ist natürlich ein tiefer Eingriff, wenn man etwas, was heutzutage für viele Kinder und Jugendliche zum Leben dazu gehört, einschränkt. Dann ist es datenschutzrechtlich bedenklich, weil alle ihre Ausweise hochladen müssen. Es gibt jetzt auch diese neue Social-Media-Plattform der EU, wo man auch seinen Ausweis hochladen muss, und da muss man extra eine App runterladen (Zuruf: Nein!) zur Zertifizierung. Mir war das, ehrlich gesagt, zu kompliziert. Das ist auch datenschutzrechtlich schwierig, weil es an der Stelle noch nicht wirklich gute Altersverifikationssysteme gibt. Das Nächste ist, dass eine Altersbeschränkung vor allem dazu führen kann, wenn man das jetzt gesetzgeberisch komplett verbietet, dass die Onlineplattformen sich ihrer Verantwortung dann vollständig entledigen, weil die nämlich einfach sagen: Ja, Kinder dürfen ja eh nicht auf unsere Plattform. Ja, dann können wir auch alles an Kinderschutzfiltern herausnehmen, was wir haben, weil, die dürfen ja eh nicht da sein, ist ja verboten, und dann hat sich das Thema für uns erledigt. Das ist die große Gefahr, vor der auch die Landesmedienanstalt warnt: Es darf am Ende kein Freibrief für die Plattform sein. Das heißt, wenn man ein Social-Media-Verbot macht, dann muss man die Plattformen mehr in die Pflicht nehmen. Dann muss man darauf achten, dass die Plattformen sich da erst recht nicht ihrer Verantwortung entledigen, weil die dann sagen: Ja gut, dann müssen die Eltern das kontrollieren, ist dann nicht mehr unser Problem. Selbst dann ist natürlich die Frage: Können die Eltern das überhaupt kontrollieren? Ich habe damals auch heimlich bis spät in die Nacht Game Boy gespielt. Wer sagt, dass das heutzutage nicht anders ist, wenn die Kinder bis spät in die Nacht dann doch am Handy sitzen oder bei ihren Geschwistern? Das ist unfassbar schwierig umzusetzen so ein Social-Media-Verbot. Da bin ich auch der Landesmedienanstalt dankbar, dass sie diese ganzen fachlichen Bedenken einmal aufgeschrieben hat in der Beantwortung dieser Anfrage. Dass der Senat das dann auch noch so freigegeben hat, finde ich umso besser. Wir teilen diese Argumente vollumfänglich. Da kann man der Koalition, auch Ihnen nur raten, sich das mal durchzulesen, auf die Experten zu hören. Ja, wir sehen, für Family-Influencing gibt es einen politischen Handlungsbedarf. Das müssen wir selbst regeln. Beim Thema Cybergrooming würde ich mir, wie gesagt, ein bisschen mehr Statistik wünschen, gerade von der Staatsanwaltschaft. Aber im Großen und Ganzen muss man sagen, dass die Landesmedienanstalt hier einen wirklich sehr, sehr guten Job macht. Dazu kann man nur ermutigen, da kann ich mich anschließen. Vielen Dank für die gute Arbeit und machen Sie weiter so! (Beifall FDP)

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Ralph Saxe

Weitere Wortmeldungen aus Reihen des Parlaments liegen mir nicht vor. Deswegen hat das Wort der Chef der Senatskanzlei, Herr Ehmke.

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Thomas Ehmke

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist jetzt von Ihnen schon sehr detailliert und sehr profund bearbeitet worden. Deshalb will ich mich nur auf einige wenige Punkte konzentrieren. Ich möchte gern da anfangen, wo mein Vorredner und auch die Vorredner insgesamt in der Regel geendet haben. Ich möchte mich ganz herzlich bei der Bremischen Landesmedienanstalt und ihrer Direktorin für die hervorragende Arbeit in diesem Bereich bedanken! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) In der Tat ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir die kleinste Landesmedienanstalt haben, die natürlich auch mit den begrenztesten Ressourcen auskommen muss, die Bremische Landesmedienanstalt in diesem Bereich ausgesprochen kenntnisreich, aber auch ausgesprochen engagiert und ist da Motor der Bewegung auch in Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern. Sie leistet damit, glaube ich, einen wertvollen Beitrag nicht nur für Bremen, sondern für die Landschaft der Medienwächterinnen und Medienwächter insgesamt. Dafür sind der ausgesprochene Dank und die ausgesprochene Anerkennung aus diesem Hause sicherlich absolut angemessen und wird vom Senat uneingeschränkt geteilt. Wir haben hier in der Tat ein breites Feld von Themen, von Fragen, die sich eindeutig im Bereich von Strafbarkeit und Strafverfolgung bewegen und wo die rechtlichen Regeln klar sind, wo selbstverständlich trotzdem und auch immer die Überprüfung der Wirksamkeit und der Angemessenheit dieser Regeln erforderlich ist, wo wir aber im Prinzip einen klaren rechtlichen Rahmen mit klaren Grenzen, klaren Zuständigkeiten, Eingriffsbefugnissen und Kompetenzen haben. Wir müssen trotzdem auch in diesem Bereich sicherlich nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch die technischen Möglichkeiten immer wieder ausloten. Man muss sich die Frage stellen, ob und inwieweit in den ganzen Datenmengen, die da zu bearbeiten sind, neue technologische Möglichkeiten zum Einsatz kommen können. Das ist insbesondere auch der Einsatz von KI bei der Strafverfolgung in diesem Bereich. Das ist nicht nur deshalb wirkungsvoll, weil man damit ganz, ganz große Datenmengen relativ schnell scannen kann, sondern weil natürlich der Vorteil auch darin besteht, dass man die Ermittlerinnen und Ermittler ein Stück weit davon freistellt, sich diese ganzen Datenmengen höchstpersönlich angucken zu müssen, was auch eine extrem psychische Belastung für die Kolleginnen und Kollegen ist. Insofern sind wir da in einem Bereich, wo wir sicherlich etwas zu tun haben, wo wir auch immer auf der Höhe der Zeit bleiben müssen, aber wo im Prinzip auch klar ist, wer was zu tun hat und mit welchem Regelwerk das erfolgt. Wir haben dann andere Bereiche, die weit unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sind und trotzdem erhebliche Auswirkungen für Kinder und Jugendliche in sich tragen. Herr Abgeordneter Rohmeyer hat schon darauf hingewiesen: Es gibt die Schutzdimension, die den Dargestellten, die Dargestellte in den Blick nimmt. Da, das sagt der Senat und das ist aber auch, glaube ich, umfassend anerkannt, haben wir im Moment im Bereich der sozialen Netzwerke eine Regelungs- und auch eine Schutzlücke. Selbstverständlich kann man versuchen, diese Schutzlücke im Einzelfall zu schließen. Selbstverständlich kann man darüber nachdenken, ob im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn man den Eindruck hat, dass die Art und Weise, wie Eltern ihre Kinder zur Schau stellen, nicht gut fürs Kind ist. Selbstverständlich kann man darüber nachdenken, ob andere Formen von Rechtsverletzungen eine Rolle spielen. Das ist aber alles hochkompliziert und am Ende alles nur die zweitbeste Lösung. Das hat schon etwas damit zu tun, dass man die Frage stellen muss: Welche Behörde ist eigentlich zuständig, und wie oft ist eigentlich das Jugendamt in sozialen Netzwerken unterwegs? Das heißt, die Wirksamkeit von Regeln hängt auch mit der Möglichkeit der Durchsetzung zusammen. Deshalb wäre in der Tat meine Einschätzung, dass man darüber nachdenken kann, ob und inwieweit die Regeln, die für – ich sage mal – die analoge Medienwelt, also Theater, Film, Rundfunk, also das normale Jugendarbeitsschutzrecht, vielleicht übertragbar sind auch auf Social Media. Aber die Frage, ob die Behörden, die dafür zuständig wären, eigentlich in der Lage sind, in dieser Welt erfolgreich die Kontrollen durchzuführen, die müsste man sich schon stellen. Ich glaube tatsächlich, dass Vieles dafürspräche, auch diese Kontrollen eher den Landesmedienanstalten zu überantworten. Dann sind wir aber in einer etwas komplizierteren Regelungsmaterie. Dann müssen wir in den Medienstaatsvertrag, und gleichzeitig müssen wir natürlich zur Kenntnis nehmen, dass in den Bereichen der sozialen Netzwerke die Grenzen zwischen dem real Privaten und dem Kommerziellen viel fließender sind und die Übergänge viel fließender sind und der Einzelfall ganz anders beobachtet werden muss, als wenn ich einen Film drehe. Dann weiß ich ganz genau – –, also wenn ich einen Kinofilm drehe, dann weiß ich, dass es nicht irgendwie zu Hause passiert. Wenn ich aber über soziale Netzwerke Einblicke in mein Privatleben gebe, dann bin ich ja nicht zwingend im kommerziellen Bereich. Das kann rüberwachsen, es gibt auch Leute – –, dass das dann wieder eindeutig ist. Es ist aber tatsächlich einfach ein objektiv schwieriges Feld, in dem man sich da bewegt. Deshalb warne ich einfach vor allzu leichten Antworten. Das Problem ist erkannt, das Problem wird auf vielen verschiedenen Ebenen behandelt. Das Thema der sozialen Netzwerke hat auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz auch umfassend Raum eingenommen. Da hat sich im Übrigen die Positionsbildung ein bisschen weiterentwickelt im Vergleich zu dem, was hier noch in der Antwort geschrieben worden ist. Das ist in der Tat ein bisschen älter. Beim Thema Altersgrenzen und Regelungsrahmen haben sich sowohl die SPD als auch die CDU inzwischen zu einem etwas strikteren Regelungsmechanismus bekannt. Es gibt einen Bundesparteitagsbeschluss der CDU, es gibt einen Parteivorstandsbeschluss der SPD. Das bindet 14 von 16 Ministerpräsidenten. Die beiden anderen haben eine andere Auffassung vertreten. Insofern kam es an der Stelle zu keinem Beschluss, aber am gleichen Tag hat auch der Deutsche Bundestag über die Frage diskutiert, es gibt Anträge im Bundesrat. Diese Frage findet in der rechtspolitischen und in der medienpolitischen Wirklichkeit Deutschlands statt. Es ist nicht so, dass das keiner gemerkt hätte, dass man darüber reden muss, sondern es wird an verschiedenen Stellen darüber geredet und nach Lösungen und Antworten gesucht. Ich will, weil meine Zeit hier fast abgelaufen ist, wie ich gerade zur Kenntnis nehme, nur noch an einer Stelle sagen: Die besten Regelungen helfen nur, wenn sie wirksam kontrolliert werden können, und Verbote ersetzen keine Kompetenz im Umgang mit Medien. Das haben wir beschrieben, und das ist völlig klar. Wir können eine Altersgrenze einführen, aber wenn Kinder ab 14 dann doch in die Welt der sozialen Medien eintreten, dann sind sie nicht auf Knopfdruck auf einmal medienkompetent, sondern da muss man vorher mit denen gearbeitet haben. Man muss sich trotzdem mit der Frage auseinandersetzen, dass Regeln nicht immer zu 100 Prozent befolgt werden. Dann hilft nicht nur Kontrolle, sondern da muss man sich trotzdem mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesen Netzwerken beschäftigen. Insofern ist das ein wichtiges Thema, ist eine große Aufgabe. Es gibt auch viele gute Ansätze, und die Akteure, die in diesem Bereich unterwegs sind, machen nach meiner Überzeugung in Bremen wirklich einen guten Job. Dafür nicht nur am Anfang, sondern auch am Ende meiner Rede einmal herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Aber das scheint den Urheber der Anfrage nicht zu interessieren! – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Entschuldigung, dass sie mal etwas trinkt! – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Nee, das geht schon die gesamte Debatte so!)

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Ralph Saxe

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1308, auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND Kenntnis. Meine Damen und Herren, fraktionsübergreifend sind wir zu der Entscheidung gekommen, dass wir jetzt keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufen werden. Ich danke Ihnen sehr für die sehr konzentrierte Debatte unter nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen. Erfrischen Sie sich! Ich unterbreche die 35. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis morgen früh um 10 Uhr. – Vielen Dank. (Beifall – Unterbrechung der Sitzung um 17:45 Uhr.)  Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr.

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Christine Schnittker

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Erstes begrüße ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die Klasse 4b der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen am Standort Vahr. – Herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, den Tagesordnungspunkt 98 nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Bevor wir jetzt in die Tagesordnung einsteigen, würde ich darum bitten, schnell Platz zu nehmen. Schön, dass Sie alle da sind. Es kann losgehen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem heutigen Ehrengast – wollte ich gerade sagen –, unserem heutigen Geburtstagskind ganz herzlich zu seinem 70. Geburtstag – und er hat ausdrücklich gesagt, ich darf es erwähnen – –. Arno Gottschalk – –. (anhaltender Beifall) Lieber Arno Gottschalk, noch mal ganz herzlich alles Gute zum 70.! So, und nun treten wir in die Tagesordnung ein. Wir kommen zu Top 2: Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 23 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfragen 21 und 22 wurden von den Fragestellern inzwischen zurückgezogen. Anfrage 1: Schwarzfahren entkriminalisiert – sendet der Senat das falsche Signal? Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 13. Mai 2026 Bitte sehr, Herr Zeimke, Sie haben das Wort!

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Simon Zeimke CDU

Wir fragen den Senat: 1. Wie rechtfertigt der Senat den Verzicht auf Strafanzeigen beim Schwarzfahren, obwohl die Quote der ohne Fahrschein angetroffenen Fahrgäste in Bremen zuletzt weiter gestiegen ist? 2. Warum hält der Senat an diesem Modellversuch fest, obwohl er weder eine überzeugende ordnungspolitische Wirkung noch eine nachhaltige Entlastung für den öffentlichen Personennahverkehr nachweisen kann? 3. Wie viele der Forderungen konnten seit Start des Modellversuchs tatsächlich zivilrechtlich eingeklagt, durchgesetzt und vollstreckt werden im Vergleich zu den vorherigen fünf Jahren?

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Christine Schnittker

Für den Senat beantwortet Frau Senatorin Dr. Schilling.

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Dr. Claudia Schilling

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung bewusst als relatives Antragsdelikt ausgestaltet und damit in die freie Entscheidung der Beförderungsunternehmen beziehungsweise ihrer Eigentümer gestellt. Der Senat hat für das kommunale Beförderungsunternehmen BSAG die vorläufige Abwägung getroffen, dass die durch die strafrechtliche Verfolgung der Beförderungserschleichung anfallenden, aus dem Haushalt zu tragenden Kosten von circa einer Millionen Euro pro Jahr unverhältnismäßig sind, im Hinblick auf einen eher zweifelhaften Effekt hinsichtlich des tatsächlichen Ausgleichs des vertragsgemäß geschuldeten regulären Fahrtentgeltes. Der Einzug der geschuldeten Vertragsstrafe (erhöhtes Beförderungsentgelt) gegebenenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung steht der BSAG uneingeschränkt zur Verfügung. Diese den Preis von nicht erworbenen Einzelfahrscheinen massiv übersteigenden Forderungsansprüche dürften nach Ansicht des Senats geeignet sein, um von der Tatbegehung in Zukunft zurückzuschrecken. Da die konkurrierende Vollstreckung von Geldstrafen und Strafverfahrenskosten entfällt, kann das pfändbare Vermögen der Schuldner vollständig der BSAG zufließen. Zu Frage 2: Ziel der Maßnahme war nicht die finanzielle Entlastung des ÖPNV, sondern die des Gesamthaushaltes. Ob eine solche, wie prognostiziert, eintritt, wird die Auswertung zum Ende des Modellversuches ergeben. Üblicherweise werden vereinbarte Vertragsstrafen nicht flankiert durch doppelsanktionierende, hoheitliche Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestände, insoweit stellt der Verzicht auf Strafanzeigen einen kohärenten Ordnungsrahmen dar. Zu Frage 3: Eine direkte Auswertung dazu, wie viele Forderungen seit Start des Modellversuchs zivilrechtlich eingeklagt, durchgesetzt und vollstreckt wurden, liegt nicht vor. Hintergrund ist insbesondere, dass Zahlungseingänge aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Verwendungszwecke nicht immer einzelnen Fällen mit erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) zugeordnet werden können, insbesondere wenn eine Person mehrere EBE-Fälle aufweist. Die Einzahlungen je EBE betrugen im Jahr 2021 20,71 Euro, im Jahr 2022 19,98 Euro, im Jahr 2023 21,32 Euro, im Jahr 2024 20,37 Euro, im Jahr 2025 17,06 Euro und im Jahr 2026 bis einschließlich Mai 23,86 Euro. Der Senat befindet sich mit der BSAG zur weiteren Optimierung des Forderungsmanagements im Austausch. – So weit die Antworten des Senates!

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Christine Schnittker

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Labetzke. – Bitte sehr!

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Michael Labetzke GRÜNE

Halten Sie es persönlich für zeitgemäß und auch modern, wie die Bundesregierung angekündigt hat, das Strafrecht entsprechend modernisieren zu wollen und in Anbetracht von bundesweiten Kosten von 200 Millionen Euro jährlich für Verfahren und Ersatzfreiheitsstrafen, dass die Entkriminalisierung nicht längst erfolgen sollte?

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Dr. Claudia Schilling

Ich habe mich seit einigen Jahren dafür eingesetzt, dass Beförderungserschleichung entkriminalisiert wird, habe entsprechende Anträge auch bei der Justizministerkonferenz eingebracht oder unterstützt. Insofern kann ich Ihre Frage mit einem klaren Nein oder Ja beantworten.

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Christine Schnittker

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Sültenfuß. – Bitte sehr!

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Tim Sültenfuß Die Linke

Frau Senatorin, können Sie sagen, wie viele Personen in den letzten Jahren in Haft saßen wegen der Erschleichung von Leistungen?

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Dr. Claudia Schilling

Wir können nicht konkret differenzieren, wer wegen Beförderungserschleichung in Ersatzfreiheitsstrafe saß oder wegen anderer Delikte. Ich kann aber sagen, dass immer rund 30 Haftplätze wegen Ersatzfreiheitsstrafe belegt waren so im Mittel. Das lief manchmal hoch bis zu einem Peak von 50 Haftplätzen.

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Christine Schnittker

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Tim Sültenfuß Die Linke

Können Sie sagen, was ungefähr über den dicken Daumen gepeilt so ein Hafttag von einer Person, die wegen Erschleichung von Leistungen in Haft sitzt, kostet?

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Dr. Claudia Schilling

Die Zahl müsste ich Ihnen nachreichen, aber wir haben einmal ausgerechnet, und die Zahl hatte ich auch genannt, dass wir round about eine Millionen Euro im Justizhaushalt sparen, wenn wir die nicht mehr vollstrecken, die Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung.

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Christine Schnittker

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Tim Sültenfuß Die Linke

Finden Sie es auch so irritierend, dass von den Gegner:innen der Entkriminalisierung behauptet wird, dass jetzt die Kontrolleur:innen Leute, die ohne Ticket aufgegriffen werden, nicht mehr nach dem Jedermann-Festnahmerecht festhalten dürfen, obwohl das offensichtlich juristisch falsch ist?

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Dr. Claudia Schilling

Diese Aussage ist bei mir noch nicht angekommen. Ich denke, jeder kann seine eigene Meinung vertreten, wie er gern damit umgeht. (Heiterkeit FDP)

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Christine Schnittker

Herr Sültenfuß, noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Tim Sültenfuß Die Linke

Also haben Sie das noch nicht gehört als Argument aus den Reihen der CDU?

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Christine Schnittker

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Jonitz. – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Jetzt haben Sie die Zahl eine Millionen Euro, die Sie einsparen, in den Raum gestellt. Welche weiteren Straftatbestände wollen Sie denn nach Kassenlage abschaffen?

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Dr. Claudia Schilling

Wir sprechen hier über die Abschaffung des Fahrens ohne Fahrschein, und wir werden immer wieder natürlich – –, darunter sind auch Initiativen anzuschauen, welche Straftatbestände können entfallen, welche können verschärft werden. Das ist eine durchgehende Diskussion, aber ich habe mich im Moment nicht dafür eingesetzt, andere Straftatbestände entfallen zu lassen, jedenfalls nicht, soweit ich mich erinnern kann.

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Christine Schnittker

Herr Kollege, noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Sie haben doch gesagt, dass Sie im Rahmen der Justizministerkonferenz mehrere Initiativen auf den Weg gebracht haben?

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Dr. Claudia Schilling

Betreffend das Fahren ohne Fahrschein. Das Thema ist mehrfach in der Justizministerkonferenz vorgetragen und aufgebracht worden. Natürlich haben wir auch noch andere Initiativen aber nicht den von Ihnen genannten Themenkomplex betreffend.

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Christine Schnittker

Jetzt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schröder. – Bitte sehr!

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Dr. Marcel Schröder FDP

Frau Senatorin, ich war gestern bei der Personalversammlung der JVA. Da wurde gesagt, dass die aktuelle Belegung in der JVA Bremen 763 Insassen betrifft. Wir haben ja eigentlich 717 Plätze. Teilweise haben wir Vierfachbelegung auf einigen Zellen. Halten sie diese Maßnahme, das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht anzuzeigen, halten Sie das für eine nachhaltige Lösung dieses Problems?

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Dr. Claudia Schilling

Wir sprechen hier über verschiedene Dinge. Dass wir das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren wollen, hat verschiedene Gründe, unter anderem, weil wir sehen, dass Menschen, die deswegen in Ersatzfreiheitsstrafe kommen, häufig ganz andere Probleme haben, einen ganz anderen Rucksack mitbringen, sodass wir sagen, die können wir mit der Haft oder mit den Haftzwecken im Grunde nicht erreichen. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt: Wir haben natürlich das vor Augen, dass wir in der Haft durch die Ersatzfreiheitsstrafen eine hohe Belastung haben, durch die Fluktuation und so weiter. Dass wir aber eine hohe Haftbelegung haben, allein diese Maßnahme wird da natürlich nicht eine endgültige oder nachhaltige – –, wird ein Baustein dafür sein aber nicht der einzige Punkt für die Lösung.

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Christine Schnittker

Kollege Dr. Schröder, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Dr. Marcel Schröder FDP

Welche Maßnahmen planen Sie denn, um die Überbelegung der JVA nachhaltig zu lösen?

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Dr. Claudia Schilling

Wir arbeiten an verschiedenen Punkten. Wenn Sie sich erinnern, haben wir die auch schon im Rechtsausschuss diskutiert. Unter anderem sind wir mit anderen Bundesländern im Gespräch, ob dort freie Haftplätze sind, wo wir einige der Inhaftierten unterbringen können. Sie wissen auch, dass wir diskutieren, ob wir den Jugendstrafvollzug aus Bremen herausziehen und in ein anderes Bundesland verlegen. Das hat aber auch noch andere Gründe, weil wir eine nicht so hohe Belegung im Jugendstrafvollzug haben, sodass wir auch nicht alle Maßnahmen anbieten können, die man vielleicht in größeren Haftanstalten anbieten kann. Wir haben jetzt einmal bei den Ersatzfreiheitsstrafen die Vollstreckung ausgesetzt zwischenzeitlich. Wir sind an verschiedenen Bausteinen, um die Haftbelegung in Bremen zu reduzieren, weil wir sehen, dass das auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich für die Inhaftierten eine Situation ist, die nicht gut ist.

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Christine Schnittker

Dann eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Kähler. – Bitte sehr!

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Katharina Kähler SPD

Frau Senatorin, Sie sprachen eben über Menschen in besonderen Lebenslagen, die einen Rucksack mit sich tragen mit besonderen Herausforderungen. Können Sie uns einmal sozialpolitisch einordnen, ob Sie die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens auch für ein sozialpolitisch wirksames Instrument halten, um genau diese Menschen in ihren schwierigen Lebenslagen nicht noch mehr durch eine Kriminalisierung und auch eine mögliche Haft zu belasten?

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Dr. Claudia Schilling

Ja, wir sprechen da tatsächlich über häufig psychisch erkrankte Menschen, obdachlose Menschen. Meine Überzeugung ist, dass wir diesen Menschen auch helfen müssen in ihrer Lebenslage, und das tun wir in meinem anderen Hut, in meinem anderen Ressort, dass wir sagen, wir müssen ihnen Hilfestellung geben. Da sehen wir auch, dass die Inhaftierung noch zu den Problemen beiträgt, indem sie dann vielleicht auch noch ihre Wohnung verlieren, die Unterstützung, die sie außerhalb hatten, verlieren. Das ist genau auch ein Motiv.

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Christine Schnittker

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Katharina Kähler SPD

Ihre letzte Ausführung: Würden Sie zustimmen, dass das sowohl für die Menschen, als auch finanziell der bessere Weg ist, an dieser Stelle zu entkriminalisieren.

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Dr. Claudia Schilling

Das haben wir in unserer Antwort dargelegt, ja, genau.

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Christine Schnittker

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Timke. – Bitte sehr!

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Frau Senatorin, auf die Frage drei des Kollegen Zeimke, wie viele Feststellungen tatsächlich zivilrechtlich eingeklagt durch Gesetze vollstreckt worden sind, haben Sie die Zahlen genannt. Sie waren im zweistelligen Bereich in Euro ausgedrückt. Da frage ich Sie: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nach den Zahlen her maximal bei zehn Personen tatsächlich durchgesetzt haben, dass zivilrechtliche Ansprüche auch entsprechend geahndet wurden? Habe ich Sie da richtig verstanden?

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Dr. Claudia Schilling

Ich hatte Ihnen die Durchschnittswerte gesagt. Ich habe Ihre Frage, glaube ich, nicht verstanden. Vielleicht rechnen wir unterschiedlich. Ich hatte die Zahlen genannt, auf die Sie rekurrieren, dass wir sagen, der Einzug lag immer irgendwo bei 20 Euro, von dem erhöhten Beförderungsentgelt. Wenn man das auf 60 rechnet, komme ich nicht auf Ihre Zahlen, aber vielleicht habe ich jetzt gerade einen Denkknoten.

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Christine Schnittker

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Dann habe ich Sie falsch verstanden, deswegen die Nachfrage. Frau Senatorin, können Sie uns denn sagen, wie viele Personen wegen des Verdachtes des Schwarzfahrens in den letzten ein oder zwei Jahren festgestellt worden sind?

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Dr. Claudia Schilling

Moment, ich müsste einmal die Zahlen suchen. Ja, im Jahr 2021 die Vorfälle, also ich kann Ihnen die Vorfälle „Ist“ nennen, wie sie mir mitgeteilt wurden: 2021: 29 431; 2022: 15 081; 2023: 16 687; 2024: 23 641; 2025: 24 075 und 2026 bis Mai 10 983.

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Christine Schnittker

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Bei wie vielen Fällen, die ermittelbar sind, wurden denn entsprechende zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt?

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Dr. Claudia Schilling

Das kann ich Ihnen nicht sagen, das liegt bei der BSAG. Das müsste ich Ihnen sonst nachreichen, auf Nachfrage bei der BSAG oder vielleicht in der entsprechenden Deputation noch einmal ansprechen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nachreichen wäre super!)

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Christine Schnittker

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Zeimke. – Bitte sehr!

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Simon Zeimke CDU

Frau Senatorin, wie hoch sind die Kosten für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche? Können Sie dazu etwas sagen?

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Dr. Claudia Schilling

Dazu kann ich nichts sagen. Das müsste Ihnen die BSAG liefern oder wir können das auch gern nachliefern.

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Christine Schnittker

Herr Kollege Zeimke, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Simon Zeimke CDU

Frau Senatorin, stimmen Sie mir zu: Wenn wir der Logik des Kollegen Sültenfuß folgen, wir jede Straftat entkriminalisieren müssten, bei der die Haftkosten den verursachten Schaden übersteigen?

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Dr. Claudia Schilling

Ich habe Herrn Sültenfuß nicht so verstanden, das müssten Sie vielleicht bilateral dann noch einmal klären. (Beifall SPD)

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Christine Schnittker

Herr Kollege Zeimke, noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Simon Zeimke CDU

Ich hätte gern die Frage von Ihnen beantwortet, denn der Herr Sültenfuß hat eine Logik hier aufgemacht, und dazu hätte ich gern Ihre Meinung.

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Dr. Claudia Schilling

Ich habe meine Meinung dazu gesagt, dass ich im Moment mich dafür einsetze, diesen Straftatbestand zu entkriminalisieren, und ich hatte Ihnen auch schon beantwortet, dass ich im Moment nicht an anderen Straftatbeständen oder Entkriminalisierung von anderen Straftatbeständen arbeite. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Kann ich eine persönliche Erklärung dazu abgeben?) Wir prüfen gerade, ob das im

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Christine Schnittker

Rahmen der Fragestunde möglich ist, aber wenn, dann erst am Ende des Tagesordnungspunktes, das bedeutet am Ende der Fragestunde. Sie können aber auch noch eine Frage stellen. (Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]: Dann stelle ich noch eine Frage.) Dann bitte, Herr Sültenfuß.

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Tim Sültenfuß Die Linke

Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass es völlig unlogisch ist, eine Bestrafung einer Straftat an das Verhältnis des Schadens zu den Kosten der Verfolgung zu setzen, (Abgeordnete Sandra Ahrens [Die Linke]: Das haben Sie doch gesagt!) weil natürlich diverse Schäden gar nicht monetär messbar sind? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sehr schöne Frage!) Reden wir von Gewalttaten oder Sexualdelikten, dann ist natürlich das gar nicht möglich, den Schaden finanziell zu bemessen. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Es geht um die Frage des Rechtsguts!) Deswegen, finden Sie das auch so verwunderlich, was der Herr Zeimke hier gerade gehört haben will?

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Dr. Claudia Schilling

Ich hatte schon gesagt, dass ich Ihre Ausführung so nicht verstanden hatte, und zu der Frage, wenn ich Sie richtig verstanden habe: Ja. (Heiterkeit)

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Christine Schnittker

Frau Senatorin bleiben Sie noch mal einen Augenblick. Wir haben uns gerade hier beraten, es wäre jetzt, wenn es zu dieser Anfrage von den anderen Abgeordneten keine Fragen mehr gibt, die Möglichkeit zu einer persönlichen Erklärung. Wenn Sie jetzt möchten, haben Sie jetzt die Gelegenheit.

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Tim Sültenfuß Die Linke

Ich finde es wirklich komplett hanebüchen, was für Interpretationen hier, von dem was ich gesagt habe, kursieren. Da müssten Sie besser zuhören, Herr Zeimke. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ist das jetzt eine persönliche Erklärung? Das ist keine persönliche Erklärung!) Das ist wirklich nur noch komplett abgefahren, was hier von der CDU kolportiert wird.

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Christine Schnittker

So, meine Damen und Herren, das war jetzt keine persönliche Erklärung, aber dann würde ich sagen, fahren wir jetzt fort. Frau Senatorin Schilling, Sie können wieder Platz nehmen. (Senatorin Dr. Claudia Schilling: Danke! – Heiterkeit) Anfrage 2: Wann kommt die Freihafenzone für das ehemalige MWB-Gelände in Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Thorsten Raschen, Christine Schnittker, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 13. Mai 2026 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Susanne Grobien CDU

Wir fragen den Senat: 1. Wann wurde von wem beim Zoll die Ausweitung der Freihafenzone auf das durch die BLG (Bremer Lagerhaus Gesellschaft) genutzte ehemalige MWB-Gelände an der Barkhausenstraße in Bremerhaven beantragt, in welchem Bearbeitungsstadium befindet sich der Antrag, und wann ist mit einer Entscheidung beziehungsweise Umsetzung zu rechnen? 2. Welche Verfahrensdauer hält der Senat in einem solchen Fall grundsätzlich für angemessen, und inwiefern sieht er Möglichkeiten, gegenüber dem Zoll beziehungsweise dem Bundesministerium für Finanzen auf eine beschleunigte Bearbeitung des Antrags hinzuwirken? 3. Welche Auswirkungen haben der fehlende Freihafenstatus sowie die derzeitige Lkw-Routenführung von und zu dem Gelände auf die Verkehrssituation in der Innenstadt von Bremerhaven, und wie bewertet der Senat diese Situation?

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Christine Schnittker

Beantwortet wird die Anfrage von Staatsrat Stührenberg.

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Kai Stührenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) hat im September 2025 einen entsprechenden Antrag auf Erweiterung der Freizone Bremerhaven beim zuständigen Hauptzollamt gestellt. Im Oktober 2025 wurde der Antrag vom Hauptzollamt über die Generaldirektion Zoll an das Bundesministerium der Finanzen zur Bearbeitung weitergegeben. SWHT hat regelmäßig zum Stand der Bearbeitung beim Hauptzollamt nachgefragt. So hat das Ressort zum Beispiel im April 2026 unter anderem zu diesem Thema einen Austausch mit dem Zoll und der Generaldirektion initiiert. Es wurde explizit zum aktuellen Stand der geplanten FreizonenErweiterung im Bereich Kaiserhafen (Südhafen) nachgefragt. Der Zoll geht derzeit davon aus, dass das beim Bundesministerium für Finanzen laufende Antragsverfahren im Herbst diesen Jahres zum Abschluss kommen wird. Konkret geht es um eine Verordnung, die im Zuge eines Artikelgesetztes durch das Bundeskabinett beschlossen werden wird. Dazu läuft momentan die Ressortabstimmung auf Bundesebene. Die Dauer von circa einem Jahr für die Bearbeitung durch das Bundesfinanzministerium war den beteiligten Stellen bekannt. Das Verfahren unterliegt den normalen Abläufen der Bundesverwaltung und kann seitens Bremen oder durch das Hauptzollamt nicht weiter beschleunigt werden. Den Beteiligten beim Zoll und der Generaldirektion ist die hohe Bedeutung und auch die zeitliche Erwartung unseres Ressorts gut bekannt, und es werden im Moment keine nennenswerten Stolpersteine gesehen, die den Abschluss des Verfahrens verzögern würden. Zu Frage 3: Der derzeit noch fehlende Freihafenstatus führt dazu, dass das BLG-Südhafen-Betriebsgelände derzeit verkehrslogistisch vollkommen unabhängig vom sonstigen Hafenbereich agieren muss und sämtliche LkwZu- und -Anführungen ausschließlich über die Barkhausenstraße abgewickelt werden können. Erst die Erweiterung der Freizone führt zu einer direkten Verkehrsverbindung der beiden Flächen, die dann über eine unmittelbare Fahrtbeziehung entlang des Übergangsbereiches vom Kaiserhafen I zum Kaiserhafen II verfügen würden. Vorgesehen ist seitens der BLG, diese Verbindung dann primär zu nutzen, um die Barkhausenstraße von unnötigen Lkw-Verkehren zu entlasten. Diese angestrebte verkehrliche Entlastung wird durch den Senat außerordentlich positiv bewertet, weshalb SWHT den Antrag auf Erweiterung der Freizone auch gestellt hat. – So weit die Antwort des Senats!

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Christine Schnittker

Frau Grobien, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Susanne Grobien CDU

Herr Staatsrat, ein Jahr für die Bearbeitung ist eine ganze Menge. Man will ja aber an Entbürokratisierung arbeiten. Sie haben aber nichts gesagt, oder ich würde gern von Ihnen noch mal etwas hören zu den Auswirkungen auf die Innenstadt. Jeder, der da langfährt, fragt sich: Warum müssen so viele Lkw da durchfahren? Eine richtige Beurteilung Ihrerseits habe ich dazu jetzt noch nicht gehört. Könnten Sie das noch nachtragen?

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Kai Stührenberg

Ich meine, in der Beantwortung deutlich gemacht zu haben, dass, wenn wir das dann hergestellt haben, es zu einer Entlastung dieser Verkehre kommt. Das ist auch das Ziel. Das ist an der Stelle wünschenswert, und deswegen machen wir das, aber natürlich auch, um die logistischen Prozesse an der Stelle zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dass die Verwaltung im Bund da etwas lange dauert, da stimme ich Ihnen vollkommen zu und würde mir auch eine deutlich schnellere Bearbeitung und deutlich weniger Bürokratie wünschen.

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Christine Schnittker

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Labetzke. – Bitte sehr!

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Michael Labetzke GRÜNE

Sehr geehrter Staatsrat, weil gerade ein Jahr als ein längerer Zeitraum angesehen wurde: Nun hat die Bremerhavener Koalition aus CDU, SPD und FDP schon in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, das Zolltor „Roter Sand“ zu schließen. Wie ist denn da der Stand?

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Kai Stührenberg

Hierzu laufen weitere Gespräche, und ich denke, das müsste dann noch mal in dem Rahmen einer anderen Anfrage komplett im Detail beantwortet werden. Das geht doch jetzt sehr weit von diesem Thema hier weg. Herr Kollege Labetzke, eine weitere

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Michael Labetzke GRÜNE

Es sind die Verkehre angesprochen worden. Sie haben gesagt, dass dann die Verkehrsführung zentral über das Überseehafengebiet laufen und damit die Barkhausenstraße entlastet werden soll. Ich meine, wir haben ja nicht umsonst Mittel, fast 275 Millionen Euro – –, den Hafentunnel. Wie ist dort der Stand der Planungen? Können Sie dazu etwas sagen? Das würde ja dann zu einer weiteren – –, die Verkehre müssen vom – – dann ja, was Sie gesagt haben, weggeführt werden.

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Kai Stührenberg

Ja. Wir alle haben das Interesse, dass der Hafentunnel vernünftig ausgelastet wird und entsprechend auch andere Strecken entlastet werden. Dazu haben wir gemeinsam mit dem Magistrat Bremerhaven einen Prozess aufgesetzt, in dem wir in permanenten Gesprächen sind, entsprechend auch mit den verantwortlichen Abteilungen in Bremerhaven. Die haben wir mit dem Bürgermeister Melf Grantz angefangen und werden die mit einem zukünftigen Bürgermeister entsprechend fortsetzen.

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Christine Schnittker

Herr Kollege Labetzke, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Labetzke GRÜNE

Herr Staatsrat, ich habe noch eine Frage: Der Hafentunnel ist seit etwas über zwei Jahren in Betrieb. Zehn Jahre Bauzeit, Vorplanungen noch mal mindestens 10, 15 Jahre, das heißt, 25 Jahre, in denen man sich um die Verkehrsführung von und zum Hafentunnel hätte kümmern können. Ist Ihnen irgendwas aus Bremerhaven seitens des Magistrats bekannt, dass es irgendwelche Planungen, Ideen gibt, wie die Verkehre durch den Hafentunnel geleitet werden sollen?

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Kai Stührenberg

In den Gesprächen, die wir in großer Runde unter politischer Beteiligung auch von Abgeordneten geführt haben, hatte ich den Eindruck gewonnen, dass hier ein Prozess ist. Der geht aus meiner Sicht auch zu langsam und muss schneller gehen, weil das Ziel, den Verkehr durch den Hafentunnel zu bringen, der viel Geld gekostet hat und an dem wir haben lange arbeiten müssen, damit alles so funktioniert hat, weiterhin besteht. Das werden wir auch weiterhin verfolgen, das werde ich auch von meinem Ressort aus mit dem Magistrat weiter vorantreiben.

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Christine Schnittker

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor, damit ist die Anfrage 2 erledigt. Anfrage 3: Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt – Anspruch und Wirklichkeit im öffentlichen Dienst Bremens Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 13. Mai 2026 Frau Grönert, Sie haben das Wort!

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Sigrid Grönert CDU

Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Schwerbehindertenquote gemäß § 154 SGB IX in den vergangenen fünf Jahren bis heute im Land Bremen insgesamt sowie differenziert nach öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft entwickelt? 2. Welche Gründe erkennt der Senat für die Entwicklung im öffentlichen Dienst? 3. Welche positiven Effekte hat die gesetzliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe seit dem 1. Januar 2025 auf die Beschäftigungsquote in der Privatwirtschaft erzielt?

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Christine Schnittker

Beantwortet wird die Anfrage durch Senatorin Dr. Schilling.

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Dr. Claudia Schilling

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Land Bremen im öffentlichen Dienst belief sich im Jahr 2021 auf 6,21 Prozent, im Jahr 2022 auf 5,28 Prozent, im Jahr 2023 auf 5,26 Prozent und im Jahr 2024 auf 5,24 Prozent. Für die Zeiträume ab 2025 liegen noch keine Daten vor. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Land Bremen in der Privatwirtschaft belief sich im Jahr 2021 auf 3,8 Prozent , im Jahr 2022 auf 3,7 Prozent, im Jahr 2023 auf 3,7 Prozent und im Jahr 2024 auf 4,1 Prozent. Für die Zeiträume ab 2025 liegen noch keine Daten vor. Zu Frage 2: Die Entwicklung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen insbesondere Veränderungen der Beschäftigungsstruktur, demografische Entwicklungen sowie Veränderungen der Anforderungen an Arbeitsplätze und Qualifikationsprofile im Zuge der Digitalisierung. Gleichzeitig berichten die zuständigen Stellen von steigenden Anteilen junger Menschen mit Lernund psychischen Behinderungen, für die sich der Übergang in Ausbildung und Beschäftigung teilweise schwieriger gestaltet. Eine eindeutige Zuordnung des Rückgangs der Beschäftigungsquote zu einzelnen Ursachen ist jedoch nicht möglich. Zu Frage 3: Die Auswirkungen der zum 1. Januar 2025 erhöhten Ausgleichsabgabe auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Privatwirtschaft können derzeit noch nicht bewertet werden. Die hierfür maßgeblichen Beschäftigungsquoten für das Jahr 2025 liegen bislang nicht vor. – So weit die Antwort des Senats!

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Christine Schnittker

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Frau Senatorin, können Sie mir noch einmal die Zahlen für den öffentlichen Dienst Bremens für 2023 und 2024 sagen?

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Dr. Claudia Schilling

Ja! 2023: 5,26 Prozent, 2024: 5,24 Prozent.

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Christine Schnittker

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Kann es sein, dass Sie falsche Zahlen haben?

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Dr. Claudia Schilling

– – weil Sie in der Kleinen Anfrage andere Antworten bekommen haben? Frau Grönert, haben Sie eine

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Sigrid Grönert CDU

Ich bin jetzt etwas überrascht über die sehr niedrigen Zahlen, die nach meinem Kenntnisstand eigentlich höher lagen und seit Jahren gesunken sind. Und zwar lagen sie zuletzt bei ungefähr 5,8 Prozent und sind in 2025 – –.

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Sigrid Grönert CDU

Ich muss mich irgendwie erklären, weil ich von falschen Voraussetzungen ausgehe. (Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Sie beantwortet die Frage der Senatorin!) Gut, ich kann jetzt einfach so weitermachen, weil ich davon ausgehe, dass die Zahlen kontinuierlich gesunken sind, aber auf einem anderen Niveau als Frau Senatorin es dargestellt hat. Können Sie mir sagen, wie die Bundesquote behinderter Beschäftigter im öffentlichen Dienst aussieht?

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Dr. Claudia Schilling

Das müsste ich Ihnen nachreichen, die Zahlen habe ich jetzt nicht da. Sie haben sie aber sicher, Frau Grönert. (Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU]: Das Prinzip ist, dass wir die Fragen stellen und nicht andersherum!)

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Christine Schnittker

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Die Zahl liegt auf Bundesebene die letzten Jahre stabil bei 6,6 Prozent. Warum ist sie dort stabil und in Bremen trotz aller Bemühungen nicht?

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Dr. Claudia Schilling

Warum sie im Bund so stabil ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir im Land Bremen natürlich immer bestrebt sind – und ich glaube, da teilen wir unseren Anspruch –, die Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Wie Sie auch schon gesagt haben, haben wir auch einiges unternommen, um das zu erreichen, aber wir haben – und das ergibt sich auch aus meiner Antwort – einige Hürden, die sich für die behinderten Menschen ergeben. Deswegen können wir nach wie vor nur bestrebt sein, die Zahlen weiter zu erhöhen.

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Christine Schnittker

Frau Grönert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Wissen Sie noch, dass Sie 2024 auf meine Anfrage sieben Maßnahmen genannt haben, die die Beschäftigungsquote wieder erhöhen sollten? Warum haben die nicht gewirkt?

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Dr. Claudia Schilling

Auf Ihre erste Frage: Ganz ehrlich, nein, ich kann mich nicht erinnern, ob ich 2024 hier in der Fragestunde diese Antwort gegeben habe. Ich kann Ihnen sagen, dass wir nach wie vor bestrebt sind, die Zahl zu erhöhen. Wir sind übrigens auch – wenn Sie sagen, der Bund sei stabil – stabil, aber nicht so, dass es mich zufriedenstellt. Wir müssen einfach weiter daran arbeiten und gucken, wo die Hürden liegen.

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Christine Schnittker

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Können Sie mir sagen, wie sich die Gesamtzahl, mit Doppelzählungen natürlich, das müssen Sie nicht differenzieren, im bremischen öffentlichen Dienst von 2020 bis 2024 entwickelt hat, also ob die Gesamtzahl der beschäftigten behinderten Menschen gesunken oder gestiegen ist, wenn auch schon die Quote gesunken ist?

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Dr. Claudia Schilling

Nein, die Zahl habe ich nicht. Sie haben ja auch noch eine Kleine Anfrage gestellt. Jetzt müsste ich nachgucken, ob Sie das dort abgefragt haben, aber gern reiche ich Ihnen die Zahl auch nach.

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Christine Schnittker

Frau Kollegin Grönert, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Ist Ihnen bekannt – nein, das scheint Ihnen jetzt nicht bekannt zu sein, aber ich frage trotzdem. Ist Ihnen bekannt, dass die Gesamtzahl in letzten Jahren von 1 764 Menschen auf 1 736, also minus 28 Personen, gesunken ist? Nein, ich habe nicht jede Zahl vor Augen,

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Dr. Claudia Schilling

aber wenn Sie das so sagen, wird das so sein.

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Christine Schnittker

Frau Kollegin Grönert, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Ja, ich hätte abschließend noch die Frage, ob Sie mit mir die Meinung teilen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen, auch wenn es 2024 sieben waren, die Sie hier aufgezählt haben, wahrscheinlich nicht reichen und Sie noch mehr Engagement zeigen müssen?

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Dr. Claudia Schilling

Ich glaube, das habe ich deutlich gemacht, dass es auch mein Bestreben ist, die Zahl oder die Quote der behinderten Menschen in der Beschäftigung im öffentlichen Dienst deutlich zu erhöhen. Wenn wir da noch mehr machen müssen, werden wir das auch tun.

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Christine Schnittker

Frau Senatorin, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Sültenfuß.

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Tim Sültenfuß Die Linke

Frau Senatorin, ich wollte fragen, ob es vielleicht sein könnte, dass diese Zahl 5,24 Prozent Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung aus Bremerhaven war und dass die Zahl für Bremen bei 5,73 Prozent lag?

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Dr. Claudia Schilling

Sie haben genau diesen Punkt erwähnt, die Beschäftigungsquoten in Bremen waren 5,89 Prozent im Jahr 2023, 2024 5,3 Prozent, im Jahr 2025 5,58 Prozent, und dann kommt Bremerhaven mit entsprechend 5,26, 5,24 und 5,3. Daraus ergibt sich dieser Unterschied in der Abfrage.

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Christine Schnittker

Herr Kollege Sültenfuß, haben Sie weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Tim Sültenfuß Die Linke

Trifft es zu, dass die Quote von Beschäftigten mit Schwerbehinderungen im öffentlichen Dienst immer noch weitaus höher ist als in der Privatwirtschaft und dass der öffentliche Dienst insofern also eine starke Vorreiterrolle bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt erfüllt?

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Dr. Claudia Schilling

Ja, wenn ich mir meine Antwort angucke, sind das etwa zwei Prozentpunkte, die dazwischenliegen. Ja, ich bin der Meinung, dass der öffentliche Dienst da schon gut dasteht, aber es reicht mir trotzdem noch nicht, weil ich glaube, wir müssen die Quote dennoch erhöhen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wäre nett!)

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Christine Schnittker

Dann habe ich jetzt noch eine weitere Nachfrage der Kollegin Grönert. – Bitte sehr!

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Sigrid Grönert CDU

Frau Senatorin, Sie teilen aber mit mir die Einschätzung, dass die Quote, für die Bremen immer sagt, sechs Prozent möchte Bremen gern haben, dass die Quote kontinuierlich die letzten Jahre gesunken und niemals gestiegen ist und dass die Quote auf Bundesebene um rund ein Prozent höher liegt als in Bremen?

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Dr. Claudia Schilling

Ich kann mich da nur wiederholen. Ich habe ja gesagt, dass mich das auch nicht zufriedenstellt, und dass wir auch noch daran arbeiten müssen, die Quote zu erhöhen.

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Christine Schnittker

Weitere Zusatzfragen sehe ich zu dieser Frage nicht. Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich noch mal ganz herzlich auf der Besuchertribüne die 11. Klasse des Schulzentrums an der Bördestraße – das müsstet ihr sein – begrüßen. – Seid herzlich willkommen! (Beifall) Anfrage 4: Mobile Blitzeranhänger: Anzahl, Einsatzpraxis und Beitrag zur Verkehrssicherheit Anfrage der Abgeordneten Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 13. Mai 2026 Das Wort hat der Abgeordneter Lenkeit. – Bitte sehr!

