Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Klar ist: Wer sich Leistungen erschleicht, schadet nicht nur den öffentlichen Haushalten, sondern vor allem der Akzeptanz unseres Sozialstaates. Deshalb ist völlig klar: Wir müssen den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent verfolgen und wirksam bekämpfen. Klar ist aber auch: Wir sollten uns davor hüten, Einzelmeinungen oder Einzelfälle als Belege für Missstände heranzuziehen. Sozialpolitik darf nicht auf gefühlten Wahrheiten beruhen, sie muss auf Fakten beruhen. Deshalb lehne ich es nach wie vor strikt ab, Millionen von Leistungsberechtigten unter Generalverdacht zu stellen, und genauso falsch wäre es, dies bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters zu tun. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ja, es gibt Sozialleistungsbetrug, auch in Bremen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das wissen Sie doch gar nicht!) Wir haben die verfügbaren Daten dazu ausgewertet und veröffentlicht, und wir haben immer deutlich gemacht, dass Verdachtsfällen nachgegangen wird. Die Zahlen zeigen, dass die übergroße Mehrheit der Leistungsberechtigten ihre Leistungen rechtmäßig bezieht. Aus dem organisierten Sozialleistungsmissbrauch in Bremerhaven in den Jahren 2013 bis 2016 haben die zuständigen Behörden und das Land Bremen wichtige Lehren gezogen. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch umgesetzt. Dazu zählen unter anderem behördenübergreifende Arbeitsgruppen unter Federführung der Jobcenter, die enge und etablierte Kooperation der Jobcenter mit Polizei, Zoll, Finanzämtern und weiteren Stellen. Nur kleine Anmerkung am Rande: Die ZAEU wurde nicht ersatzlos aufgelöst, sondern die Fälle werden in einer anderen Struktur bearbeitet. Weiter werden die Mitarbeitenden kontinuierlich geschult und sensibilisiert, und die Bekämpfung von sogenannten Schrottimmobilien und Mietwucher wurde zuletzt 2024 mit einer ressortübergreifenden Verwaltungseinheit verstärkt. Meine Damen und Herren, was wir uns in der Debatte aber auch klar machen müssen, sind die Zuständigkeiten. In Jobcentern liegt in gemeinsamer Trägerschaft die Geschäftsführung für das operative Geschäft. Die Kommune ist zuständig für die Kosten der Unterkunft, für Bildungs- und Teilhabeleistungen und für kommunale Eingliederungsleistungen. Die Bundesagentur für Arbeit trägt die Verantwortung für Regelbedarfe, die bundesfinanzierten Eingliederungsleistungen und die Verwaltung der Bundesmittel. Von ihr kommen die verbindlichen Weisungen, nach der die Jobcenter arbeiten. Deshalb liegt auf dieser Ebene auch der Schlüssel zur Bekämpfung von Missbrauch im Bereich der Grundsicherung. Wir brauchen bundeseinheitliche Lösungen, um vergleichbare Datengrundlagen zu schaffen. Kommunale Alleingänge bringen uns an dieser Stelle nicht weiter. Liebe CDU, lieber Herr Strohmann! Das Bild, das Sie in Ihrem Antrag zeichnen, entspricht in vielen Punkten nicht der Realität in den Jobcentern. Viele der von Ihnen geforderten Maßnahmen sind bereits gelebte Praxis. Die Jobcenter arbeiten aktiv und engmaschig mit den Leistungsberechtigten. Es gibt klare Vorgaben zu Einladungsintervallen. Vor allem junge Menschen oder Neukundinnen und Neukunden werden engmaschig betreut, um eine Verfestigung des Leistungsbezugs zu verhindern. Auch die Datengrundlage ist wesentlich besser, als es Ihr Antrag suggeriert. Die Bundesagentur für Arbeit gibt regelmäßig umfangreiche Statistiken heraus. Darüber hinaus haben wir mit der Jugendberufsagentur bereits vor zehn Jahren ein Modell geschaffen, das weit über das von Ihnen geforderte Sofortaktivierungskonzept für junge Menschen hinausgeht. Der Bremer Senat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass ein erheblicher Anteil der Eingliederungsmittel des Jobcenters für öffentlich geförderte Beschäftigung verwendet wird. Mit unserer Landesarbeitsmarktstrategie legen wir darüber hinaus ein Programm für einen sozialen Arbeitsmarkt auf, um auch arbeitsmarktferne Menschen gezielt zu erreichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bremer Senat unterstützt die Maßnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Dazu gehören, wie gerade auch auf der Konferenz der Innenminister mit Fokus auf den organisierten Betrug von Sozialleistungen beschlossen wurde, bessere Datenabgleiche und engere behördenübergreifende Zusammenarbeit. Auch mit der Reform der Grundsicherung gelten ab Juli verschärfte Sanktionsregelungen und mehr Mitwirkungspflichten für Leistungsberechtigte. Was wir dabei aber nicht vergessen dürfen: Viele Leistungsberechtigte müssen erst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Sie haben keinen Schul- oder Berufsabschluss, verfügen über keine oder geringe Deutschkenntnisse und haben gesundheitliche Einschränkungen; andere pflegen Angehörige oder müssen Kinder betreuen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Aufgabe der Jobcenter ist es nicht nur, Leistungsmissbrauch zu verhindern. Die Aufgabe der Jobcenter ist doch vor allem, Menschen in Arbeit zu bringen, ihnen Perspektiven zu geben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern leisten tagtäglich engagierte Arbeit unter herausfordernden Bedingungen. Sie verdienen unseren Respekt, unsere Anerkennung und auch unseren Dank, besonders jetzt, und da spreche ich auch für die Arbeitsagentur, unseren Partner in der gemeinsamen Trägerschaft. Zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch müssen sie ihre Aufgaben qualifiziert und gründlich erfüllen können. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)
