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Silke Stroth

24.06.2026 Sitzungen 21/35

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat teilt die Sorge und Bedenken bezüglich des Glyceringehaltes in Slush-Eis-Produkten. Die Beurteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigt, dass bereits eine Portion von 200 Milliliter – das ist nicht viel – dieses Getränkes bei Kindern zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Durchfall führen kann. Zu Frage 2: Die Lebensmittelüberwachung des LMTVet Bremen hat in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 12 Proben Sirup beziehungsweise SlushEis entnommen; davon waren sieben Proben aufgrund ihres hohen Glyceringehaltes auffällig. Da jedoch derzeit für die Verwendung von Glycerin in Lebensmitteln keine Höchstmenge festgelegt ist und es noch eingesetzt werden kann wie nötig, konnten keine Beanstandungen ausgesprochen werden. Die Prüfergebnisse wurden jedoch zum Anlass genommen, auf Bremer Hersteller zuzugehen und herstellerseitig Maßnahmen zur Rezepturanpassung und Kundeninformation einzuleiten. Aufgrund von möglichen Gefahren, die bei einem vermehrten Verzehr von glycerinhaltigen Slush-Eis-Produkten vor allem bei kleinen Kindern bestehen könnten, wurden herstellerseitig im Rahmen der Produktspezifikation entsprechende Hinweise bereitgestellt und für die Kunden des Herstellers Informationen über mögliche Risiken für Kinder sowie Alters- und Verzehrempfehlungen beigelegt. Der LMTVet führte im oben genannten Zeitraum zudem vier Kontrollen bei Bremer Betrieben durch, die Slush-Eis an Verbrauchende abgeben, um das Vorhandensein der Kennzeichnung in Form einer Verbraucherinformation zu prüfen. Bei drei der vier kontrollierten Betriebe waren die Verbraucherinformationen nicht zufriedenstellend. Für 2026 sind insgesamt 20 Probenahmen zu glycerinhaltigen Slush-Eis-Produkten und glycerinhaltigem Slush-Eis-Sirup durch den LMTVet im Jahresprobenplan vorgesehen. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat sich letztes Jahr, als die Problematik bekannt und die Beurteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht wurde, sofort mit der Problematik beschäftigt und sich auf Bundesebene für eine einheitliche Beurteilung eingesetzt. Auch wurde von der senatorischen Behörde auf der Sitzung der Länderarbeitsgruppe Lebensmittel und Bedarfsgegenstände der Top „Glycerin in zuckerfreien Slush-Eis-Produkten“ eingereicht. Der Top wurde von den Bundesländern angenommen und bildet nun die Grundlage für die ländereinheitliche Bewertung von Glycerin in Slush-Eis-Produkten, solange keine EU-weit rechtlichen Vorgaben bestehen. Zudem wurde im Top unter anderem folgender Beschluss bezüglich eines Warnhinweises gefasst: „Um die sichere Verwendung von Slush-Eis mit solch hohem Gehalt an Glycerin durch Verbraucher zu gewährleisten, ist ein Warnhinweis zwingend erforderlich. Der Warnhinweis muss beginnend vom Hersteller des Grundstoffes bis zur Abgabe des Slush-Eises an den Verbraucher vorhanden sein. Der Warnhinweis muss vom Verbraucher klar als Sicherheitshinweis wahrgenommen werden, zum Beispiel durch Positionierung oder Hervorhebung. Es muss erkennbar sein, dass je nach Glyceringehalt der Verzehr durch Kinder unter vier Jahren nicht vorgesehen ist. Zudem sind Angebote zum Wiederauffüllen oder die Abgabe in großen Portionen auszuschließen.“ Des Weiteren wurde das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gebeten, sich auf europäischer Ebene für einen Grenzwert von Glycerin in Slush-Eis einzusetzen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Silke Stroth Protokoll (PDF) ↗