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Kevin Lenkeit SPD

Wir fragen den Senat: 1. Wie viele sogenannte Enforcement Trailer (Blitzeranhänger) sind im Land Bremen (Stand 1. April 2026) im Einsatz, seit wann werden diese jeweils eingesetzt, und an welchen Standorten beziehungsweise Straßenabschnitten wurden sie seit der Inbetriebnahme schwerpunktmäßig eingesetzt? 2. Welche Erfahrungen gibt es seit der Einführung der Blitzeranhänger mit deren Flexibilität, langfristigen und autonomen Einsatz – etwa hinsichtlich der Erreichbarkeit bisher schwer zu messender Streckenabschnitte? 3. In welcher Gesamthöhe wurden seit Inbetriebnahme der Enforcement Trailer im Land Bremen Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels dieser Anhänger verhängt, wie viele Verstöße wurden dabei insgesamt registriert, und welche Rückschlüsse zieht der Senat aus diesen Zahlen für die Entwicklung der Verkehrssicherheit an den Einsatzorten – insbesondere mit Blick auf das Geschwindigkeitsniveau und das Unfallgeschehen?

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Christine Schnittker

Beantwortet wird die Anfrage von der ganz ungeduldigen Senatorin Dr. Högl.

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Dr. Eva Högl

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen betreibt aktuell drei Enforcement Trailer. Der erste Enforcement Trailer wurde im Juni 2024, der zweite im Mai 2025 und der dritte im Februar 2026 in Betrieb genommen. Schwerpunktmäßig werden die Trailer auf den Bundesautobahnen, den Bundesstraßen und den großen Einfahrtstraßen in Bremen eingesetzt. Es wird kontinuierlich betrachtet, inwieweit ein weiterer Enforcement Trailer vor dem Hintergrund von Aufstellmöglichkeiten mit einem Hänger und personellen und organisatorischen Abläufen wirkungsvoll angeschafft werden kann. Zu Frage 2: Die Systeme sind grundsätzlich in der Lage, bis zu zehn Tage autark an einer Messstelle zu verbleiben. In der polizeilichen Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass ein Standortwechsel im Verlauf einer Einsatzwoche sinnhaft ist. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das ist gut zu wissen!) Die Enforcement Trailer zeigen eine eingeschränkte Aufstellbarkeit, da die Messplätze unter anderem mit einem Pkw und Anhänger befahrbar sein müssen. Die Messplätze werden daher nicht spontan ausgewählt, sondern sorgsam vorgeplant. Zu Frage 3: Die drei Enforcement Trailer der Polizei Bremen haben bis zum Stichtag 22. Mai 2026 rund 84 000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit erwarteten Gesamteinnahmen in Höhe von über 2,6 Millionen Euro eingeleitet. Insgesamt ergänzen die drei Enforcement Trailer die bestehenden Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sehr gut und leisten einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Eine vertiefte Wirkungsanalyse kann jedoch erst in zwei bis drei Jahren wirksam durchgeführt werden. – So weit die Antwort des Senats!

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Christine Schnittker

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schuster. – Bitte sehr!

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Sascha Schuster BA-Gruppe

Gibt es diese Blitzeranhänger auch in Bremerhaven? Wenn ja, wie viele, und wenn sie dort nicht eingesetzt werden, warum gibt es sie dort noch nicht? (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.)

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Dr. Eva Högl

Herr Abgeordneter, ich habe hier gerade nichts zu Bremerhaven. Ich reiche das nach, wenn Sie erlauben? (Abgeordneter Sascha Schuster [BA-Gruppe]: Aber selbstverständlich! Gerne!) Es tut mir leid!

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Minne.

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Andre Folkert Minne BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Senatorin Högl, wie hoch ist die Einspruchsquote gegen die Bußgeldbescheide, die auf Messung der sogenannten Enforcement Trailer zurückgehen, und bei wie vielen führten diese Einsprüche zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer Korrektur der ursprünglichen Entscheidung?

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Dr. Eva Högl

Ich kann Ihnen nicht beantworten, wie viele Widersprüche wir haben. Das müsste ich auch nachtragen. Das ergänze ich dann noch mal. Die Zahlen habe ich jetzt hier nicht parat. Ich habe nur, was ich eben ausgeführt habe. Ich habe nur 84 000 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das ist eine ganze Menge. Deswegen habe ich auch ausgeführt, wir erwarten 2,6 Millionen Euro. Das bezieht immer schon ein, inwieweit auch Menschen dagegen vorgehen. Das ist die erwartete Summe, mit der wir rechnen, und das ist eine umfassende Berechnung. Ich habe das jetzt nicht noch mal ausgearbeitet oder ausarbeiten lassen, inwiefern da auch mögliche Widersprüche und Verfahren und so weiter einzureichen sind. Gehen Sie mal davon aus, dass wir diese 2,6 Millionen Euro erwarten. Ich sage es noch mal, das ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrsüberwachung. Darf ich vielleicht die Gelegenheit nehmen, noch mal ganz kurz Bremerhaven zu ergänzen? Wir haben hier – –, diese drei Enforcement Trailer sind für das Land Bremerhaven, ich habe noch mal schnell rekapituliert, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Land Bremen!) Land Bremen, so. Damit ist Bremerhaven auch drin. Ich prüfe trotzdem Bremerhaven noch mal gesondert nach, wie wir da im Bereich der Verkehrsüberwachung überhaupt aufgestellt sind, Das trage ich noch mal nach.

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Ralph Saxe

Herr Kollege, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Andre Folkert Minne BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sie sprachen gerade von einem weiteren Hänger. Wie viele solcher mobilen Blitzeranhänger plant der Senat in den nächsten Jahren noch nach Bremen zu holen? Es geisterte ja beim letzten Mal die Zahl, als wir darüber diskutiert haben „Am liebsten noch zehn“.

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Dr. Eva Högl

Sehr gern viele, weil die einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Das habe ich eben ausgeführt. Die sind in ihrer Anschaffung aber nicht ganz preiswert, und außerdem brauchen sie auch Personal, denn rund um einen Enforcement Trailer müssen Sie natürlich auch immer Personal bereitstellen. Das ist nicht trivial. Da wir jetzt den dritten im Februar 2026, also ganz aktuell, in Betrieb genommen haben – ich habe auch in meiner Antwort dargestellt, dass wir jetzt eine Wirkungsanalyse machen –, darf ich mal so antworten: Wir haben das auf jeden Fall auf dem Schirm, weil die Enforcement Trailer einen wichtigen Beitrag leisten. Wir hätten gern mehr. Hamburg hat ziemlich viele, ich glaube, fast 30. Ob so viele natürlich sinnvoll sind, muss man sich auch mal die Frage stellen, aber wir werden auf jeden Fall auf der Strecke, sofern wir die Ressourcen haben – also Anschaffung plus Personalkosten – und das organisatorisch auch hinterlegen können, sicherlich perspektivisch noch einen weiteren anschaffen.

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Ralph Saxe

Das war zu vermuten, dass das einige Nachfragen auslöst. Die nächste kommt vom Kollegen Jonitz. – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Frau Senatorin, Sie haben von den 2,6 Millionen gesprochen, das ist schon ein durchaus beachtlicher Erfolg, wozu der eine oder andere Kollege hier im Raum vielleicht auch seinen Beitrag schon geleistet hat.

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Michael Jonitz CDU

Es gibt aber neben den mobilen Tempoblitzern, über die wir jetzt gesprochen haben, auch mobile Rotlichtblitzer. Da hatten wir die Diskussion im Bereich Mitte, im Bereich Fedelhören, da gab es mehrere große Unfälle, da wurde das in Aussicht gestellt. Können Sie uns sagen, wann Sie diese mobilen Rotlichtblitzer auch für Bremen anschaffen werden?

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Dr. Eva Högl

Herr Abgeordneter, wir schaffen die an, das ist alles in Planung, weil wir natürlich verschiedene Formen und auch technische Unterstützung von Überwachung des fließenden Verkehrs haben. Deswegen ist das ein Gesamtkonzept. Jetzt ist gefragt worden nach den Enforcement Trailern. Die sind ein Beitrag dazu, aber wir haben natürlich noch verschiedene – und die mobilen Rotlichtblitzer sind natürlich auch wichtig und sind auch in der Anschaffung. Ich habe jetzt gerade die Zahl nicht da, aber Sie können sich darauf verlassen, dass wir gucken, dass wir die auch beschaffen.

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Ralph Saxe

Herr Kollege, noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Mit welcher Jahreszielsetzung sind Sie denn in dem Anschaffungsprozess unterwegs? Ist das eher ein halbes Jahr, sind es eher vier Jahre? Womit können wir ungefähr rechnen? Bei den mobilen Rotlichtblitzern? Ich trage nach.

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Dr. Eva Högl

Ich sage mal neudeutsch: as soon as possible, weil wir das wirklich brauchen, den fließenden Verkehr wirksam zu überwachen. Das ist auch eine Refinanzierung. Das sind ja Investitionen, die sich auszahlen. Das habe ich eben am Beispiel der Enforcement Trailer dargelegt. Wir werden versuchen, so verschieden wie möglich und so wirksam wie möglich – auch mobil – an unterschiedlichen Hotspots, aber auch an unterschiedlichen Stellen den fließenden Verkehr zu überwachen. Das sehen wir als einen Auftrag an, und sofern wir die Ressourcen haben, personell und auch in Form der Finanzen, also Haushaltsmittel, werden wir auch in die Beschaffung gehen.

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Ralph Saxe

Hat sich daraus jetzt noch eine Zusatzfrage ergeben? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Welches persönliche Jahresziel haben Sie sich denn zur Anschaffung gesetzt bei den Rotlichtblitzern?

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Dr. Eva Högl

Wir haben einen laufenden Haushalt, und im Rahmen dieses Haushaltes werde ich noch mal prüfen, inwieweit das möglich ist, und dann kann ich Ihnen im Nachgang zu dieser Fragestunde sehr gern auch noch mal zur Jahreszahl eine Antwort geben. Das muss ich jetzt schuldig bleiben. Dafür bitte ich um Entschuldigung.

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Ralph Saxe

Eine weitere Zusatzfrage gibt es vom Kollegen Humpich. – Bitte sehr!

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Ole Humpich FDP

Frau Senatorin, können Sie uns einmal die Zahlen nennen, also die Anschaffungskosten von einem Trailer und einem festen Blitzer? Wie ist da die Differenz im Preis?

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Dr. Eva Högl

Im Moment leider nein. Ich trage einiges nach. Ich muss noch mal ein kleines Dossier erstellen zu den Themen der Überwachung des fließenden Verkehrs. Das hole ich nach, und dann können wir das noch mal wieder aufrufen. Ich habe mich heute vorbereitet auf die Enforcement Trailer und darauf auch sehr detailliert – das hoffe ich jedenfalls, dass Sie das auch so sehen – geantwortet, und die anderen Instrumente der Überwachung des fließenden Verkehrs werde ich noch mal nachtragen, inklusive Jahreszahlen, Finanzmittel, Wirksamkeit und Anschaffung. Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere

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Ole Humpich FDP

Frau Senatorin, Sie sagten gerade, Sie haben sich auf die Enforcement Trailer vorbereitet. Was kostet denn so einer?

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Dr. Eva Högl

Weiß das jemand außer mir? Ich weiß es gerade nicht. Ich bitte um Entschuldigung.

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Ralph Saxe

Herr Kollege Humpich, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage?

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Ole Humpich FDP

Frau Senatorin, Sie haben gerade gesagt, dass Sie diese Trailer auch zur Unfallvermeidung aufstellen. Können Sie mir sagen, wie viele Unfälle am Aufstellungsort A 281 im letzten Jahr passiert sind, am Standort des Trailers?

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Dr. Eva Högl

Das kann ich Ihnen natürlich jetzt nicht sagen, und da bitte ich auch gar nicht um Entschuldigung, weil das natürlich schwierig ist, zu sagen: Dass so und so viele Unfälle – –. Vor allen Dingen haben Sie nach Unfallvermeidung gefragt, und das ist natürlich überhaupt nicht darzulegen, sondern wir gehen davon aus, dass die Enforcement Trailer auch präventiv wirken. Das lässt sich immer sehr schwer messen, wie das leider immer bei Prävention ist. Man kann sehr schwer sagen, was vermieden worden ist. Ich hoffe nur immer, dass durch den Enforcement Trailer keine Unfälle entstehen, denn manchmal drücken ja Menschen so sehr auf die Eisen, dass dadurch Auffahrunfälle entstehen. Das wäre natürlich eine Wirkung, die nicht im Sinne der Erfinder und Erfinderinnen ist und derjenigen, die den Enforcement Trailer aufstellen. Das wollen wir natürlich vermeiden. Man muss schon auch die Geschwindigkeit einhalten, angemessen fahren, sonst produziert man rund um den Enforcement Trailer sogar Unfälle.

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Ralph Saxe

Herr Kollege, noch eine weitere Zusatzfrage?

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Ole Humpich FDP

Wie gehen Sie im Senat oder auch im Ressort gerade an solchen Stellen wie der A 281, wo fließender Verkehr ist, ohne wirklich einen Unfallschwerpunkt, mit dem Vorwurf der Abzockanhänger um? (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Das ist doch ein Spinnervorwurf!)

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Dr. Eva Högl

Erstens sowieso ganz entspannt und zweitens kann ich Ihnen sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger – das erlebe ich bei jeder Diskussion, die ich an unterschiedlichen Stellen in unterschiedlichen Stadtteilen mit Bürgerinnen und Bürgern habe – ein hohes Interesse daran haben, (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: FDP für rechtsfreie Räume!) sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr wirksam zu überwachen. Ich werde eher immer aufgefordert, noch mehr zu tun, mehr zu investieren, sowohl Personal als auch Technik, um den fließenden Verkehr noch besser zu überwachen, weil die Bürgerinnen und Bürger sehen, dass es präventive Wirkung hat, aber sie sehen es auch als sinnvoll an, wenn zum Beispiel eine bestimmte Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, dass die in dem jeweiligen Stadtteil in der Straße auch eingehalten wird. Insofern werden Sie mich immer finden auf der Seite derjenigen, die für wirksame Kontrollen sich starkmachen. Deswegen gehe ich ganz entspannt mit diesem Vorwurf um. Ehrlich gesagt, antworte ich darauf auch: Wenn Sie sich an die Geschwindigkeit halten, dann müssen Sie auch nichts zahlen und bekommen auch kein Foto nach Hause geschickt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Ralph Saxe

Die nächste Zusatzfrage ist vom Kollegen Timke. – Bitte sehr!

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Dr. Högl, was ist Ihnen denn über Ausfälle dieser drei Enforcement Trailer bekannt, beispielsweise durch Vandalismus oder auch durch technischen Defekt? Gab es in der letzten Zeit längerfristige Ausfälle, sodass die nicht eingesetzt werden konnten?

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Dr. Eva Högl

Herr Abgeordneter, es gab längere Ausfälle, insbesondere durch Vandalismus. Wir hatten Farbschmierereien insbesondere an den Enforcement Trailern, und wir nehmen das alles sehr ernst, und das wird auch jeweils umfassend ermittelt, ob man die Täter zur Rechenschaft ziehen kann. Das ist natürlich etwas, das kommt so ein bisschen in diesen Bereich, dass die natürlich nicht beliebt sind, die Enforcement Trailer, gerade bei denjenigen, die ordentlich aufs Gas treten wollen. Deswegen hoffen wir, dass wir da wirksam präventiv vorgehen können, indem wir die Täter schnell ermitteln, sodass das nachlässt, also die Zerstörung und der Vandalismus und die Farbschmierereien.

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Ralph Saxe

Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage?

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Frau Senatorin, aber technische Defekte gab es nicht, die zu längerfristigen Ausfällen führten?

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Dr. Eva Högl

Sind mir jedenfalls keine bekannt. In dem halben Jahr, in dem ich jetzt hier bin, habe ich dazu keine Informationen bekommen. Da hatten wir Farbschmierereien, also den Vandalismus, den Sie angesprochen haben, aber keine technischen Defekte.

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Ralph Saxe

Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Frau Dr. Högl, nun müssen diese Trailer, die aufgestellt werden – –, dafür bedarf es ja einer speziellen Schulung. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind denn damit betraut worden mit dem Aufstellen? Haben Sie dazu eine Zahl?

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Dr. Eva Högl

Diese drei Enforcement Trailer haben einen Personalbedarf von 2,5 Vollzeitäquivalenten. Das ist der Personalbedarf. Deswegen, ich sagte das schon bei den Ressourcen, wir haben natürlich nicht nur die Anschaffungskosten und den Betrieb. Wir haben Schulungen, aber wir brauchen auch rund um die Enforcement Trailer für die Aufstellung, aber auch für die ganzen Nacharbeiten und so weiter – auch das, was geknipst wird, muss nachbearbeitet werden, da müssen die Bußgeldbescheide erstellt werden – für diese drei Enforcement Trailer wie gesagt 2,5 Vollzeitäquivalente.

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Ralph Saxe

Noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Jan Timke BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Sind die denn besetzt, die Stellen, oder sind die noch offen?

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Dr. Eva Högl

Selbstverständlich sind die besetzt. Es wird ausgebildet, es wird geschult, und die Enforcement Trailer sind am Start, und wir haben auch das Personal dafür. Aber natürlich ist das immer, wenn ich auch noch mehr mobile Rotlichtblitzer beispielsweise – –, wenn wir die anschaffen, wenn wir die haben, das ist natürlich immer so, ich meine, Sie wissen das, wir sind personell limitiert, und auch die ganzen mobilen Geräte: Wenn wir bessere Technik haben, brauchen wir immer auch noch Personal drum herum, nicht nur für die Schulung, für die Ausbildung, sondern auch für den Betrieb. Das muss man alles mitrechnen

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Ralph Saxe

Eine Zusatzfrage gibt es vom Kollegen Lenkeit. – Bitte sehr!

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Kevin Lenkeit SPD

Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen vor dem Hintergrund von jährlichen Kosten von ungefähr 120 000 Euro pro Enforcement Trailer und den Einnahmen, die wir auf der anderen Seite generieren, dass die Stadtgemeinde Bremen da bisher einen ganz guten Schnitt gemacht hat?

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Dr. Eva Högl

Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Das lohnt sich, Enforcement Trailer anzuschaffen. Sie haben eine Wirksamkeit, die ich eben auch dargelegt habe, und ich danke, dass Sie jetzt nachgetragen haben, wie viel ein Enforcement Trailer kostet, weil ich diese Frage nicht beantworten konnte. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD)

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Ralph Saxe

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 5: Süße Gefahr? Slush-Eis mit Glycerin als Gesundheitsrisiko für Kinder Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Heike Kretschmann, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 13. Mai 2026 Bitte sehr, Frau Kollegin!

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Ute Reimers-Bruns SPD

Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Gefährdung von Kindern im Land Bremen durch glycerinhaltige Slush-Eis-Produkte, die oft Glycerin enthalten, das laut Bundesinstitut für Risikobewertung bereits in kleinen Mengen bei Kindern Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit auslösen kann? 2. Hat die Bremer Lebensmittelüberwachung bereits eigene Kontrollen bei Slush-Eis durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse, wenn nein, sind diese geplant? 3. Wie bewertet der Senat, dass Großbritannien und Irland bereits Warnhinweise auf glycerinhaltigen Slushies vorschreiben und die Abgabe an Kinder begrenzen, und sieht er Handlungsbedarf, sich auf Bundesebene für ähnliche Regelungen einzusetzen?

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Ralph Saxe

Für den Senat wird diese Anfrage beantwortet von Staatsrätin Stroth.

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Silke Stroth

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat teilt die Sorge und Bedenken bezüglich des Glyceringehaltes in Slush-Eis-Produkten. Die Beurteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigt, dass bereits eine Portion von 200 Milliliter – das ist nicht viel – dieses Getränkes bei Kindern zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Durchfall führen kann. Zu Frage 2: Die Lebensmittelüberwachung des LMTVet Bremen hat in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 12 Proben Sirup beziehungsweise SlushEis entnommen; davon waren sieben Proben aufgrund ihres hohen Glyceringehaltes auffällig. Da jedoch derzeit für die Verwendung von Glycerin in Lebensmitteln keine Höchstmenge festgelegt ist und es noch eingesetzt werden kann wie nötig, konnten keine Beanstandungen ausgesprochen werden. Die Prüfergebnisse wurden jedoch zum Anlass genommen, auf Bremer Hersteller zuzugehen und herstellerseitig Maßnahmen zur Rezepturanpassung und Kundeninformation einzuleiten. Aufgrund von möglichen Gefahren, die bei einem vermehrten Verzehr von glycerinhaltigen Slush-Eis-Produkten vor allem bei kleinen Kindern bestehen könnten, wurden herstellerseitig im Rahmen der Produktspezifikation entsprechende Hinweise bereitgestellt und für die Kunden des Herstellers Informationen über mögliche Risiken für Kinder sowie Alters- und Verzehrempfehlungen beigelegt. Der LMTVet führte im oben genannten Zeitraum zudem vier Kontrollen bei Bremer Betrieben durch, die Slush-Eis an Verbrauchende abgeben, um das Vorhandensein der Kennzeichnung in Form einer Verbraucherinformation zu prüfen. Bei drei der vier kontrollierten Betriebe waren die Verbraucherinformationen nicht zufriedenstellend. Für 2026 sind insgesamt 20 Probenahmen zu glycerinhaltigen Slush-Eis-Produkten und glycerinhaltigem Slush-Eis-Sirup durch den LMTVet im Jahresprobenplan vorgesehen. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat sich letztes Jahr, als die Problematik bekannt und die Beurteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht wurde, sofort mit der Problematik beschäftigt und sich auf Bundesebene für eine einheitliche Beurteilung eingesetzt. Auch wurde von der senatorischen Behörde auf der Sitzung der Länderarbeitsgruppe Lebensmittel und Bedarfsgegenstände der Top „Glycerin in zuckerfreien Slush-Eis-Produkten“ eingereicht. Der Top wurde von den Bundesländern angenommen und bildet nun die Grundlage für die ländereinheitliche Bewertung von Glycerin in Slush-Eis-Produkten, solange keine EU-weit rechtlichen Vorgaben bestehen. Zudem wurde im Top unter anderem folgender Beschluss bezüglich eines Warnhinweises gefasst: „Um die sichere Verwendung von Slush-Eis mit solch hohem Gehalt an Glycerin durch Verbraucher zu gewährleisten, ist ein Warnhinweis zwingend erforderlich. Der Warnhinweis muss beginnend vom Hersteller des Grundstoffes bis zur Abgabe des Slush-Eises an den Verbraucher vorhanden sein. Der Warnhinweis muss vom Verbraucher klar als Sicherheitshinweis wahrgenommen werden, zum Beispiel durch Positionierung oder Hervorhebung. Es muss erkennbar sein, dass je nach Glyceringehalt der Verzehr durch Kinder unter vier Jahren nicht vorgesehen ist. Zudem sind Angebote zum Wiederauffüllen oder die Abgabe in großen Portionen auszuschließen.“ Des Weiteren wurde das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gebeten, sich auf europäischer Ebene für einen Grenzwert von Glycerin in Slush-Eis einzusetzen. – So weit die Antwort des Senats!

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Ralph Saxe

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Ute Reimers-Bruns SPD

In diesem Jahr sind – 2026 – insgesamt 20 Probenentnahmen durch den LMTVet im Jahresprobenplan vorgesehen. Sind auch in diesem Jahr weitere Kontrollen bei Bremer Betrieben vorgesehen? Da waren ja von vier geprüften drei kontrollierte Betriebe zum Beispiel – es ging um die Verbraucherinformation – nicht zufriedenstellend.

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Ralph Saxe

Frau Kollegin, gibt es noch eine weitere Zusatzfrage?

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Ute Reimers-Bruns SPD

Frau Staatsrätin, sind denn dann auch 20 Probennahmen oder Betriebe, die aufgesucht werden und dort die Verbraucherinformation geprüft wird, vorgesehen?

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Silke Stroth

Das kann ich Ihnen jetzt aktuell nicht beantworten, wie viele der Betriebe konkret kontrolliert werden.

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Ute Reimers-Bruns SPD

Frau Staatsrätin, aber sind Sie auch der Ansicht, dass man ruhig 20 Betriebe prüfen sollte anstatt nur wieder vier, von denen drei nicht in Ordnung waren?

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Silke Stroth

Ja, mehr zu prüfen, ist nie verkehrt, aber noch einmal: Solange wir nur die Kennzeichnung überprüfen und keine Beanstandungen durchführen können, zum Beispiel wegen der Höhe des Glyceringehaltes oder Ähnlichem, halte ich das zwar für wichtig und richtig, aber es ist noch ein bisschen ein stumpfes Schwert.

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Ute Reimers-Bruns SPD

Sind Sie denn der Meinung, oder wollen Sie sich dafür einsetzen, dass man noch mehr mit der Verbraucherzentrale über die Aufklärung, über die Gefahren des Slush-Eises verbreitet? Denn ich sehe immer die Werbung an den Kiosken „Slush-Eis hier“, aber es steht natürlich nicht, ist zwar kein Zucker aber Glycerin enthalten.

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Silke Stroth

Ja, die Information über den Glyceringehalt von Lebensmitteln (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das wird die Kinder ungemein interessieren!) – und das betrifft nicht nur Slush-Eis, sondern das ist in Kaugummi, in Trockenfrüchten, in Müsliriegeln, in allen möglichen Lebensmitteln enthalten –, da haben wir sicherlich noch Informationen, die wir zusätzlich über die Verbraucherzentrale oder auch andere zur Verfügung stellen könnten und sollten.

