Tim Sültenfuß
Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass es völlig unlogisch ist, eine Bestrafung einer Straftat an das Verhältnis des Schadens zu den Kosten der Verfolgung zu setzen, (Abgeordnete Sandra Ahrens [Die Linke]: Das haben Sie doch gesagt!) weil natürlich diverse Schäden gar nicht monetär messbar sind? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Sehr schöne Frage!) Reden wir von Gewalttaten oder Sexualdelikten, dann ist natürlich das gar nicht möglich, den Schaden finanziell zu bemessen. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Es geht um die Frage des Rechtsguts!) Deswegen, finden Sie das auch so verwunderlich, was der Herr Zeimke hier gerade gehört haben will?
