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Kai Stührenberg

24.06.2026 Sitzungen 21/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) hat im September 2025 einen entsprechenden Antrag auf Erweiterung der Freizone Bremerhaven beim zuständigen Hauptzollamt gestellt. Im Oktober 2025 wurde der Antrag vom Hauptzollamt über die Generaldirektion Zoll an das Bundesministerium der Finanzen zur Bearbeitung weitergegeben. SWHT hat regelmäßig zum Stand der Bearbeitung beim Hauptzollamt nachgefragt. So hat das Ressort zum Beispiel im April 2026 unter anderem zu diesem Thema einen Austausch mit dem Zoll und der Generaldirektion initiiert. Es wurde explizit zum aktuellen Stand der geplanten FreizonenErweiterung im Bereich Kaiserhafen (Südhafen) nachgefragt. Der Zoll geht derzeit davon aus, dass das beim Bundesministerium für Finanzen laufende Antragsverfahren im Herbst diesen Jahres zum Abschluss kommen wird. Konkret geht es um eine Verordnung, die im Zuge eines Artikelgesetztes durch das Bundeskabinett beschlossen werden wird. Dazu läuft momentan die Ressortabstimmung auf Bundesebene. Die Dauer von circa einem Jahr für die Bearbeitung durch das Bundesfinanzministerium war den beteiligten Stellen bekannt. Das Verfahren unterliegt den normalen Abläufen der Bundesverwaltung und kann seitens Bremen oder durch das Hauptzollamt nicht weiter beschleunigt werden. Den Beteiligten beim Zoll und der Generaldirektion ist die hohe Bedeutung und auch die zeitliche Erwartung unseres Ressorts gut bekannt, und es werden im Moment keine nennenswerten Stolpersteine gesehen, die den Abschluss des Verfahrens verzögern würden. Zu Frage 3: Der derzeit noch fehlende Freihafenstatus führt dazu, dass das BLG-Südhafen-Betriebsgelände derzeit verkehrslogistisch vollkommen unabhängig vom sonstigen Hafenbereich agieren muss und sämtliche LkwZu- und -Anführungen ausschließlich über die Barkhausenstraße abgewickelt werden können. Erst die Erweiterung der Freizone führt zu einer direkten Verkehrsverbindung der beiden Flächen, die dann über eine unmittelbare Fahrtbeziehung entlang des Übergangsbereiches vom Kaiserhafen I zum Kaiserhafen II verfügen würden. Vorgesehen ist seitens der BLG, diese Verbindung dann primär zu nutzen, um die Barkhausenstraße von unnötigen Lkw-Verkehren zu entlasten. Diese angestrebte verkehrliche Entlastung wird durch den Senat außerordentlich positiv bewertet, weshalb SWHT den Antrag auf Erweiterung der Freizone auch gestellt hat. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kai Stührenberg Protokoll (PDF) ↗