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Ralph Saxe

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit der Beantwortung dieser Frage ist der Tagesordnungspunkt 2 „Fragestunde“ beendet. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen Ich möchte als Besuchende recht herzlich auf der Tribüne begrüßen die Klasse 4a der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen am Standort Vahr. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Die sind gerade gegangen!) Sie sind gerade weg? Dann in Abwesenheit begrüße ich sie. Dann möchte ich auch noch Herrn Steinbrück herzlich begrüßen, unseren ehemaligen Landesbehindertenbeauftragten. (Beifall) (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Präsidentin Antje Grotheer: Ich rufe den Tagesordnungspunkt 97 auf: Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Juni 2026 (Drucksache 21/1860) Die Wahlvorschläge sind in der Drucksache enthalten. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldung liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Hier wurde geheime Wahl beantragt. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden, an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen. Dann kommen wir gleich zum Namensaufruf. (Es folgt der Namensaufruf.) Haben alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben? Ich habe noch keine Rückmeldung von der zweiten Wahlurne. – Okay, auch an der zweiten Wahlurne sind die Stimmzettel abgegeben. Der Wahlgang ist jetzt geschlossen. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa zehn Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 11:18 Uhr)  Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 11:35 Uhr. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis der stellvertretenden Mitglieder des Strafgerichtshofs bekannt, so wie es mir die Schriftführerenden jetzt mitgeteilt haben. Ausgegebene Stimmzettel: 77, abgegebene Stimmzettel: 77, kein Stimmzettel wurde vernichtet. Auf Herrn Professor Dr. Jörg Schnitzler entfielen 45 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen, 20 Enthaltungen. Es gab keine ungültige. Auf Herrn Dr. Hans-Joachim Steinbrück entfielen 44 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen, 21 Enthaltungen und eine ungültige. (redaktionelle Anmerkung: Eine Richtigstellung des Wahlergebnisses, ausgegebene Stimmenzettel: 78, abgegebene Stimmenzettel: 78, vernichtete Stimmzettel: 0; auf Professor Dr. Jörg Schnitzler entfielen 46 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen, keine ungültige; auf Dr. Hans-Joachim Steinbrück entfielen 44 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen, eine ungültige, wird im Verlauf der Plenarsitzung nach Tagesordnungspunkt 88 bekanntgegeben.) Ich stelle fest, dass beide Kandidaten gewählt sind. Eine Vereidigung erfolgt gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof zu gegebener Zeit durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 88 auf: Für eine kostendeckende Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehern Antrag der Fraktion der FDP vom 11. Juni 2026 (Drucksache 21/1839) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Stroth. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Humpich das Wort. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht unter massivem finanziellem Druck. Die Ausgaben steigen, die Kassen schreiben Defizite, Versicherte und Arbeitgeber müssen sich auf weiter steigende Beiträge einstellen. Was macht die Bundesregierung in Berlin? Sie legt ein Gesetz vor, das Stabilität verspricht, vor allem aber Kosten verschiebt und Leistungen kürzt. Genau deshalb haben wir diesen Antrag hier heute eingebracht. Unser Ausgangspunkt ist ganz einfach: Wer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe beschließt, muss sie auch aus Steuermitteln finanzieren. Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein. In Berlin ist es das aber offenbar nicht. Dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, darüber gibt es keinen Streit. Um das klar zu sagen: Dass Menschen im Bürgergeld versorgt werden, steht auch für uns als FDP-Fraktion außer Frage. Es geht nicht um das Ob, sondern es geht darum, wer bezahlt. Bezahlt wird es nämlich eben nicht vom Bund. Bezahlt wird es von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bund zahlt für jeden Bürgergeldempfänger gerade einmal rund 144 Euro im Monat. Das deckt nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Den Rest, die Krankenkassen beziffern ihn auf rund 12 Milliarden Euro, tragen Jahr für Jahr die Beitragszahler. 12 Milliarden Euro – diese Milliarden lösen sich nicht in Luft auf. Sie landen auf der Rechnung der Beitragszahler: bei der Krankenschwester aus Bremen, dem Handwerker in Bremerhaven oder dem mittelständischen Betrieb, der jeden Monat seine Sozialbeiträge überweist. Sie alle finanzieren eine Aufgabe, die der Bund längst hätte selbst bezahlen müssen. Meine Damen und Herren, nirgendwo trifft das so hart wie hier in Bremen. Wir haben die höchste Quote an Grundsicherungsbeziehern in ganz Deutschland, fast jeder Sechste, mehr als doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Kein Land in dieser Republik wird durch diese unehrliche Finanzierung so stark belastet wie das unsere. Das, meine Damen und Herren, ist keine Solidarität, das ist eine Kostenverschiebung zulasten der arbeitenden Mitte. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Genau diese Kostenverschiebung wird mit dem sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz fortgesetzt. Der Bund kündigt an, seinen Teil an den Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger teilweise zu erhöhen. Das klingt erst mal vernünftig. Im gleichen Atemzug aber kürzt er den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds um rund 2 Milliarden Euro im Jahr. Das, meine Damen und Herren, das ist keine Reform. Das ist ein Taschenspielertrick. (Beifall FDP, BA-Gruppe) Wer vorne ein paar Hundert Millionen gibt und hinten Milliarden wieder rauszieht, stabilisiert keine Krankenversicherung, er saniert den Bundeshaushalt auf dem Rücken der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Meine Damen und Herren, dass dieses Gesetz auf breiten Widerstand stößt, überrascht deshalb eigentlich niemanden. Ärztinnen und Ärzte protestieren, Psychotherapeutinnen protestieren, die Krankenhäuser schlagen Alarm, gestern standen die Beschäftigten der Bremer Kliniken zu Recht genau vor diesem Haus. Allein für die ambulante Versorgung in Bremen und Bremerhaven rechnet die Kassenärztliche Vereinigung mit Kürzungen von rund 33 Millionen Euro, schon im kommenden Jahr. Die Folge: weniger Sprechstunden, längere Wartezeiten und weniger Versorgung. Der Widerstand reicht bis in die eigenen Reihen der Koalition. Der Bundesrat hat Nachbesserungen verlangt. Bremens Bürgermeister rechnet als Bundesratspräsident sogar mit dem Vermittlungsausschuss. Wenn Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäuser, die Länder und die Beschäftigten gleichzeitig Alarm schlagen, dann, meine Damen und Herren, sollte diese Bundesregierung endlich anfangen, zuzuhören! (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, wir brauchen keine neuen Etiketten, keine neuen Tricks. Wir brauchen endlich Ehrlichkeit aus Berlin. Wer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe beschließt, muss sie auch finanzieren. Nicht die Beitragszahler, nicht die Arbeitgeber, sondern der Bund ist hier in der Pflicht. Deshalb fordern wir den Senat auf, sich im Bundesrat mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass diese Gesetzesänderungen so nicht durch den Bundesrat gehen. Bremen hat allen Grund dazu. Kein Land verliert mehr, wenn alles bleibt, wie es ist. Das fordern wir – nicht mehr, aber auch nicht weniger, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gottschalk. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): und Kollegen! Ich bin gebeten worden, heute mal diesen wunderbaren Schlips zu tragen. (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Der ist auch wunderbar!) Dem komme ich auch gerne nach. (Beifall) Noch mal ganz herzlichen Dank für die präsidialen Glückwünsche und auch die von Ihnen allen. Es ist schon ein bisschen was Besonderes, ausgerechnet an so einem Tag das Timing zu haben, eine Bürgerschaftssitzung zu haben. Und dann dieses Thema – da machen wir jetzt einen Schnitt. (Heiterkeit) Ja, der Antrag der FDP, um das so zu sagen: Vom Grundsatz her ist es völlig klar, dass die Gesundheitsleistungen für Bürgergeldempfänger eine gesamtstaatliche Aufgabe sind. Vom Grundsatz her ist damit auch völlig klar, dass die aus dem Bundeshaushalt und aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Das Problem, was wir jetzt de facto haben und was wir mitbedenken müssen, ist natürlich, dass 12 Milliarden in diesem Bereich kein Klacks sind. Es ist leichter gesagt als getan, das in den Haushalt überzuführen, aber da der auch schon aus den Nähten platzt, muss man auch Vorstellungen haben, wie man das finanzieren will. Diese Sache stellt sich natürlich noch grundsätzlicher: Wer die Diskussion über die Reform der Rentenversicherung mitbekommen hat, der wird gelesen haben, dass auch dort die Rentenkommission empfiehlt, klar zu benennen, was eigentlich versicherungsfremde Leistungen sind, oder man kann es auch anders sagen, beitragsfreie Leistungen, die zu benennen und dann nach Möglichkeit auch als gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Ich denke, das ist richtig, diese Sachen gemeinsam zu sehen. Wenn wir das mal zusammenziehen: In der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir einen nicht zu beitragsfinanzierten Aufgaben zählenden Saldo, wirklich einen Saldo zwischen dem, was der Bund bezahlt und was auch Zuschüsse sind und auf der anderen Seite Leistungen –, der nicht vom Bundeshaushalt finanziert ist von 40 Milliarden Euro. (Zuruf CDU: Genau!) Wenn man das jetzt zusammenzieht, haben wir allein in diesen beiden Versicherungen einen Block von 50 Milliarden. Das sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, 10 Prozent des Bundeshaushalts. Da reicht es natürlich nicht, zu sagen, wir müssen mal eine Bundesratsinitiative starten und dann müssen wir das da irgendwie rüberschieben und dann haben wir das alles gelöst, sondern wir müssen das auch verbinden mit einer Vorstellung, wie das eigentlich gehen soll. Da finde ich, dass der Antrag natürlich eigentlich das richtige Wort ganz dick hat: Das muss aus Steuermitteln finanziert werden. (Zurufe CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Ja!) Ein einfaches Umschichten wäre ja jetzt so, dass man irgendeine Zielgruppe damit belastet und nicht die gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht. Wo kommen aber diese zusätzlichen Steuermittel her? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Vom Jobcenter! Da haben wir ja gestern ein paar Vorschläge gemacht!) Vom Jobcenter, ja, ja! Gesamtgesellschaftlich sprechen wir, Herr Schäck, gesamtgesellschaftlich wollen wir das lösen. Das ist der Punkt, wenn wir diese 50 Milliarden insgesamt als die Herausforderung sehen: Wir brauchen eine große Lösung, die diese Verschiebebahnhöfe endlich mal beendet und eine Lösung dafür findet. (Beifall SPD) Das werden wir als Finanzierung über Steuermittel nur erreichen, wenn in die Steuerkasse auch mehr reinkommt. Da, Herr Humpich, ist es so, dass Bremen hinsichtlich der Frage, was auf der steuerlichen Seite, auf der Einnahmenseite passieren muss, schon längst mit einer Bundesratsinitiative unterwegs ist, nämlich mit der Forderung, dass bei der Einkommensteuer, dass auch bei der Vermögensteuer, bei der Erbschaftsteuer endlich was getan wird, damit wir diese zusätzlichen Einnahmen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Weg, den wir gehen müssen, und da bitte ich darum, auch hier eine Unterstützung zu haben, damit wir ehrlich finanzieren. Wir werden das weiter so gehen. Der Antrag springt leider zu kurz und deshalb werden wir ihn nicht mittragen. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag fordert die FDP den Senat auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Beiträge für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld in den gesetzlichen Krankenversicherungen kostendenkend aus Steuermitteln finanziert werden. Dass der SPD-geführte Senat dies tun wird, ist leider sehr unwahrscheinlich, denn die SPD-Arbeitssozialministerin Bas hat genau das abgelehnt. Unionspolitiker wie Carsten Linnemann hatten genau das gefordert. Da kann man schon mal unter dem Brennglas sehen, wie gut eine GroKo auch hier ab 2027 funktionieren würde, Frau Winter. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es ginge nicht an, dass die krankenversicherten Arbeitnehmer mit einem zweistelligen Milliardenbetrag im Jahr für Grundsicherungsempfänger aufkommen müssten, die oft nie eingezahlt haben. Das kritisieren die Krankenkassen seit Jahren, die deshalb den Bund verklagten, um ihm die Rote Karte zu zeigen, wie es der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen formulierte. Ihre Begründung: im Grunde einfach. Zwar bezahlt der Bund die Krankenkassen für die Versorgung der Grundsicherungsempfänger, die Beiträge sind aber viel zu niedrig. Wissenschaftlichen Berechnungen zufolge decken sie nicht einmal vierzig Prozent des tatsächlichen Kostenapparates. In absoluten Zahlen fehlen jährlich rund 10 bis 12 Milliarden Euro, mit denen die Krankenkassen den Staat subventionieren. Das führt zu höheren Krankenkassenbeiträgen, damit zu höheren Arbeitskosten und zu schwächerem Wirtschaftswachstum. Dieser Argumentation folgt die FDP in ihrem Antrag zu Recht. Kurze Anmerkung: Zu Zeiten der Ampel hätten Sie das ja mal durchsetzen können. Ich weiß, Sie haben das gefordert, aber im Bundesrat dann blockiert, weil Sie die Steuerfinanzierung im Sozialbereich nicht für richtig hielten. Wenn die Empfänger dieser Leistungen in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden sollen, muss der Staat die Finanzierung übernehmen. Ansonsten wird das beitragsfinanzierte solidarische System der gesetzlichen Krankenkassen ausgehöhlt. Insofern ist der Antrag der FDP zustimmungsfähig. Zwar ist die Bürgerschaft leider nicht zuständig, und im Bundestag kann die FDP dieses wichtige Thema bekanntlich nicht mehr debattieren. Deshalb ist es richtig, den Senat an seine Mitverantwortung zu erinnern. Denn natürlich erschöpfen sich die Finanzierungsprobleme des Gesundheitssystems nicht in der Frage der Steuer- und Beitragsfinanzierung. Letztlich sind es dieselben Schultern, die die Lasten des Sozialstaats zu tragen haben, insbesondere Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen, die zugleich hohe Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern zahlen. Sie müssen für die Kosten der alternden Gesellschaft und den immer teurer werdenden medizinischen Fortschritt aufkommen. Aber nicht nur das, auch die Kosten in den Sozialsystemen für die Einwanderung sind vor allem hier zu tragen. Die Grundsicherung ist zu erheblichen Teilen eine verschleierte Finanzierung der Migration und der gescheiterten Integration. Fast die Hälfte der Grundsicherungsempfänger sind ausländische Staatsangehörige, noch mehr haben eine eingewanderte Herkunft, denn viele oft unzureichend integrierte Zuwanderer sind längst eingebürgert. Zahlen dazu: Von 2005 bis 2025 ist die Zahl der ausländischen Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hartz IV, Bürgergeld in Deutschland um mehr als das Doppelte von 0,9 auf 1,9 Millionen gestiegen. Dass die Zahl der Leistungsempfänger langfristig nicht gestiegen ist, liegt allein daran, dass die Zahl der deutschen Leistungsempfänger stark gesunken ist. Natürlich ist diese großzügige Gesundheitsversorgung ein starker Anreiz für weitere Immigration. Das Verschieben der Kosten dieser Versorgung aus dem Bundeshaushalt in die GKV verschleiert ein Stück der Kosten der Immigration in unsere Sozialsysteme, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) was Frau Bärbel Bas bekanntlich vergeblich leugnet. Diese Intransparenz ist gewollt, auch vom Bremer Senat. Deshalb wird dieser Antrag, dem wir zustimmen, wohl leider erfolglos bleiben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einige Leute haben ein Dilemma! Der Kollege Arno Gottschalk hat das, finde ich, ziemlich souverän gelöst, dieses Dilemma, in dem er eigentlich steckt, weil er findet, dass das überhaupt keine gute Idee ist und auch nicht gerecht ist und auch nicht vernünftig ist, aber er natürlich dabei jetzt nicht den ganz großen Bogen stilisieren kann. Wir stecken in dem Dilemma, dass wir das, was die FDP gesagt hat, natürlich eigentlich richtig finden, die gehören da nicht rein, diese 12 Milliarden, wir das aber natürlich, weil wir hier eine Koalition sind und nun die SPD in Koalition mit der CDU ist, jetzt nicht sagen können, dem stimmen wir jetzt mal zu. (Zuruf) Das wäre aus Ihrer Sicht zwar wünschenswert, aber wir werden es nicht tun. Das wollten Sie, glaube ich, auch gar nicht damit auslösen. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So etwas wie einen Fraktionszwang gibt es nicht!) Es gibt so etwas wie Fraktionszwang in diesem Haus, das wissen Sie. Der ist zwar eher unausgesprochen, aber rein faktisch, wenn man sich das Abstimmungsverhalten anguckt, (Zurufe) ist es sehr selten, dass die Fraktionen unterschiedlich abstimmen. (Zurufe) Es gibt also einen Quasi-Fraktionszwang. Egal, darüber können wir ein anderes Mal reden. Noch mal, die kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsausgaben für Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise künftig Grundsicherungsgeld ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist vollkommen richtig und gehört in die Verantwortung des Bundes. Das gehört da nicht rein. Im Übrigen, was ist denn mit den Privatversicherten und den Beamten? Sind die damit erfasst? Die sind fein raus bei der ganzen Nummer. Das hört die FDP wahrscheinlich jetzt weniger gern, was man daraus ableiten könnte, aus der ganzen Geschichte. So, dann hatten wir gestern – –. Dann mache ich den Bogen ein bisschen weiter auf als der Kollege Gottschalk das machen konnte. Ich übe heute Nachsicht mit ihm, dass er den Bogen nicht ein bisschen größer aufgemacht hat. Ich schätze das ja sehr, neben ihm zu sitzen und mich mit ihm immer wieder auszutauschen, aber da hat er ganz bewusst den großen Bogen am Ende nicht schlagen können. Der große Bogen, der wurde gestern vor unserem Parlament geschlagen. Da sind wir bei den Auswirkungen, die das für Bremen und Bremerhaven hat. Ich bin mit Kirsten Kappert-Gonther in drei Krankenhäusern gewesen, morgen besuchen wir das Krankenhaus in Reinkenheide. Es waren das Rote Kreuz Krankenhaus Bremen gGmbH (RKK), das St. Joseph-Stift GmbH und das Evangelische Diakonie-Krankenhaus gGmbH (DIAKO), und das Erste, worüber die mit uns reden wollten, es ist immer wieder dasselbe, ist, dass sie Angst um ihre Standorte haben. Wir haben das bei dem DIAKO, dem RKK, dem Joseph-Stift und dem Klinikum Bremerhave-Reinkenheide gGmbH eigentlich mit sehr guten, engagierten Krankenhäusern in Bremen zu tun. Die sind wichtig, die sind unverzichtbar für uns. Was passiert jetzt? Das ist geschildert worden. Es gibt Befürchtungen, dass bis zu fünfzig Prozent der Krankenhäuser auf der Strecke bleiben könnten. Es wird schon die Folge aller Reformen sein, dass es weniger Krankenhäuser gibt, da sind sich auch alle einig. Da wird gesagt, so fünfhundert Krankenhäuser im Bundesschnitt im Verlauf von zehn Jahren. Wohlgemerkt, von zehn Jahren, aber jetzt nicht als Amputation ohne Betäubung und ohne weitere Medikamente. Das kann am Ende nur komplett schiefgehen und gefährdet – und das ist das Wichtige dabei – unseren Gesundheitsstandort in Bremen und Bremerhaven. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ja schon gesagt worden: Was kommt da eigentlich auf die Krankenhäuser zu? 8 Prozent? Wir haben in der Gesundheitsdeputation auch ein paarmal über Reinkenheide im Bremerhaven gesprochen. Da gibt es Schwierigkeiten. Wir haben sie gefragt: Wie kommt ihr damit klar, dass ihr möglicherweise noch mal fünf, sechs Millionen Minus obendrauf kriegt? Darauf hatten die keine Antwort und es gibt darauf auch keine Antwort. Das können wir uns nicht leisten. Wir können es uns nicht leisten, dass es in Bremerhaven plötzlich gar keine kommunale Krankenversorgung mehr gibt. Deswegen, das klare Bekenntnis: Natürlich müssen wir Verantwortung übernehmen und es muss diesen kommunalen Standort im Bremerhaven weiterhin geben. Wir müssen uns auch weiter um unsere super kommunalen Häuser in Bremen kümmern – das DIAKO ist ein tolles Krankenhaus, das auch diese hausärztliche Versorgung gemacht hat, das RKK hat dasselbe gemacht –, weil sie alle große Probleme haben, die nicht gelöst sind. Die Notfallreform ist leider auch nicht gelöst worden. Das ist eine ganz wichtige Sache, die am Ende auch Kosten sparen wird. So etwa 1,5 Milliarden kann man dabei schätzen. Der Kollege Gottschalk hat sehr klug, finde ich, in der Argumentationskette gesagt: Na ja, Vermögenssteuer, Einkommenssteuer, damit können wir das lösen. Sage ich auch. Aber in der Koalition? Ist doch völlig unmöglich, dass man sich darauf einigen wird. Ich glaube, da ist es wichtig, zu gucken: Welche Instrumente haben wir denn eigentlich im Gesundheitsbereich selber? Quasi Gesundheit finanziert Gesundheit in dem Bereich. Darauf müssen wir uns, glaube ich, am Ende fokussieren. Der eine Bereich sind Medikamente. Wir zahlen in Deutschland, soweit ich weiß, die höchsten Preise für Medikamente. Die sind eher noch einmal gepampert worden durch das, was da gemacht worden ist. Natürlich hätte man da einen Deckel einbauen können und hätte ganz erheblich einsparen können, tatsächlich mehrere Milliarden. Auch das, was der Ursprung der Krankenhausreform war, die einmal eine Ampelregierung eingebracht hat, das ist auch verwässert worden, muss man am Ende sagen. Der Gedanke ist doch richtig, geordnet damit umzugehen, die Ambulantisierung zu fördern und am Ende dafür weniger spezialisierte Häuser zu haben. Aber das kann man nicht von heute auf morgen machen, sondern das ist ein Prozess, der einen Übergang braucht. Auch das hätte am Ende sehr viel Geld gespart. Dann komme ich noch zu den Sachen Alkohol und Tabak. Natürlich hätte man das ganze Geld einnehmen können in dem Bereich von gesundheitsrelevanten Maßnahmen, die wir hätten machen können. All das ist nicht passiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann wird mein Wortschwall jetzt leider gebremst, aber all das ist wirklich nicht passiert, und das finde ich sehr bedauerlich, weil wir hätten die Chance gehabt, eine Gesundheitsversorgung in Deutschland hinzubekommen, wo wir die Beitragssätze hätten senken können um 2 Prozent. Unsere grüne Bundestagsfraktion hat das ausgerechnet. Wenn man das alles konsequent gemacht hätte, was ich angeteasert habe, hätte man die finanziellen Probleme gelöst, man hätte einen guten Übergang hingekriegt, und man hätte sogar noch 2 Prozent weniger Beiträge bezahlt. Was die Bundesregierung da gemacht hat, ist völlig ungerecht und auch nicht sachgerecht. Deswegen kann ich die Probleme verstehen, die Herr Gottschalk, finde ich, sehr elegant umschifft hat, aber es ist eine Katastrophe, was dadurch in unserem Gesundheitssystem ausgelöst wird. Da kann man nicht nur sagen, wehret den Anfängen, das ist ja leider schon mittendrin. Wir müssen alle miteinander, auch hier aus Bremen, versuchen, das, was der Bürgermeister auch versucht hat. Diese Reform ist keine Reform, sondern es ist eine Katastrophe für unser Gesundheitswesen in Deutschland, in Bremen und in Bremerhaven. Deswegen müssen wir alles tun, (Glocke) das zu verhindern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, mit dem Antrag der FDP, den Bund stärker in die Verantwortung zu nehmen, kostendeckende Beiträge für die Bürgergeldempfänger:innen an die gesetzliche Krankenkassen auszuzahlen, haben Sie durchaus einen Punkt getroffen. Ich finde es trotzdem nicht ganz vollständig. Normalerweise müssen alle gesetzlich Versicherten einen Anteil ihres Einkommens bis zu einer Obergrenze an die Krankenkassen zahlen. Die Finanzierung der Kassen insgesamt basiert auf einem Solidarprinzip, in dem höhere Einkommen stärker herangezogen werden als niedrige. Daneben gibt es aber Personengruppen, die ebenfalls Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, ohne eigenständig Beiträge zu zahlen. Das sind Beiträge beispielsweise auch von Kindern. Dreisterweise verfügen Kinder über keine eigenen Einkommen und werden deshalb über die Eltern kostenlos mitversichert. Man bezeichnet das als sogenannte versicherungsfremde Leistung, also einen Leistungsanspruch, der individuell geltend gemacht wird, ohne aber dafür Beiträge gezahlt zu haben. Weil der Bund anerkennt, dass es solche versicherungsfremden Leistungen gibt, gibt es einen Steuerzuschuss an die GKV. Der Zuschuss war aus Sicht der Krankenkassen noch nie kostendeckend, darüber gab es schon immer Debatten, er soll aber im anstehenden Beitragsstabilisierungsgesetz – schon erwähnt worden – sogar abgesenkt werden um 2 Milliarden Euro. Da hilft auch die Kompensation von 250 Millionen Euro an anderer Stelle nicht. Wie die Kassen diese Einnahmeausfälle kompensieren sollen, ist mir bisher noch komplett schleierhaft. Was hat das alles mit Bürgergeldempfänger:innen zu tun? Auch Bürgergeldempfänger:innen sind Menschen, die keine eigenen Sozialversicherungsabgaben auf ihr Einkommen leisten, sondern für die als versicherungsfremde Leistungen vom Bund Zuschüsse ausgezahlt werden, die die Krankenkassen erhalten. Aus Sicht der Kassen – das ist auch wirklich zutreffend – decken diese Zuschüsse aber nicht die realen Leistungen, die für die Versorgung dieser Menschen anfallen. Man kann also gut argumentieren, dass der Bund sich hier auf Kosten der GKV vor der Verantwortung drückt. Real müsste die Summe etwa dreimal so hoch sein und zu zusätzlichen Überweisungen in Höhe von 12 Milliarden Euro führen. Bürgergeldempfangende gehören per Gesetz zu der Gruppe der Pflichtversicherten. Die Bezüge von Bürgergeld werden dabei als biografischer Abschnitt betrachtet, und viele derjenigen, die jetzt Bürgergeld empfangen, haben auch zu vorherigen Zeitpunkten irgendwann als Versicherte in die Solidargemeinschaft eingezahlt. Viele von ihnen sind nicht dauerhaft oder immer auf diese Versicherungsleistungen über den Bund angewiesen. Die Solidargemeinschaft zahlt jetzt beispielsweise auch für geringfügig Beschäftigte die Versicherung mit. Wenn wir jemanden haben, der kurz oberhalb der Bezüge im Bürgergeld liegen würde, würde die Person einen ziemlich geringen Beitrag in die GKV zahlen und aufgefangen werden im Solidarsystem. Wenn die Person jetzt diese Beschäftigung verliert, würde sie in ein neues System der Pflichtversicherung über den Bund fallen und auf einmal, wenn man dem Vorschlag der FDP folgt, eine vollständige Absicherung aller entstehenden Kosten haben. Das ist eigentlich im Kern unlogisch, weil das am besten funktionierende Sanierungssystem für die GKV dann wäre, wenn möglichst viele Leute erwerbslos werden würden, weil sie dann herausfallen aus dem Solidarprinzip und hineinfallen in eine Kostendeckungslogik, die außerhalb der Querfinanzierung über die Solidargemeinschaft läuft und das bei einer Bevölkerungsgruppe, die pflichtversichert und damit Teil der Solidargemeinschaft ist. Ehrlich gesagt, ich finde es argumentativ nicht vollständig stringent. Ich muss sagen, wir haben das auch häufiger gefordert, auf Bundesebene fordern wir das auch. Aber je tiefer man sich einarbeitet in die Logik des Umverteilungsmechanismus, der über die Solidargemeinschaft angelegt ist, desto weniger Sinn macht es, an der Stelle vollständig auszubrechen und auf ein Kostendeckungsprinzip überzugehen. Meiner Meinung nach müssten die Pauschalen, die derzeit gezahlt werden vom Bund an die GKV, nicht aus der Logik heraus argumentiert werden, das ist kostendeckend. Aber die aktuelle Pauschale ist offensichtlich so weit darunter, dass die Kosten der Solidargemeinschaft in dem Umfang nicht überlassen werden können. Es gibt interessante Studien der Hans-Böckler-Stiftung dazu, die diesen Widerspruch zwischen Solidargemeinschaft und Pflichtversicherung auf der anderen Seite gut auflösen. Ich glaube aber, das aktuell größere Thema ist das in Rede stehende Beitragsstabilisierungsgesetz, auf das meine Vorredner:innen bereits eingegangen sind, das ich nur als Frontalangriff auf das Gesundheitssystem auswerten kann. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Krankenhäuser, Psychotherapeut:innen, chronisch Kranke und auch einige, also viele andere Gruppen, auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beschweren sich, werden massiv zusätzlich belastet. Gewerkschaften, Krankenhausgesellschaften, Sozialverbände, Patient:innenvertreter warnen zu Recht vor einem Kahlschlag, der nicht nur zu erheblichen zusätzlichen Kosten in der Folge führen wird, sondern auch die Versorgung heute schon verschlechtert. Wir können heute im Land Bremen noch so viel darüber streiten, dass die Investitionen in die Krankenhäuser unzureichend sind, wenn wir ihnen mit einem solchen Gesetz die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Wir können noch so viel über Suizidprävention sprechen, wenn wir feststellen müssen, dass nach einem solchen Gesetz die Psychotherapieplätze massiv abgebaut werden. Wir können noch so viel über Armutsfallen reden, wenn wir in Zukunft feststellen müssen, dass chronisch Kranke von ihrem wenigen Geld noch mehr für die Medikamente bezahlen müssen, die sie sich nicht aussuchen, sondern die sie zum Leben brauchen. Das Beitragsstabilisierungsgesetz ist aus meiner Sicht ein Gesundheitsverschlechterungsgesetz. Ich bin der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und auch der Senatorin Bernhard dankbar dafür, dass sie das so deutlich gemacht haben, dass das Gesetz in dieser Form vollständig inakzeptabel ist. (Beifall Die Linke, SPD) Vollständigerweise muss man aber auch sagen, dass man diesen Aufruf nicht nur an die Bundesgesundheitsministerin wenden darf, Abstand zu nehmen von diesen Kürzungen, sondern auch an den Bundesfinanzminister Klingbeil, der in den letzten Wochen mehrfach darauf gedrängt hat, dass diese Reformen auch entsprechend weiter durchgesetzt werden. Daher wäre es ein nötiger Beitrag, die Steuerzuschüsse an die GKV zu erhöhen, die Pauschalen für die Pflichtversicherten entsprechend höher zu veranschlagen. Aber das noch größere Problem und der noch tiefgreifendere Eingriff auf unser Gesundheitssystem liegt in diesem sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz, das aus meiner Sicht vom Tisch gehört, weil das ein Frontalangriff auf die Gesundheitsversorgung ist. – Danke schön! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der FDP-Antrag ist der ernsthafte Versuch, etwas zu beenden, was zutiefst unsozial und ungerecht ist. Wir als CDU sagen klipp und klar: Die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen für Bürgergeldempfänger nicht aus staatlichen Mitteln, sondern aus den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das ist nichts anderes als eine verdeckte Sondersteuer auf Arbeit und Leistung, und das muss abgeschafft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Es geht hier um eine politische Grundhaltung, und es geht darum, wie man verantwortlich mit Geldern umgeht. Wo, verehrter Kollege Gottschalk, letztendlich die Steuerfinanzierung dieser Leistung herkommt, das ist auf der ganz großen Ebene zu klären. Das ist die Ebene Kanzler/Finanzminister, und da können alle darauf einwirken. Systemisch finde ich es gut, dass die FDP sagt: Wir versuchen es jetzt mal hier. Wir sagen Herrn Bovenschulte und Co.: Lieber Senat, macht doch was über die Bundesratsinitiative! Wir haben doch in den letzten Wochen gesehen, das klappt sogar. Mal geht es von schwarz-grünen Bundesländern aus, dass eine Bundesratsinitiative gestartet wird, mal ist es eine rot geprägte Regierung, die etwas voranbringt. Das gehört zu unserer Demokratie dazu. Wir haben es doch geschafft, gemeinsam über alle Parteigrenzen hinweg, über Verbände hinweg das, was da als Unheil aus Berlin droht, ein Stück weit abzuwenden, denn eigentlich wäre heute, spätestens morgen im Bundestag Zeit, alles durchzuwinken. So ist aber alles vertagt worden auf Juli. Die Stichworte sind der 1. Juli und der 10. Juli. 1. Juli: Koalition, Gesamtpaket Reformen, und am 10. beginnt die parlamentarische Sommerpause. Das heißt, bis dahin muss alles durch sein. Wir können doch nur jeden Versuch unternehmen, das, was ungerecht ist, zu stoppen, und diese Sondersteuer ist ungerecht, und jetzt wird das endlich auch mal klar benannt. Deswegen ist dieser Antrag gut, und wir werden ihm auch uneingeschränkt zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Gesamtpolitisch, ob ich Sozialdemokrat bin, ob ich Christdemokrat bin oder ob ich Grüner bin: Die grünen Kollegen wissen, dass ich ein großer Freund bin von Janosch Dahmen und Kirsten Kappert-Gonther. Die bringen sich sehr konstruktiv im Bundestag ein, mit Sachargumenten. Das ist in allen Bundesländern so, dass das, was momentan gesundheitspolitisch aus Berlin kommt, nicht das Allerbeste ist. Die ganz große Nummer, von der alle sprechen – und ich war am Dienstag auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit nicht nur als Referent, auch als Zuhörender – –. Ich habe da niemanden gesehen, der sagt: Ist toll, ist gerecht, muss so bleiben. Nein. Alle sagen, die Bereitschaft für Reformen auch der Leistungserbringer im Gesundheitswesen steht und fällt genau mit dieser Frage. Wenn die 12 Milliarden schwere und somit wirksamste Finanzreform im Gesundheitswesen, wenn die umgesetzt würde, dann würde garantiert eine auch noch höhere Bereitschaft bei allen bestehen, vielleicht auch Zumutungen mitzugehen. So aber kannst du es niemandem draußen erklären, wenn es mal nur um eine halbe Milliarde hier oder eine Dreiviertelmilliarde dort bei Leistungserbringern geht, die einzusparen sind, wenn man sagt: Ja, aber die Bürgergeldempfänger, die werden nicht aus Steuern finanziert. Das zahlt ihr: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit, und damit muss Schluss gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Jetzt noch mal die gesamtpolitische Lage, nicht nur mit Blick auf 6. September, Wahlen in Sachsen-Anhalt, dass man Angst hat, da könnte eine Partei in die Regierung kommen, mit absoluter Mehrheit, mit 40, 42, 43 Prozent oder wie auch immer. Nein, unabhängig davon müssen wir gucken: Wie ist das gesamtgesellschaftliche Klima? Diese Erfolgsnummer der Rentenkommission zeigt doch: Es geht. Eigentlich hat man geglaubt, das ist die schwierigste Reform. Was ist geschehen? Tatsächlich paritätisch besetzte Fachkommissionen und Vertreter von der SPD und von CDU/CSU, die beiden, die am weitesten auseinander sind, haben diese Reform begleitet. So muss Politik sein: Sachverstand, politisches Austarieren und ein gutes Gespür für die Menschen, ob die bereit sind, Wege mitzugehen. Deswegen sind wir als CDU dafür: Ja zu mutigen Reformen, aber den größten Posten, nämlich die Nummer 62 von 66 Vorschlägen, die die Finanzkommission Gesundheit seinerzeit vorgeschlagen hat, umzusetzen. Gehen Sie diesen Schritt mit, damit können wir auch als Bremer mal ein deutliches Signal setzen. Wir finden das ungerecht, wir wollen Spielraum schaffen für wirkliche Reformen, und dazu gehört, dass man diesem Antrag folgt. Wir tun es. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass wir uns größtenteils über die Parteigrenzen hinaus sehr einig sind, dass das, was gerade in Berlin passiert, nicht das ist, was wir uns hier wünschen. Der Kollege Rainer Bensch von der CDU hat gezeigt, dass man auch dazu stehen kann, wenn in Berlin etwas falsch läuft, obwohl man mitregiert, und dann unserem Antrag hier auch zustimmen. Vielen Dank dafür! Damit komme ich zu Ihnen, Kollege Gottschalk. Auch, wenn heute Ihr Geburtstag ist, aber mehr Geld ist am Ende des Tages keine Politik, sondern nur das Eingeständnis, dass man mit dem Vorhandenen nicht umgehen kann. Denn Sie haben 200 Milliarden Euro im Sozialhaushalt im Bund, und Sie wissen nicht, wo Sie 12 Milliarden Euro hernehmen sollen. Das ist doch am Ende des Tages bigott. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Für Sie sind dann immer die Erbschaftssteuer und immer neue Belastungen die bequeme Antwort für all das, wenn man sich vor der unbequemen Wahrheit am Ende des Tages drücken möchte. Denn nicht die Bürger geben zu wenig, sondern der Staat gibt einfach zu schlecht aus. Mehr Geld in einen ungeprüften Haushalt zu kippen, löst kein einziges Problem, es finanziert nur, dass Probleme nicht gelöst werden. Als FDP-Fraktion, und Sie wissen das, stehen wir für eine wirkliche Aufgabenkritik, eine schlankere Verwaltung und am Ende des Tages auch für weniger Förderprogramme, einen zurückhaltenderen Staat. Dann wird daraus ein Schuh und nicht durch mehr Belastung für die arbeitende Mitte, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Stroth das Wort. Staatsrätin Silke Stroth: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vieles von dem, was zu sagen war, was gesagt werden musste, ist bereits gesagt worden. Die Argumente liegen auf dem Tisch. Ich möchte deshalb trotzdem noch auf einige Aspekte hinweisen. Die Finanzierungslücke bei den Beiträgen für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger ist kein neues Problem. Das war übrigens auch schon in den Jahren 2021 bis 2024 bekannt. Wir erinnern uns, wer damals die politische Verantwortung im Bundesfinanzministerium trug. Diese Finanzierungslücke ist gutachterlich festgelegt, sie ist politisch bekannt. Daher finde ich die grundsätzlichen Feststellungen der FDPFraktion in ihrem Antrag auch richtig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch aus Steuermitteln bezahlt werden sollte. Hier besteht also kein Erkenntnisdefizit. Was fehlt, ist nicht das Wissen um diese Fragen, sondern es fehlt der Umsetzungswille auf Bundesebene. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unternimmt in diesem Punkt erste Schritte. Der Zuschuss soll in den kommenden Jahren sukzessive steigen. In demselben Gesetz kürzt der Bund den regulären Zuschuss an den Gesundheitsfonds aber um 2 Milliarden Euro jährlich. Das ist unter dem Strich in den Jahren 2027 und 2028 ein Minusgeschäft für die GKV. Die Forderung der FDP lautet schließlich, der Senat soll eine Bundesratsinitiative einbringen, die eine kostendeckende Steuerfinanzierung sicherstellt. Die gab es bereits, eine Entschließung, die schon im Januar 2026 eingebracht und auch beschlossen wurde. Es gab eine neuerliche Befassung, der am 12. Juni zugestimmt wurde. Was also fehlt, ist eine erkennbare Anstrengung des Bundes, auf diese doch vielfach, auch zum Teil parteipolitisch unabhängige, Kritik an dem Beitragsstabilisierungsgesetz einzugehen. Dieser mangelnde Wille zeigt sich an vielen Punkten und zieht sich zumindest durch das ganze Beitragsstabilisierungsgesetz. Ich will noch mal zwei Punkte hervorheben. Das eine ist, das Gesetz bestraft diejenigen, die faire Löhne zahlen. Tarifgebundene Einrichtungen werden strukturell schlechter gestellt als Anbieter ohne Tarifbindung. Das ist ein fatales Signal und steht im direkten Widerspruch zu dem politischen Ziel, Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege zu stärken. Bremen hat auch hierzu einen eigenen Antrag im Bundesrat eingebracht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ein zweiter Punkt, der uns wichtig ist: das Pflegebudget. Das Pflegebudget wurde 2020 eingeführt, um einen jahrzehntelangen Fehlanreiz zu korrigieren. Pflegepersonal sollte nicht länger betriebswirtschaftlicher Logik unterliegen. Es ist womöglich einer der größten gesundheitspolitischen Erfolge gewesen, dieses Pflegebudget einzurichten. Es hat auch dazu geführt, dass deutlich Personal, Pflegepersonal in den Krankenhäusern aufgebaut werden konnte. Die Deckelung des Pflegebudgets kehrt diese Entwicklung faktisch um, und das ist fatal. Nur an diesen beiden Punkten das Gesamtfazit: Dieses Gesetz ist keine ausgewogene Antwort auf die Finanzierungsprobleme der GKV und Bremen wird sich weiterhin, wie wir das von Anfang an getan haben, deutlich für Korrekturen einsetzen. Eine echte Stabilisierung des Gesundheitswesens und der Kosten im Gesundheitswesen wird nicht durch überstürzte Kürzungen und fragliche Prioritätensetzungen gelingen. Was wir brauchen, sind wirkliche strukturelle Reformen, die an den eigentlichen Ursachen ansetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich noch einmal zurück auf den Tagesordnungspunkt 97: „Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen“. Das Wahlergebnis für die beiden Wahlvorschläge muss wie folgt korrigiert werden: Ausgegebene Stimmenzettel: 78, abgegebene Stimmenzettel: 78, vernichtete Stimmzettel: 0. Auf Herrn Professor Jörg Schnitzler entfielen 46 Ja-Stimmen, 12 NeinStimmen, 20 Enthaltungen, keine ungültige. Auf Herrn Dr. Hans-Joachim Steinbrück entfielen folgende Stimmen: 44 JaStimmen, 12 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen, eine ungültige. Beide Kandidierenden sind damit gewählt. Es bleibt dabei, dass der Staatsgerichtshof sie zu gegebener Zeit vereidigt. Vielen Dank an den Abgeordneten, dem es aufgefallen ist und der sich sofort gemeldet hat! (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Ja! Gut gerechnet!) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Verwaltungsdigitalisierung braucht eine zentrale Verantwortlichkeit, Finanzierung und Steuerung! Antrag der Fraktion der CDU vom 19. August 2025 (Drucksache 21/1301) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Hagen. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Zeimke das Wort. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Reden wir heute mal nicht über die Vergangenheit, reden wir über die nächsten fünf Jahre! Ich möchte Ihnen zeigen, warum gerade dieser Blick nach vorn unseren Antrag so dringend macht. Wir brauchen klare Verantwortung, klare Struktur. Künstliche Intelligenz schreibt längst nicht mehr nur Texte oder malt bunte Bilder. Die nächste Stufe, agentische KI, plant, prüft und erledigt ganze Vorgänge – selbstständig. Das ist keine Science Fiction, das ist die nächste Wahlperiode. Was das bedeuten kann, ist großartig: eine Verwaltung, die nicht mehr auf Anträge wartet, sondern handelt; eine Verwaltung, die sich wieder um Bürgerinnen und Bürger kümmern kann, statt Anträge zu wälzen. Bei Geburt, Umzug oder Renteneintritt kommt die Leistung von selbst. Einmal Daten geben, nie wieder dasselbe Formular dreimal. Das ist technisch möglich, heute. Mit maschinenlesbarem Recht, „Law as Code“, arbeiten diese Agenten immer auf dem aktuellsten Rechtsstand, ohne dass man sie bei jeder Gesetzesänderung neu oder umprogrammieren muss. Die Frage ist deshalb nicht, ob wir digitalisieren, sondern ob unsere Verwaltung überhaupt in der Lage ist, diese Entwicklungen zu nutzen. Meine Antwort vorweg: in ihrer heutigen Struktur nicht. (Beifall CDU) Schauen wir nüchtern hin: Behörden in Bremen fahren heute noch Aktenordner in Kisten per Hauspost zwischen den Dienststellen hin und her. Eine Verwaltung, die ihre Akten in Umzugskartons durch die Stadt fährt, wird keine KI-Agenten steuern. Das ist kein Vorwurf an die Beschäftigten. Sie arbeiten in den Strukturen, die wir ihnen vorgeben. Bremen hat auch kein Erkenntnisproblem. Wir haben Strategiepapiere aus 2014, 2016, 2018, 2020, dann BREMEN.KI und vielleicht bald noch eine KI-Strategie. Wahrscheinlich habe ich noch ein paar Jahre vergessen, in denen Strategiepapiere in den Schubladen verschwunden sind. Was fehlt, ist nicht das Papier; was fehlt, ist die Umsetzung. Solange jeder ein bisschen zuständig ist, ist am Ende niemand verantwortlich. Digitalisierung ist keine IT-Frage, sie ist eine Organisationsfrage. (Beifall CDU) Genau hier wird es ernst: Ein KI-Agent ist immer nur so gut wie die Daten, auf die er zugreift und die Schnittstellen, durch die er handelt. Eine agentische KI braucht nicht nur ein Large Language Model (LLM). Je nach Aufgabe ist es mal ein lokales LLM oder auch das LLM vom Hyperscaler. Das erfordert Planung und Abstimmung, nicht in jedem Ressort eine Insellösung. Aber ohne einheitliche Standards, ohne saubere Register, ohne Once-Only-Prinzip und ohne Authentifizierung läuft auch die beste KI ins Leere. Wir können es uns nicht mehr leisten, in jedem Ressort millionenschwere Fachverfahren zu bauen, die am Ende kaum mehr können als eine kluge Excel-Tabelle, nur mit eigenem Wartungsvertrag. Zerfaserte Verantwortung bremst, zerklüftete IT-Landschaft verteuert. Ausgerechnet in dem Moment, in dem Technik den größten Effizienzsprung einer ganzen Generation möglich macht, schaffen wir das nicht. Dass es anders geht, zeigt ausgerechnet der Bund. Mit dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gibt es dort seit gut einem Jahr eine klare Adresse, eine Stelle, die verantwortlich ist, mit Zuständigkeit, mit Budget, mit Fristen. Was passiert, wenn jemand verantwortlich ist? Es kommt Tempo rein. Mit „SPARK“ beschleunigt eine KI Planungs- und Genehmigungsverfahren, quelloffen, von allen nachnutzbar. Im Agentic AI Hub haben in nur drei Monaten neun Start-ups und neunzehn Kommunen agentische KI praktisch erprobt. Eine souveräne KI-Cloud des Bundes wird aufgebaut, die EUDI-Wallet und die Deutschland-App kommen. Der Bund macht in einem Jahr sichtbar, was in Bremen seit Jahren liegenbleibt. Der Unterschied heißt nicht Geld, der Unterschied heißt Struktur. Genau diese Strukturveränderung wollen wir für Bremen. (Beifall CDU) Unsere Antwort ist bewusst pragmatisch: kein neues Digitalressort, keine neue Bürokratie. Wir bündeln die Verantwortung dort, wo die zentrale Steuerung längst sitzen sollte: im Finanzressort. Ein Ressort für Finanzen, Digitales und Verwaltungsmodernisierung, mit Budgethoheit, mit Weisungsrechten, mit Umsetzungskraft. Das Digitalbudget verantworten und steuern wir zentral – nicht aus Lust an Kontrolle, sondern damit endlich Standards gesetzt und Schnittstellen gebaut werden. Projekte werden dann professionell gesteuert und überwacht, nicht nebenher in zehn, elf, zwölf Ressorts. Aus einer Hand entstehen Standards, aus vielen Händen entstehen Insellösungen. Dieses Ressort wird sich an klaren Zielen messen lassen: keine neuen Absichtserklärungen, sondern ein Plan mit Umsetzung. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Organigramme, es geht darum, ob Bremen die nächste Stufe der Digitalisierung gestaltet oder verschläft. Ein Staat darf nicht langsamer sein als das Smartphone seiner Bürgerinnen und Bürger. Ein Staat darf nicht komplizierter sein als eine Kontoeröffnung bei der Sparkasse. Er darf erst recht nicht langsamer sein als die Technik, die gerade alles verändert. (Beifall CDU) Struktur ist kein Selbstzweck. Struktur ist die Voraussetzung für Ergebnisse. Diese Voraussetzung können wir heute schaffen. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fasse mich kurz, denn der CDU-Antrag verdient eine klare Antwort, keine lange Rede: Wir stimmen zu. Der Antrag greift zwar ein wenig zu kurz, ist aber grundsätzlich richtig. Zentrales Ressort, zentrales Budget, Digital Board – das ist das Minimum, das Bremen braucht. Aber dieser Antrag denkt 2018, nicht 2030. Wo ist die Künstliche Intelligenz? (Zurufe) Auf drei Seiten Antrag kein einziges Mal erwähnt. Estland automatisiert Behördenbescheide. Dänemark nutzt KI für Sozialhilfeprozesse. Bremen debattiert, ob man Aktenordner durch PDFs ersetzt. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist nicht Digitalisierung, das ist lediglich Modernisierung mit zwanzig Jahren Verspätung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir fordern ein eigenständiges KI-Kapitel in der Digitalstrategie, verbindliche Pilotprojekte bis 2027 und Ethikleitlinien, bevor Algorithmen Bescheide ausstellen. Das steht nicht im CDU-Antrag. (Zuruf Abgeordneter Simon Zeimke [CDU]) Zweiter Punkt: Was passiert, wenn die Digitalstrategie 2030 wieder scheitert? (Zuruf: Stimmen Sie dem nun zu?) Der CDU-Antrag fordert Berichtspflicht. Gut, aber Berichte ohne Konsequenz sind Papier. Wir haben bereits drei Strategiepapiere ohne Umsetzung. Ein viertes Papier mit einer vierten Berichtspflicht löst das nicht. BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert verbindliche Zwischenziele 2027, 2029, mit parlamentarisch festgelegten Eskalationsstufen. Wer die Umsetzungsquote des Onlinezugangsgesetzes verfehlt, erklärt das öffentlich. Wer zwei Jahre in Folge die Ziele nicht erreicht, verliert die Budgethoheit über den Produktplan 96. Das ist Konsequenz. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das ist, was Bremen braucht. Unser Votum: Zustimmung zum CDU-Antrag als Mindestschritt. Darüber hinaus fordern wir eine KI-Strategie, messbare Meilensteine und echte Konsequenzen bei Scheitern. Der Senat soll wissen: Wer ein fünftes Strategiepapier ohne Umsetzung liefert, wird in dieser Bürgerschaft zur Rechenschaft gezogen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Gottschalk. Abgeordneter Arno Gottschalk (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eins ist klar: Die Verwaltungsdigitalisierung ist eine der großen Herausforderungen, vor der wir stehen und wo wir längst nicht zufrieden damit sein können, wo wir stehen. Deshalb, um das auch mal persönlich zu sagen, an Herrn Zeimke ein Kompliment, dass er zu denjenigen gehört, die hier den Finger drauflegen, und mit so einem Antrag die Ungeduld, dass wir weiterkommen, zum Ausdruck bringt. Denn diese Ungeduld erinnert uns daran. Sie macht uns natürlich auch aufmerksam darauf: Wo sind denn die Probleme? Wenn wir uns die Probleme angucken, einen Teil hat Herr Zeimke beschrieben: Wenn wir Stellen haben, wo man noch Akten tragen muss oder wo Brüche in der Übertragung von Daten sind, dann sind das Dinge, die man im Jahr 2026 eigentlich nicht mehr sehen möchte. Wir haben einen zweiten großen Bereich, der deutet dann aber schon über uns hinaus. Das ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die große Idee war in diesem Bereich, einen für alle Programme zu entwickeln, und das klang auch wirklich überzeugend, dass man zu so einer Arbeitsteilung hingeht. Im Moment müssen wir feststellen, dass dieser Ansatz – Herr Hagen wird es vielleicht noch aufgreifen – ein großes Stück weit gescheitert ist und in der Tat da der Ruf ist: Wir brauchen den Bund, der mehr von einer zentralen Position und verpflichtend herangeht. Das ist ein Punkt, dem wir uns stellen müssen. Wir haben den dritten großen Bereich der Herausforderungen. Das ist die KI-Strategie. Wir haben hier in Bremen – und ich glaube, das hat uns damals auch alle überzeugt – den Ansatz gewählt, einen wirklichen Fachmann von der Universität, Herrn Professor Niehaves zu gewinnen, um mit den Ressorts, und zwar mit allen Ressorts, in der Breite eine KIStrategie zu entwickeln, allerdings, Herr Zeimke, nicht eine Strategie für alle, sondern auch in der Erkenntnis gerade darin, dass die Voraussetzungen, auf denen wir aufsetzen, heute in den einzelnen Ressorts unterschiedlich sind. Der Ansatz, den wir dort gewählt haben, ist genau der, zu sagen: Gucken wir uns an: Was haben wir dort, und was müssen wir an logischen folgerichtigen Schritten gehen, um von dem Ist-Bestand tatsächlich strategisch aufzuskalieren und eine Entwicklung zu machen? Das ist der Ansatz, den wir dort gewählt haben. Die CDU dagegen hat mit diesem Antrag eigentlich einen vollständigen Bruch. Sie empfiehlt uns im Wesentlichen eine ganz klare Zentralisierung der Zuständigkeiten, des Personals und auch der Mittel. Das ist eine klare Erklärung dahingehend, zu sagen, der gesamte Ansatz des Dezentralen in den Ressorts funktioniert nicht. Herr Zeimke, wenn man so eine weitreichende Diagnose stellt, dann wäre man natürlich auch daran interessiert, zu sehen: Worauf genau stützt sie sich? Nur auf ein Bauchgefühl? Nur auf die Feststellung, dass es insgesamt nicht so läuft, wie man sich das vorstellt? Oder kommt man wirklich dahin, dass man auch benennen kann, wo denn in der Dezentralen die Probleme sind? Erst dann käme man dazu: Haben wir ein Zentralisierungsproblem, was uns fehlt? Oder haben wir ein Koordinierungsproblem, was wir anders angehen müssen? Wie ist es denn bestellt mit den Besonderheiten, auch in der Dezentralen? Ich denke, dass das ein Punkt ist, den man erst mal wirklich sauber klären müsste. Da ist jetzt von mir nicht gemeint, schieben wir es mal wieder Richtung des Marsfelds und lassen es da verhungern, sondern ich glaube, wir sind aufgefordert, uns diese Fragen sehr schnell zu stellen. Meines Erachtens würde uns einen guten Ansatz bieten, dass wir uns in der zweiten Jahreshälfte mal genauer angucken: Wie ist denn jetzt eigentlich der Stand der Entwicklung einer KI-Strategie? Wir wissen, die ersten Prozesse sind gelaufen. Es gibt Signale, dass man sagt, ja, das ist jetzt ein Punkt, wo wir uns das zunächst mal anschauen sollten. Mein Vorschlag, Herr Zeimke und die Kolleginnen und Kollegen, die das vielleicht mit unterstützen, ist: Lassen Sie uns das doch mal ernsthaft vor Augen führen, dass wir uns diese KI-Strategie in der zweiten Hälfte diesen Jahres genauer anschauen, dass uns Herr Professor Niehaves, aber auch der GPR, der mit eingebunden war – darum geht es ja auch –, – –, dass wir uns dann in einer Sitzung, möglicherweise im Wissenschaftsausschuss, wo die Digitalisierung, Wissenschaft, WMDI, angesiedelt sind, mal eine ganze Sitzung Zeit nehmen, uns vorstellen lassen, berichten lassen, auch von den Personalräten, wie diese Sache umgesetzt ist, und dann diese Anregung mit im Hinterkopf haben, um zu diskutieren: Brauchen wir mehr Zentralisierung, brauchen wir mehr Koordinierung, oder was genau sind die Punkte, die uns nach vorne bringen? Das wäre unser Vorschlag, und wir denken, Herr Zeimke, jetzt aus der bloßen Ferndiagnose heraus zu sagen, wir müssen in die Zentralisierung gehen, das hat noch keine solide Grundlage, und deshalb werden wir das nicht mittragen. – Danke! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Bevor ich jetzt die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich die 11. Klasse der Wilhelm Wagenfeld Schule. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt erhält als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Tell das Wort. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! In dem heute debattierten Antrag wird dargestellt, dass Bremen beim BitkomLänderindex im Jahr 2024 38,5 Punkte im Bereich Governance und digitale Verwaltung erhalten hat. Jetzt ist vor einiger Zeit der neue BitkomLänderindex 2026 erschienen, und dort steht Bremen schon bei 52,7 Punkten. Zu sagen, dass Bremen im Bereich der Digitalisierung in der Verwaltung nicht vorankommt, ist anhand der Zahlen schon mal nicht festzustellen. Das heißt, wir sehen: Bremen kommt voran, und gleichzeitig ist in dem Bitkom-Länderindex auch immer die Frage: Gibt es ein Digitalisierungsressort? Wenn man das nicht hat, gibt es Punktabzüge. Die zentrale Frage, und die hat Arno Gottschalk gerade schon aufgeworfen, ist aber ehrlicherweise: Geht es eigentlich um den Namen oder geht es um die Realität und das, was am Ende im Bereich der Digitalisierung passiert? Ich finde, wenn wir uns da anschauen, was das Finanzressort als das Ressort, in dem die Digitalisierung zentral liegt, in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts entwickelt, was auch gerade am Beispiel der KI-Strategie dargestellt wurde, dann kann man nicht sagen, dass hier keine Digitalisierung passiert, auch wenn es diesen Namen nicht gibt, sondern hier wird einiges vorangetrieben, beginnend mit Beispielen wie ELFE und Co. (Einfach Leistungen für Eltern – kombinierte Familienleistungen), die auch bundesweit Anerkennung erhalten, aber auch viele Prozesse, die in Bremen vorankommen und über die uns im Wissenschafts- und Digitalisierungsausschuss auch regelmäßig berichtet werden. Das bedeutet, ich habe große Skepsis bei der Frage, ob es unsere Digitalisierung wirklich voranbringt, wenn wir jetzt sagen, wir müssen einerseits das Ressort umbenennen, und wir müssen jetzt irgendwie den Haushalt an eine Stelle zusammenziehen und ganz viel wieder umstrukturieren und an einer zentralen Stelle alles steuern, während wir gleichzeitig in den Ressorts doch sehr unterschiedliche Bedingungen haben. Auch das hat mein Vorredner gerade schon dargestellt. Es ist in meinen Augen gar nicht so einfach, zu sagen, okay, durch eine Zentralisierung bringen wir Digitalisierung voran, während wir gleichzeitig auch immer wieder Beispiele sehen, an denen etwas passiert. Es ist auch nicht so, dass die Digitalisierung in den einzelnen Ressorts allein von den Ressorts vorangetrieben wird, sondern es gibt auch immer wieder zentrale Entscheidungen, die in allen Ressorts gleichermaßen vorangehen. Natürlich können wir mit dem Ergebnis, an dem wir stehen, nicht zufrieden sein, denn – das wurde richtig dargestellt – natürlich brauchen wir agilere Prozesse, brauchen wir Anwendung von KI da, wo es sinnvoll und zielführend ist, und wir brauchen eine verstärkte Digitalisierung, um den Service zu verbessern, aber ich glaube, der vorgelegte Antrag bringt da nicht den entsprechenden Erfolg. Ich halte den Vorschlag, das noch mal weiter zu diskutieren, auf jeden Fall für sehr interessant, und ich glaube, wir können hier auch vorankommen. Wir lehnen aber den entsprechenden Antrag an dieser Stelle ab. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank an die CDU für den Antrag und dass wir heute darüber debattieren, denn in der Tat – und da bin ich auch froh, dass wir uns da weitgehend einig sind hier im Hause – gibt es noch sehr viel Luft nach oben bei der Verwaltungsdigitalisierung. Der Antrag, um die Ehre etwas zu retten, der stammte, glaube ich, von vor der neuen Bitkom-Analyse 2026. Dennoch ist, glaube ich, klar, dass wir noch nicht an dem Stand sind, den wir gern hätten, denn auch das wurde schon gesagt, es gibt viele schöne Strategiepapiere. Aber das Problem – und das ist auch das, was die CDU hier adressiert – ist nicht die Digitalisierungsabteilung beim Senator für Finanzen; die macht einen überragenden Job. Das Problem ist die konkrete Umsetzung in den einzelnen Fachressorts. Ich glaube schon, dass wir da ein Koordinierungsproblem haben. Da ist nun mal das Problem, das wir auch im Bund haben, das auch schon angesprochen wurde: Wir haben Föderalismus, da ist es schwierig, als Bund mal eben so durchzuregieren. Dasselbe haben wir auch in Bremen. Wir haben verschiedene Ressorts, und da kann das Finanzressort dem Innenressort jetzt nicht sagen: Macht das jetzt mal bitte so und so. So wäre das am Einfachsten. Da fehlt einfach diese Steuerungsmöglichkeit. Das ist das, worauf die CDU abzielt, dass zukünftig dieses neue Digitalressort gebündelt Sachen entscheiden kann und dadurch allein dieser Koordinierungsaufwand schon wegfällt. Da glaube ich schon, dass das in die richtige Richtung geht. Deswegen werden wir dem als FDP auch zustimmen. Darüber hinaus – auch das wurde schon genannt – brauchen wir bei der OZG-Umsetzung (Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen) aber auch generell mehr Kontrolle. Beim Bund ist es so, dass es da verbindliche Deadlines gibt und auch Sanktionsmechanismen. Darüber könnte man mal nachdenken, ob das auch in den Ländern und Kommunen sinnvoll wäre, das dort auch einzuführen. Dann sind digitale Angebote auch nur dann nutzbar, wenn die Schnittstellen funktionieren. Da habe ich gestern erfahren, dass beispielsweise bei der Beihilfe für Beamte es immer noch so ist, obwohl es da jetzt mittlerweile endlich eine App gibt, dass am Ende der Antrag zwar digital eingereicht wird, aber vor Ort in der Behörde dann wieder ausgedruckt wird und analog weiterbearbeitet wird und das Verfahren dahinter gar nicht stimmt. Da sind wir wieder bei dem altbekannten Spruch: Wenn ich einen Scheißprozess digitalisiere, dann habe ich einen digitalen Scheißprozess. Das hilft an der Stelle nicht weiter. (Beifall FDP) Vor der Digitalisierung kommt die Prozessoptimierung. Genau da wäre es sinnvoll, wenn man eine zentrale Struktur hätte, die die Prozesse von Anfang bis Ende durchdenken kann. Zuletzt, wurde auch schon gesagt, ich glaube, vielen ist gar nicht klar, wie sehr die KI-Entwicklung gerade exponentiell durch die Decke geht und was da in einigen Jahren möglich sein wird. Da kommt man mittlerweile kaum hinterher, wie wir als Digitalpolitiker damit beschäftigt sind, da kommt man mittlerweile kaum hinterher, wie schnell die Entwicklung ist. Da kann es nicht sein, dass die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Entwicklung den Staat so sehr abhängt. Das ist natürlich gemein, weil das natürlich sowieso schon schwierig ist, aus strukturellen Gründen, als Staat da hinterherzukommen, aber die Chancen, die wir haben durch den Einsatz von sehr selbstständigen KI-Agenten, die wirklich sehr viel allein machen können, diese Chancen können wir nicht liegen lassen als Staat. Das sind gewaltige Effizienzpotenziale, und die sollten wir heben, um dann mehr Potenziale und mehr Personal frei zu haben für die Sorgen vor Ort, für die Bürgerinnen und Bürger, auch für Beratung. Das wäre wirklich sinnvoll, wenn wir da hinkommen. Wir brauchen da einen massiven Schub. Wichtig ist aber auch – das ist das Einzige, wo ich ein bisschen etwas zur Vorsicht mahne beim CDU-Antrag –: Wir leben in einer Zeit, in der wir sehr viele Cyberrisiken haben und auf unsere Resilienz aufpassen müssen. Wenn wir jetzt eine große zentrale Struktur machen, müssen wir darauf aufpassen, dass wir genug Redundanzen haben, weil es immer wieder vorkommt: Heutzutage steht unser Staat nun mal unter massivem Beschuss von außen durch Cyberattacken und ähnliches. Da muss man aufpassen, wenn man eine zentrale Struktur hat, dass man genug Redundanzen schafft, um da resilient zu sein. Das ist das, worauf man auf jeden Fall aufpassen sollte. Wir finden den Antrag der CDU richtig, er geht in die richtige Richtung. Ich finde es aber auch eine gute Idee, zu sagen, wir schauen uns im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung (WMDID) noch mal die KI-Strategie an und nehmen das noch einmal auseinander. Da sollten wir dann aber aufpassen, dass wir uns dann nicht wieder im Klein-Klein verlieren, sondern dass wir wirklich schauen, wie wir da systemisch zu einer sinnvolleren Lösung kommen. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Hassanpour. Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Zeimke, erst mal vielen Dank dafür, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, aus dem ich viele Dinge rauslese, die ich unterstützen würde, aber naturgemäß gibt es einige Meinungsverschiedenheiten, die ich an dieser Stelle äußern werde. Erst einmal grob zu meinen Anfängen als Abgeordneter. Ich möchte Ihnen nämlich erzählen von dem ersten Wort, das ich gelernt habe hier in diesem politischen Raum. Das Wort hieß „Verantwortungsdiffusion“. (Heiterkeit) Einige fangen schon an, zu lachen. Ich glaube, das ist eine Sache, die uns alle betrifft. Immer, wenn man eine gute Idee hat, ein gutes Konzept hat, dann fällt einem irgendwann auf, wie viele Personen, Behörden oder Ministerien an einen Tisch gesetzt werden müssen, um etwas umzusetzen oder etwas anzustoßen. Im Deutschlandfunk-Podcast habe ich letztens ein ganz interessantes Beispiel gehört von einem Fahrradweg für Pendler:innen aus dem Umland, die in die Großstadt pendeln wollen. Wenn man nämlich so ein Projekt umsetzen wollen würde, müsste man sich mit Bundesstraßen auseinandersetzen, mit Landesstraßen, mit kommunalen Straßen, vielleicht auch mit Privateigentümern. Wenn diese Privateigentümer dann auch noch eine Erbengemeinschaft sind, dann viel Spaß, mit zwanzig Leuten zu diskutieren, wie man so ein Projekt realisieren kann. So ähnlich ist es auch bei der Digitalisierung der Verwaltung. Ich möchte mal folgendes Beispiel machen: Man nimmt an, dass irgendein lokaler Verein oder ein Gastronom ein Straßenfest organisieren möchte. Dann muss man sich erst mal mit den Verantwortlichen vom Ordnungsamt auseinandersetzen, dann muss man vielleicht auch den Umweltbetrieb Bremen kontaktieren, wenn da irgendwelche Grünflächen im Spiel sind. Wenn das Fest groß sein sollte, dann will vielleicht auch noch die Feuerwehr etwas zu den Rettungswegen sagen, und wenn man dort Alkohol ausschenken möchte, braucht man natürlich auch die Schanklizenz von der Wirtschaftsbehörde. Sie können sich vorstellen, hier ein digitales Verfahren zu entwickeln mit so vielen Akteuren am Tisch, das ist, wenn es überhaupt mit einem Ergebnis endet, wirklich ein sehr langwieriger Prozess. Jetzt ist die Frage: Was könnte man dagegen tun? Die Frage stellt sich Herr Zeimke in dem Antrag, und die stellt er sich auch zu Recht. Meiner Meinung nach ist er da auch nicht ganz auf der falschen Fährte, denn Verantwortung zu bündeln, um dieser Diffusion entgegenzuwirken, das ist eine notwendige Bedingung, um endlich einen Schritt in Richtung einer digitalisierten Verwaltung zu machen. Bei der Art und Weise, finde ich, kann man aber deutlich ambitionierter sein. Ich persönlich würde sagen, die Aufgabe ist viel zu groß, um sie in einem Ressort anzudocken. Ich könnte mir sogar vorstellen, ein eigenes Ressort nur für diese Aufgabe zu konzipieren. Ich glaube auch, dass das notwendig ist, damit man wirklich in kurzer Zeit große Erfolge erringen kann. Denn die brauchen wir. In Bremen stehen wir im Bitkom-Länderindex insgesamt gut da, würde ich sagen. Ich habe gerade nachgeschaut, wir sind auf Platz 7. Aber wenn es um E-Governance geht, da sind wir auf Platz 11. Fairerweise muss man auch sagen, ich glaube, die Bundesländer nehmen sich insgesamt nicht viel. Alle sind auf einem gleich schlechten Niveau. Es gibt einen kleinen Ausreißer, was Hamburg angeht. Ich finde, die sind überdurchschnittlich gut. Aber im Bitkom-Länderindex liegen die Bundesländer immer so zwischen 50 und 60 auf einer Skala von 0 bis 100. Deswegen überall einfach gleich schlecht. Vielleicht muss man da auch mal beim Bund nachfragen, ob man da nicht Sachen wie das Onlinezugangsgesetz, das verpflichtend umgesetzt werden soll, in den Ländern, auch entsprechend mit Mitteln hinterlegt. Denn ich höre auch oft aus der Verwaltung, dass einige Leistungen nicht umgesetzt werden können, weil das Personal fehlt, um diese Leistungen am Ende umzusetzen. Da beißt sich am Ende die Katze in den Schwanz. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel ist natürlich wichtig. Es ist nicht nur wichtig, dass wir einen guten Service bieten für die Bürgerinnen und Bürger hier in Bremen; es ist auch wichtig, dass wir weiterhin ein attraktiver Standort bleiben für Unternehmerinnen und Unternehmer, die hier sich in Bremen ansiedeln wollen. Ich möchte auch ein bisschen das Bild dazu, was viele haben, ändern: Viele denken immer, Digitalisierung ist mit Kosten verbunden. Ich glaube, dass wir langfristig sogar sparen und dann auch noch Personal entlasten können und Personal dann auch dort einsetzen können, wo es wirklich gebraucht wird, und zwar bei den Bürgerinnen und Bürgern. Ich würde mir wünschen, dass wir in Zukunft öfter über dieses Thema sprechen. Ich freue mich über jeden Antrag dazu von Ihnen, Herr Zeimke. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Staatsrat Dr. Hagen das Wort. Staatsrat Dr. Martin Hagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank erst mal für die Debatte, die sehr freundlich ausfällt. Ich möchte an dieser Stelle eine Sache sagen, die uns hier oft beschäftigt. Wir im Senat sind auch nicht zufrieden mit dem Stand der Digitalisierung der Verwaltung. Ich glaube, wenn wir gegenüber den Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern nach außen auftreten, können wir nicht zufrieden sein mit dem Grad der Digitalisierung, den wir bisher erreicht haben. Ich komme darauf gleich noch mal zurück. Als Zweites möchte ich mich – –, ist nämlich die Frage, die der Antrag hier auf das Parkett legt, diejenige, ob der Bremer Senat jetzt richtig organisiert ist oder ob er sich noch besser organisieren kann. Da möchte ich einmal ganz ausdrücklich Danke sagen an Herrn Zeimke beziehungsweise die fragestellende Fraktion, denn es ist überhaupt nicht selbstverständlich, in der aktuellen Diskussion das Thema Digitalisierung an ein bestehendes Ressort anzuknüpfen. Im Gegenteil, es hat Konjunktur, landauf, landab, ein eigenes Digitalministerium zu fordern, und im Bund ist das auch der Fall. Ich habe mich persönlich immer dagegen ausgesprochen und habe auch vorgeschlagen, dass im Bund das Thema Digitalisierung entweder zum Finanzministerium geht oder zum Bundeskanzleramt. Denn die Länder, die die Digitalisierung an ein Zentralressort andocken, können schneller vorangehen. Ich will das auch gleich noch belegen, warum wir in Bremen gute Erfahrungen gemacht haben, dass das Thema Digitalisierung beim Finanzressort liegt. Es ist deshalb sehr bemerkenswert, dass wir hier, glaube ich, einen Konsens haben zwischen der Regierung, die das nicht anders organisiert hat und der großen Oppositionspartei, die das als den richtigen Weg beschreibt. Das ist, glaube ich, wichtig. Dann natürlich, Herr Schröder, vielen Dank für das Lob an das Finanzressort. Das gebe ich gerne an meine Kolleginnen und Kollegen weiter. Sie haben trotzdem die Frage gestellt, ob wir nicht noch mehr Macht brauchen, um noch mehr durchzusetzen. Ich glaube, da mache ich aus meinem Herzen keine Mördergruppe, wenn ich als gestandener Zentralist sage: Ja, auch ich wünsche mir manchmal mehr Macht und Zugriffsrechte, um Strategien umzusetzen. Da müsste ich jetzt lügen, wenn ich sagen würde, ich bin mit dem Stand zufrieden. Aber – und das klang eben, glaube ich, auch in der Debatte schon mal an – es gibt auch immer eine Begründung, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ressorts selbst tätig werden, weil sie dichter an den fachlichen Themen dran sind. Das kann man als Zentrale nicht ignorieren, sodass am Ende es nie ein Entweder-oder gibt, sondern es kommt auf die richtige Mischung an. Ich möchte jetzt begründen, dass ich glaube, dass wir, auch wenn es vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch Luft nach oben geht, ziemlich gut aufgestellt sind, und gehe da auf ein paar Aspekte ein, die eben schon eine Rolle spielten. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass eine der Aufgaben, die wir angehen müssen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist. Ich glaube, dass wir das sehr gut tun. Eben sind die BitkomZahlen genannt worden. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, zu verdeutlichen, dass die Strategie unseres Senates ist, auf Qualität statt Quantität zu setzen. Diese ganzen bundesweiten Vergleiche und Zählungen setzen sehr auf die Quantität: Wie viele Online Dienstleistungen gibt es? Ich weiß, dass Sie vielleicht ELFE gar nicht mehr hören können, es ist jetzt schon zehn Jahre alt. Das Ziel ist es aber immer noch, das einfach in ELFE, Einfachleistungen für Eltern, umzusetzen. Ich bin wirklich stolz darauf, dass wir in Bremen sagen können: In Bremen gibt es keinen Papierantrag mehr fürs Elterngeld. Die Elterngeldstelle hat selbst angefangen, die Papieranträge, die noch so rumgeistern, einzusammeln, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen keine Papieranträge mehr haben. Nicht hilfreich ist, dass andere Onlinedienste in Deutschland einfach sich Formulare bauen und sie Bremer Bürgerinnen und Bürgern im Internet anbieten und ihnen damit unnötigerweise die Möglichkeit eröffnen, sich das zu Hause anzudrucken und auch noch auf Papier zu stellen. Gesetzlich verbieten können wir es nicht, weil es ein Bundesgesetz ist. In diesen Onlineanträgen haben wir überragende Quoten, wirklich. Die meisten Eltern stellen in Bremen die Elterngeldanträge online, und die müssen – –, 95 Prozent von ihnen legen keine Gehaltsdatennachweise mehr vor. Das hat mich Jahre gekostet, das alles umzusetzen, und es hat einen Erfolg. Es funktioniert, und Hamburg und Schleswig-Holstein und Thüringen übernehmen das, und ich hoffe sehr, dass die anderen Bundesländer, die das zurzeit prüfen, übernehmen. Das ist nur ein kleiner Schritt. Das Ziel, alle anderen Anträge mit der Geburt zusammenzulegen, hat noch nicht geklappt. Daran arbeiten wir. In den meisten anderen Onlineleistungen, die man zählen kann, die online angeboten werden, haben wir einfach vernichtend geringe Nutzungsraten. Ja, wir haben in Bremen auch die elektronische Wohnsitzanmeldung eingeführt, im Ressort. Sie wird aber nur von zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürgern genutzt, weil der Scheißprozess einfach nur digitalisiert ist und mit einer Bund-ID, die nur zur Hälfte der Zeit funktioniert, kaum erreichbar ist und technisch immer wieder aussteigt. Das ist ganz schlimm, denn wir brauchen dringend die Entlastung im Bürgeramt, dass dort von diesen Anträgen genauso, wie das beim Elterngeld schon der Fall ist, mindestens die Hälfte online gestellt werden. Ich sehe gerade, die Zeit reicht kaum noch, die anderen Punkte durchzugehen. Lassen Sie mich vielleicht noch die KI-Strategie erwähnen. Wir haben das drauf, wir haben sie fertig, wir haben sie mit Herrn Niehaves zusammen entwickelt. Letzte Woche war die Lenkungsgruppe, die den Abschlussbericht zur Kenntnis genommen hat. Wir bereiten gerade die Senatssitzung vor, und wir stellen uns diesem Thema. Dann vielleicht noch ein Punkt, der ganz wichtig ist: Die Zentralisierung, die wir erfolgreich betreiben, hat einen ganz großen Wert, der hier selten – zum Glück, und ich hoffe sehr, dass es auch so bleibt – eine Rolle spielt, nämlich die Abwehr von Cyberangriffen. Die werden immer mehr, und IT-Sicherheit wird immer wichtiger, deshalb wird IT immer teurer. Deshalb brauchen wir auch unseren öffentlich-rechtlichen Dienstleister Dataport. Wir brauchen die Übertragung der Fachverfahren. Ich spreche das hier an, weil in Deputationen und Fachausschüssen das regelmäßig Thema ist, dass die neuen Verfahren so teuer sind. Das hat etwas damit zu tun, dass der gesamte IT-Laden aus einer Hand hinter einer Sicherheitsinfrastruktur organisiert werden muss. Das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass wir die meisten inhaltlichen Punkte, die im Antrag gewählt sind, organisatorisch als Senat im Griff haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Zeimke. Abgeordneter Simon Zeimke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Ich kann gar nicht mit so viel Lob umgehen. Ich will mal zu ein, zwei Sachen was sagen. Lieber Herr Staatsrat, ich glaube schon, dass Dataport ein Teil des Problems ist, was wir bei dem Thema Kosten haben. (Beifall CDU, FDP) Denn was Sie gesagt haben, dass diese Kosten daran liegen, dass Dataport alles sichst macht und alles hinter einer Struktur, das ist ja so nicht ganz richtig, sondern Dataport kauft auch gerne extern ein und legt selber noch mal 30 Prozent drauf, und wenn sie selber nicht direkt einkaufen können, bei Start-ups, dann wird es über einen Dienstleister wie Accenture eingekauft und die legen auch nochmal fünfzehn Prozent oben drauf. Da liegt alleine dadurch, durch diese Intermediär-Funktion, eine Kostensteigerung, die wir uns auf anderen Wegen mit etwas mehr Flexibilitätauch sparen könnten. Dazu haben wir uns ja auch gesetzlich im Jahr 2020 hier im Haus verpflichtet. Herr Gottschalk, nur ganz kurz, weil ich nicht mehr so viel Zeit habe: Weil Sie Geburtstag haben, möchte ich Ihnen sagen, wie ich zu dem Befund komme. Ich gucke mir Projekte in dieser Stadt an und sehe, wir haben große Probleme im Projektmanagement. Es entstehen überall Insellösungen und jedes Ressort macht irgendwie sein eigenes Ding. Es ist die Frage, wer den Hut aufhat und den Überblick hat und dann gemeinsam mit den Fachressorts eine Lösung entwickelt und vielleicht sagt: Mensch, da haben wir was Ähnliches entwickelt, das können wir adaptieren. Stattdessen läuft jedes Ressort allein los und kauft ein. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Meine Damen und Herren, mit dem Abschluss dieses Tagesordnungspunktes treten wir in eine Mittagspause bis 14.30 Uhr ein. (Unterbrechung der Sitzung um 12:55 Uhr)  Vizepräsident Ralph Saxe eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:31 Uhr. Vizepräsident Ralph Saxe: Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) beginnt in einer Minute. Meine Damen und Herren, ich danke ausdrücklich dem Kollegen Arno Gottschalk, dass er unsere Mittagspause so verschönert hat mit dem, was eine Etage unter uns angeboten wurde. Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Wenn Sie sich gefragt haben, warum nicht diese wunderbaren Ansagen kamen „In fünf Minuten beginnt die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag)“: Das funktioniert gerade nicht. Aus dem Grunde (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Machen wir eine große WhatsAppGruppe auf! – Heiterkeit) machen wir eine große WhatsApp-Gruppe auf. Wir werden das erwägen, ob das ein guter Vorschlag ist. Meine Damen und Herren, wir setzen die Tagesordnung fort, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 91: Gesetz zur Neuregelung des Verfassungsschutzrechts der Freien Hansestadt Bremen Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1850) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Högl. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Frau Senatorin, wollen Sie das Gesetz gerne einbringen? Dann haben Sie jetzt das Wort. Senatorin Dr. Eva Högl: Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Frieden, unsere Freiheit, unsere Demokratie sind so bedroht wie schon lange nicht mehr. Die Lage ist ernst. Wir sind konfrontiert mit Spionage, mit Sabotage, mit Cyberangriffen und mit Versuchen der Destabilisierung unserer Gesellschaft. Wir haben es zu tun mit Rechtsextremismus, der größten Gefahr für unsere Demokratie, mit Rassismus, mit Antisemitismus, und auch hier bei uns in Bremen und Bremerhaven mit Islamismus, mit verschiedenen schlimmen Vorfällen, zum Beispiel einem Fall von zwei Männern in Bremerhaven, die Anschläge geplant hatten und verüben wollten. Das ist dem Verfassungsschutz im vergangenen Jahr im August aufgefallen, und einer der beiden Männer ist jetzt zu achteinhalb Jahren verurteilt worden. Wir haben hier die neue Bewegung „Nūr al- 'Ilm“, die insbesondere über Social Media versucht, junge Leute für sich zu gewinnen, und wir haben jetzt gerade erst einen Mann festgenommen, aufgegriffen, der versucht hat, die Polizei anzugreifen. Im Bereich Rechtsextremismus gibt es gewalttätige Jugendgruppen und Chatgruppen, die durchsucht und auch festgesetzt werden. Das geht auch auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurück. Und wir haben es jeden Tag wieder, dass wir Überflüge haben in Bremerhaven und Bremen über unsere kritische Infrastruktur, über unsere Häfen, über den Flughafen und über Firmen, die relevant sind. Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir starke Sicherheitsbehörden, wir brauchen eine starke Polizei, und wir brauchen auch einen starken Verfassungsschutz. Das betrifft Personal, das betrifft alles an Ausstattung, insbesondere auch moderne Technik, und das betrifft moderne Rechtsgrundlagen. Deswegen diskutieren wir heute über eine Modernisierung des Verfassungsschutzgesetzes. Das bisherige Verfassungsschutzgesetz ist aus dem Jahr 2013, und wir haben jetzt intensiv diskutiert seit dem vergangenen Sommer, also fast ein Jahr auf jeden Fall ganz intensiv in verschiedenen Runden, eine Neufassung. Wir haben es uns auch nicht leicht gemacht, und wir haben jetzt das Verfassungsschutzgesetz umfassend überarbeitet und legen eine Neufassung vor. Das Gesetz berücksichtigt die neuen – die gar nicht mehr so neu sind – Bedrohungsformen unserer Demokratie, zum Beispiel hybride Bedrohungen, Destabilisierung, das habe ich schon angesprochen. Wir legen mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz eine zeitgemäße Grundlage für den Verfassungsschutz vor. Wir aktualisieren es auf der Grundlage von Rechtsprechung. Wir haben uns die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere angeschaut, die Urteile, die das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat zu den Verfassungsschutzgesetzen in Bayern, in Hessen und im Bund. Wir haben uns das alles genau angeschaut und haben daraufhin unser Verfassungsschutzgesetz grundlegend neu gefasst. Wir haben nicht nur punktuell an der einen oder anderen Stelle etwas optimiert oder angepasst, sondern wir haben es grundlegend neu gefasst. Wir haben die bisherigen Befugnisse noch mal wieder auf neue und bessere Grundlagen gestellt, ich sage das nur exemplarisch: Observationen, Einsatz von Vertrauenspersonen, verdeckten Bediensteten, technische Mittel und Abfragebefugnisse. Das sind die Befugnisse, die jetzt eine neue Rechtsgrundlage bekommen. Was neu ist und was ich hier ausdrücklich hervorheben möchte, ist die richterliche Vorabkontrolle. Das war im Übrigen ein zentrales Anliegen nicht nur aus dem politischen Raum, sondern auch des Landesamtes selbst, was nämlich gesagt hat: Wir möchten gern eine richterliche Vorabkontrolle. Das stärkt das Vertrauen in den Verfassungsschutz. Das finde ich absolut richtig und wichtig, und ich weiß, dass das hier auch intensiv diskutiert worden ist. Also richterliche Vorabkontrolle. Zweitens haben wir ein sehr differenziertes Regelwerk jetzt geschaffen mit mehreren Stufen, drei Stufen. Je schwerer der Eingriff ist, desto höher die rechtlichen Anforderungen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dieses Gebot, das auch abzustufen, das ist absolut richtig und wichtig. Denn das ist für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch auf jeden Fall wichtig. Wir haben also drei Stufen: beobachtungsbedürftig, erheblich beobachtungsbedürftig und gesteigert beobachtungsbedürftig. Danach richtet sich aus, welche Maßnahmen der Verfassungsschutz ergreifen kann. Wir schützen den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Er bleibt geschützt. Wir regeln neu den Einsatz der Vertrauenspersonen, das gab ja auch heftige Diskussionen in der letzten Zeit. Wir haben auch neue Regelungen geschaffen für die Übermittlung von Informationen. Das Gesetz sieht jetzt strikte Grenzen vor für die Weitergabe von Daten an die Polizei oder andere exekutive Stellen, um das Trennungsgebot noch mal zu schärfen und den Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung lückenlos zu wahren. Das sind wichtige Neuerungen. Wir stärken auch die Kontrolle, meine Damen und Herren. Das ist richtig und wichtig. Das trägt dazu bei, dass unser Verfassungsschutz mehr Vertrauen bekommt. Die bisherige Parlamentarische Kontrollkommission wird jetzt zum Parlamentarischen Kontrollausschuss. – – umfassende parlamentarische Kontrolle mit weitreichenden Berichtspflichten, und wir haben auch unseren Landesbeauftragten für Datenschutz einbezogen, der auch die Überwachung der gesamten Datenverarbeitung in den Blick nimmt und da auch für die entsprechende Kontrolle sorgt. Wir haben also die Befugnisse auf eine neue Grundlage gestellt, wir schaffen Rechtssicherheit, wir haben die richterliche Vorabkontrolle und wir haben die parlamentarische Kontrolle. Das, meine Damen und Herren, ist eine gute Balance von Freiheit und Sicherheit. Wir haben intensiv diskutiert, wir haben um jede Regelung intensiv gerungen. Das muss man auch bei Regelungen hinsichtlich des Verfassungsschutzes, denn sie gehen weit hinein in bestimmte Bereiche. Deswegen sichern wir Handlungsfähigkeit, wir schaffen Rechtssicherheit und, ich erwähne das noch mal, wir schaffen Vertrauen in unseren Verfassungsschutz mit diesem neuen Gesetz. Deswegen schließe ich damit, dass ich bitte, dass dieser Gesetzentwurf hier die entsprechende Unterstützung und die Mehrheiten findet. Es sind gute Regelungen getroffen worden! Ich schließe damit, dass ich sage: Wir brauchen auf jeden Fall einen starken Verfassungsschutz, wir brauchen eine gute Rechtsgrundlage, an der arbeiten wir jetzt, und die wird hoffentlich bald beschlossen. Wir brauchen aber trotzdem auch noch eine personelle Stärkung, eine Ausstattung mit den gebotenen technischen Mitteln und Möglichkeiten, denn ich darf Ihnen als allerletzten Satz sagen: Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden leider in der nächsten Zeit wahrscheinlich nicht weniger, sondern mehr, deswegen muss er bestmöglich ausgestattet sein. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Senatorin, vielen Dank für die Einbringung! Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Unabhängig davon, wie man zum Verfassungsschutz steht, (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wie denn? Wie stehen Sie denn dazu?) sollte man anerkennen, dass er in unserer liberalen Demokratie eine besondere Stellung einnimmt. Es ist eine Behörde, die heimlich Informationen über Bürger:innen sammelt, nachrichtendienstliche Mittel einsetzt, die tief in Grundrechte eingreifen kann und Personen beobachtet, auch ohne, dass zwingend strafbares Verhalten vorliegt. Das ist keine gewöhnliche staatliche Aufgabe, deshalb braucht es eine besonders sorgfältige gesetzliche Grundlage. Die Grundsatzentscheidung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz wurde gerade schon genannt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht klare rechtsstaatliche Grenzen aufgezeigt und deutliche Anforderungen an den Grundrechtsschutz formuliert. Dieses und darauffolgende Urteile waren auch für uns der Anlass, das Bremische Verfassungsschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten. Damit ist der Maßstab dieses Gesetzentwurfs auch klar die konsequente Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zwei zentrale Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wurden bereits genannt. Das ist einmal die unabhängige Vorabkontrolle und einmal die klaren Eingriffsschwellen. Künftig dürfen besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht mehr allein durch den Verfassungsschutz angeordnet werden, sondern sie müssen jedes Mal dem Amtsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Das ist keine Schikane oder überflüssige bürokratische Hürde, sondern es ist einfach verfassungsrechtlich geboten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Uns ist dabei wichtig, dass erstens das Amtsgericht dafür ausreichend ausgestattet wird und zweitens im Rahmen der Evaluationen geprüft wird, ob diese Kontrollaufgabe perspektivisch auch beim unabhängigen Kontrollrat des Bundes liegen könnte. Gleichzeitig stärken wir die Parlamentarische Kontrollkommission mit erweiterten Berichtspflichten ihr gegenüber und zusätzlichen Kontrollbefugnissen wie die Beauftragung Sachverständiger, Whistleblower-Schutz, teilöffentliche Sitzungen oder auch Unterstützung durch sicherheitsüberprüfte Fraktionsmitarbeiter:innen. Demokratische Kontrolle von Sicherheitsbehörden ist kein Misstrauen, sondern Ausdruck rechtsstaatlicher Verantwortungsübernahme und Voraussetzung für Legitimität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auch das Drei-Stufen-Modell zur Regelung von Eingriffsschwellen wurde schon genannt. Es soll die vielfältigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts handhabbar machen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wahren. Dieses Stufenmodell verfolgt das Ziel, Eingriffsbefugnisse stärker an die Schwere der Bedrohung zu koppeln. Je tiefer der Grundrechtseingriff, desto höher sind die Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen, wie lang andauernde VPersoneneinsätze oder längere Observationen, sind dann künftig an die dritte Stufe gebunden, also nur bei gesteigert beobachtungsbedürftigen Bestrebungen einzusetzen. Mit diesen drei Stufen, statt nur zweien in vielen anderen Bundesländern, schaffen wir in Bremen eine differenziertere und unserer Meinung nach auch grundrechtlich angemessenere Abstufung. Verhältnismäßigkeit ist kein Bauchgefühl, sondern ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass der Staat nicht stärker in Grundrechte eingreifen darf als unbedingt nötig. Das setzen wir hiermit um. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Auch beim Einsatz von V-Personen werden wir die Regelung anpassen, das haben wir gerade schon gehört. Uns ist es wichtig, aus vergangenen Erfahrungen die richtigen Lehren zu ziehen. Aus dem NSU-Skandal, aus dem gescheiterten ersten NPD-Verbotsverfahren und insbesondere auch aus der aktuellen Kritik am VP-Einsatz in Bremen. Dementsprechend, ja, wird das Gesetz diesbezüglich deutlich geschärft im Hinblick auf Abhängigkeiten, Einflussmöglichkeiten, den Kernbereichsschutz und intime Beziehungen. Ich kann es jetzt nicht alles aufzählen, aber erstmals wird gesetzlich geregelt, dass V-Personen keine Liebesbeziehungen zu Personen aus beobachteten Bestrebungen eingehen dürfen, andernfalls ist der Einsatz abzubrechen. VPs dürfen vom Verfassungsschutz auch nicht finanziell abhängig sein und die Anwerbung von VPs muss künftig dokumentiert werden. Außerdem führen wir besondere Begründungspflichten ein. Bei langen Einsatzdauern, bei psychischen Auffälligkeiten oder bei einer finanziellen Notlage der VP ist ein weiterer Einsatz nur zulässig, wenn der Verfassungsschutz das gegenüber dem Amtsgericht auch besonders begründen kann. Ich möchte einmal kurz die Chance ergreifen, für die andere Perspektive zu sensibilisieren, weil die so oft vergessen wird. Wenn sich herausstellt, dein bester Freund, dein Arbeitskollege, dein Partner spionierte die ganze Zeit, vielleicht jahrelang, heimlich für den Staat, dann kann das Menschen in ihrem Kern erschüttern – Menschen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Das zerstört Vertrauen in jeden einzelnen Menschen, den man kennt und den man trifft, und auch in den Staat. Auch diese Perspektive müssen wir mitdenken und auch diese Grundrechte müssen wir schützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Um da auch direkt anzuknüpfen: Besonders wichtig ist uns auch der Schutz der Zivilgesellschaft. Viele zivilgesellschaftliche Initiativen in Bremen sorgen sich, selbst ausgespäht zu werden, nur weil sie mal gemeinsam mit der IL auf einer Demo waren. Deshalb stellen wir gesetzlich klar: Ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe unbeteiligter Gruppen und Personen müssen ausgeschlossen werden. Auch die ganze Buchhandlungspreis-Golden-Shop-Thematik hat in der Zivilgesellschaft verständlicherweise für große Verunsicherung gesorgt. (Unruhe CDU – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja, weil Extremismus ein Problem ist!) Auch hier stellen wir klar: Im Bremischen Verfassungsschutzgesetz wird es kein Haber-Verfahren geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es darf nicht das Gefühl in der Gesellschaft entstehen, man könne jederzeit heimlich vom Staat überwacht werden, sobald man sich politisch engagiert. Wenn sich ein Klima der Angst breitmacht, wäre das ein Bärendienst für die Demokratie. (Widerspruch CDU) Ich kann überhaupt nichts verstehen, ich würde gern meine Rede zu Ende bringen. Ich würde sagen – ich komme dann auch zum Schluss –, insgesamt folgt dieser Gesetzentwurf einer klaren Linie. Der Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse, um unsere Verfassungsordnung zu schützen. Dafür muss er auch konsequent an Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsschutz gebunden werden (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Als ob er das bislang nicht tut!) im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das streben wir mit diesem Gesetzentwurf an. Ich freue mich wirklich auf den kommenden Prozess der Gremienbefassung und Anhörung, weil ich hoffe und glaube, dass das für so ein bedeutsames Gesetz nur gut sein kann. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat sich der Abgeordnete Dr. Schröder gemeldet und der hat jetzt auch das Wort. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Innensenatorin hat es schon erwähnt, aber man kann es nicht oft genug sagen: Unsere Demokratie in Deutschland und in Bremen steht unter massivem Beschuss von außen, aber auch von innen, und zwar von allen Seiten, von Rechtsextremisten, von Linksextremisten und von allerhand religiösen Extremisten, vor allem Islamisten. Gerade gestern hat die Polizei mutmaßlich einen islamistischen Anschlag vereitelt. An dieser Stelle vielen, vielen Dank an die Polizei und unsere Sicherheitskräfte, die hier so gute Arbeit machen und uns beschützen! (Beifall) Unsere Sicherheitsbehörden brauchen also eine gute moderne Ausstattung und auch gute moderne Rahmenbedingungen. Das aktuelle Verfassungsschutzgesetz ist da in der Tat veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Insofern ist es richtig, und das begrüßen wir als FDP auch, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Stufenmodell hier umgesetzt wird. Wenn da auch Befugnisse enthalten sind, die in die Bürgerrechte eingreifen, ist das für uns an der Stelle vertretbar und gerechtfertigt, da auch auf der anderen Seite die Gerichte gestärkt werden. Wo mir allerdings Frau Wargalla etwas zu weit ging, war das Thema Klima der Angst. Das Klima der Angst, das entsteht nicht durch den Verfassungsschutz. Das entsteht durch Rechtsextremisten, das entsteht durch Linksextremisten und durch Islamisten und alle anderen, die hier Anschläge planen (Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) und unsere Sicherheit bedrohen. Daher kommt das Klima der Angst, liebe Kollegin. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Richtig sind aber auch Regelungen für V-Leute. Es ist auch richtig, dass man als V-Person nicht in die Intimsphäre eindringen darf, denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Intimsphäre absolut. Wenn der Staat in die Intimsphäre eindringt, dann ist Feierabend. Das ist auch richtig so. Dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen können wir uns daher anschließen, denn das ist auch ein Thema, wo wir an einem Strang ziehen sollten. Eine Regelung sehen wir kritisch, das habe ich in der Debatte im Januar schon mal erwähnt, nämlich der § 6 Absatz 5. Da geht es darum, dass das Bremer Amt für Verfassungsschutz die Einstufung des Bundesamtes übernehmen darf, es sei denn, da ist vor Ort eine andere Bewertung möglich. Dieser Absatz, der zielt erkennbar auf die AfD ab. Mit anderen Worten: Weil die Bundes-AfD rechtsextrem ist – also sollte das so eingestuft werden, aktuell sieht es nicht danach aus, dass das vor Gericht halten wird, aber beispielsweise ist ein anderer Landesverband rechtsextrem –, dann darf der Bremer Verfassungsschutz sagen, ja, dann ist die Bremer AfD auch automatisch rechtsextrem. Das öffnet dann natürlich diese erheblichen Eingriffsbefugnisse, die gerade genannt wurden. Das ist juristisch extrem heikel, weil dann die Gefahr ist, dass dadurch dieses Stufenmodell umgangen wird, weil man dann auf die Einschätzung eines anderen Verfassungsschutzamtes abstellen kann. Das ist unzulässig, ohne eigene Erkenntnisgrundlage und ohne Prüfung konkreter Tatsachen vor Ort zu sagen, der Landesverband ist extremistisch, weil der andere Landesverband oder die Bundespartei auch extremistisch sind. Jetzt wird gleich wieder gesagt werden: Ja, aber es steht doch drin, dass das nur geht, wenn keine abweichende Bewertung vor Ort gerechtfertigt ist. Wenn ich aber mit diesem Paragrafen doch die Arbeit des Verfassungsschutzes erleichtern will und ich dann aber trotzdem sowieso in jedem Einzelfall eine Prüfung vor Ort machen muss, was bringt dann dieser Absatz? Entweder ist dieser Absatz juristisch angreifbar, oder er hat keinen Vorteil. Deswegen gibt es aus unserer Sicht eigentlich keinen Grund für diesen Absatz, und deswegen kann man den auch so streichen. Wir werden da entsprechend getrennte Abstimmung bei § 6 Absatz 5 beantragen. Ja, der Rechtsstaat muss handlungsfähig und effektiv gegen Verfassungsfeinde vorgehen, aber er muss rechtsstaatlich sein. Ansonsten erweist man dem Kampf gegen Extremisten einen Bärendienst. Ansonsten können wir uns dem Gesetz anschließen. Wir brauchen einen modernen und schlagkräftigen Verfassungsschutz, damit es hier nicht zu einem Klima der Angst kommt durch Extremisten, und da sollten wir als Demokraten auch an einem Strang ziehen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Winter. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Nach Monaten des Wartens ist es endlich soweit. Wir debattieren das Verfassungsschutzgesetz. Da kann man sich beinahe fragen, wie viele Prime Minister in Großbritannien eigentlich schon im Amt waren, aber immerhin mussten wir nicht so lange warten wie auf das Westbad oder den Ringschluss der A 281, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Als Christdemokraten begrüßen wir, dass mit dem Gesetz nun endlich die Vorgaben umgesetzt wurden, wie die richterliche Vorabkontrolle, wie es das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat. Endlich gibt es Rechtssicherheit für den Verfassungsschutz. Das ist gut, und das begrüßen wir auch. Gleichzeitig wird jedoch deutlich: Dieser Gesetzesentwurf atmet den Geist des Misstrauens, den Geist des Misstrauens, der die Haltung dieser linken Regierung gegenüber unserem Verfassungsschutz deutlich macht. Das kritisieren wir aufs Schärfste, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Drei Beispiele: Erstens, gerade im Vergleich zum Ursprungsentwurf wurden viele Regelungen verschärft. So ist mittlerweile kein zwei-, sondern ein dreistufiges Modell vorgesehen, wurde hier schon vorgetragen. Das erschwert aber dem Verfassungsschutz die Arbeit und ist verfassungsrechtlich nicht zwingend vorgesehen. Als zweiter Punkt, gerade auch im Vergleich zur Ursprungsversion: Unser Verfassungsschutz bekommt keine Kompetenzen zur Onlinedurchsuchung. Die Vorstellung von diesem Senat Bovenschulte von Extremisten sieht wohl immer noch so aus, dass diese sich dann mit einem Hut versehen in dunklen Parks oder in Kellern treffen und auf dem Weg dorthin beschattet werden könnten. Zudem schreiben sie nach Ihrer Vorstellung anscheinend immer noch Briefe, die man abfangen könnte. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Extremisten des 21. Jahrhunderts setzen nicht mehr auf die Deutsche Post, sondern auf das Internet. Das ist für uns alle ja schon lange jetzt kein Neuland mehr, und wenn Sie wissen wollen, wo Anschläge geplant werden, wie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht wird, dann müssen wir gerade dort hingehen, wo diese Extremisten ihr Unwesen treiben, und das ist online. Daher brauchen wir dringend die Kompetenz der Onlinedurchsuchung. (Beifall CDU) Drittens, gerade der Einsatz von V-Personen wird durch einen erhöhten Begründungsaufwand deutlich erschwert. Zudem darf eine Beobachtung nur unter hohen Voraussetzungen länger als fünf Jahre dauern. Meine Damen und Herren, gerade, wenn ich sehe, wie einige Islamisten und Rechtsextremisten in Deutschland ihr Unwesen treiben, um unsere Demokratie zu beschädigen, da will ich, dass der Verfassungsschutz seinen Job machen kann und nicht in Berichtspflichten versinkt. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ich könnte hier noch lange weitermachen, denn all diese Beispiele zeigen das Misstrauen insbesondere der Linken im Senat Bovenschulte gegenüber unserem Verfassungsschutz. Gerade in den Zeiten, in denen die Bedrohung durch Extremisten immer stärker wird, müssen wir auch unseren Verfassungsschutz stärken. Dieser Gesetzentwurf schwächt unseren Verfassungsschutz. Daher kündigen wir schon jetzt an, einen Änderungsantrag für die zweite Lesung einzubringen. Zudem möchten wir vertieft mit Ihnen im parlamentarischen Verfahren darüber sprechen und beantragen deswegen auch die Überweisung an die staatliche Deputation für Inneres. Weil wir aber auf diesen Prozess setzen und weil wir uns ein starkes Votum für dieses Gesetz wünschen, lehnen wir Ihren Vorschlag bislang noch nicht ab, sondern werden uns enthalten. Zum Schluss noch eine ganz grundsätzliche Frage, die mich wirklich umtreibt, denn all diese Beispiele zeigen doch, dass wir als CDU eine Frage womöglich anders beantworten würden als einige im Senat Bovenschulte. Diese Frage lautet: Vertrauen Sie unseren staatlichen Institutionen, und vertrauen Sie dem Verfassungsschutz? Als CDU lautet unsere Antwort ganz klar: Ja. (Beifall CDU) Ich kann hier nur noch einmal dafür werben, dass wir alle in der politischen Mitte diese Frage mit „Ja“ beantworten sollten, denn in diesen Zeiten, in denen der Extremismus zunimmt, braucht es eine starke politische Mitte. Eine politische Mitte, die unseren staatlichen Institutionen vertraut. Das bedeutet auch, dass man den Einschätzungen, die eine Behörde treffen soll wie der Verfassungsschutz, vertraut. Meine Damen und Herren, es ist sehr gefährlich, die Arbeit einer Behörde einseitig anzuzweifeln, denn wer die Arbeit und die Einschätzung des Verfassungsschutzes anzweifelt, der bereitet den Nährboden für alle anderen, die sie ebenfalls anzweifeln. Wer anzweifelt, ob eine gewaltorientierte linksextremistische Gruppe wie die IL wirklich linksextrem ist, der stärkt damit auch die AfD in ihren Zweifeln, ob die AfD wirklich rechtsextrem ist. Das darf nicht sein! (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Sehr geehrte Frau Senatorin Högl, ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie sich auch in den unruhigen Zeiten, die unser Verfassungsschutz in den letzten Monaten erlebt hat, immer an dessen Seite gestellt haben. Sie haben auch schon den ersten Entwurf hier für beschlussreif gehalten. Das haben wir gesehen. Das haben wir auch sehr gewürdigt, und Sie sind damit und mit Ihrer Haltung ein Vorbild für Ihren ganzen Senat und für Ihre ganze Koalition. Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Für uns als Christdemokraten kann ich sagen, wir vertrauen der Arbeit von unserem Verfassungsschutz. Wir stehen an Ihrer Seite. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und dass Sie unsere Demokratie schützen. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat sich gemeldet der Abgeordnete Janßen. Der hat jetzt das Wort. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Was darf der Staat und was darf er auch nicht? Welche Rechte haben Bürger:innen? Wo dürfen diese beschränkt werden? Welchen Schutz gibt es vor Überwachung? Welche Instrumente wollen wir den Sicherheitsbehörden an die Hand geben? Sind sie notwendig? Sind sie geeignet und wie kontrollieren wir ihren Einsatz? All diese Fragen muss jeder beantworten, der ein Sicherheitsgesetz verhandelt und am Schluss beschließt. Das sind keine trivialen Fragen. Egal, ob beim Polizeigesetz oder heute beim Verfassungsschutzgesetz: Es geht immer um die Abwägung von Bürger:innenrechten und die Frage von eingriffsintensiven Instrumenten und Befugnissen für den Staat. Jeder, der behauptet, das sei einfach und man müsste das immer einseitig im Interesse der Sicherheitsbehörden auflösen, hat aus der Geschichte nichts gelernt und versteht nicht, was einen modernen Rechtsstaat und eine moderne Demokratie ausmachen. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Begriff des Rechtsstaats wird heute meistens vor allem von konservativen oder autoritären Politiker:innen genutzt, um für maximale Repression zu werben. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, oder jemand müsse mit der vollen Härte des Rechtsstaats bestraft werden – findet sich so fast auf jeder Bingo-Karte der CDU. Historisch stammt der Begriff allerdings vor allen Dingen aus einer Zeit, wo der Rechtsstaat eine Errungenschaft war und den Einzelnen geschützt hat vor staatlicher oder behördlicher Willkür. Ihnen die Möglichkeit zu geben, staatliche Handlungen im Zweifel gerichtlich überprüfen zu lassen und ihre individuellen Rechte zu schützen, ist das Wesen des Rechtsstaates. Daher benutze ich den Begriff des Rechtsstaats in seinem ursprünglichen Sinne, wenn ich sage: Das neue Verfassungsschutzgesetz stärkt die Bürger:innenrechte und damit den Rechtsstaat. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Zukunft muss der Verfassungsschutz für eingriffsintensive Maßnahmen eine richterliche Vorabkontrolle durchführen lassen. Das ist notwendig geworden durch die Rechtsprechung auch auf Bundesebene, darauf sind alle meine Vorredner:innen bereits eingegangen. Gleichzeitig führen wir ein dreistufiges System ein. Eingriffsintensivere Instrumente sind an eingriffsnotwendigere Beobachtungsobjekte gebunden. Übrigens, weil das gerade von der CDU kritisiert wurde, Frau Winter: Zwei Gesetze habe ich gerade noch mal kurz in der Zeit überprüfen können. NordrheinWestfalen und Bayern besitzen ebenfalls, als sozialistische Republiken, ein dreistufiges System. Daher, glaube ich, eignet sich der Maßstab wenig zur Dequalifizierung dieses Gesetzes. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wir beschränken den V-Personen-Einsatz, versuchen, den Kernbereichsschutz so gut wie möglich auszugestalten, die wirtschaftliche Unabhängigkeit sicherzustellen und die Einflussnahme und die maßgebliche Relevanz, die V-Personen in Beobachtungsobjekten einnehmen können, zu beschränken. Es ist nicht akzeptabel, wenn der Staat Menschen bezahlt, die intime Beziehungen in Beobachtungsobjekten eingehen und damit faktisch über ihre wahren Interessen täuschen. Der Kernbereichsschutz, und dazu zählen insbesondere intime Beziehungen, darf unter keinen Umständen vom Staat verletzt werden. Das gilt auch bei der Überwachung von Institutionen, deren Absicht es ist, aus Sicht des Staates, ihn selber zu überwinden. Diese Grundsätze gelten auch dann. (Beifall Die Linke, SPD) Ich glaube dennoch nicht, dass das V-Personenwesen damit vor jeder zukünftigen Kritik oder auch jedem falschen Handeln geschützt ist. Ich halte es aber für notwendig, möglichst gute Strukturen aufrechtzuerhalten, um einen möglichst hohen Schutz einzurichten. Das ist der Versuch, das in diesem Gesetz mit diesem Kompromiss hinzubekommen. Ich glaube auch, dass es so gelungen ist. Manchmal ist es auch wichtig zu sagen, was in einem Gesetz nicht drinsteht. Der Golden Shop gehört ja wahrscheinlich mittlerweile zu einer der berühmtesten Buchhandlungen in Deutschland, dank dem KulturkampfMinister Weimer, und hat seit – –. (Beifall Die Linke) Er hat jetzt auch die neue, zweitbeste Fassade, die er je hatte. Dem Golden Shop wurde ein Buchpreis verweigert, weil die vorherige Fassade nicht passte, in einem sehr umstrittenen Verfahren, wo Informationen über den Verfassungsschutz abgerufen wurden. (Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU]: Interessante Information, wo kommt die her?) Diesen Eingriff in die Kulturfreiheit wird es in Bremen nicht geben. Wir schaffen keine Befugnisse für die Übermittlung von Informationen bei der Gewährung öffentlicher Mittel. Das ist auch gut so. (Beifall Die Linke) Mit dem heute so vorgelegten Gesetzesentwurf haben wir einen Kompromiss gefunden, der zeigt, dass diese Koalition schwierige Entscheidungen treffen kann, dabei unterschiedliche Sichtweisen zusammenführen kann. Gut, dass wir hier nicht eine einseitige Auflösung haben. Nur, um noch einmal auf die Onlinedurchsuchung zu sprechen zu kommen: Die Onlinedurchsuchung ist für ein kleines Landesamt wie Bremen technisch kaum vorstellbar möglich und basiert immer auf der Nutzung von bekannten Sicherheitslücken und ist damit immer ein Problem. Daher findet sich dieses Instrumentarium, anders als beispielsweise die Wohnraumüberwachung, in diesem Gesetz nicht. Der Kompromiss ist geeignet und wir werben für eine Zustimmung. – Danke schön! (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Der nächste Redner ist der Abgeordnete Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bremen reformiert sein Verfassungsrecht – endlich, muss man hinzufügen, denn nach der V-Mann-Affäre und der Kritik an einem hoffnungslos veralteten Gesetz ist eine grundlegende Neuerung dreizehn Jahre nach Inkraftsetzung der vorherigen Novelle auch richtig und notwendig. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem für die Demokratie, der Bedrohungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erkennen und abwehren soll, vor allem aus den Bereichen oder in den Bereichen Links- und Rechtsextremismus, Islamismus und Spionage. Der vorliegende Entwurf des Senats legt dabei eine klare Sprache an den Tag: zusätzliche Richtervorbehalte, engere und klar normierte Grenzen für Eingriffe, restriktive Regeln für V-Leute sowie mehr parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Seite Kontrolle. Die entscheidende Frage ist aber: Kommt die Seite der wehrhaften Demokratie, also klare Befugnisse, klare Einstufungen, handlungsfähige Behörden, noch ausreichend vor in diesem Gesetz? Schauen wir uns doch mal die zentralen Regelungen des neuen Bremischen Verfassungsschutzgesetzes genauer an: Bestimmte besonders eingriffsintensive Maßnahmen, sprich die Wohnraumüberwachung, die Mobilfunkortung, spezielle Auskunftsersuchen sowie dauerhafte oder personenbezogene Einsätze verdeckter Bediensteter, stehen zukünftig unter Richtervorbehalt, Frau Dr. Högl hatte es eben schon gesagt, und müssen vorab gerichtlich angeordnet werden. Es wird zudem ein gestuftes Beobachtungssystem eingeführt mit jeweils unterschiedlichen Eingriffsschwellen für nachrichtendienstliche Mittel und regelmäßigen Überprüfungen und Löschfristen der Daten. Drittens wird die parlamentarische Kontrolle ausgebaut. Der Kontrollausschuss erhält mehr Rechte, Einsicht in Akten und Dateien und kann externe Sachverständige mit Untersuchungen beauftragen. Auch werden die Regelungen für verdeckte Bedienstete und Vertrauenspersonen deutlich verschärft. Es gibt abgestufte Einsatzschwellen, Richtervorbehalte bei langen und personenbezogenen Einsätzen, Grenzen für strafbares Handeln im Auftrag sowie klare Vorgaben zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Vertrauenspersonen. Letztlich dürfen Vertrauenspersonen keine intimen oder engsten persönlichen Beziehungen zu Zielpersonen begründen oder fortführen. Ihre Vergütung darf zudem nicht zur alleinigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage werden. Das alles zusammen, meine Damen und Herren, führt zu einem Gesetz, das von der linken Seite dieses Parlaments ausdrücklich als Grundrechte stärkend gefeiert wird. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND müssen wir allerdings fragen: Bremst dieser Gesetzesentwurf in der ersten Lesung eher die Feinde der Verfassung oder dann doch den Verfassungsschutz aus? Ein besonders sensibler Bereich, ein besonders sensibler Punkt in dem Gesetz ist auch für uns der Umgang mit den V-Leuten. Bremen regelt ausdrücklich, dass Vertrauenspersonen nur unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden dürfen, wirtschaftlich nicht von ihrer Tätigkeit abhängig sein sollen und keine intimen Beziehungen zu Zielpersonen unterhalten dürfen. Diese Regelungen sind eine Reaktion auf Missbrauchsrisiken, wie sie in dem Verfahren der Interventionistischen-Linken-Affäre deutlich geworden sind, und haben den Zweck, Abhängigkeiten und Vertrauensmissbrauch zu vermeiden. Damit wird der Verfassungsschutz in Bremen gerade dort ausgebremst, wo verdeckte Arbeit häufig der einzige Weg in die Tiefe extremistischer Szenen ist, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) In anderen Bundesländern – und das ist immer ein guter Vergleich – wie beispielsweise in Bayern und Sachsen wird der Einsatz von V-Leuten zwar ebenfalls reguliert, aber im klaren Bewusstsein, dass ohne Vertrauenspersonen Tiefenstrukturen extremistischer Gruppen kaum erreichbar sind. Wenn Bremen hier zu stark auf Distanz geht, riskieren wir, dass die Behörde zwar über Gebühr sauber arbeitet, aber blind wird gegenüber den extremistischen Teilen der Szene. Positiv – und das will ich auch nicht verhehlen – im Gesetzentwurf ist, dass die parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle ausgebaut wird. Der bisher faktisch schwache Kontrollausschuss bekommt mehr Rechte. Externe Sachverständige sollen einbezogen werden können, Informationsrechte gegenüber Senat und Verfassungsschutzbehörde werden deutlich erweitert, ohne die Funktionsfähigkeit der wehrhaften Demokratie preiszugeben. Gleichzeitig schafft der Entwurf ein detailliertes System der Datenverarbeitung mit Löschfristen, Verarbeitungseinschränkungen und Protokollierungsfristen – alles auch sehr positiv. Aber, meine Damen und Herren, Bremen reformiert sein Verfassungsschutzgesetz unter dem Eindruck einer Affäre und mit starkem Fokus auf Grundrechtssicherung. Vieles daran ist nachvollziehbar, ich hatte es eben gesagt: Richtervorbehalte, präzise Regelungen für verdeckte Arbeit, bessere parlamentarische und datenschutzrechtliche Kontrolle. Aber aus Sicht unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND bleibt der Entwurf dennoch hinter seinen Möglichkeiten zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlichdemokratische Grundordnung zurück. Er denkt die Gefahr des Staates gegenüber den Bürgern ausführlich, aber die Gefahr verfassungsfeindlicher Akteure gegen den Staat eher zurückhaltend. Er regelt technische und nachrichtendienstliche Mittel detailliert, stellt sie aber zum Teil vor so hohe Eingriffsschwellen, wo andere Länder sie unter Kontrolle bereits offensiver nutzen. Und, er reagiert stärker auf die Interventionistische-Linke-Affäre und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auf die wachsende Bedrohung durch Linksund Rechtsextremismus, Islamismus und ausländische Dienste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wehrhafte Demokratie braucht beides: starke Grundrechte und einen handlungsfähigen Verfassungsschutz. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch in der ersten Lesung zustimmen, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass der Verfassungsschutz im Rahmen klarer rechtsstaatlicher Leitplanken noch mehr sachgerecht begründete Befugnisse erhalten hätte. Wir freuen uns auf die Diskussion in der Innendeputation und werden dann hier auch noch weitere Vorschläge für die zweite Lesung vorlegen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Lenkeit, der auch schon auf dem Weg hierher ist. Abgeordneter Kevin Lenkeit: Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Senatorin Högl für die Vorstellung des Gesetzes und erlaube mir gleich zu Beginn zu attestieren: Hierbei handelt es sich um ein gutes Gesetz, unaufgeregt und pragmatisch. Ich glaube, die bisherige Diskussion hat das auch gezeigt. Uns wurde vorgeworfen, wir haben an der einen Stelle ein bisschen zu viel, an der anderen Stellen ein bisschen zu wenig gemacht: Good Job, würde ich sagen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie wird gestärkt, er wird rechtssicher aufgestellt, und er wird zukünftig stärker kontrolliert. Diesen Dreiklang haben wir herausgearbeitet, und ich glaube, das ist bei den Vorredner:innen der Koalition und Frau Senatorin Högl auch deutlich geworden. Lassen Sie mich gleich zu Beginn ganz deutlich sagen, dass diese zusätzliche Kontrolle – und auch das wurde hier schon erwähnt – nicht nur politisch von diesem Haus gewünscht wurde, sondern auch vom Landesamt für Verfassungsschutz so gewollt und gefordert wird. Unser Verfassungsschutz weiß, er operiert in einem mitunter heiklen Graufeld, und die strikte Kontrolle der Legitimation von Maßnahmen ist kein Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz, sondern das Fundament eines in unserer Demokratie operierenden Nachrichtendienstes, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Landesamt bleibt organisatorisch vom Polizeiapparat getrennt und erhält auch keine polizeilichen Exekutivbefugnisse. Das wurde hier schon erwähnt. Es darf die Polizei auch nicht für Maßnahmen einsetzen, zu denen sie selber nicht befugt wären. Damit wird ein zentraler Baustein deutschen Sicherheitsrechts ausdrücklich abgesichert. Die Reform stärkt den Verfassungsschutz als Nachrichtendienst innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen. Der Aufgabenkatalog des Verfassungsschutzes wird erweitert, und er wird präzisiert. Hintergrund sind insbesondere die Erfahrungen seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die zunehmenden Aktivitäten von ausländischen Akteuren in digitalen Räumen. Der Verfassungsschutz wird stärker auf die aktuelle Gefährdungslage des 21. Jahrhunderts ausgerichtet und nicht mehr ausschließlich auf die klassische Extremismusbekämpfung. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung gesetzlich definierter Beobachtungsstufen. So wird zukünftig unterschieden zwischen beobachtungsbedürftig, erheblich beobachtungsbedürftig und gesteigert beobachtungsbedürftig. Je schwerwiegender die Bedrohung, Kolleginnen und Kollegen, desto weitgehender dürfen die Befugnisse eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine solche Staffelung, die Reform schafft hier klare gesetzliche Grundlagen. Orientiert haben wir uns da übrigens an dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, der Kollege Janßen hat das eben schon erwähnt. Da regiert ja seit vielen Jahren Ihre Schwesterpartei, die Christlich-Sozialistische Union, Kolleginnen und Kollegen. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Nee, nee!) Wir modernisieren die nachrichtendienstlichen Befugnisse und schaffen eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für verdeckte Informationsgewinde. Künftig ausdrücklich geregelt werden unter anderem die verdeckte Internetaufklärung, Informationen aus nicht öffentlichen Onlineräumen sowie die Nutzung von Vertrauenspersonen. Ja, Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen eine zusätzliche Hürde. Wenn der V-Personeneinsatz über fünf Jahre hinausgeht, bedarf es einer gesonderten Begründung, die das Gericht entsprechend ratifizieren muss. Nach einer fünfjährigen Beobachtung ist das, glaube ich, mehr als gerechtfertigt, Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Mittel genauer definiert. Neue technische Möglichkeiten erhalten eine gesetzliche Grundlage und werden gleichzeitig stärker kontrolliert. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen wird zukünftig regelmäßig der Richtervorbehalt eingeführt. Das, Kolleginnen und Kollegen, ist explizit keine politische Kontrolle, sondern eine gerichtliche Kontrolle. Ich glaube, das können wir nicht kritisieren, gerade, wenn ich überlege, wie oft wir unisono von hier vorn unsere unabhängige Justiz loben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusammenfassend: Die Reform modernisiert das bremische Verfassungsrecht grundlegend. Sie reagiert auf neue Bedrohungen wie Desinformation, Cyberangriffe und ausländische Einflussoperationen, stärkt die Möglichkeiten der Informationsgewinnung und setzt gleichzeitig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Aus unserer Sicht verbindet die Novelle den Schutz der Demokratie vor Extremisten, vor hybrider Bedrohung, schafft eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und dient gleichzeitig dem Ausbau von Rechtsstaatlichkeit, Kontrolle und Grundrechtsschutz. Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich: Die CDU hat vor einigen Monaten hier einen Entwurf zum Verfassungsschutzgesetz zur Abstimmung gestellt. Im Kern verfolgen beide Gesetzesentwürfe dasselbe Ziel: Unser Verfassungsschutz soll an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden, und er soll fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden. In vielen Bereichen sind sich die beiden Entwürfe deshalb sehr ähnlich, ist auch wenig überraschend, basieren Sie doch beide auf einem ersten Entwurf des Ressorts und der SPD-Fraktion. Hier gibt es aber Unterschiede, und die wurden auch schon benannt, Frau Winter hat es auch noch mal herausgearbeitet: Der CDU-Entwurf geht bei den Eingriffsbefugnissen weiter – wenig überraschend. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: War doch Ihr Entwurf!) Insbesondere sieht er die Wiedereinführung der Onlinedurchsuchung, also den Einsatz eines Staatstrojaners vor und erweitert damit die Möglichkeiten verdeckter Digitalüberwachung. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf der Koalition verzichtet bewusst auf diese zusätzliche Eingriffsbefugnis. Stattdessen setzen wir auf stärkere rechtsstaatliche Sicherung mit einer Evaluation des Gesetzes, besonderen Schutzmechanismen für Abgeordnete und Fraktionen sowie einer differenzierten Abstufung der Eingriffsschwellen. Die gesetzliche Evaluierung, Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig, weil wir in den kommenden Jahren zweifelsfrei eine geänderte Gesetzeslage den Verfassungsschutz betreffend sehen werden. Vor allem die angekündigte Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes wird betrachtet werden müssen und gegebenenfalls zu landesrechtlichen Anpassungen führen. Kurz gesagt, beide Entwürfe stärken den Verfassungsschutz, setzen auf zusätzliche Befugnisse und besondere Schwerpunkte bei Kontrolle, Transparenz und dem Schutz parlamentarischer Rechte. Genau dieses ausgewogene Verhältnis von Sicherheit und Freiheit ist für uns entscheidend und sollte im Ergebnis eigentlich dazu führen, dass die CDU diesem Gesetzentwurf zustimmen könnte. Jetzt haben wir gerade gehört, dass Sie sich für die kraftvolle Enthaltung entschieden haben. Das ist auch in Ordnung. Die anderen bitte ich um die Zustimmung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Die CDU hat auch jetzt das Wort. Die Abgeordnete Winter für die CDU-Fraktion. Abgeordnete Dr. Wiebke Winter (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Punkt wurde in der ganzen Debatte noch nicht angesprochen, und das hat mich gewundert. Denn, Herr Janßen, ich hätte gedacht, das würden Sie hier zumindest einmal begründen wollen. In dem Entwurf, den Sie uns vorgelegt haben, gibt es eine weitere wichtige Neuerung, die uns als Parlamentarier besonders betrifft, denn in Zukunft sollen auch die Mitarbeiter der Fraktionen beziehungsweise ausgewählte Mitarbeiter Zugang zu den Unterlagen bekommen. Das finde ich gerade vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass der Mitarbeiter der Linksfraktion Mitglied der Interventionistischen Linken (IL) und damit einer linksextremistischen Organisation ist, der zumindest für diesen Bereich verantwortlich war, höchst fraglich, und ich hätte mir an dieser Stelle wirklich eine Begründung von Ihnen gewünscht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Zudem wurde immer wieder das Thema Nähebeziehungen angesprochen, womöglich, weil das dem Verfassungsschutz immer wieder unterstellt worden ist, dass dies auch gerade in dem Fall rund um die IL passiert sei. Ich möchte dabei auf Frau Dr. Högl verweisen, die klar gesagt hat, dass das Verhalten des Verfassungsschutzes zu jedem Zeitpunkt rechtmäßig gewesen ist, und wir können einfach nur sagen, wir misstrauen dem Verfassungsschutz nicht, sondern wir vertrauen ihm. (Beifall CDU) Weil immer wieder das Haber-Verfahren angesprochen worden ist, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass dies von Claudia Roth, einer Grünen, eingeführt worden ist. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt aber nicht Roth-Verfahren, das hat einen Grund!) Anders als Sie habe ich zumindest noch keine Erkenntnisse, was den Golden Shop angeht, aber ich würde hier für uns ganz klar sagen: Sie haben dort keine Erkenntnisse, mir gefällt die neue Fassade übrigens besser als die alte, das kann ich auch sagen. Für uns ist aber klar: Kein Extremist soll einen Cent von unserem Staat bekommen. Das ist die Haltung der Christdemokratie. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Wortmeldungen haben wir hier zunächst nicht wahrnehmen können, deswegen hat das Wort für den Senat – –. (Senatorin Dr. Eva Högl winkt ab.) Nein, nicht mehr. Gut, der Senat verzichtet darauf, noch auf die Debatte einzugehen. Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über den § 6 Absatz 5 des Gesetzantrags in erster Lesung abstimmen. Wer dem § 6 Absatz 5 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Dann fehlen noch die Stimmenthaltungen. (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem § 6 Absatz 5 des Gesetzantrags zu. Es ist etwas laut, unten. Jetzt lasse ich über die übrigen Absätze des § 6 und die übrigen Paragrafen des Gesetzantrags in erster Lesung abstimmen. Wer den übrigen Absätzen des § 6 und den übrigen Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (CDU, BA-Gruppe) Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den übrigen Absätzen des § 6 und den übrigen Paragrafen des Gesetzantrags zu. Hier ist nach erster Lesung Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres beantragt worden. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da stelle ich erst mal von hier oben fest, dass es eigentlich keine Gegenstimmen und Enthaltungen geben kann. Gibt es noch Gegenstimmen? Enthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres. (Einstimmig) Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 93: Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1856) Dazu Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2026 (Drucksache 21/1862) Als Erste habe ich gesehen die Abgeordnete Wargalla, und die hat jetzt auch das Wort. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Wenn Menschen auf die Straße gehen und protestieren, gemeinsam für oder gegen etwas eintreten, ihre Stimme erheben und sich in politische Debatten einbringen, dann ist das gelebte Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass die Versammlungsfreiheit für unsere Demokratie von herausragender Bedeutung ist. Sie ist ein zentrales Freiheitsrecht unserer Verfassungsordnung. (Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos] tritt für eine Nachfrage an das Präsidium heran.) Das irritiert mich sehr. Vizepräsident Ralph Saxe: So, Frau Wargalla, das geht nicht von Ihrer Zeit ab. Ich starte jetzt noch mal die 7 Minuten. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wiederhole es jetzt aber nicht noch mal, ich mache weiter. Vizepräsident Ralph Saxe: Aber Sie haben trotzdem 7 Minuten. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Bremen gilt bisher das Bundesversammlungsgesetz von 1953. Seitdem hat sich die Gesellschaft weiterentwickelt und die Rechtsprechung auch. Deshalb soll Bremen jetzt erstmals ein eigenes Landesversammlungsgesetz bekommen, das der Realität und der Rechtslage von 2026 entspricht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir haben uns dabei bewusst für den Namen „Versammlungsfreiheitsgesetz“ entschieden, denn es soll ein freiheitliches Versammlungsrecht sein, das dem Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts folgt. Das bedeutet, wir stärken die Schutzdimension und den Ermöglichungsgedanken und wir schaffen klare Grenzen dort, wo Einschüchterung stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass der Staat Versammlungen nicht nur zu dulden, sondern aktiv zu ermöglichen hat und dass dafür Kooperation und Transparenz zentral sind. Das heißt, die Versammlungsbehörde soll nicht einseitig anordnen, sondern frühzeitig das Gespräch suchen und möglichst einvernehmliche Lösungen finden. Bei Auflagen und Einschränkungen muss immer das mildeste Mittel gewählt werden, das muss dann auch immer konkret begründet und dokumentiert werden. Dieser Ermöglichungsgedanke ist einer der Leitgedanken in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Der liegt auch unserem Gesetzentwurf zugrunde. Ein weiterer Leitgedanke ist, dass staatliche Maßnahmen nicht einschüchternd wirken dürfen. Laut Bundesverfassungsgericht ist jede Einschüchterung immer ein Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Es ist also staatliche Zurückhaltung geboten. Das betrifft zum Beispiel unverhältnismäßige Polizeipräsenz oder übermäßige Videoüberwachung. Deshalb gibt es in dem Gesetzentwurf auch klare Regelungen zur Anwesenheit von Polizeibeamt:innen und auch zu Überwachungsmaßnahmen wie Polizeikameras und Videodrohnen. Auch ein pauschales Vermummungsverbot kann abschrecken. Menschen haben gute Gründe, anonym bleiben zu wollen, sei es Angst vor Gewalt, Nachteile im Job oder Schutz von Angehörigen. Deshalb soll ein Verstoß auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sein, und es soll auch kein pauschales Verbot mehr gelten für das bloße Mitführen von Alltagsgegenständen. Wer sich vermummt, um Straftaten zu begehen, handelt weiterhin rechtswidrig. Aber wer ohne böse Absicht auf einer Demo im Sommer eine Sonnenbrille trägt (Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP – Unruhe CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) oder seinen Fahrradhelm dabeihat, soll keine Strafanzeige befürchten müssen. Entscheidend ist ja nicht, ob jemand eine Sonnenbrille oder eine FFP2- Maske trägt. Entscheidend ist, ob jemand friedlich ist oder nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Im Gesetzentwurf – –. (Unruhe CDU, FDP) Sie sind nicht so friedlich, gerade. (Heiterkeit – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Stellen Sie sich vor, wir hätten jetzt noch eine Maske auf! – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Oder einen Fahrradhelm! – Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Ich würde gerne weitermachen. Vizepräsident Ralph Saxe: Jetzt nicht alle durcheinander! Zwischenruf ist okay, aber nicht drei oder vier gleichzeitig. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Ich sagte, wer so redet – –.) Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann Sie hier nicht verstehen. In dem Gesetzentwurf wird außerdem klargestellt, dass das Filmen von Polizeieinsätzen in der Regel zulässig ist. Nein, das ist kein Generalverdacht gegen die Polizei. (Zurufe CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Nein!) Das ist tatsächlich bestehende Rechtslage. Vor allem, können Sie sich ja auch mal mit auseinandersetzen, hat das Bundesverfassungsgericht vor Jahren schon ganz konkret angemahnt, dass es nicht dazu kommen darf, dass aus Angst vor den Folgen auch eigentlich zulässige Aufnahmen unterlassen werden, weil damit potenziell Kritik an staatlichem Handeln unterdrückt würde. Dem versuchen wir mit dieser Klarstellung gerecht zu werden. Für uns gilt im Sinne des Bundesverfassungsgerichts: Wer von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen will, soll das ohne Angst vor unnötiger Überwachung, Kriminalisierung oder Einschüchterung tun können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Wir stärken auch an vielen Stellen die Schutzdimension der Versammlungsfreiheit als einen weiteren grundlegenden Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts. Zum Beispiel greifen wir die neuere Rechtsprechung auf, dass auch die Infrastruktur einer Versammlung, zum Beispiel von Protestcamps, unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit fällt. Es soll auch erstmals der Schutz von besonders symbolrechtlichen Gedenktagen und Gedenkorten gesetzlich verankert werden. Das gilt im Besonderen für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Wenn eine Versammlung das Gedenken an die Opfer schwerster Menschheitsverbrechen stören oder verhöhnen will, dann muss der Staat wenigstens sagen können: Nicht an diesem Tag oder nicht an diesem Ort. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Zum Schluss: An einem bewährten Grundsatz halten wir fest: Auch künftig wir finden, gerade dort, wo politische Entscheidungen getroffen werden, muss Protest möglich sein. Der Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, steht für ein liberales Versammlungsfreiheitsgesetz, das die Urteile und Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts umsetzt; ein Gesetz, das das Versammlungsrecht nicht nur als Gefahrenabwehrrecht, sondern auch als Grundrechtsgewährleistungsrecht versteht und das auf der Höhe der Zeit ist. Ich bitte um Zustimmung in erster Lesung und freue mich wirklich und ehrlich auf die weitere Befassung in den Gremien. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, wir reden und diskutieren gleichzeitig natürlich auch noch über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 22. Juni 2026. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Timke. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Vielen Dank für die Klarstellung, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün-Rot legt uns heute den Entwurf eines Bremischen Versammlungsfreiheitsgesetzes vor, der sich selbst als modern, als zeitgemäß und freiheitlich feiert. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wer den Entwurf genauer liest, der erkennt, dass er den Schwerpunkt klar verschiebt hin zur Versammlungsfreiheit und zu versammlungsspezifischen Spezialregelungen und damit – zumindest aus unserer Sicht – zulasten eines starken, flexibel handlungsfähigen Polizeirechts und der Belange der friedlichen Mehrheit und auch der Anwohner. Niemand, meine Damen und Herren, in diesem Haus bestreitet die überragende Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz und Artikel 16 unserer Landesverfassung. Aber wer das Versammlungsrecht fast ausschließlich als Grundrechtsgewährleistungsrecht versteht und den Charakter als Gefahrenabwehrrecht bewusst zurückdrängt, der löst sich in Teilen von der Realität auf Bremens Straßen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Was umfasst das neue Gesetz nun ganz konkret? Der Versammlungsbegriff wird so weit gefasst, dass schon Zusammenkünfte von zwei Personen als Versammlung gelten, inklusive Kleinstversammlungen, die damit voll im Schutzbereich stehen, aber auch entsprechende Pflichten auslösen. Über § 10 des Gesetzes werden versammlungsspezifische Gefahren grundsätzlich nur noch nach Maßgabe des Versammlungsrechts abgearbeitet. Das allgemeine Polizeirecht, meine Damen und Herren – und das müssen wir uns hier mal vor Augen führen – das allgemeine Polizeirecht tritt für diesen Bereich zurück und greift erst nach Auflösung der Versammlung oder bei nicht versammlungsspezifischen Gefahren. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das nennt man Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts!) Frau Kollegin, Sie können sich gleich noch mal melden. Letztlich werden auch Strafnormen im Versammlungsrecht reduziert, indem zahlreiche Tatbestände zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden. Ist aus der Feder von Rot-Rot-Grün, das muss man jedem Bürger in diesem Bundesland sagen. Die rot-grün-rote Koalition definiert das Versammlungsrecht damit deutlich stärker als Freiheitsrecht und Experimentierfeld für neue Formen der Versammlungswirklichkeit, gerade dort, wo Konflikte am intensivsten ausgetragen werden und setzt darauf, dass Gefahrenabwehr im Zweifel über Kooperationsgespräche, Gefahrenprognosen und Bußgelder gesteuert wird. Ich denke, meine Damen und Herren, das ist ein frommer Wunsch, der gerade in Bremen mit seiner gewaltbereiten linksextremen Szene nichts, aber auch gar nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Kommen wir nun zum Knackpunkt des Gesetzentwurfs, nämlich das Vermummungsverbot. Bislang war klar: Wer sich bei einer Versammlung vermummt, um im Schutz der Anonymität Straftaten zu begehen oder polizeiliche Maßnahmen zu vereiteln, bewegt sich im Bereich des Strafrechts. Der Gesetzentwurf unterläuft diese Regel jetzt. Wer sich bei einer Versammlung vermummt und damit Identitätsfeststellungen oder Vollstreckungsmaßnahmen verhindern will, soll zukünftig nur noch mit einem Bußgeld bestraft werden. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Unglaublich!) Aus Sicht unserer Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist das brandgefährlich. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vermummungen sind keine modischen Accessoires. Vermummungen sind in der Praxis häufig der Einstieg in den schwarzen Block, in Steinwürfe, Flaschenwürfe und Angriffe auf Polizeibeamte. (Zuruf Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Hier braucht der Rechtsstaat keine weitere Entkriminalisierung und Flexibilisierung, sondern klare Kante. Wer sich bewusst vermummt, um Straftaten zu begehen oder Maßnahmen zu verhindern, verlässt den Bereich der freiheitlichen Versammlung, und das gehört in den Bereich des Strafrechts und nicht in das Ordnungswidrigkeitenrecht. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Auch der Umgang mit Polizei und Daten zeigt aus unserer Sicht die linke Schlagseite des Entwurfs. Die Datenverarbeitung von Versammlungsbehörden und Polizeivollzugsdienst wird verwaltungsspezifisch geregelt mit besonderen Dokumentationspflichten – hoch lebe die Dokumentation –, strengen Löschfristen und umfassenden Kontroll- und Protokollvorgaben. In der Gesetzesbegründung betonen die drei Antragsteller, dass personenbezogene Daten im Versammlungskonzept besonders zu behandeln sind und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, eng zu begrenzen sind. Ja, meine Damen und Herren, Transparenz und Datenschutz sind wichtig. Aber in einem Land mit angespannter Sicherheitslage darf der Gesetzgeber nicht den Eindruck erwecken, als seien Polizei- und Verfassungsschutz das Problem und gewaltbereite Gruppen die Schutzadressaten. Wer das Versammlungsrecht zum Schutzschild gegen den Staat formt, vergisst, dass dieser Staat die friedlichen Bürgerinnen und Bürger und ihre Grundrechte zu schützen hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir Ihnen heute auch einen Änderungsantrag vorgelegt, um den Fehler in diesem Gesetzentwurf zu korrigieren. Wir wollen, dass die Vermummung auch weiterhin als Straftat gewertet und verfolgt wird. (Unruhe SPD) Meine Damen und Herren, ähnlich halbherzig agiert der Entwurf bei der Schutzausrüstung. Wer auf einer Versammlung Gegenstände mitführt, die geeignet sind, Vollstreckungsmaßnahmen der Polizei oder des Ordnungsamts abzuwehren, bleibt zukünftig sanktionsfrei. Das, meine Damen und Herren, ist eine klare Einladung für Rechtsbrecher unter den friedlichen Versammlungsteilnehmern, sich entsprechend auszurüsten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Auch das lehnt unsere Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND kategorisch ab. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion wird diesen Gesetzentwurf schon aufgrund der Aufweichung des Vermummungsverbots ablehnen, wenn Sie unseren Änderungsantrag ebenfalls ablehnen sollten, der zuerst behandelt wird. Wir stehen für ein Versammlungsrecht, das Freiheit schützt, aber Sicherheit und Rechtsstaat nicht zur Verhandlungsmasse macht. Bremen braucht kein Versammlungsfreiheitsgesetz, das Vermummten und Gewaltbereiten versammlungsrechtlich noch den Hintern pudert, sondern Bremen braucht ein Versammlungsrecht, das die friedlichen Demonstranten schützt und den Gewalttätern deutlich zeigt: Bis hierhin und nicht weiter! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schröder. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder (FDP): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Versammlungsfreiheit ist, wie die Meinungsfreiheit, für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung, so sagt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, schlechthin konstituierend. Etwas weniger in Juristendeutsch kann man sagen, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind die Grundlage der Demokratie. Es ist daher selbsterklärend, dass uns Liberalen diese beiden Grundrechte auch besonders am Herzen liegen. In wesentlichen Teilen setzen Sie ja in diesem Versammlungsgesetz, was Sie uns hier vorschlagen, auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die es bisher dazu gibt, im Wesentlichen um. Da muss ich auch Herrn Timke korrigieren, dass man ab zwei Personen eine Versammlung ist oder dass die Polizei nicht eingreifen darf bei einer Versammlung, das ist nichts Neues, das war schon immer so. Das ist nicht das Problem an diesem Gesetz. Das Problem an diesem Gesetz ist – und das ist das, wo Sie eigene Akzente setzen – die Aufweichung des Vermummungsverbots in § 19. Es soll explizit erlaubt sein, künftig mit Mund-Nasen-Schutz, Sonnenbrille, Schal und Käppi zu demonstrieren, wenn man keine böse Absicht hat, offiziell, um sich vor Infektionen, der Sonne oder der Kälte zu schützen. Da frage ich mich, liebe Koalition: Glauben Sie ernsthaft, dass Ihnen jemand dieses Scheinargument abkauft? (Beifall FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) In der Praxis öffnet diese Regelung Tür und Tor für alle, die sich vermummen wollen. Schal über die Nase, Sonnenbrille auf, Käppi auf, und schon ist man faktisch vermummt. Das Argument, mit dem man sich dann rausreden kann, das liefern Sie gleich mit: Man will sich vor dem Wetter schützen. Es ist doch völlig offensichtlich, dass diese Regelung ein Blankoscheck ist für alle, die sich vermummen wollen. Selbstverständlich hat jeder das Recht, sich friedlich zu versammeln, aber wer sich vermummt, der will nicht friedlich demonstrieren, der führt nichts Gutes im Schilde. Dass die Koalition das aufweichen will, das halten wir für einen Fehler. (Beifall FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Das regt mich auf, weil wir haben wirklich Probleme in Bremen mit Extremismus ohne Ende – von rechts, von links oder religiös motiviert. In dieser Situation fällt Ihnen nichts Besseres ein, als es der Polizei unnötig schwer zu machen, Versammlungen zu schützen, und das Vermummungsverbot aufzuweichen. Die Polizisten stehen bei Temperaturen wie heute teilweise stundenlang bei Versammlungen, müssen sich beschimpfen lassen, müssen sich anspucken lassen, werden mit Steinen beworfen im Viertel von vermummten Antifaschisten, und Ihnen fällt nichts Besseres ein. Da fällt einem wirklich nichts mehr zu ein. (Beifall FDP, CDU) Entsprechend kritisch kommt Ihr Gesetz auch bei der Polizei an, das werden sicherlich einige von Ihnen gemerkt haben. Dort ist man extrem personell belastet, man ist mit den Versammlungen extrem belastet seit einigen Jahren. Da ist das wirklich ein ganz schwieriges Signal. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen, sind die Protestcamps. Hier haben Sie in § 14 Absatz 2 als Klarstellung aufgenommen, dass auch Infrastruktur, die zu einem Protestcamp gehört, grundsätzlich dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unterfällt. Auch das ist richtig, auch das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Wobei man dazu sagen muss: Das Urteil, auf dem das beruht, das bezog sich auf ein Protestcamp, das auf einem Privatgelände war, nämlich eines Landwirts, der Braunkohleprotest unterstützt hat. Es ist noch mal was anderes, wenn man auf privatem Grund demonstriert und das mit Einwilligung macht, als wenn man hier ein Protestcamp, beispielsweise, wie wir das hier auch schon hatten, auf öffentlichem Grund direkt neben dem Rathaus für mehrere Monate aufbaut. Da schreiben Sie auch in Ihrer Gesetzesbegründung, und auch das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Bei einem deutlichen Übergewicht von Beherbergungen ist der Schutzbereich des Versammlungsbereichs vorbei. Das Schlagwort lautet hier: „Kein Wohnen im Gewand der Versammlung“. Da stellt sich doch die Frage: Wenn Sie doch eigentlich wissen, dass das so einfach nicht ist, wieso schreiben Sie das denn nicht auch direkt ins Gesetz? So liest sich das Gesetz so, als gäbe es keine Grenzen für Protestcamps, aber dem ist ja nicht so. Auch hier erwecken Sie den Eindruck, dass Sie den Anmeldern dieser Protestcamps ein Leckerli hinschmeißen wollten, obwohl Sie selber wissen, dass das so einfach nicht geht. Auch hier stelle ich mir die Frage: Für wen ist eigentlich dieses Gesetz? Das klingt schon alles sehr nach Klientelpolitik, wenn man mal ehrlich ist. Wir fassen zusammen. Es freut uns als Liberale, wenn Sie etwas für die Versammlungsfreiheit tun wollen – aber nicht so. Sie gießen nur die aktuell geltende Rechtsprechung in ein Gesetz, und die einzigen Punkte, wo Sie eigene Akzente setzen, sind reine Klientelpolitik. Vor allem, Sie machen wieder einmal der Polizei das Leben unnötig schwer. Sie begegnen denjenigen, die für die Sicherheit auch der friedlichen Demonstranten ihren Kopf hinhalten, mal wieder mit Misstrauen und behindern sie dabei, ihre Arbeit zu machen. Das ist auch nicht das erste Mal, dass wir das hier so haben. Wir machen da als FDP nicht mit. Wir stehen hinter der Versammlungsfreiheit. Wir stehen aber auch hinter den Menschen, die die Versammlungsfreiheit schützen, und das ist nun mal die Polizei. Deswegen werden wir dieses Gesetz ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es am Anfang ganz deutlich sagen: Was RotGrün-Rot uns hier vorlegt, ist kein modernes Versammlungsgesetz. Es ist übrigens auch kein Sicherheitsgesetz. Es ist ein Misstrauensgesetz gegen die Polizei, und das ist mit uns als CDU nicht zu machen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Es verschiebt die Prioritäten weg von Sicherheit, Klarheit und Handlungsfähigkeit hin zu Misstrauen, Hürde und Bürokratie. Meine Damen und Herren, wer dieses Gesetz liest, erkennt eine ganz klare Linie: Kontrolle der Polizei über alles und Vertrauen in diejenigen, die Einsätze aus dem Schutz der Masse heraus filmen, statt in die Polizei, die an vorderster Front Verantwortung trägt. Wir halten das für grundfalsch. (Beifall CDU) Im Kern zu den Tonaufnahmen: Sie knebeln die Polizei mit engeren Regeln, beschneiden Übersichtsaufnahmen, ziehen die Befugnisse zusammen, und gleichzeitig stärken sie ausdrücklich das Filmen von Polizeibeamten durch Versammlungsteilnehmer. Meine Damen und Herren, das ist auch die klare Botschaft von diesem Gesetz: Im Zweifel glaubt Rot-Grün-Rot dem Smartphone über der erhobenen Faust mehr als dem Protokoll der Einsatzleitung. Ich sage für uns, das ist das falsche Signal. (Beifall CDU) Es ist auch so: In aufgeheizten, unübersichtlichen Lagen brauchen die Einsatzkräfte Rückenstärkung und nicht das Gefühl, bei jeder Lagebeurteilung mit einem Bein im Shitstorm und mit dem anderen Bein in der disziplinarischen Grauzone zu stehen. Wenn wir uns mal die Details anschauen, meine Vorredner haben das ja schon gemacht: Vermummungsverbot und Schutzausrüstungsverbot wird zur Ordnungswidrigkeit degradiert. Mal ehrlich, was ist denn das für ein Signal? Die Vorredner haben es gesagt: Das ist ein Freifahrtschein für jeden, der sich vermummen will. Das Signal lautet doch eigentlich: Vermummt euch ungestört, im Zweifel ist es eh nur ein Bußgeld. Meine Damen und Herren, das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden eingesetzten Polizeibeamten, der tagtäglich den Kopf für uns hinhält. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich möchte ein weiteres Beispiel nennen. Sie beschränken polizeiliche Übersichtsaufnahmen auf enge Ausnahmen. Übersichtsaufnahmen sind aber kein Selbstzweck. Sie sind ein zentrales Instrument zur Lagebekundung, um Gewaltherde frühzeitig erkennen zu können, Trennung zu steuern und Beweise zu sichern, im Übrigen aller friedlichen Demonstrierender. Das heißt im Klartext, wenn wir das mal an einem Praxisbeispiel festmachen: Bei einer Versammlung von Rechtsextremen darf die Polizei erst dann einschreiten, wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Damit entziehen sie der Polizei jegliche Chance, im Vorfeld Gefahren zu erkennen und Gefahren zu verhindern. Das ist mit uns als CDU nicht zu machen. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Weiterhin: Sie begrenzen den Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht. Damit schneiden Sie in Wirklichkeit den Kräften bewusst die Reserveleine durch, wenn die Versammlung mal in die Gefahrenlage kippt. Das ist dogmatisch, das ist verantwortungslos, und damit lassen Sie mal wieder die Einsatzkräfte im Regen stehen. Ich finde das eine Frechheit, meine Damen und Herren. Wir kommen noch – –. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dokumentationspflichten ist auch angesprochen worden. Im Prinzip, ich versuche es mal auf einen Punkt zu bringen: mehr Formulare, mehr Begründungslasten, mehr nachgelagerte Rechtfertigung und das alles mitten im Einsatzalltag. Wenn man das mal auf den Punkt bringt: Während die Steine fliegen, soll die Einsatzleitung Checklisten abarbeiten. Das ist weltfremd, das ist absurd und wir wollen so einen Quatsch nicht. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die Versammlungsfreiheit, das haben die Vorredner auch schon angesprochen, ist natürlich ein hohes Gut. Das wollen wir alle schützen, und das muss auch gewährleistet sein, aber es ist natürlich kein Schutzschild für Vermummung, keine Eintrittskarte für Ausrüstung, die zur Eskalation beiträgt und kein Freibrief, die Polizei zu entmachten. Ich will es mal ganz deutlich sagen: Die friedliche Mehrheit der Demonstrierenden hat einen Anspruch darauf, dass der Staat handlungsfähig bleibt, damit nicht Extremisten den Ton angeben. Für uns als CDU-Fraktion sage ich ganz deutlich: Wer Freiheit schützen will, darf die Ordnung nicht schwächen. Wer die Polizei ständig unter Generalverdacht stellt, bekommt nicht mehr Bürgerrechte, er bekommt weniger Sicherheit für alle. Rot-Grün-Rot macht genau diesen Fehler und stellt die Prioritäten bewusst auf den Kopf. Das halten wir für völlig falsch, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Das ist auch wirklich einer der Punkte, die uns unterscheidet von der rotgrün-roten-Koalition. Wir haben ein Grundvertrauen in unsere Polizisten, die tagtäglich für unsere freiheitlich-demokratische – (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) ja, Sie können sich ja gleich noch melden – Grundordnung einsetzen. Deswegen brauchen wir kein Gesetz, was den Polizisten das Leben noch schwerer macht, sondern sie müssen unterstützt werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich frage mich auch immer: Was ist der Grund? Wie kann man seinen eigenen Mitarbeitern so ein Misstrauen ausdrücken? Das macht einen wirklich sprachlos. Ich finde, durch dieses Gesetz, deutlicher kann man sein Misstrauen gegenüber der Polizei nicht ausdrücken. Es ist letztendlich ein Durchmarsch linker Ideologien auf Kosten der Polizeibeamten im Bundesland. Abschließend, meine Damen und Herren: Die Misstrauenspolitik gegen die Polizei hat mit diesem Gesetz eine neue Dimension erreicht. Das machen wir nicht mit, als CDU. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, ich beantrage Überweisung in die Innendeputation. Außerdem kündige ich schon mal an, dass wir beantragen werden, eine öffentliche Anhörung zu machen, weil das Gesetz aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht der Verfassung entspricht. Das werden wir dann in der Innendeputation weiter beraten. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes der Abgeordnete Degenhard zur Kurzintervention. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Ich habe in diesen drei Jahren schon einiges erlebt. Aber noch nie, noch nie bisher war ich so angewidert von der Arroganz der Macht wie in diesem Fall, wo man sich nicht zu schade ist, wo man sich nicht – –. (Glocke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Herr Kollege, die Kurzintervention ist – –. (Zuruf Abgeordneter Cord Degenhard [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Ich habe das Wort, Herr Degenhard. So, lassen Sie mich jetzt bitte ausreden! Die Kurzintervention – –. (Zuruf Abgeordneter Cord Degenhard [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Nein, Sie haben jetzt die Kurzintervention angemeldet. Und Sie möchten – – , Sie müssen bitte auf den letzten Redner – –. Wenn Sie eine persönliche Erklärung machen möchten, dann am Ende des Tagesordnungspunktes. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Danke, Frau Präsidentin! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Dann kommst Du noch mal wieder!) So, meine Damen und Herren, jetzt hat der Abgeordnete Lenkeit das Wort. – Bitte schön! Abgeordneter Kevin Lenkeit (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, (Zurufe: Frau Präsidentin!) Frau Präsidentin, Entschuldigung, Frau Präsidentin! Das war damals einfacher, als Herr Saxe noch nicht hier war. Aber gut, okay. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Und es ist gut, dass es jetzt schwieriger ist!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nach der Märchenstunde vom Kollegen Lübke, (Unruhe CDU) der Erzählung von der Polizeifeindlichkeit, ja, und linker Ideologie – –. Man muss attestieren, Sie haben hier vor einigen Wochen dem Bremischen Polizeigesetz zugestimmt. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Wir nicht!) So wildfremd links kann das ja nicht gewesen sein, was wir hier vorlegen. Aber nichtsdestotrotz: (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei meinen Koalitionspartnern und dem Ressort zu bedanken. Mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz arbeitet die SPD-geführte Koalition nun das dritte Sicherheitsgesetz ab. Diese Koalition liefert. Sie liefert ohne Streit und sie liefert, wie im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich danke insbesondere meinen Kollegen Wargalla und Janßen für die umfangreiche inhaltliche Vorstellung – jetzt war das noch nicht dran, deswegen ist das falsch. Aber gut. Das gibt mir die Gelegenheit, den Fokus meiner Rede auf die abstrakte Draufsicht auf das hier und heute vorgelegte Versammlungsgesetz zu legen. Wir regeln heute, wie wir mit den Versammlungen in unserem Bundesland umgehen. Letztes Jahr waren es mehr als 1 200 Demonstrationen, und die waren in der absoluten Mehrheit friedlich, Kolleginnen und Kollegen. Höchstens ein halbes Dutzend hat die Erwähnung in die Tagespresse geschafft. Das ist der Status quo, wenn wir über Versammlungsgeschehen in unserem Land reden. Das ist auch die Historie, die wir hier bisher erlebt haben. Wir haben hier nicht den 1. Mai in Berlin, Kolleginnen und Kollegen. Da war medial von Etikettenschwindel die Rede und die Opposition sprach von einem Offenbarungseid. Das sind markige Worte. Lassen Sie mich darlegen, warum ich dieser Darstellung mit Nachdruck widerspreche: Wenn wir heute über das Versammlungsrecht sprechen und die Eingriffsbefugnisse der Polizei, dann lohnt zunächst ein Blick in die Entstehungsgeschichte unserer Grundrechte. Freiheitsrechte im Grundgesetz sind nicht zufällig so ausgestaltet, wie wir sie heute kennen. Sie sind die Konsequenz aus Erfahrungen mit Diktatur, Verfolgung und staatlicher Willkür. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten nach dem Ende des Nationalsozialismus gerade eines verhindern: dass staatliche Macht erneut unkontrolliert in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Gerade, weil die Versammlungsfreiheit historisch als Schutzrecht gegen staatliche Machtausübung entstanden ist, muss der Gesetzgeber bei Eingriffsbefugnissen besondere Zurückhaltung üben. Demonstrationen richten sich häufig gegen den Staat selbst. Deswegen verlangt Artikel 8 des Grundgesetzes ein Höchstmaß an Versammlungsfreundlichkeit und ein Mindestmaß an staatlicher Intervention. Freiheit ist die Regel, Eingriffe sind eng begründete Ausnahmen. Deshalb wurden die Grundrechte in erster Linie als Schutzrechte gegen den Staat geschaffen. Sie begrenzen staatliche Macht. Sie sollen den Bürger vor dem Staat schützen und nicht umgekehrt. Warum formuliert das Bundesverfassungsgericht so deutlich? Demonstrationen und Kundgebungen, Kolleginnen und Kollegen, richten sich wie eben bereits erwähnt häufig gerade gegen den Staat. Sie sind Ausdruck von Kritik, von Opposition, von gesellschaftlichem Protest. Sie geben Minderheiten die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Genau deshalb kommt dem Staat, dem Gesetzgeber, hier eine besondere Verantwortung zu, denn wenn der Staat die Regeln für die Versammlung festlegt, dann regelt er zugleich die Bedingungen, unter denen Kritik an ihm selbst geäußert werden kann. Daraus erwächst eine besondere Pflicht zur Zurückhaltung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Bundesverfassungsgericht hat dies eindrucksvoll in dem BrokdorfBeschluss beschrieben. Dort heißt es, die Versammlungsfreiheit gehöre zu den, jetzt zitiere ich das Bundesverfassungsgericht, „unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.“ Das Gericht fordert ausdrücklich eine versammlungsfreundliche Auslegung des gesamten Rechts. Ich käme vor diesem Hintergrund nicht auf die Idee, dem Bundesverfassungsgericht Polizeifeindlichkeit zu unterstellen. Aber ich bin auch nicht der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Natürlich haben wir weiterhin Eingriffsbefugnisse für die Polizei gegenüber Demonstrationen, und natürlich gibt es auch keinen Freifahrtstein für Demonstrierende in unseren Städten. Je weiter wir polizeiliche Befugnisse jedoch fassen, desto größer ist die Gefahr, dass Menschen von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abgeschreckt werden. Schon die bloße Möglichkeit weitreichender staatlicher Maßnahmen kann dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger von einer Teilnahme an Demonstrationen Abstand nehmen. Ein solcher abschreckender Effekt ist mit dem Geist des Artikel 8 Grundgesetz nur schwer vereinbar. Versammlungen bedürfen nach unserem Grundgesetz grundsätzlich keiner staatlichen Erlaubnis. Die Freiheit besteht kraft Verfassung. Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssen begründen, warum sie demonstrieren wollen. Der Staat muss begründen, warum er diese Freiheit einschränken will. Daraus erfolgt auch für uns als Gesetzgeber ein klarer Auftrag: Eingriffsbefugnisse müssen eng begrenzt werden, bestimmt und verhältnismäßig ausgestaltet. Sie dürfen nicht weiter reichen, als zum Schutz konkreter Rechtsgüter erforderlich ist. Weitere Generalklauseln und übermäßige Ermessensspielräume sind gerade im Versammlungsrecht besonders kritisch zu betrachten, denn eines, Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir niemals vergessen: Die Versammlungsfreiheit ist kein gewöhnliches Freiheitsrecht. Sie ist gelebte Demokratie, sie ist Ausdruck einer offenen Gesellschaft. Sie erfüllt ihre Funktion nur dann, wenn sie auch gegenüber dem Staat wirksam geschützt wird. Oder, um es auf einen einfachen Satz zu bringen: Freiheit ist die Regel, der Eingriff ist die eng zu begründende Ausnahme. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das, Kolleginnen und Kollegen, kann man kritisieren. Dann bedarf es aber mehr als pauschalisierender Phrasen von Polizeifeindlichkeit, Misstrauen oder einem sicherheitspolitischen Offenbarungseid. Es bedarf einer inhaltlichen Auseinandersetzung, der Abwägung von bürgerlichen Freiheitsrechten auf der einen und polizeilichen Eingriffsrechten auf der anderen Seite. Das hat der Kollege Lübke hier zu keinem Zeitpunkt getan. Ihre Rede, Herr Kollege Lübke, war ein Offenbarungseid. Die CDU hat in sicherheitspolitischen Debatten jedweden Maßstab verloren. (Beifall SPD, Die Linke – Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Die pure Forderung nach immer mehr Eingriffsrechten ist bei Ihnen zu einem einfachen Reflex vorkommen (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist Quatsch!) und hat sich von jeder objektiven Werteordnung als Abwehr gegenüber dem Staat, wie es das Bundesverfassungsgericht einfordert, gänzlich verabschiedet. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Bremische Versammlungsfreiheitsgesetz ist eine Genese gesellschaftlicher Entwicklung, der Betrachtung anderer Versammlungsgesetze, dem Verzicht auf Bremensien und ein klarer Vertrauensvorschuss an Demonstrationsanmeldende. Ein letzter Satz: Dieses Gesetz formuliert, anders als von der CDU und auch der Gewerkschaft der Polizei betitelt, kein Misstrauen gegenüber der Polizei, (Glocke) sondern es formuliert ein Vertrauen in unsere Gesellschaft. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne unsere ehemalige Kollegin und Senatorin Anja Stahmann begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Hier kommt noch ein Zettelchen geflogen. Ich begrüße gleichzeitig die Frauengruppe aus dem Mehrgenerationenhaus Mobile in Hemelingen. (Beifall) Sie gehören dazu. – Herzlich willkommen! So, und jetzt hat der Abgeordnete Janßen das Wort. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, wir verabschieden heute in erster Lesung ein neues Bremer Versammlungsfreiheitsgesetz, das das Versammlungsrecht stärkt. Das ist ein wichtiger Schritt im Paket der Sicherheitspakete und ein aus meiner Sicht auch ein großer Erfolg. In einer Zeit, in der Demonstrationen durchaus in der Öffentlichkeit mal von Einzelhändlern oder von einzelnen Polizeigewerkschaftlern zunehmend als so eine Art Störung des Ablaufs oder Belastung eingeordnet werden, ist es uns wichtig, dass wir im Gegenzug zum Ausdruck bringen: Der Schutz der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das nicht in Abrede gestellt werden darf, und das werden wir mit diesem Gesetz noch einmal unterstreichen. (Beifall Die Linke, SPD) Unter dieser Grundannahme haben wir deshalb ein Gesetz beraten, das im Kern Grundrechte schützt und erst in einem zweiten Schritt klärt, wie und wo diese eingeschränkt werden dürfen. Aktuell reicht nämlich kein Blick ins Versammlungsgesetz oder ins Versammlungsrecht, sondern man muss aus verschiedenen Urteilen und teils einer komplexen Rechtsprechung die Schlussfolgerungen ziehen, wie die Praxis auszugestalten ist. Damit ich kein Jurist oder keine Juristin sein muss, um zu verstehen, was meine Rechte auf einer Demonstration sind, haben wir das nun als Gesetz modernisiert zu Papier gebracht. Ich möchte mich an dieser Stelle auch einmal für den langen, teilweise auch kontroversen, am Ende aber gelungenen Verhandlungsprozess bei den Kollegen aus der Koalition und auch dem Ressort bedanken. Vielen Dank, ich glaube, uns ist damit ein wichtiger Schritt gelungen. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dem Gesetz selbst verankern wir ein Zurückhaltungsgebot. Die Polizei darf und soll Demonstrationen begleiten und wird auch in Zukunft nicht gehindert, ihrer Aufgabe nachzukommen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Wir vermeiden aber, dass sich Polizei in den Versammlungen aufhält, Zivilkräfte müssen auch gegenüber der Versammlungsleitung bekannt gemacht werden. Dass eine Versammlung aktuell der einzige Ort ist, an dem ich mit Sonnenbrille und FFP2-Maske eine Straftat begehe, finden wir falsch und haben das deshalb geändert. (Beifall Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch, um jetzt nicht nur über Sonnenbrillen und FFP2-Masken zu sprechen: Dass es eine reale Gefahr beispielsweise für Antifaschistinnen und Antifaschisten ist, gegen Nazis zu demonstrieren, die teilweise Fotos machen, Menschen outen, identifizieren, an ihren Wohnorten aufsuchen und wie gerade auch – –. (Lachen BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos] – Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ach, und die Linken machen das nicht?) Ich glaube, man müsste anerkennen, dass gerade ein Antifaschist fast getötet wurde bei einem Messerangriff, und dass es daher auch eine Nachvollziehbarkeit gibt, sich trotz politischer Aktivitäten nicht einer Öffentlichkeit in jedem Fall zur Verfügung zu stellen – das finde ich ehrlich gesagt vollständig nachvollziehbar. (Beifall Die Linke, SPD – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU] – Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]: Meistens ist das aber andersrum!) Ja, auch in diesem Gesetz sind eine Reihe von Kompromissen enthalten. Das ist auch das Wesen. In Zukunft wird es der Polizei auch neu möglich sein, Drohnen einzusetzen bei Versammlungslagen für Übersichtsaufnahmen, wenn die Demonstration 1 000 Personen groß ist und keine personenscharfe Identifikation durch diese Drohnen durchgeführt wird. Ein Versammlungsrecht schützt im Kern immer die zivilgesellschaftliche Opposition. Sie stärkt die Rechte derjenigen, die in den politischen Prozessen in diesem Land keinen Zugang zu den Schaltzentralen haben. Ja, unser Versammlungsrecht schützt damit genauso antifaschistischen Protest wie Querdenker, das Recht, für ein AfD-Verbotsverfahren auf die Straße zu gehen ebenso wie das Recht einer Bürgerinitiative, gegen ein Bauprojekt einer Regierung zu demonstrieren. Versammlungsrecht darf nicht davon abhängen, ob ich eine Versammlung mag oder ob ich ihr Anliegen teile. Als liberaler Staat muss ich das aushalten und Rahmenbedingungen schaffen, dass dieses Recht verwirklicht werden kann. (Beifall Die Linke, SPD) Als Bürger werde ich weiterhin zu Gegendemonstrationen gegen Teile von zulässigen Demonstrationen mobilisieren und aufrufen und mich dabei auch auf das Versammlungsrecht beziehen. Es wäre aber falsch, das ordnungspolitisch abzuräumen. In Bremen haben wir in den letzten Jahren beispielsweise bei Corona eine liberale Praxis ausgeübt. Während in vielen anderen Ländern das Versammlungsrecht zwischenzeitlich massiv eingeschränkt wurde, durften diese wahnsinnigen Impfgegner mit hohen Auflagen bei uns demonstrieren. Auch der Krieg in Palästina oder der Ukraine hat zu zahlreichen Demonstrationen geführt, die ebenfalls genehmigt wurden, ebenfalls mit hohen Auflagen. Der Verstoß gegen Auflagen wird auch weiterhin geahndet, aber wir sollten nicht über das Ordnungsrecht versuchen, derartige Demonstrationen und Wortmeldungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Deshalb verabschieden wir ein grundrechtspositives und modernisiertes Versammlungsrecht und schützen damit diesen wesentlichen Bestandteil einer modernen Demokratie. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Wargalla. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Erstens wundert es mich, dass in der Opposition außer der FDP anscheinend noch nie jemand etwas von der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts gehört hat. Können Sie gerne googeln. Zweitens zum Vorwurf, das Gesetz atme ein Misstrauen gegenüber der Polizei: Ich würde sagen, die Bindung staatlicher Eingriffsbefugnisse an klare gesetzliche Grenzen nennt man Rechtsstaatlichkeit und nicht Misstrauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich finde es auch fast schon ein bisschen unlauter, dass jeglicher gesetzlicher Regelungsbedarf in Bezug auf Sicherheitsbehörden immer sofort als Misstrauen geframt wird. Ich werfe Ihnen ja auch nicht die ganze Zeit vor, die CDU atmet Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft, obwohl ich damit vielleicht gar nicht so falsch liegen würde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Drittens zum Änderungsantrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND: Unabhängig vom Inhalt macht sich BÜNDNIS DEUTSCHLAND nicht einmal die Mühe, beim Kopieren aus dem Bundesversammlungsgesetz die Paragrafenverweise an das Bremer Gesetz anzupassen. Den § 17a, auf den die Regelung (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Wenn Sie dem zustimmen, machen wir das!) sogar mehrmals Bezug nimmt, gibt es im Bremer Gesetzentwurf gar nicht. Die Strafvorschrift würde daher komplett leerlaufen. Gleichzeitig soll die Ordnungswidrigkeits-Regelung gestrichen werden. Das bedeutet (Glocke) – ich komme zum Schluss –, wer für den Änderungsantrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND stimmt, stimmt also dafür, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot gar nicht mehr geahndet werden können, weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Natürlich. Das ist Schwachsinn.) Ich glaube, das Thema werden wir in den Anhörungen noch viel besprechen. Das wird eine erhebliche Rolle spielen. Vizepräsidentin Christine Schnittker: Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Abgeordnete! Ob Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): BÜNDNIS DEUTSCHLAND so eine erhebliche Rolle in den Anhörungen spielt, wage ich zu bezweifeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Lübke. Abgeordneter Marco Lübke (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch mal eins klarstellen: Ich glaube, dass das Gesetz zwingend gemacht werden muss, das ist ja nun auch falsch. Es gibt noch viele andere Bundesländer, in denen es kein Versammlungsfreiheitsgesetz gibt. Da funktioniert es auch. Es ist also nicht so, dass ein solches Gesetz zwingend gemacht werden muss. Es ist in der Sache schlicht überflüssig. (Beifall CDU) Herr Kollege Lenkeit, Sie sind ja wirklich ein Weltmeister im Schönreden. Das meine ich jetzt wirklich, das ist gar nicht abwertend gemeint. (Heiterkeit) Sie sind da wirklich höchst eindrucksvoll rangegangen. Das mögen Sie ja glauben, das mag auch Die Linke glauben, das mögen die Grünen glauben und auch die SPD. Aber ehrlicherweise, das glaubt Ihnen doch kein Polizeibeamter, was Sie da erzählen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Nein, überhaupt nicht!) Kein einziger Polizeibeamter glaubt das und sagt: Was der Kollege Lenkeit sagt, das ist ja was ganz Tolles. Das glaubt Ihnen doch keiner! (Beifall CDU) So, und ich weiß auch, wie Ihre Fraktion über dieses Gesetz im Kern denkt. Die Wahrheit ist ja bis jetzt offengeblieben: Warum macht man eigentlich ein solches Gesetz? Ich will Ihnen die Wahrheit sagen. Die Wahrheit ist, Sie mussten (Glocke) die Koalition zusammenhalten, und deswegen haben Sie mal wieder die Polizei verraten und verkauft. Das ist die Wahrheit. (anhaltender Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen – –. Meine Damen und Herren, weiter im Text! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus Ihren Reihen vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Högl das Wort. – Bitte schön! Senatorin Dr. Eva Högl: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 unseres Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Wenn wir uns mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz entscheiden, dieses Grundrecht zu stärken, dann ist das weder ein Durchmarsch linker Ideologie, noch Misstrauen oder gar Verrat gegenüber unserer Polizei. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Auch wenn einem nicht jede Regelung gefällt in diesem Gesetz – das ist ganz normal in unserer parlamentarischen Beratung –, stärken wir genau mit diesem Gesetz unsere Demokratie, unsere starke Demokratie und unseren Rechtsstaat. Das ist der Geist dieses Versammlungsfreiheitsgesetzes. Wir haben ein Bundesgesetz von 1953. Jetzt sagt man: Oh, das ist aber auch schon ganz schön in die Jahre gekommen. Ja, ist es. Es ist aber über die Jahre auch ausgeformt worden durch umfangreiche Rechtsprechung. Wir haben jetzt aber auch seit der Föderalismuskommission die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Deswegen haben wir uns hier entschieden, in der Koalition ist das intensiv beraten worden, zu sagen: Dann machen wir auf der Grundlage des Bundesgesetzes und der Rechtsprechung einen neuen Aufschlag für Bremen. Wir wollen damit die bewährte Praxis fortsetzen, die es im Bereich des Versammlungsrechts gibt, und wir wollen mit den neuen Rechtsgrundlagen modernisieren und Handlungssicherheit schaffen. Denn Handlungssicherheit, meine Damen und Herren, das ist in Bezug auf Versammlungen sehr wichtig für Bürgerinnen und Bürger, Handlungssicherheit für unsere Versammlungsbehörden und Handlungssicherheit auch für den Polizeivollzug. Das schaffen wir mit diesem neuen Gesetz, mit den neuen Regelungen. Ich sage aber auch dazu: Natürlich ist das für unsere Polizei ein Kraftakt. Ich glaube, das muss man auch gar nicht kleinreden. Das ist ein Kraftakt, denn die Polizei muss jetzt umfassend schulen darin, wie mit den neuen gesetzlichen Grundlagen umzugehen ist. Ich war gestern bei der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Dort ist die bisherige Rektorin, die 18 Jahre dort Rektorin war, Frau Professor Dr. Greuel, verabschiedet worden und Herr Professor Dr. Weisser in sein Amt eingeführt worden. Da haben wir das intensiv erörtert, dass natürlich jetzt auch in der Ausbildung, aber auch in der Fortbildung geschult werden muss hinsichtlich dieser neuen Rechtsgrundlagen. Ich habe dort aber nicht wahrgenommen, dass das ein Verrat gegenüber der Polizei ist – das habe ich auch bisher in meinen Gesprächen nicht wahrgenommen –, aber natürlich eine Herausforderung. Ich traue unserer wunderbaren Polizei zu, dass sie diese Herausforderung auch annimmt und die Versammlungen auch weiterhin professionell, erfahren und in der bewährten Art und Weise managen wird. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich will Ihnen noch mal sagen, das ist schon erwähnt worden: Wir haben in den vergangenen fünf Jahren, wenn wir die Zahlen von 2020 bis 2025 vergleichen, eine Verdoppelung der Versammlungslagen. Wir haben 1 300 Versammlungen 2025 gehabt. Wenn wir das wahrnehmen, dann stellen wir auch fest: Immer, wenn in der Welt irgendwas los ist, haben wir natürlich auch Demonstrationen in Bremen und Bremerhaven. Das gehört zu unserer Demokratie. Das gefällt nicht jedem und jeder, das gehört aber zu unserer Demokratie. Die allermeisten dieser Versammlungen verlaufen absolut friedlich, und das ist auch denjenigen zu verdanken, die sie anmelden, denjenigen zu verdanken, die für geordnetes Durchführen sorgen, den Versammlungsbehörden und auch unserer wunderbaren Polizei. Ich bin sehr optimistisch, lieber Herr Lübke und liebe Damen und Herren Abgeordnete, dass wir mit diesen neuen Rechtsgrundlagen auch weiterhin unsere Versammlungen gut werden durchführen können, und ich bin zuversichtlich, dass uns das in bewährter Weise gelingt. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, Frau Tuchel ist das eine Wortmeldung? Nein. Meine Damen und Herren, dann sehe ich keine weitere Wortmeldung. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND mit der Drucksache 21/1862 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der SPD mit der Drucksache 21/1856 abstimmen. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Hier ist nach der ersten Lesung die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres beantragt worden. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die Staatliche Deputation für Inneres. (Einstimmig) Wir kommen jetzt zu TOP 92: Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlrechts, zur Durchführung der Aufgaben aus Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/900 und zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Inbetriebnahme des Stiftungsregisters Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2026 (Drucksache 21/1851) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Högl. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Das Wort hat der Abgeordnete Lichtenfeld. Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauer hier im Saal und an den Endgeräten! Diesen Tagesordnungspunkt habe ich bewusst von der Liste der Vorgänge ohne Aussprache herunternehmen lassen. Denn wenn es um Änderungen am Wahlrecht geht, dann sollte das nicht einfach zwischen anderen Punkten versteckt werden. Wahlrecht ist die Grundlage unserer Demokratie. Es bestimmt, wie Bürger ihren politischen Willen ausdrücken können. Deshalb verdienen Änderungen am Wahlrecht immer öffentliche Aufmerksamkeit. Vielleicht handelt es sich um technische Anpassungen, vielleicht sind einzelne Änderungen klein. Aber genau deshalb sollte man sie erklären. Denn Demokratie lebt von Transparenz und Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger. Wer Änderungen am Wahlrecht beschließt, sollte den Bürgern auch sagen, warum diese Änderungen notwendig sind. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir heute zumindest kurz öffentlich über diesen Punkt sprechen. Denn Offenheit schafft Vertrauen und Vertrauen in demokratische Verfahren könnten wir derzeit mehr gebrauchen denn je. Wenn ich das mal eben zusammenfassen darf, was heute hier diskutiert worden ist, vorweg mit der Neuregelung Verfassungsschutz, dann geht das eigentlich alles in eine Richtung mit dem Wahlrecht auch, von wegen, dass wir 2027 eigentlich eine sehr starke Partei hier im Land Bremen von der Wahlurne weghalten. Entweder geht es über die Neuregelung des Verfassungsschutzes oder halt jetzt über die Neuregelung unseres Wahlrechts. Das ist für mich einfach, muss ich Ihnen ehrlich sagen, von den selbst ernannten demokratischen Parteien hier, ist das für mich einfach armselig. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Högl das Wort. Nein, der Senat verzichtet. Dann ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in der ersten Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Enthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassungen in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen so zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 5: PflegeHygiene-Verordnung verhältnismäßig und praxistauglich ausgestalten Antrag der Fraktion der FDP vom 25. August 2025 (Drucksache 21/1316) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat das Wort der Abgeordnete Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Heute auch sehr gerne der freundliche Hinweis: Es ist eine erhitzte Stimmung, trinken Sie viel! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Wenn man sich heutzutage manche Verordnungsentwürfe anschaut, dann fragt man sich manchmal: Wollen wir eigentlich noch Pflege organisieren oder inzwischen eine mittelgroße Bundesbehörde? Denn genau darum geht es heute, nicht um die Frage, ob Hygiene wichtig ist. Natürlich ist sie das! Gerade auch in Pflegeeinrichtungen, gerade dort, wo Menschen besonders verletzlich sind. Niemand in diesem Haus wird ernsthaft bestreiten, dass Infektionsschutz notwendig ist. Aber, und das ist auch der entscheidende Punkt: Hygiene entsteht nicht automatisch durch immer neue Formulare, neue Kommissionen oder auch neue Beauftragte. Hygiene entsteht durch gute Pflege, durch qualifiziertes Personal, durch Zeit für Menschen und nicht dadurch, dass Pflegekräfte noch mehr Stunden am Schreibtisch verbringen. Unser Antrag zur PflegeHygiene-Verordnung fordert deshalb etwas Selbstverständliches: Verhältnismäßigkeit und auch Praxistauglichkeit. (Beifall FDP) Denn was derzeit im Raum steht, ist ein weiterer massiver Bürokratieaufbau in einer Branche, die längst an ihrer Belastungsgrenze arbeitet. Da sollen neue Hygienefachkräfte geschaffen werden, Hygienebeauftragte, Pflegekräfte, Hygienekommission, zusätzliche Dokumentations-, Aufbewahrungs- und auch Einsichtspflichten. Ich frage Sie ganz offen: Wer soll das eigentlich alles machen? Wir reden doch seit Jahren über Fachkräftemangel in der Pflege. Wir wissen, dass Einrichtungen bereits jetzt händeringend Personal suchen, wir wissen, dass Pflegekräfte am Limit arbeiten und dann beschließen wir Regelungen, die genau diese Fachkräfte noch weiter aus der direkten Versorgung herausziehen. Meine Damen und Herren, Pflegekräfte werden nicht dafür ausgebildet, Aktenordner zu pflegen, sie möchten sich um Menschen kümmern. Besonders problematisch ist: Die Anforderungen sind in der Realität vieler Einrichtungen schlicht gar nicht umsetzbar. Die Weiterbildung zur Hygienefachkraft umfasst mehrere Hundert Unterrichtsstunden, dauert viele Monate und kostet rund 10 000 Euro. Gleichzeitig wird sie in Bremen gerade einmal an einem Standort angeboten und ist ursprünglich eher auf Krankenhäuser zugeschnitten als auf klassische stationäre Pflegeeinrichtungen. Wie soll daraus denn eigentlich kurzfristig eine flächendeckende Versorgung entstehen? Die Antwort ist: gar nicht! Genau deshalb sagen wir: Bevor man neue Vorschriften erlässt, braucht es endlich einen echten Dialog mit der Praxis, mit den Einrichtungen, mit den Trägern, mit den Verbänden, mit den Menschen, die tagtäglich wichtige Verantwortung übernehmen. Andere Bundesländer sind da übrigens schon deutlich weiter. Sachsen beispielsweise hat einen umfassenden Beteiligungsprozess vorgeschaltet und prüft Regelungen gezielt auf Vereinfachung. In Bremen dagegen herrscht seit Monaten, ich zitiere sinngemäß, eher das Motto: Still ruht der See. Meine Damen und Herren, dem Vernehmen nach hoffen Einrichtungen und Verbände zwischenzeitlich schon darauf, dass der problematische Verwaltungsentwurf einfach in Vergessenheit gerät. Aber, meine Damen und Herren, das ist doch nun wirklich keine Strategie. (Beifall FDP) Die Pflegeeinrichtungen, aber auch wir brauchen Klarheit und wir brauchen Augenmaß. Denn das eigentliche Problem in der Pflege ist doch längst nicht mangelnde Regelungsdichte. Pflege hat kein Qualitätsproblem, Pflege hat inzwischen vielmehr ein Vertrauensproblem. Denn wir vertrauen Einrichtungen immer weniger, wir kontrollieren immer mehr, wir dokumentieren immer mehr und gleichzeitig wundern wir uns, warum dieser wirklich tolle Beruf unattraktiver wird. Unser Antrag zeigt deshalb bewusst Alternativen auf: zum Beispiel eine zentrale Hygieneberatungsstelle, die beim Gesundheitsamt angesiedelt ist – eine Stelle, die Einrichtungen unterstützt, Muster bereitstellt und bei Ausbruchsgeschehen berät, statt jede einzelne Einrichtung mit zusätzlichen Bürokratiestrukturen zu überziehen. Das wäre pragmatisch, das wäre wirtschaftlich sinnvoll und vor allem würde das in der Praxis helfen. Denn gute Politik, meine Damen und Herren, erkennt man nicht daran, wie dick eine neue Verordnung ist, sondern wie gut sie in der Realität funktioniert. (Beifall FDP) Genau das vermissen wir hier. Deshalb fordern wir weniger Doppelstrukturen, weniger Bürokratie, keine neuen Beauftragten um der Beauftragten willen und vor allem Zeit für das Wesentliche, nämlich die Menschen, die gepflegt werden. Am Ende entscheidet sich die Qualität der Pflege nicht im Aktenordner, sondern sie entscheidet sich am Bett, im Gespräch, in der Versorgung und in der Zeit, die die Pflegekräfte für Menschen haben. An dieser Stelle danke ich allen Pflegekräften, die sich tagtäglich, ob Tag oder Nacht, in voller Aufopferung um unsere Angehörigen kümmern. (Beifall FDP, BA-Gruppe) Um diesen Pflegekräften nicht weitere Bürokratie aufzusetzen, lassen Sie uns endlich die richtigen Prioritäten setzen. Schaffen wir solche Gesetze wie die neue Hygiene-Verordnung erst gar nicht an! – Vielen Dank! (Beifall FDP) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die FDPFraktion spricht in ihrem Antrag eine Sorge aus, die in der Bremer Pflegebranche weit verbreitet ist und die wir teilen. Die geplante PflegeHygiene-Verordnung droht, an der Realität der Einrichtungen vorbei entwickelt zu werden. Bremen hat vom Bund über die Neufassung des § 35 Infektionsschutzgesetz, die Aufgabe bekommen, eine eigene landesspezifische Regelung zu schaffen. Der Sinn ist richtig, Hygiene muss Pflegeeinrichtungen – –, da muss das gewährleistet sein. Gerade nach der Coronapandemie besteht da sicher für niemanden Zweifel. Schutz vor Infektionen ist eine dauerhafte Aufgabe, aber die Umsetzung darf nicht dazu führen, dass Pflegekräfte und Einrichtungsleitungen in neuen Papierbergen ersticken, während am Bett die Zeit für die Bewohner fehlt. Genau das aber befürchten viele Träger und Pflegeverbände, wenn sie den bisherigen Entwurf lesen. Er sieht gleich zwei neue Pflichtfunktionen vor: eine Hygiene-Fachkraft und eine hygienebeauftragte Pflegefachkraft und zusätzlich eine Hygienekommission in jeder vollstationären Einrichtung. Klingt nach Struktur, bedeutet in der Praxis aber mehr Kosten, mehr Bürokratie, mehr Personal, das wir alle gar nicht haben. Bremen hat 180 stationäre Pflegeeinrichtungen; schon heute fehlen Hunderte Fachkräfte. Es ist also schlicht unrealistisch, wenn der Senat glaubt, er könne innerhalb weniger Monate in jeder Einrichtung neue qualifizierte Hygienebeauftragte etablieren. Der Markt gibt sie nicht her, die Weiterbildungsplätze fehlen. Die Refinanzierung, die ist auch noch unklar. Wir reden hier über ein Land, in dem selbst die Pflegeschulen Mühe haben, überhaupt Lehrkräfte zu finden. Die Pflegekräfte, die seit Jahren in den Einrichtungen arbeiten, wissen, dass man Infektionen vermeidet. Sie brauchen keine weitere Kommission, sie brauchen Zeit, Material, verlässliche Abläufe. Wenn neue Funktionen geschaffen werden, müssen die refinanziert werden. Wenn zusätzliche Dokumentationspflichten eingeführt werden, müssen sie vergütet werden. Der Senat kann sich nicht hinter dem Argument verstecken, die Pflegeversicherung werde das schon auffangen. Die Mittel sind längst am Limit. Wir fordern deshalb – und das gilt auch für die künftige Verordnung – eine klare Kostenfolgeabschätzung. Es darf keine neuen Pflichten ohne klare Finanzierung geben. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn die Verordnungen Mehrkosten erzeugen, muss das Land sie benennen und im Haushaltsplan niederlegen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Inhalte, die der Senat neu regeln will, bereits anderweitig gesetzlich verankert sind: im Qualitätsrahmen des Medizinischen Dienstes, in den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes, in den bestehenden Hygienestandards der Gesundheitsämter. Eine neue Landesverordnung auf diesen Regeln darf nicht einfach duplizieren, man muss bündeln und vereinfachen. Genau das aber fehlt, statt Klarheit entsteht Doppelarbeit. Und Doppelarbeit ist im Pflegesektor das Letzte, das wir brauchen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Darum unterstützen wir ausdrücklich die Idee eines Expertengremiums, das vor Erlass der Verordnung tagt. Pflegepraktiker, Heimleitungen, Hygieniker, Kostenträger müssen an einem Tisch sitzen, bevor der Senat neue Verpflichtungen erlässt. Nur so lässt sich doch feststellen, dass die Verordnung in der Praxis funktioniert und nicht zum Bumerang wird. Zugleich wird es sehr sinnvoll, beim Gesundheitsamt eine zentrale HygieneBeratungsstelle einzurichten – nicht als Kontrollinstanz, sondern als Unterstützungsstruktur für die Einrichtungen. Viele Träger würden lieber fachliche Beratung in Anspruch nehmen, als ständig neue Auflagen zu erfüllen, die sie nicht nachvollziehen können. Eine solche Servicestelle könnte Fortbildungen koordinieren, Fragen zur Umsetzung klären und Synergien schaffen und wäre deutlich günstiger als 180 Einzelkommissionen in jedem Heim. Was wir brauchen, ist eine gestufte Einführung, gekoppelt an realistische Übergangsfristen und eine verbindliche Evaluation nach zwölf Monaten, wie es die FDP fordert. Nur so lässt sich prüfen, ob die Regeln wirken, ohne das System zu überlasten. Wir dürfen außerdem nicht vergessen: Die Hygiene ist nicht nur Sache der Pflegeeinrichtungen, sondern auch des öffentlichen Gesundheitswesens. Bremen hat in den letzten Jahren bei der personellen Ausstattung der Gesundheitsämter massiv gespart. Wenn die Ämter künftig Umsetzung und Kontrolle der PflegeHygiene-Verordnung begleiten sollen, muss das Personal auch aufgestockt werden, sonst bleibt die Verordnung ein Papiertiger. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Pflege ist das Vertrauen ein hohes Gut. Wenn der Staat immer neue Pflichten erlässt, aber keine Lösungen anbietet, dann verlieren die Beschäftigten dieses Vertrauen. Man kann Hygienestandards nicht per Verordnung einfach verordnen. Sie müssen verstanden werden, akzeptiert und gelebt. Dazu braucht es Kommunikation, Schulung und Kooperation, nicht Kontrolle um der Kontrolle willen. Bremen hat die Chance, hier ein gutes Beispiel zu geben, eine schlanke, verständliche und praxistaugliche Verordnung, die die bestehenden Regelungen bündelt, die Einrichtungen berät und unterstützt, statt zu gängeln. Das wäre echte Entbürokratisierung und zugleich wirksamer Gesundheitsschutz. Wir sagen also ja zur Hygiene, ja zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern, aber nein zur Überregulierung und nein zu praxisferner Symbolpolitik. Wer Pflegeeinrichtungen mit immer neuen Vorgaben überzieht, treibt sie aus der Verantwortung, statt sie zu stärken. BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für eine Pflegepolitik, die Vertrauen in die Fachkräfte setzt, die Bürokratie abbaut und die Menschen dort in den Mittelpunkt stellt und nicht Verordnungen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie soll ich jetzt anfangen? – Ich fange mal so an, dass ich sage, dass Hygiene etwas unglaublich Bedeutsames ist, in Krankenhäusern und überall dort, wo man Menschen pflegt. Es gibt keine genauen Zahlen, aber ungefähre Zahlen darüber, was eigentlich passiert, wenn man sich nicht gut darum kümmert, und wie viele Menschen frühzeitig sterben, weil es mit der Hygiene nicht so gut geklappt hat. Allein in Krankenhäusern rechnet man mit 30 000 Menschen, und da gibt es zum Teil sehr hohe Anforderungen an Hygiene. Auch in Pflegeeinrichtungen geht man davon aus, dass das mehrere Tausend Menschen sind, die sterben, weil bestimmte Sachen nicht eingehalten werden können, auch, weil es dort viel Druck gibt, das ist ja auch vollkommen klar. Die Leute in Pflegeeinrichtungen sind sehr stark unter Druck. Es hat mal jemand ausgerechnet: Wenn man das richtig sorgfältig machen würde, dann könnte man sich 150-mal am Tag die Hände desinfizieren. Das heißt, das ist ein Thema, bei dem man nicht sagen kann, das lassen wir mal so weiterlaufen, und das hat so schon alles gut geklappt. Ganz im Gegenteil, es hat eben nicht gut geklappt, und das habe ich eben mit meinem Anfang versucht, darzustellen. Die FDP sieht ausgeprägte Eingriffe im Leistungsgeschehen, sieht pflegefachliche Anforderungen geregelt und erkennt keinen Mehrwert durch Hygienebeauftragte. Da ist zu Recht gesagt worden, dass da zwei Fachkräfte installiert werden sollen, also einmal eine Hygienefachkraft, die die Leitung bei vollstationären Einrichtungen berät, das kann auch im Übrigen jemand Externes sein, und dann eben die hygienebeauftragte Pflegefachkraft. Die sollte dann dem Personal der Einrichtung angehören. Der Zweck muss doch wirklich ganz eindeutig sein, dass wir dem Schutz der Gesundheit, dem wir uns ja alle irgendwie verpflichtet fühlen, wirklich oberen Rang einräumen. Das ist ja richtig, dass es Fachpersonal gibt, das am Anfang nicht ausreichend ist. Aber durch so etwas, und vor allen Dingen, wenn man es so behutsam einführt, wie es hier in Bremen geplant ist, wird man natürlich weiter Personal aufbauen können. Das ist ja nicht so, dass wir uns im Vergleich zu dem, was vom Bund vorgegeben worden ist, einen Level zugelegt hätten, der über das hinausgehen würde, was der Bund vorgeschlagen hat. Bremen hat Ausnahmen formuliert. Bremen hat Ausnahmen für Einrichtungen mit geringerem Infektionsrisiko formuliert. Bremen hat, finde ich, auch eine sinnvolle Ausnahme formuliert, nämlich erfahrene Hygienebeauftragte dürfen nach Prüfung als hygienebeauftragte Pflegefachkraft weiterbeschäftigt werden. Leute, die den Anforderungen zwar rein formal nicht gerecht werden, aber ein großes Praxiswissen haben, die dürfen dann so tätig werden. Absolut sinnvoll, das so zu machen. Bremen hat auch vorgeschlagen, dass Bewohner:innen in die Hygienekommission berufen werden. Auch eine absolut sinnvolle Möglichkeit, die Betroffenen zu beteiligen; das halte ich jedenfalls für sinnvoll. Dann sollten vom Bund 400 Stunden Fortbildung vorgegeben werden. Das ist tatsächlich ein Problem, wenn Leute dann noch 400 Stunden raus sind. In Bremen, genauso wie in Niedersachsen, sind geringere Zahlen an Fortbildungen erforderlich, nämlich nur 120 Stunden. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Ja, das ist aber doch sinnvoll. Bei so vielen Menschen, die sich der Lebensgefahr aussetzen, wenn die Hygiene nicht funktioniert, ist das doch absolut sinnvoll, das zu machen. Wie gesagt, ich habe wahrgenommen, dass man schon wahrgenommen hat, es gibt da Limitierungen. Aber vollkommen klar ist angesichts der Zahlen, die ich am Anfang formuliert habe, dass es absolut sinnvoll ist, dass wir da besser werden. Deswegen als Konklusion: Es wird eine konstruktive Beteiligung der Einrichtungen und der Kostenträger geben, geben müssen, und das wird auch gemacht werden. Es muss verhältnismäßig und praxistauglich sein. Natürlich wird es einen Mehraufwand geben, aber der Mehraufwand, der schafft Know-how, damit Leute besser Bescheid wissen, wie man durch Hygiene Leben und Gesundheit schützen kann. Deswegen ist das meiner Ansicht nach relativ sinnvoll. Es wird einen regelmäßigen Austausch mit Trägern geben. Die Evaluierung ist sinnvoll, das finde ich auch, aber nach einigen Jahren und nicht ganz so schnell. In der Deputation sollten wir regelmäßige Berichte über die PflegeHygiene-Verordnung kriegen. Die sollten wirklich in einem kürzeren zeitlichen Ablauf kommen. Ich finde, Bremen hat einen sehr praxistauglichen Vorschlag gemacht, der die Anforderungen nicht so hochstellt, wie der Bund sich das mal gedacht hat. Aber es ist doch absolut sinnvoll, sich dem Thema zu widmen. Zu sagen, das bringt alles aber nichts, ist bei dem, wie ich angefangen habe, – –. So ähnlich liest man es aber bei Ihnen raus. Das ist doch absolut nicht richtig, sondern wir schützen die Gesundheit und auch das Leben von Menschen, die in unseren Einrichtungen sind. Das sollte es uns wert sein. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ja, die PflegeHygieneVerordnung basiert auf den Erkenntnissen der Coronapandemie und geht damit auf das Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2022 zurück. Das hat ausgelöst, dass auf Landesebene jeweils ausführende Rechtsverordnungen beschlossen werden müssen, um die Übertragung der Ansprüche des Infektionsschutzgesetzes auf die Praxis abzusichern. Deshalb steht gar nicht zur Debatte, ob hier neue unmögliche Ansprüche entwickelt werden, sondern es gibt eine gesetzliche Notwendigkeit der Ableitung aus dem Infektionsschutzgesetz, hier per Verordnung, entsprechende Rechtsetzung auf Landesebene zu veranlassen. Das ist im Kern auch richtig, weil die Coronapandemie uns gezeigt hat, dass die Übertragung von Infektionskrankheiten gerade in Gemeinschaftsunterkünften und da, wo Menschen auf engem Raum leben, dort, wo viele unterschiedliche Personen täglich Kontakt mit den Menschen, die auf diesem engen Raum leben, haben, – –, und gerade dort Hygienestandards maßgeblich sind, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten oder auch von anderen Erregern zu unterbinden. Deshalb wollte ich nur einmal an den Anfang setzen: Der Vorgang, sich damit auseinanderzusetzen, wie in den Einrichtungen ein möglichst hoher Hygienestandard gewährleistet werden kann, ist eine Zielsetzung, an der man aus meiner Sicht auch in einer solchen Debatte nie sägen darf, weil er Leben schützt und weil er die Ausbreitung von Infektionen unterbindet. Zweitens, ich glaube, dass wir trotzdem an der einen oder anderen Stelle eine Harmonisierung der unterschiedlichen Ansprüche brauchen. Wir haben jetzt mit der Verordnung Ansprüche, die an die Hygiene gestellt werden. Das wird auch ein Stück weit in den Forderungen angeschnitten, die die FDP aufruft, die mit den Dokumentationssystemen, die schon vorliegen, noch harmonisiert werden müssen. Weil die FDP das in ihrem ersten Beschlusspunkt fordert, mal mit den unterschiedlichen Praktikern zu reden: Natürlich passiert das! So eine Verordnung wird ja nie einfach so am Schreibtisch gemacht, dann wirft man die raus und guckt, was damit passiert, sondern bereits zu dem jetzigen Zeitpunkt gab es natürlich zahlreiche Abstimmungsrunden, die Möglichkeiten für die Kostenträger, aber auch die Praktiker, die Einrichtungen, die entsprechende Pflegeheime betreiben, Feedback zu geben, um abzugleichen, an welcher Stelle hier eigentlich Erwartungen aus dem Infektionsschutzgesetz entwickelt werden, die schon wegen der Refinanzierung, beispielsweise über die Kassen, regelhaft dokumentiert werden müssen. Und wie kann das sinnvoll verzahnt werden, um zusätzliche bürokratische Ansprüche zu vermeiden, gleichzeitig aber die Zielsetzung aus dem Infektionsschutzgesetz abzubilden. Daher glaube ich, dass viele von den Punkten, die hier aufgeworfen werden, eigentlich schon durch Handeln ein Stück weit erledigt sind oder vielleicht noch mal als Hinweise für die nächsten Runden mitgenommen werden können. Ich finde es aber auch richtig, dass man den Blick darauf werfen muss, wie es in der Praxis aussieht, da Pflegeeinrichtung nicht gleich Pflegeeinrichtung ist. Wenn ich an eine Demenz-WG denke, dann habe ich möglicherweise andere Erwartungshaltungen, nicht an die Hygiene vor Ort, aber ich weiß, dass die Praxis vor Ort anders aussieht als in einer Pflegeeinrichtung, die vielleicht keinen WG-Charakter und damit eine andere Dichte an Professionalität und an Pflegenden hat, die dort vor Ort sind. Ich glaube, man muss diesen unterschiedlichen Formen, die es in der Pflege – Gott sei Dank, würde ich dazufügen – gibt, Rechnung tragen, auch im Rahmen einer solchen Verordnung. Wesentlich ist aus meiner Sicht auch, dass man die Frage der Finanzierung in der Pflege insgesamt am Ende nicht in dieser Verordnung zu Ende kämpfen kann, aber es ist keine Rechtsverordnung, die durch eine regionale Rechtsetzung, sondern aus Bundesrechtsprechung entsteht. Ich finde, der Punkt mit den Gesundheitsämtern – –. Ich bin ein großer Freund davon zu sagen, die Gesundheitsämter müssen eine hohe Rolle spielen. An dieser Stelle haben die Gesundheitsämter ja schon eine Funktion, nämlich eine Kontrollfunktion. Die Gesundheitsämter jetzt gleichzeitig in eine Beratungs- und eine Kontrollfunktion zu bringen, macht keinen Sinn, weil dann würde ich denselben Akteur mit zwei verschiedenen, möglicherweise sogar gegenläufigen Vorschlägen beauftragen. Klar müssen sie auch jetzt schon in der Kontrollfunktion im Sinne der Einrichtung beraten, das passiert ja auch. Dann Hygieneberatungsstellen einzurichten, die davon abgekoppelt sind, macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, weil ich dann ja immer überlegen müsste, ob ich, wenn ich mich jetzt bei der Beratungsstelle beim Gesundheitsamt melde, möglicherweise eine Meldung an die Kontrollstelle erhalte. Das wäre aus meiner Sicht überhaupt nicht zielführend und würde auch die Mitarbeitenden und die Struktur in innere Widersprüche bringen. Letzter Punkt: Wir haben gerade auch in der Pflegereform eine Diskussion auf Bundesebene. Da steht zur Debatte, dass man Pflegegrade in Zukunft möglicherweise anders berechnet, also dass es schwieriger sein wird, höhere Pflegegrade zu erhalten. Das führt möglicherweise zu einer deutlich schlechteren Refinanzierung und das wird mit Sicherheit auch den Druck auf die Fragen wie Hygiene und Personal in den Pflegeeinrichtungen erhöhen. Wir könnten auch eine erhöhte Pflege im häuslichen Bereich sehen. Wenn absehbar ist, dass die Kosten für die Pflege noch weiter auf das persönliche Umfeld der Angehörigen umgelegt werden, dann glaube ich auch, dass das ein schwerer Schlag für die Qualität in der Pflegeversorgung wäre. Daher bin ich davon überzeugt, dass uns das ganze Thema stationäre Pflege, aber insgesamt Pflegereform in den nächsten Monaten weiter begleiten wird. Dazu ist die PflegeHygiene-Verordnung nur ein kleinerer Baustein. Da ich aber den Eindruck habe, und dazu gab es auch 2025, war es, glaube ich, bereits einen Fragenkatalog in der Gesundheitsdeputation – –. Aus meiner Sicht ist es ein Prozess, bei dem die Behörde bereits jetzt im Austausch mit den verschiedenen Akteuren und damit kann im Prinzip die Arbeit auch auf die Praxis übertragen werden. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! Wir debattieren den FDPAntrag „PflegeHygiene-Verordnung verhältnismäßig und praxistauglich ausgestalten“. Die Grundlage für die in der Erarbeitung befindliche PflegeHygieneVerordnung ist die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022. Ziel dieser Neufassung ist die Stärkung des Infektionsschutzes in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Deshalb soll die Hygiene in Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Hierzu legt die Verordnung spezifische Anforderungen und Maßnahmen fest, die geeignet sind, die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner:innen und des Personals zu gewährleisten. Nur darum geht es. Es geht um die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner:innen und des Personals. Es geht hier um eine nachhaltige Hygienekompetenz und einen anspruchsvollen Infektionsschutz in Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe. Das hat Gründe, denn zunehmend werden die Anforderungen in diesen spezifischen Einrichtungen komplexer: Die pflegerischen Anforderungen steigen, die Kontaktintensität von Pflegekräften und Ärzt:innen ist gestiegen, welche das Übertragen von Infektionskrankheiten begünstigt. Das Aufnahmealter der Bewohner:innen der besagten Einrichtungen hat sich erhöht. Vermehrt kommt es zu Übernahmen von Intensivpflegebedürftigen aus Krankenhäusern, da die Verweildauer in Krankenhäusern verkürzt ist. Der Anteil der Schwerstpflegebedürftigen sowie abwehrgeschwächter Bewohner:innen, die aus den stationären medizinischen Einrichtungen übernommen werden, steigt. Es geht also nicht in erster Linie um die Bewohner:innen, die noch selbst fröhlich durch die Gegend laufen können und noch ganz toll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sondern es geht um die, die schwerst pflegebedürftig sind. Das dürfen wir in diesem Fall nicht beiseite wischen. Damit ist die Sicherstellung und Durchsetzung von Hygienestandards und Infektionsprävention zu einem entscheidenden Kriterium für die Gesundheit der Einrichtung geworden. Erfahrungen, gerade aus der Coronapandemie, haben gezeigt, wie durch besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen die Übertragung von Infektionskrankheiten auf ein Minimum reduziert werden konnte. Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass in vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen nach dem Stand der Wissenschaft sichergestellt ist, dass die Regeln der Hygiene- und Infektionsprävention beachtet werden. Alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sollen getroffen werden. Das ist ein ziemlich ambitioniertes Ziel, aber das hat ein Gesetz vorgegeben und die Länder müssen das in Verordnungen fassen. Dies soll durch zwei neue Funktionen gewährleistet werden. Erstens die Hygienefachkraft: Sie soll die Leitung einer vollstationären Einrichtung, in der regelmäßig invasive medizinische Behandlungspflege erbracht wird, beraten. Dabei kann – das wurde auch schon gesagt – die beratende Funktion auch durch eine externe Fachkraft ausgeübt werden. Zweitens die hygienebeauftragte Pflegefachkraft: Sie ist Mitarbeiter:in in der Einrichtung. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird sie im erforderlichen Umfang von ihren übrigen Tätigkeiten freigestellt. Dann, das ist auch ein wichtiger Punkt, soll in vollstationären Einrichtungen, in denen regelmäßig invasive medizinische Behandlungspflege erbracht wird, eine Hygienekommission eingerichtet werden. Das hört sich natürlich gewaltig an, die Umsetzung der Hygienekommission kann aber auch im Rahmen des Heimbeirates – den gibt es ja in fast allen oder allen Einrichtungen gemäß dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz – erfolgen. In dieser Kommission sind Vertreter:innen aller Bereiche und Berufsgruppen. Sie – diese Kommission oder der Heimbeirat – legt einrichtungsspezifische Regelungen zur Hygiene- und Infektionsprävention fest. Das Hygienefachpersonal ist ebenso als Mitglied dieses Gremiums vorzusehen wie Hygienebeauftragte und Interessenvertreter:innen der Heimbewohner:innen. Die PflegeHygiene-Verordnung befindet sich bereits in der Erarbeitung, das haben wir hier gehört. Ein Beteiligungsprozess mit Verbänden und Trägern hat bereits stattgefunden. Das kann man natürlich auch verstehen, wenn man einen Beteiligungsprozess startet und es werden viele Eingaben gemacht, dann kann nicht jede und jeder, der eine Eingabe macht, damit rechnen, dass die hundertprozentig genauso umgesetzt wird. Das ist leider so in einem dieser Prozesse, aber es gab diesen Beteiligungsprozess. Diese Verordnung ist auch praxistauglich und verhältnismäßig, weil sie Besonderheiten des Landes Bremen berücksichtigt. So ist zum Beispiel geregelt, dass die Gesundheitsämter des Landes Bremen Einrichtungen von der Verordnung ausnehmen können, wenn davon auszugehen ist, dass dort die Infektionsgefahr niedrig ist. Des Weiteren sind großzügige Übergangsregelungen in die Verordnung aufgenommen worden, zum Beispiel das Vorhalten von Hygienefachkräften. Daneben wurde die Möglichkeit geschaffen, bereits vorhandene Hygienebeauftragte, die zwar keine Fachkraftausbildung haben, sich aber durch Erfahrung bereits bewährt haben, als hygienebeauftragte Pflegefachkraft weiter zu beschäftigen. Allerdings sollten die notwendigen Fortbildungsinhalte nachgeholt werden, das ist verständlich. Der Ausblick ist: An dem Entwurf der PflegeHygiene-Verordnung wird weitergearbeitet. Eine zweite Abstimmungsrunde mit den Kostenträgern ist geplant. Im Anschluss soll die Verordnung dem Rechtsreferat zur Überprüfung vorgelegt werden. Anschließend, geht es richtig los, dann wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden, um allen beteiligten Stellen nochmals die Möglichkeit zu geben, sich zur geplanten PflegeHygiene-Verordnung zu äußern. Das heißt also, es ist noch nicht der Deckel drauf, es kann durchaus noch was verändert werden. Das wurde hier auch angesprochen, dass vielleicht noch eine gewisse Harmonisierung erfolgen soll. All das ist noch möglich, es ist noch nicht alles durchgeregelt. Weil hier der Bürokratieabbau von der FDP so groß genannt worden ist: Hygieneschutz ist für uns keine Bürokratie, sondern Patientenschutz, denn Pflegeeinrichtungen sind Hochrisikobereiche für Infektionen. Das hat COVID-19 brutal deutlich gemacht, denn multiresistente Keime, zum Beispiel MRSA, sind in stationären Pflegeeinrichtungen ein ernstes und wachsendes Problem. Hygieneschutz ist keine Bürokratie, sondern Patientenschutz, denn die Einführung von Hygienefachkräften ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern entspricht dem Stand der medizinischen Wissenschaft und ist in Krankenhäusern längst Standard. Hygieneschutz ist keine Bürokratie, sondern Patientenschutz, denn Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben ein Recht auf denselben Infektionsschutz wie Krankenhauspatienten. Wir sind für schlanke Bürokratie, das haben wir gesagt, das ist auch so, (Glocke) aber – und da kommt nun mal ein aber – nicht auf Kosten der Sicherheit von pflegebedürftigen Menschen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin – sehr geehrte Frau Präsidentin! –, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit ein bisschen Storytelling beginnen. Als ich meine erste wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen des Studiums der Pflege- und Gesundheitswissenschaften geschrieben hatte, war das Thema die hygienische Händedesinfektion. Gesundheit Nord, Klinikum Bremen-Nord, Olaf Bullert, damals für die Grünen im Beirat Blumenthal: Der hat mir so viel erklärt, das hat was mit mir gemacht – bis heute. Strich. Zweite Erzählung, nicht so schön: 2011, Keimskandal, Klinikum Bremen-Mitte, Untersuchungsausschuss. Geehrte Parlamentspräsidentin war dabei, Fraktionsvorsitzender, also damals Bürger und Wut, aber jetzt Fraktionsvorsitzender war dabei, Frau Bernhard war auch dabei. Einige Beteiligte wissen, was das mit uns gemacht hat. Spätestens seitdem sind wir in Bremen auf fachlich sehr wachsamem Wege und qualitativ gut ausgestaltetem Weg. Nun Zeitsprung: Heute FDP-Antrag, vor zehn Monaten, vor genau zehn Monaten eingereicht, jetzt hier. Ich kann die Absicht verstehen, und ich bedanke mich erst mal bei allen Rednerinnen und Rednern, die sehr fachspezifisch die ganzen Begründungen abgeleitet und auch gesagt haben, der Deckel ist noch nicht drauf, sondern es ist noch was zu tun, man redet noch miteinander, auch mit den Beteiligten und auch mit den Kostenträgern. Deswegen sagen auch wir als CDU: Ja, wir sehen diesen Spannungsbogen, auf der einen Seite hohe qualitative Ansprüche, auf der anderen Seite hat es immer wieder Auswirkungen auf das Personal. Ja, wir alle wünschen uns, dass jegliches Pflegepersonal, auch nicht-technisches, also nichttechnisches und nicht-ärztliches Personal, am Menschen und für den Menschen mehr am Menschen dran ist und nicht so sehr an den Akten dran ist. Wie Kollege Humpich sagte: weg mit der Bürokratie. Ich glaube, das eint uns schon alle. In dieser Abwägung hat aber Patientenschutz, hat Menschenschutz, hat Bewohnerschutz absolute Priorität. Hier darf es keine Abstriche geben! Wir haben sehr großes Vertrauen in die Landesgesundheitsbehörde, in die Hygienebeauftragten, die uns eine passgenaue Verordnung erstellen. Wenn wir dann in der Praxis sehen, das ist das Allerletzte, das ist nicht praxistauglich, dann sind wir gern bereit, auch parlamentarisch zu intervenieren. So aber sagen wir, Patientenschutz hat absoluten Vorrang. Wir warten auf die Verordnung, es braucht jetzt nicht diesen FDP-Antrag. Wir enthalten uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, deswegen erhält jetzt Senatorin Bernhard das Wort. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns doch, glaube ich, alle einig, dass Hygiene in allen Bereichen der Gesundheits- und Pflegeversorgung ein sehr sensibles und extrem wichtiges Thema ist. Herr Bensch hat gerade ausgeführt, vor welchem Erfahrungshintergrund wir diskutieren, das darf man doch nicht unterschätzen. Es wurde auch schon erwähnt, dass es mit Sicherheit eine hohe Dunkelziffer gibt, wo Hygiene in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen entsprechend verletzt worden ist, die gar nicht in der Weise bekannt geworden ist. Wir haben vulnerable Personengruppen, und ich muss an der Stelle sagen, die Dinge haben sich zugespitzt und verändert. Die Verweildauer in Krankenhäusern ist ja deutlich kürzer geworden, das heißt, dass Schwerstpflegebedürftige inzwischen in viel höherer Anzahl in den Pflegeeinrichtungen sind. So was ist wahrzunehmen, und wenn wir sehen, dass das abwehrgeschwächte Personen sind, dann müssen wir doch sehr wachsam sein bezüglich dessen, wie wir in Zukunft damit umgehen. Das Nächste ist, es wurde hier auch erwähnt: Wir haben tatsächlich von der KRINKO, also der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention die Aufgabe bekommen, das in eine Verordnung zu gießen. So. Jetzt hat niemand von uns Interesse, irgendjemanden mit weiteren bürokratischen Dingen zuzuschmeißen, ich am allerwenigsten, und schon gar nicht, wenn wir damit in irgendeiner Weise tatsächliche Pflegearbeit auch noch erschweren. Deswegen haben wir darüber nachgedacht: Wie kriegen wir das am besten niedrigschwellig, aber doch effektiv hin? Das ist doch der Punkt. Das ist eben einerseits die Hygienefachkraft, die auch eine externe Fachkraft sein kann und die dann einmal im Monat einbezogen wird. Das ist die zweite Funktion der entsprechend weitergebildeten hygienebeauftragten Pflegefachkraft. Auch da haben wir die 400 Stunden schon auf 100 reduziert, um das entsprechend realistisch zu gestalten. Wir haben auch bei der Erstellung des Entwurfs für diese PflegeHygieneVerordnung neben den Gesundheitsämtern selbstverständlich die Einrichtungen und die Kostenträger einbezogen. Ich meine, das ist doch klar, dass wir ein öffentliches Beteiligungsverfahren haben müssen, sonst funktioniert das in der Umsetzung überhaupt nicht. Das heißt also, wir wollen eine bürokratiearme Verordnung, die aber trotzdem am entscheidenden Punkt handlungsfähig ist. Der Vorschlag, eine zentrale Hygieneberatungsstelle im Gesundheitsamt einzuführen, beißt sich letztendlich damit, dass gerade das Gesundheitsamt die Hygienebegehungen macht. Ich kann das doch nicht der Stelle übertragen, die gleichzeitig die Prüfungen durchführt. Das wird man verstehen, dass das nicht besonders schlau ist, das zusammenzulegen. Diese neu eingeführte Verordnung muss natürlich auch nach einer gewissen Zeit evaluiert werden, ob sie richtig ist. Wir werden uns auch laufend zusammensetzen bezüglich der Praxiserfahrungen und so weiter, weil wir ja gelernt haben, dass die Menschen vor Ort, die es tun, uns am ehesten sagen können: Macht es Sinn oder macht es keinen Sinn? Insofern sind wir dabei, eine klare, realitätsnahe Vorgabe zu formulieren. Ich denke, das ist nachvollziehbar. Wir warten im Moment auf die Empfehlung der KRINKO zur Infektionsprävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Der Entwurf dieser Empfehlung war schon vor einem Jahr angekündigt worden; er hat uns erst jetzt im Januar 2026 erreicht. Wir sind immer noch in der Abgleichung von umfangreichen Stellungnahmen, deswegen gehe ich davon aus, dass wir das in baldiger Zukunft auf den Tisch legen können. Der bislang vorliegende KRINKO-Entwurf wird es hoffentlich in unserer Arbeit bestätigen, und ich denke, dann kommen wir doch da einigermaßen gut zusammen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Demokratische Diskussionskultur schützen Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 19. August 2025 (Drucksache 21/1303) Dazu Mitteilung des Senats vom 30. September 2025 (Drucksache 21/1376) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Ehmke. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Tell das Wort. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Am Donnerstag vor den Sommerferien um 17 Uhr bei diesen Temperaturen eine Debatte zu starten, ist nicht die dankbarste Aufgabe, (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU: Doch!) aber ich versuche, es trotzdem spannend zu machen, denn wir sprechen über ein ganz wichtiges Thema: über demokratische Diskussionskultur. Darum habe ich Ihnen ein Beispiel mitgebracht, das vielleicht heute thematisch zum Tag passt. Es gab vor Kurzem im Internet eine amtliche Warnung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, dass am 14. Juni mit Ruhestörungen wegen des Gruppenspiels der Türkei zu rechnen sei. Diese Meldung kursierte unter anderem auf TikTok und wurde fleißig geteilt. Es gucken jetzt einige irritiert. Natürlich stellte sich heraus: Diese Nachricht war nicht echt, das waren Fake News. (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Solche Fake News werden immer wieder gezielt genutzt, um verschiedene Meinungen breitzutreten, um Hass zu schüren, um die Demokratie und die Gesellschaft zu entzweien, auch, um die Wirtschaft negativ zu beeinflussen. Darum ist es wichtig, dass wir über den Umgang mit Fake News reden, über digitale Souveränität und die Stärkung unserer Demokratie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Das heißt, am Ende ist Medienkompetenz Daseinsvorsorge, sie ist Schutz unserer Demokratie. Sie ist eine Schlüsselqualifikation für gesellschaftliche Teilhabe, sie ist eine Schlüsselqualifikation für Bildungsgerechtigkeit und für demokratische Resilienz. Sie umfasst kritisches Denken, sie umfasst Schutz der eigenen Daten, es geht um den Umgang mit Desinformation und die Achtung von physischer Gesundheit. Darum haben wir den Senat gefragt, was es eigentlich im Bereich der demokratischen Diskussionskultur, der Stärkung von Schüler:innen, aber auch von anderen, nicht nur von jungen Menschen, im Land Bremen gibt. Ich finde, die Antwort des Senats macht erst mal deutlich, dass es eine Vielzahl an Projekten gibt, die es bei uns beispielsweise in den Schulen gibt, aber auch darüber hinaus. In Schule ist entscheidend, dass Pädagog:innen immer wieder fortgebildet werden. Denn – und das ist sicherlich auch nichts Neues – die Welt der Medien verändert sich immer wieder. Auf diese Veränderungen müssen Pädagog:innen immer wieder eingestellt werden. Die müssen das den Schüler:innen vermitteln können, und ich finde, es ist genauso wichtig, dass es nicht nur darum geht, den Schüler:innen etwas zu vermitteln, sondern auch den Eltern. Am Ende haben auch sie eine große Verantwortung, wenn es darum geht, Kindern Medienkompetenz beizubringen, denn die Mediennutzung endet nicht mit dem Ende der Schule, sondern findet den ganzen Tag statt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Es beginnt sicherlich an vielen Punkten in der Schule mit der Nutzung am iPad. Es geht darum, dass es dort auch altersgerechte Beschränkungen geben muss. Da, finden wir, besteht auch noch Nachschärfungsbedarf zu den aktuellen Regeln. Aber es geht auch darum, immer wieder ein eigenes Verständnis aufzubauen und die Schüler:innen auch darin zu bestärken, das Netz und das Internet gut zu nutzen und es nicht nur als Gefahr darzustellen. Das haben wir in unserer Anfrage auch abgefragt: Es geht nicht nur um Kinder und Jugendliche. Wir reden ganz viel vom Schutz für Kinder und Jugendliche und vergessen dabei, dass auch ganz viele andere Menschen, alle Menschen, die nicht mehr Kinder und Jugendliche sind, auch einen ganz großen Beitrag zur Demokratie leisten und ganz stark davon beeinflusst werden können, was für Fakes unterwegs sind. Diese Zielgruppen sind oft viel schwieriger zu erreichen, denn in der Schule erreichen wir alle Kinder und Jugendlichen, aber alle anderen haben keinen einheitlichen Ort, an dem wir sie erreichen. Umso wichtiger ist es, dass es gute Angebote gibt, wie sie in der Anfrage dargestellt werden, beispielsweise von der Brema, das wurde gestern hier in der Debatte auch schon mehrfach aufgerufen, die sehr gute Arbeit leistet, auch von der Stadtbibliothek und der Volkshochschule, die umfassende Angebote machen, beispielsweise für Senior:innen und für alle anderen, die nicht in die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen fallen, um immer wieder zu zeigen: Wir müssen einen Umgang mit Medien auch in diesen Bereichen schulen. Ich glaube, wir müssen immer wieder gucken: Wen erreichen wir, und wen erreichen wir nicht? Denn natürlich sind Angebote der Brema, Angebote der Stadtbibliothek zwar per se offene Angebote, aber durchaus Angebote, die nicht alle Zielgruppen erreichen. Darum ist es, finde ich, immer wieder wichtig, kritisch zu hinterfragen, welche Zielgruppen wir nicht erreichen. Ich bin übrigens ein bisschen irritiert, dass ich immer noch nicht sehe, wie viel Redezeit ich noch habe, aber ich rede einfach mal weiter und hoffe, dass es einigermaßen passt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: So viel zur demokratischen Diskussionskultur. – Heiterkeit CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Sie haben recht. Es ist schon 17 Uhr. Genau. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und in den Antworten des Senats wird deutlich, dass es viele Projekte gibt und dass diese Projekte von verschiedenen Stellen gefördert werden. Es gibt Projekte, die aus Bremen heraus gefördert werden, und es gibt auch Projekte von der Bundesebene. Da ist es entscheidend, dass wir einerseits schauen müssen, wie können wir eigentlich Projekte, die wirklich erfolgreich sind, verstetigen, sowohl hier in Bremen als auch von der Bundesebene her, und wie können wir darauf bauen, dass es einen engen Zusammenhalt gibt? Da haben wir natürlich Erwartungen an die Bundesregierung, bestehende Programme, die gut laufen, nicht zu kürzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Dann geht es in den Antworten des Senats auf unsere Anfrage auch um die Frage von Social-Media-Nutzung. Da können wir heute über die Empfehlungen der Expert:innenkommission, die gestern veröffentlicht wurden, sprechen, nämlich die Fragen: Welche Rolle spielt Social Media eigentlich und wie können wir Jugendliche und Kinder, alle Menschen besser schützen? Da, finde ich, kann man nicht oft genug sagen, dass am Ende die Verantwortung ganz klar in erster Linie bei den Tech-Konzernen selbst liegt, bei denjenigen, die die manipulativen Algorithmen einstellen; bei denjenigen, die dafür sorgen, dass sich Fake News, wie ich sie am Anfang meiner Rede benannt habe, einfach wie ein Buschfeuer verbreiten können; bei denjenigen, die solche Algorithmen und Mechanismen nutzen, um damit Gewinne zu machen, anstatt dafür zu sorgen, dass es zu einem sicheren Ort wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Ich finde, was für Onlinemedien laut Staatsvertrag gilt – dass Algorithmen offengelegt werden müssen –, muss auch für Meta und Co. gelten und nicht nur für diejenigen, die wir hier bisher regulieren. Da braucht es mehr Anstrengungen; etwas, was wir natürlich nicht aus Bremen heraus regeln können, auch nicht aus Deutschland heraus, sondern wo es die EU-Ebene braucht, und dafür braucht es einen entsprechenden Einsatz. Ich finde, die Antworten des Senats machen deutlich, dass es in Bremen einige vielfältige Projekte gibt und wie bedeutend diese Projekte sind, um die demokratische Diskussionskultur weiter zu stärken und zu schützen. Am Ende ist die Demokratie ein ganz wichtiges Gut und das schützen wir nur dann, wenn wir alle immer wieder sensibilisieren, welche Gefahren es gibt, ganz besonders von digitalen Medien und den Fake News, die dort kursieren. Darum ist es wichtig, sich immer wieder dafür zu sensibilisieren. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Çolak. Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer heute über Fake News, Hassrede und demokratische Diskussionskultur spricht, spricht über den Schutz unserer Demokratie. Wir erleben gezielte Desinformation, wir erleben Hassreden, und wir erleben den Versuch, demokratische Institutionen zu untergraben. Deshalb ist es gut, dass wir in Bremen nicht zuschauen, sondern handeln, meine Damen und Herren, und das ergibt sich aus der Antwort auf die Große Anfrage. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demokratie verteidigt man nicht mit Schlagworten. Demokratie verteidigt man mit Bildung, Aufklärung und einer starken Zivilgesellschaft. Deshalb setzt Bremen auf politische Bildung, Medienkompetenz – so, wie unsere Kollegin das eben deutlich gemacht hat – und die Fähigkeit, Informationen kritisch zu hinterfragen. Wir stärken hier im Land Bremen Demokratietage an Schulen, Projekte wie „Jugend debattiert“, die hier stattfinden, die Weiterbildung von Lehrkräften und zahlreiche Angebote auch für Erwachsene und Senioren und Seniorinnen. Denn demokratische Teilhabe beginnt dort, wo Menschen lernen, Fakten von Falschmeldungen zu unterscheiden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wer Hass und Hetze im Netz bekämpfen will, darf nicht nur über Probleme reden, er muss auch handeln. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank – und das haben wir auch gestern gemacht – der Bremischen Medienanstalt im Land Bremen. Sie leistet tagtäglich einen wichtigen Beitrag gegen Hass und Hetze und Desinformation im Netz. Die Ergebnisse sprechen für sich und das ergibt sich auch aus der Antwort auf die Große Anfrage. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Durch die Arbeit der Landesmedienanstalt und die konsequente Meldung von Verstößen an die Plattform wurde eine Löschquote von nahezu 100 Prozent erreicht. Das ist gelebter Schutz unserer demokratischen Diskussionskultur. Dafür einen herzlichen Dank an unsere Medienanstalt! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Für uns als SPD ist ganz klar: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, Hass und Desinformation freien Lauf zu lassen. Meinungsfreiheit braucht Verantwortung, Respekt und einen fairen demokratischen Diskurs. Deshalb unterstützen wir starke Bildungsangebote, eine wirksame Medienaufsicht und klare Regeln für digitale Plattformen. Denn nur eine aufgeklärte Gesellschaft ist die beste Antwort auf Fake News und demokratiefeindliche Propaganda im Netz. Die größte Stärke unserer Demokratie ist nicht, dass alle derselben Meinung sind. Diese Stärke liegt tatsächlich darin, unterschiedliche Meinungen respektvoll auszutauschen, auf Grundlage von Fakten zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Meine Damen und Herren, Demokratie braucht nicht nur die freie Wahl. Demokratie braucht auch informierte Bürgerinnen und Bürger. Demokratie braucht Menschen, die Fakten von Fälschungen unterscheiden können. Denn die beste Verteidigung gegen Desinformation ist immer noch der informierte Mensch, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Diese Werte in Schulen, in der Gesellschaft und im digitalen Raum zu stärken, ist eine gemeinsame Aufgabe von uns allen Demokraten. Unser Weg ist klar: mehr Bildung, mehr Medienkompetenz und auch mehr demokratische Teilhabe. Dafür stehen wir als SPD: für Fakten statt Falschmeldungen, für Zusammenhalt statt Spaltung, für eine starke demokratische Diskussionskultur in Bremen und auch in Bremerhaven. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat das Wort der Kollege Hassanpour. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dariush Hassanpour (Die Linke): Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechte Propaganda, Hassrede und Falschnachrichten in den sozialen Medien und im Internet haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Wie sehr diese Kombination zur Gefahr für die Demokratie werden kann, haben wir beispielsweise vor genau zehn Jahren erlebt, als in Großbritannien die Kampagne für den EU-Austritt auch aufgrund einer massiven Desinformationskampagne die Abstimmung gewinnen konnte. Zum Schutz von Demokratie und demokratischer Diskussionskultur ist es existenziell, dass Bürgerinnen gut und verantwortlich mit Medien umgehen können. Inhalte müssen hinterfragt und geprüft werden, Quellen müssen eingeordnet und kritisch hinterfragt werden, und diese Kompetenzen werden unter dem Begriff Media Literacy zusammengefasst. Ich persönlich sehe es als unsere Aufgabe von Politik und Gesellschaft an, diese zu fördern und zu stärken. (Beifall Die Linke, SPD) Dies gilt natürlich auch für Kinder und Jugendliche, denen gegenüber wir eine besondere Bildungsverpflichtung haben. Dies gilt aber auch generell für alle Altersgruppen, da soziale Medien für alle Nutzer:innen neue Herausforderungen bedeuten. Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalition die Große Anfrage „Demokratische Diskussionskultur schützen“ eingereicht, zu der wir heute die Senatsantwort diskutieren. Insbesondere haben wir Fragen zu dem Bereich medienpädagogischer Bildungsarbeit für alle Altersgruppen gestellt und darüber hinaus zur Notwendigkeit der Regulierung digitaler Plattformen auf europäischer Ebene oder Bundesebene. Aus den Senatsantworten wird deutlich, dass es zahlreiche Bildungsprogramme zur Demokratieerziehung mit Fokus auf den digitalen Raum gibt und diese sich auch nicht auf den Bereich der Schule konzentrieren. Im Gegenteil, die außerschulische Bildungsarbeit wird gezielt mit in den Blick genommen, wenn es zum Beispiel um die Angebote des Bremer Jugendrings geht, die gefördert werden. Auch andere Altersgruppen werden angesprochen, beispielsweise durch Kurse an der Volkshochschule oder der Bremer Landesmedienanstalt brema. Die Einzelangebote sind, soweit ich das überblicken kann, sinnvoll und von fachlicher Expertise getragen. Was ich in der Senatsantwort aber vermisse, das ist ein Gesamtkonzept. Wie wird abgesichert, dass es flächendeckende Angebote für alle Altersgruppen in beiden Kommunen unseres Bundeslandes gibt? Gibt es jemanden, der die Programme koordiniert, thematische Schwachstellen identifiziert oder vielleicht Lücken schließt? Diese Fragen stelle ich mir insbesondere auch für das Angebot an den Schulen. Wie wird im Schulalltag sichergestellt, dass wirklich alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden? Ich habe den Eindruck, dass wir in diesem Bereich als Bundesland Bremen noch besser werden müssen und insbesondere die Verankerung an den Schulen noch verbindlicher gestalten müssen. (Beifall Die Linke, SPD) Ob die Jugendlichen den Herausforderungen durch Fake News und Propaganda gewachsen sind, darf nicht von dem Zufall abhängen, ob ihre Lehrer:innen die entsprechenden Fortbildungen besucht haben oder nicht. Gute Medienpädagogik allein reicht aber nicht aus, um den Problemen von Desinformation, Fake News und Hatespeech zu begegnen. Es sind nicht nur die Konsument:innen sozialer Medien in der Verantwortung, Informationen zu bewerten und alles als richtig oder falsch zu erkennen. Viel stärker sehen wir als Linke die Plattformen und die internationalen Medienunternehmen in der Pflicht, Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass ihre Medien nicht von Falschinformationen, Lügen, Hass und anderem übersät werden. Durch das anteilslose Zusehen haben die Plattformbetreiber in den USA die Entwicklung überhaupt erst ermöglicht, das muss man nämlich auch dazu sagen. Die sozialen Medien sind inzwischen in vielerlei Hinsicht zu einem Ort rechter Propaganda oder Hatespeech geworden. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das sehe ich ganz anders!) Oft wird dabei auch gesagt, dass enorme Kosten auf die Plattformen zukämen, die sie nicht leisten könnten. Es muss natürlich Content moderiert werden, und das bedeutet auch, dass Menschen dafür eingestellt werden müssen. Gleichzeitig muss uns aber auch allen klar sein: Bei diesen Plattformen handelt es sich um die profitabelsten Geschäftsmodelle, die die Wirtschaft in der heutigen Zeit bietet. Mir kann niemand erzählen, dass Großkonzerne wie Meta oder auch X es sich nicht leisten können, Content angemessen zu moderieren. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Digital Services Act in der EU ist ein richtiger Schritt in diese Richtung, wie es in der Senatsantwort beschrieben wird. Zumindest bei offensichtlich strafbarem Verhalten stehen die Plattformbetreiber nun in der Pflicht, entsprechende Inhalte zu löschen. Dies gilt allerdings nicht für gezielte Desinformation. Die ist nicht strafbar und muss auch nicht entfernt werden. Natürlich sind staatlichem Handeln hier auch bewusst Grenzen gesetzt, da es einen Konflikt zur Redefreiheit und zum Zensurverbot gibt. Umso wichtiger wäre es doch aber, dass sich die Plattformen eigenständig und selbst auf den Weg machen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Auf nationaler Ebene haben wir Gremien wie den Presserat oder freiwillige Selbstkontrolle der Medien durch etablierte Strukturen, mit denen sichergestellt wird, dass Medien sich außerhalb des staatlichen Einflusses selbst regulieren und kontrollieren. Es wäre wichtig, dass auf europäischer Ebene die Betreiberplattformen endlich auf ähnliche Art und Weise wirksam werden und Verantwortung übernehmen, um Desinformationen entgegenzutreten. (Beifall Die Linke) Die Senatsantworten auf unsere Große Anfrage zeigen also auf, dass sich der Senat, die Landesmedienanstalt, die Schulen und andere Bildungseinrichtungen bereits aktiv der Aufgabe angenommen haben, die demokratische Diskussionskultur zu schützen und aktiv gegen Falschinformationen und Fake News vorzugehen. Gleichzeitig ist aber auch deutlich, dass wir bei dieser Auseinandersetzung noch sehr am Anfang stehen, unsere Bildungsangebote noch weiter verstärken müssen und auf allen Ebenen der Gesetzgebung die Regulation der Plattformen noch mal nachschärfen müssen, um ein wirksames Vorgehen gegen Desinformationen zu ermöglichen. – Vielen Dank! (Beifall Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächsten bitte ich nach vorne ans Redepult den Abgeordneten Schäck. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren eine Große Anfrage von Grünen, SPD und Linken. Die Große Anfrage ist überschrieben mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“. Sie sprechen im Einleitungstext von gezielter Einflussnahme auf den öffentlichen Diskurs, Sie sprechen von Spaltung der Gesellschaft, Sie sprechen von der Beeinflussung der Wähler und davon, dass demokratische Institutionen untergraben werden und untergraben werden sollen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist alles richtig. Wir haben uns doch aber sehr gewundert, dass diese Große Anfrage aus Ihren Reihen kommt. Wir haben uns gefragt: Was meinen Sie eigentlich damit genau? Meinen Sie damit, als nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen, die offensichtlich nicht so ausgegangen ist, wie sich das einige gewünscht haben, ein schwarzer Block auf das FDP-Haus zugelaufen ist? Die Situation wurde so schlimm, dass die Polizei gesagt hat, zu uns demokratisch gewählten Abgeordneten: Verlasst mal besser das Haus. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das jetzt mit uns zu tun?) Dort waren einige Abgeordnete von den Grünen und von den Linken, mit denen wir hier heute vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen, (Anhaltender Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Unruhe) Teil dieses Demonstrationsblockes, natürlich mit dem Ziel der Einschüchterung von demokratisch gewählten Abgeordneten. Meinen Sie das mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“, sehr geehrte Damen und Herren? Oder meinen Sie, dass die Grünen vor wenigen Tagen dazu aufgerufen haben, geradezu mit ganzen Bussen voll Mitgliedern, die Parteitage anderer Parteien zu verhindern? (Zurufe Abgeordneter Michael Labetzke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ging nicht darum, dagegen zu demonstrieren. Darum ging es nicht. Es ging ausdrücklich darum, die demokratische Willensbildung anderer Parteien, deren Ziele man nicht teilen muss, also darum, deren Parteitage zu verhindern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, meinen Sie das eigentlich mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“? Oder meinen Sie, dass die Linken auf ihren Parteitagen mittlerweile grölen: „Deutschland verrecke“? Sie fordern dort, dass man Reiche in Arbeitslager stecken soll oder sie am besten sofort erschießen soll. (Widerspruch SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Und Sie werfen dort der CDU vor – und man muss mit der CDU nicht in jeder Position einer Meinung sein, aber die CDU ist eine verdienstvolle Partei in unserem Land – –, (Beifall FDP, CDU) und Sie von den Linken stecken die CDU in die faschistische Ecke und versuchen damit, (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) das demokratische System hier komplett in Brand zu stecken. Meinen Sie das mit „Demokratische Diskussionskultur schützen“, sehr geehrte Damen und Herren? (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Um das mal ganz klar in Richtung der Linken zu sagen: Wenn Sie sagen „Demokratische Diskussionskultur schützen“, meinen Sie insbesondere, dass Ihre eigenen Positionen geschützt werden, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Werden sollen!) während Ihre Politik fast ausschließlich darin besteht, egal ob Mieter und Vermieter, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ob Unternehmer, ob Reiche und Arme, einfach nur verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufzuhetzen und zu spalten und zu spalten und zu spalten. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Dass Sie sich hier als Verfechter der demokratischen Diskussionskultur hinstellen, sehr geehrte Damen und Herren, das ist wirklich der Treppenwitz dieses Hauses. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Das wissen alle und das wissen sogar die Linken selbst, das ist ja der Witz daran. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Das wissen auch alle. Das weiß auch die Senatsbank!) Wo Sie allerdings einen Punkt haben, und das ist tatsächlich richtig, ist: Medienkompetenz und auch das Erkennen von Fake News. Übrigens die Idee, die auch immer wieder diskutiert wurde, dass jede Meldung durch so eine Art Wahrheitsministerium läuft und dann gelöscht werden muss – George Orwell lässt grüßen – das halten wir für hochgefährlich, weil natürlich eine freie Meinungsäußerung auch umfasst, dass man Meinungen äußern darf, die vielleicht falsch sind oder die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Irgendjemand hat mal gesagt: „Der letzte Stand der Wissenschaft ist letztendlich immer nur der aktuellste Stand des Irrtums.“ (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Zur Aufklärung gehört auch, dass man Zweifel haben darf, dass man einem Irrtum unterliegen darf und dass man auch Dinge annehmen darf, die sich vielleicht nachher als falsch herausstellen. Wenn das zur Politik wird, dass überhaupt keine Falschmeldungen mehr veröffentlicht werden dürfen, dann wäre ja der einzige Funfact an der ganzen Geschichte, dass die Linken danach sämtliche Wahlplakate in dieser Stadt abhängen müssten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Was aber wichtig ist, ist doch, dass gerade Schüler in die Lage versetzt werden, das, was Linksextremisten und Rechtsextremisten bei Social Media posten, im Zweifelsfall als Fake News erkennen zu können. Das ist wirklich wichtig, das erkennen zu können, einordnen zu können und sich vor allem eine eigene Meinung machen zu können. Da sind wir wieder beim Thema Medienkompetenz und das ist das, was wir als FDP-Fraktion seit Jahren fordern, dass das in den Schulen stärker vermittelt wird. Es geht nicht, ausdrücklich nicht darum, den Kindern zu vermitteln, was falsch oder was richtig ist. Es geht darum, den Kindern im medialen Raum einen Kompass zu geben, der sie führt, der sie in die Lage versetzt, zu erkennen, was richtig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden. Selbstbewusste Staatsbürger zu erziehen, das muss doch unser gemeinsames Ziel sein. Da haben wir noch einen ganz, ganz weiten Weg vor uns. Den sind wir gern bereit, zu unterstützen. Ich glaube aber, das muss aus der demokratischen Mitte dieses Hauses kommen, aus der bürgerlichen Mitte dieses Hauses und nicht von den Linksextremisten. – Vielen Dank! (Beifall FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Timke auf. (Zuruf) Ja, natürlich! Bevor ich also den Abgeordneten Timke aufrufe, jetzt der Abgeordnete Janßen für eine Kurzintervention. (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Der Kollege Labetzke war zuerst da!) Ich habe jetzt Herrn Janßen aufgerufen, tut mir leid! (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Aber das geht doch nicht!) Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte einmal die Vorwürfe, die gerade von der FDP gegenüber unserer Partei zum Ausdruck gebracht wurden, deutlich zurückweisen. Es gab einzelne Aussagen auf Parteitagen, die wir scharf zurückgewiesen haben. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ach!) Ich würde gern die gleiche Schärfe in der Distanzierung hören, wenn Mitglieder Ihrer Partei in NRW davon sprechen, dass Gaza sterben muss oder Afrika versklavt gehört. Da haben wir einzelne Aussagen, für die ich Sie nicht in Gänze verantwortlich mache. Sie machen das explizit anders, (Zuruf Abgeordneter Gökhan Brand [FDP]) weil Sie versuchen, aus derartigen Äußerungen politisches Kapital zu schlagen, während die Beschlusslagen auf den Parteitagen keinen Anlass für eine solche Diffamierung bieten. (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Daher fordere ich Sie auf, einfach darauf zurückzukommen, was Äußerungen der Parteien sind und wo wir uns bewusst und gezielt von derartigen Äußerungen distanzieren und auch klarziehen, wie wir damit umgehen. Das ist nicht die Beschlusslage, die Sie hier vorstellen! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Für eine Erwiderung hat das Wort der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es so, dass man sich nicht für jede Äußerung eines einzelnen Mitgliedes der Partei in Mithaftung nehmen lassen muss. Das gilt dann aber bitte für alle Parteien. Das ist genau das, was Sie bei anderen tun, (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ja, genau!) bei der CDU, bei der AfD, auch bei uns, dass Sie für eine einzelne Aussage einer einzelnen Person sofort die gesamte Partei in Mithaftung nehmen. Punkt eins. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Punkt zwei: Herr Janßen, wenn Sie sich jetzt von den Aussagen der Mitglieder Ihrer eigenen Partei distanzieren, dann schätze ich das sehr, (Abgeordneter Nelson Janßen [Die Linke]: Er hat sich sogar entschuldigt!) ich freue mich darüber sehr. Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, dass ich über den Zustand oder über die Lage, über die ich vorhin berichtet habe, dass nach der Wahl in Thüringen vor unserem FDP-Fraktionshaus von einem schwarzen, vermummten Block demonstriert wurde – –. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [Die Linke]) Es wurden demokratisch gewählte Abgeordnete eingeschüchtert, die mussten das Haus verlassen. Es waren Teile dieses Hauses Teil dieser Demonstrationsblöcke. Wenn ich mich richtig erinnere, ist Nelson Janßen damals mitmarschiert. – Vielen Dank! (anhaltender Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe – Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Das ist ja interessant! Verfassungsschutz! – Unruhe) Vizepräsident Ralph Saxe: Ich glaube, wir sollten noch ein bisschen – –. (Unruhe) Meine Damen und Herren, jetzt habe ich das Wort! Wir sollten noch ein bisschen Kräfte sparen und versuchen, friedlich in die Ferienpause zu gehen. Ich rufe als nächsten Redner den Abgeordneten Timke auf. Abgeordneter Jan Timke (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Jetzt wird es wieder ruhiger und etwas sachlicher. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage „Demokratische Diskussionskultur schützen“ hätte eine gute Gelegenheit sein können, die Lage unserer Demokratie im Land Bremen ehrlich zu bilanzieren: sinkendes Vertrauen in die Politik, Polarisierung, ein zunehmend aggressiver Ton – nein, nicht hier im Parlament, sondern in den sozialen Medien – und eine wachsende Anfälligkeit für Fake News und einfache Parolen. Der Senat hingegen antwortet mit siebzehn Seiten voller Projektlisten, Fortbildungsangebote, Workshops und Modellprojekte, aber mit sehr wenig Selbstkritik und ohne klar erkennbare Zielgröße. Es entsteht dabei der Eindruck, dass der Senat für jedes Problem ein Projekt hat, aber noch lange keine Strategie. Die Antworten lesen sich wie ein Katalog gut gemeinter Maßnahmen, nicht wie ein politischer Plan, wie wir ihn hier für die demokratische Kultur in Bremen tatsächlich brauchen. Zunächst verweist der Senat auf den schulischen Bereich: Demokratieerziehung sei im Schulgesetz verankert – was auch richtig ist – fachlich umgesetzt in verschiedenen Fächern und Lerninhalten, ergänzt durch Projekttage, „Jugend debattiert“, Demokratietage, „Lernen durch Engagement“ und weitere Workshops. Vieles davon, meine Damen und Herren, ist sicherlich sinnvoll, doch der Senat sagt nicht, wie viele Schülerinnen und Schüler dieses Angebot tatsächlich erreicht, wie oft Demokratietage stattfinden und in wie vielen Schulen „Lernen durch Engagement“ wirklich gelebt wird. Er sagt nichts dazu, wie die Qualität letztendlich überprüft wird. Fortbildungen zu Fake News, Cybermobbing und demokratiefeindliche Propaganda werden vorgestellt, aber es bleibt unklar, ob sie verbindliche Standards oder freiwillige Zusatzangebote sind und wie viele Lehrkräfte sie überhaupt nutzen. Zugleich räumt die Senatsantwort selbst ein, dass kurzzeitpädagogische Einzelworkshops eher begrenzten Effekt haben, setzt in der außerschulischen Jugendbildung aber genau auf diese punktuellen Formate. Deshalb ist aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND klar: Diese Demokratiebildung ist aus unserer Sicht ein Kernbestand des Unterrichts mit klaren Standards, regelmäßiger Evaluation und nachvollziehbaren Erwartungen, nicht vor allem in Projekten, die von einigen hoch engagierten Lehrkräften gemacht werden und davon abhängig sind. Der Senat beschreibt eher eine pädagogische Landschaft als ein durchdachtes Konzept, das Wirkung und Reichweite streut. In der Erwachsenenbildung verweist die Senatsantwort auf das sogenannte Weiterbildungsgesetz, anerkannte Einrichtungen und vielfältige Angebote politischer Bildung. Positiv finden wir von der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND, dass die Bremer Volkshochschule ausdrücklich Medienund Digitalkompetenz anbietet, von digitaler Grundbildung über KI-Formate bis hin zu Bildungszeiten und Kursen zu Fake News und Desinformation. Aber die eigenen Zahlen der Regierung zeigen auch die Grenzen auf. Zwischen Januar 2023 und Dezember 2025 gab es 44 Veranstaltungen, die explizit Medien und Desinformation im Titel hatten. Nur 30 wurden mit insgesamt 240 Teilnehmern durchgeführt, 10 mussten mangels Nachfrage abgesagt werden. In rund 300 weiteren Veranstaltungen wurde Medienkompetenz direkt oder indirekt integriert, ohne dass Reichweite oder Wirkung genau benannt wurden. Gleichzeitig räumt der Senat ein, dass Teilnahmegebühren eine Zugangsschwelle darstellen und Angebote zu gesellschaftskritischen Themen oft mit Freizeitaktivitäten konkurrieren und deshalb weniger nachgefragt werden. Da ist die Konsequenz auch klar, meine Damen und Herren, die Angebote sind vorhanden, aber sie erreichen nur eine sehr kleine, bereits interessierte Gruppe. Diejenigen hingegen, die für Desinformation, radikale Gedanken und Politikverdrossenheit besonders anfällig sind, tauchen in dieser Statistik kaum auf. Statt das offen als Problem zu benennen – und das hätte ich mir vom Senat gewünscht – und Gegenmaßnahmen zu skizzieren, verbleibt die Senatsantwort in einer Komfortzone: Wir stellen Angebote bereit, wer will, nimmt teil, wer nicht will, lässt es eben. Sehr ausführlich lobt der Senat die Arbeit der Bremischen Landesmedienanstalt brema. Workshops und Vorträge zu Fake News und Deep Fakes für unterschiedliche Zielgruppen, Erklärvideos mit Radio Bremen, medienpädagogische Angebote, Kampagnen, Smartphone-Kurse, Fachtage und Medienkompetenzpreise. Das ist löblich und anerkennenswert. Hinzu kommt die Regulierungsebene: Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz werden beschrieben, ebenso die Aufsichtstätigkeit der Landesmedienanstalten. Der Senat berichtet stolz von zigtausend gemeldeten Verstößen und einer Löschquote von nahezu 100 Prozent bei klar problematischen Inhalten. Technisch gesehen funktioniert das, meine Damen und Herren. Inhalte, die eindeutig gegen Jugendmedienschutz oder Plattformregeln verstoßen, werden schnell entfernt. Aber der Senat beschreibt selbst in seiner Antwort, dass viele problematische Inhalte im Bereich der Desinformation gar nicht strafbar sind und dass der Digital Services Act allein nicht ausreicht, um Fake News und Hatespeech wirksam zu begegnen. Gerade die manipulativen Inhalte, die schleichend Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben, fallen häufig in dieses Raster. Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die der Senat beschreibt, sind in vielen Fällen gut gemeint und zum Teil gut gemacht. Was fehlt, ist der Kompass des Senats. Welche demokratische Kultur wollen wir in Bremen? Wie messen wir die Fortschritte und wie sorgen wir dafür, dass Politik selbst nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung ist? Weniger Projekt, mehr Politik! – Das wäre aus unserer Sicht, aus der Sicht der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND die richtige Antwort auf die Herausforderung, unsere demokratische Diskussionskultur zu schützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächsten Redner rufe ich auf den Abgeordneten Rohmeyer. Abgeordneter Claas Rohmeyer (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war jetzt in Teilen noch keine Debatte, die als Vorbild für eine demokratische Diskussionskultur gelten kann, leider. (Beifall CDU – Zuruf) Oh, zu Ihnen komme ich gleich. (Heiterkeit – Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]: Herr Schäck brüllt hier rum und wir sollen jetzt hier die Bösen sein oder was?) Das habe ich doch gar nicht gesagt. Okay, ich fange anders an. Ich bin ja selten mit dem Kollegen Hassanpour einer Meinung, aber er hat einen Punkt vorgetragen, da hatte er wirklich recht: Das, was zum Bildungsbereich dort drinsteht, meine Damen und Herren, das ist ein Auswahlkatalog für Lehrerinnen und Lehrer, aber – und das habe ich schon früher in bildungspolitischen Debatten gesagt – hier ist nichts verbindlich. Selbst in dieser Antwort des Senats steht ein Begriff, den Ihre Bildungspolitik abgeschafft hat. Es gibt in Bremen gar keine Lehrpläne mehr. Sie haben die Lehrpläne alle über Bord geworfen. Bildungspläne nennen Sie jetzt, was Sie dort haben, aber drin ist nichts verbindlich geregelt, sondern es hängt immer von der Lehrerin, vom Lehrer ab, was davon tatsächlich umgesetzt wird. Wir haben zum Glück unglaublich viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer in Bremen und in Bremerhaven. (Zuruf: Danke, Herr Rohmeyer, dass Sie uns das hier noch mal aufgezeigt haben!) Aber, meine Damen und Herren, das sind nicht alle. Dann hängt es wirklich davon ab: Was erreicht Schülerinnen und Schüler? Was Schülerinnen und Schüler erreicht, ist, was über TikTok, über Instagram, über alle möglichen Plattformen auf sie hereinrieselt. Wie die damit umgehen, könnte man jetzt sagen, darum kümmern sich schon die Elternhäuser. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Teil unseres Problems. Sonst würden wir auch in Bildungsrankings nicht da stehen, wo wir stehen, wenn sich die Eltern kümmern würden, wenn sich die Eltern kümmern könnten, meine Damen und Herren. Darum haben wir eine Verantwortung als Staat, und neben den zugegebenermaßen vielen Angeboten, die die Stadtbibliothek macht, die die Volkshochschule macht: Die Schule ist der Ort, wo alle jungen Menschen im Rahmen der Schulpflicht erreicht werden, und ich nehme wahr, dass die sogenannte Medienkompetenz, die dort vermittelt wird, sehr unterschiedlich vermittelt wird, meine Damen und Herren, insbesondere im Umgang mit Fake News. Medienkompetenz haben junge Leute, weil sie mit den Smartphones, mit den digitalen Geräten jeder Art aufwachsen – Digital Natives. Aber der richtige Umgang damit wird auch an unseren Schulen bedauerlicherweise nicht flächendeckend vermittelt. Ja, es ist ein buntes Sammelsurium was der Senat antwortet, weil auch die Fragen dazu einladen. Die sind an der Stelle nicht ganz konkret. Einen Punkt will ich noch mal, ich habe das gestern schon erwähnt – –. Wir haben uns in der Landesmedienanstalt oder im Medienrat der Landesmedienanstalt damit beschäftigt: Fake News war eines der großen Themen, das ich als Vorsitzender des Landesmedienrates bearbeiten durfte, bearbeiten konnte. Die Europäische Union und die Medienverantwortung der Länder, das geht nicht freundlich Hand in Hand, sondern das ist ein großer Widerspruch, weil Europa gar nicht erkennt, dass einzelne Teile eines Mitgliedstaates der Europäischen Union auch noch eigene Rechte beanspruchen. Denn in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es so etwas, was wir hier in den einzelnen Bundesländern haben, dass ein Staatsrat, ein Minister in einem Bundesland für die Medienpolitik in seinem Bundesland zuständig ist, nicht, das kennen die gar nicht. Die haben eine nationale Medienpolitik, zum Beispiel in unserem Nachbarland Frankreich, zum Beispiel auch in Polen. Die Europäische Union will alles zu sich holen, aber bei uns sind Staatskanzleien und Senatskanzleien für Medienpolitik zuständig und wir haben die Landesmedienanstalten – ein Konstrukt, das der Rest Europas auch nicht kennt. Die versuchen, ihre Medienpolitik durchzusetzen, und der Direktor der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt ist zuständig für den Bereich der Abstimmung mit Europa. Der hat immer von sehr anstrengenden Gesprächen mit der europäischen Ebene berichtet. Aber wie gesagt, das ist etwas, daran hat Bremen nur einen sehr minimalen Anteil, da kann Bremen gar nichts beeinflussen. Aber schön, dass Sie danach gefragt haben. Ich möchte tatsächlich noch mal das Wort in Ihrer Überschrift aufgreifen, was wenig mit den technischen Abfragen, die Sie da gemacht haben – –. „Demokratische Diskussionskultur“. Jetzt komme ich dann doch wieder zu den Kollegen aus der letzten Reihe auf der linken Seite. Was man hier eben erleben konnte, ist ein ganz schlechtes Beispiel für demokratische Diskussionskultur. (Beifall Die Linke) Herr Schäck hat natürlich zu Recht angesprochen, was in Thüringen stattgefunden hat. Das ist ein Fakt. Das war keine alternative Wahrheit, die er hier vorgetragen hat. Es kam gleich ein großer Radau. In der letzten Woche, am letzten Wochenende, hatten Sie in Potsdam einen Parteitag. Da gibt es jetzt einen Herrn, ich habe mir den Namen aufgeschrieben, die wechseln bei Ihnen so häufig, Pantisano heißt der. Der Mann ist mit überwältigender Mehrheit – (Abgeordneter Martin Michalik [Die Linke]: Mehrheit ist Mehrheit! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Jetzt werden Sie gemein!) Mehrheit ist Mehrheit – zu einem Ihrer Parteivorsitzenden gewählt worden. Der hat sich über die faschistische Politik der CDU ausgelassen. So. Danach hat er den Versuch unternommen, sich zu entschuldigen. Das ist ihm auch nicht wirklich grandios gelungen. Meine Damen und Herren, Sie müssen sich doch nicht wundern, dass man Sie als Krawallbrüder und Krawallschwestern wahrnimmt und nicht unbedingt als Teil einer demokratischen Debatte, wenn Sie anfangen, einer der Parteien der Bundesrepublik Deutschland, die ein paar Jahre lang Regierungsverantwortung in diesem Land getragen hat und wenig dazu beigetragen hat, dieses Land zu destabilisieren, wenn Sie der faschistische Politik vorwerfen. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Das Wort hat als nächste die Abgeordnete Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrter Herr Schäck! Ich muss mich doch sehr wundern, was Sie aus einer Anfrage herauslesen. Anstatt auf das Problem, um das es geht, nämlich Fake News und Co. einzugehen, machen Sie hier erst einmal ein großes Drama zu Themen, die hier gar nicht zur Debatte stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Dass Sie uns dann auch noch vorwerfen, dass wir uns klar mit demokratischen Mitteln und Demonstrationen gegen eine Partei stellen, von der heute ein unabhängiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte gezeigt hat, dass ein Verbotsverfahren gute Chancen hätte, dass Sie die AfD in Schutz nehmen und uns dann vorwerfen, wir wären nicht demokratisch, das wundert mich doch wirklich sehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Was ist das denn hier für ein Unsinn?) Das ist kein Unsinn. Er hat gesagt, dass wir uns gegen die Partei stellen würden und das wäre ja nicht in Ordnung. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das hat er nicht gesagt!) Wir stellen uns mit demokratischen Mitteln gegen eine Partei, bei der sich deutlich zeigt, dass sie eine Bedrohung der Demokratie ist. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Unruhe) Vizepräsident Ralph Saxe: Stopp mal eben! So, ich drücke mal auf die – –. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sie soll mal bei der Wahrheit bleiben!) Ich drücke mal auf die Pause, trotzdem, glaube ich, hat die Rednerin Aufmerksamkeit verdient und nicht vier Zwischenrufe gleichzeitig, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wir haben ja aufgepasst!) darauf kann auch niemand antworten. Bitte, wenn Sie Zwischenrufe haben, einen nach dem anderen, und dann gibt es ja immer noch das Instrument der Kurzintervention. So, ich habe Pause gedrückt und jetzt drücke ich auf „Weiter“. Dann versuchen wir, friedlich in den letzten Rest zu kommen. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Frau Tell bekommt heute echt viel Zeit!) Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Noch einmal auf meinen Vorredner, falls er noch zuhört: (Zuruf Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU]) Dass Sie mit den Bildungsplänen ein Problem haben, weil Sie jetzt nicht mehr Lehrpläne heißen, sondern Bildungspläne, (Zuruf Abgeordneter Claas Rohmeyer [CDU] – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) ist eine Verwunderung. So zu tun, als würde Medienbildung in der Schule keine Rolle spielen, während es doch gerade einen neuen Orientierungsrahmen in diesem Thema gibt, der natürlich auch in die Bildung einfließt, ist doch auch sehr verwunderlich. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich die Kollegin Frau Dr. Tell gemeldet hat, muss ich jetzt doch noch mal darauf eingehen, weil hier ein paar Äußerungen getätigt worden sind, die einfach schlichtweg falsch sind. Erstens: Sie haben alle Möglichkeiten. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [Die Linke]) Wenn Sie der Meinung sind, eine Partei ist extremistisch, ganz am linken Rand oder ganz am rechten Rand, können Sie ein Verbotsverfahren anstreben. (Abgeordnete Dr. Franziska Tell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir auch!) Das ist demokratisch. Sie können auch dagegen demonstrieren, das ist demokratisch. Es ist aber nicht demokratisch, andere Parteien daran zu hindern, ihre Parteitage abzuhalten, egal, was das für Parteien sind, weil wenn Sie mit den einen anfangen, dann machen Sie mit den nächsten weiter. Dass dort SMS und E-Mails bei Ihnen in der Partei rumgingen, in denen aufgefordert wurde, Bustouren mitzumachen, um Parteitage schlichtweg zu verhindern – nicht dagegen zu demonstrieren, sondern sie zu verhindern –, das, sehr geehrte Damen und Herren, ist nichts anderes als antidemokratisch! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, das scheint offensichtlich eben ein bisschen untergegangen zu sein: Diese Situation bei uns vor dem Parteihaus vor sechs Jahren, auch die CDU hat das jetzt vor Kurzem vor ihrem eigenen Haus erlebt. Das ist keine spaßige Situation, wenn die Polizei demokratisch gewählte Abgeordnete auffordert, das Haus zu verlassen. In diesem schwarzen Block, der dort vermummt vor unserem Haus demonstriert hat, waren auch Abgeordnete aus Ihrer eigenen Fraktion, die heute hier im Parlament sitzen. (Abgeordneter Jan Timke [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Pfui!) Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist einer Demokratie unwürdig. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe – Unruhe) Präsidentin Antje Grotheer: Der Abgeordnete Labetzke zur Kurzintervention. Meine Damen und Herren, darf ich noch mal einen Moment um Ruhe bitten! Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, danke! Ist ja schön, wenn er zweimal den gleichen Blödsinn wiederholt. Ich muss sagen, ich – –. (Widerspruch CDU, FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ja, komm, komm, komm! Ja. Ja. Ja. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Soll ich Ihnen sagen, wer es war? Das geht so nicht! – Unruhe) Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, bitte! Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Uns zu – –. Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren, bitte! Herr Abgeordneter, bitte sehr! Ja. Uns – Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): –. Präsidentin Antje Grotheer: Das geht so nicht. (Abgeordnete Christine Schnittker [CDU]: Die Präsidentin hat das Wort!) Abgeordneter Michael Labetzke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich entschuldige mich für das Wort. (Zurufe) Uns zu unterstellen, dass wir zu Widerstand aufrufen würden, das weise ich für uns als Partei beziehungsweise als Fraktion zurück. Wenn man die Rechtslage nicht kennt und sich dann da vorn hinstellt, dann finde ich, dann war das Wort nicht angebracht, aber es ist einfach so nicht richtig. Herr Schäck hat es sogar zweimal gesagt, die Rechtslage ist eine andere. Wir rufen – wenn –zu friedlichen Demonstrationen auf. (Lachen FDP, BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Zurufe BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Daran ist überhaupt nichts auszusetzen. Das haben Sie uns hier abgesprochen, und das geht nicht! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Çolak das Wort. Abgeordnete Sülmez Çolak (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eigentlich wollte ich mich nicht melden, aber ich finde – –, ich konnte nicht dort sitzen bleiben. Ich finde es sehr schade, das möchte ich schon sagen, weil das die letzte Debatte vor der Sommerpause ist, dass wirklich, Herr Schäck, der Inhalt dieser Großen Anfrage so in eine falsche Richtung gelenkt worden ist. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Nee!) Ich finde, dieses Haus hat eine Würde. Wir haben ein Thema, das uns allen als Demokraten als sehr gefährlich erscheint: Hass, Hetze, Fake News. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja! Bitte!) All das und vieles, was in Bremen und Bremerhaven von der Medienanstalt bis zu Lehrkräften, von Kindern bis Seniorinnen und Senioren – –. Kein Dank, keine Anerkennung. Ich kenne – –. Andere Debatten in der Vergangenheit waren hier anders und ich wünsche mir – ein Appell –, dass wir dahin wieder zurückkommen können (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dann halten Sie die Leute zurück!) und würde darum bitten, dass wir das vielleicht in die Sommerpause mitnehmen und jeder mal in sich geht, (Unruhe) ob diese Debatte zum Abschluss dieses Hauses würdig ist. – Vielen Dank! (anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Deswegen erhält Staatsrat Ehmke das Wort. (Zurufe Abgeordneter Thore Schäck [FDP] – Unruhe CDU, FDP) Staatsrat Thomas Ehmke: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt, glaube ich, irgendwie eine Debatte hinter der Debatte, an der ich nicht teilgenommen habe, weil ich doch merke, dass Sie offensichtlich sowohl aus der Frage als auch aus unserer Antwort Dinge rauslesen, die ich darin nicht erkennen kann. Ich möchte einmal darauf zurückkommen: Ich finde das okay, wenn man sagt, uns überzeugt die Strategie des Senats nicht. Ich finde es auch in Ordnung, wenn man kontroverse Debatten führt. Ich finde allerdings, dass das, worauf wir hier hingewiesen haben, nämlich das ganz vielfältige Engagement von Menschen in der Erwachsenenbildung, in Schulen, bei den freien Trägern, bei der Landesmedienanstalt, in dieser Debatte zum Ende nicht den angemessenen Raum gefunden hat. Ich finde, dass das den vielen Aktiven nicht wirklich gerecht wird, in der Form, in der die sich hier einbringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Wenn wir uns dem Thema nähern, finde ich, würde es sich zunächst anbieten, auf die vielen verschiedenen Dimensionen von Desinformation, Fake News und auch medialer Beeinflussung zu schauen, weil die jeweils unterschiedlich zu bewerten sind und denen auch unterschiedlich zu begegnen ist. Wir haben im Bereich von Desinformation nicht nur Verwirrte, die gern ihre Ansicht über Welt und Wahrheit verteilen wollen, sondern wir haben zum Teil gezielte staatliche oder politische Einflussnahme auf die demokratische Stabilität von Gesellschaften. Mit dieser Form müssen Sicherheitsbehörden umgehen, müssen staatliche Institutionen umgehen. Da geht es um Fragen von Sicherheit, da geht es um Fragen von Demokratie. Das ist natürlich ein ganz anderes Feld, als wenn irgendwer merkwürdige Ansichten hat, die er selbstverständlich frei verbreiten kann. Das sind völlig unterschiedliche Dinge, mit denen man unterschiedlich umgehen kann und umgehen muss. An der einen Stelle sind Sicherheitsbehörden gefragt. An der einen Stelle ist staatliches Handeln gefragt. Ansonsten haben wir in Deutschland, der Abgeordnete Rohmeyer hat gerade auf die besondere Struktur hingewiesen, ein System der staatsfernen Medienaufsicht. Ich finde, dass das eine sehr kluge Erfindung aus der Historie dieses Landes ist. Ich habe hier jetzt an der einen oder anderen Stelle aus verschiedenen Richtungen den Hinweis auf staatliche Intervention gehört. Das ist da, wo Sicherheitsinteressen berührt sind, das ist da, wo Demokratie in Gefahr gebracht wird, richtig. Aber gleichzeitig ist die Idee, dass der Staat in den Meinungsdiskurs, in den politischen Diskurs, in den politischen Austausch eingreift, auch eine ganz gefährliche Gratwanderung. Deshalb finde ich das System, das wir in Deutschland etabliert haben – da, wo Straftaten und Staatsgefährdung existieren, da ist der Staat gefordert, da sind die Sicherheitsbehörden gefordert, da, wo es um demokratische Diskussionskultur und um demokratischen und öffentlichen Austausch geht, haben wir eine staatsferne Medienaufsicht organisiert –, schlau und aus der Vergangenheit unseres Landes richtig aufgesetzt. Ich wäre sehr, sehr vorsichtig, in dieses System einzugreifen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Dann gibt es Menschen, die verbreiten Hass und Hetze und dann gibt es Menschen, die verdienen Geld damit, Hass und Hetze zu verbreiten. Das sind alles unterschiedliche Dimensionen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen und auf die man passgenaue Antworten finden muss. Dafür kann man eine Regulatorik entwickeln, wie wir sie aufgezeigt haben. Richtig ist auch: Man kann nicht alles regeln, man muss damit umgehen, dass Menschen dem ausgesetzt sind. Das heißt, wir müssen die Menschen befähigen, Entscheidungen zu treffen, Einordnungen vorzunehmen, sich die Meinung im demokratischen Diskurs zu bilden. Das ist das, was unsere Schulen tun. Das ist das, was wir im Bereich der Erwachsenenbildung tun. Das ist das, was die Landesmedienanstalt an Angeboten organisiert. Zu meinem Verständnis gehört in der Tat, dass in einer demokratischen Gesellschaft solche Angebote ein Prinzip von Freiwilligkeit in sich tragen, dass wir nicht – –, und da war mir das mit der Verbindlichkeit jetzt zum Teil nicht ganz klar. Was ist denn die Erwartungshaltung? Eine Zwangsanmeldung für VHS-Kurse? Das ist doch kein Beitrag zur demokratischen Kultur in diesem Land, sondern das ist doch Quatsch, Entschuldigung. Wir müssen doch die Leute interessieren, befähigen, heranführen, ertüchtigen, aber wir können sie doch nicht zwingen, Demokraten zu sein. Wie soll denn das funktionieren? (Beifall SPD, Die Linke) Deshalb ist mir ein Punkt am Ende wichtig: Ich finde, wir haben ein breites Angebot skizziert. Das kann man als unverbindlich begreifen, das kann man als reichhaltig begreifen, das kann man als kreativ begreifen, das kann man als lebendig begreifen. Ich gestehe aber jedem zu, dazu unterschiedliche Auffassungen zu haben, aber eins ist mir wichtig: Eine demokratische Gesellschaft, ein demokratischer Diskurs, eine lebendige Demokratie sind keine Aufgaben des Staates, sind keine Aufgaben, die man bei einer Behörde abgeben kann, sind keine Aufgaben, die wir den Schulen umhängen können, sind keine Aufgaben, die wir dem Senat oder sonst irgendjemandem in die Hand drücken und sagen können: Mach mal! Eine demokratische, wehrhafte und resiliente Gesellschaft entsteht aus dem demokratischen Prozess, wird von den zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen, muss von den Menschen in dieser Stadt leben, muss von den Akteuren, von den Parteien, von den Menschen leben, die in ihren sozialen Netzwerken im digitalen und im analogen Sinne, in ihren Vereinen, in ihren Gliederungen von Parteien, in ihren Wohlfahrtsorganisationen, in ihren Kultureinrichtungen für dieses Gemeinwesen eintreten, die Demokratie starkmachen aus einer Haltung heraus, aus einer Überzeugung, dass es für ein buntes, lebendiges und demokratisches Gemeinwesen, für den demokratischen Rechtsstaat und für die freiheitliche Gesellschaft einzutreten lohnt. Diese Aufgabe können wir alle nur gemeinsam erledigen. Die können wir nicht beim Senat abgeben, die können wir nicht bei der Landesmedienanstalt abgeben. Deshalb werbe ich sehr darum, dass wir mit dieser Haltung in die Debatten gehen, dass wir uns starkmachen für Demokratie – jeder in dem, was er tut, und in der Art und Weise, wie er solche Debatten führt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Janßen mit einer persönlichen Erklärung. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Tut mir leid, ich muss eine Sache richtigstellen. Herr Schäck, Sie haben zweimal unterstellt, dass – und da haben Sie mich namentlich genannt – ich vermummt und grölend vor der FDP-Zentrale gestanden hätte. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Ich möchte nur einmal unaufgeregt erklären: Ich habe nie vermummt und grölend vor der FDP demonstriert, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Waren Sie dabei oder nicht?) vermummt und grölend vor Ihrer Zentrale gestanden. Das weise ich entschieden zurück. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Waren Sie dabei oder nicht? Sagen Sie doch nein, wenn Sie nicht dabei waren!) Präsidentin Antje Grotheer: Meine Damen und Herren! Wir können über alles sprechen, aber nicht alle zur gleichen Zeit und bitte in einem Ton, der diesem Parlament angemessen ist! Deswegen möchte ich jetzt gern (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) die Aussprache schließen. Die ist jetzt hiermit geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/1376, auf die Große Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke Kenntnis. (Unruhe) Meine Damen und Herren, ich schließe die Tagesordnung nicht, solange hier nicht Ruhe ist. Ich kreische nicht und spreche auch nicht gegen Sie an. Dazu habe ich keine Lust. So, geht es? – Alles wunderbar, ich freue mich sehr! Ich möchte jetzt gern die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), die letzte vor der sitzungsfreien Zeit, hiermit beenden. Ich wünsche Ihnen eine angenehme sitzungsfreie Zeit. Vielleicht hat der eine oder die andere ja auch ein bisschen Gelegenheit, Urlaub zu machen. Das würde mich sehr freuen. Ich hoffe, wir sehen uns alle nach der Sommerpause im parlamentarischen Rahmen gut erholt und froh gestimmt wieder. Ich beende hiermit die Sitzung. – Vielen Dank! Bevor ich aber was vergesse: Bitte gucken Sie unter Ihre Tische! Leeren Sie das, was darunter ist, aus, und nehmen Sie es entweder mit oder schmeißen Sie es weg! Bitte machen Sie auch die Fächer im Eingangsbereich leer! – Vielen Dank, ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 17:52 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 24. Juni 2026 und 25. Juni 2026 Anfrage 6: Teilhabe nach Kassenlage? Die Kürzungspläne des Bundes und die Folgen für Bremen Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Kürzungspläne des Bundes bei der Eingliederungshilfe und sieht er darin eine direkte Gefahr für das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen? 2. Verletzen diese angedachten Einschränkungen bei der persönlichen Unterstützung aus Sicht des Senats das Recht auf Selbstbestimmung, das in der UN-Behindertenrechtskonvention klar garantiert wird? 3. Wie setzt sich der Senat dafür ein, die Kürzungspläne auf Bundesebene zu stoppen, damit der Bund seiner sozialen Verantwortung gerecht wird und diese nicht allein den Ländern und Kommunen aufbürdet? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Aktuell liegen keine konsolidierten Kürzungspläne des Bundes vor. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat sich aktiv an dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierten Dialogprozess Eingliederungshilfe beteiligt. Dieser Prozess wird mit Empfehlungen abgeschlossen. Das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht bleibt entsprechend der Empfehlungen bestehen. Aktuell gibt es keine konsolidierten Einschränkungen bei der persönlichen Unterstützung. Insofern ist auch das Recht der Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt. Zu Frage 3: Im Rahmen des Dialogprozesses Eingliederungshilfe fand ein intensiver fachlicher Austausch statt, an dem sich Bremen aktiv beteiligt hat. Vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden in diesem Verfahren keine Kürzungspläne vorgestellt. Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen zu den Themenclustern Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung beinhalten vor allem rechtliche Klarstellungen und können das Verwaltungshandeln vereinfachen. Darüber hinaus haben alle Länder in diesem Prozess deutlich gemacht, dass eine stärkere finanzielle Entlastung durch den Bund unabdingbar ist. Hierüber konnte aber keine Einigkeit erzielt werden. Anfrage 7: Klassenfahrten für Alle Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der Rahmenleistungsvereinbarung zur Schulbegleitung (Mitteilung Nummer 223/2025), wonach eine monatliche Pauschale alle Kosten abgelten soll, die für Assistenzkräfte bei mehrtägigen Klassenfahrten entstehen? 2. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Kinder mit Assistenzbedarf nicht an Klassenfahrten teilnehmen konnten, und falls ja, welche Ursachen für eine Nichtteilnahme gab es? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass Kinder mit besonderem Assistenzbedarf – etwa Kinder im nicht verbalen Autismus-Spektrum oder Kinder mit Diabetes, die nachts auf Betreuung angewiesen sind – gleichberechtigt an Klassenfahrten teilnehmen können, und wer ist in solchen Fällen verbindlicher Ansprechpartner für Schulen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit der neuen Rahmenleistungsvereinbarung entfiel die gesonderte Beantragung von Klassenfahrten für Assistenzkräfte. Statt mindestens acht Wochen vor Klassenfahrtbeginn die genauen Zeiten, Kosten und Sachmittel aufzulisten und einzureichen, erhalten Leistungserbringer, die im Land Bremen im Bereich der persönlichen Assistenz nach § 112 SGB IX oder im Bereich der Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII tätig sind, mit dem monatlichen Kostensatz eine Pauschale für Tagesausflüge oder Klassenfahrten, mit der alle damit verbundenen Kosten abgedeckt sind. Dieses Verfahren führt zu einer Vereinfachung der Planung auf allen Seiten, da sowohl für Schulen als auch für die Leistungserbringer die Teilnahme der Assistenzen an den Klassenfahrten klargestellt und finanziell abgesichert ist. Der Senat bewertet diese Neuregelung positiv. Zu Frage 2: Dem Senat sind aktuell zwei Fälle bekannt, in denen Kinder mit Assistenzbedarf nach § 112 SGB IX oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf GE nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen konnten. Im ersten Fall wollten die Eltern nicht, dass das Kind an der Klassenfahrt teilnimmt. Im zweiten Fall war Grund für die Nichtteilnahme an der Klassenfahrt eine Kombination aus mehreren krankheitsbedingten Langzeitausfällen im Team der Schule und einer hohen Anzahl an vorangegangenen Fehltagen des betroffenen Kindes. Zu Frage 3: Die genannte Pauschale und die damit verbundene finanzielle Absicherung der Mehrkosten für Klassenfahrten führt zu einer besseren Teilhabe von Schüler:innen mit einem Assistenzbedarf nach § 112 SGB IX oder einer Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII an Klassenfahrten. Durch die Pauschale kann der Leistungserbringer auch eine Nachtwache für Schüler:innen sicherstellen, soweit die Bedarfe der Schüler:innen dies tatsächlich erforderlich machen. Die verbindlichen Ansprechpartner für Schulen sind die jeweiligen Eingliederungshilfeträger gemäß Sozialgesetzbuch, bei denen die Eltern den jeweiligen Antrag gestellt haben. Anfrage 8: Sparen auf dem Rücken von Familien: Die Pläne des Bundes beim Unterhaltsvorschuss Anfrage der Abgeordneten Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Solveig Eschen, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Pläne des Bundes, den Unterhaltsvorschuss einzuschränken, und sieht er darin eine direkte Gefahr für die soziale Absicherung von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Bremen? 2. Inwiefern teilt der Senat die große Sorge, dass diese geplanten Verschärfungen durch den Bund das gemeinsame Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, massiv zurückwerfen werden? 3. Mit welchen Schritten wehrt sich der Bremer Senat auf Bundesebene gegen diese Kürzungspläne, damit der Bund seine finanzielle Verantwortung nicht einfach auf die Kommunen und die betroffenen Familien abwälzt? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Der Unterhaltsvorschuss ist ein zentrales sozialpolitisches Instrument zur Unterstützung von Alleinerziehenden und deren Kindern. Alleinerziehende sind bereits jetzt einem überdurchschnittlichen Armutsrisiko ausgesetzt. Einschränkungen oder Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss würden die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschlechtern. Dies birgt die Gefahr, dass bestehende Armutslagen verfestigt oder sogar verschärft werden, insbesondere zulasten der Kinder, deren gesellschaftliche Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten dadurch erheblich eingeschränkt würden. Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den gesetzlichen Unterhaltsanspruch von Kindern abzusichern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Er trägt damit wesentlich dazu bei, die finanzielle Situation betroffener Familien zu stabilisieren und Kindern gesellschaftliche Teilhabe sowie gute Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen. Im Übrigen kommentiert der Senat laufende Beratungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Reform von Gesetzen nicht öffentlich. In dem Prozess sind verschiedene Überlegungen und Anregungen gesammelt worden, die sich fortlaufend verändern, bisher gibt es keinen abgestimmten Vorschlag der Bundesregierung, zu dem sich der Senat verhalten könnte. Der Senat wird sich eine Meinung bilden, wenn Ergebnisse aus den Beratungen in Form von finalen Vorschlägen vorliegen. Anfrage 9: Warum will der Senat große Wohnheime für Menschen mit Behinderung? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie begründet der Senat die Vereinbarkeit der geplanten Änderung der Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere dem Recht auf selbstbestimmtes Wohnen? 2. Aus welchen Gründen wird die Ausweitung auf bis zu 80 Plätze verfolgt, obwohl sich der Senat im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention ausdrücklich zur Ambulantisierung von Wohnangeboten bekannt hat? 3. Wie bewertet der Senat die Kritik des Landesbehindertenbeauftragten sowie von Verbänden und Trägern, wonach die geplante Änderung menschenrechtlichen Vorgaben widerspreche und Sonderwelten entstünden, und welche Erkenntnisse liegen vor, wie sich große Wohnkomplexe auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Integration auswirken? Antwort des Senats: Vorab ist festzustellen, dass die Bauverordnung nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsrecht in Bezug auf die Platzzahlobergrenze für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe nicht geändert wird. Es bleibt somit bei einer Obergrenze von 24 Plätzen. Zu Frage 1: Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, bleibt es in der Bauverordnung nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsrecht in Bezug auf die Platzzahlobergrenze für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe bei einer Obergrenze von 24 Plätzen. Zu Frage 2: Der Senat bekennt sich ausdrücklich zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention. Er verweist auf den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welcher in der Sitzung am 8. Juli 2025 beschlossen worden ist. Der Landesaktionsplan enthält zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, unter anderem die Fortsetzung der Ambulantisierung selbstbestimmten Wohnens. Zu Frage 3: In der Diskussion um eine mögliche Änderung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes wurden der Landesbehindertenbeauftragte sowie zahlreiche Verbände und Träger angehört. Im Ergebnis waren die Argumentationslinien und die Abwägung wichtige Impulse. Der Senat verfolgt nicht das Ziel, Großeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Anfrage 10: Welche Auswirkungen hat die mangelnde Einsatzbereitschaft beim SEK für die innere Sicherheit? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 13. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie lange ist das Spezialeinsatzkommando (SEK) Bremen schon nicht mehr außerhalb der regulären Tageszeit voll einsatzbereit und wie schätzt der Senat das Sicherheitsrisiko für Bremen ein, wenn das SEK abends nicht mehr verlässlich rufbereit ist? 2. Stimmt es, dass die Zahl der SEK-Einsätze in den vergangenen Jahren gestiegen ist, und wenn ja, wie konnte es trotz des steigenden Bedarfs dazu kommen, dass das SEK abends nicht mehr voll einsatzfähig ist? 3. Welche Maßnahmen trifft der Senat um die Einsatzbereitschaft des SEK wieder vollständig zu gewährleisten? Antwort des Senats: Die Anfragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Das Spezialeinsatzkommando der Polizei Bremen ist uneingeschränkt einsatzbereit. Daneben sind nach den Einsatzkonzeptionen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven auch die Einsatzkräfte von durchgehend besetzten Dienststellen befähigt, bereits vor dem Eintreffen von Spezialeinheiten in besonderen Einsatzlagen zu intervenieren. Die Einsatzanforderungen an das SEK sind in den letzten fünf Jahren um knapp 20 Prozent gestiegen. Soweit in der Frage auf die zeitliche Verfügbarkeit abgestellt wird, befindet sich die Polizei Bremen derzeit in einer Neuorganisation des Dienstplanes des SEK. Seit dem 1. Oktober 2025 besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Rufbereitschaft im hergebrachten Sinne mehr. Dennoch waren bislang in sämtlichen Alarmierungen spezialisierte Kräfte mit den erforderlichen Kompetenzen verfügbar. Nach erfolgter Beschlussfassung des Senats am 23. Juni wird die Senatorin für Inneres und Sport zügig eine konkretisierende Verwaltungsvorschrift erlassen. Danach wird entschieden, in welcher Form der Dienstplan des SEK gestaltet wird. Anfrage 11: Integrationskurse vor dem Aus: Was bedeutet das für Bremen und Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Cindi Tuncel, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 19. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen werden ab wann von der Kürzung der Integrationskursmittel durch die Bundesregierung betroffen sein (bitte nach Bremen und Bremerhaven und Personenkreis nach Aufenthaltsstatus differenzieren)? 2. In welcher Höhe werden Mittel in Bremen und Bremerhaven für Integrationskurse im Vergleich zum jetzigen Stand nicht mehr zur Verfügung stehen? 3. Wie viele Integrationskurse bei welchen Trägern mit wie vielen Beschäftigten/Honorardozent:innen werden voraussichtlich nicht mehr von Bundesmitteln finanziert werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Zulassungszahlen für die Integrationskurse erhebt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in seiner Integrationskursgeschäftsstatistik. Der aktuelle Zulassungsstopp des BAMF bezieht sich auf Teilnahmen nach § 44 Absatz 4 AufenthG und betrifft insbesondere Asylbewerber:innen, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), geflüchtete Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürger:innen. Basierend auf den Zahlen aus 2025 ist davon auszugehen, dass im Land Bremen circa 2 060 Personen vom Zulassungstopp durch das BAMF betroffen sein werden (rund 1 800 in Bremen und rund 260 in Bremerhaven). Dies macht einen Anteil von über 40 Prozent aller 2025 im Land Bremen ausgesprochenen Zulassungen aus. Von den circa 2 060 betroffenen Personen im Land Bremen sind 431 EUBürger:innen und 181 Ukrainer:innen. Letztere können aktuell eine Verpflichtung über das Jobcenter erhalten, wenn sie SGB II beziehen. Zu Frage 2: Für das Jahr 2026 stehen im Bundeshaushalt rund 1,06 Milliarden Euro für Integrationskurse zur Verfügung. Damit liegt der Haushaltsansatz unter dem aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 1,33 Milliarden Euro. Wie die Mittel für Integrationskurse verteilt werden, hängt von der Anzahl der Unterrichtseinheiten und Teilnehmenden ab. Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten pro Kurs abgerechnet. Infolge des Zulassungsstopps berichten Integrationskursträger von einer sinkenden Nachfrage: Geplante Kurse werden abgebrochen oder müssen mit weniger Teilnehmenden als geplant durchgeführt werden. Die Höhe der dadurch für das Land Bremen nicht mehr zur Verfügung stehenden Mittel lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Die tatsächlichen Auswirkungen für die Integrationskursträger werden als gravierend eingeschätzt. Zu Frage 3: Aufgrund der oben dargestellten Finanzierungsform für Integrationskurse durch das BAMF ist zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Auskunft zu Kursausfällen und dem Einsatz von Lehrkräften bei einzelnen Trägern möglich. Kursträger aus dem Land Bremen berichten jedoch, dass ihre Teilnehmendenzahlen seit Verkündung des Zulassungsstopps um dreißig bis fünfzig Prozent gesunken seien. Viele Träger haben dadurch Schwierigkeiten in der Kursplanung und werden somit vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen gestellt. Zudem ist unklar, welche Auswirkung die von der Bundesregierung angekündigte Korrektur des Zulassungsstopps in Bezug auf freiwillige Teilnehmende mit besonderem Integrationsbedarf auf die Träger hat. Anfrage 12: Anzahl und Bearbeitungsdauer bei Wiedereinreise von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Bremen Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke vom 3. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurden seit 2023 Anträge auf Vorabzustimmung zur Wiedereinreise und/oder Bitten um Stellungnahme durch deutsche Auslandsvertretungen zu Anträgen zur Wiedereinreise durch das Migrationsamt oder das Bremerhavener Ordnungsamt bearbeitet, zum Beispiel, weil auf der Reise notwendige Dokumente verloren wurden? 2. Wie lange war pro Jahr jeweils die mediane wie durchschnittliche Bearbeitungsdauer und gab es signifikante Unterschiede, je nachdem aus welchen Ländern die Anträge kamen? 3. In wie vielen Fällen wurde eine Vorabzustimmung zur Wiedereinreise von Personen, die ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Bremen hatten, versagt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der aufenthaltsrechtliche Begriff der „Vorabzustimmung“ ist in § 31 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung legaldefiniert. Er bezieht sich auf ein Visumsverfahren, bei dem die erstmalige Einreise in die Bundesrepublik zum Daueraufenthalt beabsichtigt ist. Die Frage zielt aber auf Fälle ab, in denen die Wiedereinreise aus dem Ausland nach Verlust der gültigen Reisedokumente erfolgen soll. In diesen Fällen entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein neues Reisedokument ausgestellt wird. Es handelt sich aber nicht um ein Visumsverfahren. Ist für die Auslandsvertretung anhand der vorhandenen Daten des Ausländerzentralregisters nicht sichergestellt, dass ein Recht auf Wiedereinreise nach Deutschland besteht, wird gelegentlich der Kontakt zu der zuständigen Ausländerbehörde gesucht, um das bestehende Aufenthaltsrecht zu bestätigen. Die Ausländerbehörde wird in diesen Fällen in der Regel zurückmelden, dass keine Bedenken gegen die Wiedereinreise bestehen. Anfragen dieser Art und die entsprechenden Antworten werden in keiner der drei bremischen Ausländerbehörden statistisch erfasst. Zu Frage 2: Hierzu werden keine Daten vorgehalten. Zu Frage 3: Hierzu werden keine Daten vorgehalten. Anfrage 13: Überlastete Notaufnahmen im Land Bremen: Entlastung durch digitale Lotsensysteme? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 8. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche webbasierten Anwendungen zur digitalen Selbsteinschätzung von Beschwerden oder zu Wartezeiten in den Rettungsstellen existieren für Patientinnen und Patienten und können vor Aufsuchen einer Notaufnahme im Land Bremen in Anspruch genommen werden? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den Einsatz digitaler Symptomlotsen und digitaler Wartezeitenmelder in der Notfallversorgung in anderen Bundesländern oder Krankenhausverbünden vor und wie bewertet er die Instrumente? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, für das Land Bremen eine digitale Anwendung zur Selbsteinschätzung und Information über Wartezeiten in den Rettungsstellen zur Verfügung zu stellen, um Patientinnen und Patienten so bereits vor dem Gang in die Notaufnahme eine Orientierung zu geben, und welche Hürden werden dabei gesehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen beziehungsweise deutschlandweit steht der Bevölkerung die digitale Selbsteinschätzung 116117.app der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung. Die digitale Selbsteinschätzung 116117.app kann als App und Webseite „https://www.116117.de“ aufgerufen werden. Nutzer:innen können ihre Beschwerden eingeben und erhalten eine Empfehlung, ob sie eine Notaufnahme, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder eine reguläre Arztpraxis aufsuchen sollten. Die Anwendung berücksichtigt regionale Versorgungsstrukturen. Es handelt sich dabei um das Ersteinschätzungsinstrument SmED („Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland“). Laut der Bremischen Krankenhausgesellschaft können Patient:innen die Wartezeiten in den Zentralen Notaufnahmen im Land Bremen online nicht einsehen. Zu Frage 2: Der Senat hat vereinzelt Kenntnis über Kliniken oder Klinikverbünde außerhalb Bremens, die auf das bundesweit verfügbare Ersteinschätzungsinstrument SmED verweisen. SmED unterliegt strengen wissenschaftlichen Kriterien sowie einer wissenschaftlichen Validierung. Der Senat sieht in SmED ein geeignetes Instrument, um Patient:innen gezielt in den jeweils passenden Versorgungsbereich zu steuern. Damit eine solche Steuerungswirkung tatsächlich erzielt werden kann, sind die aktive Nutzung und die Akzeptanz durch die Patient:innen entscheidend. Eine webbasierte Anwendung zu Wartezeiten in den Zentralen Notaufnahmen hat beispielsweise der kommunale Krankenhausbetreiber Vivantes in Berlin eingeführt. Neben der Wartezeit in der jeweiligen Zentralen Notaufnahme, dem Patient:innenaufkommen, der Anzahl aktuell behandelter lebensbedrohlicher Notfälle und der Anzahl an Rettungsdienstlichen Zuweisungen wird dort auch auf Bereitschaftspraxen, die Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung und den webbasierten Symptomlotsen SmED verwiesen. Webbasierte Anwendungen zur Anzeige von Wartezeiten in den Zentralen Notaufnahmen sind aus Sicht des Senats für eine nachhaltige Patient:innenlenkung nicht zielführend. Das primäre Ziel einer wirksamen Lenkung muss es sein, Nichtnotfälle konsequent aus dem stationären Notfallsystem heraus und in die ambulante Versorgung (wie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117) umzulenken. Ein Wartezeitenmelder setzt hier Fehlanreize, da er die Notaufnahme auch für leichte Beschwerden als scheinbar schnelle Behandlungsalternative darstellt, anstatt Patient:innen in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Zudem beruht die Notfallversorgung auf medizinischer Dringlichkeit (Triage) und nicht auf der Reihenfolge des Eintreffens. Die Anzeige rein retrospektiver Durchschnittswerte weckt daher falsche Erwartungen bei Nichtnotfällen. Wenn sich die Wartezeit vor Ort durch das unvorhersehbare Eintreffen schwerer Notfälle akut verlängert, erhöht dies das Frustrationsund Konfliktpotenzial in den Rettungsstellen. Aufgrund der kurzen Wege im Bremer Stadtgebiet besteht bei solchen Systemen zudem das Risiko sprunghafter, unsteuerbarer Lastspitzen an einzelnen Klinikstandorten, was eine verlässliche Ressourcen- und Dienstplanung der Krankenhäuser erheblich erschwert. Um den eigentlichen Kern des Problems der Überlastung nachhaltig zu lösen, ist anstelle von digitalen Wartezeitmeldern eine konsequente Umsetzung der Notfallversorgungsreform sowie eine strukturelle Stärkung der ambulanten Versorgung erforderlich. Zu Frage 3: Der Bevölkerung im Land Bremen beziehungsweise deutschlandweit steht mit dem digitalen Symptomlotsen der 116117.app bereits eine digitale Anwendung zur Selbsteinschätzung zur Verfügung. Die Veröffentlichung von Informationen über Wartezeiten in einer Zentralen Notaufnahme obliegt dem jeweiligen Klinikträger. Anfrage 14: Durchsetzung des Lkw-Überholverbots auf der A 1- Weserbrücke Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die regelmäßige Missachtung des Lkw-Überholverbots im Baustellenbereich der A 1-Weserbrücke und die daraus entstehenden Verkehrsbehinderungen sowie Gefährdungslagen? 2. Welche konkreten Kontrollmaßnahmen hat der Senat seit Einrichtung des Überholverbots veranlasst, um dessen Einhaltung sicherzustellen und wie viele Kontrollen finden seither jährlich statt? 3. Beabsichtigt der Senat, insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Verlagerung der Baustelle auf die andere Fahrbahnseite, zusätzliche Maßnahmen wie mobile Kontrollen, Schwerpunktaktionen oder technische Überwachung einzusetzen, um Verkehrsfluss und Sicherheit auf dieser wichtigen Verkehrsachse zu gewährleisten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Baustellensituation kommt es in beiden Fahrtrichtungen in hohem Maße zu erheblicher Staubildung. Nach Hinweisen von Verkehrsteilnehmenden und Feststellungen der Polizei Bremen wird das Lkw-Überholverbot wiederkehrend missachtet. Die Gefährdungen durch überholende Lkw und die dadurch entstandenen Verkehrsunfälle aufgrund der Missachtung des Überholverbotes sind im Verhältnis zur Menge des enorm hohen Verkehrsaufkommens als gering zu bewerten. Im Jahr 2025 wurden im Bremer Zuständigkeitsbereich 46 Verkehrsunfälle mit insgesamt einem Verletzten erfasst. Im Jahr 2026 waren es bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung 22 Verkehrsunfälle mit einem Verletzten. Zu Frage 2: Die Polizei Bremen überwacht das Lkw-Überholverbot regelmäßig im Rahmen von Schwerpunktmaßnahmen und im Rahmen der Streifentätigkeit. Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. Polizeiliche Maßnahmen sind in diesem Bereich jedoch nicht immer öffentlich wahrnehmbar. Zu kontrollierende Kraftfahrzeuge werden von der Polizei auf Parkplätze abseits der Autobahn gelotst, um eine verkehrssichere Kontrolle durchzuführen. Die konkrete Anzahl von Maßnahmen kann nicht benannt werden, da sie statistisch nicht erfasst werden. Es kann aber mitgeteilt werden, dass bezüglich der Missachtung des Lkw-Überholverbots im Zulauf zur Weserbrücke und auf der Weserbrücke im Jahr 2025 insgesamt 1 775 Verstöße, und bis zum April 2026, bereits 372 Verstöße zur Anzeige gebracht wurden. Zu Frage 3: Die Polizei wird auch nach der Verlagerung der Baustelle weiterhin Kontrollen durchführen. Dazu hat sie derzeit kein technisches Überwachungsgerät im Bestand, welches dazu geeignet ist, Überholverstöße zu überwachen. Um Verkehrsteilnehmende über die Maßnahmen zu informieren und die Wahrnehmung zu schärfen, werden Veröffentlichungen und Pressemeldungen durch die Pressestelle der Polizei Bremen über Social-Media-Kanäle, WhatsApp, Facebook, X sowie Instagram, veranlasst. Anfrage 15: Dauerndes Ruherecht für im Dienst verstorbene Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleute Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele in Bremen bestattete Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Auslandseinsatz gefallen sind, sowie Polizistinnen und Polizisten und Feuerwehrleute, die in Ausübung ihres Dienstes ums Leben gekommen sind, sind dem Senat bekannt? 2. Welche Regelungen gelten in Bremen derzeit für die Grabstätten dieser Personengruppen, insbesondere im Hinblick auf Ruhefristen, Nutzungsrechte, mögliche Verlängerungen, Kostenübernahmen und eine Anerkennung als Ehrengrab? 3. Kann sich der Senat vorstellen, für in Ausübung ihres Dienstes verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, Polizistinnen und Polizisten sowie Feuerwehrleute ein dauerndes Ruherecht beziehungsweise eine vergleichbare dauerhafte Ehrengrabregelung in Bremen zu schaffen, und falls nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Hierzu liegen den Friedhofsträgern keine belastbaren Erkenntnisse vor, da sie in den seltensten Fällen die berufliche Vorgeschichte der Verstorbenen kennen. Eine aktive Abfrage erfolgt nicht. Zu Frage 2: Für Erwerb und Nutzung der Grabstätten dieser Personengruppe gibt es aktuell keine Sonderregelungen. Zu Frage 3: Der Senat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung, von den bestehenden Regelungen abzuweichen. Zur Ehrung von im Einsatz gefallenen Soldaten der Bundeswehr hat die Bundeswehr die zentrale Gedenkstätte in Potsdam geschaffen (Wald der Erinnerung in der Henningvon-Tresckow-Kaserne). Zudem gibt es das zentrale Ehrenmal der Bundeswehr am Bendlerblock in Berlin. Beide Orte sind öffentlich zugänglich. Darüber hinaus bestehen Ehrenmale der Teilstreitkräfte der Bundeswehr. Der Senat unterstützt das Anliegen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zur Einrichtung einer zentralen Gedenkstätte für im Dienst verstorbene Polizeibeamt:innen durch das Bundesministerium des Innern. Drei Kollegen der Polizei Bremen, die im Zeitraum seit 1947 im Dienst verstorben sind, wurden im Jahr 1988 auf einem Gedenkstein, der sich auf dem Gelände des Polizeipräsidiums befindet, verewigt. Seitdem war kein Todesfall mehr zu beklagen. Die Feuerwehr Bremen gedenkt ihrer Angehörigen, die bei einem Einsatz im Jahr 1959 zu Tode kamen, durch eine entsprechende Tafel in der Feuerund Rettungswache 1. Anfrage 16: Müssen Menschen mit Behinderungen und Schwerkranke in Bremen für ihr Recht klagen? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Warum wurde die Beantragung des Merkzeichens aG während des laufenden Klageverfahrens noch einmal überprüft und trotz mehrfacher Absagen plötzlich positiv beschieden, wenn doch angeblich bereits alles ausreichend geprüft wurde, und welche Auswirkungen hat dieser Fall auf die zukünftige Antragsbearbeitung im Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB)? 2. Nach welchen Vorgaben werden Ermessensspielräume vom AVIB in der Einzelfallbearbeitung genutzt und ist die Sozialsenatorin mit den Ergebnissen in der Praxis zufrieden? 3. Werden die in der Rahmenrichtlinie zur Verwendung der Ausgleichsabgabe eingeforderten Aktenvermerke zur Anwendung und Vergleichbarkeit von genutzten Ermessensspielräumen regelhaft und nachvollziehbar vorgenommen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei einem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung ist es nicht unüblich, dass im Laufe des Verfahrens neue medizinische Erkenntnisse vorliegen oder andere Umstände bekannt werden, die eine andere Bewertung zulassen oder auch erfordern, zum Beispiel durch Fortschreiten einer Erkrankung. Eine Anerkennung des beantragten Grades der Behinderung oder/und Merkzeichens ist dann auch nach vorheriger Ablehnung selbstverständlich. Da das AVIB ohnehin jeden Antrag beziehungsweise jede Entscheidung von Amts wegen bei Bekanntwerden neuer Erkenntnisse überprüft und gegebenenfalls abweichende Entscheidungen trifft, hat es keine Auswirkungen auf die Antragsbearbeitung des AVIB. Zu Frage 2: Die Ermessenspielräume gibt die VersorgungsmedizinVerordnung bei verschiedenen Erkrankungen, wie zum Beispiel der Multiplen Sklerose, in Form von medizinischen Beurteilungsspielräumen vor. Bei der Ausübung von Ermessen kann es keine richtige oder falsche Auslegung geben. Es besteht jedoch die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens und zur Vermeidung von Ermessensfehlern, wie zum Beispiel Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung oder Ermessensfehlgebrauch. Innerhalb dieses Rahmens ist die Entscheidung unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls zu treffen. Im verwaltungsrechtlichen Kontext ist die „Zufriedenheit“ einer Behörde oder einer einzelnen Amtsträgerin oder eines Amtsträgers mit der Anwendung von Ermessensspielräumen grundsätzlich nicht maßgeblich. Entscheidend ist allein, dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausübt. Zu Frage 3: Die geforderten Aktenvermerke werden gemäß den Vorgaben der Rahmenrichtlinie zur Verwendung der Ausgleichsabgabe regelhaft und nachvollziehbar erstellt. In den jeweiligen Akten werden die Entscheidungsgrundlagen, die Ausübung des Ermessens sowie die Abwägung der relevanten Gesichtspunkte dokumentiert. Anfrage 17: Wie oft klingelt das Jobcenter heute? – Hausbesuche in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Thorsten Raschen, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 10. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie haben sich Anzahl (Vollzeitäquivalente [VZÄ]) und Qualifikation im „Fachteam Außendienst“ des Jobcenters Bremen und des „Team Außendienst“ Bremerhaven und die Anzahl der versuchten Hausbesuche pro Fall in Bremen und Bremerhaven seit dem Jahr 2023 entwickelt? 2. Inwiefern werden die Ergebnisse von Hausbesuchen durch die beiden Jobcenter Bremen und Bremerhaven seit 2024 dokumentiert und welche Erkenntnisse gibt es zum Beispiel über die Wirkung von Hausbesuchen auf eine mögliche Integration in Arbeit? 3. Wie haben sich die Einsparungen, die durch Hausbesuche beider Jobcenter (bitte getrennt angeben) erzielt wurden, seit 2022 entwickelt und inwiefern ist eine Ausweitung der Hausbesuche geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Fachteam Außendienst ist im Jobcenter Bremen durchgängig mit 4,89 Vollzeitäquivalenten besetzt. Lediglich im Mai 2025 lag die Zahl der Vollzeitäquivalente bei 3,89 aufgrund der Elternzeit einer Mitarbeiterin. Die Nachbesetzung erfolgte zum 1. Juni 2025. Den Beschäftigten des Außendienstes stehen alle regulären Fortbildungen zur Verfügung. Sie haben zum Beispiel an Schulungen zu „Gender und Diversity“, Deeskalation und zum Datenschutz teilgenommen. Die Beschäftigten gehören der Ebene der Fachassistenz an und verfügen über langjährige Erfahrung im Leistungsrecht. Die Anzahl der durchschnittlichen Versuche pro Hausbesuchsauftrag lag in den Jahren 2023 und 2024 konstant bei 1,3 und ist im Jahr 2025 nur geringfügig auf 1,4 gestiegen. Im Jobcenter Bremerhaven ist der Außendienst seit 2023 gleichbleibend mit drei Vollzeitäquivalenten besetzt. Nach der Grundqualifikation werden die Kenntnisse kontinuierlich auf dem Laufenden gehalten, es erfolgt insbesondere ein jährlicher Netzwerkaustausch. Die Anzahl der durchschnittlich notwendigen Versuche pro Hausbesuchsauftrag hat sich im Zeitverlauf reduziert und lag im Jahr 2023 bei 1,5, im Jahr 2024 bei 1,4 und im Jahr 2025 bei 1,3. Zu Frage 2: Die Ergebnisse der Hausbesuche und der Inaugenscheinnahme werden im Jobcenter Bremen durch die Beschäftigten des Fachteams Außendienst in einem Protokoll dokumentiert. Darüber hinaus wird dokumentiert, wer an dem Hausbesuch teilgenommen hat. Im Jobcenter Bremerhaven werden Ergebnisse der jeweiligen Hausbesuche beziehungsweise Hausbesuchsversuche vom Außendienst an das Leistungsgewährungsteam zurückgemeldet, das den Hausbesuch beauftragt hat und im entsprechenden Leistungsvorgang dokumentiert. Was die Wirkung auf mögliche Integration in Arbeit angeht, lassen sich aus Hausbesuchen weder für das Jobcenter Bremen noch für das Jobcenter Bremerhaven direkte statistisch belegbare Rückschlüsse ziehen. Zu Frage 3: Im Jobcenter Bremen wurden im Jahr 2022 Einsparungen in Höhe von 702 783,65 Euro erzielt, im Jahr 2023 in Höhe von 875 978,30 Euro, im Jahr 2024 in Höhe von 958 780,07 Euro und im Jahr 2025 in Höhe von 872 022,57 Euro. Eine Ausweitung der Hausbesuche ist aktuell nicht geplant. Im Jobcenter Bremerhaven wird keine Erhebung zu etwaigen Einsparungen durch den Außendienst vorgenommen. Der Außendienst unterstützt insbesondere die Leistungsabteilung bei der Aufklärung von Sachverhalten und führt Hausbesuche anlassbezogen durch. Eine generelle Ausweitung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Anfrage 18: Sollten Pflichtverletzungen im Bürgergeld stärker sanktioniert werden? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Inanspruchnahme von Bürgergeld mit einer verbindlichen Mitwirkungspflicht verbunden sein sollte, und hält er die derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten und Ressourcen im Jobcenter für ausreichend, um Mitwirkungspflichten wirksam durchzusetzen? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat für das Land Bremen über die Wirksamkeit von Sanktionen bei Pflichtverletzungen, beispielsweise im Hinblick auf die Aufnahme einer Beschäftigung, die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und die Einhaltung von Mitwirkungspflichten, vor? 3. Wie bewertet der Senat die Forderung, Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II zu verschärfen, und welche Auswirkungen erwartet er bei strengeren Sanktionen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die neuen Mitwirkungspflichten und Regelungen zu Leistungsminderungen treten mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sanktionen müssen dabei stets verhältnismäßig sein und das Existenzminimum wahren, wie es das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden hat. Die Einführung neuer Mitwirkungspflichten und Regelungen zu Leistungsminderungen mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, wird vom Senat grundsätzlich begrüßt. Eine belastbare Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird jedoch erst nach einer entsprechenden Anwendungsphase möglich sein. Vor diesem Hintergrund hält der Senat weitergehende Sanktionsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht für zielführend. Zu Frage 2: Zur Wirkung von Leistungsminderungen im SGB II liegen differenzierte Forschungsergebnisse vor. Sie belegen, dass Sanktionen grundsätzlich eine schnellere Beschäftigungsaufnahme und die Einhaltung von Pflichten fördern können. Zugleich zeigen Studien, dass die Beschäftigungsaufnahme häufig in niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse erfolgt. Die Forschung zeigt zudem, dass Sanktionen auch eine präventive Funktion zukommen. Belastbare Auswertungen zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Land Bremen liegen dem Senat nicht vor. Zu Frage 3: Die Einführung der neuen Grundsicherung zum 1. Juli 2026 sieht verschärfte Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen nach § 31a SGB II vor. Zudem werden Meldeversäumnisse nach § 32 SGB II stärker geahndet. Neu eingeführt wird eine sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion. Das heißt, Menschen, die hartnäckig den Einladungen des Jobcenters nicht nachkommen, werden – zunächst vorübergehend – aus dem Leistungsbezug abgemeldet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle SGB IIbeziehenden Menschen für die Vermittlung und für Förderangebote zur Verfügung stehen. Der Senat geht von einer höheren Verbindlichkeit von Terminen mit dem Jobcenter und der Angebote durch das Jobcenter aus. Gleichzeitig bleiben Sanktionen immer nur Ultima Ratio. Gute Beratung und gute Unterstützungsangebote sind für den Senat ausschlaggebend für eine erfolgreiche Integrationsarbeit beziehungsweise die Erhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Anfrage 19: Fordern statt fördern: Wie gelingt der Systemwechsel im Jobcenter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern sieht der Senat angesichts der aktuellen Jobcenterdebatte die Notwendigkeit, die bestehenden Förderkriterien sowie die Kontroll- und Prüfmechanismen zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch im Bürgergeld zu überprüfen und weiterzuentwickeln? 2. Mit welchen Maßnahmen könnte die Vermittlungsarbeit der Jobcenter nach Ansicht des Senats stärker auf die nachhaltige Integration in Beschäftigung ausgerichtet und Fehlanreize im Bürgergeldsystem abgebaut werden? 3. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der aktuellen Debatte über das Bürgergeld und die Arbeit der Jobcenter auf die Beschäftigten, und welche Rückmeldungen haben Geschäftsführung und Personalvertretungen dazu erhalten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat setzt sich für eine konsequente und rechtssichere Leistungsgewährung sowie für die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verstetigung bewährter Präventions- und Kontrollmechanismen ein, um Missbrauch wirksam vorzubeugen und das Vertrauen in das soziale Sicherungssystem zu stärken. Die Weisungszuständigkeit für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, wie etwa der Hilfebedürftigkeit, liegt gesetzlich bei der Bundesagentur für Arbeit. Zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch nutzen die Jobcenter neben den Weisungen und Arbeitshilfen der Agentur für Arbeit unter anderem automatisierte Datenabgleiche nach § 52 SGB II. Im Jobcenter VISOCORE® Bremen kommt darüber hinaus das Dokumentsystem zur Betrugsprävention zum Einsatz und es tagt regelmäßig die Arbeitsgruppe Prävention Leistungsmissbrauch. In Bremen wurde überdies die ressortübergreifende Taskforce Problemimmobilien eingerichtet. Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, werden die Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung, mit der verpflichtenden Meldung an den Zoll und der Arbeitgeberhaftung, erweitert. Durch die sogenannte Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7b SGB II wird zudem erleichtert, Leistungen bei Personen einzustellen, die dauerhaft durch das Jobcenter nicht erreichbar sind. Der Senat begrüßt diese Maßnahmen. Er unterstützt zudem die laufenden Bestrebungen auf Bundesund Länderebene zur Reformierung der Sozialleistungssysteme sowie den Ausbau der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Ziel ist es, die Integrität der sozialen Sicherungssysteme zu stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in den Sozialstaat zu sichern. Diese Haltung wurde zuletzt durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. bis 19. Juni 2026 zur konsequenten Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug und missbräuchlicher Inanspruchnahme staatlicher Leistungen bekräftigt. Auch die Bundesagentur für Arbeit plant derzeit weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch. Zu Frage 2: Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz wird das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet. Die nachhaltige Integration in Beschäftigung ist ein Kernbestandteil des Gesetzes. Immer wenn davon auszugehen ist, dass Menschen im SGB-IILeistungsbezug nicht nachhaltig in Arbeit vermittelt werden können, sollen sie mit Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf Menschen, die unter 30 Jahre alt sind. Das Gesetz enthält des Weiteren Regelungen zu verschärften Leistungsminderungen, sodass mehr Anreize für die Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Wie wirksam die mit der neuen Grundsicherung implementierten Maßnahmen sind, kann erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand nach Inkrafttreten des Gesetzes eruiert werden. Der Senat hält weitergehende Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht für zielführend. Zu Frage 3: Die Mitarbeitenden im Jobcenter Bremen leisten tagtäglich engagierte Arbeit unter herausfordernden Bedingungen. Eine effektive Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch ist nur möglich, wenn sie ihre Aufgaben fachkundig und gewissenhaft wahrnehmen können. Die aktuellen öffentlichen Diskussionen und die teils einseitige mediale Berichterstattung über mutmaßliche Missstände und Mängel im Jobcenter belasten die Mitarbeitenden und erschweren die tägliche Arbeit. Eine differenzierte Betrachtung der Situation ohne pauschale Verurteilungen ist daher notwendig. Anfrage 20: Welchen Stand hat die Digitalisierung der Personalverwaltung im Land Bremen? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 17. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welchen Stand hat die Digitalisierung der Personalverwaltung im Land Bremen hinsichtlich der elektronischen Erfassung und Auswertung versorgungsrelevanter Daten? 2. Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, ihre bisherigen ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, sowie Auskünfte über die späteren Pensionsansprüche online einzusehen, und mit welcher Begründung werden diese Maßnahmen ergriffen? 3. Wie bewertet der Senat den Nutzen digitaler Versorgungsauskünfte für die Transparenz der Beamtenversorgung, vor allem im Hinblick auf teilzeitarbeitende Beamtinnen und Beamten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Zentraler Bestandteil der Digitalisierung der Personalarbeit in der Freien Hansestadt Bremen ist die Einführung der elektronischen Personalakte. Teil dieser Akte werden Dokumente sein, die versorgungsrelevante Informationen enthalten. Das Verfahren der elektronischen Personalakte steht vor der abschließenden Mitbestimmung und ist bereits im Pilotbetrieb für Zahlakten und in einigen Personalstellen sowie in den Dienststellen im Integrierten Personalservice von Performa Nord im Einsatz. Beim Wechsel von der Papierakte zur digitalen Akte werden zunächst bestehende Personalakten in der Scanstraße von Performa Nord eingescannt. Mittlerweile wurden bereits Bestandsakten mit rund 6 Millionen Seiten eingescannt. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Aufgrund des sogenannten Versorgungsfallprinzips können vor Beginn des Ruhestandes eingeholte digitale Selbstauskünfte, zum Beispiel durch sogenannte Versorgungsrechner mit Selbsteingabe, keine Transparenz über die zu erwartende Höhe der Beamtenversorgung schaffen. Das Versorgungsfallprinzip bedeutet, dass sich der Beamtenversorgungsanspruch aus den zuletzt mindestens zwei Jahren vor dem Ruhestandsbeginn bezogenen Dienstbezügen der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit und anhand der Rechtslage im Zeitpunkt des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand berechnet. Ob Dienstzeiten tatsächlich als ruhegehaltfähig bewertet werden können, muss zudem die Beamtenversorgungsfestsetzungsstelle im Einzelfall im Rahmen der Versorgungsfestsetzung unter anderem durch Ermessensausübung prüfen. Beamtinnen und Beamte können sich vielmehr über Merkblätter und Beispielberechnungen auf der Homepage der Beamtenversorgungsfestsetzungsstelle des Eigenbetriebes Performa Nord allgemein über beamtenversorgungsrechtliche Ansprüche informieren. Zudem erteilt Performa Nord ab dem 58. Lebensjahr auf Antrag der betroffenen Person unverbindliche Versorgungsauskünfte; für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gilt dies ab dem 56. Lebensjahr. Schließlich bietet Performa Nord im Aus- und Fortbildungszentrum Bremen regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Pensionsansprüchen an. Anfrage 21: Welche Landesstatistiken können weg? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Juni 2026 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 22: Welche Schriftformerfordernisse können weg? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Juni 2026 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 23: Once-Only: Wann bricht der Senat Bovenschulte seine Datensilos auf? Anfrage der Abgeordneten Simon Zeimke, Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung eines Datenkonzepts zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips für die Bremer Verwaltung, wann soll dieses vorliegen, und was soll dieses im Wesentlichen beinhalten? 2. Durch welche konkreten Regelungen und Maßnahmen will der Senat die behördenübergreifende Nutzung von Daten ermöglichen und den Zustand bislang abgeschlossener Datensilos einzelner Behörden, Dienststellen, Register und Fachverfahren überwinden? 3. Durch welche konkreten Regelungen und Maßnahmen und in welchen Einsatzfeldern will der Senat den Einsatz welcher integrierten KIFachanwendungen ermöglichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Staatsrät:innenlenkungsgruppe Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung hat in ihrer Sitzung im Juli 2025 beschlossen, eine zukunftsfähige Datennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) zu ermöglichen, um spürbare Entlastungen für Bürger:innen, Unternehmen sowie öffentliche Stellen zu realisieren. Hierzu wurde das Projekt „Datenplattform und Data Governance für die Freie Hansestadt Bremen (FHB)“ durch den Senator für Finanzen initiiert und befindet sich aktuell am Ende der Planungsphase, voraussichtliches Laufzeitende ist für das erste Quartal 2027 geplant. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines ressortübergreifenden Grobkonzeptes zur Datennutzung („Data Governance“) sowie einer Roadmap zum Aufbau einer umfassenden, interoperablen Datenplattform. Der Senator für Finanzen erarbeitet derzeit in enger Abstimmung mit den Fachkolleg:innen (insbesondere GeoInformation Bremen, Statistisches Landesamt und Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen [IQGB]) aus den Dienststellen der FHB und in enger Verzahnung mit dem Projekt „KI-Strategie“ einen Vorschlag, wie der sukzessive, ressourcenschonende Aufbau einer „Datenplattform“, die auf bestehende Systeme aufsetzt, möglich ist. Zu Frage 2: Die durch das in der Antwort zu Frage 1 genannte Projekt in den Blick genommenen Ziele sollen die behördenübergreifende Nutzung von Daten ermöglichen. Insbesondere liegt der Fokus auf ressourcenschonenden, skalierbaren und nachhaltigen Lösungen, die den dezentralen Ansatz der Datenhaltung berücksichtigen und gleichzeitig eine effiziente, datenschutzkonforme Datenvernetzung ermöglichen. Derzeit werden auch im Dataport-Trägerverbund unter Berücksichtigung der Aufgaben aus der föderalen Modernisierungsagenda gemeinsame Maßnahmen erarbeitet. Diese zielen auf die Harmonisierung und Öffnung bisher abgeschlossener Datensilos durch einen rechtssicheren, datenschutzkonformen und automatisierten Datenaustausch über standardisierte Schnittstellen ab. Hierfür soll eine logisch-technische Infrastruktur in Form einer Datenplattform aufgebaut werden, die verschiedene Datenquellen wie Statistiken, Geodaten und offene Verwaltungsdaten vernetzt. Die Nutzung von Basisregistern als zentrale Datenquellen wird gefördert, ebenso wie die Erstellung eines Datenkatalogs für offene Daten im Rahmen des Transparenzportals Bremen, der an die Datenplattform angebunden wird, um Transparenz und Zugänglichkeit zu erhöhen. Zur Umsetzung ist die Entwicklung einer Roadmap mit priorisierten Maßnahmen geplant, begleitet von der Etablierung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Datennutzung“ und einer koordinierenden Stelle zur Steuerung des Datenökosystems. Ergänzend wird ein ressortübergreifendes Grobkonzept zur Data Governance erarbeitet, das Verantwortlichkeiten, Rollen und Prozesse definiert und auf dessen Grundlage Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Verwaltungsbeschäftigte zur Nutzung der Datenplattform durchgeführt werden können. Zu Frage 3: Mit der KI-Strategie verfolgt der Senat das Ziel, durch gezielte Maßnahmen den Einsatz von integrierten KI-Fachanwendungen in der Bremer Verwaltung verantwortungsvoll auszubauen. Dabei steht im Vordergrund, die Effizienz der Verwaltungsprozesse zu steigern und zugleich die Zufriedenheit von Bürger:innen und Unternehmen spürbar und nachhaltig zu erhöhen. Der Senat legt dabei besonderen Wert darauf, möglichst allgemeine und skalierbare Lösungen einzuführen, anstatt auf eine Vielzahl von Einzellösungen zu setzen. Ziel ist es standardisierte KIAnwendungen bereitzustellen, die flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern genutzt werden können. Ein Beispiel dafür ist derzeit die Pilotierung einer KI-Anwendung bei der Senatorin für Inneres und Sport (SIS). Diese Anwendung unterstützt die Mitarbeitenden bei der Erfassung, der Vorprüfung sowie der Prüfung der Vollständigkeit von Anträgen. Dadurch können Anträge schneller, strukturierter und vollständiger bearbeitet werden, was die Mitarbeitenden von zeitaufwändigen Routinetätigkeiten entlastet. Die aus diesem Pilotprojekt gewonnenen Erfahrungen werden genutzt, um die Lösung perspektivisch auf weitere Anwendungsfälle und Fachbereiche zu übertragen. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 35. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den EU-Datenschutz-Grundverordnung Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab. Mitteilung des Senats vom 10. März Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BAGruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1676) (fraktionslos) Dazu 71. Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Änderungsantrag zum Ersten Gesetz Die Linke zur Änderung des Bremischen Enthaltung: FDP Ausführungsgesetzes zur EUDie Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Datenschutz-Grundverordnung Gesetz mit den beschlossenen Änderungen Antrag der Fraktion der CDU vom 12. in zweiter Lesung. Mai 2026 (Drucksache 21/1788) Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung Bericht und Änderungsantrag des Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt Ausschusses für Wissenschaft, 72. einstimmig dem Änderungsantrag des Medien, Datenschutz, Ausschusses zu. Informationsfreiheit und Digitalisierung vom 28. April 2026 (Drucksache 21/1773) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Ratifizierung des Zweiten Gesetz in erster Lesung. Staatsvertrags zur Änderung des Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Glücksspielstaatsvertrags 2021 82. GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS Mitteilung des Senats vom 9. Juni DEUTSCHLAND, FDP Dagegen: BA-Gruppe, Abgeordneter Sven (Drucksache 21/1828) Lichtenfeld (fraktionslos) Nr. Vorlage Behandlung Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt EU-Datenschutz-Grundverordnung 83. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter Mitteilung des Senats vom 9. Juni Lesung. (Drucksache 21/1829) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt bei Nachbesetzung eines stellvertretenden Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS Mitglieds des DEUTSCHLAND und des Abgeordneten Sven Landesjugendhilfeausschusses Lichtenfeld (fraktionslos) ansonsten 85. Mitteilung des Senats vom 9. Juni einstimmig Nico Ahlers anstelle der 2026 ausgeschiedenen Anke Büttgen zum (Drucksache 21/1831) stellvertretenden Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses. Die Bürgerschaft (Landtag) wählt bei Nachbesetzung eines Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS stimmberechtigten Mitglieds des DEUTSCHLAND und des Abgeordneten Sven Landesjugendhilfeausschusses Lichtenfeld (fraktionslos) ansonsten 86. Mitteilung des Senats vom 9. Juni einstimmig Henri Kennard anstelle des 2026 ausgeschiedenen Linus Edwards zum (Drucksache 21/1832) stimmberechtigen Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses. Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über den Zusammenschluss der Hanseatischen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit 90. einstimmig das Gesetz in erster und zweiter dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Lesung. Niedersachsen Mitteilung des Senats vom 16. Juni (Drucksache 21/1849) Bericht Nr. 30 des Ausschusses für Petitionen Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt Bericht und Antrag des staatlichen 96. einstimmig die Behandlung der Petitionen Ausschusses für Petitionen vom 17. wie vom Ausschuss empfohlen. Juni 2026 (Drucksache 21/1859) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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